Zunächst einige kirchliche Bestimmungen über die Predigt:
"Fähigkeit und Eignung (cc. 1340 1342). Die Predigtvollmacht darf
grundsätzlich nur Priestern und Diakonen erteilt werden, anderen Geistlichen
(Subdiakonen und Minoristen) nur aus einem oberhirtlich gebilligten vernünftigen
Grund und bloß für einzelne Fälle, z.B. für Probepredigten
der Seminaristen. Allen Laien, auch den Laienreligiosen (Klosterbrüdern,
Schulbrüdern, Nonnen) ist das Predigen in einer Kirche verboten (c.
1342). Die Vollmacht wie die Erlaubnis zum Predigen darf nur erteilt werden,
wenn die Eignung des dazu Ausersehenen feststeht. Gefordert sind gute Sitten
und ein hinreichendes Wissen; letzteres ist durch eine Prüfung (wie
vor Erteilung der Beichtvollmacht, e. 877 § 1) unter Beweis zu stellen.
Von der Prüfung kann abgesehen werden, wenn das nötige Wissen
des Kandidaten auf andere Weise (z. B. Besitz des theol. Doktorgrades)
erwiesen ist. Die Vollmacht wie die Erlaubnis sind zu widerrufen, wenn
der Prediger die notwendigen Eigenschaften vermissen läßt; besteht
ein Zweifel hinsichtlich der Lehre und Gelehrsamkeit, so kann der Prediger
einer neuen Prüfung unterworfen werden. Gegen die Entziehung der Vollmacht
wie der Erlaubnis ist Beschwerde an den Heiligen Stuhl zulässig (c.
1601); für den weltgeistlichen Bereich ist die SC Conc. zuständig
und für den ordensgeistlichen Bereich die SC Rel. Die Beschwerde hat
keine aufschiebende Wirkung (e. 1340)" (E. Eichmann, K. Mörsdorf,
Lehrbuch des Kirchenrechts, Bd. II, München (9)1958, 384).
Christus hat der Kirche eine hierarchische Ordnung gegeben, in der
sich niemand ein Amt wie z.B. das Predigtamt anmaßen darf. Der Begriff
"Apostel" bedeutet "Gesandter", und nur die rechtmäßigen Nachfolger
der Apostel, i.e. die katholischen Bischöfe, besitzen die von Christus
seiner Kirche überlassenen Vollmachten der Kirchenregierung (für
den gesamten Erdkreis der Papst, für ihr Bistum die anderen Bischöfe).
Die Apostel sahen die Predigt als eine wichtige Aufgabe, zu der sie bevollmächtigt
und verpflichtet waren. Die Apostel faßten den Entschluß, Diakone
zu wählen, aufgrund der Überlegung: "Es ist nicht recht, daß
wir das Wort Gottes vernachlässigen und den Tisch besorgen. Darum,
Brüder, wählt aus eurer Mitte siebenMänner von gutem Rufe
und voll Geist und Weisheit. Sie wollen wir für dieses Werk bestellen.
Wir aber wollen weiter demGebete und dem Dienste des Wortes obliegen" (Apg
6,2-4). Paulus ermahnt Timotheus: "Was du von mir in Gegenwart von vielen
Zeugen vernommen hast, das vertraue zuverlässigen Männern an,
die geeignet sind, wieder andere zu belehren" (2 Tim 2,2). Die Frau hat
gemäß göttlicher Anordnung nicht die gleiche Aufgabe wie
der Mann: "Die Frau soll in Stille und aller Unterwürfigkeit Belehrung
suchen. Ich gestatte der Frau nicht, das Lehramt auszuüben. Sie soll
auch nicht über den Mann herrschen wollen, sondern soll sich still
zurückhalten" (1 Tim 2,11f). An die Korinther schreibt Paulus: "Die
Frauen sollen in der Versammlung schweigen. Es steht ihnen nicht an, das
Wort zu ergreifen. Sie sollen sich unterordnen, wie auch das Gesetz gebietet.
Wenn sie etwas wissen wollen, sollen sie daheim ihre Männer fragen"
(1 Kor 34-36). Frauen sind gänzlich unfähig, eine gültige
Weihe zu empfangen (s. Leserbriefe 03.01.1998),
deswegen konnte Paulus auch nichts anderes bestimmen. Wenn jemand etwas
verbietet, dann muß das nicht heißen, daß ein anderer
es erlauben könnte, m.a.W. wenn Paulus den Frauen verbietet, in der
Kirche das Lehramt auszuüben, dann muß das nicht heißen,
daß dieses Verbot aufgehoben werden kann, etwa weil sich die "Zeitumstände
ändern" (?). Vielmehr ist festzuhalten, daß das Predigtamt in
Verbindung mit der hierarchischen Struktur der Kirche steht, an der Frauen
keinen Anteil haben können.
Die V2-Sektier können in ihrer unbändigen Zerstörungswut
auch in diesem Falle nicht zurückhalten. Die kirchlichen Bestimmungen
werfen sie bereits über den Haufen, indem sie als Maxime verkünden:
"Laien kann unter bestimmten Umständen [??] und in Notfällen
[???] entsprechend den Vorschriften der Bischofskonferenz die Predigt in
einer Kirche oder Kapelle gestattet werden. [Verweis auf Bestimmungen verschiedener
"Bischofskonferenzen"]. Ausgenommen ist allerdings die Homilie in der
Eucharistiefeier, die als Teil der Liturgie ausschließlich dem Priester
und Dieakon vorbehalten ist (vgl. can. 230 § 3). Hiervon kann
der Bischof nicht dispensieren (AAS 79, 1987, 1249)" (N. Ruf, Das Recht
der katholischen Kirche, Freiburg (5)1989, 190).
Wie die Erfahrung etwa mit den kartoffellobenden Damen zeigt, schert
sich eh keiner um die Restriktionen bzgl. der Homilie. Wenn in V2-Büchern
wie etwa dem V2-"CIC" [Kodex des kanonischen Rechts] von 1983 irgendwelche
"konservativen" Bestimmungen erscheinen, dann nur, um naive Gemüter
zu beschwichtigen und um durch Mißachtung dieser Vorschriften die
Mentalität der beständigen Revolution gegen die vernunftgemäße
Ordnung zu fördern; ein anderes Beispiel für Beschwichtigungsversuche
seitens des V2-"Lehramtes" sind die V2-Richtlinien zur Beurteilung der
Sodomie.
Kath.de warb vor einiger Zeit damit, daß
die amtierende "Miss Germany", Alexandra Philipps, in der Frankfurter Liebfrauenkirche
bei dem "Gebet am Mittag - 10 Minuten Wort und Musik täglich 12:05"
am Donnerstag, 25.März´99 (Fest Mariä Verkündigung,
dupl. I. class.) "gepredigt" hat.
Zur Institution der "Miss Germany": Diese ist mit der christlichen
Moral unvereinbar. Frauen zwischen 16 und 26 Jahren zeigen sich in absolut
unzureichender Bekleidung vor einem Gremium und der Öffentlichkeit
- dieses Verhalten muß wenigstens als Bedrohung der Schamhaftigkeit
eingestuft werden:
"Wegen ihres verschiedenen Einflusses auf die Erregung der geschlechtlichen
Lust werden die Körperteile eingeteilt in ehrbare (Gesicht, Hände,
Füße), sog. weniger ehrbare (Brust, Rücken, Arme, Schenkel),
sog. unehrbare (Geschlechtsteile und Partien, die ihnen sehr nahe sind)"
(H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 189. In Bezug
auf die Männer zählt auch die weibliche Brust als unehrbarer
Körperteil (cf. H. Noldin, A. Schmitt, Summa theologiae moralis, Complementum
(IV.; in II.), Wien (25)1937, 50.
Bei der Wahl zur "Miss Germany" geht es also um das Anschauen von spärlich
bekleideten Frauen, bei denen oft auch von unehrbaren Körperteilen
einiges zu sehen ist. Bzgl. der Blicke gilt:
"Bei Personen desselben Geschlechts unehrbare Teile flüchtig oder
aus Neugierde anschauen, ist eine läßliche Sünde; es wird
aber zu einer Todsünde, wenn es absichtlich und lange geschieht. [...]
Weniger ehrbare Teile solcher Personen anschauen ist keine Sünde,
außer es geschieht in sodomitischer Absicht. - Bei Personen des anderen
Geschlechts unehrbare Teile anschauen, ist Todsünde [...] Weniger
ehrbare Teile solcher Personen anschauen ist ansich keine Todsünde,
außer wenn es längere Zeit geschieht" (Jone a.a.O., 190f).
Wie das auf die "Miss-Germany"-Wahlen anzuwenden ist, dürfte jedem
klar sein.
Nun hat also die gegenwärtige MG eine "Predigt" gehalten. Hat sie sich selbst öffentlich an den Pranger gestellt, sich der Unterstützung sittenwidriger Aktionen angeklagt, MG-Wahlen als menschenverachtende Fleischbeschau verurteilt und die Öffentlichkeit für die Teilnahme an einer MG-Wahl um Vergebung gebeten, sich gar noch eine schwere öffentliche Buße auferlegt? Das nicht gerade! Weil ihre "Predigt" nur aus 103 Wörtern besteht und nicht im Kontext anderer Texte von ihr, würden wir mit einem längeren Zitat Gefahr laufen, wegen Verletzung von Urheberrechten angezeigt zu werden - die V2-Sekte klagt bekanntermaßen immer wieder gerne gegen Katholiken. Begnügen wir uns mit dem Hinweis, daß Alexandra Philipps ihre Freude über die gewonnene Wahl und die Neugier auf die bevorstehenden Erlebnisse als MG zum Ausdruck brachte und triumphierte: "Ja, mein Traum ist wahr geworden und ich wünsche Euch allen, daß Eure Träume in Erfüllung gehen." Also - träum was Schönes! s. auch Musik zum Träumen.
Wie geht die V2-Sekte nun mit der Philipps-"Predigt" um? Den "Umstand"
oder "Notfall", weswegen Philipps überhaupt "predigen" durfte oder
gar mußte, verschweigt die V2-Sekte. Distanziert sie sich wenigstens
von dieser hedonistischen Weltsicht, die "gepredigt" wurde? In dem Fall
hätte man noch immer fordern müssen, daß die V2-Sekte vorher
den Predigttext der "Umstands-" resp. "Notpredigerin" überprüft.
Aber die V2-Sekte distanziert sich gar nicht von dieser Ode an die weltlichen
Freuden; vielmehr findet sie in diesen Worten ihren eigenen Glauben ausgedrückt,
der mit dem katholischen Glauben allerdings rein gar nichts zu tun hat:
"Überzeugend bewies die amtierende Miss Germany, daß Glaube
für sie nicht nur leere Worte sind, sondern ein wichtiger Bestandteil
ihres Lebens."