Tod den Lebensschützern!

- Der Fall Johannes Lerle / Neues zum "Heilbronner Urteil" -
(Kirche zum Mitreden, 09.05.2002)
Johannes Lerle bei G.
Zur Thematik s. auch den vorigen Abtreibungstext Abtreibung und Zensur - Die Maulkorb-Politik der Terrorrepublik Deutschland.

I. Der Fall Johannes Lerle

An die "Partei Bibeltreuer Christen" schickten wir am 18.04.2002 folgende mail:
Im Gästebuch der PBC ist folgender Eintrag von mir zusammen mit einer Antwort des Webmasters zu lesen:
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Sonntag, 14. Apr. 2002 um 15:30:22 Kommentar: Ihren Text Kindermord im Klinikum Nord würde ich gerne auf meiner Homepage veröffentlichen; er passt inhaltlich gut zu meinem gerade veröffentlichten Text Abtreibung und Zensur. Die Maulkorb-Politik der Terrorrepublik Deutschland. Dazu müssten Sie mir aber eine nicht widerrufliche Einverständniserklärung überlassen, dass ich Ihren Text veröffentlichen darf (ohne Bilder); ohne diese Erklärung erfolgt keine Veröffentlichung bei mir. Gerne können Sie einen Text hinzufügen, dass Sie sich von meiner Homepage distanzieren; wenn Sie das nicht tun, würde ich das selbst erledigen. Ich begrüße ebenfalls Ihre Vorbehalte gegenüber Harry Potter.

Lieber Pater L., mit "unwiderruflichen Einverständniserklärungen" haben wir keine Erfahrung. Aber rufen Sie doch einfach mal Gerhard Heinzmann an, der Ihnen als Bundesvorsitzender sicher gern sein Einverständnis gibt. Wir freuen uns über jeden, der diese Missstände wie z.B. Abtreibung deutlich als solche anprangert. Mit freundlichen Grüßen
***
Daher meine Frage: Darf ich Ihren Text Kindermord im Klinikum Nord bei mir veröffentlichen? Wäre Ihre Erklärung widerruflich, könnten Sie mich jederzeit zwingen, Ihren Text wieder zu löschen. Das würde auch dann gelten, wenn Sie z.B. von Abtreibungsgegner gezwungen würden, Ihren Text zu löschen, denn dann müssten Sie die Löschung auch von mir verlangen. Bei einer nicht widerruflichen Erklärung könnte ich Ihren Text auch dann stehen lassen, wenn Sie zur Löschung gezwungen würden, da die Veröffentlichung dann ausschließlich in meinem Verantwortungsbereich liegt. Ich bin diese ganzen juristischen Winkelzüge dermaßen satt, dass ich mich auf kein Abenteuer einlassen möchte. Im Namen des Volkes bleibt der Schutz der Ungeborenen auf der Strecke, und ich sehe nicht ein, weswegen ich an dieses juristische Wirrwarr unterstützen soll. Natürlich könnte ich mich auch mit einem bloßen inhaltlichen Verweis auf die ungerechte Kerkerhaft von Dr. Lerle begnügen, worauf ich wohl im Falle, dass mir keine unwiderrufliche Einverständniserklärung Ihrerseits vorliegt, zurückgreifen werde. In Christo



Darauf erhielten wir bis jetzt keine Antwort; deshalb wurden aus verschiedenen Quellen Informationen zu diesem Thema gesammelt.

Lerle contra Ökumene
Dr. Johannes Lerle, lutherischer Theologe, Erlangen, war bereits 1996 in die Schlagzeilen geraten, allerdings als Gegner der "Ökumene", die er als "Werkzeug des Kommunismus" verurteilte, denn, so Lerle, in der "Ökumene sind die Kirchen wie in einem Kolchos zusammengeschlossen". Das dumme an der Sache: Lerle ist Protestant, und wie sicherlich einige der langjärigen KzM-Leser wissen, stehen wir dem Protestantismus etwas kritisch gegenüber; das ist auch in den Leserbriefen v. 04.05.2002 angedeutet. Natürlich, die "Ökumene" ist die Einheit im Kampf gegen die Wahrheit, deshalb also unbedingt zu verurteilen. Natürlich ist der Kommunismus zu verurteilen. Allerdings ist auch der Protestantismus zu verurteilen, was Lerle leider übersieht.

Zum Auftakt Geldstrafe
1998 verurteilte das Nürnberger Landgericht entsprechend einem früheren Urteil des Nürnberger Amtsgerichts Lerle zu einer Geldstrafe von 1200 DM wegen Beleidigung. Lerle hatte einen Nürnberger Abtreiber als "Berufskiller" bezeichnet, der "foltert - schlimmer als im KZ". Der zuständige Amtsrichter begründete die Verurteilung Lerles, dass der Schritt von einer verbalen Kriegsführung "zu einem echten Kreuzzug mit brennenden Scheiterhaufen" schnell getan sei.
Was sich der Richter da von sich gibt, ist übelste Hetzpropaganda; der Richter ist also ganz offensichtlich in keiner Weise tragbar, wie ja auch sein Urteil keine Rechtskraft besitzt. Solche antichristliche Propaganda als Aufhänger zu nehmen, um einen Lebensschützer unrechtmäßig zu verurteilen, kann nicht ungestraft bleiben. Ist ein "echter Kreuzzug" schlimm? Nein, ganz im Gegenteil, s. Die Kreuzzüge. Ist die Bestrafung von Verbrechern (darum geht es ja schließlich bei brennenden Scheiterhaufen) schlimm? Nein, ganz im Gegenteil, s. Die Erlaubtheit der Todesstrafe. Die Nürnberger "Justiz" hat es sich aber anscheinend als Ziel gesetzt und sogar vorübergehend erreicht, das Recht zu beugen und dem Unrecht zum Sieg zu verhelfen. Die schmutzigste Hetzpropaganda ist den Nürnberger Richtern das passende Vehikel zur Verurteilung Lerles - sehr bezeichnend! Also werden die Verteidigung der rechtmäßigen Freiheit und die Bestrafung von Verbrechern verteufelt, und wer noch an solchen "mittelalterlichen" Erscheinungen festhält, der bekommt die unerbittliche Härte der selbsternannten "Justiz" mit schonungsloser Grausamkeit zu spüren!
Bei seinem Marathonlauf gegen die bayerische "Justiz" hatte Lerle auch einmal eine Richterin wegen Rechtsbeugung angezeigt; geholfen hat es allerdings wenig.

Die Traumwelt der Richter: Embryonen sind keine Menschen!
Die Urteilsbegründung bei der Verurteilung Lerles (Aktenzeichen: 8 Ns 404 Js 43127/97) enthält einen fundamental wichtigen Abschnitt, der besondere Hervorhebung verdient:
"Der Angeklagte weiß genau, dass der medizinische Eingriff des Dr. Freudemann nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der Angeklagte hat sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen Kommentar informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und einem lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17. Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden."
So, jetzt weiß man also Bescheid, was für Teufeleien in den Köpfen der Richter herumspuken! Und wer ihren Teufelskult nicht mitfeiert, wird bestraft!

Die Gürtelrichtlinie
"In dem Urteil der 1. Instanz und auch in einem weiteren Urteil der 2. Instanz wurde dem Angeklagten mehrfach und in epischer Breite dargelegt, dass seine Meinung, dass Abtreibung Tötung unschuldiger Kinder sei, ihn nicht dazu berechtigt, nunmehr andere Menschen unter der Gürtellinie zu treffen" - so das Urteil der Bayreuther "Justiz", die Lerle zu 225 Tagen Kerkerhaft verurteilte. Also diese Menschen, die ohne jeden Skrupel den Stab über einen unschuldigen Menschen brechen und in epischer Breite einen Staat vertreten, der sich schon seit Jahrzehnten als hartnäckig verbrecherisch erwiesen hat, die spielen plötzlich hypersensible Mimöschen und verweisen auf eine "Gürtellinie", unter die man nicht treffen dürfe? Da muss einem in der Tat speiübel werden. Es ist fürwahr zum Heulen.

Ketzerei und Glaubenstreue
In einem Text "Ist Dr. Freudemann ein Berufskiller", z.Zt. abrufbar bei babycaust.de, schreibt Lerle u.a.:


Die als Ketzer diffamierten Prediger der Vergangenheit mahnen uns durch ihr Vorbild, uns nicht von der weltlichen Obrigkeit verbieten zu lassen, das ganze Gotteswort zu verbreiten. Zum ganzen Gotteswort gehört auch die Bibellehre, dass schwangere Frauen von Gott geschaffene Menschen in ihren Körpern tragen. Diese verdeutlichen mir dadurch, dass wir Mediziner, die sich selbst als "Spezialisten für ambulante Schwangerschaftsabbrüche" bezeichnen, Berufskiller nennen.

Der Ausdruck "Ketzer" stammt etymologisch von "Katharer" (die "Reinen"), einer Sekte, die u.a. ähnlich wie gewisse Spielarten des unüberschaubaren Protestantismus das Fegefeuer leugnen. Die Katharer werfen praktisch das gesamte Glaubensgebäude über Bord, wobei es verschiedene Gruppen gibt (z.B. Bogomilen, Paulikianer, Albigenser; benannt nach ihrem Guru (1 und 2) oder ihrem geographischen Zentrum (3)). "Ketzerei" ist als allgemeines Synonym für "Häresie" gebräuchlich, also nicht nur bezogen auf die speziellen Theorien der Katharer, wenngleich der Begriff "Ketzer" seltener gebraucht wird als der Begriff "Häretiker".
Dass gegen Ketzer vorgegangen wird, ist an und für sich gut (s. wiederum die Kreuzzüge, aber auch die heilige Inquisition). Ketzer sind an sich keine Vorbilder, denn es gilt das Dogma: "So viel bedeutet die Einheit des Leibes der Kirche, daß die kirchlichen Sakramente nur denen zum Heile gereichen, die in ihr bleiben, und daß nur ihnen Fasten, Almosen, andere fromme Werke und der Kriegsdienst des Christenlebens den ewigen Lohn erwirbt. Mag einer noch so viele Almosen geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen, so kann er doch nicht gerettet werden, wenn er nicht im Schoß und in der Einheit der katholischen Kirche bleibt" (DS 1351, zit. nach NR 1938, 350).
Anders gesagt: Auch Lerle muss sich - wie alle Akatholiken - zur katholischen Kirche bekehren! Ist sein Irrtum, weshalb er ja bislang Lutheraner geblieben ist, unüberwindlich, kann er zwar gerettet werden, aber er könnte natürlich nicht als Glaubenszeuge angesehen werden.

CSU und Christentum
Lerle hat aus seiner Haft in Bayreuth einen Leserbrief an die Zeitschrift "idea Spektrum. Nachrichten und Meinungen aus der evangelischen Welt" zur dortigen Meldung "Theologe wieder in Haft" geschrieben (veröffentlicht in Ausgabe Nr.7, 13.02.2002, S. 4); der vollständige Wortlaut:


Nicht nur ich werde von der Justiz verfolgt, sondern auch solche Kindermordgegner, die sich mit sehr sanften Worten gegen Menschentötungen wenden. So wurde der Familie Leisner, die in ihrem Flugblatt keinen Namen genannt hatte, folgende Aussage zivilrechtlich untersagt: "Im Klinikum Nord wird 'lebensunwertes Leben' getötet." Sie hatte daran erinnert, daß in der Hitlerzeit ebenfalls im Nürnberger Klinikum Nord "lebensunwertes Leben" getötet worden war. Ein anderes Beispiel: Günter Annen wurde es verboten zu formulieren: "Stoppt rechtswidrige Abtreibungen in der Praxis." Denn "rechtswidrig" werde – so das Gerichtsurteil – von juristischen Laien als unzulässig mißverstanden. Gerichte wollen scheinbar die gesellschaftliche Akzeptanz von Menschentötungen erreichen. In meinem Fall hat die bayerische Staatsanwaltschaft in sämtlichen Instanzen meine Verurteilung gefordert. Die Staatsanwaltschaft untersteht dem bayerischen Justizminister, der wiederum Weisungsempfänger des jetzigen Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber ist. Stoiber ist somit politisch mitverantwortlich für meine Gefängnisaufenthalte. Deshalb wandte ich mich am 12. November 2001 in einem Begnadigungsgesuch an ihn. Ob dieses auf seinen Schreibtisch gelangte, ist nicht entscheidend, da in jedem funktionierenden Staatswesen die Entscheidungsträger im Sinne der politisch Verantwortlichen handeln. Somit ist davon auszugehen, daß die Hexenjagd gegen Kindermordgegner durchaus im Sinne des Kanzlerkandidaten Stoiber ist, zumal er seit 1997 Gelegenheit hat, die Staatsanwälte zurückzupfeifen. Das sollte jedem klar sein, der erwägt, CDU/CSU zu wählen.

Auch wegen der geringen Kürze gehen wir jetzt einmal davon aus, dass Lerle uns nicht verbieten würde, dass wir seinen Text ungekürzt wiedergeben, ja wir vermuten sogar, dass dies in seinem Sinne ist. Doch zum eigentlichen Thema: Wir sind nach wie vor nicht der Meinung, dass in Deutschland Wahlpflicht oder überhaupt Wahlmöglichkeit besteht (s. Bundestagswahl 1998 resp. Die Regierung Schröder). Für alle, die sich verzweifelt am "C" in CDU/CSU festklammern, hier zwei neuere Meldungen:
1) Als eine "unverantwortliche Entgleisung" hat der Speyerer Bischof Dr. Anton Schlembach die Kritik des CDU-Politikers Heiner Geißler im Kölner "Sonntags-Express" an der kirchlichen Sexualmoral und der zölibatären Lebensform der katholischen Priester zurückgewiesen. Geißler fehle jedes Verständnis für die "Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen", die auch Jesus selbst gelebt habe. Mit seiner Aussage, man könne nicht alle Priester zu "Eunuchen" umpolen, diffamiere er die Priester, die ihr Zölibatsversprechen ernst nähmen und es ein Leben lang hielten. In seinen Augen sei offenbar jeder, der sexuell enthaltsam lebe, ein geschlechtsloses Wesen und nur ein halber Mensch. Der Bischof wies auch den Vorwurf zurück, die Priester würden dazu "verurteilt", ohne Frauen leben zu müssen. Die freie Entscheidung sei ein Wesenselement des Zölibats. "Die erzwungene Ehelosigkeit eines Priesters wäre ebensowenig wirklicher Zölibat wie eine erzwungene Eheschließung eine wirkliche Ehe wäre", betonte Bischof Schlembach. Völlig unsachgemäß sei auch die Wertung, die katholischen Sexualmoral sei "vom Sündenwahn besessen". Der Bischof wörtlich: "Um vieles wäre es in unserer Gesellschaft besser bestellt, wenn sich mehr Menschen an die kirchliche Morallehre mit ihren Werten wie lebenslange eheliche Treue, personal und verantwortlich gestalteter Sexualität, Unantastbarkeit des menschlichen Lebens oder Respekt vor der Würde der Frau halten würden." Geißler habe zwar recht damit, dass in einer Demokratie jeder sagen dürfe, was er wolle. "Aber es sollte wenigstens halbwegs richtig sein" (Pressestelle "Bistum Speyer", 22.02.2002).
2) Als konsequentester Befürworter einer möglichst unbeschränkten Stammzellenforschung gilt der frühere Generalsekretär der CDU, der evangelische Theologe Peter Hintze (aus: "Kritik am Stammzellengesetz", kath.net v. 30.04.2002).

Credo der V2-Sekte:
"In einer Demokratie darf jeder sagen, was er will." Amen; s. "rechtswidrige Abtreibungen".
"Aber es sollte wenigstens halbwegs richtig sein." Wie auch immer.
Die von uns empfohlene Alternative: das achte Gebot:
"Du sollst kein falsches Zeugnis geben."

Definitorische Logik
Aus dem PCB-Artikel:


H. Steeb [Generalsekretär der Deutschen Ev. Allianz und Vors. des "Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen" (TCLG)] bringt die Problematik auf den Punkt: "Wenn Abtreibung Mord ist, dann ist eine Abtreibungsklinik ein 'Zentrum des Mordens', und wenn Abtreibung Mord ist, dann ist einer, der es tut, ein ... Daß diese Aussage dem Betroffenen nicht gefällt, wundert nicht. Ebenso, daß es einer Stadt nicht gefällt, wenn man ihr Klinikum 'Zentrum des Mordens' nennt. Aber das war bei den Euthanasieärzten des Dritten Reiches und bei den dafür mitverantwortlichen Obrigkeiten nicht anders. Nur: Damals hätte Lerle vermutlich keine Zwangsandrohung von 500.000 Mark Bußgeld erhalten, sondern wäre ins KZ eingeliefert worden, um selbst Märtyrer zu werden."

Zur Definition: "Märtyrer": "im strengen Sinn nur jene, die um Christi Willen durch richterliches Urteil oder zur Verteidigung einer Tugend den Tod erlitten haben bzw. im Kerker oder infolge von Mißhandlungen gestorben sind und von der Kirche als Blutzeugen anerkannt sind; im weitern Sinn in altchristlicher Zeit auch die nur Gefolterten oder zur Zwangsarbeit oder Deportation Verurteilten" (M. Buchberger (Hg.), Kirchliches Handlexikon, Bd. 2, München 1912, 867). Also auch hier muss der kirchliche Rahmen beachtet werden.

Evangelische "Justiz"-Gläubigkeit
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Ausschnitt aus der Internet-Dokumentationen Lebensrecht ungeborener Menschen; Hg.: Internationaler Arbeitskreis für Verantwortung in der Gesellschaft e.V. (IAVG)



An: Friedrich, Landesbischof Dr. Johannes, München
Schreiben H.Penner vom 04.02.2000: "...durch den Lerle-Prozeß haben wir erfahren, daß in Nürnberg Dr. Freudemann in seiner Praxis in größerem Umfang ungeborene Kinder tötet. Wir wären sehr dankbar, wenn Sie unsere Bitte an Herrn Dr. Freudemann (siehe Anlage) unterstützen würde, diese Aktivität einzustellen...."
Schreiben H.Hövelmann vom 09.02.2000: "...Ihr 'Arbeitskreis für Verantwortung in der Gesellschaft e.V.' ist niemandem hier im Bischofsbüro bekannt. Da Ihr Gewährsmann Johannes Lerle mehrfach vorbestraft und rechtskräftig verurteilt ist, zuletzt vom Amtsgericht Erlangen und soeben vom Amtsgericht Fürth, kann ich Landesbischof Dr. Friedrich nicht raten, sich mit dieser Angelegenheit zu befassen..."
Schreiben H.Penner vom 09.05.2000: "...wie wir durch einen Strafprozeß erfuhren, tötet der Gynäkologe Dr. Freudemann, Nürnberg, in größerem Umfang ungeborene Kinder. Dieses Verhalten ist rechtswidrig. Wir haben Herrn Dr. Freudemann gebeten, diese Aktivität zu unterlassen. Die Tötung ungeborener Kinder widerspricht der christlichen Ethik und auch der ärztlichen Standesethik. Sie führt schließlich zu einer Vergreisung unseres Volkes. Mit Schreiben vom 04.02.2000 hatten wir Sie um Unterstützung unserer Bitte gebeten. In einem Antwortschreiben von Herrn Dr. Hövelmann vom 09.02.2000 wurde dies brüsk abgelehnt. Erschreckend ist die Gefühlskälte, die aus Ihrem Brief spricht, der keinerlei Anzeichen von Betroffenheit über die massenhafte Tötung von Ungeborenen erkennen läßt. Dr. Lerle, der sich für das Recht der Ungeborenen engagiert, wird von Ihnen kriminalisiert. Ihr Schreiben belegt besser als kirchliche Verlautbarungen, daß die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern nicht bereit ist, sich für das Lebensrecht ungeborener Menschen einzusetzen. Es muß gefragt werden, inwieweit die christliche Ethik für Ihre Kirche überhaupt relevant ist..."

Ja, inwieweit ist christliche Ethik für die "Evangelisch-Lutherische Kirche" überhaupt relevant? Wie weit ist Christus für die "Evangelisch-Lutherische Kirche" überhaupt relevant? Denn Christus ist nicht nur ebenfalls verurteilt worden, sondern sogar nicht bloß zu Geld- und Haftstrafe, sondern zum Tod durch Kreuzigung. Von daher ist es verständlich, wenn die "Evangelisch-Lutherische Kirche" mit Christus rein gar nichts zu tun haben möchte.
Wir sehen keine Möglichkeit, unsere Vorbehalte gegenüber Akatholiken, hier konkret den "Evangelischen", zurückzunehmen.
Bei der Suche nach Informationen über den "Landesbischof" Friedrich haben wir u.a. auf den Seiten der "Evangelischen Jugend in Bayern" folgendes gefunden:
Hackbraten á la Landesbischof Dr. Johannes Friedrich
1 Pfund Hackfleisch
1 Ei
3 große Zwiebeln
viel Semmelbrösel
2 kleingehackte Knoblauchzehen
Pfeffer, Paprika, Cayenne, Salz (je nach Geschmack)
Alles mit bloßen Händen zusammenrühren und abschmecken bis es schmeckt. Zum Laib formen und ab in den Ofen.
Guten Appetit!
Dr. Johannes Friedrich, Landesbischof

II. Neues zum "Heilbronner Urteil"

Der besondere Anlass, jetzt wieder einen neuen Abtreibungstext zu veröffentlichen, lag in der gestrigen Meldung, dass der von Lerle in seinem Leserbrief erwähnte Günter Annen im Eilverfahren in der zweiten Instanz wieder verloren hatte, d.h. dass ihm wieder unter Androhung irrsinniger Strafen verboten worden war, Abtreibungen als "rechtswidrig" zu bezeichnen. Gestern (08.05.2002) fügten wir deshalb folgenden Text auf der KzM-Startseite ein:
Fax an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Postfach 10 36 53, 70031 Stuttgart, Fax: (0711) 212-3535
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Hiermit erstatte ich
Strafanzeige
gegen die zuständige Richterin des Oberlandesgericht Stuttgart
wegen Bestätigung des "Heilbronner Urteils" ("Abtreibungen sind nicht rechtswidrig").
Begründung:
Außer der bereits bekannten, unwiderlegt gebliebenen und damit allgemein als richtig anerkannten Darlegung, dass Abtreibungen immer rechtswidrig und als rechtswidrig zu bezeichnen sind (Aktenzeichen: 13 Js 5320/02), hat sich die Richterin des bewussten schweren Betruges schuldig gemacht mit ihrer Lüge:
"Abtreibungen sind rechtmäßig, weil Kirchen mittelbar mitwirken"
Welche Kirche hat daran "mittelbar mitgewirkt"?
Eine weitere zutiefst verabscheuungswürdige Lüge:
Abtreibungen seien "operative Eingriffe zur Unterbrechung einer intakten Schwangerschaft"; für wie lange soll denn die Schwangerschaft dabei "unterbrochen" werden?
Damit erweist sich das Oberlandesgericht Stuttgart als Institution zur Durchsetzung der Lüge und des Terrors. Ich verlange über die angemessene Bestrafung der Schuldigen hinaus eine sofortige Richtigstellung und eine öffentliche Entschuldigung für diese furchtbaren Lügen. Dass diese Richterin in keiner Weise mehr tragbar ist, auch wegen der äußerst schweren Rufschädigung, die sie dem Gericht eingebracht hat, versteht sich von selbst.
S. ferner meinen KzM-Text:
Abtreibung und Zensur - Die Maulkorb-Politik der Terrorrepublik Deutschland
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ferner umgehend dafür zu sorgen, dass mir kostenlos das hiermit verurteilte Urteil der Richterin zugestellt wird.
In Christo
Rechtsbelehrung:
Remota itaque iustitia, quid sunt regna nisi magna latrocinia (Augustinus).
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Anlass für unser Schreiben war eine diesbezügliche heutige Meldung von kath.net; daraus der Schluss:
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Das Heilbronner Urteil hat in Fachkreisen Kopfschütteln hervorgerufen. Einer der bekanntesten Strafrechtsexperten Deutschlands, Prof. Herbert Tröndle (Waldshut), kritisierte ein "unfassbares Mißverhältnis" in der deutschen Rechtsprechung. 1996 habe das Bundesverfassungsgericht (BVG) erlaubt, Soldaten Mörder zu nennen, ohne daß es dafür einen Anlaß gegeben habe. Die Richter untersagten es hingegen, Abtreibungen in Übereinstimmung mit dem BVG rechtswidrig zu nennen, obwohl jährlich schätzungsweise 300.000 Kinder im Mutterleib getötet würden.
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Der lateinische Spruch von Augustinus (De civitate dei [Der Gottesstaat] 4,4) heißt übersetzt: "Wenn die Gerechtigkeit fehlt, was sind Staaten dann anders als große Räuberbanden".

Reicht es, dass in Fachkreisen der Kopf geschüttelt wird? Wir meinen: Nein! Wir erinnern hier nochmals an das Gleichnis vom gottlosen Richter (Lk 18,1-8); s. auch Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) - der Richter hilft der Witwe zwar, aber nicht, weil er fürchtet, sie würde sonst den Kopf schütteln, sondern: "Weil aber diese Witwe mir lästig fällt, will ich ihr zu ihrem Recht verhelfen; sonst kommt sie noch am Ende und schlägt mich ins Gesicht."
Man muss die Richter anscheinend nachdrücklich daran erinnern, dass sie nicht tun und lassen dürfen, was sie wollen, sondern dass es ihre Aufgabe ist, jedem zu seinem Recht zu verhelfen. Wenn Richter sich wie die Herren des Universums aufspielen, muss man ihnen mit der notwendigen Deutlichkeit klarmachen, dass sie es nicht sind. In welchen Größenwahn sich Richter versteigern können, zeigt in besonders erschütternder Weise der Fall von Ernst-Wolfgang Böckenförde (s. Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand), der gar von einer Pflicht faselte, man müsse den Menschen mehr gehorchen als Gott! Mussinghoff schwärmt ganz begeistert von Böckenförde.
Ironischerweise hat - so behauptete jedenfalls Gebhard Fürst (s. z.B. Islamistischer und sonstiger Terror) am 09.10.2000 in seiner Ansprache bei der Eröffnung der Ausstellung "Gebhard Müller 1900-1990: Christ – Jurist – Politiker" - sich der frühere Verfassungsrichter Müller da etwas anders ausgedrückt; aus der Fürst-Ansprache:
Was sein Glaube für sein politisches Engagement bedeutete, können wir noch heute auf und zwischen den Zeilen unserer Landesverfassung, an der er maßgeblich mitgewirkt hat, erkennen: Sie wurde ausdrücklich unter die "Verantwortung vor Gott und den Menschen" gestellt (LV, Vorspruch). [...] Mit dem Grundsatz, daß Recht an Gerechtigkeit gebunden sein muß, und – damit einhergehend – daß geltendes Recht nicht schon per se als gerecht angesehen werden kann, ist er auch heute noch und gerade heute für alle aktuell, die in unserem Land Verantwortung für Gesetzgebung, Rechtsprechung und Regierung tragen. Denn es war ja nicht nur der Führerstaat der NS-Zeit, der sich selbstherrlich über alle Gerechtigkeit verabsolutierte. Nicht wenige hängen auch heute dem Irrtum an, Recht könne begründet werden und könne Bestand haben als bloße Widerspiegelung faktischer gesellschaftlicher Auffassungen und als bloßes Verfahren zur Regulierung von Interessen, die an sich selbst nicht mehr zu hinterfragen und zu rechtfertigen sind. Vermutlich würde Gebhard Müller, der klassisch gebildete, auch heute auf dieses gefährliche Mißverständnis mit jener Einsicht antworten, die schon der hl. Augustinus angesichts des Zerfalles des römischen Reiches formulierte: "Remota iustitia, quid sunt regna nisi magna latrocinia?" – "Wenn man die Gerechtigkeit wegnimmt, was sind da die Staaten, wenn nicht große Räuberbanden?" (De Civitate Dei, IV,4).
Im Originaltext von Augustinus steht zwar das "itaque" (daher), aber solche Kürzungen sind verzeihlich. Auch die Präambel des Grundgesetzes spricht zuerst von der Verantwortung von Gott; uns ist nicht ganz klar, ob sich Müller tatsächlich einmal auf dieses Augustinus-Zitat berufen hat. Jedenfalls gilt: Wenn in Staats- und Landesverfassungen von der "Verantwortung vor Gott" die Rede ist, dann spricht sich jeder Richter, der nicht die Verantwortung vor Gott an die erste Stelle setzt, gleich doppelt seine eigene Verurteilung aus. Selbstverständlich würde das Naturrecht auch dann gelten, wenn es gar nicht erwähnt oder sogar ausdrücklich verurteilt würde.
Wir bleiben bei der Feststellung, die auch in dem Völkermord-Text enthalten ist: Wenn wir den Staat als "Satansdiener" bezeichnen (oder analog die Bundesrepublik als "Terrorrepublik"), so ist damit keinerlei Beleidigung gegeben, sondern nur eine rein sachliche und in der christlichen Literatur sinngemäß verankerte Terminologie - die Rebellion gegen die gottgesetzte Ordnung macht den Staat zum Satansdiener, und: "Wenn die Gerechtigkeit fehlt, was sind Staaten dann anders als große Räuberbanden."

Zum "Heilbronner Urteil": Günter Annen, der Betroffene des "Urteils", ist der momentane Domain-Inhaber von babycaust.de, wo u.a. außer dem oben zitierten Lerle-Text noch andere Informationen angeboten werden. Im Grunde hat sich Annen juristisch bestens abgesichert, denn auf seiner Babycaust-Seite ist zu lesen:


Was sagt des Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28.5.1993 zum Schwangerschaftsabbruch!
Leitsatz 4
"Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der Schwangerschaft als Unrecht angesehen und dem gemäß rechtlich verboten sein. Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch nur für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen Entscheidung eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet werden."
Leitsatz 15
"Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht für gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) *erklärt werden. Es entspricht unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen, daß einem Ausnahmetatbestand rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen seiner Voraussetzungen unter staatlicher Verantwortung festgestellt werden muß."
(* Anmerkung:  "nicht  für nicht rechtswidrig"  = rechtswidrig !!! ) Man hätte es auch einfach und verständlich ausdrücken können. Bewußte Verwirrung der Sprache, um ein Chaos zu verursachen?

Es stimmt schon: Würde das BVerfG-Urteil etwas gelten, würde die gesamte Schauprozessiererei gegen Annen und überhaupt gegen die Lebensschützer in sich zusammenbrechen. Aber das ist ja gerade das Herzensanliegen der höchsten Gerichte mit ihren höchstrichterlichen Urteilen - außer dem Beispiel "Babycaust" s. z.B. auch die Domain-Namen -: Es soll Chaos geschaffen werden. Deswegen sind wir nicht übertrieben zuversichtlich, dass Lebensschützer in Deutschland irgendwann einmal wenigstens toleriert werden.

III. Momente der Hoffnung

Nach den ganzen Ausführungen könnte man die Frage stellen, warum der Text mit "Tod den Lebensschützern!" überschrieben ist, wenngleich doch nirgends von einer Hinrichtung der Lebensschützer die Rede ist. Nun, zunächst einmal gibt es die Begriffe "mundtot" und "Rufmord"; aber wir denken auch insbesondere an den Zustand bei der Polizei und in Gefängnissen. Wie lange hat ein Häftling noch zu leben, wenn er vom Gefängnisdirektor oder seinen Angestellten mit Aids infiziert wurde? Wie lange hat ein Häftling noch zu leben, wenn er in seiner Zelle von Mitgefangenen erdrosselt wurde?
Und für die Zukunft: Die Antwort der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart werden wir bei KzM würdigen. Wird es den Stuttgartern gelingen, Abtreibungen als "Schwangerschaftsunterbrechungen", Embryonen als "Nicht-Menschen" und die V2-Sekte als "katholische Kirche" zu erweisen? Das müssten sie auf jeden Fall leisten, wollten sie unsere Anzeige zurückweisen, aber man sollte sich diesbezüglich vielleicht keine übertriebenen Hoffnungen machen.

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