Psychoterror ohne Grenzen
- oder: Doppelt gemoppelt killt besser -
(Kirche zum Mitreden, 19.03.2004)
Das deutsche Volk - ein Volk von Psychopathen?
"Jeder vierte Deutsche soll unter einer behandlungsbedürftigen
seelischen
Störung leiden. Doch trotz Beschwerdebild, zumindest aber
beeinträchtigter
Lebensqualität und nachlassender Leistung wissen nur wenige, was
sie
konkret belastet oder gar quält. Der Arbeitskreis Psychosoziale
Gesundheit
versucht in der Sparte Psychiatrie heute durch allgemein
verständliche
Informationen gezielt weiterzuhelfen."
So begrüßt Volker Faust die Besucher seiner Homepage
"Psychosoziale
Gesundheit von Angst bis Zwang". Im einzelnen: "Jeder vierte Deutsche
soll
unter einer behandlungsbedürftigen seelischen Störung
leiden."
Was soll dieses "soll"? Wie soll man das verstehen? Vielleicht als: "Es
wird behauptet (von wem?), dass jeder...", oder : "wie zahlreiche
(welche?)
Studien beweisen, leidet jeder..." Das Nebelfeld ist damit bereits ganz
zu Anfang konstruiert. Die nächste Frage: Wie sieht es mit dem
internationalen
"Soll"-Vergleich aus? Sind die Deutschen soll-kränker oder
soll-gesünder
als andere? Und was ist eine "behandlungsbedürftige seelische
Störung"?
Soll man diese Formulierung so verstehen, dass es auch seelische
Störungen
gibt, die nicht "behandlungsbedürftig" sind? Wieviele Fälle
von
Verletzungen sind behandlungsbedürftig? Wieviele Fälle von
Erkältung
sind behandlungsbedürftig? Wieviele Fälle von Schluckauf sind
behandlungsbedürftig? Wenn schon "jeder vierte Deutsche" eine
Therapie
braucht - äh, brauchen soll -, dann ist es wahrlich nicht mehr als
anormal i.S.v. selten / ungewöhnlich zu werten, "unter einer
behandlungsbedürftigen
seelischen Störung" zu "leiden". Ja, wer zu meinen wagt, er leide
unter gar keiner seelischen Störung i.S.v. psychischen Erkrankung,
der setzt sich dem Vorwurf aus, sich / andere hinsichtlich seiner
seelischen
Störung bloß zu täuschen, ob nun bewusst oder unbewusst
- und gerade das Unbewusste gilt ja als das Eigentliche in der
"Psychiatrie".
Und damit sich nur ja keiner leichtfertig als gesund einschätzt
und
bezeichnet, verkündet der Dr. Faust, es wüssten nur "wenige,
was sie konkret belastet oder gar quält." Es ist so ähnlich
wie
mit jeder Werbung - Adolf würde sagen: Propaganda:
Den Leuten muss erst einmal vorgeflunkert werden, sie bräuchten
ein
Produkt, hier also die Psychotherapie. Und wenn diese Verführung
beim
Opfer direkt nicht greift, hat man ja noch immer den "sozialen Druck",
die oft mehr mehr als weniger direkte Zwangsausübung, damit das
Opfer
sich gefälligst für psychisch krank erklärt und
möglichst
auch hält, um sich dann dem "Psychiater" auszuliefern. Der Dr.
Faust
mit seinem Arbeitskreis "versucht", "gezielt weiterzuhelfen". Auch wenn
vielleicht nicht jeder Schuss ein Treffer wird, am "gezielten" Vorgehen
scheint es bei dem Dr. Faust nicht zu mangeln.
Was für ein riesiger Bedarf besteht doch an "Psychiatern": Jeder
vierte Deutsche ist "behandlungsbedürftig", aber das Ende der
Fahnenstange
ist damit wohl noch lange nicht erreicht. So hat denn der Dr. Faust
auch
noch hinzugefügt: "Die Internet-Serie Seelisch Kranke unter uns
will
in kurzen Berichten von Angst bis Zwang über die wichtigsten
Symptome,
seelischen Belastungen, psychosozialen Folgen,
Therapiemöglichkeiten
und Heilungsaussichten informieren." Von Angst bis Zwang - da ist doch
sicherlich für jeden Deutschen was dabei. Und selbst wenn ein
Deutscher
mal zu den 75 Prozent des deutschen Volkes gehören sollte, deren
seelische
Störungen zwar vorhanden, aber nicht "behandlungsbedürftig"
sind,
so sollte da doch auch eine Therapie in Anspruch genommen und v.a.
bezahlt
werden. Schließlich ist die Gesundheit doch das höchste Gut
- das versicherte seinerzeit noch Gesundheitsminister Seehofer (CDU).
Jedes
Kuhdorf braucht mindestens zehn Psychiater, in Ballungsgebieten muss
wegen
der größeren psychischen Belastungen das Kontingent an
Psychiatern
natürlich deutlich höher sein. Deutsche aller Klassen,
vereinigt
euch: Macht Deutschland gesund - geht zum Psychiater! Wo zwei oder drei
versammelt sind, da muss auch mindestens ein "Psychiater" her. Und dank
der "Arbeitskreise" können auch gleich mehrere Experten sich um
das
Beste der Opfer kümmern!
Schwere psychische Störungen bei den Bonner "Richtern"?
Nun hatten wir am Ende von "Totale
Zerstörung"
geschrieben:
Das "Vollstreckungsverfahren" sollte ja angeblich "zum
Schutz des Vollstreckungsschuldners erst dann fortgesetzt werden, wenn
seine Prozessfähigkeit festgestellt ist". Anscheinend hat also Martin
Peveling nach Prüfung unserer Texte festgestellt, dass unser
Geisteszustand
keinerlei krankhafte Störung aufweist. Das bestätigt
zusätzlich,
dass das LGB auch der sehr schweren Diffamierung und die "Stadt
Dorsten" der Komplizenschaft schuldig ist.
Das meinten wir durchaus ernst. Da ja die Psycho-Clique
routinemäßig
an völlig Unbekannten, sogar an Toten,
"Gutachten" erstellt, sprach nichts dagegen, dass Peveling uns schon
"begutachtet"
hatte. Schließlich liefert KzM mit weit über 500 Texten
einiges
an Material, um sich darüber Klarheit zu verschaffen, ob wir
tatsächlich
z.B. "nicht dumm, aber ...." sind. Zudem ist
ja nur dasjenige Leiden verdienstvoll, das freiwillig geschieht, wie Heinrich
Feurstein sagte:
Das Martyrium ist etwas Großes als freiwillige
Tat.
Mancher Kranke leidet vielleicht mehr, als ein Märtyrer litt, aber
die Krankheit kommt über ihn als Verhängnis, ohne seinen
Willen,
und er hat Stunden, wo er sein Joch abschütteln möchte.
Andere
tragen schwer unter der Last ihres Berufes, an Vermögensverlust,
an
den Folgen des Krieges, am Verlust lieber Menschen. Das ist Schicksal,
Verhängnis, höhere Fügung, der man sich nicht entziehen
kann. Aber der Märtyrer konnte anders! Er geht mit freier
Entscheidung
in den harten Tod, er weiß, daß seine Predigt, seine Lehre,
sein Verhalten, sein offenes Bekenntnis zu Christus ihm das Leben
kostet,
und trotzdem setzt er die Tat, im vollen Bewußtsein der Tragweite
seines Handelns.
Da nach dem Beschluss aus Bonn erst einmal bewiesen werden muss, dass
wir uns "nicht in einem die freie Willensbestimmung
ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit" befinden,
also
bereits als Psychopath vorverurteilt wurden, ist damit die
Glaubenstreue
als solche zum Beweis für psychische Erkrankung festgelegt;
jedenfalls
wurde uns niemals ernsthaft etwas anderes zum Vorwurf gemacht. Und die
Verballhornung des "Richter"-Namens Wucherpfennig in moneypenny? Wer
möchte,
kann mal bei einer Suchmaschine Seiten suchen, auf denen die beiden
Wörter
Möllemann und Mümmelmann vorkommen. Und das Duzen? Das haben
wir - nach reiflichem Überlegen und v.a. mit klarer
Begründung
- von der V2-Sekte übernommen; und
nichts
könnten wir tun, was auch nur annähernd die - permanente -
Missachtung
unserer priesterlichen Würde durch
moneypenny
und Co. reflektieren würde. Und die drastische Sprache? Die bewegt
sich völlig im zulässigen Rahmen, der einerseits schon durch
die Heilige Schrift vorgegeben ist,
andererseits
auch verschiedene sowohl christliche (wie den o.g. Feurstein oder auch
Thomas
Murner) als auch - zur Demonstration, was in der
Öffentlichkeit
so vor sich geht - bekanntlich unchristliche, aber nichtsdestotrotz
öffentliche
und - wenigstens strafrechtlich - unbeanstandete Quellen wie Klaus
Landowsky verwendet; den V2-typischen ordinären,
blasphemischen
Ton hingegen unterlassen wir vollständig. Wir empfinden die
für
die V2-Texte typische Koprolalie (Kloakensprache) als widerwärtig,
wissen aber, dass sie typisch ist für mental schwer gestörte
Menschen. Sie ist ja auch in der "politischen Bildung" zuhause, etwa in
der A****geigen-Initiative. Und während
z.B. auf den Seiten des "Bistums Limburg" explizit blasphemische
Flüche
wie "Jesus F***cking Christ" [zensiert durch PRHL] verbreitet werden
(dazu
ggf. an anderer Stelle mehr), nehmen wir immer auf die elementaren
Regeln
des gesitteten Umgangs Rücksicht. Dass ausgerechnet solche
"Konservativen"
wie kath.net sich den Vergleich mit dem
Stürmer
zugezogen haben, sollte ebenfalls zu denken geben. Es hilft kein Drehen
und kein Wenden - auch wenn dies permanent versucht wird bis hin zum Masochismusvorwurf
gegen uns: Der Grund, uns zum Psychopathen abzustempeln, liegt einzig
und
allein in unserer Glaubenstreue. Tatsächlich kann sich das LGB
dafür
sogar direkt auf den Erfinder der "Psychoanalyse" berufen, den
jüdischen
Wirrkopf und Atheisten Siegmund Freud. Da
das
Bekenntnis der V2-Sekte durch und durch atheistisch
ist, woran auch die unendlichen Widersprüchlichkeiten
in den Aussagen dieses Vereins letztlich nichts ändern, muss die
V2-Sekte
innerhalb dieser Logik als psychisch gesund gelten. Dann ergibt es auch
Sinn, wenn z.B. der Psalter "wegen gewisser
psychologischer
Schwierigkeiten" kastriert wurde: Der echte Glaube an Gott passt
nun
einmal nicht in die V2-Sekte und wird als psychische Störung
abgelehnt.
Vielmehr strahlt die V2-Sekte besonders in ihren Führern sowohl
Güte
und Wohlwollen als auch Besonnenheit und Würde in höchster
Vollendung
aus:
Manchen steht ihre Intelligenz schon überdeutlich ins Gesicht
geschrieben,
sie sind quasi die Inkarnation des meditativ-spekulativen Denkens, s. Karl
Lehmann:
Wir wollen uns mit solchen Herren wie Montini, Wojtyla und Lehmann
keinesfalls
auf eine Stufe gestellt wissen, geschweige denn würden wir uns
selbst
irgendwie anmaßen, uns als mit ihnen auf einer Stufe stehend zu
behaupten.
Nimmt man diese Herren als Prüfsteine des wahren Katholizismus,
sieht
es allerdings nicht gut für uns aus.
Nun denn: Weil wir den Fehler gemacht hatten, den Beschluss des LGB,
i.e. dass nicht gegen uns "vollstreckt" würde, ernst zu nehmen,
und
wir gerade erfahren hatten, dass tatsächlich gegen uns
"vollstreckt"
wurde, schickten wir ein Fax an "Amtsgericht Dorsten", Postfach 1 09,
46251
Dorsten, Telefax (0 23 62) 20 08-51:
Geschäfts-Nr.: 4 XVII L 152
"Betreuungsverfahren" gegen mich
Mit Datum vom 13. Februar 2004 teilte mir das "Amtsgericht Dorsten"
mit, dass es auf "Anregung" ein "Betreuungsverfahren" gegen mich
eingeleitet
habe.
Bis heute habe ich
- weder die genauen Unterlagen und Einzelheiten der "Anregung"
- noch die Begründung, warum das "Amtsgericht" auf die "Anregung"
angesprungen ist,
- noch eine Erklärung zum Status des "Betreuungsverfahren"
erhalten.
Ich setze dem "Amtsgericht" deshalb eine Frist bis Freitag, 19.03.2004,
14.00 Uhr; bis spätestens dann müssen mir ausnahmslos alle
Unterlagen
in schriftlicher Form vorliegen. Sollte das "Amtsgericht" diese Frist
fruchtlos
verstreichen lassen, wird das als weiterer Beweis für den schwer
verbrecherischen
Charakter dieses "Betreuungsverfahrens" sowie als ausdrückliche
Erlaubnis
gewertet, dass ich dieses "Betreuungsverfahren" uneingeschränkt in
der mir geeignet scheinenden Weise auf meiner Homepage kommentieren
darf.
Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt.
Einige Minuten später trudelte dann ein Brief vom LGB bei uns
ein:
Landgericht Bonn, Wilhelmstraße 21, 53105 Bonn,
10. Zivilkammer, Telefon: (0228) 702 - 0 Durchwahl: 1366 Telefax:
(0228)
702 - 1600
Unsere Geschäfts-Nr.:
(Bitte bei allen Schreiben angeben)
10 O 586/03
Datum: 15.03.2004
In dem Rechtsstreit Verband der Diözesen Deutschlands ./. L.
Sehr geehrter Herr L.,
anliegenden Beschluß erhalten Sie zur Kenntnisnahme
übersandt.
Hochachtungsvoll Auf Anordnung
Schmitt Justizobersekretär
10 O 586/03
LANDGERICHT BONN
BESCHLUSS
In dem Rechtsstreit
Verband der Diözesen Deutschlands ./. L.
Der Beschluss vom 10.02.2004 in der Fassung des Beschlusses vom
03.03.2004
wird - erneut - dahin abgeändert, dass Herr Dr. med. Pevelling
entpflichtet
und an seiner Stelle zum Sachverständigen bestellt wird:
Herr Prof. Dr. med. N. Leygraf
Direktor des Instituts für forensische Psychatrie
der Universität Essen
Virchowstr. 174
45147 Essen
Landgericht Bonn, 10. Zivilkammer Bonn, den 15.03.2004
Wucherpfennig Pilger Keller
Ausgefertigt Schmitt Justizobersekretär als Urkundsbeamter der
Geschäftsstelle
[Kopie]
MARTIN PEVELING
FACHARZT FÜR PSYCHIATRIE UND
PSYCHOTHERAPIE
Martin Peveling • Reitzensteinstraße 40 • 45657 Recklinghausen
Landgericht Bonn
Herrn Richter Wucherp
Wilhelmstraße 21 53111 Bonn
Recklinghausen, den 11.03.2004
Geschäfts-Nr. 10 O 586/03
Sehr geehrter Herr Richter Wucherpfennig!
Nach Prüfung des Gutachtenauftrages und erster Durchsicht der
Verfahrensakten muss ich den Gutachtenauftrag ablehnen, da dieser nicht
in meinen Tätigkeitsschwerpunkt (ambulante Psychotherapie)
fällt.
Insofern verfüge ich auch nicht über die z. B. zur
definitiven
Diagnosesicherung erforderliche apparative und personelle Ausstattung
(bildgebende
Verfahren, EEG, testpsychologisches Instrumentarium etc.).
Es scheint mir geboten, eben Kollegen mit ebschlägigen Kenntnissen
und Erfahrungen b der Begutachtung forensischer Fragestellungen zu
beauftragen;
auch der zuvor beauftragte Gutachter, Herr Prof. Dr. Klosterkötter
aus Bonn, hatte ja bereits die Gutachtenfragestellung dem forensischen
Bereich zugeordnet.
Infrage käme hier z. B. Prof. Dr. Leygraf, Abteilung für
forensische Psychiatrie am Universitätsklinikum Essen,
Virchowstraße.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Gesundheitsökonom (Oec. med.) Martin Peveling
Terminvereinbarungen bitte nur telefonisch
Haben Sie´s bemerkt? Okay, "Pevelling" heißt in Wahrheit
Peveling. Aber das könnte man vielleicht als Vertipper durchgehen
lassen. Etwas schwieriger ist es mit dem "Dr. med.", denn weder in
seinem
enorm protzigen Briefkopf noch in seiner kleingedruckten Adresse ist
ein
"Dr." zu finden. Im Telefonbuch besteht ebenfalls Fehlanzeige, da
heißt
es einfach nur "Martin Peveling". Wie sind die Bonner
Völkermörder
überhaupt auf diesen Nobody gekommen, nachdem sie den
Toten-Gutachter
Klosterkötter "entpflichtet" hatten. Schwirrte moneypenny noch das
Lied (nach der Melodie: "Hoch auf dem gelben Wagen") in seinem -
womöglich
kranken - Hirn herum: "Schau in die Gelben Seiten, da stehn die
Branchen
drin, la lalala la-la la-la, la lalala la-la"? Mag schon sein.
Jedenfalls
ist Nobody Peveling im aktuellen Internetangebot der Gelben Seiten gar
nicht aufgeführt. Wir bieten moneypenny aber an, dass er uns ggf.
seine Ausgabe der Gelben Seiten überlässt; unverzichtbar ist
in jedem Fall, dass moneypenny und seine Crew erklären, wie sie
den
"Dipl.-Gesundheitsökonom (Oec. med.)" Peveling mit schon
bemerkenswerter
Hartnäckigkeit zum "Dr. med." ernennen konnten.
Und ein besonderes Schmankerl: Norbert Leygraf ist ausgerechnet
derjenige,
der bei dem in den Medien breit getretenen Mord durch ein Satanistenpaar
aus Witten als "Experte" aufgetreten ist. In diesem Zusammenhang fanden
wir auf einer privaten Homepage folgende Notiz:
"Sie müssen damit fertig werden, dass sie ohne
Grund
etwas Schreckliches getan haben", betonte Prof. Norbert Leygraf im
Prozess.
Laut vorsichtiger Schätzung würde eine Behandlung deutlich
mehr
als zehn Jahre in Anspruch nehmen. Aber auch das völlige Scheitern
einer Therapie könne er nicht ausschließen. Momentan seien
die
Eheleute nicht einmal in der Lage, Schuldgefühle zu entwickeln.
Was für seltsame Windungen das Schicksal manchmal doch nimmt...
Ob Leygraf auch den Versuch starten wird, uns in "deutlich mehr als
zehn
Jahren" "Schuldgefühle" für unsere Glaubenstreue
einzuhämmern,
einen Versuch, dessen völliges Scheitern er auch nicht
ausschließen
möchte? Wie auch immer: Wir mussten auf diese geänderte
Situation,
dass wir nun etwas von einem dritten "Sachverständigen" gelesen
hatten,
natürlich unverzüglich reagieren. Und wieder lief das
Faxgerät,
diesmal an OLG Köln:
Heute erhielt ich eine Mitteilung vom LGB, datiert vom
15.03.2004, dass innerhalb weniger Wochen schon der dritte
"Sachverständige"
gegen mich losgehetzt wurde. Zunächst lassen sich daran die
offenkundigen
Schwierigkeiten des LGB dokumentieren, sich auf einen
"Sachverständigen"
festzulegen, was wenigstens als weiterer Beweis für die schweren
mentalen
Störungen der Bonner "Richter" zu werten ist. Besonders schwer
wiegend
ist aber, dass es im LGB-Psycho-Beschluss vom 10.02.2004
unmissverständlich
heißt:
"Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil der Kammer vom
03.12.2003 soll zum Schutz des Vollstreckungsschuldners erst dann
fortgesetzt
werden, wenn seine Prozessfähigkeit festgestellt ist."
Bekanntlich ist aber diese "Zwangsvollstreckung" schon voll im Gange,
s. tod_0007.htm.
Also: Zum einen wird "beschlossen", ich soll vor der
"Zwangsvollstreckung"
"geschützt" werden, zum anderen wird diese "Zwangsvollstreckung"
munter
abgezogen - von denselben Personen, i.e. vom LGB! Der Schluss auf
schwere
schizophrene Störungen beim LGB ist damit unausweichlich. Die
Schizophrenie
des deutschen Staatswesens, insbesondere der "Justiz", wurde bereits in
den 50er Jahren von namhaften Kirchenvertretern öffentlich
festgestellt
(cf. schule.htm). Das OLG muss also
zusätzlich
eine psychiatrische Untersuchung gegen das LGB einleiten und mich mind.
einmal pro Woche über dessen Fortgang schriftlich informieren.
Abschließend scheint auch der mentale Zustand des - mittlerweile
"entpflichteten" - "Sachverständigen" Peveling bestenfalls als
sehr
schwer abnorm beurteilt werden zu können. Er phantasiert etwas von
einer "definitiven Diagnosesicherung" - unter schwerer Missachtung der
kirchlichen Erklärungen zur Psychiatrie. Die Vergottung der
"Psychiatrie"
ist nach kirchlichem Urteil der "Gipfelpunkt der Unmenschlichkeit" (cf.
psycho02.htm).
Das wirft die Frage auf, wie Peveling vom LGB überhaupt als
"Sachverständiger"
in Betracht gezogen werden konnte. Der guten Ordnung halber weise ich
nochmals
auf das Fortbestehen der genannten Auflagen hin.
Weitere Überlegungen zum Bonner Affentheater
Die Bonner Affentänzer sagen unentwegt die Unwahrheit. Wir
können
nicht in jedem einzelnen Fall die genaue Schwere der Schuld exakt
beurteilen,
aber unstrittig ist, dass das LGB sich wenn schon nicht immer, dann
wenigstens
mehrfach der bewussten schwer sündhaften Lüge bedient. Ein
Feuerwerk
von Verlogenheit ist insbesondere die "Begründung" des
Strafverfahrens
gegen uns. Man kann noch nicht einmal vernünftigerweise annehmen,
dass das LGB jemals die "Begründung" für berechtigt hielt.
Erst
recht nach unserer öffentlichen Würdigung - darunter auch im
Forum
von heise - ihrer Lügen- und Phantastereikanonade ist es
absolut
ungerechtfertigt, das LGB nicht als Horde von Lügnern zu
beurteilen.
Aber immerhin sind ja einige Lügen für diejenigen, die die
genauen
Hintergründe kennen, also auch für uns, leicht als Lügen
zu durchschauen. Bei anderen Unwahrheiten fällt es schwerer (etwa
"Dr. med. Peveling"), bei wieder anderen ist es für uns objektiv
unmöglich.
Dazu zählt die Lüge, das "Vollstreckungsverfahren" würde
nicht fortgesetzt. Wie hätten wir dies als Lüge durchschauen
können? Da gibt es also nur noch eins: das Axiom "Wer dreimal
lügt
..." anzuwenden. M.a.W. man darf das LGB in keiner Weise mehr als
ernstzunehmende
Organisation werten. Das abschließende Urteil über die
schweren
mentalen Störungen der Bonner Affentänzer überlassen wir
dabei ganz bewusst anderen.
Zu diesem Zweck haben wir extra eine Seite eingerichtet "Psychiatrische
Untersuchung gegen das 'Landgericht Bonn'", die wir
wöchentlich,
jeweils Freitags, aktualisieren möchten, jeweils mit den
Mitteilungen
zum Stand der Ermittlungen seitens des OLG Köln.
Man kann natürlich auch spekulativ an die Sache herangehen: Warum
verstrickt sich das LGB hartnäckig in solch eklatante
Widersprüche?
Einige Lösungsmöglichkeiten:
1. Schizophrenie in extremen Ausformungen
Deshalb unsere Kooperation mit dem OLG, um eine Lösung für
die "Richter" zu finden.
2. Verweis auf Wendtner
Wendtner ist nach Beschluss der Bonner Völkermörder ein
"Vertreter
der katholischen Kirche", ein "Mann Gottes". Er repräsentiert
angesichts
seiner hohen Stellung in diesem Verein auch so ziemlich die
höchste
Verwirklichung der Moral. Nun ist bewiesen, dass Wendtner
hartnäckig
der zynischen, schwer sündhaften Lügerei bedient, z.B. durch
seinen Brief an unseren Vater:
"Als Deutsche Bischofskonferenz wenden wir uns nicht
gegen
private Meinungsäußerungen Ihres Herrn Sohnes. Ihm bleibt es
unbenommen, seine Ansichten unter eigenem Namen zu
veröffentlichen.
Wir wenden uns lediglich dagegen, daß Ihr Sohn unter Verwendung
der
Internet-Domain "katholisch.de" seinen Äußerungen einen
offiziellen
und universellen Charakter beimißt. Wegen der weltweiten
Verbreitung
des Internet sehen wir uns gezwungen, hiergegen vorgehen zu
müssen.
Wir bedauern dies ausdrücklich, da derartige Vorgänge nicht
zu
unseren tragenden Aufgaben gehören. Es trifft keinesfalls zu,
daß
Schritte eingeleitet wurden, die geeignet sind, Ihren Herrn Sohn
materiell
zu vernichten. Falls Ihr Sohn bereit ist, seine persönlichen
Ansichten
wahrheitsgemäß unter eigenem Namen zu veröffentlichen
und
seine bisherigen Internet-Domainnamen freizugeben, werden wir das
Verfahren
unverzüglich einstellen und auf den Ersatz der bisherigen
außergerichtlichen
Kosten verzichten."
Lügen, nichts als Lügen! Uns ist es ausdrücklich unter
Androhung und Ausführungen der brutalsten Gewalt verboten, unsere
Ansichten zu verbreiten, obwohl wir dieses alles absolut
wahrheitsgemäß
tun. Also: Wenn schon so ein "Mann Gottes" sich so massiv in der
Sünde
suhlt, was sollte dann ein "weltliches Gericht" davon abhalten, sich
ebenfalls
auf solchem Niveau zu bewegen. Wir hatten deshalb kein Recht, den
"Richtern"
irgend etwas zu glauben!
3. Kombi-Lösung
Lassen wir mal die Überlegungen 1 und 2 beiseite und schlagen
wir einen ganz pragmatischen Weg ein: Würden wir a) für
geisteskrank
erklärt, könnte uns das LGB nicht materiell zerstören;
würden
wir b) nur materiell zerstört, könnte jemand uns für
einen
Märtyrer halten. Ganz besonders muss natürlich auf die
Interessen
unserer Gegner Rücksicht genommen werden. Einige wären mit
Lösung
a) unzufrieden, andere mit Lösung b). Um es möglichst allen
recht
zu machen, beschreitet man den Weg der Kombi-Lösung, d.h. man
sorgt
sowohl hinsichtlich unseres Vermögens als auch hinsichtlich
unseres
Rufes für die totale Vernichtung. In diesem Falle durfte die Zahl
der kritischen Stimme kaum höher als bei Null liegen. Alle sind
bedient.
Schließlich: Die Effizienz der Kombi-Lösung ist nicht von
der
Hand zu weisen. Und so meinten wir auch den Untertitel dieses Textes:
"Doppelt
gemoppelt killt besser".
4. Weitere Problematik
Natürlich könnte man noch weiter über den Bonner
Affentanz
meditieren. Immerhin ist ein eigener Text zur Citibank-Problematik (wo
wir unser - mittlerweile "gepfändetes" - Konto haben) geplant.
Ferner
stellt sich die Frage, wie die Affentänzer sich die Finanzierung
der
Fahrt nach Essen vorstellen, wenn wir doch nicht nur nicht an das Konto
herankommen, sondern obendrein keinerlei
Einkommen
haben. Diese Problematik könnte allerdings auch ein weiterer
Beweis
für die schwer gestörte Psyche der Bonner sein.
Pevelings Psychotalk
Nobody Nicht-Doktor Pevi fühlt sich zwar nicht zuständig,
aber
immerhin kompetent genug, dass er "nach Prüfung des
Gutachtenauftrages
und erster Durchsicht der Verfahrensakten" diesen Bonner Psychozirkus
nicht
nur in keiner Weise für unberechtigt hält, sondern die
"Gutachtenfragestellung
dem forensischen Bereich zuordnet". "Forensisch" (von lat. forum:
Platz,
öffentlicher Platz (Marktplatz usw.), dann Gerichtsplatz, Gericht)
meint üblicherweise "gerichtlich", aber oft auch speziell
"gerichtspsychologisch".
In der Forensik geht es damit um den Maßregelvollzug, d.h. darum,
durch psychiatrisches Einwirken einen Verurteilten umzupolen, s.
Norbert
Leygraf und das Satanistenpaar. Konkret in unserem Fall würde das
bedeuten, wir müssten von einem Katholiken in einen Übernazi
umgepolt werden, der ganz im Geiste Adolf Eichmanns sich versteht und
benimmt
wie ein "Befehlsempfänger, dessen Pflicht es war, seinem Eid
gegenüber
loyal zu sein und die erhaltenen Befehle und Instruktionen
auszuführen."
Wir dürfen in keiner Weise mehr Gott gehorchen, sondern
müssen
statt dessen den Menschen Kadavergehorsam leisten. In diese Mühle
wollen uns also außer dem Bonner Psycho-Club auch der
Toten-Gutachter
Klosterkötter und der Nobody Pevi stecken.
Zudem schreibt Pevi etwas über die "zur definitiven
Diagnosesicherung
erforderliche apparative und personelle Ausstattung" und nennt dabei
"bildgebende
Verfahren, EEG, testpsychologisches Instrumentarium etc." Zu
"testpsychologische(s)
Instrumentarium" lieferte google kein einziges Ergebnis, da können
wir auch nichts Genaues zu sagen. Zu "etc." lieferte google
"ungefähr
17,300,000" Ergebnisse, die aber wenig aussagekräftig waren.
Immerhin
der Sache nach bekannt waren uns "bildgebende Verfahren" und "EEG".
Zunächst einmal wird von manchen angenommen, dass irgendwelche
Zusammenhänge zwischen Physiognomie bis hin zur Hirnformung und
Geisteszustand
bestehen. Nehmen wir als typisches Beispiel für einen Wahnsinnigen
den "Reformator"
Martin Luther. In "Abschied
von Luther. Psychologische und theologische Reflexionen zum Lutherjahr"
(Luthe-Verlag, Köln, 1985) hat Albert Mock die schwere psychische
Störung Luthers anhand vieler Fakten nachgewiesen, die
übrigens
im Prinzip schon längst jedem bekannt sein müssten. Hier nur
ein kleiner Ausschnitt aus Mocks Luther-Studie (62f):
Die Psychiatrie spricht vom "Schuldwahn" der
Depressiven,
wobei sehr genau unterschieden werden muß zwischen psychisch
echter
Schuld, die als Dauerbelastung in die Krankheit führen kann, und
der
überdimensionalen Beurteilung dieser Schuld im Verlauf der
Krankheit.
Wer sich betrinkt, ist für das, was er im Zustand des Rausches tut
oder unterläßt, nicht verantwortlich, wohl für das
Betrinken,
das ihn in diesen Zustand gebracht hat (ausgenommen in den Fällen,
in denen die Folgen nicht erkennbar waren oder die Kraft zum Widerstand
fehlte). Deshalb kann echte Schuld als mögliche Ursache von
Depressionen
angenommen werden. Die zunehmende Überfüllung psychiatrischer
und psychotherapeutischer Wartezimmer steht in einem hochsignifikanten
Zusammenhang mit wirklicher Schuld, für die man keine Vergebung
sucht,
sondern nur Befreiung von den quälenden Folgen. Sogar die
allgemein-medizinischen
Praxen sind bis zu zwanzig Prozent mit seelisch-geistig Kranken
gefüllt.
Auch das ist ein Symptom manisch-depressiver Krankheit, daß sie
verkleidet
im Gewand vieler organischer Störungen auftritt, wie Magen- und
Darmverstimmungen,
Verdauungs- und Schluckbeschwerden, Verstopfung, Durchfall,
Kopfschmerzen,
Schlaflosigkeit u. ä.. Organisch ist dann meistens nichts zu
finden,
was aber wohl vor allem daran liegt, daß die psychosomatische
Seite
dieser Krankheiten nur mit äußerst feinen Verfahren
diagnostizierbar
ist.
Anwendung auf Luther
Wer Luthers Leben und Werk repräsentativ kennt, hat bereits bei
der Beschreibung dieses Krankheitsbildes und seiner vielfältigen
Ursachen
die Übertragung auf seine Erlebens- und Verhaltensweisen
vollziehen
können. Dabei sind noch nicht einmal die beiläufigen Symptome
der Wahnideen und Halluzinationen des Gesichts und des Gehörs zur
Sprache gekommen, die solche Kranke haben, wie etwa fratzenschneidende
Teufelserscheinungen u. ä., oder die Zwangsvorstellungen, die den
Patienten dazu drängen, sakrilegische Äußerungen von
sich
zu geben, wo sie beten oder segnen wollen, alles Dinge, die Luther
häufig
widerfahren sind. Ebenso die starke Neigung zur Koprolalie
(Kloakensprache)
oder die auffällige Redseligkeit bis zur Logorrhoe (Redeschwall),
die Teilerscheinung des enormen Betätigungsdranges ist. Für
"Lutherlaien"
seien noch einige Belege typischer Krankheitssymptome Luthers
angeführt.
Wenn wir vom äußeren Erscheinungsbild ausgehen, wie es uns
auf
den verschiedenen Bildern von Lukas Cranach d. A. zugänglich ist,
dann muß Luther seinem Körperbau nach zu den Pyknikern
gezählt
werden. Diese Konstitution treffen wir, wie schon erwähnt, bei
zwei
Drittel der Manisch-Depressiven an. Das soll nur ein Hinweis, kein
Beweis
sein. Überdies ist auf einigen Bildern Luthers die sogenannte
"Veraguth'sche
Falte" zu erkennen, auch wenn es Portraits und keine Photographien
sind.
Diese Falte — eine funktionelle Veränderung im medialen Drittel
des
Augenoberlides — ist ein besonders bemerkbares mimisches Zeichen der
Depression
und entsteht dadurch, daß die Hautfalte des Oberlides an der
Grenze
ihres inneren Drittels nach oben und ein wenig nach hinten verzogen
wird,
so daß der Bogen daselbst in einen Winkel verwandelt wird. Nach
dem
Züricher Neurologen Veraguth (1870-1940) ist diese Falte
charakteristisch
für endogene Depression. Bei Luther ist diese Falte u. a.
feststellbar
auf dem ältesten Lutherbild
In der Tat sind wir der Meinung, dass die insbesondere für
V2-"Priester"
typischen äußerst schweren psychischen Defekte, die sich
u.a.
in Kinderschändung und Homosexualität äußern, auch
in einem gewissen Zusammenhang stehen mit der faktischen
Abschaffung des Beichtsakramentes in der V2-Sekte. Gerade das
Beichtsakrament
ist wiederum eine wesentliche Stütze in unserem Leben. Unsere
"Umerziehung"
würde dementsprechend auch das Eintrichtern von tödlichem
Hass
gegen die Beichte beinhalten. Während sich der Mensch in der
Gewissenserforschung
fragt, wie er vor Gott, dem obersten Gesetzgeber, steht, wie er die
göttlichen
Gebote vom Naturrecht bis hin zu kirchlichen Anordnungen erfüllt
hat,
ist ein gesundes Gewissen gem. Beschluss der Bonner Affentänzer
das
einzige Übel überhaupt, dem deshalb mit brutalster Gewalt
entgegengesteuert
wird.
Aber zu den "bildgebenden Verfahren": Mit einer "Computertomographie"
("schnittweise" Durchleuchtung des Körpers) sollen
Irregularitäten
z.B. in der Hirnstruktur nachgewiesen werden. Das Problem dabei ist: Es
gibt vielleicht gewisse statistische Beobachtungen, aber keinesfalls
gesicherte
Erkenntnisse, erst recht nicht "definitiver" Art. Im Grunde kann auch
mit
irgendwelchen Computerbildern der allergrößte Schwindel und
Schindluder betrieben werden, und genau diese notorische Tendenz ist es
ja, die die Kirche zur Warnung vor dem Psycho-Trip veranlasste. So
heißt
es in einer Beschreibung zum Projekt "Hirnelektrische
Hypofrontalität
bei schizophrenen Patienten und ihre Bedeutung für die Auswahl der
neuroleptischen Medikation" an der Uni Würzburg, 02.2002 bis
02.2004:
Schizophrene Erkrankungen gehen häufig mit einem
Funktionsdefizit frontaler Hirnareale einher (Konzept der
Hypofrontalitat;
Ingvar & Franzen, 1974), wobei insbesondere Hinweise auf eine
verringerte
Funktion des anterioren cingulären Cortex (ACC) bestehen.
Wer dieses Fremdwörtersammelsurium nicht ganz versteht, möge
wenigstens das Wort "häufig" beachten: Es gibt keine "definitive"
Erkenntnis. Trotzdem schrecken die Herren "Ärzte" nicht davor
zurück,
mit solchen vermeintlich "sicheren Erkenntnissen" die Seele ihrer Opfer
bis zum Äußersten zu martern. Man lese z.B. die "Leitlinie
für
Betroffene, Angehörige und Pflegende Demenz. Wissensnetzwerk
der Universität Witten/Herdecke", 2003:
Demenzkranke sind meist nicht in der Lage, einen Arzt
aus eigenem Antrieb aufzusuchen. Hier ist die Stützung durch die
Angehörigen
wichtig – ihre Schilderungen können die Diagnosestellung
erleichtern.
Neben der Erhebung der Vorgeschichte wird der Arzt eine allgemeine
körperliche
und neurologische Untersuchung durchführen. Zusätzlich werden
eine Reihe von Untersuchungsverfahren zur Anwendung gebracht. So werden
psychometrische Tests, etwa mit Fragebögen oder kleinen
Übungsaufgaben,
eingesetzt. Dies geschieht, um den Umfang der Schwierigkeiten
festzustellen.
Im Rahmen einer solchen neuropsychologischen Untersuchung wird z. B.
der
Mini-Mental-Status (MMST), ein gebräuchlicher Test, benutzt. Dies
kann für den Betroffenen belastend sein. Im Rahmen solcher
Untersuchungen
werden die Probleme offenkundig und dies kann Scham und auch
Hoffnungslosigkeit
auslösen (besonders dann, wenn die Angehörigen dabei sind und
vorher nicht darüber gesprochen wurde). Es gehören
Einfühlungsvermögen
und viel Takt dazu, dass der Betroffene sich nicht aufgibt.
Laboruntersuchungen
des Blutes und u. U. des Hirnwassers (Liquor) gehören zur
Erstuntersuchung.
Zum Teil werden auch elektrische Ableitungen der Hirnströme (EEG =
Elektroenzephalographie) aufgezeichnet oder bildgebende
Diagnoseverfahren
wie Computer- oder Kernspintomographie (MRT Magnetresonanztomographie)
durchgeführt, bei denen das Gehirn schichtweise oder gar in
Funktion
(z. B. PET = Positronen-Emissionstomographie) dargestellt wird. CT und
MRT sind computergestützte, bildgebende Verfahren. Während
der
Erstellung eines solchen Bildes muss der Patient in einer “Röhre”
liegen. Beim CT wird mit Röntgenstrahlen gearbeitet, beim MRT
jedoch
nicht. Hier werden Energieströme gemessen, die unter Einfluss
eines
starken Magnetfeldes entstehen
Auch das EEG (die Elektroenzephalographie / das Hirnstrombild), wobei
dem Opfer über zwanzig Sensoren am Kopf befestigt werden, ist
nicht
der Stein der Weisen. So findet sich auf einer Informationsseite der
Drs.
Prass 16225 Eberswalde (Brandenburg) z.Th. EEG die Bemerkung:
Wenn Sie müde zu einem normalen EEG-Termin kommen
oder wenn Sie zu einem Schlafentzugs - EEG kommen obwohl Sie in der
Nacht
geschlafen haben, ist die Untersuchung in der Aussage deutlich
herabgesetzt,
manchmal auch wertlos und muss dann wiederholt werden.
Und der o.g. Dr. Faust sinniert z.Th. "Schizoaffektive Störungen":
Schwierig wird es - und das sei kurz eingeflochten, da
gar nicht so selten -, weil es unterschiedliche Definitionen und
Klassifikationen
von Schizophrenie, Depression und Manie gibt, und zwar noch immer. Und
weil alle drei Krankheitsbilder eine Vielzahl von Symptomen aufweisen,
und zwar nicht immer so typisch, wie man das zur raschen Diagnose
bräuchte.
Und weil sich diese Erscheinungsformen auch noch dauernd ändern
können,
d. h. mal in dieser, mal in jener Verlaufsform auftreten. Und weil es
nicht
nur eine konkrete schizoaffektive Störung mit schizophrenen,
depressiven
und/oder manischen Symptomen gibt, sondern auch depressive
Schizophrene,
wahnhafte Depressive, Patienten mit einer eigenartigen Mischung aus
Depression
und manischer Hochstimmung und sogar sogenannte "überkochende"
Manien,
die manches Wahnhafte zeigen
Aber Pevi ist unerbittlich: Dieser ganze Kram führt "zur
definitiven
Diagnosesicherung". In diesem Zusammenhang darf man wohl auch mal
über
das Phänomen des "Lügendetektors" nachdenken. So gab es in
der
Neuen Zürcher Zeitung (16. April 2003) einen Artikel "Lügen,
nichts als Lügen? Lügendetektoren auch heute noch nicht
zuverlässig",
in dem es u.a. heißt:
Ohnehin zeigen notorische Lügner oder
Verdrängungskünstler
kaum Stress, auch wenn sie nicht die Wahrheit sagen. Psychisch
instabile
Unschuldige können also in Teufels Küche geraten,
während
sich Täter durch Selbsthypnose in einen Zustand der
«Unschuld»
versetzen.
Wer ehrlich ist, wird generell einräumen, dass Diagnosen auch
falsch sein können. Nun bietet sich für die Bonner Truppe,
die
ja nur die Erfüllungsgehilfin für die V2-Sekte ist, folgender
Ausweg aus dem Vorwurf der Unredlichkeit: Im katholischen Glauben gibt
es "definitive" Wahrheit, i.e. die Dogmen, die ja "de fide definita",
also
sowohl in den Offenbarungsquellen enthalten als auch vom kirchlichen
Lehramt
als unfehlbare Lehre vorgelegt sind. Aus dieser Zwickmühle des
"Definitiven"
befreit sich die V2-Sekte, indem sie erklärt: "Dogmen
können durchaus einseitig, oberflächlich, rechthaberisch,
dumm
und voreilig sein". An die Stelle der Tradition ist damit das
Prinzip
der Diskontinuität getreten. Damit ist
der Weg frei für eine andere, ersatzweise "definitive"
Größe,
nämlich weg von Gott und hin zum Menschen. Also was soll´s?
Wenn schon die Dogmen nicht mehr als definitive Wahrheit herhalten
dürfen,
dann eben die menschlichen Phantastereien - koste es, was es wolle!
Ein weiteres Unbehagen tut sich auf, wenn wir an frühere
Erlebnisse
mit menschlichem Größenwahn zurückdenken. So hatte die
Experten-Crew
um Josef Lothmann beschlossen, dass unsere intellektuellen
Fähigkeiten
noch nicht einmal für einen Realschulabschluss reichen. Diesen
Beschluss
hatte aber immerhin eine Gruppe von Leuten verfasst, die uns weit
über
ein Jahr lang regelmäßig in einer völlig
gewöhnlichen
Situation (i.e. als Schüler in der Schule) beobachtet hatte. Bei
dem
"Sachverständigen" handelt es sich um eine Einzelperson, die sich
ein paar Minuten mit uns "beschäftigt", u.z. in einer höchst
künstlichen und - wie das Beispiel Lügendetektor zeigt -
höchst
belastenden, die Normalität also erheblich störenden,
verfälschenden
Situation (i.e. als "Verurteilter" im Maßregelvollzug). Selbst
wenn
man noch die bekannte Unzuverlässigkeit der "zur definitiven
Diagnosesicherung
erforderlichen apparativen und personellen Ausstattung" hinzunimmt,
bleibt
bei dem ganzen Unterfangen doch ein schaler Geschmack übrig. Nicht
unbegründet ist also das Anliegen von
euro-antimobbing.org,
den Missbrauch der Psychiatrie als wichtiges Hilfsmittel der
Extrem-Mobber
bekannt zu machen. Unentwegt werden in diesem Bereich Verbrechen
begangen,
über die im StGB zu lesen ist:
§ 278 StGB: "Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen,
welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines
Menschen
zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft
wider
besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft."
§ 279 StGB: "Wer, um eine Behörde oder eine
Versicherungsgesellschaft
über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand zu
täuschen,
von einem Zeugnis der in den §§ 277 und 278 bezeichneten Art
Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit
Geldstrafe
bestraft."
Auch hier könnte das LGB wieder argumentieren, dass es uns ja
sogar die elementarsten Grundrechte verweigert und munter
Völkermord
begeht; weswegen sollte es sich dann an irgendwelchen Mini-Paragraphen
im StGB stören?!
Zur Auflockerung noch eine kleine Notiz, über die wir
kürzlich
gestolpert sind: Die NPD hatte am in der
Pressemitteilung
(0907-1) die "Dienstaufsichtsbeschwerde gegen "Unbekannt" (vermutlich
gegen
die im Fall Friedman ermittelnde Frau Staatsanwältin Petra L e i s
t e r, Berlin)" vom 09.07.2003 veröffentlicht:
wegen der Beantragung eines möglicherweise
fehlerhaften
bzw. rechtswidrigen Strafbefehls gegen den "streitbaren Citoyen" und
"Verfechter
der Dissensgesellschaft" Herrn Michel F r i e d m a n, der unter dem
Decknamen
"Paolo Pinkel" eifrigst im osteuropäisch geprägten
Rotlichtmilieu
verkehrt haben soll. [...]
Die Agentur Reuters meldete Anfang Juli: "(...) Nach dem ‚Bild'-Bericht
geht aus den Unterlagen hervor, daß die Staatsanwaltschaft das
Verfahren
gegen Friedman nicht einstellen will und einen Strafbefehl anstrebt.
Demnach
soll Friedman mindestens zehnmal in Anwesenheit ukrainischer
Prostituierter
Kokain genommen haben. In mehreren Fällen soll eine Prostituierte
mit dem Decknamen ‚Marta' von Friedman angebotenes Kokain konsumiert
haben."
(Reuters, 2. Juli 2003, 16:13 Uhr, Überschrift "Durch Panne
Ermittlungsakten
zu Friedman veröffentlicht")
Die Agentur AP hat gemeldet: "(...) Mindestens zehn Mal soll Friedman
demnach in Anwesenheit ukrainischer Prostituierter Kokain genommen
haben.
Die Droge habe dabei in größeren Mengen in einer Schale
neben
dem Hotelbett gestanden, schreibt die Zeitung. Drei bis vier Gramm, so
habe eine der drei ukrainischen Huren mit dem Decknamen ‚Ewa'
ausgesagt,
seien es gewesen. In mehreren Fällen habe eine andere
Prostituierte
mit Decknamen ‚Marta' das von Friedman angebotene Kokain
konsumiert.
Die Berliner Staatsanwaltschaft bemühte sich, die Wogen ein wenig
zu glätten (sic!)." (AP, 2. Juli 2003, 18:17 Uhr, Überschrift
"Justitia und eigener Verteidiger machen Friedman Probleme"). [...]
Mehr als sachlich schrieb die Süddeutsche Zeitung am 9. Juli 2003:
"Die Zahl der Tagessätze ist hoch, die Höhe der einzelnen
Tagessätze
aber für einen gut verdienenden Rechtsanwalt eher niedrig." Der
§
41 Absatz 2, Satz 2 des Strafgesetzbuches ist in der Regel das
Nettoeinkommen,
das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben
könnte,
ausschlaggebend. Dabei ist laut höchstrichterlicher Rechtsprechung
(Entscheidung des Bundesgerichtshofes) der Tag des Urteils, hier des
Erlasses
des Strafbefehls, maßgeblich. Hat Friedmans Nettoeinkommen etwa
lediglich
116,-- EURO täglich betragen? Viele Mitbürger gingen davon
aus,
daß Herr Friedman locker das zehn bis dreißigfache dessen
am
Tag eingestrichen hat. Darauf deuteten auch die horrenden Mieten
für
die Suiten in dem Luxushotel hin, in denen Herr Friedman etliche Male
"verkehrt"
haben soll - mal ganz abgesehen von den sündhaft teuren Preisen
für
eine oder mehrere "Edelprostituierte" samt Schampus und Kokain. §
41 Absatz 3 des Strafgesetzbuches erwähnt als Bemessungsgrundlage
für Tagessätze neben den Einkünften des Täters auch
dessen Vermögen. Dem Herrn Friedman gehören scheinbar
Immobilien
in Berlin, Frankfurt, Israel, New York und ein Chateau in
Südfrankreich.
Sehr wahrscheinlich gehört ihm inzwischen auch eine Immobilie in
New
York, wie er selbst vor wenigen Monaten in einer vom Sender "Arte" am
24.
Januar 2003 ausgestrahlten High-Society-Dokumentation feixend
ankündigte.
Die Welt am Sonntag berichtete über diese Dokumentation: "Als die
drei schließlich zum Auto gingen, polterte Schlingensief gegen
Friedman:
‚Du hast eine Wohnung in Paris, in Cannes, in Frankfurt, in Tel Aviv'.
Friedman cool: ‚Und in den nächsten Monaten kaufe ich eine in New
York. Und das alles wurde ausgestrahlt, mit Friedmans
Einverständnis."
(WamS, 22.06.2003, Artikel "Trost in Venedig" von Jochen Kummer)
Hätten wir uns unter katholisch-Domains an Lesbenpornos
dumm und dusselig verdient, wären wir von jeglichem Ärger
verschont
geblieben. Hätten wir im Schleuser-Milieu zusammen mit
Prostituierten
Schampus und Kokain konsumiert, gäbe es gar keine Strafe gegen
uns,
da wir gegen Friedmanns Vermögen und Einkommen in gar keiner Weise
ankommen. Oder sollten wir dazu die Einschränkung machen: "Wenn
ich
ein Jude wär..."? Na, na, na, das
widerspräche
doch dem Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz!
Als rechtschaffener, bescheiden lebender Priester aber trifft uns die
unerbittliche Wut der "Justiz". Halten wir also aus bis zum Ende.
[Zurück zur KzM - Startseite]