II. Die Beschwerde
Nachfolgendes Fax ging heute
(23.01.2007) an SA Karlsruhe etc.
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen die "Verfügung" von SA-Mann
Walter, Karlsruhe, datiert auf 22.01.2007.
Außerdem erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen SA-Mann
Walter; Tatbestand: Strafvereitlung. Zum Schutz des Schuldigen soll
Beweis erhoben werden über die Frage, ob er sich *nicht* in einem
die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit befindet und er daher
geschäftsfähig sind. Na ja, zugegeben, im günstigsten
Fall ist die komplette "Justiz" der OMF-"brd" eh nur ein Haufen
amoklaufender Irrer, wovon u.a. auch ihre ganzen öffentlich
verbreiteten Beurteilungen als "Rechtsbeugermafia", "gefährlichste
kriminelle Vereinigung" "Saustall Justiz" etc. pp. zeugen.
Nun denn: Heute erhielt ich einen Wisch, immerhin korrekt an "P. Rolf
Lingen" adressiert, aber erwartungsgemäß schizophrenerweise
mit der herabwürdigenden Anrede "Sehr geehrter Herr Lingen"
eingeleitet:
»Ihrer Strafanzeige habe ich mit Verfügung vom
18.01.2007 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung
keine Folge gegeben. Gründe: Gemäß § 152 Abs. 2
Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen
verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür
zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese
müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich
erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt.
Derartige konkrete Tatsachen enthält das Schreiben des
Anzeigeerstatters nicht. Hochachtungsvoll
gez. Walter Staatsanwalt
Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb
keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird."
Auch ein Äffchen kann auf einen Knopf drücken, um so eine
hirnlose Konserve auszudrucken. Schauen wir mal, wie SA-Mann Walter auf
die einzelnen Punkte meiner Strafanzeige eingeht:
»Unter der Überschrift "Beleidigungen im
Straßenverkehr" gibt es einen volksverhetzenden Text, an dessen
Ende geschrieben steht: "Autor: Rechtsanwalt Dr. Klaus van der Velden
17.05.2006". Sowohl Autor als auch Domaininhaber sind zu bestrafen. Die
Volksverhetzung ist besonders greifbar in dem dortigen Satz: "Eine
Beleidigung kann nach § 185 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden." Bekanntlich kann Beleidigung
nach § 185 StGB gar nicht bestraft werden, weil die
Gesetzesbestimmtheit fehlt. Es sind hinsichtlich dieser Straftat der
Volksverhetzung bereits mehrere ähnliche Strafverfahren
anhängig, s. z.B.
http://www.kirchenlehre.com/beleid02.htm
und
http://www.kirchenlehre.com/schultz.htm
KL und KV betreiben Volksverhetzung, indem sie solche als
"Straftäter" hinstellen, die wegen "Beleidigung" "verurteilt"
sind. Die fehlende gesetzliche Bestimmtheit der "Beleidigung" ist den
Schuldigen dabei durchaus bewusst.«
Dazu SA-Mann Walter: Nichts!
Man könnte noch untersuchen, wie SA-Mann Walter auf meine weiteren
Ausführungen eingeht, aber das Ergebnis wäre in allen anderen
Fällen gleichermaßen ernüchternd.
Typisch für den "Saustall Justiz": Beweise für Schuld werden
hartnäckig ignoriert; Beweise für Unschuld werden
hartnäckig ignoriert. Ist jemand schuldig, wird er nicht verfolgt;
ist jemand unschuldig, wird er verfolgt.
Festzuhalten ist: Auch SA-Mann Walter bringt keine Gegenargumente zu
der Feststellung, dass "Beleidigung" nicht justiziabel ist und
dementsprechend "Verfahren" wegen "Beleidigung" immer schwerste
Justizverbrechen sind. Das ist nunmal das Wesen der OMF-"brd"-"Justiz":
Würde sie Gerechtigkeit walten lassen, gäbe es sie
schlichtweg nicht mehr. Man beachte insbesondere den Grundsatz: "Ein
Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein
Geltungsbereich zugewiesen wird" (
http://www.kirchenlehre.com/unsicher.htm).
Der guten Ordnung erinnere ich auch an die neueren KzM-Texte
plantiko.htm,
rbb.htm
und
manni_05.htm. Auf Art. 20,4 GG , §
32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug genommen.
III. Mitteilung von Claus Plantiko
Sehr geehrte Damen und Herren, am
2. und 9. März 2007, jeweils um 9 Uhr, findet im Landgericht,
Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Saal 0.08, die Berufungsverhandlung gegen
mich wegen angeblicher Richterbeleidigung statt. Der erste Termin
dürfte kurz sein: Verlesung der Anklage, Ausgabe der
vorangegangenen Urteile im Selbstleseverfahren, Anträge. OStA
Brodöfel legte gegen das Urteil auch Berufung ein. Darauf
erwiderte ich mit anhängendem Schriftsatz (Strafanzeige).
[...; aus der Strafanzeige:]
StA ./. Plantiko 76 Ds 100 Js 70/05 – 777/05
Der Angeklagte erstattet Strafanzeige gegen OStA Brodöfel und StA
Weber wegen Verdachts auf falsche Verdächtigung, Verfolgung
Unschuldiger, Rechtsbeugung und Verfassungshochverrat im Amt, der immer
dann vorliegt, wenn Beamte wissentlich, willentlich und hoheitlich ihre
Befugnisse überschreiten und es so unternehmen, mit ihrer
vollziehenden Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung zu
ändern, indem sie Staats
macht
ergreifen, die ihnen das GG nur in eingeschränkterem
Umfang, nämlich nur im Rahmen von Rationalität, arg. BVerfGE
25, 352, 359f.; 34, 269, 287, Recht und Gesetz, arg. Art. 20(3) GG,
zuweist, vgl. LK-Willms 7 zu § 81 StGB (Umsturz von oben). [...]
Gesetzwidrig haben die Beschuldigten unterlassen, nach § 160 StPO
zu Gunsten des unschuldigen Angeklagten zu ermitteln, der wegen der
menschenrechts- und verfassungswidrigen gesetzlichen Unbestimmtheit des
§ 185 StGB sein Verhalten nicht so einrichten konnte, daß er
der menschenrechts- und verfassungswidrigen Beleidigungsbestrafung
entging, denn sie droht wegen der menschenrechts- und
verfassungswidrigen gesetzlichen Unbestimmtheit des § 185 StGB bei
jeder mündlichen
und schriftlichen, ja, sogar körperlichen Äußerung, so
daß eine Beleidigungsbestrafung nur durch Einstellung jeglicher
Tätigkeit vermieden werden kann, was offenkundig unzumutbar ist.
Bonus: Dominik May, Köln, kdgd.de
Der
Satanist Dominik May (DM) hat auf seinem
Spielplatz kdgd.de einen
Blogeintrag zu unserer
neuerlichen Kerkerverurteilung abgeliefert; Zahlen in Klammern von
uns:
Dominik am 22. Januar 2007
[1] Urteil gegen Rolf Hermann Lingen bestätigt
Das Amtsgericht Bonn hat den Einspruch des Sedisvakantisten-Paters Rolf
Hermann Lingen gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung
zurückgewiesen.
[2] Lingen war bereits im März 2006 wegen Beleidigung des
Landgericht Bonn als 'Völkermordinstitut' und seines Richters
Manfred Wucherpfennig zu 90 Tagessätzen a 15 Euro (= 1350 Euro)
verurteilt worden.
[3] Dagegen hatte der im Internet wegen seiner zumeist ungebetenen
Einträge in Gästebüchern und Spam-Kommentare bekannte
und für seine zahllosen Strafanträge lästige Mann
Einspruch eingelegt. In der Sitzung am 11. Januar diesen Jahres wurde
nun das Urteil bestätigt. Lingen war zum Termin nicht erschienen.
[4] Auf seiner Webseite kündigte er erwartungsgemäß
Widerstand an. Es steht aber zu erwarten, dass der mittellose Lingen
die Geldstrafe ersatzweise in 90 Tage Haft wird umwandeln müssen.
[5] Ein weiteres Verfahren gegen Lingen "ruht" zur Zeit. Kaplan Carsten
Leinhäuser geriet im Juli 2006 in den Fokus der Sedisvakantisten
[Kompendium berichtete]. Auf Anfrage von KDGD erklärte Kaplan
Leinhäuser: "Ich bin mir zwar zu 99% sicher, dass ich ein
Verfahren gewinnen würde; am Ende würde ich aber auf meinen
Unkosten sitzen bleiben, da Herr Lingen ja bankrott und damit nicht in
der Lage ist, ihm auferlegte Kosten auch wirklich zu bezahlen."
Im Einzelnen:
Zu [1]: DM unterschlägt die Tatsache, dass es sich um gar kein
echtes Urteil handelt - und dass, obwohl ein Hinweis von uns zum
Phantomdelikt "Beleidigung" extra erst für kdgd freigeschaltet
wurde (
Beweisbildschirmaufnahme!). Es ist
bereits hochgradig jämmerlich, dass solche lebensuntüchtigen
Heulsusen wie manni-penni und Komplizen "Richter" etc. sind; aber
anderseits: Menschen mit Rückgrat und Verstand kämen für
diesen Job wohl kaum in Betracht. Was dem Fass aber die Krone aufsetzt,
ist die Tatsache, dass DM und andere militante Gutmenschen so versessen
sind, dass sich lebensuntüchtige Heulsusen als "Richter" austoben.
Wie sehr DM vom Hass gegen Christus zerfressen ist, lässt sich
nicht zuletzt erahnen,
wenn man betrachtet, wie die Juden auf die (zugegebenermaßen
deutliche)
Kritik Jesu reagiert haben: "Meister, mit solchen Worten beleidigst
[schmähst] du auch uns" (Lk 11,46). Wer also wegen "Beleidigung" /
"Schmähkritik" "angeklagt" und erst recht "verurteilt" wird,
sollte
dabei ganz besonders an das Leid Jesu denken und an seine Worte: "Haben
sie Mich verfolgt, so werden sie auch euch verfolgen" (Joh 15,20).
Zu [2]: Das ist so nicht richtig, wie ein
Blick
in den Strafbefehl beweist: "1. In einem Telefaxschreiben vom
28.04.2005, das unter anderem auch gegen 21.17 Uhr bei dem Landgericht
Bonn einging, bezeichneten Sie das Landgericht Bonn als
"Völkermordinstitut" und den Vorsitzenden Richter am Landgericht
Wucherpfennig als "notorischen Völkermörder". 2. In einem
weiteren Telefaxschreiben vom 01.05.2005, das unter anderem gegen 17.39
Uhr auch bei dem Landgericht Bonn einging, kommentierten Sie eine
Entscheidung des Vorsitzenden Richters am Landgericht Wucherpfennig als
"komplett dem anscheinend von sadistischer Gier zerfressenen Hirn von
Wucherpfennig entsprungen". [...] Die Einzelstrafen betragen 50
Tagessätze für die 1. Tat und 50 Tagessätze für die
2. Tat."
Aber da das ganze eh nur Affentheater ist, sind solche Feinheiten auch
völlig irrelevant: Die OMF-"brd" will eben die katholische Kirche
ausrotten, egal wie.
Zu [3]: Also Einträge in Gästebüchern sind
grundsätzlich immer erbeten - das ist ja gerade der Sinn eines
Gästebuchs, dass sich Besucher dort eintragen. Außerdem
tragen wir nur höchst selten etwas in Gästebücher ein.
Aber schon klar: DM wirft mal wieder lustig den Autor von KzM und den
Editor von sedisvakantismus.org durcheinander.
Was nun die "Lästigkeit" betrifft: Gerade DMs V2-Sekte wirbt doch
mit dem Slogan
"Unruhe ist Christenpflicht" -
warum wird denn nun der Leisetreter als Ideal hingestellt? Die
Lösung ist offenkundig: Nur der Höllenlärm ist erlaubt,
also das lautstarke Verbreiten
teuflischer
Parolen; die Verbreitung der Wahrheit muss übertönt und
endgültig zum Verstummen gebracht werden.
Zu [4]: Widerstand? Also in unserem Schreiben steht immerhin: "Ich
fordere hiermit einen
öffentlichen Widerruf..."; außerdem machen wir keinen Hehl
aus der Lehre über das
Widerstandsrecht.
Aber um der Wahrheit die Ehre zu geben: Wir haben noch gar nicht
entschieden, wie wir konkret reagieren werden, wenn z.B. die Gestapo
hier einrückt, um uns in Ketten zu legen und in den Kerker zu
werfen. Was immerhin stimmt: Unsere sämtlichen Konten wurden
geplündert; von unserem früheren recht ansehnlichen
Vermögen
ist infolge der Plünderungen durch die OMF-"brd" nur noch ein
unüberschaubarer Schuldenberg übrig - wobei sich wohlgemerkt
nicht jeder aus unserem Bekanntenkreis mit unserer Zerstörung
einfach abfindet.
Zu [5]: "Vati Carsten" Carsten Leinhäuser ist ein Lügner -
symptomatisch für seinen Satanismus. Doch auch bloß für
sich betrachtet, sind seine Äußerungen völlig
unglaubwürdig: a) Da sich Vati gegen uns oder genauer: gegen die
Kirche richtet, hat er natürlich eine extrem gute Aussicht auf
Erfolg; aber wie
bewiesen, sind seine
"Vorwürfe" völlig haltlos. b) Wenn es ihm tatsächlich um
die Kohle gehen würde (was bei seinem Einkommen auch
unglaubwürdig ist), warum hat Vati das dann nicht vorher bedacht -
schließlich ist unser
Finanzstatus seit
langem bestens bekannt. Und c) warum führt Vati seinen Prozess
dann nicht wenigstens gegen Roland Stadler weiter?
Es gibt keine Möglichkeit, diese V2-Sektierer für aufrichtig
zu halten.
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