Damit ist man hinsichtlich der Kompetenz dieses Teams schon einmal gründlich vorgewarnt. Wir haben dann die Zuverlässigkeit der Anwalt-Liste d-a überprüft. Vor ziemlich genau sechs Wochen, am 22.06.2001, schrieben wir eine e-mail an den "Ansprechpartner" von d-a, i.e. Florian Wagner:
Noch einige Anmerkungen: Am 22.06.2001 umfasste die Anwalt-Liste 263
Einträge, am 03.08.2001 waren es nur noch 218 Einträge - ein
recht bedeutsamer Rückgang, während man doch eigentlich eine
größere Zahl von Einträgen infolge des wachsenden Bekanntheitsgrades
erwarten sollte; schließlich enthält d-a auch den Hinweis:
"Eintrag in die Datenbank?
Sind Sie selbst Anwalt und möchten Sie sich in unsere Datenbank
eintragen? Bitte benutzen Sie unser Online-Anmelde-Formular."
Eine Erklärung für diese Reduzierung wird bei d-a anscheinend
nirgends gegeben. Es ist also unklar, wieviele Einträge auf Veranlassung
der Abgewanderten wieder gelöscht wurden, ob die gelöschten Einträge
einen von d-r gesetzten Standard nicht erfüllten, ob in letzter Zeit
viele Anwälte verhaftet worden sind o.ä.
Aber Redeker und Strömer sind noch immer drin, sie gehören
damit quasi zum eisernen Bestand inmitten einer von Fluktuation geprägten
Gruppe. Und als ob das noch nicht katastrophal genug wäre: Es gibt
auch noch "Link-Tipps von domain-recht.de", darunter eine Rubrik:
"Hier finden Internet-Einsteiger Basis-Informationen zum Thema Domain-Namen:
Entscheidungssammlung zum Domain-Recht von netlaw.de (Kanzlei Strömer,
Düsseldorf)."
Strömer ist die "erste Adresse" von diesen acht Links. Dort wird
aber Basis-Irreführung für Nichtdenker betrieben. Ein Link zu
KzM fehlt auch hier.
Am besten, man betrachtet d-a grundsätzlich als "Schwarze Liste", i.e. als Verzeichnis von den Anwälten, um die man einen großen Bogen machen sollte. Wer möchte schon quasi in einer Reihe mit Redeker und Strömer stehen? Wer das möchte, der sollte gute Gründe dafür angeben; uns ist jedenfalls keiner ersichtlich. Da bei d-a offensichtlich keiner daran denkt, Redeker und Strömer aus dieser "Spezialisten"-Liste zu streichen, erscheint das negative Bild, das sich bereits aus den "Goldenen Regeln" ergab, nur verstärkt. Ordentliche Anwälte sollten, falls sie überhaupt in der d-a-Liste vorkommen, die sofortige Löschung ihres Eintrages, alternativ die Löschung von Redeker und Strömer zwingend beantragen, ansonsten sind auch sie wenigstens verdächtig und kommen deshalb als Rechtsvertreter grundsätzlich nicht in Frage. Ggf. kann man Anwälte, die zwar in der d-a-Liste stehen, von denen man sich aber trotzdem vertreten lassen möchte, direkt um eine Stellungnahme bzgl. ihres Eintrages bitten.