Rechtsanwalt Ralf Möbius
- Und wieder hetzt ein Antichrist aus der Anwaltszunft gegen KzM -
(Kirche zum Mitreden, 18.08.2003 / 18.02.2006)
[18.02.2006: Der nachfolgende Text wurde bei KzM bereits am 18.08.2003
veröffentlicht, aber bald wieder entfernt, mit Rücksicht auf
die uns anvertrauten Gläubigen - der kriminelle
Abschaum vom "Amtsgericht Hannover" hat nämlich eine
"Verurteilung" zu 30 Tagen Kerker gegen uns zusammengelogen, und wenn
wir im Kerker sitzen, müssen auch andere auf die Sakramente
verzichten. Nachdem wir nun unausweichlich zu
lebenslänglichem Kerker verurteilt
sind, spielt es aber wohl
keine
Rolle mehr, wenn nochmal lebenslänglich hinzukommt. Abgesehen
davon hat sich Ralf Möbius erlaubt, uns unter Nennung von Namen
und Adresse durch Veröffentlichung dieses Pseudo-Urteils auf
seiner
Homepage zu
diffamieren, was schon wegen Verletzung des Datenschutzes und erst
recht eben wegen Verleumdung eine strafbare Handlung ist, ferner wegen
Betrugs hinsichtlich des Strafrechts ("Beleidigung" ist auch gem.
BRD-Gesetzen nicht strafbar, was der "Strafrechtsexperte" Möbius
wissen muss) etc., und
selbstverständlich erhält er auch dafür
Schützenhilfe von dem totalitären Verbrechersystem BRD.
Lustigerweise
veröffentlicht Möbius damit höchstselbst genau die
Dinge, für deren
Veröffentlichung wir "verurteilt" wurden. Da
Ralfis Diffamierungskampagne sich in Anti-KzM-Kreisen enormer
Beliebtheit erfreut (erst heute triumphierte wieder ein V2-"Diakon"
damit), ist es unsere besondere Pflicht, die Fakten offenzulegen.]
Wenn in KzM-Texte über "Rechtsanwälte" berichtet wird, dann
nicht
immer ausschließlich uneingeschränkt positiv. Am
bekanntesten
sind vielleicht die Redekianer, aber auch Strömer,
Stemmi
und domain-anwalt wurden bereits bei KzM
gewürdigt.
Hier geht es nun um Ralf Möbius, mit dem sich folgender
Mailwechsel
ergab:
Ralfi an PRHL, 04.12.2002 17:30:49 +0100:
Guten Tag, ich schreibe zurzeit an einer Arbeit ueber
generische Domains und haette gerne gewusst, wer genau Klaeger in
Sachen
katholisch.de gewesen ist. Wenn Sie mir dies aus dem Rubrum des Urteils
mitteilen koennten, waere ich dankbar, da ich raetsele, aus welchem
gesetzlichen
Recht hier ueberhaupt ein Anspruch konstruiert wurde. Nach meiner
Vermutung
wohl § 12 BGB; § 1 und 3 UWG duerften wohl auszuschliessen
sein.
Sie werden wohl das Pech gehabt haben, in einer Zeit verklagt worden zu
sein, in der die Gerichte noch nicht so genau wussten, wie mit dieser
Rechtsmaterie
umzugehen ist. Eine Antwort koennen Sie auch an meine gmx-Adresse
senden
Mit freundlichen Gruessen
--Rechtsanwalt Ralf Möbius Wolfenbütteler Straße 1
A D - 30519 Hannover
Tel.: 0511 - 844 35 35 Tel.: 0171 - 788 35 35 Tel.: 0700 - RMOEBIUS
Fax. 0511 - 844 35 44 e-mail: ralfmoebius@gmx.de
PRHL an Ralfi, 04.12.2002 20:39:19 +0100:
Von der KzM-Startseite:
"Anmerkungen oder Fragen? Um die Zahl unnötiger e-mails
möglichst
zu reduzieren, sind alle dringend gebeten, zunächst die o.g.
Einführungstexte
aufmerksam zu lesen und ferner die auf der Startseite und im Archiv
aufgelisteten
Artikelüberschriften / Kurzinformationen zu beachten; sollte dies
nicht genügend weiterhelfen, besteht noch die Möglichkeit der
e-mail an den Autor (nur reiner ASCII-Text / keine Anhänge; vor
"crosswinds.net"
bitte das @ einfügen!) oder Post; vorher bitte unbedingt auch die
Leserbriefe
vom 05.05.98 und Der Letzte seiner Art
beachten!
Fragen, die sich aus den Einführungstexten klären lassen,
werden
nicht mehr beantwortet! S. ebenfalls Suchen in
KzM-Seiten
und die Literaturempfehlungen."
s. auch denic.htm: "Sämtliche
Ansprüche,
die der Staat hier stellt, sind absolut rechtswidrig und deshalb null
und
nichtig."
s. ferner den Nachschlag bonndeni.htm
("Für
rein innerkirchliche Fragen (und darum geht es hier ja in Wirklichkeit:
Wer ist katholisch?) kann nur ein kirchliches Gericht zuständig
sein.
Das "Landgericht Bonn" wusste das ganz genau und hat dann als Ergebnis
kriminellen Größenwahns dennoch den Völkermord
betrieben.")
Ich werde vielleicht in einem meiner nächsten Texte anhand Ihrer
mail vor Ihnen warnen.
Trotzdem eine Bitte: Wenn Sie seitens der "Sozietät Redeker" (s.
redek004.htm)
eine Stellungnahme ergattern, warum diese es schon seit über einem
halben Jahr völlig unbeanstandet lässt, "Terroristengruppe"
genannt
zu werden, schicken Sie mir die entsprechenden Unterlagen bitte zu.
Auch
das werde ich nach Maßgabe verwerten. Und wenn Sie etwas
über
katholisch.de schreiben, informieren Sie mich, so dass ich dies nach
Maßgabe
bei KzM kommentieren kann. In Christo
Ralfi an PRHL, 05.12.2002 09:23:51 +0100:
Sehr geehrter Herr L., leider habe ich auf Ihrer Seite
keinen einzigen Hinweis gefunden, der mir sagt, wer exakt - genauer
gesagt
welche juristische Person - hier den Anspruch auf Loeschung der Domain
durchgesetzt hat. Deshalb diese "ueberfluessige" e-mail. Leider scheint
Ihr Misstrauen gegenueber Rechtsanwaelten recht ausgepraegt, obwohl ich
auch dann keinen Grund sehe, mir die juristische Person aus dem Rubrum
des Urteils zu nennen. Da sich meine Arbeit mit generischen Domains
befasst
und ich hinsichtlich der ebenfalls zweifelhaften Urteile "bahnhof.de"
und
"hauptbahnhof.de" weiss, dass die Bahn AG Anspruchsteller ist, bleibt
mir
nur die ungenaue Formulierung in Ihrer Sache, dies sei die "
katholische
Kirche" gewesen, was in jedem Fall ungenau und aus Ihrer Sicht wohl
schlicht
falsch ist. Warum Sie deshalb vor mir warnen moechten, ist mir nicht
ganz
klar, es sei Ihnen aber unbenommen, schliesslich impliziert eine
Warnung
Gefaehrlichkeit, was einem Rechtsanwalt aus fachlicher Sicht nur recht
sein kann.
Im uebrigen werden Sie meine Arbeit spaetestens Ende Januar auf meiner
WEBsite im pdf-Format lesen koennen. Mit freundlichen Gruessen
--Rechtsanwalt Ralf Möbius Wolfenbütteler Straße 1
A D - 30519 Hannover
Tel.: 0511 - 844 35 35 Tel.: 0171 - 788 35 35 Tel.: 0700 - RMOEBIUS
Fax. 0511 - 844 35 44
e-mail: ralfmoebius@gmx.de
PRHL an Ralfi, 15.08.2003 18:21:14 +0200:
Hi Ralfi, ich habe gerade wieder deine mails gelesen;
die versprochene "Arbeit" "Die Zulässigkeit der Verwendung von
generischen
Domains unter besonderer Berücksichtigung anwaltlichen
Berufsrechts"
ist dort aber nur auszugsweise veröffentlicht; der Abschnitt
über
"katholisch.de" fehlt dabei. Schicke mir daher kostenlos entweder dein
Buch oder wenigstens die komplette pdf-Datei zu. Christus vincit!
Ralfi an PRHL, 18.08.2003 10:27:10 +0200:
Hi Rolfi, leider hat Du damals nicht dazu beigetragen,
diese in der Literatur nicht kommentierte Entscheidung etwas ans
Tageslicht
zu bringen. So konnte auch ich leider nichts Interessantes dazu
schreiben,
weder wer die Klage eingereicht hatte, noch mit welcher
Begründung.
Wirklich schade, daß der Absatz dieser Arbeit wie folgt
dürftig
ausgefallen ist:
d) "katholisch.de"
Das Landgericht Bonn entschied durch Versäumnisurteil vom 12.
November 1999 zu Gunsten der katholischen Kirche, daß ein
Löschungsanspruch
gegenüber einer Privatperson als Inhaber der Domain
"katholisch.de"
bestünde . Mangels Begründung ist diese Entscheidung nicht
nachvollziehbar.
Überzeugende Argumente dürften sich bei einer
Schlüssigkeitsprüfung
allerdings weder aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten noch aus
namensrechtlichen
Erwägungen ergeben, da weder ein Wettbewerbsverhältnis noch
ein
Kennzeichenrecht an dem beschreibenden Begriff "katholisch" bestanden
haben
dürfte.
Ansonsten ist die gesamte Arbeit im Verlag www.vwf.de erschienen und
auch käuflich zu erwerben. Eine kostenfreie Versendung scheitert
an
vertraglichen Verpflichtungen (offen gesagt ärgere ich mich auch
über
die mangelnde Kooperationsbereitschaft von damals). Im übrigen
werden
gegen Ende des Jahres von der DENIC Domains mit Umlauten vergeben, die
schon jetzt bei www.united-domains.de vorgemerkt werden können, so
daß die beschreibenden Begriffe www.römisch-katholisch.de
oder
www.diözese.de oder www.bischöfe.de Anlaß zur Freude
bereiten
könnten.
Weiterhin frohes Schaffen im Netz,
Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M. Rechtsinformatik
Wolfenbütteler
Straße 1 A D - 30519 Hannover
Tel.: 0511 - 844 35 35 Tel.: 0171 - 788 35 35 Tel.: 0700 - RMOEBIUS
Fax. 0511 - 844 35 44
e-mail: ralfmoebius@gmx.de
Einige Aspekte:
1. Ralfi ist ein Rüpel - zunächst wegen der laikalen
Anrede,
dann auch wegen des Geduzes (übrigens haben wir schon Material
für
einen weiteren Duz-Text gesammelt). Er
meint,
er besäße - mindestens! - die gleiche Würde wie ein
katholischen
Priester. Nach kirchlicher Lehre verhält es sich aber anders, s. Die
priesterliche Würde.
2. Ralfi ist ein Zyniker - schließlich reagiert er auf unsere
angekündigte Warnung vor ihm mit der Bemerkung: "es sei Ihnen aber
unbenommen, schliesslich impliziert eine Warnung Gefaehrlichkeit, was
einem
Rechtsanwalt aus fachlicher Sicht nur recht sein kann."
Äußerst
viele Politiker sind im bürgerlichen Beruf "Rechtsanwälte".
Hitler
selbst war zwar nur Maler, aber immerhin Politiker und, wie wir meinen,
ein Politiker, vor dem die Kirche mit Recht gewarnt hat. Man kann zwar
exzessiv über Ralfis Zusammenstellung "Warnung =>
Gefährlichkeit
=> gut" meditieren, aber im allergünstigsten Fall lässt
sich
Ralfis Logik nur als kompletter Blödsinn bewerten.
3. Ralfi ist ein Rufmörder - denn wie er genau weiß,
handelt
es sich bei dem Herzjesu-Urteil nicht um ein Urteil "zu Gunsten der
katholischen
Kirche". Warum er das Herzjesu-Fest 1999 auf den 12.11. verlegt, bleibt
wohl sein Geheimnis, das er mit Amokläufern wie den Strömern
oder Klaus Richter teilt. Wir verweisen auf
die entsprechende Erklärung seitens des LG
Bonn.
4. Ralfi ist ein Völkermörder - mindestens als Komplize
des
Staates beim Kampf gegen einen katholischen Priester. Wie die Situation
in Übernazi-Deutschland aussieht, haben wir prägnant in der Predigt
vom 10.08.2003 erläutert, s. dort auch die weiteren Verweise
zu
KzM-Texten.
5. Ralfi ist ein Träumer - vorausgesetzt, er meint allen
Ernstes,
ein deutsches Gericht hätte den Ehrgeiz, z.B. mit einer
"Schlüssigkeitsprüfung"
Gerechtigkeit zu schaffen. Es ist bereits aufgrund des fehlenden
Gerichtsvollmacht
bewiesen, dass der Staat gezielten Völkermord betreibt und sich in
seinem übergöttlichen Wahn selbst über die elementarsten
Prinzipien der Gerechtigkeitsfindung (angefangen mit der
Zuständigkeitsfrage)
hinwegsetzt. Insbesondere "Grundsatzurteile", s. z.B. zur Domain-Problematik,
erheben das totalitäre Chaos zum Programm.
6. Ralfi ist ein Faulpelz - oder vielleicht einfach nicht
intelligent
genug, um die "Mandantin" der "Sozietät
Redeker",
also die von ihm gesuchte "juristische Person", zu identifizieren. Die
"juristische Person" ist die deutsche Abteilung der V2-Sekte. Ralfi
hätte
sich z.B. die Klageschrift der
Terroristengruppe
"Sozietät Redeker", auf die wir ihn ausdrücklich
hingewiesen
haben, durchlesen können. Diese Klage beginnt mit den Worten:
"Klage
des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des
öffentlichen
Rechts, vertreten durch den Geschäftsführer Pater Dr. Hans
Langendörfer
S.J., Kaiserstraße 163, 53113 Bonn". Und da unsere Texte frei
sind
von Copyright, hätte er sich ganz nach
Lust und Laune von unserer Homepage für sein Buch bedienen
können!
Dieses unendlich großzügige Angebot empfindet er als
"mangelnde
Kooperationsbereitschaft", worüber er sich auch noch "ärgern"
zu dürfen behauptet.
7. Ralfi ist ein Lügner - er stellt uns in Aussicht, seinen
Text
auf seiner Homepage lesen zu können, in Wahrheit aber gibt es dort
nur einen Hinweis auf sein Buch. Wer sich jetzt noch auf Ralfis Buch
verlassen
möchte, der ist selbst schuld.
Dass Ralfi die Richter als wenigstens komplett unterbelichtet resp.
eigentlich als skrupellose Killer hinstellt, indem er behauptet, das
"die
Gerichte noch nicht so genau wussten, wie mit dieser Rechtsmaterie
umzugehen
ist", aber trotzdem frisch, fröhlich, frei Unschuldige
verurteilen,
lassen wir jetzt einmal so stehen.
Ralfi muss also u.a.
1. seinen Ton gegenüber uns korrigieren,
2. die Zusammenstellung "Warnung => Gefährlichkeit => gut"
zurücknehmen.
3. den Sachverhalt des "Herzjesu-Urteils" richtig darstellen,
4. für seinen Angriff gegen die Kirche würdige Buße
tun,
5. die Realität akzeptieren,
6. wenigstens die KzM-Suchfunktion benutzen,
7. die Lüge eingestehen und in Zukunft die Wahrheit sagen.
Ralfi ist offensichtlich von dem juristischen Grundsatz "Frechheit
siegt"
beseelt. Wir meinen: Dieser Sieg der Frechheit ist nur ein
vorläufiger.
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