Psychoterror ohne Grenzen

- oder: Doppelt gemoppelt killt besser -
(Kirche zum Mitreden, 19.03.2004)
kzm bei G.
kokain landgericht bonn bei G.
psychoterror durch sekte bei G.
martin peveling bei G.

Das deutsche Volk - ein Volk von Psychopathen?

"Jeder vierte Deutsche soll unter einer behandlungsbedürftigen seelischen Störung leiden. Doch trotz Beschwerdebild, zumindest aber beeinträchtigter Lebensqualität und nachlassender Leistung wissen nur wenige, was sie konkret belastet oder gar quält. Der Arbeitskreis Psychosoziale Gesundheit versucht in der Sparte Psychiatrie heute durch allgemein verständliche Informationen gezielt weiterzuhelfen."
So begrüßt Volker Faust die Besucher seiner Homepage "Psychosoziale Gesundheit von Angst bis Zwang". Im einzelnen: "Jeder vierte Deutsche soll unter einer behandlungsbedürftigen seelischen Störung leiden." Was soll dieses "soll"? Wie soll man das verstehen? Vielleicht als: "Es wird behauptet (von wem?), dass jeder...", oder : "wie zahlreiche (welche?) Studien beweisen, leidet jeder..." Das Nebelfeld ist damit bereits ganz zu Anfang konstruiert. Die nächste Frage: Wie sieht es mit dem internationalen "Soll"-Vergleich aus? Sind die Deutschen soll-kränker oder soll-gesünder als andere? Und was ist eine "behandlungsbedürftige seelische Störung"? Soll man diese Formulierung so verstehen, dass es auch seelische Störungen gibt, die nicht "behandlungsbedürftig" sind? Wieviele Fälle von Verletzungen sind behandlungsbedürftig? Wieviele Fälle von Erkältung sind behandlungsbedürftig? Wieviele Fälle von Schluckauf sind behandlungsbedürftig? Wenn schon "jeder vierte Deutsche" eine Therapie braucht - äh, brauchen soll -, dann ist es wahrlich nicht mehr als anormal i.S.v. selten / ungewöhnlich zu werten, "unter einer behandlungsbedürftigen seelischen Störung" zu "leiden". Ja, wer zu meinen wagt, er leide unter gar keiner seelischen Störung i.S.v. psychischen Erkrankung, der setzt sich dem Vorwurf aus, sich / andere hinsichtlich seiner seelischen Störung bloß zu täuschen, ob nun bewusst oder unbewusst - und gerade das Unbewusste gilt ja als das Eigentliche in der "Psychiatrie". Und damit sich nur ja keiner leichtfertig als gesund einschätzt und bezeichnet, verkündet der Dr. Faust, es wüssten nur "wenige, was sie konkret belastet oder gar quält." Es ist so ähnlich wie mit jeder Werbung - Adolf würde sagen: Propaganda: Den Leuten muss erst einmal vorgeflunkert werden, sie bräuchten ein Produkt, hier also die Psychotherapie. Und wenn diese Verführung beim Opfer direkt nicht greift, hat man ja noch immer den "sozialen Druck", die oft mehr mehr als weniger direkte Zwangsausübung, damit das Opfer sich gefälligst für psychisch krank erklärt und möglichst auch hält, um sich dann dem "Psychiater" auszuliefern. Der Dr. Faust mit seinem Arbeitskreis "versucht", "gezielt weiterzuhelfen". Auch wenn vielleicht nicht jeder Schuss ein Treffer wird, am "gezielten" Vorgehen scheint es bei dem Dr. Faust nicht zu mangeln.
Was für ein riesiger Bedarf besteht doch an "Psychiatern": Jeder vierte Deutsche ist "behandlungsbedürftig", aber das Ende der Fahnenstange ist damit wohl noch lange nicht erreicht. So hat denn der Dr. Faust auch noch hinzugefügt: "Die Internet-Serie Seelisch Kranke unter uns will in kurzen Berichten von Angst bis Zwang über die wichtigsten Symptome, seelischen Belastungen, psychosozialen Folgen, Therapiemöglichkeiten und Heilungsaussichten informieren." Von Angst bis Zwang - da ist doch sicherlich für jeden Deutschen was dabei. Und selbst wenn ein Deutscher mal zu den 75 Prozent des deutschen Volkes gehören sollte, deren seelische Störungen zwar vorhanden, aber nicht "behandlungsbedürftig" sind, so sollte da doch auch eine Therapie in Anspruch genommen und v.a. bezahlt werden. Schließlich ist die Gesundheit doch das höchste Gut - das versicherte seinerzeit noch Gesundheitsminister Seehofer (CDU). Jedes Kuhdorf braucht mindestens zehn Psychiater, in Ballungsgebieten muss wegen der größeren psychischen Belastungen das Kontingent an Psychiatern natürlich deutlich höher sein. Deutsche aller Klassen, vereinigt euch: Macht Deutschland gesund - geht zum Psychiater! Wo zwei oder drei versammelt sind, da muss auch mindestens ein "Psychiater" her. Und dank der "Arbeitskreise" können auch gleich mehrere Experten sich um das Beste der Opfer kümmern!
 

Schwere psychische Störungen bei den Bonner "Richtern"?

Nun hatten wir am Ende von "Totale Zerstörung" geschrieben:
Das "Vollstreckungsverfahren" sollte ja angeblich "zum Schutz des Vollstreckungsschuldners erst dann fortgesetzt werden, wenn seine Prozessfähigkeit festgestellt ist". Anscheinend hat also Martin Peveling nach Prüfung unserer Texte festgestellt, dass unser Geisteszustand keinerlei krankhafte Störung aufweist. Das bestätigt zusätzlich, dass das LGB auch der sehr schweren Diffamierung und die "Stadt Dorsten" der Komplizenschaft schuldig ist.

Das meinten wir durchaus ernst. Da ja die Psycho-Clique routinemäßig an völlig Unbekannten, sogar an Toten, "Gutachten" erstellt, sprach nichts dagegen, dass Peveling uns schon "begutachtet" hatte. Schließlich liefert KzM mit weit über 500 Texten einiges an Material, um sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob wir tatsächlich z.B. "nicht dumm, aber ...." sind. Zudem ist ja nur dasjenige Leiden verdienstvoll, das freiwillig geschieht, wie Heinrich Feurstein sagte:
Das Martyrium ist etwas Großes als freiwillige Tat. Mancher Kranke leidet vielleicht mehr, als ein Märtyrer litt, aber die Krankheit kommt über ihn als Verhängnis, ohne seinen Willen, und er hat Stunden, wo er sein Joch abschütteln möchte. Andere tragen schwer unter der Last ihres Berufes, an Vermögensverlust, an den Folgen des Krieges, am Verlust lieber Menschen. Das ist Schicksal, Verhängnis, höhere Fügung, der man sich nicht entziehen kann. Aber der Märtyrer konnte anders! Er geht mit freier Entscheidung in den harten Tod, er weiß, daß seine Predigt, seine Lehre, sein Verhalten, sein offenes Bekenntnis zu Christus ihm das Leben kostet, und trotzdem setzt er die Tat, im vollen Bewußtsein der Tragweite seines Handelns.

Da nach dem Beschluss aus Bonn erst einmal bewiesen werden muss, dass wir uns "nicht in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" befinden, also bereits als Psychopath vorverurteilt wurden, ist damit die Glaubenstreue als solche zum Beweis für psychische Erkrankung festgelegt; jedenfalls wurde uns niemals ernsthaft etwas anderes zum Vorwurf gemacht. Und die Verballhornung des "Richter"-Namens Wucherpfennig in moneypenny? Wer möchte, kann mal bei einer Suchmaschine Seiten suchen, auf denen die beiden Wörter Möllemann und Mümmelmann vorkommen. Und das Duzen? Das haben wir - nach reiflichem Überlegen und v.a. mit klarer Begründung - von der V2-Sekte übernommen; und nichts könnten wir tun, was auch nur annähernd die - permanente - Missachtung unserer priesterlichen Würde durch moneypenny und Co. reflektieren würde. Und die drastische Sprache? Die bewegt sich völlig im zulässigen Rahmen, der einerseits schon durch die Heilige Schrift vorgegeben ist, andererseits auch verschiedene sowohl christliche (wie den o.g. Feurstein oder auch Thomas Murner) als auch - zur Demonstration, was in der Öffentlichkeit so vor sich geht - bekanntlich unchristliche, aber nichtsdestotrotz öffentliche und - wenigstens strafrechtlich - unbeanstandete Quellen wie Klaus Landowsky verwendet; den V2-typischen ordinären, blasphemischen Ton hingegen unterlassen wir vollständig. Wir empfinden die für die V2-Texte typische Koprolalie (Kloakensprache) als widerwärtig, wissen aber, dass sie typisch ist für mental schwer gestörte Menschen. Sie ist ja auch in der "politischen Bildung" zuhause, etwa in der A****geigen-Initiative. Und während z.B. auf den Seiten des "Bistums Limburg" explizit blasphemische Flüche wie "Jesus F***cking Christ" [zensiert durch PRHL] verbreitet werden (dazu ggf. an anderer Stelle mehr), nehmen wir immer auf die elementaren Regeln des gesitteten Umgangs Rücksicht. Dass ausgerechnet solche "Konservativen" wie kath.net sich den Vergleich mit dem Stürmer zugezogen haben, sollte ebenfalls zu denken geben. Es hilft kein Drehen und kein Wenden - auch wenn dies permanent versucht wird bis hin zum Masochismusvorwurf gegen uns: Der Grund, uns zum Psychopathen abzustempeln, liegt einzig und allein in unserer Glaubenstreue. Tatsächlich kann sich das LGB dafür sogar direkt auf den Erfinder der "Psychoanalyse" berufen, den jüdischen Wirrkopf und Atheisten Siegmund Freud. Da das Bekenntnis der V2-Sekte durch und durch atheistisch ist, woran auch die unendlichen Widersprüchlichkeiten in den Aussagen dieses Vereins letztlich nichts ändern, muss die V2-Sekte innerhalb dieser Logik als psychisch gesund gelten. Dann ergibt es auch Sinn, wenn z.B. der Psalter "wegen gewisser psychologischer Schwierigkeiten" kastriert wurde: Der echte Glaube an Gott passt nun einmal nicht in die V2-Sekte und wird als psychische Störung abgelehnt. Vielmehr strahlt die V2-Sekte besonders in ihren Führern sowohl Güte und Wohlwollen als auch Besonnenheit und Würde in höchster Vollendung aus:
Güte und Wohlwollen in der V2-Sekte Besonnenheit und Würde in der V2-Sekte

Manchen steht ihre Intelligenz schon überdeutlich ins Gesicht geschrieben, sie sind quasi die Inkarnation des meditativ-spekulativen Denkens, s. Karl Lehmann:

Karl Lehmann denkt Karl Lehmann lehrt

Wir wollen uns mit solchen Herren wie Montini, Wojtyla und Lehmann keinesfalls auf eine Stufe gestellt wissen, geschweige denn würden wir uns selbst irgendwie anmaßen, uns als mit ihnen auf einer Stufe stehend zu behaupten. Nimmt man diese Herren als Prüfsteine des wahren Katholizismus, sieht es allerdings nicht gut für uns aus.
Nun denn: Weil wir den Fehler gemacht hatten, den Beschluss des LGB, i.e. dass nicht gegen uns "vollstreckt" würde, ernst zu nehmen, und wir gerade erfahren hatten, dass tatsächlich gegen uns "vollstreckt" wurde, schickten wir ein Fax an "Amtsgericht Dorsten", Postfach 1 09, 46251 Dorsten, Telefax (0 23 62) 20 08-51:


Geschäfts-Nr.: 4 XVII L 152
"Betreuungsverfahren" gegen mich

Mit Datum vom 13. Februar 2004 teilte mir das "Amtsgericht Dorsten" mit, dass es auf "Anregung" ein "Betreuungsverfahren" gegen mich eingeleitet habe.
Bis heute habe ich
- weder die genauen Unterlagen und Einzelheiten der "Anregung"
- noch die Begründung, warum das "Amtsgericht" auf die "Anregung" angesprungen ist,
- noch eine Erklärung zum Status des "Betreuungsverfahren" erhalten.
Ich setze dem "Amtsgericht" deshalb eine Frist bis Freitag, 19.03.2004, 14.00 Uhr; bis spätestens dann müssen mir ausnahmslos alle Unterlagen in schriftlicher Form vorliegen. Sollte das "Amtsgericht" diese Frist fruchtlos verstreichen lassen, wird das als weiterer Beweis für den schwer verbrecherischen Charakter dieses "Betreuungsverfahrens" sowie als ausdrückliche Erlaubnis gewertet, dass ich dieses "Betreuungsverfahren" uneingeschränkt in der mir geeignet scheinenden Weise auf meiner Homepage kommentieren darf.
Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt.



Einige Minuten später trudelte dann ein Brief vom LGB bei uns ein:
Landgericht Bonn, Wilhelmstraße 21, 53105 Bonn, 10. Zivilkammer, Telefon: (0228) 702 - 0 Durchwahl: 1366 Telefax: (0228) 702 - 1600
Unsere Geschäfts-Nr.:
(Bitte bei allen Schreiben angeben)
10 O 586/03
Datum: 15.03.2004
In dem Rechtsstreit Verband der Diözesen Deutschlands ./. L.
Sehr geehrter Herr L.,
anliegenden Beschluß erhalten Sie zur Kenntnisnahme übersandt.
Hochachtungsvoll Auf Anordnung
Schmitt Justizobersekretär

10 O 586/03
LANDGERICHT BONN
BESCHLUSS
In dem Rechtsstreit
Verband der Diözesen Deutschlands ./. L.
Der Beschluss vom 10.02.2004 in der Fassung des Beschlusses vom 03.03.2004 wird - erneut - dahin abgeändert, dass Herr Dr. med. Pevelling entpflichtet und an seiner Stelle zum Sachverständigen bestellt wird:
Herr Prof. Dr. med. N. Leygraf
Direktor des Instituts für forensische Psychatrie
der Universität Essen
Virchowstr. 174
45147 Essen
Landgericht Bonn, 10. Zivilkammer Bonn, den 15.03.2004
Wucherpfennig Pilger Keller
Ausgefertigt Schmitt Justizobersekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

[Kopie]
MARTIN PEVELING
FACHARZT   FÜR   PSYCHIATRIE UND   PSYCHOTHERAPIE
Martin Peveling • Reitzensteinstraße 40 • 45657 Recklinghausen
Landgericht Bonn
Herrn Richter Wucherp
Wilhelmstraße 21 53111 Bonn
Recklinghausen, den 11.03.2004
Geschäfts-Nr. 10 O 586/03
Sehr geehrter Herr Richter Wucherpfennig!
Nach Prüfung des Gutachtenauftrages und erster Durchsicht der Verfahrensakten muss ich den Gutachtenauftrag ablehnen, da dieser nicht in meinen Tätigkeitsschwerpunkt (ambulante Psychotherapie) fällt. Insofern verfüge ich auch nicht über die z. B. zur definitiven Diagnosesicherung erforderliche apparative und personelle Ausstattung (bildgebende Verfahren, EEG, testpsychologisches Instrumentarium etc.).
Es scheint mir geboten, eben Kollegen mit ebschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen b der Begutachtung forensischer Fragestellungen zu beauftragen; auch der zuvor beauftragte Gutachter, Herr Prof. Dr. Klosterkötter aus Bonn, hatte ja bereits die Gutachtenfragestellung dem forensischen Bereich zugeordnet.
Infrage käme hier z. B. Prof. Dr. Leygraf, Abteilung für forensische Psychiatrie am Universitätsklinikum Essen, Virchowstraße.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Gesundheitsökonom (Oec. med.) Martin Peveling
Terminvereinbarungen bitte nur telefonisch



Haben Sie´s bemerkt? Okay, "Pevelling" heißt in Wahrheit Peveling. Aber das könnte man vielleicht als Vertipper durchgehen lassen. Etwas schwieriger ist es mit dem "Dr. med.", denn weder in seinem enorm protzigen Briefkopf noch in seiner kleingedruckten Adresse ist ein "Dr." zu finden. Im Telefonbuch besteht ebenfalls Fehlanzeige, da heißt es einfach nur "Martin Peveling". Wie sind die Bonner Völkermörder überhaupt auf diesen Nobody gekommen, nachdem sie den Toten-Gutachter Klosterkötter "entpflichtet" hatten. Schwirrte moneypenny noch das Lied (nach der Melodie: "Hoch auf dem gelben Wagen") in seinem - womöglich kranken - Hirn herum: "Schau in die Gelben Seiten, da stehn die Branchen drin, la lalala la-la la-la, la lalala la-la"? Mag schon sein. Jedenfalls ist Nobody Peveling im aktuellen Internetangebot der Gelben Seiten gar nicht aufgeführt. Wir bieten moneypenny aber an, dass er uns ggf. seine Ausgabe der Gelben Seiten überlässt; unverzichtbar ist in jedem Fall, dass moneypenny und seine Crew erklären, wie sie den "Dipl.-Gesundheitsökonom (Oec. med.)" Peveling mit schon bemerkenswerter Hartnäckigkeit zum "Dr. med." ernennen konnten.
Und ein besonderes Schmankerl: Norbert Leygraf ist ausgerechnet derjenige, der bei dem in den Medien breit getretenen Mord durch ein Satanistenpaar aus Witten als "Experte" aufgetreten ist. In diesem Zusammenhang fanden wir auf einer privaten Homepage folgende Notiz:
"Sie müssen damit fertig werden, dass sie ohne Grund etwas Schreckliches getan haben", betonte Prof. Norbert Leygraf im Prozess. Laut vorsichtiger Schätzung würde eine Behandlung deutlich mehr als zehn Jahre in Anspruch nehmen. Aber auch das völlige Scheitern einer Therapie könne er nicht ausschließen. Momentan seien die Eheleute nicht einmal in der Lage, Schuldgefühle zu entwickeln.

Was für seltsame Windungen das Schicksal manchmal doch nimmt... Ob Leygraf auch den Versuch starten wird, uns in "deutlich mehr als zehn Jahren" "Schuldgefühle" für unsere Glaubenstreue einzuhämmern, einen Versuch, dessen völliges Scheitern er auch nicht ausschließen möchte? Wie auch immer: Wir mussten auf diese geänderte Situation, dass wir nun etwas von einem dritten "Sachverständigen" gelesen hatten, natürlich unverzüglich reagieren. Und wieder lief das Faxgerät, diesmal an OLG Köln:
Heute erhielt ich eine Mitteilung vom LGB, datiert vom 15.03.2004, dass innerhalb weniger Wochen schon der dritte "Sachverständige" gegen mich losgehetzt wurde. Zunächst lassen sich daran die offenkundigen Schwierigkeiten des LGB dokumentieren, sich auf einen "Sachverständigen" festzulegen, was wenigstens als weiterer Beweis für die schweren mentalen Störungen der Bonner "Richter" zu werten ist. Besonders schwer wiegend ist aber, dass es im LGB-Psycho-Beschluss vom 10.02.2004 unmissverständlich heißt:
"Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom 03.12.2003 soll zum Schutz des Vollstreckungsschuldners erst dann fortgesetzt werden, wenn seine Prozessfähigkeit festgestellt ist."
Bekanntlich ist aber diese "Zwangsvollstreckung" schon voll im Gange, s. tod_0007.htm.
Also: Zum einen wird "beschlossen", ich soll vor der "Zwangsvollstreckung" "geschützt" werden, zum anderen wird diese "Zwangsvollstreckung" munter abgezogen - von denselben Personen, i.e. vom LGB! Der Schluss auf schwere schizophrene Störungen beim LGB ist damit unausweichlich. Die Schizophrenie des deutschen Staatswesens, insbesondere der "Justiz", wurde bereits in den 50er Jahren von namhaften Kirchenvertretern öffentlich festgestellt (cf. schule.htm). Das OLG muss also zusätzlich eine psychiatrische Untersuchung gegen das LGB einleiten und mich mind. einmal pro Woche über dessen Fortgang schriftlich informieren.
Abschließend scheint auch der mentale Zustand des - mittlerweile "entpflichteten" - "Sachverständigen" Peveling bestenfalls als sehr schwer abnorm beurteilt werden zu können. Er phantasiert etwas von einer "definitiven Diagnosesicherung" - unter schwerer Missachtung der kirchlichen Erklärungen zur Psychiatrie. Die Vergottung der "Psychiatrie" ist nach kirchlichem Urteil der "Gipfelpunkt der Unmenschlichkeit" (cf. psycho02.htm). Das wirft die Frage auf, wie Peveling vom LGB überhaupt als "Sachverständiger" in Betracht gezogen werden konnte. Der guten Ordnung halber weise ich nochmals auf das Fortbestehen der genannten Auflagen hin.

Weitere Überlegungen zum Bonner Affentheater

Die Bonner Affentänzer sagen unentwegt die Unwahrheit. Wir können nicht in jedem einzelnen Fall die genaue Schwere der Schuld exakt beurteilen, aber unstrittig ist, dass das LGB sich wenn schon nicht immer, dann wenigstens mehrfach der bewussten schwer sündhaften Lüge bedient. Ein Feuerwerk von Verlogenheit ist insbesondere die "Begründung" des Strafverfahrens gegen uns. Man kann noch nicht einmal vernünftigerweise annehmen, dass das LGB jemals die "Begründung" für berechtigt hielt. Erst recht nach unserer öffentlichen Würdigung - darunter auch im Forum von heise - ihrer Lügen- und Phantastereikanonade ist es absolut ungerechtfertigt, das LGB nicht als Horde von Lügnern zu beurteilen. Aber immerhin sind ja einige Lügen für diejenigen, die die genauen Hintergründe kennen, also auch für uns, leicht als Lügen zu durchschauen. Bei anderen Unwahrheiten fällt es schwerer (etwa "Dr. med. Peveling"), bei wieder anderen ist es für uns objektiv unmöglich. Dazu zählt die Lüge, das "Vollstreckungsverfahren" würde nicht fortgesetzt. Wie hätten wir dies als Lüge durchschauen können? Da gibt es also nur noch eins: das Axiom "Wer dreimal lügt ..." anzuwenden. M.a.W. man darf das LGB in keiner Weise mehr als ernstzunehmende Organisation werten. Das abschließende Urteil über die schweren mentalen Störungen der Bonner Affentänzer überlassen wir dabei ganz bewusst anderen.
Zu diesem Zweck haben wir extra eine Seite eingerichtet "Psychiatrische Untersuchung gegen das 'Landgericht Bonn'", die wir wöchentlich, jeweils Freitags, aktualisieren möchten, jeweils mit den Mitteilungen zum Stand der Ermittlungen seitens des OLG Köln.
Man kann natürlich auch spekulativ an die Sache herangehen: Warum verstrickt sich das LGB hartnäckig in solch eklatante Widersprüche? Einige Lösungsmöglichkeiten:

1. Schizophrenie in extremen Ausformungen
Deshalb unsere Kooperation mit dem OLG, um eine Lösung für die "Richter" zu finden.

2. Verweis auf Wendtner
Wendtner ist nach Beschluss der Bonner Völkermörder ein "Vertreter der katholischen Kirche", ein "Mann Gottes". Er repräsentiert angesichts seiner hohen Stellung in diesem Verein auch so ziemlich die höchste Verwirklichung der Moral. Nun ist bewiesen, dass Wendtner hartnäckig der zynischen, schwer sündhaften Lügerei bedient, z.B. durch seinen Brief an unseren Vater:


"Als Deutsche Bischofskonferenz wenden wir uns nicht gegen private Meinungsäußerungen Ihres Herrn Sohnes. Ihm bleibt es unbenommen, seine Ansichten unter eigenem Namen zu veröffentlichen. Wir wenden uns lediglich dagegen, daß Ihr Sohn unter Verwendung der Internet-Domain "katholisch.de" seinen Äußerungen einen offiziellen und universellen Charakter beimißt. Wegen der weltweiten Verbreitung des Internet sehen wir uns gezwungen, hiergegen vorgehen zu müssen. Wir bedauern dies ausdrücklich, da derartige Vorgänge nicht zu unseren tragenden Aufgaben gehören. Es trifft keinesfalls zu, daß Schritte eingeleitet wurden, die geeignet sind, Ihren Herrn Sohn materiell zu vernichten. Falls Ihr Sohn bereit ist, seine persönlichen Ansichten wahrheitsgemäß unter eigenem Namen zu veröffentlichen und seine bisherigen Internet-Domainnamen freizugeben, werden wir das Verfahren unverzüglich einstellen und auf den Ersatz der bisherigen außergerichtlichen Kosten verzichten."

Lügen, nichts als Lügen! Uns ist es ausdrücklich unter Androhung und Ausführungen der brutalsten Gewalt verboten, unsere Ansichten zu verbreiten, obwohl wir dieses alles absolut wahrheitsgemäß tun. Also: Wenn schon so ein "Mann Gottes" sich so massiv in der Sünde suhlt, was sollte dann ein "weltliches Gericht" davon abhalten, sich ebenfalls auf solchem Niveau zu bewegen. Wir hatten deshalb kein Recht, den "Richtern" irgend etwas zu glauben!

3. Kombi-Lösung
Lassen wir mal die Überlegungen 1 und 2 beiseite und schlagen wir einen ganz pragmatischen Weg ein: Würden wir a) für geisteskrank erklärt, könnte uns das LGB nicht materiell zerstören; würden wir b) nur materiell zerstört, könnte jemand uns für einen Märtyrer halten. Ganz besonders muss natürlich auf die Interessen unserer Gegner Rücksicht genommen werden. Einige wären mit Lösung a) unzufrieden, andere mit Lösung b). Um es möglichst allen recht zu machen, beschreitet man den Weg der Kombi-Lösung, d.h. man sorgt sowohl hinsichtlich unseres Vermögens als auch hinsichtlich unseres Rufes für die totale Vernichtung. In diesem Falle durfte die Zahl der kritischen Stimme kaum höher als bei Null liegen. Alle sind bedient. Schließlich: Die Effizienz der Kombi-Lösung ist nicht von der Hand zu weisen. Und so meinten wir auch den Untertitel dieses Textes: "Doppelt gemoppelt killt besser".

4. Weitere Problematik
Natürlich könnte man noch weiter über den Bonner Affentanz meditieren. Immerhin ist ein eigener Text zur Citibank-Problematik (wo wir unser - mittlerweile "gepfändetes" - Konto haben) geplant. Ferner stellt sich die Frage, wie die Affentänzer sich die Finanzierung der Fahrt nach Essen vorstellen, wenn wir doch nicht nur nicht an das Konto herankommen, sondern obendrein keinerlei Einkommen haben. Diese Problematik könnte allerdings auch ein weiterer Beweis für die schwer gestörte Psyche der Bonner sein.
 

Pevelings Psychotalk

Nobody Nicht-Doktor Pevi fühlt sich zwar nicht zuständig, aber immerhin kompetent genug, dass er "nach Prüfung des Gutachtenauftrages und erster Durchsicht der Verfahrensakten" diesen Bonner Psychozirkus nicht nur in keiner Weise für unberechtigt hält, sondern die "Gutachtenfragestellung dem forensischen Bereich zuordnet". "Forensisch" (von lat. forum: Platz, öffentlicher Platz (Marktplatz usw.), dann Gerichtsplatz, Gericht) meint üblicherweise "gerichtlich", aber oft auch speziell "gerichtspsychologisch". In der Forensik geht es damit um den Maßregelvollzug, d.h. darum, durch psychiatrisches Einwirken einen Verurteilten umzupolen, s. Norbert Leygraf und das Satanistenpaar. Konkret in unserem Fall würde das bedeuten, wir müssten von einem Katholiken in einen Übernazi umgepolt werden, der ganz im Geiste Adolf Eichmanns sich versteht und benimmt wie ein "Befehlsempfänger, dessen Pflicht es war, seinem Eid gegenüber loyal zu sein und die erhaltenen Befehle und Instruktionen auszuführen." Wir dürfen in keiner Weise mehr Gott gehorchen, sondern müssen statt dessen den Menschen Kadavergehorsam leisten. In diese Mühle wollen uns also außer dem Bonner Psycho-Club auch der Toten-Gutachter Klosterkötter und der Nobody Pevi stecken.
Zudem schreibt Pevi etwas über die "zur definitiven Diagnosesicherung erforderliche apparative und personelle Ausstattung" und nennt dabei "bildgebende Verfahren, EEG, testpsychologisches Instrumentarium etc." Zu "testpsychologische(s) Instrumentarium" lieferte google kein einziges Ergebnis, da können wir auch nichts Genaues zu sagen. Zu "etc." lieferte google "ungefähr 17,300,000" Ergebnisse, die aber wenig aussagekräftig waren. Immerhin der Sache nach bekannt waren uns "bildgebende Verfahren" und "EEG".
Zunächst einmal wird von manchen angenommen, dass irgendwelche Zusammenhänge zwischen Physiognomie bis hin zur Hirnformung und Geisteszustand bestehen. Nehmen wir als typisches Beispiel für einen Wahnsinnigen den "Reformator" Martin Luther. In "Abschied von Luther. Psychologische und theologische Reflexionen zum Lutherjahr" (Luthe-Verlag, Köln, 1985) hat Albert Mock die schwere psychische Störung Luthers anhand vieler Fakten nachgewiesen, die übrigens im Prinzip schon längst jedem bekannt sein müssten. Hier nur ein kleiner Ausschnitt aus Mocks Luther-Studie (62f):
Die Psychiatrie spricht vom "Schuldwahn" der Depressiven, wobei sehr genau unterschieden werden muß zwischen psychisch echter Schuld, die als Dauerbelastung in die Krankheit führen kann, und der überdimensionalen Beurteilung dieser Schuld im Verlauf der Krankheit. Wer sich betrinkt, ist für das, was er im Zustand des Rausches tut oder unterläßt, nicht verantwortlich, wohl für das Betrinken, das ihn in diesen Zustand gebracht hat (ausgenommen in den Fällen, in denen die Folgen nicht erkennbar waren oder die Kraft zum Widerstand fehlte). Deshalb kann echte Schuld als mögliche Ursache von Depressionen angenommen werden. Die zunehmende Überfüllung psychiatrischer und psychotherapeutischer Wartezimmer steht in einem hochsignifikanten Zusammenhang mit wirklicher Schuld, für die man keine Vergebung sucht, sondern nur Befreiung von den quälenden Folgen. Sogar die allgemein-medizinischen Praxen sind bis zu zwanzig Prozent mit seelisch-geistig Kranken gefüllt. Auch das ist ein Symptom manisch-depressiver Krankheit, daß sie verkleidet im Gewand vieler organischer Störungen auftritt, wie Magen- und Darmverstimmungen, Verdauungs- und Schluckbeschwerden, Verstopfung, Durchfall, Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit u. ä.. Organisch ist dann meistens nichts zu finden, was aber wohl vor allem daran liegt, daß die psychosomatische Seite dieser Krankheiten nur mit äußerst feinen Verfahren diagnostizierbar ist.
Anwendung auf Luther
Wer Luthers Leben und Werk repräsentativ kennt, hat bereits bei der Beschreibung dieses Krankheitsbildes und seiner vielfältigen Ursachen die Übertragung auf seine Erlebens- und Verhaltensweisen vollziehen können. Dabei sind noch nicht einmal die beiläufigen Symptome der Wahnideen und Halluzinationen des Gesichts und des Gehörs zur Sprache gekommen, die solche Kranke haben, wie etwa fratzenschneidende Teufelserscheinungen u. ä., oder die Zwangsvorstellungen, die den Patienten dazu drängen, sakrilegische Äußerungen von sich zu geben, wo sie beten oder segnen wollen, alles Dinge, die Luther häufig widerfahren sind. Ebenso die starke Neigung zur Koprolalie (Kloakensprache) oder die auffällige Redseligkeit bis zur Logorrhoe (Redeschwall), die Teilerscheinung des enormen Betätigungsdranges ist. Für "Lutherlaien" seien noch einige Belege typischer Krankheitssymptome Luthers angeführt. Wenn wir vom äußeren Erscheinungsbild ausgehen, wie es uns auf den verschiedenen Bildern von Lukas Cranach d. A. zugänglich ist, dann muß Luther seinem Körperbau nach zu den Pyknikern gezählt werden. Diese Konstitution treffen wir, wie schon erwähnt, bei zwei Drittel der Manisch-Depressiven an. Das soll nur ein Hinweis, kein Beweis sein. Überdies ist auf einigen Bildern Luthers die sogenannte "Veraguth'sche Falte" zu erkennen, auch wenn es Portraits und keine Photographien sind. Diese Falte — eine funktionelle Veränderung im medialen Drittel des Augenoberlides — ist ein besonders bemerkbares mimisches Zeichen der Depression und entsteht dadurch, daß die Hautfalte des Oberlides an der Grenze ihres inneren Drittels nach oben und ein wenig nach hinten verzogen wird, so daß der Bogen daselbst in einen Winkel verwandelt wird. Nach dem Züricher Neurologen Veraguth (1870-1940) ist diese Falte charakteristisch für endogene Depression. Bei Luther ist diese Falte u. a. feststellbar auf dem ältesten Lutherbild

In der Tat sind wir der Meinung, dass die insbesondere für V2-"Priester" typischen äußerst schweren psychischen Defekte, die sich u.a. in Kinderschändung und Homosexualität äußern, auch in einem gewissen Zusammenhang stehen mit der faktischen Abschaffung des Beichtsakramentes in der V2-Sekte. Gerade das Beichtsakrament ist wiederum eine wesentliche Stütze in unserem Leben. Unsere "Umerziehung" würde dementsprechend auch das Eintrichtern von tödlichem Hass gegen die Beichte beinhalten. Während sich der Mensch in der Gewissenserforschung fragt, wie er vor Gott, dem obersten Gesetzgeber, steht, wie er die göttlichen Gebote vom Naturrecht bis hin zu kirchlichen Anordnungen erfüllt hat, ist ein gesundes Gewissen gem. Beschluss der Bonner Affentänzer das einzige Übel überhaupt, dem deshalb mit brutalster Gewalt entgegengesteuert wird.
Aber zu den "bildgebenden Verfahren": Mit einer "Computertomographie" ("schnittweise" Durchleuchtung des Körpers) sollen Irregularitäten z.B. in der Hirnstruktur nachgewiesen werden. Das Problem dabei ist: Es gibt vielleicht gewisse statistische Beobachtungen, aber keinesfalls gesicherte Erkenntnisse, erst recht nicht "definitiver" Art. Im Grunde kann auch mit irgendwelchen Computerbildern der allergrößte Schwindel und Schindluder betrieben werden, und genau diese notorische Tendenz ist es ja, die die Kirche zur Warnung vor dem Psycho-Trip veranlasste. So heißt es in einer Beschreibung zum Projekt "Hirnelektrische Hypofrontalität bei schizophrenen Patienten und ihre Bedeutung für die Auswahl der neuroleptischen Medikation" an der Uni Würzburg, 02.2002 bis 02.2004:
Schizophrene Erkrankungen gehen häufig mit einem Funktionsdefizit frontaler Hirnareale einher (Konzept der Hypofrontalitat; Ingvar & Franzen, 1974), wobei insbesondere Hinweise auf eine verringerte Funktion des anterioren cingulären Cortex (ACC) bestehen.

Wer dieses Fremdwörtersammelsurium nicht ganz versteht, möge wenigstens das Wort "häufig" beachten: Es gibt keine "definitive" Erkenntnis. Trotzdem schrecken die Herren "Ärzte" nicht davor zurück, mit solchen vermeintlich "sicheren Erkenntnissen" die Seele ihrer Opfer bis zum Äußersten zu martern. Man lese z.B. die "Leitlinie für Betroffene, Angehörige und Pflegende Demenz.  Wissensnetzwerk der Universität Witten/Herdecke", 2003:
Demenzkranke sind meist nicht in der Lage, einen Arzt aus eigenem Antrieb aufzusuchen. Hier ist die Stützung durch die Angehörigen wichtig – ihre Schilderungen können die Diagnosestellung erleichtern. Neben der Erhebung der Vorgeschichte wird der Arzt eine allgemeine körperliche und neurologische Untersuchung durchführen. Zusätzlich werden eine Reihe von Untersuchungsverfahren zur Anwendung gebracht. So werden psychometrische Tests, etwa mit Fragebögen oder kleinen Übungsaufgaben, eingesetzt. Dies geschieht, um den Umfang der Schwierigkeiten festzustellen. Im Rahmen einer solchen neuropsychologischen Untersuchung wird z. B. der Mini-Mental-Status (MMST), ein gebräuchlicher Test, benutzt. Dies kann für den Betroffenen belastend sein. Im Rahmen solcher Untersuchungen werden die Probleme offenkundig und dies kann Scham und auch Hoffnungslosigkeit auslösen (besonders dann, wenn die Angehörigen dabei sind und vorher nicht darüber gesprochen wurde). Es gehören Einfühlungsvermögen und viel Takt dazu, dass der Betroffene sich nicht aufgibt. Laboruntersuchungen des Blutes und u. U. des Hirnwassers (Liquor) gehören zur Erstuntersuchung. Zum Teil werden auch elektrische Ableitungen der Hirnströme (EEG = Elektroenzephalographie) aufgezeichnet oder bildgebende Diagnoseverfahren wie Computer- oder Kernspintomographie (MRT Magnetresonanztomographie) durchgeführt, bei denen das Gehirn schichtweise oder gar in Funktion (z. B. PET = Positronen-Emissionstomographie) dargestellt wird. CT und MRT sind computergestützte, bildgebende Verfahren. Während der Erstellung eines solchen Bildes muss der Patient in einer “Röhre” liegen. Beim CT wird mit Röntgenstrahlen gearbeitet, beim MRT jedoch nicht. Hier werden Energieströme gemessen, die unter Einfluss eines starken Magnetfeldes entstehen

Auch das EEG (die Elektroenzephalographie / das Hirnstrombild), wobei dem Opfer über zwanzig Sensoren am Kopf befestigt werden, ist nicht der Stein der Weisen. So findet sich auf einer Informationsseite der Drs. Prass 16225 Eberswalde (Brandenburg) z.Th. EEG die Bemerkung:
Wenn Sie müde zu einem normalen EEG-Termin kommen oder wenn Sie zu einem Schlafentzugs - EEG kommen obwohl Sie in der Nacht geschlafen haben, ist die Untersuchung in der Aussage deutlich herabgesetzt, manchmal auch wertlos und muss dann wiederholt werden.

Und der o.g. Dr. Faust sinniert z.Th. "Schizoaffektive Störungen":
Schwierig wird es - und das sei kurz eingeflochten, da gar nicht so selten -, weil es unterschiedliche Definitionen und Klassifikationen von Schizophrenie, Depression und Manie gibt, und zwar noch immer. Und weil alle drei Krankheitsbilder eine Vielzahl von Symptomen aufweisen, und zwar nicht immer so typisch, wie man das zur raschen Diagnose bräuchte. Und weil sich diese Erscheinungsformen auch noch dauernd ändern können, d. h. mal in dieser, mal in jener Verlaufsform auftreten. Und weil es nicht nur eine konkrete schizoaffektive Störung mit schizophrenen, depressiven und/oder manischen Symptomen gibt, sondern auch depressive Schizophrene, wahnhafte Depressive, Patienten mit einer eigenartigen Mischung aus Depression und manischer Hochstimmung und sogar sogenannte "überkochende" Manien, die manches Wahnhafte zeigen

Aber Pevi ist unerbittlich: Dieser ganze Kram führt "zur definitiven Diagnosesicherung". In diesem Zusammenhang darf man wohl auch mal über das Phänomen des "Lügendetektors" nachdenken. So gab es in der Neuen Zürcher Zeitung (16. April 2003) einen Artikel "Lügen, nichts als Lügen? Lügendetektoren auch heute noch nicht zuverlässig", in dem es u.a. heißt:
Ohnehin zeigen notorische Lügner oder Verdrängungskünstler kaum Stress, auch wenn sie nicht die Wahrheit sagen. Psychisch instabile Unschuldige können also in Teufels Küche geraten, während sich Täter durch Selbsthypnose in einen Zustand der «Unschuld» versetzen.

Wer ehrlich ist, wird generell einräumen, dass Diagnosen auch falsch sein können. Nun bietet sich für die Bonner Truppe, die ja nur die Erfüllungsgehilfin für die V2-Sekte ist, folgender Ausweg aus dem Vorwurf der Unredlichkeit: Im katholischen Glauben gibt es "definitive" Wahrheit, i.e. die Dogmen, die ja "de fide definita", also sowohl in den Offenbarungsquellen enthalten als auch vom kirchlichen Lehramt als unfehlbare Lehre vorgelegt sind. Aus dieser Zwickmühle des "Definitiven" befreit sich die V2-Sekte, indem sie erklärt: "Dogmen können durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch, dumm und voreilig sein". An die Stelle der Tradition ist damit das Prinzip der Diskontinuität getreten. Damit ist der Weg frei für eine andere, ersatzweise "definitive" Größe, nämlich weg von Gott und hin zum Menschen. Also was soll´s? Wenn schon die Dogmen nicht mehr als definitive Wahrheit herhalten dürfen, dann eben die menschlichen Phantastereien - koste es, was es wolle!

Ein weiteres Unbehagen tut sich auf, wenn wir an frühere Erlebnisse mit menschlichem Größenwahn zurückdenken. So hatte die Experten-Crew um Josef Lothmann beschlossen, dass unsere intellektuellen Fähigkeiten noch nicht einmal für einen Realschulabschluss reichen. Diesen Beschluss hatte aber immerhin eine Gruppe von Leuten verfasst, die uns weit über ein Jahr lang regelmäßig in einer völlig gewöhnlichen Situation (i.e. als Schüler in der Schule) beobachtet hatte. Bei dem "Sachverständigen" handelt es sich um eine Einzelperson, die sich ein paar Minuten mit uns "beschäftigt", u.z. in einer höchst künstlichen und - wie das Beispiel Lügendetektor zeigt - höchst belastenden, die Normalität also erheblich störenden, verfälschenden Situation (i.e. als "Verurteilter" im Maßregelvollzug). Selbst wenn man noch die bekannte Unzuverlässigkeit der "zur definitiven Diagnosesicherung erforderlichen apparativen und personellen Ausstattung" hinzunimmt, bleibt bei dem ganzen Unterfangen doch ein schaler Geschmack übrig. Nicht unbegründet ist also das Anliegen von euro-antimobbing.org, den Missbrauch der Psychiatrie als wichtiges Hilfsmittel der Extrem-Mobber bekannt zu machen. Unentwegt werden in diesem Bereich Verbrechen begangen, über die im StGB zu lesen ist:
§ 278 StGB: "Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 279 StGB: "Wer, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand zu täuschen, von einem Zeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Auch hier könnte das LGB wieder argumentieren, dass es uns ja sogar die elementarsten Grundrechte verweigert und munter Völkermord begeht; weswegen sollte es sich dann an irgendwelchen Mini-Paragraphen im StGB stören?!
 

Friedman und die NPD

Zur Auflockerung noch eine kleine Notiz, über die wir kürzlich gestolpert sind: Die NPD hatte am in der Pressemitteilung (0907-1) die "Dienstaufsichtsbeschwerde gegen "Unbekannt" (vermutlich gegen die im Fall Friedman ermittelnde Frau Staatsanwältin Petra L e i s t e r, Berlin)" vom 09.07.2003 veröffentlicht:
wegen der Beantragung eines möglicherweise fehlerhaften bzw. rechtswidrigen Strafbefehls gegen den "streitbaren Citoyen" und "Verfechter der Dissensgesellschaft" Herrn Michel F r i e d m a n, der unter dem Decknamen "Paolo Pinkel" eifrigst im osteuropäisch geprägten Rotlichtmilieu verkehrt haben soll. [...]
Die Agentur Reuters meldete Anfang Juli: "(...) Nach dem ‚Bild'-Bericht geht aus den Unterlagen hervor, daß die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Friedman nicht einstellen will und einen Strafbefehl anstrebt. Demnach soll Friedman mindestens zehnmal in Anwesenheit ukrainischer Prostituierter Kokain genommen haben. In mehreren Fällen soll eine Prostituierte mit dem Decknamen ‚Marta' von Friedman angebotenes Kokain konsumiert haben." (Reuters, 2. Juli 2003, 16:13 Uhr, Überschrift "Durch Panne Ermittlungsakten zu Friedman veröffentlicht")
Die Agentur AP hat gemeldet: "(...) Mindestens zehn Mal soll Friedman demnach in Anwesenheit ukrainischer Prostituierter Kokain genommen haben. Die Droge habe dabei in größeren Mengen in einer Schale neben dem Hotelbett gestanden, schreibt die Zeitung. Drei bis vier Gramm, so habe eine der drei ukrainischen Huren mit dem Decknamen ‚Ewa' ausgesagt, seien es gewesen. In mehreren Fällen habe eine andere Prostituierte mit Decknamen ‚Marta' das von Friedman  angebotene Kokain konsumiert. Die Berliner Staatsanwaltschaft bemühte sich, die Wogen ein wenig zu glätten (sic!)." (AP, 2. Juli 2003, 18:17 Uhr, Überschrift "Justitia und eigener Verteidiger machen Friedman Probleme"). [...]
Mehr als sachlich schrieb die Süddeutsche Zeitung am 9. Juli 2003: "Die Zahl der Tagessätze ist hoch, die Höhe der einzelnen Tagessätze aber für einen gut verdienenden Rechtsanwalt eher niedrig." Der § 41 Absatz 2, Satz 2 des Strafgesetzbuches ist in der Regel das Nettoeinkommen, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte, ausschlaggebend. Dabei ist laut höchstrichterlicher Rechtsprechung (Entscheidung des Bundesgerichtshofes) der Tag des Urteils, hier des Erlasses des Strafbefehls, maßgeblich. Hat Friedmans Nettoeinkommen etwa lediglich 116,-- EURO täglich betragen? Viele Mitbürger gingen davon aus, daß Herr Friedman locker das zehn bis dreißigfache dessen am Tag eingestrichen hat. Darauf deuteten auch die horrenden Mieten für die Suiten in dem Luxushotel hin, in denen Herr Friedman etliche Male "verkehrt" haben soll - mal ganz abgesehen von den sündhaft teuren Preisen für eine oder mehrere "Edelprostituierte" samt Schampus und Kokain. § 41 Absatz 3 des Strafgesetzbuches erwähnt als Bemessungsgrundlage für Tagessätze neben den Einkünften des Täters auch dessen Vermögen. Dem Herrn Friedman gehören scheinbar Immobilien in Berlin, Frankfurt, Israel, New York und ein Chateau in Südfrankreich. Sehr wahrscheinlich gehört ihm inzwischen auch eine Immobilie in New York, wie er selbst vor wenigen Monaten in einer vom Sender "Arte" am 24. Januar 2003 ausgestrahlten High-Society-Dokumentation feixend ankündigte. Die Welt am Sonntag berichtete über diese Dokumentation: "Als die drei schließlich zum Auto gingen, polterte Schlingensief gegen Friedman: ‚Du hast eine Wohnung in Paris, in Cannes, in Frankfurt, in Tel Aviv'. Friedman cool: ‚Und in den nächsten Monaten kaufe ich eine in New York. Und das alles wurde ausgestrahlt, mit Friedmans Einverständnis." (WamS, 22.06.2003, Artikel "Trost in Venedig" von Jochen Kummer)

Hätten wir uns unter katholisch-Domains an Lesbenpornos dumm und dusselig verdient, wären wir von jeglichem Ärger verschont geblieben. Hätten wir im Schleuser-Milieu zusammen mit Prostituierten Schampus und Kokain konsumiert, gäbe es gar keine Strafe gegen uns, da wir gegen Friedmanns Vermögen und Einkommen in gar keiner Weise ankommen. Oder sollten wir dazu die Einschränkung machen: "Wenn ich ein Jude wär..."? Na, na, na, das widerspräche doch dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz!
Als rechtschaffener, bescheiden lebender Priester aber trifft uns die unerbittliche Wut der "Justiz". Halten wir also aus bis zum Ende.

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