Zur Erinnerung: Der
Vorgänger-Text über
Foruni endete mit:
a****
V. Und die weiteren Aussichten
Wie bereits in den Anzeigetexten erklärt, steht nicht zu erwarten,
dass die OMF-"brd" irgendetwas für den Ehrenschutz tun wird, ganz
im Gegenteil: Verleumdungen gegen die Kirche schützt und
unterstützt und begeht sie selbst mit besonderer Vorliebe.
Tatsächlich hat sich auch keine einzige Stelle wegen der
Strafanzeigen bei uns gemeldet, und die gesetzte Frist ist ja schon
längst abgelaufen. Dieser Text wird für das
"Beleidigungs"-Verfahren beim EuGHMR eingereicht, zusammen mit anderen
"Beleidigungs"-Texten, die in den kommenden Tagen veröffentlicht
werden.
****e
Mit dem Poststempel 12.12.2006 erhielten wir dann einen Brief von der
SA Konstanz:
Baden-Württemberg
STAATSANWALTSCHAFT KONSTANZ
Staatsanwaltschaft Konstanz • Postfach 10 19 42 • 78419 Konstanz
Datum
06.12.2006
Name Herr Eitze
Durchwahl 07531 280-2140
Aktenzeichen 44 UJs 1444/06
Ermittlungsverfahren gegen HBR Verleumdung
Sehr geehrter Herr Lingen, das Verfahren wird eingestellt, da der
Täter nicht ermittelt werden konnte. Mit freundlichen
Grüßen
[Unterschrift fehlt] Eitze
Staatsanwalt als Gruppenleiter
Wer das jetzt nicht richtig einordnen kann: HBR ist der - mit weit
über 8.000 Beiträgen sehr rege - *Administrator* in einem
*deutschen Forum*; dort nennt er außerdem seine *deutsche
Weltnetzseite* mit seinem *kompletten Impressum* an, also mit
vollständigem Namen und Adresse! Und die Kriminalisten der
OMF-"brd" können ihn nicht ermitteln!
Zu soviel extremer Blödheit fällt ein Vergleich schwer. Man
stelle sich vor, jemand würde die Pariser Polizei zum Eiffelturm
rufen, diese kommt aber nicht dorthin mit der Begründung, dass der
Standort des Eiffelturms nicht ermittelt werden konnte. Na ja, nicht
alles, was hinkt, ist auch ein Vergleich. Und zugegeben: Nicht jeder
gibt zu, dass die SA Konstanz sich mit diesem Bekenntnis nicht gerade
mit Ruhm bekleckert hat. Hier die Fortsetzung:
Am 26.12.2006 ging ein Fax an die SA Konstanz etc.:
Hiermit lege ich
Dienstaufsichtsbeschwerde ein und erstatte ich Strafanzeige mit
Strafantrag gegen
Völkermordinstitut SA Konstanz, Untere Laube 36
(Hauptgebäude), 78462 Konstanz;
Tatbestand: Strafvereitlung.
Ferner lege ich Beschwerde ein gegen die "Verfahrenseinstellung" zu
meiner Anzeige v. 26.10.2006.
Wegen der nicht nur verlogenen, sondern auch bodenlos schwachsinnigen
"Begründung" für die "Verfahrenseinstellung", obendrein in
einer beleidigend grottigen Form, soll zum Schutz der Schuldigen Beweis
erhoben werden über die Frage, ob sie sich *nicht* in einem die
freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit befinden und sie daher
geschäftsfähig sind.
Bei dieser Gelegenheit darf ich auf den neuen KzM-Text
schultz.htm hinweisen; ein Zitat:
»Na so etwas! Der "Termin vom 30.November 2006" wurde also
aufgehoben! Nur: Warum wurde uns dieser Termin denn nicht mitgeteilt?
Anders gesagt: Woher sollten wir denn wissen, dass es am 30.11.2006
überhaupt einen Termin gab? Nun, erscheinen müssen wir da eh
nicht - schon wegen des privilegium fori. Aber diese amoklaufende Horde
von sadistischer Gier zerfressener Völkermörder kümmert
sich da gar nicht drum. Es ist also damit zu rechnen, dass eines
schönen Tages aus heiterem Himmel die Gestapo hier antanzen wird,
um uns Handschellen anzulegen und in den Kerker zu werfen (erfüllt
den Straftatbestand des Sakrilegs!). Da wir nicht nur falsch
adressierte Briefe zurückschicken, sondern also auch nur noch Faxe
lesen sollen, die an unser eigenes, inexistentes Faxgerät
geschickt werden, müssen wir uns überraschen lassen und
können unsere Leser nicht rechtzeitig benachrichtigen, wenn KzM
eingestellt wird. Die Bösen brauchen anscheinend keinen
menschlichen Widerstand zu fürchten.«
Und am 31.01.2007 ging dann ein Schreiben u.a. an die "Justiz"
Baden-Württemberg etc.:
Hiermit lege ich
Dienstaufsichtsbeschwerde ein und erstatte ich Strafanzeige mit
Strafantrag gegen
"Hr. Röding";
Tatbestände: Verleumdung; Verdacht der Strafvereitlung.
Heute erhielt ich ein Schreiben mit Briefkopf "DER LEITENDE
OBERSTAATSANWALT IN KONSTANZ", mit Unterschrift von einem - nicht
näher bezeichneten - "Hr. Röding", bestehend aus dem Text:
"Ihre Eingabe vom 26.12.2006
Sehr geehrter Herr Lingen, Ihre vorbezeichnete Eingabe wurde der
Staatsanwaltschaft Konstanz zuständigkeitshalber übermittelt.
Wegen des beleidigenden und sachlich substanzlosen Inhalts besteht
allerdings kein Anspruch auf sachliche Bescheidung. Mit freundlichen
Grüßen«
Offenkundig nennt dieser Röding rein gar nichts, was angeblich in
meinem Schreiben "beleidigend" sein soll, und ebenso offenkundig zeugt
das Schreiben von demselben Wahn, der bereits in meinem Schreiben v.
26.02.2006 moniert worden ist:
»Wegen der nicht nur verlogenen, sondern auch bodenlos
schwachsinnigen "Begründung" für die "Verfahrenseinstellung",
obendrein in einer beleidigend grottigen Form, soll zum Schutz der
Schuldigen Beweis erhoben werden über die Frage, ob sie sich
*nicht* in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und
sie daher geschäftsfähig sind.«
Dieser Röding muss also sowohl erklären, was konkret an
meinen Ausführungen "beleidigend" sein soll, und wieso auch er mit
keiner Silbe auf meine Ausführungen eingeht. Sollte das Geschmiere
von diesem Röding auch gleichzeitig die Verfahrenseinstellung in
der Sache Foruni bedeuten (was ja überhaupt nicht klar ist), ist
dadurch auch der Tatbestand der Strafvereitlung erfüllt.
Ich setze deshalb hiermit eine Frist bis zum 03.02.2007; bis dann muss
mir die ausführliche schriftliche Stellungnahme zu diesen ganzen
Dingen seitens der "Justiz Baden-Württemberg" vorliegen.
Zum Schutz von diesem Röding soll Beweis erhoben werden über
die Frage, ob er sich *nicht* in einem die freie Willensbestimmung
ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit befindet und er daher geschäftsfähig
ist.
Bei dieser Gelegenheit darf ich auf den neuen KzM-Text
velden_2.htm hinweisen; ein Zitat:
»Na ja, zugegeben, im günstigsten Fall ist die komplette
"Justiz" der OMF-"brd" eh nur ein Haufen amoklaufender Irrer, wovon
u.a. auch ihre ganzen öffentlich verbreiteten Beurteilungen als
"Rechtsbeugermafia", "gefährlichste kriminelle Vereinigung"
"Saustall Justiz" etc. pp. zeugen. [...] Typisch für den "Saustall
Justiz": Beweise für Schuld werden hartnäckig ignoriert;
Beweise für Unschuld werden hartnäckig ignoriert. Ist jemand
schuldig, wird er nicht verfolgt; ist jemand unschuldig, wird er
verfolgt.«
[
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