Deutscher Bundestag erklärt deutsche Rechtsprechung für grundgesetzwidrig

- Pressemitteilung zur Petition -
(Kirche zum Mitreden, 18.06.2009)
"Die Bewertung des Zweiten Vatikanischen Konzils ist vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Trennung von Staat und Kirche eine Angelegenheit der katholischen Kirche."
Dies erklärte der Deutsche Bundestag am 17.06.2009 (PS) zu Petition 1-16-06-2220-055179 v. 08.05.2009. Dazu einige Anmerkungen:
1. In der Tat ist die Bewertung von "Vatikanum 2" (V2) eine Angelegenheit der katholischen Kirche; allerdings kann sich kein Staat da irgendwie einmischen. Cf.: "Die Kirche hat eine unmittelbar göttliche Sendung und muß daher in Erfüllung ihrer Aufgaben von jeder menschlichen Macht frei und unabhängig sein. [...] Eine eigenberechtigte und ausschließliche Hoheit beansprucht die Kirche über geistliche und mit geistlichen Dingen zusammenhängende Sachen" (E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959, 66).
2. Die Kirche hat bereits eindeutig über V2 geurteilt, u.z. in ihren Dogmen. Wer die unfehlbare kirchliche Lehre leugnet - und genau das wird bewiesenermaßen von V2 gemacht -, der ist als Häretiker aus der Kirche ausgeschlossen. Eine Änderung der Glaubenslehre ist nicht möglich. Cf.: "Wer sagt, es sei möglich, daß man den von der Kirche vorgelegten Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den die Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen" (Vatikanisches Konzil, zit. nach NR 61).
3. Dass die BRD ihrem eigenen Grundgesetz eklatant zuwiderhandelt, wurde bereits unter Papst Pius XII. öffentlich festgestellt, namentlich bzgl. der Zwangszivilehe. Cf.: "Diese Zwangsordnung widerspricht der durch das Bonner Grundgesetz gewährleisteten Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit. [...] Die Mißachtung dieser relig. Überzeugung zwingt zur Heuchelei, gefährdet die Würde des Menschen, aber auch die Autorität des Staates, der etwas fordert, was nicht in seiner Macht steht" (Erzbischof W. Rauch (Hg.), Lexikon des katholischen Lebens, Art. Trauung, Freiburg 1952, 1212).
4. Gem. unfehlbarer Lehre besitzt die Kirche Christi die Wesenseigenschaften einig, heilig, katholisch und apostolisch. Dementsprechend ist also das häretische Gebilde von V2 nicht die katholische Kirche; seit dem Tod von Papst Pius XII. i.J. 1958 besteht die bislang längste Sedisvakanz. Wer sich allerdings heute in der BRD zum katholischen Glauben bekennt, womit der sog. "Sedisvakantismus" verbunden ist, wird schnell Opfer permanenter Strafverfolgung. Zu den schwersten und absurdesten Rechtsverstößen zählt dabei die Behauptung (direkter Widerspruch / contradictio in adiecto) des Bundesverfassungsgerichts, dass Häretiker Mitglieder der katholischen Kirche sind (1 BvR 143/80 zu LG Hanau, 2 S 231/79). Erstritten wurde dieses damals sehr medienpräsente Urteil Ende 1979 von Giselbert Grohe. Grohe wiederum ist anscheinend zumindest heute aktiv in der Gemeinschaft von Marcel Lefebvre, i.e. "Priesterbruderschaft St. Pius X." Ähnlich dem BVerfG bekämpft auch der Lefebvre-Verein die klare Lehre über die Kirche, indem er trotz absoluter Unvereinbarkeit Häresie und Kirche zusammenstellt. Cf.: "Wir sind suspendiert a divinis von der konziliaren Kirche für die konziliare Kirche, der wir aber nicht angehören wollen. Diese konziliare Kirche ist eine schismatische Kirche, weil sie mit der katholischen Kirche, mit der Kirche aller Zeiten gebrochen hat. [...] Die Kirche, die solche Irrtümer bejaht, ist zugleich schismatisch und häretisch. Die konziliare Kirche ist also nicht katholisch. In dem Maß, als der Papst, die Bischöfe, die Priester oder die Gläubigen dieser neuen Kirche anhängen, trennen sie sich von der katholischen Kirche" (M. Lefebvre, Sonderrundbrief, 29.07.1976).
5. Weil der Deutsche Bundestag nun selbst die Grundgesetzwidrigkeit der von der BRD betriebenen Religionsunterdrückung schriftlich bestätigt hat, wird hiermit Strafanzeige gegen alle erstattet, die entsprechende BRD-Verfahren betrieben haben. Abschließend wird erinnert an Grundgesetz Art. 20, Abs. 4: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Wortlaut der Petition v. 08.05.2009

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) nicht mehr fälschlich als "katholische Kirche" ausgegeben wird.
Begründung: Die BRD behauptet durchgängig, die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) sei die katholische Kirche. Dies wirkt sich in vielfältigen Bereichen aus, z.B. im sog. "katholischen Religionsunterricht", bei der "Kirchensteuer" usw. usf. Bewiesenermaßen ist aber die V2-Gruppe nicht die katholische Kirche, da sie nicht die Wesensmerkmale besitzt, die dieser Kirche gem. unfehlbarer Lehre eigentümlich sind: una, sancta, catholica, apostolica (einig, heilig, katholisch, apostolisch). Diese Tatsache der Sedisvakanz wurde von sog. "Sedisvakantisten" weltweit in zahlreichen unwiderlegbaren Studien dargelegt. Im allgemeinen wird diese Tatsache ignoriert, zumal sowieso kaum einer weiß, was denn die katholische Lehre ist. Neuerdings ist der Glaubensabfall der V2-Gruppe doch etwas ins öffentliche Bewusstsein gerückt, u.z. als Robert Zollitsch (sog. "Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz") in einem Fernsehinterview am diesjährigen Karsamstag (11.04.2009) die Erlösungstat Christi öffentlich geleugnet hat. Dies soll zum Anlass genommen werden, dass die V2-Gruppe nun endlich auch von der BRD nicht mehr als "katholische Kirche" ausgegeben wird.
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Brief des Deutschen Bundestages, Poststempel 17.06.2009

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DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
11011 Berlin, 03.06.2009
Platz der Republik 1
Femruf (030) 227-35222
Telefax (030) 227-30057
Die Sachbearbeiterin ist teilzeitbeschäftigt und daher nur montags, dienstags und mittwochs telefonisch zu erreichen.
Pet 1 -16-06-2220-055179
(Bitte bei allen Zuschriften angeben)
Betr.: Kirchenfragen
Bezug: Ihr Schreiben vom 08.05.2009
Sehr geehrter Herr Lingen, im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben. Nach Prüfung Ihrer Eingabe ist eine Veröffentlichung Ihrer Petition im Internet nicht vorgesehen. Aufgabe des Petitionsausschusses ist es, Handlungen oder Unterlassungen von Behörden oder anderen Verwaltungsstellen des Bundes zu prüfen. Er ist auch zuständig für die Behandlung von Bitten zur Bundesgesetzgebung. Die Bewertung des Zweiten Vatikanischen Konzils ist vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Trennung von Staat und Kirche eine Angelegenheit der katholischen Kirche. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen gedient zu haben. Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (Frau Braun)
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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Naumann
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