Psychiatrische Untersuchung gegen das "Landgericht Bonn"
- Ein Service des OLG Köln, unterstützt von KzM -
(Kirche zum Mitreden, ab dem 19.03.2004)
Aus ernster Sorge um die seelische Verfassung der Angestellten beim "Landgericht
Bonn" haben wir am 18.03.2004 ein Fax an das OLG Köln geschickt:
Heute erhielt ich eine Mitteilung vom LGB, datiert vom
15.03.2004, dass innerhalb weniger Wochen schon der dritte "Sachverständige"
gegen mich losgehetzt wurde. Zunächst lassen sich daran die offenkundigen
Schwierigkeiten des LGB dokumentieren, sich auf einen "Sachverständigen"
festzulegen, was wenigstens als weiterer Beweis für die schweren mentalen
Störungen der Bonner "Richter" zu werten ist. Besonders schwer wiegend
ist aber, dass es im LGB-Psycho-Beschluss vom 10.02.2004 unmissverständlich
heißt:
"Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom
03.12.2003 soll zum Schutz des Vollstreckungsschuldners erst dann fortgesetzt
werden, wenn seine Prozessfähigkeit festgestellt ist."
Bekanntlich ist aber diese "Zwangsvollstreckung" schon voll im Gange,
s. tod_0007.htm.
Also: Zum einen wird "beschlossen", ich soll vor der "Zwangsvollstreckung"
"geschützt" werden, zum anderen wird diese "Zwangsvollstreckung" munter
abgezogen - von denselben Personen, i.e. vom LGB! Der Schluss auf schwere
schizophrene Störungen beim LGB ist damit unausweichlich. Die Schizophrenie
des deutschen Staatswesens, insbesondere der "Justiz", wurde bereits in
den 50er Jahren von namhaften Kirchenvertretern öffentlich festgestellt
(cf. schule.htm). Das OLG muss also zusätzlich
eine psychiatrische Untersuchung gegen das LGB einleiten und mich mind.
einmal pro Woche über dessen Fortgang schriftlich informieren.
Abschließend scheint auch der mentale Zustand des - mittlerweile
"entpflichteten" - "Sachverständigen" Peveling bestenfalls als sehr
schwer abnorm beurteilt werden zu können. Er phantasiert etwas von
einer "definitiven Diagnosesicherung" - unter schwerer Missachtung der
kirchlichen Erklärungen zur Psychiatrie. Die Vergottung der "Psychiatrie"
ist nach kirchlichem Urteil der "Gipfelpunkt der Unmenschlichkeit" (cf.
psycho02.htm).
Das wirft die Frage auf, wie Peveling vom LGB überhaupt als "Sachverständiger"
in Betracht gezogen werden konnte. Der guten Ordnung halber weise ich nochmals
auf das Fortbestehen der genannten Auflagen hin.
Hier werden (nach Möglichkeit) jeweils Freitags die Informationen
veröffentlicht, die das OLG Köln in dieser Sache uns überlassen
hat.
19.03.2004: -
26.03.2004: -
02.04.2004: -
05.04.2004: Wir haben als Arbeitshilfe an das OLGK einen Internet-Text
gefaxt, der z.Zt. unter http://www.luebeck-kunterbunt.de/seite/Adelsregime.htm
zu finden ist; darin heißt es u.a.:
"Bleibt die unter der Ägide des Bundesverfassungsgerichts
sich vollziehende Machtverlagerung vom Gesetzgeber auf den Richter und
die damit verbundene Richterherrschaft völlig ohne Einfluß auf
die Psyche des Richters? Führt sie nicht doch zu der Gefahr, daß
jedenfalls weniger gefestigte Persönlichkeiten - und solche gibt es
selbstverständlich auch unter Richtern - zur Selbstherrlichkeit und
Selbstgerechtigkeit und damit zu einem unangemessenen Umgang mit Parteien
und Anwälten neigen? [...] Die ... geschilderte Entwicklung zum oligarchisch
aristokratischen Richterstaat ist nicht nur ein methodischer Irrweg, sondern
birgt außerdem die Gefahr, daß jedenfalls weniger gefestigte
Richterpersönlichkeiten ihre Funktion und Bedeutung überschätzen
und das den Rechtsunterworfenen deutlich spüren lassen."
Quelle: ZAP - Sonderheft für Dr. Egon Schneider (zu seinem 75.
Geburtstag)
09.04.2004: -
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