Wie in den Nachrichten v. 09.07.2000 erwähnt, hatte in unserem Rechtsstreit mit der Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen wegen Gunnar Anger die Staatsanwaltschaft Essen ein "Verfahren gegen unbekannt" (i.e. den gegen uns agierenden Gelsenkirchener Staatsanwalt) begonnen. Dazu erhielten wir heute die Mitteilung aus Essen:
"Geschäfts-Nr.: 25 Js 78/00
Datum: 11.08.00
Betrifft: Ihre Strafanzeige vom 12.06.2000 gegen Oberamtsanwalt Lekaus
wegen Rechtsbeugung
Sehr geehrter Herr L.!
Auf Ihre vorbezeichnete Strafanzeige habe ich den Sachverhalt anhand der
Akten 29 Js 764/98 StA Essen (früher: 47 Js 1028/98) geprüft,
jedoch zur Durchführung von Ermittlungen keinen Anlaß gesehen.
Das obige, gegen Sie anhängig gewesene Ermittlungsverfahren ist
bereits mit Verfügung vom 26.10.1998 eingestellt worden. Daß
zunächst der erforderliche Anfangsverdacht bejaht worden war, ist
strafrechtlich nicht zu beanstanden. Ihre Behauptung, Ihnen sei nicht die
Möglichkeit gegeben worden, zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen
Stellung zu nehmen, trifft nicht zu, da Sie diese Gelegenheit bei Ihrer
verantwortlichen Vernehmung durch die Polizei im September 1998 hatten.
Versehentlich ist Ihnen seinerzeit eine Einstellungsnachricht nicht
erteilt worden. Ich habe das Verfahren daher gem. § 170 Abs. 2 StPO
eingestellt. Eine Rechtsmittelbelehrung ist beigefügt.
Hochachtungsvoll
Sydnes, Oberstaatsanwalt
RECHTSMITTELBELEHRUNG
Gegen diesen Bescheid kann gem. § 172 Absatz l Strafprozeßordnung
innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Beschwerde
bei dem Generalstaatsanwalt in Hamm (Postanschrift: Heßlerstr. 53,
59065 Hamm) eingelegt werden. Durch den Eingang der Beschwerde während
dieser Zeit bei der hiesigen Staatsanwaltschaft wird die Frist gewahrt. Um
Fehlleitungen und Rückfragen zu vermeiden wird gebeten, in der
Beschwerdeschrift auch anzugeben, welche Staatsanwaltschaft unter welchen
Aktenzeichen den angefochtenen Bescheid erlassen hat."
In unserer Strafanzeige hieß es unmissverständlich:
"Ich setze bei der Staatsanwaltschaft Gelsenkirchen die Kenntnis
aller Texte meiner Homepage KzM voraus. Ferner verlange ich die unverzügliche
Zusendung aller relevanten Unterlagen, um die Notwendigkeit einer
Strafanzeige gegen Gunnar Anger zu prüfen. Ich werde eine Beurteilung
Ihrer Reaktion im Internet veröffentlichen und den Dokumenten der
Menschenrechtsklage hinzufügen."
Selbiges gilt auch für die Generalstaatsanwalt in Hamm, an die wir diesen Homepage-Text gelsen03.htm weiterleiten werden. Es gibt mehrere Gründe, gegen diesen Entscheid aus Essen Beschwerde einzulegen, und das sind u.a. die beiden Gründe, weswegen Sydnes vermeinte, das Verfahren gegen Lekaus einstellen zu dürfen:
1. "Daß zunächst der erforderliche Anfangsverdacht
bejaht worden war, ist strafrechtlich nicht zu beanstanden."
Zugegeben: Gegen uns werden permanent irgendwelche völlig absurden
Prozesse losgetreten und dann genüßlich ausgekostet, aber genau
das widerspricht ja dem von uns zitierten § 152 Abs. 2 StPO, der
einen begründeten Anfangsverdacht voraussetzt, damit überhaupt
ein Verfahren eingeleitet werden kann. D.h. diese niederträchtigen
und v.a. - wie der Staatsanwalt im Fall Gunnar Anger vermutlich nun
endlich selber einräumt - absolut gegenstandslosen Verleumdungen, die
unsere Gegner immer wieder über uns ausschütten, erlauben gerade
nicht die Eröffnung eines Verfahrens. Wir haben die Gründe dafür,
dass in unserem Falle die Verfahrenseröffnung rechtswidrig war,
dargelegt, und diese müssten erst einmal - argumentativ, nicht
apodiktisch - widerlegt werden. Hier sehen wir keine Möglichkeit,
Sydnes vor Kritik in Schutz zu nehmen.
2. "Ihre Behauptung, Ihnen sei nicht die Möglichkeit gegeben
worden, zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen,
trifft nicht zu, da Sie diese Gelegenheit bei Ihrer verantwortlichen
Vernehmung durch die Polizei im September 1998 hatten."
Aha, Sydnes will uns darüber belehren, was bei unserem Verhör,
bei dem er gar nicht anwesend war, wirklich passiert ist! Er darf uns
schon glauben, was wir in unserem Text Grobe Klötze
2 und auch später noch betont haben: "Wir betonen, daß
wir alle Stellen mit einem Kommentar versehen, von denen wir vermuten, daß
Anger sich daran stört; es wurden aber nicht alle vom Staatsanwalt
inkriminierten Textstellen beim Verhör einzeln besprochen, und im
Protokoll wurde sogar nur ein einziges Beispiel erwähnt. Anger selbst
hat u.W. keine Liste zusammengestellt, was er konkret als Beleidigung
empfindet; dies erschwert unsere Erklärungsarbeit. Es wäre
leichter, wenn wir genau wüßten, was überhaupt zur
Diskussion gestellt werden soll."
Sydnes meint also, wir würden die Unwahrheit sagen. Das ist eine
sehr ernste Anschuldigung, für die er erst einmal Beweise vorlegen
muss - andernfalls bleibt ihm nichts anderes übrig, als sich öffentlich
bei uns zu entschuldigen. Wir erklären hier nochmals: Bis heute
wurden uns weder von Anger selber noch von der Polizei noch von der
Staatsanwaltschaft eine Liste vorgelegt, was als "Beleidigung"
bewertet wird und v.a. warum. Unsere Aussage entspricht der Wahrheit, und
wir werden an der Wahrheit festhalten, ungeachtet aller Nachteile, die uns
daraus erwachsen.
Außerdem wollen wir nicht verschweigen, dass dieses "Versehen"
von Lekaus, uns über die Einstellung des Verfahrens nicht zu
informieren, bestraft werden sollte. Zunächst: Wer "versehentlich"
eine durchgezogene Linie überfährt, der wird auch bestraft; in
unserem Falle liegt zwar keine fahrlässige Tötung vor, aber es
ist klar, dass die laufende Bearbeitung durch laufende Strafverfahren eine
unzulässige und damit strafrechtlich relevante Benachteiligung des
unschuldigen Opfers bedeutet (Verlust der öffentlichen Ehrbarkeit,
nervliche Belastung etc.). Wir lassen uns allerdings noch nicht einmal
durch Terrormethoden von der Wahrheit abbringen, sondern vertrauen auf die
Worte der Heiligen Schrift: "Bisher hat euch noch keine Versuchung
betroffen, die menschliche Kräfte überstiege. Und Gott ist treu.
Er läßt euch nicht über eure Kräfte versuchen,
sondern schafft mit der Versuchung auch den guten Ausgang, daß ihr
sie bestehen könnt" (1 Kor 10,13).
Und ferner darf man nicht vergessen: Dieser Prozess war durch das
Internet weithin bekannt und zudem von extrem hoher Bedeutung
(Staatsaktion gegen die römisch-katholische Kirche, Missachtung des
privilegium fori, was Sydnes geflissentlich unter den Tisch fallen lässt
- Grund Nr. 3 für eine Beschwerde), also nicht irgendein Kleinkram, für
den sich eh keiner interessiert. Durch ihr Verhalten hat die
Staatsanwaltschaft fleißig Minuspunkte gesammelt, denn immer wieder
haben wir ihr vorgeworfen, sich ewig für einen objektiv unzulässigen
Prozess Zeit zu lassen, bei dem dem Opfer noch nicht einmal die Prozessgründe
dargelegt wurden (die "kafkaeske Situation"). Sicherlich hat
nicht jeder Prozess eine so hohe Bedeutung, dass er dem Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt wird - genau das ist aber
bei diesem Prozess der Fall.
Äußerst schwer wiegt die Frage, warum nicht spätestens jetzt uns die genauen Unterlagen zu diesem "Prozess" zugeschickt wurden. Bis heute wissen wir weder, warum der Prozess überhaupt eröffnet, noch, warum er beendet wurde. Nach diesen zwei Jahren (!) voller quälender Ungewissheit sollen wir einfach so den Gedanken wegwischen, dass hier nur (natürlich erfolglos) einmal mehr versucht wurde, uns das Leben zur Hölle zu machen und uns dadurch zur Kapitulation zu zwingen? Nein, die Zeiten, in denen wir uns der gedankenlosen Rücksichtnahme dem Staat gegenüber schuldig gemacht haben, sind vorbei: Jetzt muss alles auf den Tisch! Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, was hier eigentlich gespielt wird!
Wir fordern daher von der Oberstaatsanwaltschaft Hamm auch die Überlassung der vollständigen Prozessakten sowie eine Mitteilung über die Strafe, die Oberamtsanwalt Lekaus wegen seines "Versehens" zu tragen hat. Wir werden alles sorgfältig prüfen und dann einen angemessenen Bericht für KzM verfassen und diesen auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte schicken.
Dieser Text geht mit einem kurzen Begleittext versehen ("Hiermit lege ich in der Sache 25 Js 78/00 (Staatsanwaltschaft Essen) Beschwerde ein. Für die Begründung s. anliegenden Text http://www.crosswinds.net/~prhl/gelsen03.htm.") an die Oberstaatsanwaltschaft Hamm; zu gegebener Zeit werden wir auf die Sache zurückkommen. Die deutschen Staatsdienern halten es anscheinend für unmöglich, dass es Personen gibt, die bereit sind, für die Verbreitung der Wahrheit ihr Leben zu opfern. Nun, diese Personen gab es immer, und es wird sie auch immer geben.