Straf- und Verbotsverfahren gegen jugendschutz.net (3)

- Strafverfahren gegen SA Rheinland-Pfalz / "Baumann Staatsanwalt" -
(Kirche zum Mitreden, 18.05.2009)

18.05.2009
Fax an
Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Josef-Görres-Platz 5 - 7, 56068 Koblenz, Telefax: 0261/30448-10
jugendschutz.net, (06131) 32 85-22
Bundesministerium für Familie, 03018/ 555 - 4400
Bundeszentrale für politische Bildung, (0)228 99515-113
Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, 0711 66 99 111
"BVerfG", 0721-9101-382
Stadt Mainz, 06131/ 12 38 00
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, 06131/16-5875

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Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Baumann Staatsanwalt" (BS), SA Mainz; Tatbestand: Strafvereitlung. Zudem lege ich Beschwerde ein gegen den Nichtstuerbescheid, Poststempel 04.05.2009, von BS im anhängigen Strafverfahren gegen jugendschutz.net (jn) wegen Verleumdung, Volksverhetzung etc. Weil das BS-Schreiben allerdings so ein gröblichst vernunftbeleidigender Müll ist, soll zum Schutz von BS Beweis erhoben werden über die Frage, ob er sich *NICHT* in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und er deshalb geschäftsfähig ist; von "Stadt Mainz" sowie von "Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz" werden Auskunft zu den persönlichen Verhältnissen sowie Stellungnahmen zum Vorfall eingefordert.
Ferner wird im parallel laufenden Verbotsverfahren gegen jn nochmals nachdrücklich die bewiesenermaßen zwingend erforderliche sofortige Abschaltung von jn angemahnt.
Zum BS-Schreiben:
1. O-Ton BS: "Sehr geehrter Herr Lingen"
In meiner Strafanzeige v. 14.03.2009 gegen jn steht jedoch als Absender: "Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester". Ferner wird die Seite kirchenlehre.com erwähnt, auf deren Startseite steht: »"Rechtskräftiges" "Urteil" der OMF-"brd":"Rolf Hermann Lingen (...) ist Pater der katholischen Kirche"«. Trotzdem befleißigt sich BS ohne Angabe von Gründen der laikalen Anpöbelei sowohl in der Anschrift als auch in der Anrede. Bereits hier besteht also dringend Erklärungs- resp. Entschuldigungspflicht.
2. O-Ton BS: "Die Strafanzeigen der Anzeigenerstatter gegen die Verantwortlichen der Homepage jugend-schutz.net enthalten keinerlei konkrete Ausführungen, die den Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gemäß § 130 StGB begründen könnten."
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: BS geht mit keiner Silbe auf die ganzen konkreten Ausführungen der Strafanzeigen ein. D.h. der Nichtstuerbescheid basiert auf einer totalen Lüge. Solange nicht jede einzelne Ausführung der Strafanzeige vollkommen schlüssig widerlegt ist, sind Maßnahmen gegen BS und Komplizen wegen Lüge und Strafvereitlung absolut unverzichtbar.
3. O-Ton BS: "Eine Inaugenscheinnahme der Homepage von jugendschutz.net ergab, dass dort keinerlei strafrechtlich relevanten Inhalte publiziert werden."
Bereits beim ersten Überfliegen findet man auf jn Links zu radikal-extremistischen Seiten wie von "Bundeszentrale für politische Bildung" (bpb). Dort werden massiv volksverhetzende Materialien angeboten, s. z.B. "Informationen zur politischen Bildung - aktuell", Art. "Revisionismus": »Der "Revisionismus" ist eine Hilfsideologie im Dienste rechtsextremer Ziele mit dem Anspruch, Geschichte zu "entkriminalisieren" und das Geschichtsbild durch Fälschung und Manipulation zu schönen. [...] Ziel der Revisionisten ist nur Propaganda gegen die historische Wahrheit.« Also, auch von den ganzen sonstigen Verleumdungen mal abgesehen: "Revisionismus" ist die notwendige Grundeinstellung des Menschen, die historische Wahrheit - trotz aller Irrtümer und Lügenpropaganda - aufzudecken. Sogar gem. dem protestantischen Historiker Leopold von Ranke (1795 - 1886) soll die Geschichtsschreibung aufgrund kritischer Quellenanalyse darstellen, "wie es wirklich gewesen war". Und natürlich ganz besonders die katholische Kirche, die "Säule und Grundfeste der Wahrheit" (1 Tim 3,15), hat sich immer selbstlos und unermüdlich für die Erkenntnis und Verbreitung der Wahrheit eingesetzt. Sie deckte die Propagandalügen bzgl. Kreuzzügen, Galilei etc. pp. auf. Kardinal Nikolaus von Kues (Cusanus; päpstlicher Legat und Fürstbischof von Brixen) entlarvte die "Konstantinische Schenkung" als Fälschung. Und speziell die zionistische Lügenpropaganda aus den Mäulern von angeblichen "Holocaustzeugen" und ihren Epigonen gegen Papst Pius XII. macht eine genaue Überprüfung der Quellen zwingend erforderlich. Die - von der brd zugegebenermaßen fanatisch praktizierte - illegale Unterdrückung revisionistischer Forschung ist also nicht nur allgemein menschenrechtswidrig, sondern obendrein ganz explizit antichristlich. Die bpb macht Teile der Bevölkerung (i.e. die Wahrheitsliebenden) böswillig verächtlich, und jn macht sich diese Volksverhetzung vollkommen zueigen. Zu all dem schweigt BS hartnäckig.
4. O-Ton BS: "Die zusätzlich von den Anzeigenerstattern aufgeführte Mail einer Frau Beyersdörfer im Namen von jugendschutz.net an den Server der Homepage der Seite www.kirchenlehre.com mit dem Ziel, diese Homepage sperren zu lassen, begründet ebenfalls keinen Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung, da eine Mail an eine Firma ohne weitere Außenwirkung nicht geeignet ist, den öffentlichen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland zu stören."
Zugegeben, es gibt Dinge, die den öffentlichen Frieden unmöglich stören können, z.B. eine a) Fußnote in einem b) auflagenschwachen und nur einem Spezialpublikum überhaupt bekannten wissenschaftlichen Buch, die c) auch nur lateinisch verfasst ist. Allerdings in so einem Fall wurde tatsächlich von der brd der Tatbestand der Volksverhetzung als erfüllt behauptet, s. den Text "Christentum und öffentlicher Friede". Der Versuch, die katholische Lehre zu unterdrücken, ist hingegen wirklich in höchstem Maße ein Generalangriff gegen den öffentlichen Frieden. Die Vorgehensweise der brd folgt also der Maxime: Alles, was (wie paranoid auch immer) als Bedrohung für das brd-Lügengebäude empfunden wird, wird rigoros bekämpft; wirkliche Bedrohungen für den öffentlichen Frieden hingegen bleiben straflos, ja sie gehen von den brd-Mächtigen höchstselbst aus.
Zudem steht auf der jn-Seite: "jugendschutz.net wurde 1997 als gemeinsame Einrichtung von den Jugendministern der Länder gegründet und ist an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) angebunden". Über das sozialethisch desorientierende Wüten von KJM gibt u.a. das komplett illegale, menschenrechtswidrige Verfahren von KJM im Schulterschluss mit BPjM gegen babycaust.de Aufschluss. jn ist Bestandteil dieser Terrormaschinerie. Ferner zum radikalen Totalversagen von KJM s. z.B. "Weltbild und der Sex". Warum nennt sich der brd-"Jugendschutz" nicht einfach "Judenschutz"?
5. O-Ton BS: "Im Übrigen gibt es bereits nach dem Anzeigenvorbringen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Inhalt der Mail die übrigen Tatbestandsmerkmale der Volksverhetzung erfüllen könnte, da sich die Mail offensichtlich ausschließlich gegen die Betreiber der Seite www.kirchenlehre.com, deren Abschaltung befürwortet wird, richtet und nicht gegen Teile der Bevölkerung oder eine von § 130 StGB geschützte Gruppe."
S. die Strafanzeige: "Über den Tatbestand der Verleumdung hinaus ist aber auch zu beklagen, dass jn mit seinem umfassenden rigorosen Vernichtungskrieg gegen Gebet, kirchliches Lehramt, Lebensschutz etc. gezielt gegen die katholische Kirche vorgeht. jn stört den öffentlichen Frieden dadurch, dass es zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert und die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß es Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, strafbar gem. §130 StGB. Der Vernichtungskrieg seitens jn gegen die Kirche ist zudem strafbar gem. § 6 VStGB."
6. O-Ton BS: "Hinsichtlich der Tatbestände der Beleidigung gemäß §§ 185 ff. StGB war zunächst zweifelhaft, ob ein wirksamer Strafantrag vorliegt, da gemäß § 77 StGB lediglich der Verletzte, vorliegend also der Betreiber der Homepage www.kirchenlehre.com antragsberechtigt gewesen wäre. Hinsichtlich des Anzeigenerstatters [Pater, Erg. PRHL] Rolf Hermann Lingen wurde von einer Antragsberechtigung ausgegangen, auch wenn die Homepage nicht das vorgeschriebene Impressum mit einem Verantwortlichen für den Inhalt der Seite auswies."
Die BS-Phantastereien sprengen hier jede Vorstellungskraft: a) In der Strafanzeige kommen weder das Wort "Beleidigung" noch die Zahl "185" vor. b) Ein Impressum ist nicht vorgeschrieben: b1) kirchenlehre.com ist ganz eindeutig keine de-Domain; b2) kirchenlehre.com wird ganz eindeutig nicht in Deutschland gehostet; b3) Der Domain-Inhaber ist ganz eindeutig kein Deutscher. Es sei dabei wiederum an die Strafanzeige erinnert: "jn verbreitet die Ideologie, dass Deutschland die Weltpolizei ist, nach deren Pfeife die ganze Welt zu tanzen hat." Von dieser Ideologie ist anscheinend auch BS beherrscht. Es braucht deshalb hier nicht weiter auf die Tatsache eingegangen zu werden, dass sogar bei durch und durch deutschen Webseiten eine Impressumspflicht ausschließlich nur für "geschäftsmäßige" Webseiten besteht. Es stimmt zwar, dass auf kirchenlehre.com u.a. Texte von mir, also einem Bürger des Deutschen Reiches, veröffentlicht sind; speziell die Predigt-Videos von youtube.com/sedisvakantist erlauben keinen Zweifel. Nur: Meine Angaben sind ja direkt von der KzM-Startseite aus zugänglich. Wer mich kontaktieren will, kann das also sofort problemlos tun. Und schizophrenerweise wird das wiederum auch von BS eingestanden, der ja - wenngleich ohne Begründung - mich als Autor identifiziert. Diese BS-Kapriolen unterstreichen die Dringlichkeit eines energischen Vorgehens.
7. O-Ton BS: "Ausgehend von der Strafanzeige lagen jedoch auch keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beleidigung vor."
Na, ei gucke da! BS ignoriert hartnäckig, dass der Beleidigungsschwindel a) eh schon aufgeflogen ist und b) dies auf kirchenlehre.com auch noch in sehr zahlreichen Texten bewiesen wurde; s. u.a. die neueste Pressemeldung "Hassemer und die Ehrenmorde" u.v.a.m. Aber auch wenn BS alles das ignoriert, bliebe es noch immer seine Pflicht, die gesetzliche Bestimmung anzugeben, welches denn die "konkreten Anhaltspunkte für eine Beleidigung" sind (und weswegen ihre Existenz hier bestritten wird). Kurz: Auch hier schwelgt BS exzessiv in seiner Lügenwelt.
8. O-Ton BS: "Die Homepage www.kirchenlehre.com und www.kirchenlehre.de wurden in Augenschein genommen."
Es gibt keine "Homepage kirchenlehre.de"; kirchenlehre.de ist selbst inhaltsleer, d.h. nur eine bloße Weiterleitungs-URL, die momentan allerdings auf kirchenlehre.com verweist. BS tut so, als habe er damit zwei verschiedene Homepages "in Augenschein genommen", was unmöglich stimmen kann. Es ist allerdings angesichts seiner Kapriolen wohl auch gelogen, dass er KzM überhaupt "in Augenschein genommen" hat.
9. O-Ton BS: "Angesichts deren Inhalt war, unabhängig davon ob der Inhalt tatsächlich strafrechtlich relevant ist, davon auszugehen, dass die Verantwortlichen der Seite www.jugendschutz.net im berechtigten Interesse gemäß § 193 StGB gehandelt haben. Zielsetzung von www.jugendschutz.net ist es nämlich, jugendschutzrelevante Angebote im Internet (so genannte Telemedien) zu überprüfen und auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen zu drängen. Zudem entwickelte www.jugendschutz.net in den vergangenen Jahren ein Projektkonzept gegen Rechtsextremismus im Internet, mit dem Ziel illegale Inhalte aus dem Netz zu nehmen. Diese im Interesse der Allgemeinheit liegende, förderungswürdige Tätigkeit wäre auch im Falle eines unberechtigten Abschaltungsantrages nur dann strafbar, wenn damit eine völlig neben der Sache liegende Formalbeleidigung oder Schmähkritik einherginge."
Wie immer wieder unwiderlegt klar bewiesen ist, ist die wahre Zielsetzung von jn schlimmste Volksverhetzung und nicht "förderungswürdig", sondern illegal. All das ignoriert BS und stimmt frenetisch ein in die zionistischen Propagandalügen auf den Judenschutz. Folgt man der Ideologie von BS, dann war Adolf Hitler ein Heiliger. Denn wie freundlich Adi auf manchen Photos dreinblickt - so ein freundlich dreinblickender Mensch *MUSS* ganz einfach ein Heiliger sein! Insofern ergibt die Strafvereitlung im Falle jn richtig Sinn, s. wiederum die Strafanzeige: »Ferner gibt es bei KzM z.B. die Enzyklika gegen den Nationalsozialimus, "Mit brennender Sorge" (brennend.htm). Diese Enzyklika wurde auch schon von den Nazis bekämpft, also hier liegt jn ganz auf der Linie der Nazis.« Das Rezept der Strafvereitlung ist einfach: Alle Fakten werden einfach ignoriert, absurdeste Lügen werden nach Herzenslust aufgetischt - fertig! Und nicht vergessen: Das Lügensystem "brd" kann ohnehin nur noch seinen Schwanengesang röcheln. Immer mehr Menschen kommen dem flächendeckenden Schwindel auf die Schliche, auch wenn sie vielleicht nur einzelne Aspekte bemerken. Momentan bietet Google 390.000 (dreihundertneunzigtausend) Ergebnisse zu "Zensursula". Aufschlussreiche Texte finden riesige Verbreitung, z.B. die Pressemeldung "Internetsperren gegen Kinderpornographie? Ein katholischer Kommentar". In leicht abgewandelter Form erschien diese Mitteilung auch auf der mit weitem Abstand größten deutschsprachigen V2-Nachrichtenseite, kreuz.net ("Blindes Vertrauen", 01.05.2009): »Die umstrittene „Jugendschutzeinrichtung der Bundesländer mit Informationen zum Jugendschutz im Internet“, jugendschutz.net, versucht derzeit, eine in Amerika gehostete und maßgeblich von Amerikanern gelesene Seite abschalten zu lassen, wo zum Beispiel die Enzyklika „Mit brennender Sorge“, Rosenkranzgebet, Kreuzwegandacht angeboten werden. Wer also zum Beispiel den lateinischen Rosenkranz-Text sucht, könnte schnell in die Mühlen der Strafverfolgung geraten.«
10. O-Ton BS: "Dieses Schriftstück ist maschinell erstellt und wird nicht unterschrieben."
Diese Standardparole wird zwar auch durch noch so pathologisches Wiederholen nicht besser: Wie absurd ist das denn: "Dieser Text wurde mit der Schreibmaschine geschrieben und wird nicht unterschrieben" Hier werden Dinge in Zusammenhang gebracht, bei denen gar kein Zusammenhang besteht. Sicherlich, über die Gründe dieser Unterschriftverweigerung gibt es zahlreiche umfangreiche Studien - die OMF-"brd" will eben keine Verantwortung tragen. Ob sich die brd-Fanatics allerdings damit den Kopf aus der Schlinge ziehen können, wenn endlich rechtsstaatliche Verhältnisse auf deutschem Boden eingeführt werden, wird man sehen. In diesem konkreten Fall ist die Absurdität aber noch auf die Spitze getrieben, weil die Straßenadresse dann doch *handschriftlich* auf diesem "maschinell erstellten Schriftstück" eingefügt wurde. Dafür war dann plötzlich doch Zeit und Tinte da! Diese Orgie des Justizmülls hat damit ein symptomatisches Extro verpasst bekommen.
Das Verdikt über das BS-Schreiben kurzgefasst: SETZEN, SECHS! Die brd muss sich gefälligst mehr Mühe geben.
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Brief der SA Mainz im kompletten Wortlaut

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Rheinlandpfalz
Staatsanwaltschaft Postf.2820 55018 Mainz
Herrn
Rolf Hermann Lingen
Handschrift Straßenadresse
46282 Dorsten
Staatsanwaltschaft Mainz Ernst-Ludwig-Str. 7
55116 Mainz
Telefon: 06131/141-0
Telefax: 06131/141-305
Datum: 29.04.2009
Mein Aktenzeichen
3111 Js 7287/09 Bitte immer angeben!
Ihr Schreiben vom
Ansprechpartner(in) / E-Mail
Dr. Baumann
Telefon 06131 141-3115
Fax 06131 141-3120
Strafanzeige gegen Friedemann Schindler wegen Volksverhetzung
Sehr geehrter Herr Lingen,
in dem vorbezeichneten Verfahren wurde heute folgende Entscheidung getroffen:
Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird bezüglich Friedemann Schindler als Verantwortlichen für die Seite www.jugendschutz.net. abgesehen.
Nach dem vorgetragenen Sachverhalt ist kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhalten gegeben (§ 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung). Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne dieser gesetzlichen Vorschrift dürfen nur angenommen werden, wenn nach kriminalistischer Erfahrung Anzeichen vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt.
Die Strafanzeigen der Anzeigenerstatter gegen die Verantwortlichen der Homepage jugend-schutz.net enthalten keinerlei konkrete Ausführungen, die den Anfangsverdacht einer Volksverhetzung gemäß § 130 StGB begründen könnten. Eine Inaugenscheinnahme der Homepage von jugendschutz.net ergab, dass dort keinerlei strafrechtlich relevanten Inhalte publiziert werden.
Die zusätzlich von den Ahzeigenerstattern aufgeführte Mail einer Frau Beyersdörfer im Namen von jugendschutz.net an den Server der Homepage der Seite www.kirchenlehre.com mit dem Ziel, diese Homepage sperren zu lassen, begründet ebenfalls keinen Anfangsverdacht für eine Volksverhetzung, da eine Mail an eine Firma ohne weitere Außenwirkung nicht geeignet ist, den öffentlichen Frieden in der Bundesrepublik Deutschland zu stören.
Im Übrigen gibt es bereits nach dem Anzeigenvorbringen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass der Inhalt der Mail die übrigen Tatbestandsmerkmale der Volksverhetzung erfüllen könnte, da sich die Mail offensichtlich ausschließlich gegen die Betreiber der Seite www.kirchenlehre.com, deren Abschaltung befürwortet wird, richtet und nicht gegen Teile der Bevölkerung oder eine von § 130 StGB geschützte Gruppe.
Hinsichtlich der Tatbestände der Beleidigung gemäß §§ 185 ff. StGB war zunächst zweifelhaft, ob ein wirksamer Strafantrag vorliegt, da gemäß § 77 StGB lediglich der Verletzte, vorliegend also der Betreiber der Homepage www.kirchenlehre.com antragsberechtigt gewesen wäre.
Hinsichtlich des Anzeigenerstatters Rolf Hermann Lingen wurde von einer Antragsberechtigung ausgegangen, auch wenn die Homepage nicht das vorgeschriebene Impressum mit einem Verantwortlichen für den Inhalt der Seite auswies.
Ausgehend von der Strafanzeige lagen jedoch auch keine konkreten Anhaltspunkte für eine Beleidigung vor.
Die Homepage www.kirchenlehre.com und www.kirchenlehre.de wurden in Augenschein genommen. Angesichts deren Inhalt war, unabhängig davon ob der Inhalt tatsächlich strafrechtlich relevant ist, davon auszugehen, dass die Verantwortlichen der Seite www.jugendschutz.net im berechtigten Interesse gemäß § 193 StGB gehandelt haben.
Zielsetzung vonwww.jugendschutz.net ist es nämlich, jugendschutzrelevante Angebote im Internet (so genannte Telemedien) zu überprüfen und auf die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen zu drängen.
Zudem entwickelte www.jugendschutz.net in den vergangenen Jahren ein Projektkonzept gegen Rechtsextremismus im Internet, mit dem Ziel illegale Inhalte aus dem Netz zu nehmen. Diese im Interesse der Allgemeinheit liegende, förderungswürdige Tätigkeit wäre auch im Falle eines unberechtigten Abschaltungsantrages nur dann strafbar, wenn damit eine völlig neben der Sache liegende Formalbeleidigung oder Schmähkritik einherginge.
Für letzteres sind vorliegend angesichts der auf den Seiten kirchenlehre.com und kirchenlehre.de verbreiteten Ansichten, die auch den Strafanzeigen zu entnehmen sind,keinerlei Anhaltspunkte erkennbar, so dass bereits nach dem Anzeigevorbringen ein strafbares Verhalten der Verantwortlichen der jugendschutz.net nicht vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen
[Keine Unterschrift]
gez.
(Dr. Baumann)
Staatsanwalt
Dieses Schriftstück ist maschinell erstellt und wird nicht unterschrieben.
****e

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