Petition zum Thema Recht auf Abtreibung

- Pressemeldung: Gegen Falschinformationen beim Thema Schwangerschaftsabbruch -
(Kirche zum Mitreden, 19.02.2017)
Die französische Nationalversammlung hat am 16.02.2017 einer Gesetzesvorlage zugestimmt, demzufolge Abtreibungskritik mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden kann, Stichwort: "Falschinformationen". Ein flächendeckendes absolut unantastbares Recht auf Abtreibung scheint somit zumindest in Europa greifbar. Bereits im "Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union – 2013" des Belgiers Marc Tarabella, 28.1.2015, heißt es: "Das Europäische Parlament ... 45. verweist darauf, dass Frauen nicht zuletzt durch den einfachen Zugang zu Empfängnisverhütung und Abtreibung die Kontrolle über ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte haben müssen; unterstützt daher Maßnahmen und Strategien zur Verbesserung des Zugangs von Frauen zu Dienstleistungen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu ihrer besseren Information über ihre Rechte und über die verfügbaren Dienstleistungen." Der Tarabella-Bericht wurde vom Europaparlament verabschiedet. In Amerika wird man die Entwicklung unter dem derzeitigen Präsidenten Donald Trump sehen. Tatsache ist: 1973 hatte der amerikanische Supreme Court in der Sache "Roe v. Wade" Abtreibungen in den USA für legal erklärt mit der Behauptung, das US-Abtreibungsverbot verstoße gegen das Verfassungsrecht auf Privatsphäre. Geklagt hatte Norma McCorvey unter dem Pseudonym "Jane Roe" - dazu später mehr.
Vielleicht werden bald auch deutsche Abtreibungskritiker in Frankreich verurteilt, weil ihre Internetseiten in Frankreich abrufbar sind. Aber die BRD geht selbst schon seit Jahren gegen sog. "Falschinformationen" zur Abtreibung vor. S. die Urteilsbegründung von Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 8 Ns 404 Js 43127/97, 24.11.1998, gegen Dr. Johannes Lerle (ein Jahr unbedingte Gefängnishaft):
"Der Angeklagte weiß genau, daß der medizinische Eingriff des [Abtreibers] nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen Kommentar informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und einem lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden. Der Angeklagte versucht allerdings, diesen Unterschied zu umgehen und so sein Vorgehen zu rechtfertigen, indem er sich seine eigene Rechtsordnung schafft. Denn er läßt flugs den Menschen mit der Vereinigung der mütterlichen Eizelle und der väterlichen Samenzelle entstehen. Mit dieser trickreichen Variante will erreichen, daß er [den Abtreiber] ungestraft als Berufskiller, also als einen besonders niederträchtigen Mörder bezeichnen darf."
Nun bedenke man z.B. unanfechtbare öffentliche Tatsachen wie:
a) Reinhold Pfandzelter, Menschenkunde, Bayerischer Schulbuch-Verlag München (7)1989, 174: "Gegen Ende des ersten Entwicklungsmonats hat der Keim eine typische Körpergestalt; die Gliederung in Kopf und Rumpf mit Arm- und Beinanlagen ist zu erkennen. Die wichtigsten Organe sind angelegt; ein einfacher Blutkreislauf ist ausgebildet, das Herz schlägt bereits."
b) Peter Hoff et al., Biologie heute 2G. Ein Lehr- und Arbeitsbuch für das Gymnasium, Schroedel Schulbuchverlag Hannover 1990, 385: "In einem frühen Entwicklungsabschnitt gleichen die Eympronen von Fischen, Amphibien, Reptilien, Vögeln und Säugern einander zum Verwechseln. [...] Der Mensch ist in seiner Keimesentwicklung aber von Anfang an aufgrund seiner Erbanlage ein Mensch. Niemals könnte aus dem menschlichen Embryo etwas anderes als ein Mensch werden!"
c) Philip Whitfield, Der menschliche Körper, Wien 2003 (englisches Original: "The Human Body Explained", 1995), 166: "Bei der Befruchtung treffen die Eizelle der Frau und die Samenzelle des Mannes zusammen. Das ist der Beginn eines neuen menschlichen Lebens."
Kurzum: Es besteht keinerlei Möglichkeit, dem Menschen das Menschsein vor der Geburt abzusprechen. Richtig ist, dass der Mensch sich im Mutterleib entwickelt. Aber er entwickelt sich ja völlig unleugbar auch außerhalb der Mutterleibes. Und selbst einmal angenommen, man würde gesetzlich unanfechtbar bestimmen, dass erst mit dem selbständigen Atmen, mit dem Sprechen, mit dem Beherrschen der Integralrechnung, mit der Ausbildung der sekundären Geschlechtsmerkmale, mit der Presbyopie, mit der Glatzenbildung, mit dem Herzstillstand o.ä. das Menschsein beginnt: Selbst dann wäre es noch immer möglich, dass Menschen das Menschsein abgesprochen würde, die ganz unstrittig Menschen sind.
Diese "trickreiche", absolut argumentationslose, vernunftwidrige und verlogene "rechtskräftige" Verurteilung des Lebensschützers lässt sich also ausschließlich damit rechtfertigen, dass gem. Bundesverfassungsgericht (cf. zu Landgericht Hanau, Az. 2 S 231/79, zu Amtsgericht Dorsten, Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, zu Landgericht Münster, Az. 012 O 407/14) die Aufklärungspflicht entsprechend § 238 StPO und § 244 StPO sowie § 139 ZPO unanfechtbar verfassungswidrig ist, s.a. die "Radbruchsche Formel". Für die BRD-Rechtsprechung gilt unanfechtbar als unantastbare höchste Maxime: Es ist völlig unerheblich, ob der Angeklagte Unrecht hat oder nicht (Amtsgericht Dorsten, a.a.O.). Dieses Rechtsgut ist also um jeden Preis durchzusetzen. Auch der Deutsche Bundestag hat nachdrücklich bekräftigt (cf. Entscheidung v. 17.06.2009), dass die Wahrheitsforderung in Politik und Justiz absolut unzulässig ist.
Trotzdem gibt es nun wieder einmal eine Petition, u.z. seitens der "unabhängigen Evangelischen Nachrichtenagentur idea": "Massenphänomen Abtreibung: Die hohe Zahl muss wirksam reduziert werden!" (aufruf-lebensrecht.de): "In Deutschland ist in Vergessenheit geraten, dass Abtreibungen rechtswidrig sind! Der Embryo im Mutterleib hat ein von der Mutter unabhängiges Recht auf Leben. [...] Wir fordern mit dieser Petition den Bundestag auf, dafür zu sorgen, dass gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Leben ungeborener Kinder wieder umfassend geschützt wird. Chefärzte müssen das Recht haben zu bestimmen, dass in ihrer gynäkologischen Abteilung keine Abtreibungen vorgenommen werden. Der Bundestag muss wirksame Maßnahmen ergreifen, damit die weiterhin hohen Abtreibungszahlen drastisch und dauerhaft sinken. Denn jedes ungeborene Kind ist ein unverwechselbares Geschöpf Gottes und hat ein Recht auf Leben."
Bemerkenswert: Die Begriffe "Sünde", "Verbrechen", "Mord", "Strafe" kommen hier nicht vor. Cf. H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 212: "Direkte Tötung des Fötus ist immer schwer sündhaft (ein Mord)." Es ist nicht nur ein Skandal, dass Abtreibung schizophrenerweise für "rechtswidrig, aber nicht strafbar" erklärt wird - obendrein ist hingegen Abtreibungskritik strafbar. Es fragt sich insofern, ob die Petition von idea genügend klar und weitreichend ist.
Abschließend noch eine Notiz bei spiegel.de v. 18.02.2017 zur o.g. Norma McCorvey:
»Jetzt ist sie im Alter von 69 Jahren gestorben. [...] Jahrzehnte später wechselte McCorvey die Seiten. Sie wurde evangelikale Christin, wenig später Katholikin - und entschiedene Abtreibungsgegnerin. "Ich glaube nicht an Abtreibung, nicht einmal in einer Extremsituation", sagte sie 1998 in einem Interview.«

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