Straf- und Verbotsverfahren gegen
jugendschutz.net (3)
- Strafverfahren gegen SA Rheinland-Pfalz / "Baumann Staatsanwalt" -
(Kirche zum Mitreden, 18.05.2009)
18.05.2009
Fax an
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Josef-Görres-Platz 5 - 7, 56068
Koblenz, Telefax: 0261/30448-10
jugendschutz.net, (06131) 32 85-22
Bundesministerium für Familie, 03018/ 555 - 4400
Bundeszentrale für politische Bildung, (0)228 99515-113
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, 0711 66 99
111
"BVerfG", 0721-9101-382
Stadt Mainz, 06131/ 12 38 00
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, 06131/16-5875
a****
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Baumann
Staatsanwalt" (BS), SA Mainz; Tatbestand: Strafvereitlung. Zudem lege
ich Beschwerde ein gegen den Nichtstuerbescheid, Poststempel
04.05.2009, von BS im anhängigen Strafverfahren
gegen
jugendschutz.net (jn) wegen Verleumdung, Volksverhetzung etc. Weil
das BS-Schreiben allerdings so ein gröblichst
vernunftbeleidigender Müll ist, soll zum Schutz von BS Beweis
erhoben werden über die Frage, ob er sich *NICHT* in einem die
freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter
Störung der Geistestätigkeit befindet und er deshalb
geschäftsfähig ist; von "Stadt Mainz" sowie von "Ministerium
der Justiz Rheinland-Pfalz" werden Auskunft zu den persönlichen
Verhältnissen sowie Stellungnahmen zum Vorfall eingefordert.
Ferner wird im parallel laufenden Verbotsverfahren gegen jn nochmals
nachdrücklich die bewiesenermaßen zwingend erforderliche
sofortige Abschaltung von jn angemahnt.
Zum BS-Schreiben:
1. O-Ton BS: "Sehr geehrter Herr Lingen"
In meiner Strafanzeige v. 14.03.2009 gegen jn steht jedoch als
Absender: "Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer
Priester". Ferner wird die Seite kirchenlehre.com erwähnt, auf
deren Startseite steht: »"Rechtskräftiges" "Urteil" der
OMF-"brd":"Rolf Hermann Lingen (...) ist Pater der katholischen
Kirche"«. Trotzdem befleißigt sich BS ohne Angabe von
Gründen der laikalen Anpöbelei sowohl in der Anschrift als
auch in der Anrede. Bereits hier besteht also dringend Erklärungs-
resp. Entschuldigungspflicht.
2. O-Ton BS: "Die Strafanzeigen der Anzeigenerstatter gegen die
Verantwortlichen der Homepage jugend-schutz.net enthalten keinerlei
konkrete Ausführungen, die den Anfangsverdacht einer
Volksverhetzung gemäß § 130 StGB begründen
könnten."
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: BS geht mit keiner Silbe auf die
ganzen konkreten Ausführungen der Strafanzeigen ein. D.h. der
Nichtstuerbescheid basiert auf einer totalen Lüge. Solange nicht
jede einzelne Ausführung der Strafanzeige vollkommen
schlüssig widerlegt ist, sind Maßnahmen gegen BS und
Komplizen wegen Lüge und Strafvereitlung absolut unverzichtbar.
3. O-Ton BS: "Eine Inaugenscheinnahme der Homepage von jugendschutz.net
ergab, dass dort keinerlei strafrechtlich relevanten Inhalte publiziert
werden."
Bereits beim ersten Überfliegen findet man auf jn Links zu
radikal-extremistischen Seiten wie von "Bundeszentrale für
politische Bildung" (bpb). Dort werden massiv volksverhetzende
Materialien angeboten, s. z.B. "Informationen zur politischen Bildung -
aktuell", Art. "Revisionismus": »Der "Revisionismus" ist eine
Hilfsideologie im Dienste rechtsextremer Ziele mit dem Anspruch,
Geschichte zu "entkriminalisieren" und das Geschichtsbild durch
Fälschung und Manipulation zu schönen. [...] Ziel der
Revisionisten ist nur Propaganda gegen die historische Wahrheit.«
Also, auch von den ganzen sonstigen Verleumdungen mal abgesehen:
"Revisionismus" ist die notwendige Grundeinstellung des Menschen, die
historische Wahrheit - trotz aller Irrtümer und
Lügenpropaganda - aufzudecken. Sogar gem. dem protestantischen
Historiker Leopold von Ranke (1795 - 1886) soll die
Geschichtsschreibung aufgrund kritischer Quellenanalyse darstellen,
"wie es wirklich gewesen war". Und natürlich ganz besonders die
katholische Kirche, die "Säule und Grundfeste der Wahrheit" (1 Tim
3,15), hat sich immer selbstlos und unermüdlich für die
Erkenntnis und Verbreitung der Wahrheit eingesetzt. Sie deckte die
Propagandalügen bzgl. Kreuzzügen,
Galilei etc. pp. auf.
Kardinal Nikolaus von Kues (Cusanus; päpstlicher Legat und
Fürstbischof von Brixen) entlarvte die "Konstantinische Schenkung"
als Fälschung. Und speziell die zionistische Lügenpropaganda
aus den Mäulern von angeblichen "Holocaustzeugen" und ihren
Epigonen gegen Papst Pius XII. macht eine
genaue Überprüfung
der Quellen zwingend erforderlich. Die - von der brd
zugegebenermaßen fanatisch praktizierte - illegale
Unterdrückung revisionistischer Forschung ist also nicht nur
allgemein menschenrechtswidrig, sondern obendrein ganz explizit
antichristlich. Die bpb macht Teile der Bevölkerung (i.e. die
Wahrheitsliebenden) böswillig verächtlich, und jn macht sich
diese Volksverhetzung vollkommen zueigen. Zu all dem schweigt BS
hartnäckig.
4. O-Ton BS: "Die zusätzlich von den Anzeigenerstattern
aufgeführte Mail einer Frau Beyersdörfer im Namen von
jugendschutz.net an den Server der Homepage der Seite
www.kirchenlehre.com mit dem Ziel, diese Homepage sperren zu lassen,
begründet ebenfalls keinen Anfangsverdacht für eine
Volksverhetzung, da eine Mail an eine Firma ohne weitere
Außenwirkung nicht geeignet ist, den öffentlichen Frieden in
der Bundesrepublik Deutschland zu stören."
Zugegeben, es gibt Dinge, die den öffentlichen Frieden
unmöglich stören können, z.B. eine a) Fußnote in
einem b) auflagenschwachen und nur einem Spezialpublikum überhaupt
bekannten wissenschaftlichen Buch, die c) auch nur lateinisch verfasst
ist. Allerdings in so einem Fall wurde tatsächlich von der brd der
Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt behauptet, s. den Text "Christentum und öffentlicher Friede".
Der Versuch, die katholische Lehre zu unterdrücken, ist hingegen
wirklich in höchstem Maße ein Generalangriff gegen den
öffentlichen Frieden. Die Vorgehensweise der brd folgt also der
Maxime: Alles, was (wie paranoid auch immer) als Bedrohung für das
brd-Lügengebäude empfunden wird, wird rigoros bekämpft;
wirkliche Bedrohungen für den öffentlichen Frieden hingegen
bleiben straflos, ja sie gehen von den brd-Mächtigen
höchstselbst aus.
Zudem steht auf der jn-Seite: "jugendschutz.net wurde 1997 als
gemeinsame Einrichtung von den Jugendministern der Länder
gegründet und ist an die Kommission für Jugendmedienschutz
(KJM) angebunden". Über das sozialethisch desorientierende
Wüten von KJM gibt u.a. das komplett illegale,
menschenrechtswidrige Verfahren von KJM im Schulterschluss mit BPjM gegen babycaust.de
Aufschluss. jn ist Bestandteil dieser Terrormaschinerie. Ferner zum
radikalen Totalversagen von KJM s. z.B. "Weltbild
und der Sex". Warum nennt sich der brd-"Jugendschutz" nicht einfach
"Judenschutz"?
5. O-Ton BS: "Im Übrigen gibt es bereits nach dem
Anzeigenvorbringen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Inhalt
der Mail die übrigen Tatbestandsmerkmale der Volksverhetzung
erfüllen könnte, da sich die Mail offensichtlich
ausschließlich gegen die Betreiber der Seite
www.kirchenlehre.com, deren Abschaltung befürwortet wird, richtet
und nicht gegen Teile der Bevölkerung oder eine von § 130
StGB geschützte Gruppe."
S. die Strafanzeige: "Über den Tatbestand der Verleumdung hinaus
ist aber auch zu beklagen, dass jn mit seinem umfassenden rigorosen
Vernichtungskrieg gegen Gebet, kirchliches Lehramt, Lebensschutz etc.
gezielt gegen die katholische Kirche vorgeht. jn stört den
öffentlichen Frieden dadurch, dass es zum Haß gegen Teile
der Bevölkerung aufstachelt, zu Gewalt- oder
Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert und die
Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß es Teile der
Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder
verleumdet, strafbar gem. §130 StGB. Der Vernichtungskrieg seitens
jn gegen die Kirche ist zudem strafbar gem. § 6 VStGB."
6. O-Ton BS: "Hinsichtlich der Tatbestände der Beleidigung
gemäß §§ 185 ff. StGB war zunächst
zweifelhaft, ob ein wirksamer Strafantrag vorliegt, da gemäß
§ 77 StGB lediglich der Verletzte, vorliegend also der Betreiber
der Homepage www.kirchenlehre.com antragsberechtigt gewesen wäre.
Hinsichtlich des Anzeigenerstatters [Pater, Erg. PRHL] Rolf Hermann
Lingen wurde von einer Antragsberechtigung ausgegangen, auch wenn die
Homepage nicht das vorgeschriebene Impressum mit einem Verantwortlichen
für den Inhalt der Seite auswies."
Die BS-Phantastereien sprengen hier jede Vorstellungskraft: a) In der
Strafanzeige kommen weder das Wort "Beleidigung" noch die Zahl "185"
vor. b) Ein Impressum ist nicht vorgeschrieben: b1) kirchenlehre.com
ist ganz eindeutig keine de-Domain; b2) kirchenlehre.com wird ganz
eindeutig nicht in Deutschland gehostet; b3) Der Domain-Inhaber ist
ganz eindeutig kein Deutscher. Es sei dabei wiederum an die
Strafanzeige erinnert: "jn verbreitet die Ideologie, dass Deutschland
die Weltpolizei ist, nach deren Pfeife die ganze Welt zu tanzen hat."
Von dieser Ideologie ist anscheinend auch BS beherrscht. Es braucht
deshalb hier nicht weiter auf die Tatsache eingegangen zu werden, dass
sogar bei durch und durch deutschen Webseiten eine Impressumspflicht
ausschließlich nur für "geschäftsmäßige"
Webseiten besteht. Es stimmt zwar, dass auf kirchenlehre.com u.a. Texte
von mir, also einem Bürger des Deutschen Reiches,
veröffentlicht sind; speziell die Predigt-Videos von
youtube.com/sedisvakantist erlauben keinen Zweifel. Nur: Meine Angaben
sind ja direkt von der KzM-Startseite aus zugänglich. Wer mich
kontaktieren will, kann das also sofort problemlos tun. Und
schizophrenerweise wird das wiederum auch von BS eingestanden, der ja -
wenngleich ohne Begründung - mich als Autor identifiziert. Diese
BS-Kapriolen unterstreichen die Dringlichkeit eines energischen
Vorgehens.
7. O-Ton BS: "Ausgehend von der Strafanzeige lagen jedoch auch keine
konkreten Anhaltspunkte für eine Beleidigung vor."
Na, ei gucke da! BS ignoriert hartnäckig, dass der
Beleidigungsschwindel a) eh schon aufgeflogen ist und b) dies auf
kirchenlehre.com auch noch in sehr zahlreichen Texten bewiesen wurde;
s. u.a. die neueste Pressemeldung "Hassemer und
die Ehrenmorde"
u.v.a.m. Aber auch wenn BS alles das ignoriert, bliebe es noch immer
seine Pflicht, die gesetzliche Bestimmung anzugeben, welches denn die
"konkreten Anhaltspunkte für eine Beleidigung" sind (und weswegen
ihre Existenz hier bestritten wird). Kurz: Auch hier schwelgt BS
exzessiv in seiner Lügenwelt.
8. O-Ton BS: "Die Homepage www.kirchenlehre.com und www.kirchenlehre.de
wurden in Augenschein genommen."
Es gibt keine "Homepage kirchenlehre.de"; kirchenlehre.de ist selbst
inhaltsleer, d.h. nur eine bloße Weiterleitungs-URL, die momentan
allerdings auf kirchenlehre.com verweist. BS tut so, als habe er damit
zwei verschiedene Homepages "in Augenschein genommen", was
unmöglich stimmen kann. Es ist allerdings angesichts seiner
Kapriolen wohl auch gelogen, dass er KzM überhaupt "in Augenschein
genommen" hat.
9. O-Ton BS: "Angesichts deren Inhalt war, unabhängig davon ob der
Inhalt tatsächlich strafrechtlich relevant ist, davon auszugehen,
dass die Verantwortlichen der Seite www.jugendschutz.net im
berechtigten Interesse gemäß § 193 StGB gehandelt
haben. Zielsetzung von www.jugendschutz.net ist es nämlich,
jugendschutzrelevante Angebote im Internet (so genannte Telemedien) zu
überprüfen und auf die Einhaltung von
Jugendschutzbestimmungen zu drängen. Zudem entwickelte
www.jugendschutz.net in den vergangenen Jahren ein Projektkonzept gegen
Rechtsextremismus im Internet, mit dem Ziel illegale Inhalte aus dem
Netz zu nehmen. Diese im Interesse der Allgemeinheit liegende,
förderungswürdige Tätigkeit wäre auch im Falle
eines unberechtigten Abschaltungsantrages nur dann strafbar, wenn damit
eine völlig neben der Sache liegende Formalbeleidigung oder
Schmähkritik einherginge."
Wie immer wieder unwiderlegt klar bewiesen ist, ist die wahre
Zielsetzung von jn schlimmste Volksverhetzung und nicht
"förderungswürdig", sondern illegal. All das ignoriert BS und
stimmt frenetisch ein in die zionistischen Propagandalügen auf den
Judenschutz. Folgt man der Ideologie von BS, dann war Adolf Hitler ein
Heiliger. Denn wie freundlich Adi auf manchen Photos dreinblickt - so
ein freundlich dreinblickender Mensch *MUSS* ganz einfach ein Heiliger
sein! Insofern ergibt die Strafvereitlung im Falle jn richtig Sinn, s.
wiederum die Strafanzeige: »Ferner gibt es bei KzM z.B. die
Enzyklika gegen den Nationalsozialimus, "Mit brennender Sorge"
(brennend.htm). Diese Enzyklika wurde auch schon von den Nazis
bekämpft, also hier liegt jn ganz auf der Linie der Nazis.«
Das Rezept der Strafvereitlung ist einfach: Alle Fakten werden einfach
ignoriert, absurdeste Lügen werden nach Herzenslust aufgetischt -
fertig! Und nicht vergessen: Das Lügensystem "brd" kann ohnehin
nur noch seinen Schwanengesang röcheln. Immer mehr Menschen kommen
dem flächendeckenden Schwindel auf die Schliche, auch wenn sie
vielleicht nur einzelne Aspekte bemerken. Momentan bietet Google
390.000 (dreihundertneunzigtausend) Ergebnisse zu "Zensursula".
Aufschlussreiche Texte finden riesige Verbreitung, z.B. die
Pressemeldung "Internetsperren gegen
Kinderpornographie? Ein katholischer Kommentar". In leicht
abgewandelter Form erschien diese Mitteilung auch auf der mit weitem
Abstand größten deutschsprachigen V2-Nachrichtenseite,
kreuz.net ("Blindes Vertrauen", 01.05.2009): »Die umstrittene
„Jugendschutzeinrichtung der Bundesländer mit Informationen zum
Jugendschutz im Internet“, jugendschutz.net, versucht derzeit, eine in
Amerika gehostete und maßgeblich von Amerikanern gelesene Seite
abschalten zu lassen, wo zum Beispiel die Enzyklika „Mit brennender
Sorge“, Rosenkranzgebet, Kreuzwegandacht angeboten werden. Wer also zum
Beispiel den lateinischen Rosenkranz-Text sucht, könnte schnell in
die Mühlen der Strafverfolgung geraten.«
10. O-Ton BS: "Dieses Schriftstück ist maschinell erstellt und
wird nicht unterschrieben."
Diese Standardparole wird zwar auch durch noch so pathologisches
Wiederholen nicht besser: Wie absurd ist das denn: "Dieser Text wurde
mit der Schreibmaschine geschrieben und wird nicht unterschrieben" Hier
werden Dinge in Zusammenhang gebracht, bei denen gar kein Zusammenhang
besteht. Sicherlich, über die Gründe dieser
Unterschriftverweigerung gibt es zahlreiche umfangreiche Studien - die
OMF-"brd" will eben keine Verantwortung tragen. Ob sich die
brd-Fanatics allerdings damit den Kopf aus der Schlinge ziehen
können, wenn endlich rechtsstaatliche Verhältnisse auf
deutschem Boden eingeführt werden, wird man sehen. In diesem
konkreten Fall ist die Absurdität aber noch auf die Spitze
getrieben, weil die Straßenadresse dann doch *handschriftlich*
auf diesem "maschinell erstellten Schriftstück" eingefügt
wurde. Dafür war dann plötzlich doch Zeit und Tinte da! Diese
Orgie des Justizmülls hat damit ein symptomatisches Extro verpasst
bekommen.
Das Verdikt über das BS-Schreiben kurzgefasst: SETZEN, SECHS! Die
brd muss sich gefälligst mehr Mühe geben.
****e
Brief der SA Mainz im kompletten Wortlaut
a****
Rheinlandpfalz
Staatsanwaltschaft Postf.2820 55018 Mainz
Herrn
Rolf Hermann Lingen
46282 Dorsten
Staatsanwaltschaft Mainz Ernst-Ludwig-Str. 7
55116 Mainz
Telefon: 06131/141-0
Telefax: 06131/141-305
Datum: 29.04.2009
Mein Aktenzeichen
3111 Js 7287/09 Bitte immer angeben!
Ihr Schreiben vom
Ansprechpartner(in) / E-Mail
Dr. Baumann
Telefon 06131 141-3115
Fax 06131 141-3120
Strafanzeige gegen Friedemann Schindler wegen Volksverhetzung
Sehr geehrter Herr Lingen,
in dem vorbezeichneten Verfahren wurde heute folgende Entscheidung
getroffen:
Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird bezüglich
Friedemann Schindler als Verantwortlichen für die Seite
www.jugendschutz.net. abgesehen.
Nach dem vorgetragenen Sachverhalt ist kein Anfangsverdacht für
ein strafbares Verhalten gegeben (§ 152 Abs. 2 der
Strafprozessordnung). Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte im
Sinne dieser gesetzlichen Vorschrift dürfen nur angenommen werden,
wenn nach kriminalistischer Erfahrung Anzeichen vorliegen, die es als
möglich erscheinen lassen, dass eine strafbare Handlung begangen
wurde. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt.
Die Strafanzeigen der Anzeigenerstatter gegen die Verantwortlichen der
Homepage jugend-schutz.net enthalten keinerlei konkrete
Ausführungen, die den Anfangsverdacht einer Volksverhetzung
gemäß § 130 StGB begründen könnten. Eine
Inaugenscheinnahme der Homepage von jugendschutz.net ergab, dass dort
keinerlei strafrechtlich relevanten Inhalte publiziert werden.
Die zusätzlich von den Ahzeigenerstattern aufgeführte Mail
einer Frau Beyersdörfer im Namen von jugendschutz.net an den
Server der Homepage der Seite www.kirchenlehre.com mit dem Ziel, diese
Homepage sperren zu lassen, begründet ebenfalls keinen
Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung, da eine Mail an eine
Firma ohne weitere Außenwirkung nicht geeignet ist, den
öffentlichen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland zu
stören.
Im Übrigen gibt es bereits nach dem Anzeigenvorbringen keinerlei
Anhaltspunkte dafür, dass der Inhalt der Mail die übrigen
Tatbestandsmerkmale der Volksverhetzung erfüllen könnte, da
sich die Mail offensichtlich ausschließlich gegen die Betreiber
der Seite www.kirchenlehre.com, deren Abschaltung befürwortet
wird, richtet und nicht gegen Teile der Bevölkerung oder eine von
§ 130 StGB geschützte Gruppe.
Hinsichtlich der Tatbestände der Beleidigung gemäß
§§ 185 ff. StGB war zunächst zweifelhaft, ob ein
wirksamer Strafantrag vorliegt, da gemäß § 77 StGB
lediglich der Verletzte, vorliegend also der Betreiber der Homepage
www.kirchenlehre.com antragsberechtigt gewesen wäre.
Hinsichtlich des Anzeigenerstatters Rolf Hermann Lingen wurde von einer
Antragsberechtigung ausgegangen, auch wenn die Homepage nicht das
vorgeschriebene Impressum mit einem Verantwortlichen für den
Inhalt der Seite auswies.
Ausgehend von der Strafanzeige lagen jedoch auch keine konkreten
Anhaltspunkte für eine Beleidigung vor.
Die Homepage www.kirchenlehre.com und www.kirchenlehre.de wurden in
Augenschein genommen. Angesichts deren Inhalt war, unabhängig
davon ob der Inhalt tatsächlich strafrechtlich relevant ist, davon
auszugehen, dass die Verantwortlichen der Seite www.jugendschutz.net im
berechtigten Interesse gemäß § 193 StGB gehandelt haben.
Zielsetzung vonwww.jugendschutz.net ist es nämlich,
jugendschutzrelevante Angebote im Internet (so genannte Telemedien) zu
überprüfen und auf die Einhaltung von
Jugendschutzbestimmungen zu drängen.
Zudem entwickelte www.jugendschutz.net in den vergangenen Jahren ein
Projektkonzept gegen Rechtsextremismus im Internet, mit dem Ziel
illegale Inhalte aus dem Netz zu nehmen. Diese im Interesse der
Allgemeinheit liegende, förderungswürdige Tätigkeit
wäre auch im Falle eines unberechtigten Abschaltungsantrages nur
dann strafbar, wenn damit eine völlig neben der Sache liegende
Formalbeleidigung oder Schmähkritik einherginge.
Für letzteres sind vorliegend angesichts der auf den Seiten
kirchenlehre.com und kirchenlehre.de
verbreiteten Ansichten, die auch den Strafanzeigen zu entnehmen
sind,keinerlei Anhaltspunkte erkennbar, so dass bereits nach dem
Anzeigevorbringen ein strafbares Verhalten der Verantwortlichen der
jugendschutz.net nicht vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
[Keine Unterschrift]
gez.
(Dr. Baumann)
Staatsanwalt
Dieses Schriftstück ist maschinell erstellt und wird nicht
unterschrieben.
****e
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