Anforderung von Informationsmaterial zum Holocaust-Gedenktag

- Pressemitteilung: Fax an Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa (UNRIC), Bonn -
(Kirche zum Mitreden, 08.01.2010)
http://www.kreuz.net/bookentry.6133.html

Die UNO stellt auf Anfrage Informationsmaterial zur Verfügung; für Deutschland lautet die Kontaktadresse:
Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa (UNRIC), Verbindungsbüro in Deutschland, UN Campus, Hermann-Ehlers-Str. 10, 53113 Bonn, Fax: +49 (0)228/ 815-2777
Heute, 08.01.2010, hat der Verf. folgendes Fax dorthin geschickt:

»Anforderung von kostenlosem Informationsmaterial zum "Holocaust-Gedenktag"
Hintergrund: Derzeit ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig gegen "§ 130 Abs. 3 StGB" (Illegalität des Verbots sog. "Holocaust-Leugnung"; s. Pressemeldung "Verfassungsbeschwerde wegen Holocaustleugnung"); diese Informationsanforderung ist Bestandteil des Verfahrens.
Auf der UNO-Holocost-Homepage steht quasi als Vorwort: "Denying historical facts, especially on such an important subject as the Holocaust, is just not acceptable. Nor is it acceptable to call for the elimination of any State or people." [Das Leugnen historischer Tatsachen, besonders bei einem so wichtigen Thema wie dem Holocaust, ist schlichtweg nicht hinnehmbar. Es ist ebenfalls nicht hinnehmbar, zur Vernichtung irgendeines Staates oder Volkes aufzurufen.] (Secretary-General Ban Ki-moon, Press Conference SG/2120, 14 December 2006).
Seit Jahren versuche ich - erfolglos - u.a. durch Lektüre von Fachliteratur sowie durch zahlreiche Anfragen, Strafanzeigen etc. pp. herauszufinden, wie überhaupt das Credo lautet, das man bekennen muss, um nicht wegen "Holocaust-Leugnung" kriminalisiert zu werden. Also: Was sind die "historischen Tatsachen", die zu leugnen "nicht hinnehmbar" ist? Immer wieder verweise ich dafür auch auf die kleine Schrift von Rechtsanwältin Barbara Kulaszka: "Was ist Holocaust-Leugnung?" (Toronto, 1992). Unleugbar steht fest: Weder eine "Sechs-Millionen"-Opferzahl, noch die Existenz von "Judenseife", noch die Menschenvergasungen in Dachau stehen fest. Kurz: Wenn gar nicht klar ist, was als "Holocaust-Leugnung" strafbar ist, dann ist klar, dass "Holocaust-Leugnung" gar nicht strafbar ist.
Als wirkliche und zudem wichtigste Tatsache bleibt: Die Holocaust-Geschichtsschreibung ist voll von bombastischen Widersprüchen und absurden Lügen, s. Misha Defonseca, Herman Rosenblat etc.
Die antichristliche Dimension des Holocaust-Kultes hat "Shoa"-Regisseur Claude Lanzmann so formuliert: "Wenn Auschwitz wahr ist, gibt es ein menschliches Leiden, das sich mit jenem Christi überhaupt nicht auf eine Stufe stellen läßt … In diesem Fall ist Christus falsch, und nicht von ihm wird das Heil kommen" (Les Temps modernes, Paris, Dez. 1993, Seite 132,133). Laut Robert Jan van Pelt ist Auschwitz das "Allerheiligste", und die Touristenattraktion "Gaskammer" wäre dabei "das absolute Zentrum" einer "Geographie der Grausamkeiten" (van Pelt im Film von Errol Morris: "Mr. Death: The Rise and Fall of Fred A. Leuchter"). Wie "wahr" und "heilig" ist aber diese "Gaskammer"? S. dazu den französischen Historiker Eric Conan: "Alles daran ist falsch" (»Auschwitz: la mémoire du mal«, L'Express, 19.-25. Januar 1995, S. 68). Aber auch davon abgesehen: Wieso sollte die Existenz von Auschwitz (oder Köln, Bottrop, Bielefeld etc.) bedeuten, dass "Christus falsch" ist? Solche radikal menschenverachtenden Vernunftbeleidigungen, die von den Holocaust-Propheten permanent über die Welt ausgekippt werden, sind nicht hinnehmbar.
Es ist eine Lüge, ja eine eklatante Geschichtsfälschung zu behaupten, man müsse nur glauben, dass "Holocaust" eben die Judenverfolgung durch die Nazis gewesen sei; Detailfragen wie Opferzahl, Judenseife, Gaskammern etc. pp. seien dabei irrelevant. Denn tatsächlich bestreiten Revisionisten nicht die Judenverfolgung, sondern äußern sich eben zu solchen "Detailfragen" - und für diese Ausübung ihrer unleugbaren Menschenrechte, wenn nicht gar Pflichten, werden sie wie Kriminelle verfolgt. Deshalb ist ein "Holocaust-Gedenktag", wenn er denn überhaupt hinnehmbar ist, in allererster Linie dazu geeignet, der Opfer der Holocaust-Zivilreligion zu gedenken, u.z. nicht nur der Revisionisten, die für sachliche Fragen und Untersuchungen auf schlimmste Weise verfolgt, verurteilt, terrorisiert wurden und werden, sondern auch ganz allgemein aller, die mit Lügen und Absurditäten zum Narren gehalten und von der "Holocaust-Industrie" massiv zur Kasse gebeten werden.
Die Reaktion der UNO auf dieses Schreiben wird nicht nur in der Verfassungsbeschwerde berücksichtigt, sondern soll zudem in einer Pressemitteilung zum "Holocaust-Gedenktag" gewürdigt werden. Das angeforderte kostenlose Informationsmaterial muss mir deshalb bis spätestens 20.01.2010 vorliegen.«

S. auch: Holocaust and the United Nations - Remembrance and Beyond - Notizen zur "Resolution adopted by the General Assembly on the Holocaust Remembrance (A/RES/60/7, 1 November 2005)" anlässlich des "Holocaust Memorial Day" -

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