Tod den Lebensschützern!
- Der Fall Johannes Lerle / Neues zum "Heilbronner Urteil" -
(Kirche zum Mitreden, 09.05.2002)
Zur Thematik s. auch den vorigen Abtreibungstext Abtreibung
und Zensur - Die Maulkorb-Politik der Terrorrepublik Deutschland.
I. Der Fall Johannes Lerle
An die "Partei Bibeltreuer Christen" schickten wir am 18.04.2002
folgende
mail:
Im Gästebuch der PBC ist folgender Eintrag von
mir
zusammen mit einer Antwort des Webmasters zu lesen:
***
Sonntag, 14. Apr. 2002 um 15:30:22 Kommentar: Ihren Text Kindermord
im Klinikum Nord würde ich gerne auf meiner Homepage
veröffentlichen;
er passt inhaltlich gut zu meinem gerade veröffentlichten Text Abtreibung
und Zensur. Die Maulkorb-Politik der Terrorrepublik Deutschland.
Dazu
müssten Sie mir aber eine nicht widerrufliche
Einverständniserklärung
überlassen, dass ich Ihren Text veröffentlichen darf (ohne
Bilder);
ohne diese Erklärung erfolgt keine Veröffentlichung bei mir.
Gerne können Sie einen Text hinzufügen, dass Sie sich von
meiner
Homepage distanzieren; wenn Sie das nicht tun, würde ich das
selbst
erledigen. Ich begrüße ebenfalls Ihre Vorbehalte
gegenüber
Harry
Potter.
Lieber Pater L., mit "unwiderruflichen
Einverständniserklärungen"
haben wir keine Erfahrung. Aber rufen Sie doch einfach mal Gerhard
Heinzmann
an, der Ihnen als Bundesvorsitzender sicher gern sein
Einverständnis
gibt. Wir freuen uns über jeden, der diese Missstände wie
z.B.
Abtreibung deutlich als solche anprangert. Mit freundlichen
Grüßen
***
Daher meine Frage: Darf ich Ihren Text Kindermord im Klinikum Nord
bei mir veröffentlichen? Wäre Ihre Erklärung
widerruflich,
könnten Sie mich jederzeit zwingen, Ihren Text wieder zu
löschen.
Das würde auch dann gelten, wenn Sie z.B. von Abtreibungsgegner
gezwungen
würden, Ihren Text zu löschen, denn dann müssten Sie die
Löschung auch von mir verlangen. Bei einer nicht widerruflichen
Erklärung
könnte ich Ihren Text auch dann stehen lassen, wenn Sie zur
Löschung
gezwungen würden, da die Veröffentlichung dann
ausschließlich
in meinem Verantwortungsbereich liegt. Ich bin diese ganzen
juristischen
Winkelzüge dermaßen satt, dass ich mich auf kein Abenteuer
einlassen
möchte. Im Namen des Volkes bleibt der Schutz der Ungeborenen auf
der Strecke, und ich sehe nicht ein, weswegen ich an dieses juristische
Wirrwarr unterstützen soll. Natürlich könnte ich mich
auch
mit einem bloßen inhaltlichen Verweis auf die ungerechte
Kerkerhaft
von Dr. Lerle begnügen, worauf ich wohl im Falle, dass mir keine
unwiderrufliche
Einverständniserklärung Ihrerseits vorliegt,
zurückgreifen
werde. In Christo
Darauf erhielten wir bis jetzt keine Antwort; deshalb wurden aus
verschiedenen
Quellen Informationen zu diesem Thema gesammelt.
Lerle contra Ökumene
Dr. Johannes Lerle, lutherischer Theologe, Erlangen, war bereits 1996
in die Schlagzeilen geraten, allerdings als Gegner der "Ökumene",
die er als "Werkzeug des Kommunismus" verurteilte, denn, so Lerle, in
der
"Ökumene sind die Kirchen wie in einem Kolchos
zusammengeschlossen".
Das dumme an der Sache: Lerle ist Protestant, und wie sicherlich einige
der langjärigen KzM-Leser wissen, stehen wir dem Protestantismus
etwas
kritisch gegenüber; das ist auch in den Leserbriefen
v. 04.05.2002 angedeutet. Natürlich, die "Ökumene"
ist die Einheit im Kampf gegen die Wahrheit, deshalb also unbedingt zu
verurteilen. Natürlich ist der Kommunismus
zu verurteilen. Allerdings ist auch der Protestantismus zu verurteilen,
was Lerle leider übersieht.
Zum Auftakt Geldstrafe
1998 verurteilte das Nürnberger Landgericht entsprechend einem
früheren Urteil des Nürnberger Amtsgerichts Lerle zu einer
Geldstrafe
von 1200 DM wegen Beleidigung. Lerle hatte einen Nürnberger
Abtreiber
als "Berufskiller" bezeichnet, der "foltert - schlimmer als im KZ". Der
zuständige Amtsrichter begründete die Verurteilung Lerles,
dass
der Schritt von einer verbalen Kriegsführung "zu einem echten
Kreuzzug
mit brennenden Scheiterhaufen" schnell getan sei.
Was sich der Richter da von sich gibt, ist übelste Hetzpropaganda;
der Richter ist also ganz offensichtlich in keiner Weise tragbar, wie
ja
auch sein Urteil keine Rechtskraft besitzt. Solche antichristliche
Propaganda
als Aufhänger zu nehmen, um einen Lebensschützer
unrechtmäßig
zu verurteilen, kann nicht ungestraft bleiben. Ist ein "echter
Kreuzzug"
schlimm? Nein, ganz im Gegenteil, s. Die
Kreuzzüge.
Ist die Bestrafung von Verbrechern (darum geht es ja schließlich
bei brennenden Scheiterhaufen) schlimm? Nein, ganz im Gegenteil, s. Die
Erlaubtheit der Todesstrafe. Die Nürnberger "Justiz" hat es
sich
aber anscheinend als Ziel gesetzt und sogar vorübergehend
erreicht,
das Recht zu beugen und dem Unrecht zum Sieg zu verhelfen. Die
schmutzigste
Hetzpropaganda ist den Nürnberger Richtern das passende Vehikel
zur
Verurteilung Lerles - sehr bezeichnend! Also werden die Verteidigung
der
rechtmäßigen Freiheit und die Bestrafung von Verbrechern
verteufelt,
und wer noch an solchen "mittelalterlichen" Erscheinungen
festhält,
der bekommt die unerbittliche Härte der selbsternannten "Justiz"
mit
schonungsloser Grausamkeit zu spüren!
Bei seinem Marathonlauf gegen die bayerische "Justiz" hatte Lerle auch
einmal eine Richterin wegen Rechtsbeugung angezeigt; geholfen hat es
allerdings
wenig.
Die Traumwelt der Richter: Embryonen sind
keine
Menschen!
Die Urteilsbegründung bei der Verurteilung Lerles (Aktenzeichen:
8 Ns 404 Js 43127/97) enthält einen fundamental wichtigen
Abschnitt,
der besondere Hervorhebung verdient:
"Der Angeklagte weiß genau, dass der
medizinische
Eingriff des Dr. Freudemann nicht lebende Menschen, sondern Embryonen
betrifft.
Der Angeklagte hat sich diesbezüglich auch durch einen
einschlägigen
Kommentar informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo und
einem lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17.
Zivilkammer
des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden."
So, jetzt weiß man also Bescheid, was für Teufeleien in
den Köpfen der Richter herumspuken! Und wer ihren Teufelskult
nicht
mitfeiert, wird bestraft!
Die Gürtelrichtlinie
"In dem Urteil der 1. Instanz und auch in einem weiteren Urteil der
2. Instanz wurde dem Angeklagten mehrfach und in epischer Breite
dargelegt,
dass seine Meinung, dass Abtreibung Tötung unschuldiger Kinder
sei,
ihn nicht dazu berechtigt, nunmehr andere Menschen unter der
Gürtellinie
zu treffen" - so das Urteil der Bayreuther "Justiz", die Lerle zu 225
Tagen
Kerkerhaft verurteilte. Also diese Menschen, die ohne jeden Skrupel den
Stab über einen unschuldigen Menschen brechen und in epischer
Breite
einen Staat vertreten, der sich schon seit Jahrzehnten als
hartnäckig
verbrecherisch erwiesen hat, die spielen plötzlich hypersensible
Mimöschen
und verweisen auf eine "Gürtellinie", unter die man nicht treffen
dürfe? Da muss einem in der Tat speiübel werden. Es ist
fürwahr
zum Heulen.
Ketzerei und Glaubenstreue
In einem Text "Ist Dr. Freudemann ein Berufskiller", z.Zt. abrufbar
bei babycaust.de, schreibt Lerle u.a.:
Die als Ketzer diffamierten Prediger der Vergangenheit
mahnen uns durch ihr Vorbild, uns nicht von der weltlichen Obrigkeit
verbieten
zu lassen, das ganze Gotteswort zu verbreiten. Zum ganzen Gotteswort
gehört
auch die Bibellehre, dass schwangere Frauen von Gott geschaffene
Menschen
in ihren Körpern tragen. Diese verdeutlichen mir dadurch, dass wir
Mediziner, die sich selbst als "Spezialisten für ambulante
Schwangerschaftsabbrüche"
bezeichnen, Berufskiller nennen.
Der Ausdruck "Ketzer" stammt etymologisch von "Katharer" (die
"Reinen"),
einer Sekte, die u.a. ähnlich wie gewisse Spielarten des
unüberschaubaren
Protestantismus das Fegefeuer leugnen. Die
Katharer
werfen praktisch das gesamte Glaubensgebäude über Bord, wobei
es verschiedene Gruppen gibt (z.B. Bogomilen, Paulikianer, Albigenser;
benannt nach ihrem Guru (1 und 2) oder ihrem geographischen Zentrum
(3)).
"Ketzerei" ist als allgemeines Synonym für "Häresie"
gebräuchlich,
also nicht nur bezogen auf die speziellen Theorien der Katharer,
wenngleich
der Begriff "Ketzer" seltener gebraucht wird als der Begriff
"Häretiker".
Dass gegen Ketzer vorgegangen wird, ist an und für sich gut (s.
wiederum die Kreuzzüge, aber auch die
heilige
Inquisition). Ketzer sind an sich keine Vorbilder, denn es gilt das Dogma:
"So viel bedeutet die Einheit des Leibes der Kirche, daß die
kirchlichen
Sakramente nur denen zum Heile gereichen, die in ihr bleiben, und
daß
nur ihnen Fasten, Almosen, andere fromme Werke und der Kriegsdienst des
Christenlebens den ewigen Lohn erwirbt. Mag einer noch so viele Almosen
geben, ja selbst sein Blut für den Namen Christi vergießen,
so kann er doch nicht gerettet werden, wenn er nicht im Schoß und
in der Einheit der katholischen Kirche bleibt" (DS 1351, zit. nach NR
1938,
350).
Anders gesagt: Auch Lerle muss sich - wie alle Akatholiken - zur
katholischen
Kirche bekehren! Ist sein Irrtum, weshalb er ja bislang Lutheraner
geblieben
ist, unüberwindlich, kann er zwar
gerettet
werden, aber er könnte natürlich nicht als Glaubenszeuge
angesehen
werden.
CSU und Christentum
Lerle hat aus seiner Haft in Bayreuth einen Leserbrief an die
Zeitschrift
"idea Spektrum. Nachrichten und Meinungen aus der evangelischen Welt"
zur
dortigen Meldung "Theologe wieder in Haft" geschrieben
(veröffentlicht
in Ausgabe Nr.7, 13.02.2002, S. 4); der vollständige Wortlaut:
Nicht nur ich werde von der Justiz verfolgt, sondern
auch
solche Kindermordgegner, die sich mit sehr sanften Worten gegen
Menschentötungen
wenden. So wurde der Familie Leisner, die in ihrem Flugblatt keinen
Namen
genannt hatte, folgende Aussage zivilrechtlich untersagt: "Im Klinikum
Nord wird 'lebensunwertes Leben' getötet." Sie hatte daran
erinnert,
daß in der Hitlerzeit ebenfalls im Nürnberger Klinikum Nord
"lebensunwertes Leben" getötet worden war. Ein anderes Beispiel:
Günter
Annen wurde es verboten zu formulieren: "Stoppt rechtswidrige
Abtreibungen
in der Praxis." Denn "rechtswidrig" werde – so das Gerichtsurteil – von
juristischen Laien als unzulässig mißverstanden. Gerichte
wollen
scheinbar die gesellschaftliche Akzeptanz von Menschentötungen
erreichen.
In meinem Fall hat die bayerische Staatsanwaltschaft in sämtlichen
Instanzen meine Verurteilung gefordert. Die Staatsanwaltschaft
untersteht
dem bayerischen Justizminister, der wiederum Weisungsempfänger des
jetzigen Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber ist. Stoiber ist somit
politisch
mitverantwortlich für meine Gefängnisaufenthalte. Deshalb
wandte
ich mich am 12. November 2001 in einem Begnadigungsgesuch an ihn. Ob
dieses
auf seinen Schreibtisch gelangte, ist nicht entscheidend, da in jedem
funktionierenden
Staatswesen die Entscheidungsträger im Sinne der politisch
Verantwortlichen
handeln. Somit ist davon auszugehen, daß die Hexenjagd gegen
Kindermordgegner
durchaus im Sinne des Kanzlerkandidaten Stoiber ist, zumal er seit 1997
Gelegenheit hat, die Staatsanwälte zurückzupfeifen. Das
sollte
jedem klar sein, der erwägt, CDU/CSU zu wählen.
Auch wegen der geringen Kürze gehen wir jetzt einmal davon aus,
dass Lerle uns nicht verbieten würde, dass wir seinen Text
ungekürzt
wiedergeben, ja wir vermuten sogar, dass dies in seinem Sinne ist. Doch
zum eigentlichen Thema: Wir sind nach wie vor nicht der Meinung, dass
in
Deutschland Wahlpflicht oder überhaupt Wahlmöglichkeit
besteht
(s. Bundestagswahl 1998 resp. Die
Regierung Schröder). Für alle, die sich verzweifelt am
"C"
in CDU/CSU festklammern, hier zwei neuere Meldungen:
1) Als eine "unverantwortliche Entgleisung" hat der
Speyerer
Bischof Dr. Anton Schlembach die Kritik des CDU-Politikers Heiner
Geißler
im Kölner "Sonntags-Express" an der kirchlichen Sexualmoral und
der
zölibatären Lebensform der katholischen Priester
zurückgewiesen.
Geißler fehle jedes Verständnis für die "Ehelosigkeit
um
des Himmelreiches willen", die auch Jesus selbst gelebt habe. Mit
seiner
Aussage, man könne nicht alle Priester zu "Eunuchen" umpolen,
diffamiere
er die Priester, die ihr Zölibatsversprechen ernst nähmen und
es ein Leben lang hielten. In seinen Augen sei offenbar jeder, der
sexuell
enthaltsam lebe, ein geschlechtsloses Wesen und nur ein halber Mensch.
Der Bischof wies auch den Vorwurf zurück, die Priester würden
dazu "verurteilt", ohne Frauen leben zu müssen. Die freie
Entscheidung
sei ein Wesenselement des Zölibats. "Die erzwungene Ehelosigkeit
eines
Priesters wäre ebensowenig wirklicher Zölibat wie eine
erzwungene
Eheschließung eine wirkliche Ehe wäre", betonte Bischof
Schlembach.
Völlig unsachgemäß sei auch die Wertung, die
katholischen
Sexualmoral sei "vom Sündenwahn besessen". Der Bischof
wörtlich:
"Um vieles wäre es in unserer Gesellschaft besser bestellt, wenn
sich
mehr Menschen an die kirchliche Morallehre mit ihren Werten wie
lebenslange
eheliche Treue, personal und verantwortlich gestalteter
Sexualität,
Unantastbarkeit des menschlichen Lebens oder Respekt vor der Würde
der Frau halten würden." Geißler habe zwar recht damit, dass
in einer Demokratie jeder sagen dürfe, was er wolle. "Aber es
sollte
wenigstens halbwegs richtig sein" (Pressestelle "Bistum Speyer",
22.02.2002).
2) Als konsequentester Befürworter einer möglichst
unbeschränkten
Stammzellenforschung gilt der frühere Generalsekretär der
CDU,
der evangelische Theologe Peter Hintze (aus: "Kritik am
Stammzellengesetz",
kath.net v. 30.04.2002).
Credo der V2-Sekte:
"In einer Demokratie darf jeder sagen, was er will." Amen; s.
"rechtswidrige
Abtreibungen".
"Aber es sollte wenigstens halbwegs richtig sein." Wie auch immer.
Die von uns empfohlene Alternative: das achte Gebot:
"Du sollst kein falsches Zeugnis geben."
Definitorische Logik
Aus dem PCB-Artikel:
H. Steeb [Generalsekretär der Deutschen Ev.
Allianz
und Vors. des "Treffens Christlicher Lebensrecht-Gruppen" (TCLG)]
bringt
die Problematik auf den Punkt: "Wenn Abtreibung Mord ist, dann ist eine
Abtreibungsklinik ein 'Zentrum des Mordens', und wenn Abtreibung Mord
ist,
dann ist einer, der es tut, ein ... Daß diese Aussage dem
Betroffenen
nicht gefällt, wundert nicht. Ebenso, daß es einer Stadt
nicht
gefällt, wenn man ihr Klinikum 'Zentrum des Mordens' nennt. Aber
das
war bei den Euthanasieärzten des Dritten Reiches und bei den
dafür
mitverantwortlichen Obrigkeiten nicht anders. Nur: Damals hätte
Lerle
vermutlich keine Zwangsandrohung von 500.000 Mark Bußgeld
erhalten,
sondern wäre ins KZ eingeliefert worden, um selbst Märtyrer
zu
werden."
Zur Definition: "Märtyrer": "im strengen Sinn nur jene, die um
Christi Willen durch richterliches Urteil oder zur Verteidigung einer
Tugend
den Tod erlitten haben bzw. im Kerker oder infolge von
Mißhandlungen
gestorben sind und von der Kirche als Blutzeugen anerkannt sind; im
weitern
Sinn in altchristlicher Zeit auch die nur Gefolterten oder zur
Zwangsarbeit
oder Deportation Verurteilten" (M. Buchberger (Hg.), Kirchliches
Handlexikon,
Bd. 2, München 1912, 867). Also auch hier muss der kirchliche
Rahmen
beachtet werden.
Evangelische "Justiz"-Gläubigkeit
Besondere Aufmerksamkeit verdient der Ausschnitt aus der
Internet-Dokumentationen
Lebensrecht ungeborener Menschen; Hg.: Internationaler Arbeitskreis
für
Verantwortung in der Gesellschaft e.V. (IAVG)
An: Friedrich, Landesbischof Dr. Johannes, München
Schreiben H.Penner vom 04.02.2000: "...durch den
Lerle-Prozeß
haben wir erfahren, daß in Nürnberg Dr. Freudemann in seiner
Praxis in größerem Umfang ungeborene Kinder tötet. Wir
wären sehr dankbar, wenn Sie unsere Bitte an Herrn Dr. Freudemann
(siehe Anlage) unterstützen würde, diese Aktivität
einzustellen...."
Schreiben H.Hövelmann vom 09.02.2000: "...Ihr
'Arbeitskreis
für Verantwortung in der Gesellschaft e.V.' ist niemandem hier im
Bischofsbüro bekannt. Da Ihr Gewährsmann Johannes Lerle
mehrfach
vorbestraft und rechtskräftig verurteilt ist, zuletzt vom
Amtsgericht
Erlangen und soeben vom Amtsgericht Fürth, kann ich Landesbischof
Dr. Friedrich nicht raten, sich mit dieser Angelegenheit zu
befassen..."
Schreiben H.Penner vom 09.05.2000: "...wie wir durch
einen Strafprozeß erfuhren, tötet der Gynäkologe Dr.
Freudemann,
Nürnberg, in größerem Umfang ungeborene Kinder. Dieses
Verhalten ist rechtswidrig. Wir haben Herrn Dr. Freudemann gebeten,
diese
Aktivität zu unterlassen. Die Tötung ungeborener Kinder
widerspricht
der christlichen Ethik und auch der ärztlichen Standesethik. Sie
führt
schließlich zu einer Vergreisung unseres Volkes. Mit Schreiben
vom
04.02.2000 hatten wir Sie um Unterstützung unserer Bitte gebeten.
In einem Antwortschreiben von Herrn Dr. Hövelmann vom 09.02.2000
wurde
dies brüsk abgelehnt. Erschreckend ist die Gefühlskälte,
die aus Ihrem Brief spricht, der keinerlei Anzeichen von Betroffenheit
über die massenhafte Tötung von Ungeborenen erkennen
läßt.
Dr. Lerle, der sich für das Recht der Ungeborenen engagiert, wird
von Ihnen kriminalisiert. Ihr Schreiben belegt besser als kirchliche
Verlautbarungen,
daß die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern nicht bereit
ist,
sich für das Lebensrecht ungeborener Menschen einzusetzen. Es
muß
gefragt werden, inwieweit die christliche Ethik für Ihre Kirche
überhaupt
relevant ist..."
Ja, inwieweit ist christliche Ethik für die
"Evangelisch-Lutherische
Kirche" überhaupt relevant? Wie weit ist Christus für die
"Evangelisch-Lutherische
Kirche" überhaupt relevant? Denn Christus ist nicht nur ebenfalls
verurteilt worden, sondern sogar nicht bloß zu Geld- und
Haftstrafe,
sondern zum Tod durch Kreuzigung. Von daher ist es verständlich,
wenn
die "Evangelisch-Lutherische Kirche" mit Christus rein gar nichts zu
tun
haben möchte.
Wir sehen keine Möglichkeit, unsere Vorbehalte gegenüber
Akatholiken, hier konkret den "Evangelischen", zurückzunehmen.
Bei der Suche nach Informationen über den "Landesbischof"
Friedrich
haben wir u.a. auf den Seiten der "Evangelischen Jugend in Bayern"
folgendes
gefunden:
Hackbraten á la Landesbischof Dr. Johannes
Friedrich
1 Pfund Hackfleisch
1 Ei
3 große Zwiebeln
viel Semmelbrösel
2 kleingehackte Knoblauchzehen
Pfeffer, Paprika, Cayenne, Salz (je nach Geschmack)
Alles mit bloßen Händen zusammenrühren und abschmecken
bis es schmeckt. Zum Laib formen und ab in den Ofen.
Guten Appetit!
Dr. Johannes Friedrich, Landesbischof
II. Neues zum "Heilbronner Urteil"
Der besondere Anlass, jetzt wieder einen neuen Abtreibungstext zu
veröffentlichen,
lag in der gestrigen Meldung, dass der von Lerle in seinem Leserbrief
erwähnte
Günter Annen im Eilverfahren in der zweiten Instanz wieder
verloren
hatte, d.h. dass ihm wieder unter Androhung irrsinniger Strafen
verboten
worden war, Abtreibungen als "rechtswidrig" zu bezeichnen. Gestern
(08.05.2002)
fügten wir deshalb folgenden Text auf der KzM-Startseite ein:
Fax an die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart,
Postfach
10 36 53, 70031 Stuttgart, Fax: (0711) 212-3535
---
Hiermit erstatte ich
Strafanzeige
gegen die zuständige Richterin des Oberlandesgericht Stuttgart
wegen Bestätigung des "Heilbronner Urteils" ("Abtreibungen sind
nicht rechtswidrig").
Begründung:
Außer der bereits bekannten, unwiderlegt gebliebenen und damit
allgemein als richtig anerkannten Darlegung, dass Abtreibungen immer
rechtswidrig
und als rechtswidrig zu bezeichnen sind (Aktenzeichen: 13 Js 5320/02),
hat sich die Richterin des bewussten schweren Betruges schuldig gemacht
mit ihrer Lüge:
"Abtreibungen sind rechtmäßig, weil Kirchen mittelbar
mitwirken"
Welche Kirche hat daran "mittelbar mitgewirkt"?
Eine weitere zutiefst verabscheuungswürdige Lüge:
Abtreibungen seien "operative Eingriffe zur Unterbrechung einer
intakten
Schwangerschaft"; für wie lange soll denn die Schwangerschaft
dabei
"unterbrochen" werden?
Damit erweist sich das Oberlandesgericht Stuttgart als Institution
zur Durchsetzung der Lüge und des Terrors. Ich verlange über
die angemessene Bestrafung der Schuldigen hinaus eine sofortige
Richtigstellung
und eine öffentliche Entschuldigung für diese furchtbaren
Lügen.
Dass diese Richterin in keiner Weise mehr tragbar ist, auch wegen der
äußerst
schweren Rufschädigung, die sie dem Gericht eingebracht hat,
versteht
sich von selbst.
S. ferner meinen KzM-Text:
Abtreibung und Zensur - Die Maulkorb-Politik
der Terrorrepublik Deutschland
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ferner umgehend dafür zu
sorgen, dass mir kostenlos das hiermit verurteilte Urteil der Richterin
zugestellt wird.
In Christo
Rechtsbelehrung:
Remota itaque iustitia, quid sunt regna nisi magna latrocinia
(Augustinus).
---
Anlass für unser Schreiben war eine diesbezügliche heutige
Meldung von kath.net; daraus der Schluss:
---
Das Heilbronner Urteil hat in Fachkreisen Kopfschütteln
hervorgerufen.
Einer der bekanntesten Strafrechtsexperten Deutschlands, Prof. Herbert
Tröndle (Waldshut), kritisierte ein "unfassbares
Mißverhältnis"
in der deutschen Rechtsprechung. 1996 habe das Bundesverfassungsgericht
(BVG) erlaubt, Soldaten Mörder zu nennen, ohne daß es
dafür
einen Anlaß gegeben habe. Die Richter untersagten es hingegen,
Abtreibungen
in Übereinstimmung mit dem BVG rechtswidrig zu nennen, obwohl
jährlich
schätzungsweise 300.000 Kinder im Mutterleib getötet
würden.
---
Der lateinische Spruch von Augustinus (De civitate dei [Der
Gottesstaat]
4,4) heißt übersetzt: "Wenn die Gerechtigkeit fehlt, was
sind
Staaten dann anders als große Räuberbanden".
Reicht es, dass in Fachkreisen der Kopf geschüttelt wird? Wir
meinen: Nein! Wir erinnern hier nochmals an das Gleichnis vom gottlosen
Richter (Lk 18,1-8); s. auch Der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte) - der Richter hilft der Witwe
zwar, aber nicht, weil er fürchtet, sie würde sonst den Kopf
schütteln, sondern: "Weil aber diese Witwe mir lästig
fällt,
will ich ihr zu ihrem Recht verhelfen; sonst kommt sie noch am Ende und
schlägt mich ins Gesicht."
Man muss die Richter anscheinend nachdrücklich daran erinnern,
dass sie nicht tun und lassen dürfen, was sie wollen, sondern dass
es ihre Aufgabe ist, jedem zu seinem Recht zu verhelfen. Wenn Richter
sich
wie die Herren des Universums aufspielen, muss man ihnen mit der
notwendigen
Deutlichkeit klarmachen, dass sie es nicht sind. In welchen
Größenwahn
sich Richter versteigern können, zeigt in besonders
erschütternder
Weise der Fall von Ernst-Wolfgang Böckenförde (s. Bundesverfassungsgericht
auf dem Prüfstand), der gar von einer Pflicht faselte, man
müsse
den Menschen mehr gehorchen als Gott! Mussinghoff
schwärmt ganz begeistert von Böckenförde.
Ironischerweise hat - so behauptete jedenfalls Gebhard Fürst (s.
z.B. Islamistischer und sonstiger Terror) am
09.10.2000
in seiner Ansprache bei der Eröffnung der Ausstellung "Gebhard
Müller
1900-1990: Christ – Jurist – Politiker" - sich der frühere
Verfassungsrichter
Müller da etwas anders ausgedrückt; aus der
Fürst-Ansprache:
Was sein Glaube für sein politisches Engagement
bedeutete,
können wir noch heute auf und zwischen den Zeilen unserer
Landesverfassung,
an der er maßgeblich mitgewirkt hat, erkennen: Sie wurde
ausdrücklich
unter die "Verantwortung vor Gott und den Menschen" gestellt (LV,
Vorspruch).
[...] Mit dem Grundsatz, daß Recht an Gerechtigkeit gebunden sein
muß, und – damit einhergehend – daß geltendes Recht nicht
schon
per se als gerecht angesehen werden kann, ist er auch heute noch und
gerade
heute für alle aktuell, die in unserem Land Verantwortung für
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Regierung tragen. Denn es war ja nicht
nur der Führerstaat der NS-Zeit, der sich selbstherrlich über
alle Gerechtigkeit verabsolutierte. Nicht wenige hängen auch heute
dem Irrtum an, Recht könne begründet werden und könne
Bestand
haben als bloße Widerspiegelung faktischer gesellschaftlicher
Auffassungen
und als bloßes Verfahren zur Regulierung von Interessen, die an
sich
selbst nicht mehr zu hinterfragen und zu rechtfertigen sind. Vermutlich
würde Gebhard Müller, der klassisch gebildete, auch heute auf
dieses gefährliche Mißverständnis mit jener Einsicht
antworten,
die schon der hl. Augustinus angesichts des Zerfalles des
römischen
Reiches formulierte: "Remota iustitia, quid sunt regna nisi magna
latrocinia?"
– "Wenn man die Gerechtigkeit wegnimmt, was sind da die Staaten, wenn
nicht
große Räuberbanden?" (De Civitate Dei, IV,4).
Im Originaltext von Augustinus steht zwar das "itaque"
(daher), aber solche Kürzungen sind verzeihlich. Auch die Präambel
des Grundgesetzes spricht zuerst von der Verantwortung von Gott;
uns
ist nicht ganz klar, ob sich Müller tatsächlich einmal auf
dieses
Augustinus-Zitat berufen hat. Jedenfalls gilt: Wenn in Staats- und
Landesverfassungen
von der "Verantwortung vor Gott" die Rede ist, dann spricht sich jeder
Richter, der nicht die Verantwortung vor Gott an die erste Stelle
setzt,
gleich doppelt seine eigene Verurteilung aus. Selbstverständlich
würde
das Naturrecht auch dann gelten, wenn es gar nicht erwähnt oder
sogar
ausdrücklich verurteilt würde.
Wir bleiben bei der Feststellung, die auch in dem Völkermord-Text
enthalten ist: Wenn wir den Staat als "Satansdiener" bezeichnen (oder
analog
die Bundesrepublik als "Terrorrepublik"), so ist damit keinerlei
Beleidigung
gegeben, sondern nur eine rein sachliche und in der christlichen
Literatur
sinngemäß verankerte Terminologie - die Rebellion gegen die
gottgesetzte Ordnung macht den Staat zum Satansdiener, und: "Wenn die
Gerechtigkeit
fehlt, was sind Staaten dann anders als große Räuberbanden."
Zum "Heilbronner Urteil": Günter Annen, der Betroffene des
"Urteils",
ist der momentane Domain-Inhaber von babycaust.de, wo u.a. außer
dem oben zitierten Lerle-Text noch andere Informationen angeboten
werden.
Im Grunde hat sich Annen juristisch bestens abgesichert, denn auf
seiner
Babycaust-Seite ist zu lesen:
Was sagt des Bundesverfassungsgericht in seinem
Urteil vom 28.5.1993 zum Schwangerschaftsabbruch!
Leitsatz 4
"Der Schwangerschaftsabbruch muß für die ganze Dauer der
Schwangerschaft als Unrecht angesehen und dem gemäß
rechtlich
verboten sein. Das Lebensrecht des Ungeborenen darf nicht, wenn auch
nur
für eine begrenzte Zeit, der freien, rechtlich nicht gebundenen
Entscheidung
eines Dritten, und sei es selbst der Mutter, überantwortet
werden."
Leitsatz 15
"Schwangerschaftsabbrüche, die ohne Feststellung einer Indikation
nach der Beratungsregelung vorgenommen werden, dürfen nicht
für
gerechtfertigt (nicht rechtswidrig) *erklärt werden. Es entspricht
unverzichtbaren rechtsstaatlichen Grundsätzen, daß einem
Ausnahmetatbestand
rechtfertigende Wirkung nur dann zukommen kann, wenn das Vorliegen
seiner
Voraussetzungen unter staatlicher Verantwortung festgestellt werden
muß."
(* Anmerkung: "nicht für nicht rechtswidrig"
= rechtswidrig !!! ) Man hätte es auch einfach und
verständlich
ausdrücken können. Bewußte Verwirrung der Sprache, um
ein
Chaos zu verursachen?
Es stimmt schon: Würde das BVerfG-Urteil etwas gelten, würde
die gesamte Schauprozessiererei gegen Annen und überhaupt gegen
die
Lebensschützer in sich zusammenbrechen. Aber das ist ja gerade das
Herzensanliegen der höchsten Gerichte mit ihren
höchstrichterlichen
Urteilen - außer dem Beispiel "Babycaust"
s. z.B. auch die Domain-Namen -: Es soll
Chaos
geschaffen werden. Deswegen sind wir nicht übertrieben
zuversichtlich,
dass Lebensschützer in Deutschland irgendwann einmal wenigstens
toleriert
werden.
III. Momente der Hoffnung
Nach den ganzen Ausführungen könnte man die Frage stellen,
warum
der Text mit "Tod den Lebensschützern!" überschrieben ist,
wenngleich
doch nirgends von einer Hinrichtung der Lebensschützer die Rede
ist.
Nun, zunächst einmal gibt es die Begriffe "mundtot" und "Rufmord";
aber wir denken auch insbesondere an den Zustand
bei der Polizei und in Gefängnissen.
Wie lange hat ein Häftling noch zu leben, wenn er vom
Gefängnisdirektor
oder seinen Angestellten mit Aids infiziert wurde? Wie lange hat ein
Häftling
noch zu leben, wenn er in seiner Zelle von Mitgefangenen erdrosselt
wurde?
Und für die Zukunft: Die Antwort der Generalstaatsanwaltschaft
Stuttgart werden wir bei KzM würdigen. Wird es den Stuttgartern
gelingen,
Abtreibungen als "Schwangerschaftsunterbrechungen", Embryonen als
"Nicht-Menschen"
und die V2-Sekte als "katholische Kirche" zu erweisen? Das müssten
sie auf jeden Fall leisten, wollten sie unsere Anzeige
zurückweisen,
aber man sollte sich diesbezüglich vielleicht keine
übertriebenen
Hoffnungen machen.
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