Am kommenden Sonntag (Septuagesima) beginnt die Vorfastenzeit. Das
moderne Heidentum, angestiftet nicht zuletzt durch die V2-Sekte, feiert
Karneval, die Kirche dagegen blickt mit
Ernst auf die bevorstehende Fastenzeit.
In der österlichen Zeit (Palmsonntag bis Weißer Sonntag) ist
der Empfang des Altarsakramentes (Osterkommunion) unter schwerer
Verpflichtung vorgeschrieben gem. den Fünf Geboten der Kirche;
ferner schreibt die Kirche den Gläubigen auch vor, mindestens
einmal im Jahr das Bußsakrament zu empfangen, was zwar an keine
bestimmte Jahreszeit gebunden ist, aber praktischerweise wenige Tage
oder Wochen vor der Osterkommunion geschehen sollte.
Die Kirche empfiehlt den häufigen Beicht- und Kommunionempfang; in
den Priesterseminarien haben die Bischöfe dafür zu sorgen,
dass die Alumnen wenigstens einmal pro Woche das Bußsakrament
empfangen (CIC Can. 1367, 2); da es in der V2-Sekte kein Priestertum
gibt, sind diese Vorschriften dort selbstverständlich außer
Kraft gesetzt (s. Abschied vom Priestertum).
Damit die Lossprechung von den Sünden (Absolution) gültig
erfolgen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt
werden. Zunächst einmal muss der Empfänger des Sakramentes
(Pönitent, poena / poenitentia (lat.) = Buße) in rechter
Weise vorbereitet sein. D.h. er muß sich über die genaue
Zahl und Art aller seiner schweren Sünden im klaren sein und diese
auch in der Beichte genau und vollständig angeben
(läßliche Sünden können und sollten zwar
gebeichtet werden, für das ewige Seelenheil ist dies aber nicht
erforderlich, weil läßliche Sünden ja nicht vom ewigen
Seelenheil ausschließen); Hilfsmittel für die
Gewissenserforschung sind Beichtspiegel, die z.B. in
Gesangsbüchern zu finden sind; am weitesten verbreitet ist
sicherlich der nachfolgend wiedergegebene Text des Schott-Messbuchs.
Zudem muss der Pönitent seine Sünden bereuen und den Vorsatz
fassen, künftig nicht mehr zu sündigen. Dieser Vorsatz muss
prinzipiell für alle Sünden gelten, empfehlenswert ist
zusätzlich ein ganz konkreter Vorsatz, sich in einem bestimmten
Bereich um Besserung zu bemühen. Infolge der Erbsünde wird es
dem Menschen nicht gelingen, längere Zeit ohne Sünde zu
bleiben. Wer ggf. an seinem schwer sündhaften Lebenswandel nichts
ändern will, z.B. indem er weiterhin im Konkubinat lebt oder
weiterhin die so gen. "Kirchensteuer" bezahlt,
besitzt also nicht die rechte Gesinnung, sondern missbraucht das
Sakrament. Nach der Beichte muss eine vom Beichtvater auferlegte
Buße erfüllt werden, die aber meist in kleinen Dingen
(üblicherweise einem Gebet) besteht.
Spender des Bußsakramentes können nur gültig geweihte
Priester sein, d.h. alle, die nach dem V2-Ritus geweiht wurden, sind
absolut unfähig, eine gültige Absolution zu erteilen. Diese
Neo-Priester kümmern sich auch praktisch nicht mehr um das
Bußsakrament, die Beichtstühle der in den von der V2-Sekte
okkupierten Kirchen werden also entfernt oder zumindest nicht mehr in
Betrieb genommen. Die Neo-Priester sind schon genug damit
beschäftigt, bei ihrer Herde den letzten Funken von
Gewissensbissen auszulöschen.
Wer also beichten möchte, muss einen römisch-katholischen
Priester aufsuchen. In Deutschland ist das bald völlig
unmöglich, weil der deutsche Staat kurz vor seinem Endziel steht,
alle katholischen Priester entweder vertrieben oder sonstwie aus dem
Verkehr gezogen zu haben. Wer in der Nähe eines Gefängnisses
wohnt, in dem ein katholischer Priester inhaftiert ist, kann aber
dennoch versuchen, dort das Bußsakrament zu empfangen.
Wer nun partout keinen katholischen Priester findet oder in zumutbarer
Nähe hat, der kann als letzte Möglichkeit einen von der
Kirche abgefallenenen Priester suchen, also jemanden, der zwar eine
gültige Priesterweihe besitzt, aber nicht der katholischen Kirche
angehört. Wer in der katholischen Kirche zum Priester geweiht
wurde, aber dann zur V2-Sekte übergelaufen ist, kann unter
bestimmten Bedingungen als Beichtvater in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich gilt:
"Ist es bekannt, daß der Spender eine schwere Sünde begehen würde bei der Spendung, so darf man ihn weder darum bitten, noch überhaupt aus seiner Hand ein Sakrament empfangen. Könnte aber jemand das Sakrament ohne Sünde spenden, wenn er nur wollte (z. B. dadurch daß er sich den verlorenen Gnadenstand wieder erwirbt), dann darf man um die Sakramentenspendung bitten, wenn ein Grund vorhanden ist, der die Mitwirkung zur fremden Sünde erlaubt macht. [...] Solche Gründe sind: Empfang der Sakramente auf, dem Krankenlager, Erfüllung eines Kirchengebotes, Taufe eines Kindes, Beicht, um nicht länger in schwerer Sünde leben zu müssen usw. [...] Einen Häretiker oder Schismatiker darf man wegen der Gefahr des Ärgernisses und der Verführung nur in äußerster seelischer Not, wenn sonst kein Sakramentenspender da ist, um Taufe und Lossprechung bitten" (" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936, 375).
Wer einen V2-Sektierer mit Priesterweihe als Beichtvater in Anspruch nehmen möchte, sollte, nachdem er sich über die Gültigkeit der Weihe informiert hat, sich dem Sektierer ordnungsgemäß als Katholiken vorstellen und die Versicherung einholen, dass der Priester bei der Lossprechung die Intention hat, das zu tun, was die Kirche tut (s. Die Intention bei der Sakramentenspendung). Wegen der Problematik der V2-Absolutionsformel ist streng darauf zu achten, dass der Priester die katholische Absolutionsformel verwendet. Wer sich weigert, diese Formel zu verwenden, bei dem ist davon auszugehen, dass er die Absolution gar nicht spenden will. Also von solchen Leuten dringend Abstand halten!
Die katholische Absolutionsformel:
Misereatur tui omnipotens Deus, et dimissis peccatis tuis, perducat
te ad vitam aeternam. Amen. Indulgentiam, absolutionem et remissionem
peccatorum tuorum tribuat tibi omnipotens et misericors Dominus. Amen. [Der
Priester erhebt nun die rechte Hand und spricht:] Dominus noster
Jesus Christus te absolvat, et ego auctoritate ipsius te absolvo ab
omni vinculo excommunicationis, [bei Priestern zusätzlich:
suspensionis] et interdicti in quantum possum et tu indiges. Deinde ego
te absolvo a peccatis tuis, in nomine [Kreuzzeichen] Patris et
Filii, et Spiritus Sancti. Amen. Passio Domini nostri Jesu Christi,
merita beatae Mariae Virginis et omnium Sanctorum, quidquid boni
feceris et mali sustinueris sint tibi in remissionem peccatorum,
augmentum gratiae, et praemium vitae aeternae. Amen.
[Der allmächtige Gott erbarme sich deiner; Er lasse dir die
Sünden nach und führe dich zum ewigen Leben. Amen.
Nachlaß, Vergebung und Verzeihung deiner Sünden schenke dir
der allmächtige und barmherzige Herr. Amen. Unser Herr Jesus
Christus spreche dich los, und ich löse dich mit Seiner Vollmacht
von jeder Fessel der Ausschließung und des Interdiktes, soweit
ich es vermag und du dessen bedarfst. So spreche ich dich los von
deinen Sünden im Namen des Vaters und des Sohnes und des Hl.
Geistes. Amen. Das Leiden unsres Herrn Jesus Christus, die Verdienste
der allerseligsten Jungfrau Maria und aller Heiligen, und alles, was du
Gutes getan und Schlimmes ertragen hast, sei dir zum Nachlaß der
Sünden, zur Mehrung der Gnade und zum Lohne des ewigen Lebens.
Amen.]
Im folgenden der Beichtspiegel aus dem Schott-Messbuch. In unserer
heutigen Gesellschaft ist Unzucht gesellschaftsfähig geworden;
Pornodarsteller und Prostituierte sind gern gesehene und beliebte
Personen des öffentlichen Lebens. Somit könnte es scheinen,
dass die christliche Lehre in Bezug auf das sechste und neunte Gebot
nicht mehr zeitgemäß ist, wenn schon allein der Gebrauch von
Wörtern wie Keuschheit oder Unzucht Gelächter hervorruft,
u.a. deshalb, weil die V2-Sekte so frech für Sodomie
Werbung betreibt. Der Beichtspiegel zeigt jedoch auf, dass die
Gesellschaft sich praktisch von allen christlichen Grundsätzen
getrennt hat. Von Gebet, Ehrfurcht, Respekt, Pflichtbewußtsein,
Ehrlichkeit, Anstand will keiner mehr etwas wissen, "Fun" ist angesagt,
und die Spitzenreiterstellung hat da nun einmal die Unzucht inne.
"Tretet ein durch die enge Pforte! Denn weit ist die Pforte und breit
der Weg, der ins Verderben führt, und gar viele gehen ihn. Eng
dagegen ist die Pforte und schmal der Weg, der zum Leben führt,
und nur wenige finden ihn" (Mt 7,13f).
Die Zehn Gebote Gottes
Erstes Gebot.
Habe ich das Morgen-, Abend- und Tischgebet verrichtet? beim Gebet mich
freiwillig zerstreut? vielleicht längere Zeit gar nicht gebetet?
Habe ich freiwillig an Glaubenswahrheiten gezweifelt? Habe ich
glaubenslos geredet oder solche Reden geduldet? Habe ich glaubens- und
kirchenfeindliche Zeitungen und Schriften gelesen? verbreitet? Habe ich
mich meines Glaubens geschämt? War ich abergläubisch? Habe
ich an Gottes Barmherzigkeit gezweifelt? auf seine Barmherzigkeit
gesündigt? Habe ich gegen Gott und seine Vorsehung gemurrt? War
ich in Heimsuchungen und Widerwärtigkeiten kleinmütig?
ungeduldig?
Zweites Gebot.
Habe ich den Namen Gottes oder andere heilige Namen leichtfertig
ausgesprochen? zum Fluchen mißbraucht? Habe ich über heilige
Dinge gespottet? fremden Spott schuldbar geduldet? Habe ich grundlos
oder falsch geschworen? Habe ich ein Gelübde nicht erfüllt?
Drittes Gebot.
Habe ich ohne Not an Sonn- und Feiertagen knechtliche Arbeit
verrichtet? Habe ich aus eigener Schuld die heilige Messe
versäumt? Bin ich zu spät gekommen oder zu früh
fortgegangen? Habe ich die heilige Messe ohne Andacht angehört? in
der Kirche mich unehrerbietig benommen?
Viertes Gebot.
Habe ich meine Eltern, Lehrer oder Vorgesetzten verachtet? War ich
eigensinnig, lieblos, trotzig gegen sie? War ich ungehorsam gegen sie?
Habe ich die Eltern gar mißhandelt? ihnen den Tod gewünscht?
War ich gegen die geistliche oder weltliche Obrigkeit widerspenstig?
Habe ich mich gegen meine Geschwister versündigt durch Zank,
Streit oder Verführung? Habe ich für die Erziehung meiner
Kinder und Pflegebefohlenen pflichtgemäß gesorgt? auch
für ihre religiöse Erziehung? Habe ich an ihnen oder
ändern Hausgenossen Böses (unerlaubte Bekanntschaften,
böse Gelegenheiten) geduldet?
Fünftes Gebot.
Habe ich ändern leiblich geschadet? sie geschlagen? im Streit
verletzt? Habe ich Zorn, Groll, Abneigung gegen andere genährt?
Haß und Rachsucht aufkommen lassen? gegen nahe Verwandte? Habe
ich in Feindschaft gelebt? Habe ich ändern Böses
gewünscht? Habe ich ändern seelisch geschadet? durch
böses Beispiel, Verführung? durch Raten, Gutheißen oder
Loben des Bösen? Bin ich mit schlechten Menschen umgegangen? Habe
ich mich der Gefahr der Sünde ausgesetzt? die nächste
Gelegenheit nicht gemieden ? Habe ich mich jetzt ganz von solcher
Gefahr und Gelegenheit abgewendet?
Sechstes und neuntes Gebot.
(Merke: Nicht alles Unanständige und Unschamhafte ist auch schon
unkeusch. Sei sittsam selbst im Kleinsten, aber lerne auch
unterscheiden, in der Erforschung wie in der Anklage. Bei eigentlichen
Sünden gegen die Keuschheit achte auf die Zahl und die
erschwerenden Umstände.) Habe ich unkeusche Gedanken mit
Wohlgefallen in mir unterhalten? freiwillig durch zweckloses Nachdenken
und Grübeln unkeusche Empfindungen hervorgerufen? mit Freuden an
das begangene Böse mich erinnert? Habe ich in unkeuscher Absicht
gewünscht, etwas zu sehen, zu hören, zu tun? Habe ich
Unkeusches mit Wohlgefallen geredet, angehört, gesungen, gelesen?
Habe ich gesündigt durch unkeusche Blicke (schlechte Theater,
Kino), unkeusche Berührungen (an mir oder an jemand anderem)? Habe
ich Unkeusches getan (allein oder mit ändern) oder zugelassen?
Habe ich sündhaften oder gefährlichen Umgang gehabt? Habe ich
sonst gegen die Keuschheit gesündigt? Habe ich die Pflichten der
Ehe verletzt?
Siebtes und zehntes Gebot.
Habe ich fremdes Gut entwendet oder beschädigt? Habe ich betrogen?
falsches Maß oder Gewicht gebraucht? schlechte Ware oder Arbeit
geliefert? Habe ich überfordert, unterschlagen? Habe ich die
notwendige Wiedererstattung geleistet? Habe ich das Meinige
verschwendet?
Achtes Gebot.
Habe ich gelogen? in wichtigen Dingen ? zum Schaden anderer? War ich
unwahr im Benehmen und Reden? Habe ich andere beschimpft? ihnen an der
Ehre geschadet? Habe ich ohne genügenden Grund die Fehler anderer
bekanntgemacht? sie weitererzählt? Habe ich andere verleumdet?
wirkliche Fehler vergrößert? über andere lieblos
geredet? Habe ich über den Nächsten grundlos im Herzen
schlecht geurteilt? falschen Argwohn gehabt?
Die fünf Gebote der Kirche
Habe ich das Fastengebot ohne wichtigen Grund übertreten ? an
verbotenen Tagen wissentlich ohne Not Fleisch gegessen? Habe ich an
Ostern die heiligen Sakramente würdig empfangen? in der
geschlossenen Zeit verbotene Vergnügungen (Tanz) mitgemacht? Die
sieben Hauptsünden War ich stolz? eitel? gefallsüchtig?
putzsüchtig? Habe ich andere verachtet? Habe ich mein Herz
sündhaft an irdische Güter gehängt? Habe ich
pflichtgemäß Almosen gegeben? War ich neidisch? schadenfroh?
War ich unmäßig im Essen oder Trinken? War ich träge im
Lernen? in der Arbeit? im Gebet?
Die Standes- und Berufspflichten
Wie habe ich meine Pflichten erfüllt als Lediger, Verheirateter,
Witwer? als Vorgesetzter, Arbeitgeber, Arbeitnehmer?
Beunruhigt mich sonst noch etwas? Welches ist meine
Gewohnheitssünde oder mein Hauptfehler?