Die aktuelle RTL2-Sendereihe "Tatort Internet", eine "Jagd auf Kinderschänder" mit Stephanie zu
Guttenberg, Ehefrau des momentanen Bundesverteidigungsministers
Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), steht derzeit in heftiger
Kritik, namentlich wegen der Vorgehensweise, dass sich eine
Journalistin im Internet als Minderjährige ausgibt, um
mögliche Kinderschänder anzulocken.
In Wahrheit müsste die Kritik an "Tatort Internet" allerdings
erheblich radikaler ausfallen, cf. G. Reinhold, Der alte und der
neue Glaube, Wien (3)1911, 280-282:
»Die Abtreibung der unerwünschten Leibesfrucht, die
seinerzeit selbst Aristoteles und Plato empfohlen hatten, dauerte
als allgemeine Sitte auch noch fort und wird von Tertullian und
Athenagoras als Menschenmord erklärt. [...] Päderastie,
Abtreibung der Leibesfrucht, Aussetzung der Kinder, Ehebruch und
andere sittliche Verirrungen, an denen die vorchristliche Welt
keinen Anstoß nahm, gelten überall da, wo es Christen
gibt, als Verbrechen. Das Wort des Athenagoras: "Wir erklären
die Frauen, welche Medikamente zur Abtreibung der Leibesfrucht
gebrauchen, als Mörderinnen", steht im Strafgesetzbuch aller
zivilisierten christlichen Völker. Wenn noch in unseren Tagen
ein Fichte die staatliche Duldung der Aussetzung untauglicher
Kinder befürwortet und Nietzsche als ersten Satz unserer
Menschenliebe den erklärt: "Die Schwachen und
Mißratenen sollen zugrunde gehen", so ist das nur ein
Beweis, daß die Unterdrückung des Christentums, wie sie
heute von gut organisierten politischen und unpolitischen Parteien
angestrebt wird, uns wieder in den Sumpf der antiken Moral
zurückwerfen würde.«
Also: Abartigkeiten wie Päderastie (sexuelle Beziehungen
zwischen Erwachsenen und Minderjährigen) werden
richtigerweise im Gesamtzusammenhang einer moralischen
Verkommenheit gesehen. Die Missachtung der Menschenwürde
äußert sich erfahrungsgemäß auf vielen
Ebenen. Wer vor Menschen im Mutterleib keinen Respekt hat, der
wird auch schwerlich vor Menschen außerhalb des Mutterleibs
Respekt haben. Wenn man sich an Kindern im Mutterleib vergreift,
warum sollte man sich dann nicht auch an Kindern außerhalb
des Mutterleibs vergreifen? Auch von daher ist es bedenklich, Atheisten wie Johann Gottlieb Fichte und
Friedrich Nietzsche als Propheten zu feiern.
Solche Auswüchse sittlicher Verwahrlosung wie Pädophilie
bis hin zu Kindesmissbrauch haben erfahrungsgemäß ihre
Vorgeschichte in einem gottlosen Kern. Perverse Neigungen
mögen zwar auch bei einem normalen, moralisch gefestigten
Menschen vorkommen - dieser aber wird solche Neigungen eher unter
Kontrolle behalten und ggf. durch besondere Disziplin gegen solche
Neigungen vorgehen. Wer aber Sexualität primär als
"Spaßbringer" missversteht und den eigentlichen Sinn der
Sexualität, i.e. die Fortpflanzung, als "Spaßverderber"
missversteht, wer "Empfängnisverhütung" als erlaubt oder
gar notwendig missversteht und ein ungewolltes Kind als
"Abfallprodukt", "Schadensfall" etc. missversteht, der läuft
eher Gefahr, im Strudel von Kinderpornographie etc. zu versinken.
Auf der Internetseite von rtl2.de steht heute (18.10.2010) u.a.:
"Tatort Internet - Schützt endlich unsere Kinder.
Täglich nehmen Erwachsene über das Internet Kontakt zu
Kindern auf. Dabei verleiten sie ihre Chatpartner zu
anstößigen Gesprächen und fordern oft ein Treffen
mit sexuellen Absichten. RTL II widmet zehn Folgen – Prime Time –
dem Schutz von Kindern und Jugendlichen."
Was aber RTL2 in Wirklichkeit von Jugendschutz hält, beweist
unmissverständlich das dortige Programmangebot. Z.B. am
22.10.2010 werden Filme gezeigt wie "Sister Act" (Verhöhnung
des Christentums) und "Showgirls" (nackte Tänzerinnen).
Schützt man Kinder und Jugendliche dadurch, dass man
kübelweise sittliche Verwahrlosung über das Volk
auskippt? Doch nicht nur, dass ausgerechnet eine Quelle der
Unmoral wie RTL2 als Moralkanzel und moralischer Saubermann
ausgegeben wird: Allgemein versumpft die BRD in Sittenlosigkeit.
Wer z.B. wirklich Kinder und Jugendliche schützen
möchte, wer also die christliche Moral vertritt und sich
dementsprechend auch als Abtreibungsgegner dem Lebensschutz
verpflichtet weiß, der muss dafür mit schwersten
Strafen wie Enteignung, Einkerkerung etc. rechnen. Bereits
wer Mord an Menschen im Mutterleib als "Mord an Menschen im
Mutterleib" bezeichnet, kann dafür bestraft werden. Das
sollte allerdings nur umso mehr zum Kampf gegen Augenwischerei
anspornen.