Laienpredigt

- Verkündung à la V2-Sekte -
(Kirche zum Mitreden, 06.05.1999)
Während unserer materiellen Zugehörigkeit zur V2-Sekte wurden wir Zeuge von verschiedenen "Predigten", die offizielle Laien (die V2-"Priester" besitzen i.d.R. keine Weihe, d.h. sie sind verkappte Laien, s. Abschied vom Priestertum) gehalten haben. Bei einigen dieser "Predigten" haben wir ostentativ die Kirche verlassen, andere haben wir über uns ergehen lassen, so z.B. eine "Erntedankpredigt", wo sich zwei Frauen vorne (der Ausdruck "Altarraum" paßt nicht mehr, weil der Altar einem Luthertisch hatte weichen müssen) hinstellten und so tiefe Weisheiten von sich gaben wie: "Aus Kartoffeln macht man die Pommes frites, die wir alle so gerne essen." Man kann also auch bei Laienpredigten einiges lernen.

Zunächst einige kirchliche Bestimmungen über die Predigt:
"Fähigkeit und Eignung (cc. 1340 1342). Die Predigtvollmacht darf grundsätzlich nur Priestern und Diakonen erteilt werden, anderen Geistlichen (Subdiakonen und Minoristen) nur aus einem oberhirtlich gebilligten vernünftigen Grund und bloß für einzelne Fälle, z.B. für Probepredigten der Seminaristen. Allen Laien, auch den Laienreligiosen (Klosterbrüdern, Schulbrüdern, Nonnen) ist das Predigen in einer Kirche verboten (c. 1342). Die Vollmacht wie die Erlaubnis zum Predigen darf nur erteilt werden, wenn die Eignung des dazu Ausersehenen feststeht. Gefordert sind gute Sitten und ein hinreichendes Wissen; letzteres ist durch eine Prüfung (wie vor Erteilung der Beichtvollmacht, e. 877 § 1) unter Beweis zu stellen. Von der Prüfung kann abgesehen werden, wenn das nötige Wissen des Kandidaten auf andere Weise (z. B. Besitz des theol. Doktorgrades) erwiesen ist. Die Vollmacht wie die Erlaubnis sind zu widerrufen, wenn der Prediger die notwendigen Eigenschaften vermissen läßt; besteht ein Zweifel hinsichtlich der Lehre und Gelehrsamkeit, so kann der Prediger einer neuen Prüfung unterworfen werden. Gegen die Entziehung der Vollmacht wie der Erlaubnis ist Beschwerde an den Heiligen Stuhl zulässig (c. 1601); für den weltgeistlichen Bereich ist die SC Conc. zuständig und für den ordensgeistlichen Bereich die SC Rel. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung (e. 1340)" (E. Eichmann, K. Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. II, München (9)1958, 384).
Christus hat der Kirche eine hierarchische Ordnung gegeben, in der sich niemand ein Amt wie z.B. das Predigtamt anmaßen darf. Der Begriff "Apostel" bedeutet "Gesandter", und nur die rechtmäßigen Nachfolger der Apostel, i.e. die katholischen Bischöfe, besitzen die von Christus seiner Kirche überlassenen Vollmachten der Kirchenregierung (für den gesamten Erdkreis der Papst, für ihr Bistum die anderen Bischöfe). Die Apostel sahen die Predigt als eine wichtige Aufgabe, zu der sie bevollmächtigt und verpflichtet waren. Die Apostel faßten den Entschluß, Diakone zu wählen, aufgrund der Überlegung: "Es ist nicht recht, daß wir das Wort Gottes vernachlässigen und den Tisch besorgen. Darum, Brüder, wählt aus eurer Mitte siebenMänner von gutem Rufe und voll Geist und Weisheit. Sie wollen wir für dieses Werk bestellen. Wir aber wollen weiter demGebete und dem Dienste des Wortes obliegen" (Apg 6,2-4). Paulus ermahnt Timotheus: "Was du von mir in Gegenwart von vielen Zeugen vernommen hast, das vertraue zuverlässigen Männern an, die geeignet sind, wieder andere zu belehren" (2 Tim 2,2). Die Frau hat gemäß göttlicher Anordnung nicht die gleiche Aufgabe wie der Mann: "Die Frau soll in Stille und aller Unterwürfigkeit Belehrung suchen. Ich gestatte der Frau nicht, das Lehramt auszuüben. Sie soll auch nicht über den Mann herrschen wollen, sondern soll sich still zurückhalten" (1 Tim 2,11f). An die Korinther schreibt Paulus: "Die Frauen sollen in der Versammlung schweigen. Es steht ihnen nicht an, das Wort zu ergreifen. Sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz gebietet. Wenn sie etwas wissen wollen, sollen sie daheim ihre Männer fragen" (1 Kor 34-36). Frauen sind gänzlich unfähig, eine gültige Weihe zu empfangen (s. Leserbriefe 03.01.1998), deswegen konnte Paulus auch nichts anderes bestimmen. Wenn jemand etwas verbietet, dann muß das nicht heißen, daß ein anderer es erlauben könnte, m.a.W. wenn Paulus den Frauen verbietet, in der Kirche das Lehramt auszuüben, dann muß das nicht heißen, daß dieses Verbot aufgehoben werden kann, etwa weil sich die "Zeitumstände ändern" (?). Vielmehr ist festzuhalten, daß das Predigtamt in Verbindung mit der hierarchischen Struktur der Kirche steht, an der Frauen keinen Anteil haben können.

Die V2-Sektier können in ihrer unbändigen Zerstörungswut auch in diesem Falle nicht zurückhalten. Die kirchlichen Bestimmungen werfen sie bereits über den Haufen, indem sie als Maxime verkünden:
"Laien kann unter bestimmten Umständen [??] und in Notfällen [???] entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz die Predigt in einer Kirche oder Kapelle gestattet werden. [Verweis auf Bestimmungen verschiedener "Bischofskonferenzen"]. Ausgenommen ist allerdings die Homilie in der Eucharistiefeier, die als Teil der Liturgie ausschließlich dem Priester und Dieakon vorbehalten ist (vgl. can. 230 § 3). Hiervon kann der Bischof nicht dispensieren (AAS 79, 1987, 1249)" (N. Ruf, Das Recht der katholischen Kirche, Freiburg (5)1989, 190).
Wie die Erfahrung etwa mit den kartoffellobenden Damen zeigt, schert sich eh keiner um die Restriktionen bzgl. der Homilie. Wenn in V2-Büchern wie etwa dem V2-"CIC" [Kodex des kanonischen Rechts] von 1983 irgendwelche "konservativen" Bestimmungen erscheinen, dann nur, um naive Gemüter zu beschwichtigen und um durch Mißachtung dieser Vorschriften die Mentalität der beständigen Revolution gegen die vernunftgemäße Ordnung zu fördern; ein anderes Beispiel für Beschwichtigungsversuche seitens des V2-"Lehramtes" sind die V2-Richtlinien zur Beurteilung der Sodomie.
Kath.de warb vor einiger Zeit damit, daß die amtierende "Miss Germany", Alexandra Philipps, in der Frankfurter Liebfrauenkirche bei dem "Gebet am Mittag - 10 Minuten Wort und Musik täglich 12:05" am Donnerstag, 25.März´99 (Fest Mariä Verkündigung, dupl. I. class.) "gepredigt" hat.
Zur Institution der "Miss Germany": Diese ist mit der christlichen Moral unvereinbar. Frauen zwischen 16 und 26 Jahren zeigen sich in absolut unzureichender Bekleidung vor einem Gremium und der Öffentlichkeit - dieses Verhalten muß wenigstens als Bedrohung der Schamhaftigkeit eingestuft werden:
"Wegen ihres verschiedenen Einflusses auf die Erregung der geschlechtlichen Lust werden die Körperteile eingeteilt in ehrbare (Gesicht, Hände, Füße), sog. weniger ehrbare (Brust, Rücken, Arme, Schenkel), sog. unehrbare (Geschlechtsteile und Partien, die ihnen sehr nahe sind)" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 189. In Bezug auf die Männer zählt auch die weibliche Brust als unehrbarer Körperteil (cf. H. Noldin, A. Schmitt, Summa theologiae moralis, Complementum (IV.; in II.), Wien (25)1937, 50.
Bei der Wahl zur "Miss Germany" geht es also um das Anschauen von spärlich bekleideten Frauen, bei denen oft auch von unehrbaren Körperteilen einiges zu sehen ist. Bzgl. der Blicke gilt:
"Bei Personen desselben Geschlechts unehrbare Teile flüchtig oder aus Neugierde anschauen, ist eine läßliche Sünde; es wird aber zu einer Todsünde, wenn es absichtlich und lange geschieht. [...] Weniger ehrbare Teile solcher Personen anschauen ist keine Sünde, außer es geschieht in sodomitischer Absicht. - Bei Personen des anderen Geschlechts unehrbare Teile anschauen, ist Todsünde [...] Weniger ehrbare Teile solcher Personen anschauen ist ansich keine Todsünde, außer wenn es längere Zeit geschieht" (Jone a.a.O., 190f).
Wie das auf die "Miss-Germany"-Wahlen anzuwenden ist, dürfte jedem klar sein.

Nun hat also die gegenwärtige MG eine "Predigt" gehalten. Hat sie sich selbst öffentlich an den Pranger gestellt, sich der Unterstützung sittenwidriger Aktionen angeklagt, MG-Wahlen als menschenverachtende Fleischbeschau verurteilt und die Öffentlichkeit für die Teilnahme an einer MG-Wahl um Vergebung gebeten, sich gar noch eine schwere öffentliche Buße auferlegt? Das nicht gerade! Weil ihre "Predigt" nur aus 103 Wörtern besteht und nicht im Kontext anderer Texte von ihr, würden wir mit einem längeren Zitat Gefahr laufen, wegen Verletzung von Urheberrechten angezeigt zu werden - die V2-Sekte klagt bekanntermaßen immer wieder gerne gegen Katholiken. Begnügen wir uns mit dem Hinweis, daß Alexandra Philipps ihre Freude über die gewonnene Wahl und die Neugier auf die bevorstehenden Erlebnisse als MG zum Ausdruck brachte und triumphierte: "Ja, mein Traum ist wahr geworden und ich wünsche Euch allen, daß Eure Träume in Erfüllung gehen." Also - träum was Schönes! s. auch Musik zum Träumen.

Wie geht die V2-Sekte nun mit der Philipps-"Predigt" um? Den "Umstand" oder "Notfall", weswegen Philipps überhaupt "predigen" durfte oder gar mußte, verschweigt die V2-Sekte. Distanziert sie sich wenigstens von dieser hedonistischen Weltsicht, die "gepredigt" wurde? In dem Fall hätte man noch immer fordern müssen, daß die V2-Sekte vorher den Predigttext der "Umstands-" resp. "Notpredigerin" überprüft. Aber die V2-Sekte distanziert sich gar nicht von dieser Ode an die weltlichen Freuden; vielmehr findet sie in diesen Worten ihren eigenen Glauben ausgedrückt, der mit dem katholischen Glauben allerdings rein gar nichts zu tun hat:
"Überzeugend bewies die amtierende Miss Germany, daß Glaube für sie nicht nur leere Worte sind, sondern ein wichtiger Bestandteil ihres Lebens."

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