Das Internet als rechtsfreier Raum
- Pressemitteilung zur neuerlichen Verurteilung von Klaus
Günter Annen / babycaust.de -
(Kirche zum Mitreden, 05.08..2009)
Das Internet ist noch kein rechtsfreier Raum. Dies bemängelte
kürzlich die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) in einer
Pressemitteilung ("Bußgelder gegen Internet-Betreiber aus
Baden-Württemberg", 03.08.2009). In derselben Mitteilung wurde
aber auch ein wichtiges Teilziel auf dem Weg zum rechtsfreien Internet
gefeiert, i.e. die Verurteilung des bekannten
Lebensschützers
Klaus Günter Annen für seinen Einsatz gegen Kindermord im
Mutterleib.
Nahezu zeitgleich konnte auch der Erfolg speziell der
BRD-Abtreibungspolitik gefeiert werden: "Sie lässt sich gern im
Kreis der Kleinen ablichten, stellt sich als Kämpferin für
ein kinderfreundliches Land da – Familienministerin Ursula von der
Leyen (CDU). Doch die Zahlen zeichnen ein ganz anderes, ein
verheerendes Deutschland-Bild" ("Von der Leyen gescheitert. Von wegen
Baby-Boom. Studie beweist: Deutschland hat die niedrigste Geburtenrate
aller EU-Länder", Berliner Kurier, 05.08.2009).
Die BRD sieht es dementsprechend als wichtige Aufgabe an, die
Aufklärungsarbeit der Abtreibungsgegner zu bestrafen, u.z. mit der
Behauptung, die Lebensschützerseite könnte "die Entwicklung
Jugendlicher gefährden". Minderjährige müssen deshalb
nach Anordnung der BRD vor wort-wörtlich lebenswichtigen
Informationen geschützt werden. So wurden im Jahr 2006 bei
Minderjährigen 6163 Geburten und 6590 Abtreibungen gezählt.
Durch Informationen über die Abtreibung würde eine Umkehrung
der Zahlenverhältnisse drohen. Nicht vergessen werden dürfen
die Folgen der Abtreibung für die Mütter, darunter schwerste
physische und psychische Schäden; durch rechtzeitige solide
Aufklärungsarbeit wäre eine solche Entwicklung Jugendlicher
gefährdet.
Der Lebensschutz ist nicht nur angesichts der Grundrechte wie
Bekenntnisfreiheit (GG Art. 4) und Meinungsfreiheit (GG Art. 5)
zulässig, sondern bereits zum Schutz der Würde des Menschen
notwendig (GG Art. 1). Grundsätzlich sollen die Bürger ihres
Rechts auf zuverlässige Informationen beraubt werden, s. die
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 19: "Jeder hat das
Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung;
dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert
anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne
Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu
empfangen und zu verbreiten." Ähnliches gilt für andere
Bereiche, z.B. die freie Forschung bei Fragen
zur Zeitgeschichte. Durch
die rigorosen Zensurmaßnahmen der BRD wird - um es mit den Worten
von Ursula von der Leyen zu sagen - das "Internet ein rechtsfreier
Chaosraum".
Diesem Zweck dient auch "JusProg/jugendschutzprogramm.de, JusProg e.V.,
Verein zur Förderung des Kinder- und Jugendschutzes in den
Telemedien e.V.", der eine Filtersoftware für Internetseiten
anbietet. Zu den Betreibern von jusprog.de gehören die
Pornoanbieter "Beate Uhse new Media GmbH", "Fundorado GmbH" und "ORION
Versand GmbH & Co. KG". Fairerweise muss zugegeben werden, dass der
BRD-Jugendschutz nicht ausschließlich in den Händen von
Pornoanbietern liegt; so ist dabei auch jugendschutz.net
aktiv, wogegen
ein Straf- und Verbotsverfahren wegen Volksverhetzung anhängig
ist.
Wenn schon Lebensschutz so rigoros zensiert wird, was ist dann nach
BRD-Maßstäben einwandfrei? Zumindest die Seite bravo.de ist
nicht im Zensurkatalog von jusprog.com enthalten - bemerkenswert nicht
nur wegen des riesigen Bekanntheitsgrades von
Bravo, sondern auch wegen
der zahlreichen großen Protestaktionen speziell gegen dieses
Magazin. Auf der Bravo-Internetseite gibt es z.B. eine Rubrik:
"Alles
über Selbstbefriedigung! Wir sagen und zeigen dir, was du beim Sex
mit dir selbst alles tun kannst." Gegen solcherart
"Aufklärungsarbeit" sieht die BRD keinerlei Handlungsbedarf.
Ebenfalls im Bravo-Internetprogramm: "Alle Tricks und Tipps: So benutzt
du Kondome richtig!" Solche "Tipps" müssen auch angesichts der
o.g. BRD-Nachwuchszahlen nachdenklich stimmen. Allerdings ist es ja
höchstoffizielles audrücklich erklärtes Ziel der BRD,
die Bürger zum - moralisch objektiv verbotenen - Gebrauch von
Kondomen zu "motivieren", s. die "mach’s mit-Kampagne" der
"Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)" vom
"Bundesministerium für Gesundheit". Mit der Verurteilung des
Lebensschützers Annen ist die BRD ihrem Ziel wieder etwas
näher gekommen, das Internet in einen rechtsfreien Chaosraum
umzubauen. Annen hat gegen seine Verurteilung bereits Berufung
eingelegt.
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