Bundesverfassungsgericht und
Erbschaftsrecht bei Homosexuellen
- Pressemitteilung: Richtigstellung zum Beschluss des BVerfG
zum Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz -
(Kirche zum Mitreden, 14.09.2010)
"Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener
Lebenspartnerschaft im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz in
der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung ist mit Art. 3
Abs. 1 GG unvereinbar." So die Behauptung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 1 BvR 611/07 vom 21.7.2010).
Damit setzt das BVerfg seine
jahrzehntelange Tradition des eklatanten Rechtsbruchs fort, um
jegliche gesellschaftliche Ordnung grundlegend zu zerstören.
Mit seiner Entscheidungs-Pseudo-Begründung spricht sich das
BVerfG allerdings selbst das Urteil; gleiches gilt analog für
die gesamte BRD, soweit sie dieses Urteil als rechtskräftig
verkaufen möchte. Ein Ausschnitt aus dem Beschluss:
"Art. 3 Abs. 1 GG verlangt die Prüfung dieser
Ungleichbehandlung von Ehegatten und Lebenspartnern anhand eines
strengen Gleichheitsmaßstabs. a) Der allgemeine
Gleichheitssatz gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu
behandeln" (Absatz-Nr. 78f).
Zunächst: Diskriminierung, d.h. Unterscheidung, ist konstitutiv
für eine Gesellschaft. Selbst wenn man nur das Thema Ehe nimmt:
Warum ist die Ehe in der BRD erst ab einem bestimmten Alter erlaubt?
Warum ist Polygamie in der BRD verboten? Warum ist Inzest in der BRD
verboten? Seien wir ehrlich: Es gibt moralische
Normen, die außerhalb der menschlichen Verfügbarkeit
liegen. Es ist also keinesfalls Willkür, diese Normen
anzuerkennen und sie ggf. auch mit staatlicher Gewalt durchzusetzen.
Statt dessen ist es unverantwortbare Willkür, diese Normen zu
missachten. Erst recht ist es ein Verbrechen, andere zur
Nichtbefolgung dieser unumstößlichen Normen zu zwingen.
Geschieht dieser Zwang gar mit staatlicher Gewalt, ist das
Verbrechen äußerst schwer.
Weiter: Ein Unschuldiger und ein Straftäter stehen vor Gericht.
Wie ist der "strenge Gleichheitsmaßstab" anzuwenden? Sollen
beide verurteilt oder beide freigesprochen werden? Wohlgemerkt: Auch
gem. Strafgesetzbuch der BRD stand Sodomie unter Strafe (§
175). Das BVerfG versucht erfolglos, Ehe und Sodomie als
grundsätzlich gleich auszugeben (s. Absatz-Nr. 96), nur um
schließlich doch einzugestehen: "Da die Lebenspartnerschaft
auf gleichgeschlechtliche Paare begrenzt ist, können aus einer
solchen Beziehung grundsätzlich keine gemeinsamen Kinder
hervorgehen. Demgegenüber ist die Ehe als Verbindung
verschiedengeschlechtlicher Partner möglicher Ursprung einer
eigenen Generationenfolge" (Absatz-Nr. 106). Sogar in der
"Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" wird die Ehe als
"natürliche Grundeinheit der Gesellschaft" bezeichnet. Im
"Internationalen Pakt über bürgerliche und politische
Rechte" wird die Familie als "natürliche Kernzelle der
Gesellschaft" bezeichnet. S. insbesondere Papst Pius XI., Enzyklika
"Casti connubii", 31.12.1930: "Wie die Geschichte bezeugt, kann das
Staatswohl und das irdische Glück der Menschen nicht
sichergestellt werden noch dauerhaft sein, wenn das Fundament, auf
dem sie beruhen, die sittliche Ordnung, ins Wanken gerät und
durch das Versagen der Menschen der Quell verschüttet wird, aus
dem der Staat entspringt: die Ehe und die Familie." Die Ehe bringt
das Leben, die Sodomie bringt den Tod.
Und schließlich lässt sich nicht leugnen, dass absolute
Willkür, namentlich unentschuldbare Ungleichbehandlung, zu den
wesentlichen Kerneigenschaften der BRD gehört. Man mag sich bei
sog. "Justizkritikern" informieren, was passiert, wenn ein Richter alle Prozesszuschauer als
"Vollidioten" beschimpft, oder wenn
ein Polizist einen Bürger mit "Verpiss dich, du Arschloch"
anredet. Immerhin: Was passiert, wenn die jeweiligen
Anrede-Richtungen gewechselt werden, darüber berichten die
systemkonformen Medien ausführlich. Ja, es wird in den Medien
sogar oft von einer Straftat "Beamtenbeleidigung" fabuliert und
sogar über diesbzgl. "Verurteilungen" berichtet, obwohl der
"Beleidigungsparagraph" StGB § 185 nicht nur - weil gesetzlich
unbestimmt - als reinste Willkür eh nur Unrechtsprechung
zulässt, sondern hier obendrein gar keinen Sonderstatus
für Beamte nennt. Der vom BVerfG beschworene "strenge
Gleichheitsmaßstab" ist eine Lüge. N.B.: Die
Gleichheits-Fetischisten müssten insbesondere das Delikt der
"Majestätsbeleidigung" abschaffen, cf. StGB § 90
"Verunglimpfung des Bundespräsidenten".
Fazit: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kann wegen
unbehebbarer radikaler innerer und äußerer Fehler gar
keine Rechtskraft erlangen. Es ist ein Symptom einer degenerierten,
todgeweihten Gesellschaft, solche "Beschlüsse" hinzunehmen oder
diese sogar zu begrüßen.
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Hinweis:
Dieser Text wurde per Fax an mehrere BRD-"Justiz"-Stellen sowie an
"Landtag Nordrhein-Westfalen" verschickt; ausführliche
Sendeberichte liegen vor.
Zudem wurde dieser Text per Mail an sehr zahlreiche
BRD-"Justiz"-Stellen sowie an "Landtag Nordrhein-Westfalen"
verschickt; Empfangsbestätigungen liegen vor. Für die
"Justiz"-Empfänger werden Mails grundsätzlich immer
eingeleitet mit dem Text:
***************
Weil die "Justiz"-Profis es zumindest oft nicht richtig kapieren:
Diese Mitteilungen werden *ZUR KENNTNISNAHME* verschickt!
Bei Einführung rechtsstaatlicher Verhältnisse in
Deutschland kann auch die Verbreitung dieser Mitteilungen geltend
gemacht machen - für möglichst kurze Prozesse gegen die
Schuldigen.
Mails einfach ungelesen zu löschen, ist übrigens für
die "Justiz"-Profis nicht hilfreich. Dann liegt eben ignorantia
affectata vor, und die mindert niemals die Schuld, sondern mehrt sie
normalerweise noch.
Wer meint, er habe diese Mitteilungen nicht angefordert, und diese
seien lästig:
Also: Ich habe die ganzen "Prozesse" der "Justiz" nicht angefordert,
auch nicht die ganzen Briefe, die meinen Briefkasten verstopfen, mit
"Vorladungen", "Strafbefehlen", "Verurteilungen" etc. pp. Ich habe
keinen "Pflichtverteidiger", keinen Psycho-Fritzen etc. pp.
angefordert.
Dieser ganze permanente lawinenartige "Justiz"-Dreck ist
unbestreitbar weitaus "lästiger" als meine Mails.
Okay, ich habe Gegenargumente angefordert - aber die wiederum sind
eben niemals gekommen.
Übrigens: Wie schamlos sich bereits jetzt schon manche
"Justiz"-Profis als Reaktion auf meine Mails blamiert haben, soll
auch in einer eigenen Pressemitteilung gewürdigt werden. Also
immer eifrig bei "Kirche zum Mitreden" vorbeischauen:
http://www.kirchenlehre.com
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