Anforderung von Informationsmaterial
zum Holocaust-Gedenktag
- Pressemitteilung: Fax an Regionales
Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa (UNRIC),
Bonn
-
(Kirche zum Mitreden, 08.01.2010)
http://www.kreuz.net/bookentry.6133.html
Die UNO stellt auf Anfrage Informationsmaterial zur Verfügung;
für Deutschland lautet die Kontaktadresse:
Regionales
Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa (UNRIC),
Verbindungsbüro in Deutschland, UN Campus, Hermann-Ehlers-Str. 10,
53113 Bonn, Fax: +49 (0)228/ 815-2777
Heute, 08.01.2010, hat der Verf.
folgendes Fax dorthin geschickt:
»Anforderung von kostenlosem Informationsmaterial zum
"Holocaust-Gedenktag"
Hintergrund: Derzeit ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig gegen
"§ 130 Abs. 3 StGB" (Illegalität des Verbots sog.
"Holocaust-Leugnung"; s. Pressemeldung
"Verfassungsbeschwerde wegen
Holocaustleugnung"); diese Informationsanforderung ist Bestandteil
des
Verfahrens.
Auf der UNO-Holocost-Homepage steht quasi als Vorwort: "Denying
historical facts, especially on such an important subject as the
Holocaust, is just not acceptable. Nor is it acceptable to call for the
elimination of any State or people." [Das Leugnen historischer
Tatsachen, besonders bei einem so wichtigen Thema wie dem Holocaust,
ist schlichtweg nicht hinnehmbar. Es ist ebenfalls nicht hinnehmbar,
zur Vernichtung irgendeines Staates oder Volkes aufzurufen.]
(Secretary-General Ban Ki-moon, Press Conference SG/2120, 14 December
2006).
Seit Jahren versuche ich - erfolglos - u.a. durch Lektüre von
Fachliteratur sowie durch zahlreiche Anfragen, Strafanzeigen etc. pp.
herauszufinden, wie überhaupt das Credo lautet, das man bekennen
muss, um nicht wegen "Holocaust-Leugnung" kriminalisiert zu werden.
Also: Was sind die "historischen Tatsachen", die zu leugnen "nicht
hinnehmbar" ist? Immer wieder verweise ich dafür auch auf die
kleine Schrift von Rechtsanwältin Barbara
Kulaszka: "Was ist
Holocaust-Leugnung?" (Toronto, 1992). Unleugbar steht fest: Weder
eine
"Sechs-Millionen"-Opferzahl, noch die Existenz von "Judenseife", noch
die Menschenvergasungen in Dachau stehen fest. Kurz: Wenn gar nicht
klar ist, was als "Holocaust-Leugnung" strafbar ist, dann ist klar,
dass "Holocaust-Leugnung" gar nicht strafbar ist.
Als wirkliche und zudem wichtigste Tatsache bleibt: Die
Holocaust-Geschichtsschreibung ist voll von bombastischen
Widersprüchen und absurden Lügen, s. Misha Defonseca, Herman
Rosenblat etc.
Die antichristliche Dimension des Holocaust-Kultes hat "Shoa"-Regisseur
Claude Lanzmann so formuliert: "Wenn Auschwitz wahr ist, gibt es ein
menschliches Leiden, das sich mit jenem Christi überhaupt nicht
auf eine Stufe stellen läßt … In diesem Fall ist Christus
falsch, und nicht von ihm wird das Heil kommen" (Les Temps modernes,
Paris, Dez. 1993, Seite 132,133). Laut Robert Jan van Pelt ist
Auschwitz das "Allerheiligste", und die Touristenattraktion "Gaskammer"
wäre dabei "das absolute Zentrum" einer "Geographie der
Grausamkeiten" (van Pelt im Film von Errol Morris: "Mr. Death: The Rise
and Fall of Fred A. Leuchter"). Wie "wahr" und "heilig" ist aber diese
"Gaskammer"? S. dazu den französischen Historiker Eric Conan:
"Alles daran ist falsch" (»Auschwitz: la mémoire du
mal«, L'Express, 19.-25. Januar 1995, S. 68). Aber auch davon
abgesehen: Wieso sollte die Existenz von Auschwitz (oder Köln,
Bottrop, Bielefeld etc.) bedeuten, dass "Christus falsch" ist? Solche
radikal menschenverachtenden Vernunftbeleidigungen, die von den
Holocaust-Propheten permanent über die Welt ausgekippt werden,
sind nicht hinnehmbar.
Es ist eine Lüge, ja eine eklatante Geschichtsfälschung zu
behaupten, man müsse nur glauben, dass "Holocaust" eben die
Judenverfolgung durch die Nazis gewesen sei; Detailfragen wie
Opferzahl, Judenseife, Gaskammern etc. pp. seien dabei irrelevant. Denn
tatsächlich bestreiten Revisionisten nicht die Judenverfolgung,
sondern äußern sich eben zu solchen "Detailfragen" - und
für diese Ausübung ihrer unleugbaren Menschenrechte, wenn
nicht gar Pflichten, werden sie wie Kriminelle verfolgt. Deshalb ist
ein "Holocaust-Gedenktag", wenn er denn überhaupt hinnehmbar ist,
in allererster Linie dazu geeignet, der Opfer der
Holocaust-Zivilreligion zu gedenken, u.z. nicht nur der Revisionisten,
die für sachliche Fragen und Untersuchungen auf schlimmste Weise
verfolgt, verurteilt, terrorisiert wurden und werden, sondern auch ganz
allgemein aller, die mit Lügen und Absurditäten zum Narren
gehalten und von der "Holocaust-Industrie" massiv zur Kasse gebeten
werden.
Die Reaktion der UNO auf dieses Schreiben wird nicht nur in der
Verfassungsbeschwerde berücksichtigt, sondern soll zudem in einer
Pressemitteilung zum "Holocaust-Gedenktag" gewürdigt werden. Das
angeforderte kostenlose Informationsmaterial muss mir deshalb bis
spätestens 20.01.2010 vorliegen.«
S. auch: Holocaust and the United Nations -
Remembrance and Beyond - Notizen zur "Resolution adopted by the General
Assembly on the Holocaust Remembrance (A/RES/60/7, 1 November 2005)"
anlässlich des "Holocaust Memorial Day" -
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