Verfolgung Unschuldiger mit dem Joker "Wider besseres Wissen"

- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 18.02.2009)
Zu den Lieblingsvorwänden der BRD bei der Verfolgung Unschuldiger gehört die Verleumdung, das Justizopfer hätte "wider besseres Wissen" (wbW) eine Straftat begangen. Diese Formulierung erscheint mehrfach wörtlich im StGB, s. § 145d (Vortäuschen einer Straftat) und § 164 (Falsche Verdächtigung). Sie wird aber auch sonst gerne zur Verfolgung Unschuldiger missbraucht, etwa beim § 132a (Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen).
Zunächst ist zuzugeben, dass das Kriterium "wbW" an sich ein sinnvoller und notwendiger Aspekt bei der Beurteilung von Straftaten ist, denn dies entscheidet z.B., ob beim Erstatten einer Strafanzeige (§ 164) ein Gebrauch oder ein Missbrauch der staatlichen Ordnung vorliegt.
Absolut unerlässlicher Prüfstein sind dabei allerdings die objektiven Kriterien, um eine Handlung als Straftat "wbW" erkennen zu können. Exemplarisch veranschaulicht sei dies anhand des o.g. § 132a, zumal die BRD hartnäckig behauptet, der Autor würde sich "wbW" "als römisch-katholischer Priester ausgeben".
Um römisch-katholischer Priester zu sein, muss man sowohl a) römisch-katholisch als auch b) Priester sein. Zu a): Zur römisch-katholischen Kirche gehören alle Getauften, sofern sie sich nicht z.B. durch Häresie, d.h. Leugnung eines unfehlbar definierten Glaubenssatzes (Dogma), von der kirchlichen Gemeinschaft getrennt haben. Wer also z.B. zum Verein von "Vatikanum 2" gehört, der ist damit objektiv von der katholischen Kirche getrennt, denn bereits in den Texten des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" sind bewiesenermaßen unleugbar objektiv Häresien enthalten. Zu b): Priester wird man alleine durch eine gültige Weihe und bleibt es dann auf ewig.
Der Autor beweist u.a. auf seiner Homepage fortwährend und für jeden sofort unwiderlegbar ersichtlich, dass er a) in keiner Weise zum "Vatikanum-2"-Verein gehört und dass ihm auch sonst keine Häresie nachgewiesen werden kann, und dass er b) eine zweifelsfrei gültige Priesterweihe besitzt. Die BRD ignoriert nun diese beide Fakten kurzerhand ohne jede Begründung und "verurteilt" statt dessen gegen alle Fakten und wiederum ohne jede Begründung den Autor immer wieder wegen "Missbrauchs von Titeln" - einzig und allein mit dem durch nichts rechtfertigbaren Joker "Wider besseres Wissen".
Als besonderes Dilemma kommt hinzu, dass der Autor sich trotzdem nicht dem Zwang der BRD unterwerfen darf, seinen Status als römisch-katholischer Priester selbst zu bestreiten, denn damit würde er tatsächlich selbst zum Häretiker, d.h. aufhören, katholisch zu sein. Er würde damit nämlich u.a. gegen Dogmen aus der Sakramentenlehre verstoßen. Ferner würde der Autor damit u.a. behaupten, dass die Kirche dem Staat unterwerfen wäre - was ebenfalls eine ausdrücklich verurteilte Häresie ist.
Dies ist nur ein symptomatisches Fallbeispiel für die rettungslos wuchernde "WbW-Justiz" der BRD, worüber Tausende laut jammern und Hunderttausende heimlich stöhnen. Wer dabei Beweise für Rechtsbeugungen - welcher Art und aus welchem Bereich auch immer - veröffentlicht, der wird zusätzlich verurteilt, weil er "wbW" die Justiz "beleidigt" und "verleumdet"; und wer gar wegen bewiesener Rechtsbeugung Strafanzeige erstattet, der wird zusätzlich verurteilt, weil er sich "wbW" der "falschen Verdächtigung" schuldig gemacht hat.
Ein Auweg aus dieser permanenten allumfassenden Justiz-Katastrophe scheint nur möglich durch Rückbesinnung auf das Widerstands- und Notwehrrecht.

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