Exkommunikation für
Holocaustleugner?
- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 09.02.2009)
"Herr Williamson ist unmöglich und unverantwortlich. Ich sehe
jetzt keinen Platz für ihn in der katholischen Kirche." Dies
äußerte der Vorsitzende der sog. "Deutschen
Bischofskonferenz", Robert Zollitsch, bzgl. Richard Williamson, weil
dieser von den Medien der "Holocaust-Leugnung" beschuldigt wird.
Zunächst zur Frage, ob jemand wegen Holocaustleugnung
überhaupt exkommuniziert, d.h. aus der Gemeinschaft der
Gläubigen ausgeschlossen werden kann. Ganz eindeutig: Nein! Das
kirchliche Recht schreibt nirgends vor, über die Art und den
Umfang der nationalsozialistischen Judenverfolgung eine bestimmte
Meinung zu vertreten - oder zu verheimlichen. Zugegeben, auch das
weltliche Recht schreibt dazu nirgends etwas vor: Es gibt schlichtweg
keine Rechtsquelle, derzufolge z.B. die Opferzahl von 5,1 Millionen
(Raoul Hilberg) verboten ist, derzufolge die Produktion von Seife aus
Juden (Strafgerichtshof Den Haag) geglaubt werden muss etc. Aber
zumindest rein faktisch ist es doch immerhin so, dass jeder schwerstens
bestraft wird, der bezweifelt oder gar bestreitet, dass im
Nationalsozialistismus viele Juden in Gaskammern gestorben sind. Und
genau letzteres tut Williamson: Er glaubt zwar ganz ausdrücklich,
dass im Nationalsozialistismus viele Juden gestorben sind, nur eben
nicht in Gaskammern. Williamson stützt sich dabei namentlich auf
den "Leuchter Report". Dessen Autor Fred Leuchter äußerte
sogar 20 Jahre nach Veröffentlichung (30. Juni 2008) trotz
deswegen erlittener Verfolgungen dazu: "Ich gab meine bestmögliche
Meinung als Ingenieur ab, und diese steht immer noch. Die Jahre haben
diese Meinung nur noch verfestigt. Das polnische Staatspolizeilabor,
Germar Rudolf, Walter Lüftl und viele sind meinen Untersuchungen
nachgegangen und haben meine Ergebnisse bestätigt. Sollte damals
jemand meine Ergebnisse und meine Meinung angezweifelt haben, so geht
das heute nicht mehr. Ich jedenfalls kann es nicht." Das
Gaskammer-Bestreiten von Richard Williamson mag auch eine moralische
Frage sein. Es ist aber rein für die Frage nach der
Exkommunikation absolut irrelevant, was im "Leuchter Report" steht, und
folglich, was Richard Williamson bzgl. der Gaskammern glaubt. Für
das Kirchenrecht, konkret für die Strafe der Exkommunikation, ist
das gesamte Thema vollkommen gegenstandslos.
Bereits von daher ist eine Forderung seitens Robert Zollitsch
etc. rettungslos abwegig, es solle eine Exkommunikation für
"Holocaustleugnung" verhängt werden. Diese totale Absurdität
findet ihre Entsprechung in den Fällen, wo eben *keine*
Exkommunikation gefordert, geschweige denn ausgesprochen wird. Der
Exkommunikation verfallen z.B. alle Häretiker, also solche, die
einen unfehlbaren Glaubenssatz (Dogma) bezweifeln oder bestreiten. Z.B.
ist das sog. "Zweite Vatikanische Konzil" ein riesiges Sammelbecken
schlimmster Häresien, s. z.B. die Leugnung des Dogmas von der
Heilsnotwendigkeit der Kirche. Kurz: Die Gemeinschaft derer, die sich
zu "Vatikanum 2" bekennen, ist eine Gemeinschaft derer, die nicht zur
Kirche gehören. Manche wundern oder empören sich, dass
radikale notorische Antichristen wie Gotthold
Hasenhüttl, Walter
Kasper oder Joseph Ratzinger nicht
für ihre erwiesenen
Häresien bestraft werden. Hat man aber das Sytem "Vatikanum 2"
durchschaut, leuchtet diese Politik ein. Häresien, selbst derbste
Gotteslästerungen sind dort nicht nur erlaubt, sondern schlichtweg
symptomatisch. Aber wiederum alles ist dort auch nicht erlaubt: Bei
"Holocaustleugnung" hört die Toleranz auf.
Daraus muss jeder die notwendigen Schlüsse und Konsequenzen ziehen.
S. auch:
Angela Merkel, Papst und Holocaustleugnung
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