"Justiz wirft Dorstener Priester Amtsanmaßung vor" - Einige Richtistellungen

- Kommentar zu Artikel von Michael Klein, Recklinghäuser Zeitung -
(Kirche zum Mitreden, 21.06..2012)
Am 26. Mai 2011 wurde in verschiedenen Tageszeitungen des Verlages J. Bauer KG (Medienhaus Bauer), darunter in der Recklinghäuser Zeitung, ein Artikel von Michael Klein veröffentlicht:
"Ist der Titel rechtens? Justiz wirft Dorstener Priester Amtsanmaßung vor".

Erst heute (21.06.2012) habe ich davon erfahren und sofort - besser spät als nie - einige Richtigstellungen dazu verfasst. Eingetragen habe ich diese auch als Kommentar auf der entsprechenden Artikelseite von recklinghaeuser-zeitung.de - aber eben nicht bei den zahlreichen anderen Stellen (z.B. dorstenerzeitung.de, westline.de, marler-zeitung.de, dattelner-morgenpost.de).
Mein Kommentar:

a****
Einige Richtistellungen

1. "Dass der Mann Theologie studiert hat, steht außer Frage, er hat sogar sein Diplom gemacht."
Es stimmt zwar, dass ich als V2-Priesterkandidat das V2-Diplom (Prädikat "sehr gut") gemacht und immer wieder erwähnt / vorgelegt habe. Laut dem V2-"Gutachten" aber habe ich aber noch nicht einmal studiert.

2. "Bischof einer altkatholischen Gruppe"
Bischof Schmitz war niemals altkatholisch. Er war "alt-römisch-katholisch", wurde aber nach Abschwörung 1978 als katholischer Bischof anerkannt, u.z. von Marcel Lefebvre, der zehn Jahre später (1988) "exkommuniziert" wurde.

3. "Ein Gutachten soll nun klären, ob das damalige Ritual nach katholischen Amtskirchenrecht gültig ist."
Das wurde zwar in der Verhandlung vom Gericht als Sinn des Gutachtens behauptet. In Wahrheit aber wurde die Frage gestellt und beantwortet, ob ich Priester der V2-Sekte bin. Das habe ich allerdings nie behauptet und war es auch nie (V2-Austritt vor Priesterweihe).
Sogar die V2-Sekte hat die Bischofsweihe von Schmitz (und damit implizit auch meine Priesterweihe) immer ausdrücklich als zweifelsfrei gültig anerkannt; Beispiele habe ich veröffentlicht.

4. "Ein Sachverständiger, der dem Angeklagten in einem früheren Verfahren wegen Beleidigung eine „Persönlichkeitsstörung“ attestiert hatte, wollte sich gestern nicht äußern."
Dieser "Sachverständige" hatte früher keine "Persönlichkeitsstörung attestiert", sondern nur einen "Verdacht" geäußert. "Begründung" 1: Ich habe ein "Sendungsbewusstsein". Nun - was sollte ein Priester denn sonst haben? "Begründung" 2: Ich zeige "aggressive Reaktionen auf freundliche Handlungen". Die "freundlichen Handlungen" sind die permanenten Justizschreiben wie Strafbefehl, Pfändungsbeschluss, Ladung zum Haftantritt etc. pp., und meine "aggressiven Reaktionen" sind meine Richtigstellungen zu den ganzen Lügen.
Bei seinem zweiten Versuch nun hat sich der "Sachverständige" durchaus geäußert: Meine Ausführungen sind "in sich völlig logisch" und ich bin "voll schuldfähig".
****e

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