Kaiser und Gott

- Karlsruhe contra katholische Kirche -
(Kirche zum Mitreden, 16.07.1999)
Rechtsprechung Katholische Kirche bei G.
irrlehre katholische kirche bei G.
Dem deutschen Staat gelten Katholiken als Schmutz, von dem das Land gesäubert werden muß. Bei den Säuberungsaktionen ist der Staat unberechenbar, sowohl was die Opfer betrifft, als auch was die Maßnahmen betrifft.
Können die Richter, die seinerzeit das Urteil gegen die römisch-katholische Kirche gesprochen haben, für sich mildernde Umstände geltend machen? Um diese Frage zu beantworten, haben wir bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Strafanzeige gegen die verantwortlichen Richter erstattet. Die Antwort erreichte uns am 13.07. (Fest des hl. Anaklet, Papst und Märtyrer):

Sehr geehrter Herr L.,
Ihrer Strafanzeige habe ich mit Verfügung vom 12.07.1999 gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung keine Folge gegeben.
Gründe:
Gemäß § 152 Abs. 2 Strafprozeßordnung ist ein Ermittlungsverfahren wegen verfolgbarer Straftaten nur dann einzuleiten, wenn hierfür zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Diese müssen es nach den kriminalistischen Erfahrungen als möglich erscheinen lassen, daß eine verfolgbare Straftat vorliegt.
Anhaltspunkte für ein willkürliches Fehlverhalten der beanzeigten Richter des Bundesgerichtshofes sind weder hinreichend vorgetragen noch ergeben sich solche aus dem angefochtenen Urteil.
Im übrigen wären sowohl Straftaten der Rechtsbeugung nach § 339 StGB bzw. des Betrugs nach § 263 StGB verjährt (§ 78 Abs. 1 Nr. 4 StGB), nachdem das Urteil am 24.11.1993 verkündet, Strafanzeige aber erst im Juli 1999 gestellt worden ist.
Hochachtungsvoll
gez. Marx
Staatsanwalt
Diese Mitteilung wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift, wofür um Verständnis gebeten wird.

Na fein, also dürfen die Katholiken in Deutschland weiterhin gemartert werden, ist ja alles legal, den Richtern kann ja kein Vergehen nachgewiesen werden, und selbst wenn es nachgewiesen könnte, könnte es ja nicht strafrechtlich verfolgt werden. Tod den Katholiken!
Ganz so leicht ist es aber doch nicht. Genau betrachtet, bestätigt das Schreiben aus Karlsruhe die Ansicht, daß der deutsche Staat bewußt die Vernichtung der römisch-katholischen Kirche anstrebt und keinesfalls davon auszugehen ist, daß der Staat einem weit verbreiteten Irrtum, was die katholische Kirche betrifft, aufgesessen ist.
Aus dem zweiten von der Karlsruher Staatsanwaltschaft gegen einen Prozeß genannten Grund ist zu entnehmen, daß selbst ein Verstoß gegen göttliches Recht nicht als sonderlich schweres Verbrechen betrachtet wird. Aber das wundert nicht, weil es gemäß deutscher Verfassung keine Verantwortung vor Gott gibt; der Passus in der Präambel zur Verfassung ("im Bewußtsein unserer Verantwortung vor Gott") ist eine irreführende Floskel, schließlich ist in der Verfassung festgeschrieben, daß niemandem aus seiner Religion Nachteile entstehen dürfen und daß das Recht auf Religionsfreiheit unverletzlich ist. Selbstverständlich gelten diese Freiheiten nicht für Katholiken, wie aufgrund der gegenwärtigen Christenverfolgung zweifelsfrei feststeht. Dieser zweite Grund ist nur "im übrigen" formuliert, um jeglichen Rechtszweifel auszuräumen, zumal der erste Grund so dargelegt ist, als ob ihm hinreichende Glaubwürdigkeit beigemessen werden könnte.
Karlsruhe spart generell nicht mit Verweisen auf Gesetzestexte (und ggf. frühere Urteile), um die Rechtmäßigkeit seines Vorgehens zu begründen. Zudem werden auch immer "kriminalistische Erfahrungen" in Anwendung gebracht, um auch wirklich auf Nummer sicher zu gehen. Mit dieser eindrucksvollen Betonung der Genauigkeit, wie sie auch bei dem Schreiben der Staatsanwaltschaft auffällt, sprechen sich die Karlsruher selbst ihr Urteil. Wir hatten geschrieben: "Kurzum: Alles, was die V2-Sekte gegen uns anführt, fällt auf sie selbst zurück. Es ist dem Staat nicht gelungen, einen Anspruch der V2-Sekte festzumachen oder zu begründen. Das Urteil ist objektiv für die V2-Sekte von kontraproduktivem Wert" (Passionszeit). Also: Wenn haarklein der Buchstabe des Gesetzes untersucht und obendrein noch auf berufliche Erfahrungen gepocht wird, KANN DANN DEN RICHTERN ENTGANGEN SEIN, DAß SIE ERST EINMAL IHRE ZUSTÄNDIGKEIT ÜBERPRÜFEN MÜSSEN UND NACHWEISEN MÜSSEN, OB DER VON IHNEN ALS KATHOLISCHE KIRCHE BEZEICHNETE VEREIN DIE KATHOLISCHE KIRCHE IST? Nein!
Es kann nicht angehen, daß die lupenreine Gründlichkeit in den wirklich primären, fundamentalen Fragen einfach fallengelassen wird. Wenn die Richter sich tatsächlich geweigert haben sollten, diese primären, fundamentalen Fragen zu untersuchen, bevor sie sich daran machen, einen Prozeß zu führen, dann ist auch diese Weigerung sträflich gewesen.
Das Urteil des BGH kann auch nicht ernsthaft angefochten werden, so als ob weitergehende Untersuchungen nötig oder gar unterschiedliche Meinungen darüber möglich wären. Wie nachweisbar auch in Karlsruhe bekannt ist, besitzt das Urteil hinsichtlich seiner Anerkennung der V2-Sekte als katholischer Kirche keinerlei Rechtsverbindlichkeit, es ist schlichtweg belanglos und das Papier, auf dem es steht, nicht wert. Wer dem Urteil diese Rechtsverbindlichkeit zuspricht, spricht Gott das Recht ab, über Seine Kirche entscheiden zu dürfen. Wer die Irrlehre der Richter, ein Haufen von notorischen Apostaten bilde die rechtmäßige kirchliche Hierarchie, akzeptiert, ist ein Häretiker. Mit dem öffentlichen Bekenntnis dieser Irrlehre verliert man seine Zugehörigkeit zur Kirche und kann nicht gerettet werden. Das öffentliche Bekenntnis wird z.B. dadurch erreicht, daß Forderungen, die der Staat (sei es auch als Handlanger der V2-Sekte) im Zusammenhang mit dieser Häresie erhebt, erfüllt und damit als rechtsverbindlich anerkannt werden.
Eine Anfechtung ist nicht sinnvoll oder gar erforderlich, denn es ist ja objektiv ein Bruch des göttlichen Rechts begangen worden. Damit bleibt den Richtern nur die Möglichkeit, öffentlich zu widerrufen, das schulden die Richter dem Volk in jedem Falle; als moralische Forderung besteht auch die Pflicht einer angemessenen Buße, vorausgesetzt natürlich, die Richter wollen beim strengen Gericht bestehen. Angenommen, die Richter hoffen darauf, daß beim Gericht die deutsche Gesetzessammlung in Anwendung kommt, m.a.W. daß auch Gott sie nicht verurteilen kann, weil sie ja ihrem Gesetz gemäß gehandelt haben, dann bliebe noch immer zu bedenken, daß man Gott mehr gehorchen muß als den Menschen (Apg 5,29). Bereits zur Zeit Jesu gab es Menschen, die ihr Heil in Gesetzesbuchstaben sahen, und Jesus spricht über sie: "Weh euch, ihr Schriftgelehrten und Pharisäer, ihr Heuchler! Ihr verschließt das Himmelreich vor den Menschen. Ihr selbst tretet nicht ein, und ihr laßt auch die nicht hinein, die hinein wollen. [...] Weh euch, ihr Schriftgelehrten und Pharisäer, ihr Heuchler! Ihr gebt den Zehnten von Minze, Anis und Kümmel, laßt aber die wichtigsten Forderungen des Gesetzes außer acht: Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und Treue. Dies soll man tun, das andere nicht unterlassen. Ihr blinden Führer! Ihr seiht [siebt, filtert aus] die Mücke und verschluckt das Kamel" (Mt 23,13.23).
Nun kann man den Schriftgelehrten ja noch immer zugutehalten, daß sie eine von Christus anerkannte Zuständigkeit in religiösen Fragen besaßen: "Die Schriftgelehrten und Pharisäer sitzen auf dem Lehrstuhl des Moses. Tut und befolgt alles, was sie euch sagen" (Mt 23,2). Aber die Bundesrichter haben keinerlei Vollmacht, in innerkirchlichen Fragen zu entscheiden. Statt auch nur im entferntesten eine Begründung für ihre Forderung, daß man als Deutscher vom Glauben abfallen soll, zu geben, lassen sie ihre nackte Gewalt spielen.

Das Antikatholiken-Urteil des BGH ist nicht der erste Großangriff, den Karlsruhe gegen die katholische Kirche geführt hat. Während unserer Studienzeit in Chur (1993-1995) wurde öfters über ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) gesprochen, das die neue Staatsreligion sehr eindrücklich formuliert. Der Streitfall fand eine recht große Beachtung, z.B. wurde in den überregionalen Tageszeitungen "Die Welt" und "Frankfurter Allgemeine" (Ausgaben vom 15.01.1980) darüber berichtet.
Der Streitfall: Giselbert Grohe hatte an der Hochschule St. Georgen (von den "Jesuiten") im WS 1973/74 das Staatsexamen als Laientheologe ablegen wollen, meldete sich aber kurz vor dem Examen wieder ab mit der Begründung, daß er die Häresien, die er als Prüfungsstoff lernen sollte, nicht nur nicht zu wiederholen, sondern auch noch nicht einmal zu lernen bereit sei. Namentlich angeführt wird der Neo-Jesuit Peter Knauer ("Fundamentaltheologe"), der u.a. die Jungfräulichkeit Mariens leugnet. Der Streit ging dann ums leidige Geld: Grohe hatte mit einem Studiendarlehen des "Bistums Limburg" studiert, das sein Geld nach Studienende samt Zinsen zurückforderte. Grohe wollte aber nicht zahlen, da es ja nach seiner Ansicht die Schuld des "Bistums" sei, daß er keinen Abschluß habe und auch nicht den angestrebten Beruf ausüben könne. Die Limburger Okkupanten gingen bis zum BVG, wo sie endgültig mit ihrer Forderung unterlagen. In der Urteilsbegründung (Geschäftsnummer 2 S 231/79, verkündet am 11.12.1979) heißt es u.a.: "Geht man davon aus, daß Peter Kanuer häretische Thesen vertritt, ist er nach can. 1325 § 2 CIC ein Häretiker, der nach can. 2314 § 1 CIC der Exkommunkitation verfällt. Wenn die Hochschule die Tätigkeit eines solchen Dozenten duldet, begeht sie nach can. 2316 CIC selbst einen Verstoß gegen den Glauben und die Einheit der Kirche. Bei dieser Vorschrift gilt nämlich derjenige, der in irgendeiner Weise die Verbreitung der Häresie freiwillig und wissentlich unterstützt, als Häresie-Verdächtiger. Daß in der Zulassung der Lehre Knauers und gar ihrer Erhebung zum Pflichtstoff eine Unterstützung ihrer Verbreitung und damit vom Standpunkt der katholischen Theologie aus eine Verbreitung der Häresie zu sehen ist, bedarf keiner weiteren Darlegung. Nach dem geltenden Kirchenrecht wird mithin an der Hochschule St. Georgen keine katholische Theologie mehr gelehrt, so daß dem Beklagten der erstrebte Abschluß in katholicher Theologie so lange, als die Thesen Peter Knauers verteten werden, nicht möglich ist. [...] Dem Beklagten kann auch nicht vorgehalten werden, daß er an einer anderen katholische Hochschule das Examen hätte ablegen können. Denn neben der Hochschule St. Georgen existiert in Deutschland nur eine einzige weitere katholische Hochschule, die in Bamberg ihren Sitz hat, aber auch an diesem Institut lehrt nach dem unwidersprochenen Sachvortrage des Beklagten ein Dozent, der häretische Thesen vertritt." Ein lustiger Zufall: Der Apostaten-Haufen "Deutsche Bischofskonferenz" leugnet in dem sog. "Katholischen Erwachsenen-Katechismus" ebenso wie Knauer die Jungfräulichkeit der Gottesmutter! Da hat Karlsruhe aber nichts dagegen!

Ja, das ist der neue Glauben Karlsruhes, der den deutschen Staatsbürgern aufgezwungen wird: Es gibt eine "häretisch-katholische" Kirche. Einerseits wird richtig aus dem (echten, denn der "neue" kam erst 1983) CIC (Codex Iuris Canonici, kirchliches Gesetzbuch) gefolgert, daß "an der Hochschulde St. Georgen keine katholische Theologie mehr gelehrt" wird, und dennoch wird sie später als "katholische Hochschule" bezeichnet. Im Sedisvakanz-Text haben wir aus dem Römischen Katechismus zitiert: "Daher kommt es, dass nur drei Menschenklassen von ihr [der Kirche] ausgeschlossen werden: erstens die Ungläubigen, dann die Häretiker und Schismatiker, endlich die Exkommunizierten ... Es ist jedoch nicht zu leugnen, daß sie unter der Gewalt der Kirche stehen, um von ihr vor Gericht gerufen, bestraft und mit dem Bannfluche belegt zu werden ... Von den übrigen aber, wenn auch noch so gottlosen und verbrecherischen Menschen, ist gar kein Zweifel, dass sie noch in der Kirche verbleiben ..." (Cat. Rom. I, 10,9).
Tanquerey schreibt: "Zum Mitgliedschaft in der Kirche ist erfoderlich und hinreichend die Taufe, zusammen mit dem Band der Einheit des Glaubens und der katholischen Gemeinschaft. Der Satz ist unfehlbare Glaubenslehre [...] Das Bekenntnis des wahren Glaubens ist erforderlich. Denn die Kirche ist eine geistliche, geoffenbarte Wahrheiten lehrende Gemeinschaft, in die man nur durch den Glauben oder die Zustimmung, die den geoffenbarten Wahrheiten gegeben wird, eintreten kann: 'Verkündet das Evangelium jedem Geschöpf; wer glaubt und sich taufen läßt, wird gerettet werden; wer aber nicht glaubt, wird verdammt werden' (Mk 16,15f). - Dieser Glaube muß als gemeinschaftliches Band nach außen hin sichtbar sein durch ein Bekenntnis. Der einmal angenommene Glaube aber muß vollständig bewahrt werden: Wenn jemand nämlich öffentlich dem Glauben widersagt, verläßt er dadurch (eo ipso) die Gemeinschaft der Gläubigen, weil er öffentlich erklärt, daß er wenigstens eine der Bedingungen, die zur Einheit mit der Kirche notwendig sind, nicht erfüllen will" (A. Tanquerey, Synopsis Theologiae Dogmaticae, Bd. 1, Paris (20)1925, 600f  (aus dem Lateinischen)).
Bereits in diesem Urteil kommt das antichristliche Streben der Karlsruher Richter unmißverständlich zum Ausdruck: Häretiker werden zu Katholiken erklärt! Karlsruhe setzt sich über die göttliche Ordnung und überhaupt über elementare Logik siegesbewußt hinweg. Sicher, das Urteil von 1993 ist weitaus dreister, und das Urteil des Bonner Landgerichts gegen uns ist sogar noch dreister, und das Ende der Fahnenstange ist sicherlich noch nicht erreicht. Aber die Ausrichtung des deutschen Staates gegen die Kirche war, soweit wir es verfolgt haben, nie anders. Es kann natürlich sein, daß z.B. z.Zt. des bislang letzten Papstes, Pius XII. (1939-1958), der Staat auch noch anders orientiert war. Das ist aber nur von historischem Interesse.

Somit bietet der deutsche Staat das Bild eines mächtigen Unterdrückers der katholischen Kirche, der zielstrebig das Land von Katholiken säubern möchte, weil er seine gottgegebenen Grenzen nicht mehr anerkennen will und sich an seiner scheinbar unüberwindlichen Macht freut. Selbst wenn es in Deutschland (bzw. später in ganz Europa) gelungen sein sollte, den Katholizismus vollständig ausgerottet zu haben, wird es aber dennoch bis zum Ende der Zeiten Katholiken auf der Erde geben; schenkt man den Worten Jesu Glauben, dann werden die Tage der großen Drangsal, die der Wiederkunft Christi vorausgehen, um der Auserwählten willen abgekürzt werden. "Ja, würden jene Tage nicht abgekürzt, so würde kein Mensch gerettet werden" (Mt 24,22).
Wir wissen nicht, wie lange diese Marter durch den Staat noch dauern wird. Aber wir wissen, daß selbst die dreistesten Herrscher ein plötzliches Ende finden können. Man lese z.B. den Bericht über König Belsazar (Daniel 5), woraus übrigens der Ausdruck "Menetekel" (Warnsignal / Unheilszeichen) entlehnt ist: "Der König Belsazar gab seinen Edlen, tausend an der Zahl, ein großes Mahl. Soviel wie diese Tausend trank er Wein. Als Belsazar betrunken war, befahl er jene goldenen und silbernen Gefäße, die aus dem Tempel zu Jerusalem sein Vater Nebukadnezar weggeschleppt, herbeizubringen, damit daraus der König und die Edlen, die Gemahlinnen und seine Nebenweiber tränken. Da wurden hergebracht die goldenen Gefäße, die aus dem Tempel Gottes zu Jerusalem genommen waren. Daraus trank der König, seine Edlen, die Gemahlinnen und Nebenweiber. Sie tranken Wein und lobten ihre Götter, die von Gold und Silber, Erz und Eisen, Stein und Holz gefertigt waren. Im gleichen Augenblick erschienen Finger einer Menschenhamd dem Leuchter gegenüber auf dem Kalk des Königsschlosses. Der König aber sah die Hand, die schrieb. Da ward des Königs Angesicht entstellt, und seine Ahnungen verwirrten ihn, und seine Hüftgelenke schlotterten, und seine Kniee schlugen aneinander." Der König verspricht dem, der die Schrift lesen und deuten kann, eine hohe Belohnung. Nur Daniel, einer der jüdischen Gefangenen, kann die Schrift deuten, und er erklärt. "'So heißt die Schrift, die hier geschrieben steht: Mene, mene, Tekel, Pharsin. Und es bedeuten diese Worte: Mene: Gezählt hat Gott dein Königtum und ihm ein Ende bereitet. Tekel: Gewogen wardst du auf der Waage und zu leicht befunden. Pharsin: Es wird dein Reich geteilt und wird den Medern und den Persern übergeben.' Da wurde Daniel auf Befehl des Belsazar mit Purpur bekleidet und seinem Halse eine goldene Kette umgelegt: dann riefen über ihn sie aus, daß er als Dritter in dem Reiche herrschen werde. Noch in derselben Nacht ward Belsazar, der König der Chaldäer, umgebracht."

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