Deutscher Bundestag erklärt
deutsche Rechtsprechung für grundgesetzwidrig
- Pressemitteilung zur Petition -
(Kirche zum Mitreden, 18.06.2009)
"Die Bewertung des Zweiten Vatikanischen Konzils ist vor dem
Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Trennung von Staat und
Kirche eine Angelegenheit der katholischen Kirche."
Dies erklärte der Deutsche Bundestag am 17.06.2009 (PS) zu
Petition 1-16-06-2220-055179 v. 08.05.2009. Dazu einige Anmerkungen:
1. In der Tat ist die Bewertung von "Vatikanum 2" (V2) eine
Angelegenheit der katholischen Kirche; allerdings kann sich kein Staat
da irgendwie einmischen. Cf.: "Die Kirche hat eine unmittelbar
göttliche Sendung und muß daher in Erfüllung ihrer
Aufgaben von jeder menschlichen Macht frei und unabhängig sein.
[...] Eine eigenberechtigte und ausschließliche Hoheit
beansprucht die Kirche über geistliche und mit geistlichen Dingen
zusammenhängende Sachen" (E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch
des Kirchenrechts, I. Band, München (10)1959, 66).
2. Die Kirche hat bereits eindeutig über V2 geurteilt, u.z. in
ihren Dogmen. Wer die unfehlbare kirchliche Lehre leugnet - und genau
das wird bewiesenermaßen von V2 gemacht -, der ist als
Häretiker aus der Kirche ausgeschlossen. Eine Änderung der
Glaubenslehre ist nicht möglich. Cf.: "Wer sagt, es sei
möglich, daß man den von der Kirche vorgelegten
Glaubenssätzen entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft
gelegentlich einen anderen Sinn beilegen müsse als den, den die
Kirche verstanden hat und versteht, der sei ausgeschlossen"
(Vatikanisches Konzil, zit. nach NR 61).
3. Dass die BRD ihrem eigenen Grundgesetz eklatant zuwiderhandelt,
wurde bereits unter Papst Pius XII. öffentlich festgestellt,
namentlich bzgl. der Zwangszivilehe. Cf.: "Diese Zwangsordnung
widerspricht der durch das Bonner Grundgesetz gewährleisteten
Glaubens-, Gewissens- und Kultusfreiheit. [...] Die Mißachtung
dieser relig. Überzeugung zwingt zur Heuchelei, gefährdet die
Würde des Menschen, aber auch die Autorität des Staates, der
etwas fordert, was nicht in seiner Macht steht" (Erzbischof W. Rauch
(Hg.), Lexikon des katholischen Lebens, Art. Trauung, Freiburg 1952,
1212).
4. Gem. unfehlbarer Lehre besitzt die Kirche Christi die
Wesenseigenschaften einig, heilig, katholisch und apostolisch.
Dementsprechend ist also das häretische Gebilde von V2 nicht die
katholische Kirche; seit dem Tod von Papst Pius XII. i.J. 1958 besteht
die bislang längste Sedisvakanz. Wer sich allerdings heute in der
BRD zum katholischen Glauben bekennt, womit der sog. "Sedisvakantismus"
verbunden ist, wird schnell Opfer permanenter Strafverfolgung. Zu den
schwersten und absurdesten Rechtsverstößen zählt dabei
die Behauptung (direkter Widerspruch / contradictio in adiecto) des
Bundesverfassungsgerichts, dass Häretiker
Mitglieder der
katholischen Kirche sind (1 BvR 143/80 zu LG Hanau, 2 S 231/79).
Erstritten wurde dieses damals sehr medienpräsente Urteil Ende
1979 von Giselbert Grohe. Grohe wiederum ist anscheinend zumindest
heute aktiv in der Gemeinschaft von Marcel Lefebvre, i.e.
"Priesterbruderschaft St. Pius X." Ähnlich dem BVerfG
bekämpft auch der Lefebvre-Verein die
klare Lehre über die
Kirche, indem er trotz absoluter Unvereinbarkeit Häresie und
Kirche zusammenstellt. Cf.: "Wir sind suspendiert a divinis von der
konziliaren Kirche für die konziliare Kirche, der wir aber nicht
angehören wollen. Diese konziliare Kirche ist eine schismatische
Kirche, weil sie mit der katholischen Kirche, mit der Kirche aller
Zeiten gebrochen hat. [...] Die Kirche, die solche Irrtümer
bejaht, ist zugleich schismatisch und häretisch. Die konziliare
Kirche ist also nicht katholisch. In dem Maß, als der Papst, die
Bischöfe, die Priester oder die Gläubigen dieser neuen Kirche
anhängen, trennen sie sich von der katholischen Kirche" (M.
Lefebvre, Sonderrundbrief, 29.07.1976).
5. Weil der Deutsche Bundestag nun selbst die Grundgesetzwidrigkeit der
von der BRD betriebenen Religionsunterdrückung schriftlich
bestätigt hat, wird hiermit Strafanzeige gegen alle erstattet, die
entsprechende BRD-Verfahren betrieben haben. Abschließend wird
erinnert an Grundgesetz Art. 20, Abs. 4: "Gegen jeden, der es
unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Wortlaut der Petition v. 08.05.2009
a****
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... dass die Gruppe
des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) nicht mehr
fälschlich als "katholische Kirche" ausgegeben wird.
Begründung: Die BRD behauptet durchgängig, die Gruppe des
sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) sei die katholische Kirche.
Dies wirkt sich in vielfältigen Bereichen aus, z.B. im sog.
"katholischen Religionsunterricht", bei der "Kirchensteuer" usw. usf.
Bewiesenermaßen ist aber die V2-Gruppe nicht die katholische
Kirche, da sie nicht die Wesensmerkmale besitzt, die dieser Kirche gem.
unfehlbarer Lehre eigentümlich sind: una, sancta, catholica,
apostolica (einig, heilig, katholisch, apostolisch). Diese Tatsache der
Sedisvakanz wurde von sog. "Sedisvakantisten" weltweit in zahlreichen
unwiderlegbaren Studien dargelegt. Im allgemeinen wird diese Tatsache
ignoriert, zumal sowieso kaum einer weiß, was denn die
katholische Lehre ist. Neuerdings ist der Glaubensabfall der V2-Gruppe
doch etwas ins öffentliche Bewusstsein gerückt, u.z. als
Robert Zollitsch (sog. "Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz")
in einem Fernsehinterview am diesjährigen Karsamstag (11.04.2009)
die Erlösungstat Christi öffentlich geleugnet hat. Dies
soll
zum Anlass genommen werden, dass die V2-Gruppe nun endlich auch von der
BRD nicht mehr als "katholische Kirche" ausgegeben wird.
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Brief des Deutschen Bundestages, Poststempel 17.06.2009
a****
DEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
11011 Berlin, 03.06.2009
Platz der Republik 1
Femruf (030) 227-35222
Telefax (030) 227-30057
Die Sachbearbeiterin ist teilzeitbeschäftigt und daher nur
montags, dienstags und mittwochs telefonisch zu erreichen.
Pet 1 -16-06-2220-055179
(Bitte bei allen Zuschriften angeben)
Betr.: Kirchenfragen
Bezug: Ihr Schreiben vom 08.05.2009
Sehr geehrter Herr Lingen, im Auftrag der Vorsitzenden des
Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages, Frau Kersten Naumann, MdB, danke ich Ihnen für Ihr
Schreiben. Nach Prüfung Ihrer Eingabe ist eine
Veröffentlichung Ihrer
Petition im Internet nicht vorgesehen. Aufgabe des Petitionsausschusses
ist es, Handlungen oder Unterlassungen
von Behörden oder anderen Verwaltungsstellen des Bundes zu
prüfen. Er ist auch zuständig für die Behandlung von
Bitten zur Bundesgesetzgebung. Die Bewertung des Zweiten Vatikanischen
Konzils ist vor dem Hintergrund
der grundgesetzlich garantierten Trennung von Staat und Kirche eine
Angelegenheit der katholischen Kirche. Ich hoffe, Ihnen mit diesen
Ausführungen gedient zu haben. Personenbezogene Daten werden unter
Wahrung des Datenschutzes
gespeichert und verarbeitet. Mit freundlichen Grüßen Im
Auftrag (Frau Braun)
****e
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