Privatvergnügen

- Fragwürdige Freude bei "Kyrie eléison" und "SAKA-Informationen" -
(Franziskaner-Rundbrief Februar 1998)
Über die Kyrie-eléison-Sekte, die von dem Laien Manfred Böker und dem Priester Augustin Groß angeführt wird, haben wir bereits öfters berichtet; Böker, Groß und die anderen K.E.-Autoren, allen voran der - nach seinem eigenem Bekenntnis - "saudumme" Laie Johannes Rothkranz, erteilen sich selbst das Imprimatur, betreiben geschmacklose Hetze und verbreiten v.a. theologisch unhaltbare Positionen, wie wir ausführlich am Beispiel der Intentionslehre aufgezeigt haben ("Die Intention bei der Sakramentenspendung", Rundbrief Mai 1997). In den Messen des suspendierten Priesters Augustin Groß (er zelebriert jeden Sonntag dreimal - diese Trination könnte ihm noch nicht einmal ein Bischof gestatten; als einfacher Priester dürfte Groß nur einmal am Tag die Messe lesen!), die nach klaren kirchenrechtlichen Bestimmungen unerlaubt sind und damit auch nicht besucht werden dürfen, kriegt man regelmäßig massive Häresien zu hören, v.a. bzgl. der Lehre über die Sündenvergebung. Wir hatten versucht, K.E. auf den richtigen Kurs zu bringen (Verzicht auf Imprimatur, Widerruf der theologischen Fehlleistungen, Verzicht auf Gehässigkeiten, Regulierung der kirchenrechtlichen Situation etc. etc.); unsere Bemühungen führten dazu, daß man auf uns als Autor verzichtete - bei K.E. kann man halt keine Katholiken gebrauchen - und sogar Verleumdungen übelster Art über uns verbreitete, wenn auch u.W. nur verbal. Kurz: Die K.E.-Sekte erlaubt nur kirchenschädliche Aktivitäten.

Diese Sekte bzw. ihre Publikation "Kyrie eléison" hat nun Verstärkung erhalten - von dem belgischen Priester Paul Schoonbroodt, der zu den prominentesten Vertretern antikirchlicher Gesinnung im deutschen Sprachraum gehört. Schoonbroodt wurde 1958 zum Priester geweiht und vermutlich noch rechtmäßig zum Kaplan bestellt, geriet dann aber in Konflikt mit der Vaticanum-II-Hierarchie und erbaute sich vor einigen Jahren seine eigene Kirche, die auch von einigen Deutschen besucht wird. Schoonbroodts Bestellung zum Pfarrer - er nennt sich gerne "Pfarrer a.D." - erfolgte aber sicherlich nicht mehr rechtmäßig, denn es gilt: "Die Bestellung der Pfarrer ... steht ausschließlich unter Reprobation jeder gegenteiligen Gewohnheit, jedoch unter Aufrechterhaltung von rechtmäßigen Wahl- und Präsentationsprivilegien dem Ortsordinarius zu" (A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen (4)1926, 201). Schoonbroodt kann keinen Ortsordinarius oder einen anderen rechtmäßigen Diözesanregierenden nennen, der ihn zum jemals zum "Pfarrer" bestellt hätte. Schoonbroodt könnte sich - wie jeder Priester - natürlich mit "Pater" anreden lassen; bereits sein penetrantes Insistieren auf dem Pfarrertitel lassen Zweifel an seiner römisch-katholischen Gesinnung aufkommen.

In der Ausgabe 4/97 von K.E. schreibt Schoonbroodt nun: "Grüß Gott, liebe Leser, liebe katholische Freunde! Wir freuen uns, Sie nach einer langen Unterbrechung begrüßen zu können. [...; der Vorstand der SAKA hat beschlossen], ab jetzt Beiträge der SAKA in Zusammenarbeit mit Kyrie eléison zu veröffentlichen. Somit wird das Heft Kyrie eléison in dem dafür freigehaltenen Teil auch Träger der "SAKA-INFORMATIONEN", wofür wir ihm dankbar sind. [...] Abbé Paul Schoonbroodt, Präsident der SAKA" (S. 62f). Die Monats-Zeitschrift "SAKA-Informationen" war eingegangen, nachdem der Soziologe Wigand Siebel, der damalige Chefredakteur dieses Blattes, sich gegen die Mehrzahl der Vorstandsmitglieder als Wunderheiler mit seinem selbstgebrauten "Oratoriumswasser" profilieren wollte.

Was hat dieser vermeintliche "Pfarrer a.D." vorzuweisen? Schoonbroodt arbeitete u.a. bei der Verbreitung des sog. "Katechismus des Oratoriums" mit, so als Übersetzer des deutschen Originaltextes in die französische Sprache. Über diesen "Katechismus" schreibt Schoonbroodt im Vorwort zur zweiten Auflage: "Herrn Professor Wigand Siebel ist zu danken, daß er sich der Mühe unterzogen hat, die Ausarbeitung des Katechismus zu übernehmen. Mein Dank gilt außerdem Bischof Dr. theol. Günther Storck, München, der den Entwurf des Katechismus kritisch durchgesehen und das Vorwort zur ersten Auflage beigesteuert hat [...] Paul Schoonbroodt OR - Katholischer Priester, Pfarrer a.D." (K.O., Saarbrücken (2)1990, S. 14). Siebel war damals zwar noch nicht als Wunderheiler aufgetreten, Storck hingegen war auch damals das, was er schon als Student war: ein Häretiker und aller Wahrscheinlichkeit nach auch ein Atheist (s. "Alma Mater", Rundbriefe März + April 1997). Dadurch ist leicht zu erklären, daß der K.O. einige Irrtümer enthält, wie wir bereits anhand der "Honoriusfrage" aufgezeigt haben ("Das Papsttum - gestern und morgen", Rundbrief Dezember 1997).

Schoonbroodt ist u.a. bekannt für seine Zusammenarbeit mit der Sekte von Mgr. Lefebvre, der "Priesterbruderschaft St. Pius X.". Einer von den Lefebvre-Bischöfen weihte die Schoonbroodt-Kirche ein; regelmäßig kommen Pius-Seminaristen bei ihm zur Beichte; wir können nicht sicher ausschließen, daß Pius-Brüder bei ihm die sog. "Johannes-Messe" zelebrieren. Eines steht fest: Schoonbroodt pflegt intensiven Verkehr mit Akatholiken, denn die Pius-Brüder sind nicht nur nicht katholisch, sondern wollen es auch ausdrücklich nicht sein, wie ihre Anhänglichkeit an Wojtyla klar beweist.

Wie ist Schoonbroodts Verhalten im Licht der kirchlichen Lehre zu beurteilen? Selbst wenn man nur seinen Verkehr mit den Pius-Brüdern bewertet, ergibt sich ein durch und durch niederschmetterndes Bild. V.a. niederschmetternd ist jedoch das Faktum, daß sich die wenigsten Laien darum scheren, welchen kirchlichen Status der Priester besitzt, bei dem sie die Messe besuchen. An diesem unbekümmerten Dornröschenschlaf der Gläubigen krankt die Kirche ganz besonders, denn die ganzen Sektierer können sich ja nur halten, wenn sie - wie im Falle Schoonbroodts - Unterstützung erhalten.

Uns ist einiges Negative über Schoonbroodt zu Ohren gekommen - so soll er Steuern in extrem hohen Maße hinterzogen haben und sogar mit Eberhard Heller von der "Einsicht" paktieren -, doch da rufen wir zur Vorsicht auf: Die Gerüchteküche brodelt bekanntlich im "traditionalistischen" Raum besonders stark, und solange für solche Aussagen nicht hieb- und stichfeste Beweise vorliegen, ist es Katholiken verboten, diese Aussagen als wahr zu verbreiten. Es müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, bevor man den Ruf eines anderen schädigt. Schoonbroodts Pius-Kontakte hingegen sind für jedermann leicht sichtbar und stellen zudem ein äußerst schweres Verbrechen dar. Wenn ein Katholik an Kulthandlungen von Andersgläubigen, z.B. der "Pius-Bruderschaft", teilnimmt, so gilt folgendes:

"Die Teilnahme der Katholiken an den akatholischen Kulthandlungen kann derart sein, daß sich die Katholiken mittätig daran beteiligen, oder so, daß sie sich passiv verhalten. a) Aktive Teilnahme an den Kulthandlungen der Akatholiken ist durchaus verboten (can. 1258 §1). Handelt es sich um Teilnahme an Kulthandlungen, die in sich häretisch sind, so ist die Teilnahme schon durch das Naturgesetz verboten. Bei Kulthandlungen, welche die Häretiker mit uns gemeinsam haben [Anm. PRHL: hier ist die Pius-Bruderschaft anzusiedeln, in der - mit Ausnahme der Johannes-Messe - die Riten der katholischen Kirche befolgt werden], ist die Teilnahme, selbst wenn daraus kein Ärgernis entsteht, wenigstens durch das Kirchengesetz verboten. [...] b) Passive Teilnahme an akatholischen Kulthandlungen ist erlaubt, wenn ein wichtiger Grund aus amtlichen oder Höflichkeitsrücksichten die Teilnahme nahelegt und die Gefahr des Abfalles oder des Ärgernisses ausgeschlossen ist [Anm. PRHL: z.B. Beerdigungsmessen der Konzilssekte] (can. 1258 §2)" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, S. 95).

Schoonbroodt gibt vor, katholisch zu sein; in diesem Falle würde er gegen folgende Bestimmung verstoßen:

"Die Teilnahme der Akatholiken an katholischen Kulthandlungen kann ebenfalls eine aktive oder passive sein. a) Aktive Teilnahme der Akatholiken am katholischen Gottesdienst ist verboten, insofern dadurch der Anschein erweckt wird, als sei der katholische und akatholische Glaube wesentlich nicht voneinander verschieden, und insofern der Indifferentismus gefördert wird. Es ist verboten, daß Häretiker Taufpaten bei der Taufe eines Katholiken sind. Sofern sie einer Sekte [Anm. PRHL: z.B. Pius-Bruderschaft] angehören, können sie überhaupt nicht gültigerweise Pate sein (can. 765). [...] Auch Sakramentalien dürfen ihnen öffentlich nicht gespendet werden. Daher ist es verboten, ihnen an Maria Lichtmeß geweihte Kerzen zu geben oder am Aschermittwoch geweihte Asche oder am Palmsonntag geweihte Palmen. Dagegen ist es nicht verboten, ihnen privatim Weihwasser zu geben oder eine geweihte Medaille usw. oder ihnen Segnungen zu spenden, um ihnen das Licht des Glauben und zugleich die Gesundheit des Leibes zu erflehen (can. 1149). [...] Der katholische Geistliche darf auch nicht amtlich die Leiche eines Häretikers zu Grabe geleiten" (a.a.O. 96f).

Schoonbroodt spendet den Pius-Leuten Sakramente. Dies ist folgendermaßen zu beurteilen:

"Häretiker und Schismatiker. 1. Außerhalb der Todesgefahr darf man ihnen kein Sakrament spenden, auch nicht, wenn sie darum bitten und im guten Glauben sind (can. 731 §2). 2. In Todesgefahr darf ein Häretiker oder Schismatiker bedingungsweise absolviert werden, wenn er im guten Glauben ist und von seinem Irrtum nicht überzeugt werden kann. Ärgernis muß jedoch nach Kräften immer vermieden werden" (a.a.O. 453).

Unter geordneten kirchlichen Verhältnissen sähe es für Schoonbroodt schlecht aus:

"Für Apostasie, Häresie und Schisma ist Hauptstrafe (wie nach dem alten Rechte) die von selbst eintretende Exkommunikation; außerdem sollen Apostaten, Häretiker und Schismatiker, wenn sie trotz Mahnung sich nicht bessern, der kirchlichen Ämter und Würden verlustig und infam erklärt werden; sind es Kleriker, so sind sie nach wiederholter Mahnung zu deponieren. Die Zugehörigkeit oder der öffentliche Anschluß an eine akatholische Religionsgesellschaft sind mit der von selbst eintretenden Infamie belegt, Kleriker gehen ohne weiteres des Amtes verlustig (vgl. can. 188, n. 4) und sollen nach erfolgter Mahnung degradiert werden. [...] Der Häresie verdächtig sind jene, welche auf irgend eine Weise freiwillig und wissentlich die Ausbreitung der Häresie fördern oder an den Kulthandlungen der Häretiker teilnehmen (vgl. can. 1258). Wer der Häresie verdächtig ist und sich nach erfolgter Mahnung vom Verdachte nicht reinigt, ist von den kirchlichen Rechtshandlungen ausgeschlossen; ein Kleriker ist überdies, wenn er einer wiederholten Mahnung nicht folgt, von der Ausübung des Ordo zu suspendieren; bessert sich der der Häresie Verdächtige nicht innerhalb von sechs Monaten - nach altem Rechte binnen Jahresfrist - nicht, so hat er als Häretiker zu gelten und verfällt demnach den auf die Häresie gesetzten Strafen" (A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen (4)681f).

Schoonbroodt unterstützt die Pius-Leute, die mit Recht als die größten Feinde der Kirche und die Hauptschuldigen an der Kirchenkrise gelten. Damit gehört Schoonbroodt zu den Gestalten, denen man am besten überhaupt nichts glaubt - Herrn Schoonbroodt Vertrauen zu schenken, hieße, ein unverantwortliches Lotteriespiel zu riskieren.

Wir betonen abschließend: Wer "Kyrie eléison" oder die "SAKA-Informationen" unterstützt, nachdem nun - für jedermann klar ersichtlich - die gottfeindliche Ausrichtung der dahinterstehenden Gruppierungen unbezweifelbar feststeht, der macht sich mitschuldig an der gegenwärtigen Kirchenkrise.

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