Bundesverfassungsgericht und Erbschaftsrecht bei Homosexuellen

- Pressemitteilung: Richtigstellung zum Beschluss des BVerfG zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz -
(Kirche zum Mitreden, 14.09.2010)
"Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar." So die Behauptung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1 BvR 611/07 vom 21.7.2010).
Damit setzt das BVerfg seine jahrzehntelange Tradition des eklatanten Rechtsbruchs fort, um jegliche gesellschaftliche Ordnung grundlegend zu zerstören. Mit seiner Entscheidungs-Pseudo-Begründung spricht sich das BVerfG allerdings selbst das Urteil; gleiches gilt analog für die gesamte BRD, soweit sie dieses Urteil als rechtskräftig verkaufen möchte. Ein Ausschnitt aus dem Beschluss:
"Art. 3 Abs. 1 GG verlangt die Prüfung dieser Ungleichbehandlung von Ehegatten und Lebenspartnern anhand eines strengen Gleichheitsmaßstabs. a) Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln" (Absatz-Nr. 78f).
Zunächst: Diskriminierung, d.h. Unterscheidung, ist konstitutiv für eine Gesellschaft. Selbst wenn man nur das Thema Ehe nimmt: Warum ist die Ehe in der BRD erst ab einem bestimmten Alter erlaubt? Warum ist Polygamie in der BRD verboten? Warum ist Inzest in der BRD verboten? Seien wir ehrlich: Es gibt moralische Normen, die außerhalb der menschlichen Verfügbarkeit liegen. Es ist also keinesfalls Willkür, diese Normen anzuerkennen und sie ggf. auch mit staatlicher Gewalt durchzusetzen. Statt dessen ist es unverantwortbare Willkür, diese Normen zu missachten. Erst recht ist es ein Verbrechen, andere zur Nichtbefolgung dieser unumstößlichen Normen zu zwingen. Geschieht dieser Zwang gar mit staatlicher Gewalt, ist das Verbrechen äußerst schwer.
Weiter: Ein Unschuldiger und ein Straftäter stehen vor Gericht. Wie ist der "strenge Gleichheitsmaßstab" anzuwenden? Sollen beide verurteilt oder beide freigesprochen werden? Wohlgemerkt: Auch gem. Strafgesetzbuch der BRD stand Sodomie unter Strafe (§ 175). Das BVerfG versucht erfolglos, Ehe und Sodomie als grundsätzlich gleich auszugeben (s. Absatz-Nr. 96), nur um schließlich doch einzugestehen: "Da die Lebenspartnerschaft auf gleichgeschlechtliche Paare begrenzt ist, können aus einer solchen Beziehung grundsätzlich keine gemeinsamen Kinder hervorgehen. Demgegenüber ist die Ehe als Verbindung verschiedengeschlechtlicher Partner möglicher Ursprung einer eigenen Generationenfolge" (Absatz-Nr. 106). Sogar in der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" wird die Ehe als "natürliche Grundeinheit der Gesellschaft" bezeichnet. Im "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" wird die Familie als "natürliche Kernzelle der Gesellschaft" bezeichnet. S. insbesondere Papst Pius XI., Enzyklika "Casti connubii", 31.12.1930: "Wie die Geschichte bezeugt, kann das Staatswohl und das irdische Glück der Menschen nicht sichergestellt werden noch dauerhaft sein, wenn das Fundament, auf dem sie beruhen, die sittliche Ordnung, ins Wanken gerät und durch das Versagen der Menschen der Quell verschüttet wird, aus dem der Staat entspringt: die Ehe und die Familie." Die Ehe bringt das Leben, die Sodomie bringt den Tod.
Und schließlich lässt sich nicht leugnen, dass absolute Willkür, namentlich unentschuldbare Ungleichbehandlung, zu den wesentlichen Kerneigenschaften der BRD gehört. Man mag sich bei sog. "Justizkritikern" informieren, was passiert, wenn ein Richter alle Prozesszuschauer als "Vollidioten" beschimpft, oder wenn ein Polizist einen Bürger mit "Verpiss dich, du Arschloch" anredet. Immerhin: Was passiert, wenn die jeweiligen Anrede-Richtungen gewechselt werden, darüber berichten die systemkonformen Medien ausführlich. Ja, es wird in den Medien sogar oft von einer Straftat "Beamtenbeleidigung" fabuliert und sogar über diesbzgl. "Verurteilungen" berichtet, obwohl der "Beleidigungsparagraph" StGB § 185 nicht nur - weil gesetzlich unbestimmt - als reinste Willkür eh nur Unrechtsprechung zulässt, sondern hier obendrein gar keinen Sonderstatus für Beamte nennt. Der vom BVerfG beschworene "strenge Gleichheitsmaßstab" ist eine Lüge. N.B.: Die Gleichheits-Fetischisten müssten insbesondere das Delikt der "Majestätsbeleidigung" abschaffen, cf. StGB § 90 "Verunglimpfung des Bundespräsidenten".
Fazit: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kann wegen unbehebbarer radikaler innerer und äußerer Fehler gar keine Rechtskraft erlangen. Es ist ein Symptom einer degenerierten, todgeweihten Gesellschaft, solche "Beschlüsse" hinzunehmen oder diese sogar zu begrüßen.

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Hinweis:
Dieser Text wurde per Fax an mehrere BRD-"Justiz"-Stellen sowie an "Landtag Nordrhein-Westfalen" verschickt; ausführliche Sendeberichte liegen vor.
Zudem wurde dieser Text per Mail an sehr zahlreiche BRD-"Justiz"-Stellen sowie an "Landtag Nordrhein-Westfalen" verschickt; Empfangsbestätigungen liegen vor. Für die "Justiz"-Empfänger werden Mails grundsätzlich immer eingeleitet mit dem Text:

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Weil die "Justiz"-Profis es zumindest oft nicht richtig kapieren:
Diese Mitteilungen werden *ZUR KENNTNISNAHME* verschickt!
Bei Einführung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Deutschland kann auch die Verbreitung dieser Mitteilungen geltend gemacht machen - für möglichst kurze Prozesse gegen die Schuldigen.
Mails einfach ungelesen zu löschen, ist übrigens für die "Justiz"-Profis nicht hilfreich. Dann liegt eben ignorantia affectata vor, und die mindert niemals die Schuld, sondern mehrt sie normalerweise noch.
Wer meint, er habe diese Mitteilungen nicht angefordert, und diese seien lästig:
Also: Ich habe die ganzen "Prozesse" der "Justiz" nicht angefordert, auch nicht die ganzen Briefe, die meinen Briefkasten verstopfen, mit "Vorladungen", "Strafbefehlen", "Verurteilungen" etc. pp. Ich habe keinen "Pflichtverteidiger", keinen Psycho-Fritzen etc. pp. angefordert.
Dieser ganze permanente lawinenartige "Justiz"-Dreck ist unbestreitbar weitaus "lästiger" als meine Mails.
Okay, ich habe Gegenargumente angefordert - aber die wiederum sind eben niemals gekommen.
Übrigens: Wie schamlos sich bereits jetzt schon manche "Justiz"-Profis als Reaktion auf meine Mails blamiert haben, soll auch in einer eigenen Pressemitteilung gewürdigt werden. Also immer eifrig bei "Kirche zum Mitreden" vorbeischauen:
http://www.kirchenlehre.com
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