Rechtsanwalt Ralf Möbius

- Und wieder hetzt ein Antichrist aus der Anwaltszunft gegen KzM -
(Kirche zum Mitreden, 18.08.2003 / 18.02.2006)
[18.02.2006: Der nachfolgende Text wurde bei KzM bereits am 18.08.2003 veröffentlicht, aber bald wieder entfernt, mit Rücksicht auf die uns anvertrauten Gläubigen - der kriminelle Abschaum vom "Amtsgericht Hannover" hat nämlich eine "Verurteilung" zu 30 Tagen Kerker gegen uns zusammengelogen, und wenn wir im Kerker sitzen, müssen auch andere auf die Sakramente verzichten. Nachdem wir nun unausweichlich zu lebenslänglichem Kerker verurteilt sind, spielt es aber wohl keine Rolle mehr, wenn nochmal lebenslänglich hinzukommt. Abgesehen davon hat sich Ralf Möbius erlaubt, uns unter Nennung von Namen und Adresse durch Veröffentlichung dieses Pseudo-Urteils auf seiner Homepage zu diffamieren, was schon wegen Verletzung des Datenschutzes und erst recht eben wegen Verleumdung eine strafbare Handlung ist, ferner wegen Betrugs hinsichtlich des Strafrechts ("Beleidigung" ist auch gem. BRD-Gesetzen nicht strafbar, was der "Strafrechtsexperte" Möbius wissen muss) etc., und selbstverständlich erhält er auch dafür Schützenhilfe von dem totalitären Verbrechersystem BRD. Lustigerweise veröffentlicht Möbius damit höchstselbst genau die Dinge, für deren Veröffentlichung wir "verurteilt" wurden. Da Ralfis Diffamierungskampagne sich in Anti-KzM-Kreisen enormer Beliebtheit erfreut (erst heute triumphierte wieder ein V2-"Diakon" damit), ist es unsere besondere Pflicht, die Fakten offenzulegen.]

Wenn in KzM-Texte über "Rechtsanwälte" berichtet wird, dann nicht immer ausschließlich uneingeschränkt positiv. Am bekanntesten sind vielleicht die Redekianer, aber auch Strömer, Stemmi und domain-anwalt wurden bereits bei KzM gewürdigt. Hier geht es nun um Ralf Möbius, mit dem sich folgender Mailwechsel ergab:

Ralfi an PRHL, 04.12.2002 17:30:49 +0100:


Guten Tag, ich schreibe zurzeit an einer Arbeit ueber generische Domains und haette gerne gewusst, wer genau Klaeger in Sachen katholisch.de gewesen ist. Wenn Sie mir dies aus dem Rubrum des Urteils mitteilen koennten, waere ich dankbar, da ich raetsele, aus welchem gesetzlichen Recht hier ueberhaupt ein Anspruch konstruiert wurde. Nach meiner Vermutung wohl § 12 BGB; § 1 und 3 UWG duerften wohl auszuschliessen sein. Sie werden wohl das Pech gehabt haben, in einer Zeit verklagt worden zu sein, in der die Gerichte noch nicht so genau wussten, wie mit dieser Rechtsmaterie umzugehen ist. Eine Antwort koennen Sie auch an meine gmx-Adresse senden Mit freundlichen Gruessen
--Rechtsanwalt Ralf Möbius Wolfenbütteler Straße 1 A D - 30519 Hannover
Tel.: 0511 - 844 35 35 Tel.: 0171 - 788 35 35 Tel.: 0700 - RMOEBIUS Fax. 0511 - 844 35 44 e-mail: ralfmoebius@gmx.de

PRHL an Ralfi, 04.12.2002 20:39:19 +0100:


Von der KzM-Startseite:
"Anmerkungen oder Fragen? Um die Zahl unnötiger e-mails möglichst zu reduzieren, sind alle dringend gebeten, zunächst die o.g. Einführungstexte aufmerksam zu lesen und ferner die auf der Startseite und im Archiv aufgelisteten Artikelüberschriften / Kurzinformationen zu beachten; sollte dies nicht genügend weiterhelfen, besteht noch die Möglichkeit der e-mail an den Autor (nur reiner ASCII-Text / keine Anhänge; vor "crosswinds.net" bitte das @ einfügen!) oder Post; vorher bitte unbedingt auch die Leserbriefe vom 05.05.98 und Der Letzte seiner Art beachten! Fragen, die sich aus den Einführungstexten klären lassen, werden nicht mehr beantwortet! S. ebenfalls Suchen in KzM-Seiten und die Literaturempfehlungen."
s. auch denic.htm: "Sämtliche Ansprüche, die der Staat hier stellt, sind absolut rechtswidrig und deshalb null und nichtig."
s. ferner den Nachschlag bonndeni.htm ("Für rein innerkirchliche Fragen (und darum geht es hier ja in Wirklichkeit: Wer ist katholisch?) kann nur ein kirchliches Gericht zuständig sein. Das "Landgericht Bonn" wusste das ganz genau und hat dann als Ergebnis kriminellen Größenwahns dennoch den Völkermord betrieben.")
Ich werde vielleicht in einem meiner nächsten Texte anhand Ihrer mail vor Ihnen warnen.
Trotzdem eine Bitte: Wenn Sie seitens der "Sozietät Redeker" (s. redek004.htm) eine Stellungnahme ergattern, warum diese es schon seit über einem halben Jahr völlig unbeanstandet lässt, "Terroristengruppe" genannt zu werden, schicken Sie mir die entsprechenden Unterlagen bitte zu. Auch das werde ich nach Maßgabe verwerten. Und wenn Sie etwas über katholisch.de schreiben, informieren Sie mich, so dass ich dies nach Maßgabe bei KzM kommentieren kann. In Christo

Ralfi an PRHL, 05.12.2002 09:23:51 +0100:


Sehr geehrter Herr L., leider habe ich auf Ihrer Seite keinen einzigen Hinweis gefunden, der mir sagt, wer exakt - genauer gesagt welche juristische Person - hier den Anspruch auf Loeschung der Domain durchgesetzt hat. Deshalb diese "ueberfluessige" e-mail. Leider scheint Ihr Misstrauen gegenueber Rechtsanwaelten recht ausgepraegt, obwohl ich auch dann keinen Grund sehe, mir die juristische Person aus dem Rubrum des Urteils zu nennen. Da sich meine Arbeit mit generischen Domains befasst und ich hinsichtlich der ebenfalls zweifelhaften Urteile "bahnhof.de" und "hauptbahnhof.de" weiss, dass die Bahn AG Anspruchsteller ist, bleibt mir nur die ungenaue Formulierung in Ihrer Sache, dies sei die " katholische Kirche" gewesen, was in jedem Fall ungenau und aus Ihrer Sicht wohl schlicht falsch ist. Warum Sie deshalb vor mir warnen moechten, ist mir nicht ganz klar, es sei Ihnen aber unbenommen, schliesslich impliziert eine Warnung Gefaehrlichkeit, was einem Rechtsanwalt aus fachlicher Sicht nur recht sein kann.
Im uebrigen werden Sie meine Arbeit spaetestens Ende Januar auf meiner WEBsite im pdf-Format lesen koennen. Mit freundlichen Gruessen
--Rechtsanwalt Ralf Möbius Wolfenbütteler Straße 1 A D - 30519 Hannover
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e-mail: ralfmoebius@gmx.de

PRHL an Ralfi, 15.08.2003 18:21:14 +0200:


Hi Ralfi, ich habe gerade wieder deine mails gelesen; die versprochene "Arbeit" "Die Zulässigkeit der Verwendung von generischen Domains unter besonderer Berücksichtigung anwaltlichen Berufsrechts" ist dort aber nur auszugsweise veröffentlicht; der Abschnitt über "katholisch.de" fehlt dabei. Schicke mir daher kostenlos entweder dein Buch oder wenigstens die komplette pdf-Datei zu. Christus vincit!

Ralfi an PRHL, 18.08.2003 10:27:10 +0200:


Hi Rolfi, leider hat Du damals nicht dazu beigetragen, diese in der Literatur nicht kommentierte Entscheidung etwas ans Tageslicht zu bringen. So konnte auch ich leider nichts Interessantes dazu schreiben, weder wer die Klage eingereicht hatte, noch mit welcher Begründung. Wirklich schade, daß der Absatz dieser Arbeit wie folgt dürftig ausgefallen ist:
d) "katholisch.de"
Das Landgericht Bonn entschied durch Versäumnisurteil vom 12. November 1999 zu Gunsten der katholischen Kirche, daß ein Löschungsanspruch gegenüber einer Privatperson als Inhaber der Domain "katholisch.de" bestünde . Mangels Begründung ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar. Überzeugende Argumente dürften sich bei einer Schlüssigkeitsprüfung allerdings weder aus wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten noch aus namensrechtlichen Erwägungen ergeben, da weder ein Wettbewerbsverhältnis noch ein Kennzeichenrecht an dem beschreibenden Begriff "katholisch" bestanden haben dürfte.

Ansonsten ist die gesamte Arbeit im Verlag www.vwf.de erschienen und auch käuflich zu erwerben. Eine kostenfreie Versendung scheitert an vertraglichen Verpflichtungen (offen gesagt ärgere ich mich auch über die mangelnde Kooperationsbereitschaft von damals). Im übrigen werden gegen Ende des Jahres von der DENIC Domains mit Umlauten vergeben, die schon jetzt bei www.united-domains.de vorgemerkt werden können, so daß die beschreibenden Begriffe www.römisch-katholisch.de oder www.diözese.de oder www.bischöfe.de Anlaß zur Freude bereiten könnten.
Weiterhin frohes Schaffen im Netz,
Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M. Rechtsinformatik Wolfenbütteler Straße 1 A D - 30519 Hannover
Tel.: 0511 - 844 35 35 Tel.: 0171 - 788 35 35 Tel.: 0700 - RMOEBIUS Fax. 0511 - 844 35 44
e-mail: ralfmoebius@gmx.de


Einige Aspekte:

1. Ralfi ist ein Rüpel - zunächst wegen der laikalen Anrede, dann auch wegen des Geduzes (übrigens haben wir schon Material für einen weiteren Duz-Text gesammelt). Er meint, er besäße - mindestens! - die gleiche Würde wie ein katholischen Priester. Nach kirchlicher Lehre verhält es sich aber anders, s. Die priesterliche Würde.

2. Ralfi ist ein Zyniker - schließlich reagiert er auf unsere angekündigte Warnung vor ihm mit der Bemerkung: "es sei Ihnen aber unbenommen, schliesslich impliziert eine Warnung Gefaehrlichkeit, was einem Rechtsanwalt aus fachlicher Sicht nur recht sein kann." Äußerst viele Politiker sind im bürgerlichen Beruf "Rechtsanwälte". Hitler selbst war zwar nur Maler, aber immerhin Politiker und, wie wir meinen, ein Politiker, vor dem die Kirche mit Recht gewarnt hat. Man kann zwar exzessiv über Ralfis Zusammenstellung "Warnung => Gefährlichkeit => gut" meditieren, aber im allergünstigsten Fall lässt sich Ralfis Logik nur als kompletter Blödsinn bewerten.

3. Ralfi ist ein Rufmörder - denn wie er genau weiß, handelt es sich bei dem Herzjesu-Urteil nicht um ein Urteil "zu Gunsten der katholischen Kirche". Warum er das Herzjesu-Fest 1999 auf den 12.11. verlegt, bleibt wohl sein Geheimnis, das er mit Amokläufern wie den Strömern oder Klaus Richter teilt. Wir verweisen auf die entsprechende Erklärung seitens des LG Bonn.

4. Ralfi ist ein Völkermörder - mindestens als Komplize des Staates beim Kampf gegen einen katholischen Priester. Wie die Situation in Übernazi-Deutschland aussieht, haben wir prägnant in der Predigt vom 10.08.2003 erläutert, s. dort auch die weiteren Verweise zu KzM-Texten.

5. Ralfi ist ein Träumer - vorausgesetzt, er meint allen Ernstes, ein deutsches Gericht hätte den Ehrgeiz, z.B. mit einer "Schlüssigkeitsprüfung" Gerechtigkeit zu schaffen. Es ist bereits aufgrund des fehlenden Gerichtsvollmacht bewiesen, dass der Staat gezielten Völkermord betreibt und sich in seinem übergöttlichen Wahn selbst über die elementarsten Prinzipien der Gerechtigkeitsfindung (angefangen mit der Zuständigkeitsfrage) hinwegsetzt. Insbesondere "Grundsatzurteile", s. z.B. zur Domain-Problematik, erheben das totalitäre Chaos zum Programm.

6. Ralfi ist ein Faulpelz - oder vielleicht einfach nicht intelligent genug, um die "Mandantin" der "Sozietät Redeker", also die von ihm gesuchte "juristische Person", zu identifizieren. Die "juristische Person" ist die deutsche Abteilung der V2-Sekte. Ralfi hätte sich z.B. die Klageschrift der Terroristengruppe "Sozietät Redeker", auf die wir ihn ausdrücklich hingewiesen haben, durchlesen können. Diese Klage beginnt mit den Worten: "Klage des Verbandes der Diözesen Deutschlands, Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Geschäftsführer Pater Dr. Hans Langendörfer S.J., Kaiserstraße 163, 53113 Bonn". Und da unsere Texte frei sind von Copyright, hätte er sich ganz nach Lust und Laune von unserer Homepage für sein Buch bedienen können! Dieses unendlich großzügige Angebot empfindet er als "mangelnde Kooperationsbereitschaft", worüber er sich auch noch "ärgern" zu dürfen behauptet.

7. Ralfi ist ein Lügner - er stellt uns in Aussicht, seinen Text auf seiner Homepage lesen zu können, in Wahrheit aber gibt es dort nur einen Hinweis auf sein Buch. Wer sich jetzt noch auf Ralfis Buch verlassen möchte, der ist selbst schuld.

Dass Ralfi die Richter als wenigstens komplett unterbelichtet resp. eigentlich als skrupellose Killer hinstellt, indem er behauptet, das "die Gerichte noch nicht so genau wussten, wie mit dieser Rechtsmaterie umzugehen ist", aber trotzdem frisch, fröhlich, frei Unschuldige verurteilen, lassen wir jetzt einmal so stehen.

Ralfi muss also u.a.
1. seinen Ton gegenüber uns korrigieren,
2. die Zusammenstellung "Warnung => Gefährlichkeit => gut" zurücknehmen.
3. den Sachverhalt des "Herzjesu-Urteils" richtig darstellen,
4. für seinen Angriff gegen die Kirche würdige Buße tun,
5. die Realität akzeptieren,
6. wenigstens die KzM-Suchfunktion benutzen,
7. die Lüge eingestehen und in Zukunft die Wahrheit sagen.

Ralfi ist offensichtlich von dem juristischen Grundsatz "Frechheit siegt" beseelt. Wir meinen: Dieser Sieg der Frechheit ist nur ein vorläufiger.

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