Vetera et Nova
Wie die Sodomie zu bewerten ist, wurde bereits in dem Text Homosexuelle und Kirche dargelegt; über die Ideologie des deutschen Staates s. z.B. Kaiser und Gott und Die Regierung Schröder. Nun steht uns in Deutschland die so gen. "Homo-Ehe" bevor, d.h. die Gleichstellung von Ehe und sodomitischen Gemeinschaften.
Zur Definition: "Die christliche Ehe ist ein Sakrament, worin Mann
und Weib sich zum Zweck der menschlichen Fortpflanzung zu einer
ungeteilten Lebensgemeinschaft verbinden und von Gott die Gnade empfangen,
die besondern Pflichten ihres Standes zu erfüllen. [...] Die Ehe ist
göttlicher Einsetzung, sofern sie vom Schöpfer sogleich bei der
Erschaffung und eigentümlichen Natureinrichutng des menschlichen Körpers
gewollt und vorgesehen ist und nachher durch eine besondere Offenbarung an
das erste Menschenpaar im Fortpflanzungsbefehl (Gen 1,28) auch positiv im
allgemeinen zum Gesetz gemacht wurde. Es liegt also ein doppelter Grund für
die Ehe vor. Dazu tritt noch der dritte Umstand, daß Christus die
Ehe im Neuen Bunde zur Würde eines Sakramentes erhoben hat" (B.
Bartmann, Lehrbuch der Dogmatik, 2. Band, Freiburg (4)1921, 463f).
Die "Homo-Ehe" kann nichts zu ihrer Berechtigung vorbringen,
sondern steht mit dem Grundbegriff der Ehe in tiefstem Widerspruch. Da
Sodomie in äußerst schwerer Weise das Naturgesetz verletzt, ist
sie immer und unter allen Umständen verboten und kann erst recht
nicht Grundlage für eine "Ehe" sein.
Bevor wir einen kurzen Blick auf die politische Debatte werfen, erinnern
wir erneut daran, dass der Staat kein Recht hat, "Homo-Ehen" zu
erlauben, eben wegen der Vorgaben des Naturgesetzes; cf. Leo XIII.,
Enziklika "Diuturnum illud" (Die Kirche und die weltliche
Obrigkeit), 29.06.1881:
"In neuerer Zeit behaupten sehr viele, nach dem Vorgange derer, die
sich im vorigen Jahrhundert den Namen Philosophen beilegten, daß
jede Gewalt überhaupt vom Volke ausgehe, daß also jene, die sie
im Staate ausüben, dies nur tun im Auftrage des Volkes, und daß
sie deshalb ebensowohl auch vom Volke ihnen wieder genommen werden könne.
Im entschiedenen Widerspruch gegen diese Ansicht leiten die katholischen
Christen das Herrscherrecht von Gott ab als seinem ebenso natürlichen
wie notwendigen Urquell.
Indessen ist auch hier wieder zu beachten, daß es mit katholischen
Lehre nicht im Widerspruch steht, wenn man sagt, daß die, welche
einem Staatswesen vorzustehen haben, in gewissen Fällen nach dem
Wunsche und Willen der Majorität des Volkes gewählt werden können;
auf diese Weise wird nun allerdings der Betreffende bezeichnet, der die
Gewalt ausüben soll, das Recht dazu aber oder die Herrschaft selbst
wird an diesen nicht vom Volke übertragen. - Ebensowenig steht hier
in Frage die Art und Weise, wie ein Staatswesen geleitet wird; es berührt
die Kirche durchaus nicht, ob die Herrschaft von einem oder mehreren ausgeübt
wird, wenn nur diese Herrschaft eine gerechte und für das Gemeinwohl
ersprießliche ist; es hindert also nichts, daß die Völker
jene Art von Staatswesen annehmen, welche ihnen entweder nach ihrem
Charakter oder gemäß der Einrichtungen und Ansichten ihrer
Vorfahren am passendsten zu sein scheint.
Im Übrigen lehrt die Kirche mit Recht, daß die politische
Gewalt von Gott kommt. Das ergibt sich für sie klar aus der heiligen
Schrift und aus den Überlieferungen des christlichen Altertums; es
kann wohl auch keine andere Lehre aufgestellt werden, welche der Vernunft
mehr entspräche, oder auch das Wohl der Fürsten und Völker
mehr im Auge hätte. [...] Dann allein haben die Menschen nicht zu
gehorchen, wenn etwas von ihnen verlangt wird, was dem natürlichen
oder dem göttlichen Recht offenbar widerstreitet. Denn es ist in
gleicher Weise unrecht, etwas zu befehlen oder zu tun, wodurch das
Naturgesetz oder der göttliche Wille verletzt wird. Wenn es also
jemandem begegnen sollte, eins von beiden tun zu müssen: nämlich
entweder Gottes oder eines Fürsten Gebot hintanzusetzen, so muß
er Jesu Christo gehorchen, der da befiehlt, dem Kaiser zu geben, was des
Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist" (Matth. 22,21), und nach dem
Beispiel der Apostel unverzagt antworten: "Man muß Gott mehr
gehorchen als den Menschen" (Apostelg. 5,29). Man darf jene, welche
so handeln, nicht des Ungehorsams zeihen; denn wenn der Wille der Fürsten
mit dem Willen und Gesetze Gottes in Widerspruch steht, so überschreiten
jene die Grenzen ihrer Gewalt und kehren die Gerechtigkeit um, und dann
kann nicht mehr ihr Ansehen gelten, weil es dort keines gibt, wo es keine
Gerechtigkeit gibt"
(zit. nach C. Ulitzka, Lumen de Caelo, Ratibor 1934, 152f.156).
Wie wir z.B. in unserem Text über die Bundestagswahl 1998 dargelegt haben, gibt es keine wirklich bedeutenden Unterschiede zwischen den Parteien; ihr wichtigstes gemeinsames Merkmal ist, dass sie alle für einen Katholiken nicht wählbar sind. Damit einige Bemerkungen zu den verschiedenen politischen Parteien im "Homo-Ehenstreit":
Die Regierung (SPD und Grüne)
Der Vorstoß für die Zulassung kam anscheinend aus den Reihen der gegenwärtigen Regierung, während die Opposition sich dagegen ausgesprochen hat - aber wer erwartet von einer Opposition etwas anderes, als dass sie die Vorschläge der Regierung kritisiert? Der Dammbruch war allerdings schon Jahre vorher gegeben, u.z. in dem Moment, als der § 175 des Strafgesetzbuches (Verbot der Sodomie) gestrichen wurde. Ist Sodomie erst einmal erlaubt, wird auch bald die Forderung nach einer Gleichstellung mit der Ehe laut - wie man sich denken kann und wie die gegenwärtige Situation einmal mehr beweist.
V.a. Innenminister Schily (SPD; früher die Grünen) beteuerte
bei dem Gesetz die Sorge um die Verfassungsmäßigkeit. Anlass
ist Artikel 6 der Verfassung [Schutz von Ehe und Familie; nichteheliche
Kinder]: "(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der
staatlichen Ordnung." Das ist aber keine besonders spezifische
Formulierung, denn abgesehen davon, dass die Formulierung "besonderer
Schutz" Raum für Interpretation bietet, ist a) eine homosexuelle
Gemeinschaft nicht ausdrücklich verurteilt, b) der Begriff "Ehe"
hier nicht ausdrücklich als die Gemeinschaft von einem Mann und einer
Frau definiert und c) der Artikel 3 [Gleichheit vor dem Gesetz;
Gleichberechtigung] zu berücksichtigen: "(1) Alle Menschen sind
vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner
religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
werden." Wir halten es also für äußerst
wahrscheinlich, dass die "Homo-Ehe" auch vom Gericht als
verfassungsgemäß abgesegnet wird, insbesondere bei Berücksichtigung
der Fakten:
Gott | Deutschland |
---|---|
Himmel und Erde werden vergehen, aber meine Worte werden nicht vergehen (Mt 24,35). | Gott hat kein Daseinsrecht, und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sind unanfechtbar. |
Gott hat in Deutschland nicht nur insofern kein Daseinsrecht, als das
Bundesverfassungsgericht ein Kruzifix-Verbot erlassen hat, und auch nicht
nur insofern, als sakrilegische Handlungen gegen Priester beschlossen
werden, hl. Messen verhindert werden etc., sondern ganz generell in der
faktischen Leugnung des Naturgesetzes. Dadurch wird sichergestellt, dass
Deutschland eine explizit blasphemische Verfassung besitzt, vgl. den
ersten Satz der Präambel des Grundgesetzes:
"Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft
seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."
Die "Verantwortung vor Gott" besteht also darin, auf das
Naturgesetz zu spucken und den wahren Glauben vollständig auszurotten
- koste es, was es wolle. Alles schon mal dagewesen, s. Joh 1,11.
Schließlich: Wie wir immer wieder betonen, ist die Verfassung - so
sehr man sich das auch einreden mag - keine unantastbare Größe.
Als Beispiel aus der neueren Zeit erinnern wir hier an Artikel 12 a
[Verpflichtung zu Wehr- oder anderem Dienst]:
"(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen
Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der
ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger
Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten
achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr
durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen
herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe
leisten."
Und nun? Z.Zt. werden vom Verteidigungsministerium die ersten Bewerbungen
von Frauen geprüft, die gerne Dienst mit der Waffe leisten -
langfristig rechnet man mit einem Anteil von 15.000 Frauen bei den 280.000
Soldaten.
Diese Änderung kam zugegebenermaßen durch die Intervention des
Europäischen Gerichtshofs zustande, dass ändert aber nichts an
der Tatsache, dass die Verfassung keine unantastbare Größe ist.
Das Naturgesetz hingegen ist unantastbar.
Die Opposition (CDU / CSU)
Aus den Reihen der Opposition wurde eine Verfassungsklage angekündigt;
damit spielen SPD und CDU/CSU in derselben Liga, während die
Besinnung auf das Naturgesetz vollständig unterbleibt. Damit ist dann
auch alles Wesentliche über die Opposition gesagt, der Vollständigkeit
halber hier aber noch der Hinweis auf zwei Schreiben aus dem C-Raum:
Auf der Homepage der CDU wurde folgender Text veröffentlicht:
"Anlässlich der Debatte um das Lebenspartner-Gesetz und der letzten Lesung dieses Gesetzes im Deutschen Bundestag hat die Vorsitzende der CDU Deutschlands, Dr. Angela Merkel, am 7. Juli 2000 nachfolgendes Schreiben an die Kirchen in Deutschland übersandt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Kirchen in Deutschland haben sich stets besonders für den Schutz
von Ehe und Familie eingesetzt. Auch die CDU versteht sich als Anwalt von
Ehe und Familie. So haben wir insbesondere den grundgesetzlichen Schutz
von Ehe und Familie durchgesetzt und gegen jeden Angriff verteidigt.
Die gegenwärtige gesellschaftliche Diskussion um die weitgehende
rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der
Ehe, so wie sie mit dem von der Bundesregierung vorgeschlagenen
Lebenspartner-Gesetz im Ergebnis garantiert werden soll, bedeutet hierbei
einen tiefen Einschnitt in unsere gesellschaftspolitischen
Grundvorstellungen. Dabei geht es um sehr viel mehr als um die Beseitigung
etwaiger rechtlicher Hindernisse, die dem gemeinsamen Leben und der
gegenseitigen Fürsorge in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften im
Wege stehen, für die sich auch die CDU einsetzt.
Die CDU bleibt die Partei von Ehe und Familie. Eine rechtliche
Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe
lehnen wir ab. Die Ehe ist für uns Christdemokraten das Leitbild der
Gemeinschaft von Mann und Frau. Die Familie ist für uns die beständigste
Form des Zusammenlebens in der Gesellschaft.
Politik und Kirche sind vor diesem Hintergrund neuen Herausforderungen
ausgesetzt. Wir Christdemokraten sehen uns deshalb in dieser Frage
besonders gefordert. Mit unserem familienpolitischen Programm haben wir
deutlich gemacht, dass für uns Ehe und Familie auch weiterhin Zukunft
haben. Deshalb wollen wir auf jeder Ebene der Partei offensiv für Ehe
und Familie werben. Ich würde mich freuen, wenn wir uns hierzu noch
im Juli in einem persönlichen Gespräch austauschen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Angela Merkel
1. Es gibt nicht "die Kirchen", sondern nur die Kirche.
Merkels Denken basiert auf einer direkt widergöttlichen Ideologie;
schwacher Trost: Damit ist sie nicht alleine.
2. Es geht nur um den - sehr fragwürdigen - "grundgesetzlichen
Schutz von Ehe und Familie".
3. Die CDU setzt sich "für das gemeinsame Leben und die
gegenseitigen Fürsorge" der Sodomiten ein.
Also: Merkels Ansatz ist absolut inakzeptabel. Außerdem gibt es
noch ein recht langes Papier z.Th. "Nichtdiskriminierung und Toleranz",
für das der stellvertretende CDU/CSU-Fraktionschef Wolfgang Bosbach
verantwortlich zeichnet. Daraus nur zwei Zitate:
"Der Staat hat die Privatsphäre seiner Bürger zu
respektieren. Er beschränkt sich auf den strafrechtlichen Schutz der
sexuellen Selbstbestimmung und den Jugendschutz. Strafvorschriften, die in
der Vergangenheit speziell die Homosexualität betrafen, sind in den
vergangenen Jahrzehnten abgeschafft worden. Es ist nicht Sache der
Politik, den Menschen vorzuschreiben, wie sie zu leben haben. Die CDU
respektiert darum die Entscheidung von Menschen, die in anderen Formen als
der Ehe einen partnerschaftlichen Lebensentwurf zu verwirklichen suchen.
Auch in solchen Beziehungen können Werte gelebt werden, die für
unsere Gesellschaft grundlegend sind."
"Homosexuelle Menschen und Lebensgemeinschaften haben in unserer
Gesellschaft Anspruch auf Nichtdiskriminierung, Achtung und
Nichtausgrenzung. Wo insofern Defizite bestehen, sind dies in aller Regel
nicht Fragen des Rechts, sondern des alltäglichen Umgangs in der
Gesellschaft. Derartigen Problemen mit Mitteln des Rechts begegnen zu
wollen, ist darum oft mehr ein Ausweichen vor dem Problem als ein Beitrag
zu seiner Lösung. Die Gesellschaft selber, ihre Mitglieder und ihre
Institutionen sind es, die primär aufgerufen sind, Zurücksetzungen
und Benachteiligungen im Alltag entgegenzutreten. Hier liegt eine Aufgabe
nicht nur für den Einzelnen in Nachbarschaft, am Arbeitsplatz und in
der Familie, sondern auch für Vereine, Kirchen und Medien."
Kommentar überflüssig.
Der Dyba-Zwischenfall
Gegen Johannes Dyba, V2-Funktionär von Fulda und Deutschlands Oberheuchler, sind nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Fulda vier Strafanzeigen wegen Volksverhetzung erstattet worden. Was diese Anzeigen für Folgen haben werden, wissen wir momentan noch nicht; die Staatsanwaltschaft erklärte bislang nur, dass erst geprüft werden müsse, ob Dybas Äußerungen überhaupt strafbar seien.
Außer der generellen Ablehnung von "Homo-Ehen" war für Dyba als "Militärbischof" das Faktum von Bedeutung, dass nun auch "homosexuelle" Soldaten vom Gesetz toleriert werden (bei unserem Wehrdienst 1986/87 wurde den Soldaten noch in aller Deutlichkeit eingeschärft, dass sie bloß nicht auf die Idee kommen sollten, sich als "homosexuell" darzustellen). So nannte Dyba diese Neuregelungen einen "weiteren fatalen Schritt in die Degeneration" und sprach bzgl. der "homosexuellen" Soldaten von "importierten Lustknaben". Dass Dyba den Ausdruck "Lustknabe" verwendet, kann ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden, weil er sich auf 1 Kor 6,9 (in manchen Ausgaben auch 1 Kor 6,10) berufen kann; demzufolge sind "arsenokoiteis" vom Reiche Gottes ausgeschlossen. "koite" / "koitos" bedeutet Schlaf, aber auch Beischlaf; "arsen" bedeutet männlich, substantiviert Mann. In der Vulgata ist arsenokoiteis übersetzt durch "masculorum concubitores", Beischläfer von Männern. Der im Deutschen gebrauchte Ausdruck Knabenschänder trifft durchaus das, was arsenokoites meint, denn die Lustknaben, mit denen sich die Knabenschänder vergnügten, waren im Durchschnitt um die 18 Jahre alt. Insofern ist Dybas Verwendung des Begriffes absolut legitim, unabhängig davon, was man Dyba vorwerfen mag. Dyba hat objektiv noch nicht einmal das Recht, sich zu entschuldigen, da er ja mit der Verwendungun des Begriffes Lustknaben niemanden beleidigt oder gar verhetzt hat. Zwar ist das Adjektiv "importiert" durch die Heilige Schrift nicht gedeckt, aber es bietet objektiv auch keinen Grund zur Klage, denn es ist ja gerade der Wille der Sodomiten resp. Sodomitenverfechter, dass auch Sodomiten in die Bundeswehr eingeführt werden.
Allerdings haben auch Politiker Dybas Äußerungen kritisiert.
Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) forderte von Dyba
eine öffentliche Entschuldigung und fragte: "Ist das nicht
unchristlich?" Nein, das ist es nicht! Statt großartig
Entschuldigungen zu fordern, hätte Frau Däubler-Gmelin sich erst
einmal, z.B. auf unserer Homepage, darüber kundig machen müssen,
ob die Formulierung "unchristlich" ist, denn von Politikern
erwartet man, dass sie ausschließlich über Dinge sprechen, in
denen sie sich bestens auskennen.
Die Parlamentarische Staatssekretärin Christa Nickels (Die Grünen),
die sich übrigens widerrechtlich als "Katholikin"
bezeichnet, schrieb in Bezug auf Dyba in der Rheinischen Post (13.07.2000)
bzgl. der "Homo-Ehe" u.a.: "Damit wird ermöglicht,
dass diese Paare in rechtlich abgesicherter Weise verbindlich ihre Liebe
und gegenseitige Verantworung leben können. Was daran unstatthaft
sein soll, ist mir schleierhaft." Durch KzM hätte dieser
Schleier von Frau Nickels genommen werden können. An
Verteidigungsminister Rudolf Scharping richtete sie die Worte: "Der
Verteidigungsminister muss sich fragen lassen, ob dieser Militärbischof
für die Soldaten der Bundeswehr noch tragbar ist."
Von der FDP stimmte Guido Westerwelle in die Forderungen nach einer
Entschuldigung seitens Dyba ein.
Dybas Bekennermut zeigt sich zunächst an seinem Rücktritt von seinem Job als "Militärbischof", wobei er allerdings erklärte, dass dies nichts mit den Forderungen der verschiedenen Politiker zu tun habe (wer würde Dyba auch so etwas unterstellen!), dies liege statt dessen an seinem Alter. Ferner äußerte er der Presse gegenüber: "Ich habe nur von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht und auf die Prioritäten unseres Grundgesetzes hingewiesen. Wer daraus eine Beleidigung konstruiert und Empörung anfacht, ohne sich im geringsten auf die sachlichen Argumente einzulassen, der ist offensichtlich an einer Eskalation der Auseinandersetzung interessiert." D.h. auch für Dyba sind nicht Gottes unwandelbare Gebote, sondern die offensichtlich wandelbare Verfassung des Landes Halt und Stütze. Das ist allenfalls jämmerlich, aber nicht christlich.
Wir geben uns nicht als Freund von Dyba aus, aber auch Dyba hat ein Recht darauf, von Strafverfolgung unbehelligt zu bleiben in den Bereichen, in denen er unschuldig ist. Zwar liegen uns die genauen Unterlagen des Verfahrens z.Zt. nicht vor, aber wir halten es nicht für ausgeschlossen, dass Dyba das Recht hat oder haben wird, Strafanzeige gegen die Fuldaer Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wenn dies der Fall sein sollte, sollte Dyba handeln. Um der Gerechtigkeit Genüge zu tun, würden wir uns sogar für Dyba einsetzen, wenn es erforderlich ist. "Tut Gutes denen, die euch hassen" (Mt 5,44).