Bundestagswahl 1998
Durch das Kirchenrecht ist die politische Betätigung von uns Priestern
grundsätzlich stark eingeschränkt; Klerikern ist vieles verboten,
was zwar nicht an sich als moralisch verwerflich gilt, aber sich gleichwohl
nicht leicht mit dem Klerikerstand vereinbaren läßt: "Darum
dürfen sie ohne päpstliches Indult die Medizin (Heilkunde) oder
Chirurgie nicht ausüben, ebenso nicht als öffentliche Notare,
außer in der kirchlichen Kurie, fungieren und auch keine öffentlichen
Ämter mit weltlicher Jurisdiktion oder Verwaltung annehmen (z.B.
das Amt des Präsidenten einer Republik). [...] Zur Annahme eines Abgeordnetenmandates
ist an Orten, wo ein päpstliches Verbot besteht (wie in Italien),
die Erlaubnis des Apostolischen Stuhles notwendig, an anderen Orten aber
ist neben der Erlaubnis des eigenen Ordianrius auch die des Ordinarius
des betreffenden Wahlkreises einzuholen" (A. Perathoner, Das kirchliche
Gesetzbuch, Brixen (4)1926, 94f).
Papst Pius XII. hat in einer Ansprache die Bedeutung des priesterlichen
Dienstes im Bereich des Politik skizziert:
"Die Ausübung des Wahlrechts ist ein Akt hoher sittlicher Verantwortung,
vor allem wenn es sich darum handelt, jene Kandidaten zu wählen, die
berufen sein sollen, dem Lande eine Verfassung und Gesetze zu geben, insbesondere
jene, die die Heiligung der Feste, die die Ehe, die Familie, die Schule
oder die Regelung der vielfachen sozialen Verhältnisse zum Gegenstand
haben. Daher obliegt es der Kirche, den Gläubigen die sittlichen Pflichten
zu erklären, die sich aus dem Wahlrecht ergeben. Der katholische Priester
kann nicht einfach mit einem Staatsbeamten gleichgestellt werden, der mit
der öffentlichen Gewalt, einer zivilen oder militärischen Funktion
betraut ist. Diese sind Angestellte oder Vertreter des Staates, sie hängen
von ihm ab, vorbehaltlich des göttlichen Gesetzes, und vertreten seine
rechtmäßigen Interessen. Der Staat kann daher Verfügungen
über ihr Verhalten erlassen, auch in Fragen der Politik. Der Priester
dagegen ist Diener der Kirche und hat eine Sendung, die sich, wie Wir schon
andeuteten, auf den ganzen Umkreis der religiösen und sittlichen Pflichten
der Gläubigen erstreckt und in deren Erfüllung er daher selbst
verpflichtet sein kann, Ratschläge oder Belehrungen zu erteilen, die
auch das öffentliche Leben betreffen. Nun ist es einleuchtend, daß
eventuelle Mißbräuche einer solchen Sendung nicht einfachhin
dem Urteil der Staatsgewalt überlassen werden können; sonst würden
die Seelsorger zusätzlich noch Behinderungen oder Belästigungen
ausgesetzt, die von Gruppen, die der Kirche nicht wohlgesinnt sind, unter
dem billigen Vorwand verursacht würden, den Klerus von der Politik
trennen zu wollen. Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus,
dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter
dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen,
das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die
Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche,
deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel
aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten" (aus einer Ansprache
vom 16. März 1946, zit. nach M. Chinigo (Hg.), Der Papst sagt. Lehren
Pius XII., Frankfurt / M. 1955, 265).
Es ist also nicht unpassend, daß wir als Priester uns zu politischen
Fragen, näherhin konkret zur bevorstehenden Bundestagswahl, äußern.
Alle Moraltheologen stimmen mit dem überein, was auch Pius XII.
in der o.g. Ansprache betonte: Das Wahlrecht beinhaltet - oft unter
Todsünde - auch eine Wahlpflicht! Für jeden wahlberechtigten
Staatsbürger gilt also die Pflicht der "Wahl von guten Abgeordneten.
Wahlenthaltung ohne Grund scheint wenigstens eine läßliche Sünde
zu sein, wenn der gute Kandidat einen schlechten Gegenkandidaten hat. Eine
schwere Sünde kann es sein, wenn man durch Wahlenthaltung Ursache
ist, daß ein schlechter Kandidat gewählt wird. Einem schlechten
Kandidaten darf man nur dann seine Stimme geben, wenn dies notwendig ist,
um die Wahl eines schlimmeren Kandidaten zu verhindern; durch eine entsprechende
Erklärung aber soll der Grund dieser Handlungsweise angegeben werden.
Ausnahmsweise dürfte man auch einmal einem unwürdigen Kandidaten
seine Stimme geben, um einem ungewöhnlich großen persönlichen
Nachteil zu entgehen" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936,
165). In einem späteren moraltheologischen Werk heißt es zur
Wahlpflicht:
"a) Die Pflicht zu wählen besteht dann, wenn man durch die Wahl
Möglichkeit hat, einen für das Allgemeinwohl, die Sittlichkeit
und Religion günstigen Einfluß auszuüben. Wo lauter gleich
gute oder gleich schlechte Parteien oder Persönlichkeiten zur Wahl
stehen, kann man im allgemeinen von einer sittlichen Pflicht zur Wahl nicht
reden.
Allerdings haben dort, wo lauter schlechte Parteien vorhanden sind,
die dazu fähigen Männer sich um die Bildung einer anständigen
Partei zu mühen. Die Wahlpflicht besteht auch dann noch, wenn zwar
keine Partei den christlichen Grundsätzen voll und ganz entspricht,
aber die eine oder andere wesentlich besser oder weniger gefährlich
ist.
Die Wahlpflicht ist nach wiederholten Äußerungen Papst Pius
XII. und des Episkopates verschiedener Länder eine der Natur nach
schwere Verpflichtung. Wer grundlos nicht zur Wahl geht, obwohl es von
der Wahl abhängt, ob ein gutes oder ein gottfeindliches Regime an
die Macht kommt, begeht eine nicht wiedergutzumachende schwere Sünde.
b) Die Pflicht, recht zu wählen: Das Dekret des Heiligen Offiziums
vom 1. 7. 1949 läßt keine Zweifel darüber, daß die
Wahl der kommunistischen Partei eine schwere Sünde ist, da diese Partei
grundsätzlich materialistisch und antichristlich ist. Damit ist aber
nicht gesagt, daß man jede andere nicht-kommunistische oder antikommunistische
Partei ohne schwere Schuld wählen kann. Solange verschiedene sozialistische
und liberale Parteien ihren kirchen- und religionsfeindlichen Geist nicht
aufgeben, solange sie für den Grundsatz kämpfen, daß die
Religion höchstens eine großmütig geduldete Privatsache
sei – was praktisch die Absetzung Gottes im öffentlichen Leben bedeutet
–, solange sie für die Straflosigkeit der Abtreibung und anderer schwerer,
für das öffentliche Wohl gefährlicher Verbrechen eintreten,
kann ihr ein Christ nicht ohne schwere Schuld seine Stimme geben, falls
ihm eine bessere Partei zur Wahl steht.
Die Ausrede, man wolle mit seinem Wahlzettel nur die Wirtschaftspolitik,
nicht aber die religionsfeindlichen Machenschaften der betreffenden Partei
gutheißen, ist unsinnig, da die Wahl derselben praktisch und tatsächlich
doch eine Mitwirkung zu den sündhaften Bestrebungen der Partei bedeutet"
(B. Häring, Das Gesetz Christi, Freiburg (1)1954, 982f; Achtung: Spätere
Schriften Härings sind nicht mehr zu gebrauchen!).
Es wird wohl niemand im Ernst behaupten, die SPD, FDP oder die "GRÜNEN" könnte man ohne schwere Schuld wählen. Sogar der erzliberale Bischof Joseph Höffner (verst.) erklärte auf einem V2-"Katholiken"-Tag, daß die "GRÜNEN" unwählbar seien, u.z. wegen ihrer gottlosen Ausrichtung. Die sozialistische und liberale Ausrichtung von SPD und FDP sind ebenfalls bekannt genug, so daß kein Katholik den Fehler begehen kann, diese Parteien zu wählen. Blieben noch die "christlichen" Parteien, also CSU in Bayern und CDU in den anderen Bundesländern: Ist "schwarz" wirklich die Alternative zu "rot", "gelb" und "grün"? Die Frage muß sich jeder Wähler selbst beantworten, denn er lädt selbst die u.U. schwere Schuld auf sich, wenn er eine moralisch nicht vertretbare Entscheidung trifft. Wir haben schon oft über die schuldhafte "ignorantia affectata", die "angestrebte Unwissenheit", das Nicht-Wissen-Wollen geschrieben. Gerade in der Entscheidung, ob bzw. wen man wählt, ist es besonders in der heutigen Zeit wirklich schwierig, eine rundum begründete Entscheidung zu fällen. Dies liegt zunächst an den unüberschaubar vielen Richtlinien und Einzelentscheidungen der verschieden Parteien zu den unterschiedlichsten Themen, etwa: "Wo soll wie und wieviel investiert werden", "Welches Gesetz muß geändert, abgeschafft oder hinzugefügt werden", etc. Eine moralisch vertretbare Entscheidung fällt u.E. der, der die einzelnen Parteien auf elementare Grundsätze hin überprüft. Für den einfachen Bürger ist es nahezu unmöglich, jeden einzelnen Beschluß, Gesetzesentwurf etc. jeder einzelnen Partei genau zu kennen und zudem beurteilen zu können, welche Partei den besten Vorschlag gemacht hat. Andererseits handelt aber der schwer sündhaft, der sich mit dem begnügt, woraus der öffentliche "Wahlkampf" sicherlich zu einem Großteil besteht: Mit Plakaten, auf denen das Gesicht eines Politikers und die Buchstaben seiner Partei abgebildet sind, u.U. noch ergänzt mit so sinnigen Sprüchen wie "Sie haben die Wahl" oder "Es ist Ihr Land. Es sind Ihre Steuern". Wer am Wahltag einfach die Buchstaben ankreuzt, die er sich am besten von den Plakaten merken konnte, der kann sich nur schwer davon freisprechen, seine Wahlpflicht sträflich vernachlässigt zu haben, obwohl er sie rein materiell erfüllt hat. Ebenso handelt der schwer sündhaft, der ohne einen weiteren Gedanken meint: "Die C-Politiker - die machen das".
Über das Wesen des Staates haben wir schon mehrfach geschrieben (z.B. "Staat und Legalität"); von grundlegender Bedeutung sind auch die beiden Enzykliken "Mit brennender Sorge" (über den Nationalsozialismus) und "Divini redemptoris" (über den Kommunismus; wird später bei KzM veröffentlicht werden) von Pius XI. Richten wir nun den Blick auf einige Fragen der staatlichen Ordnung, auch mit der Frage, wie gut dabei die "christlichen" Politiker abschneiden.
Zunächst ist einmal die Frage der sittlichen Integrität zu stellen: Sind die Politiker moralisch einwandfrei (eine Frage, die z.Zt. dem US-Präsidenten Bill Clinton zu schaffen macht): Die Spitzenpolitiker der SPD, Schröder und Lafontaine, scheiden sofort aus, da beide mehrfach geschieden sind. Der Noch-Bundeskanzler Helmut Kohl hat da als echter Monogamist bessere Karten, allerdings lebt der Finanzminister Theo Waigel, ein "katholischer" Bayrer, im Konkubinat. Es sind noch nicht einmal alle Mitglieder der "christlichen" Union auch tatsächlich Christen, z.B. Michel Friedmann MdB, der uns vor einigen Jahren wegen seiner abfälligen Bemerkungen über das Christentum aufgefallen war. Sofern Friedmann nicht abstreitet, sich negativ über das Christentum geäußert zu haben, fühlen wir uns nicht beweispflichtig, könnten aber bei Bedarf versuchen, den alten Zeitungsartikel noch aufzutreiben. Wie auch immer: Friedmann ist Mitglied des "Zentralrats der Juden", sicherlich keine dezidiert christliche Gemeinschaft. Wenn sich eine Partei christlich nennt, dann darf man von ihr doch erwarten, daß sie wirklich christliche Interessen in den Vordergrund stellt; s. auch "Judaismus und Antisemitismus".
Doch fragen wir nun, welche Aussagen aus den Reihen der Union zu bestimmten elementaren Fragen getroffen werden.
Abtreibung
Was brachte die deutsche Wiedervereinigung? Außer Massenarbeitslosigkeit
und Kosten in unüberschaubarer Höhe (dies sind die unausweichlichen
Erblasten des kommunistischen Regimes) auch die Fristenregelung, die jeder
Frau die Ermordung ihres Kindes im Mutterleib solange erlaubt, wie sie
lustig ist. Nachdem die Selbstjustiz von Müttern über ihr ungeborenes
Kind höchstrichterlich abgesegnet war, hat Helmut Kohl jede Diskussion
darüber, ob die daraus resultierenden Massenmorde denn wirklich gut
für das Volk sind, kategorisch abgelehnt.
Abtreibungspille RU 486
Die Abtreibungspille RU 486 ermöglicht es den Frauen, ihr vor
kurzem empfangenes Kind sauber und diskret wieder zu ermorden. Bislang
ist diese Mörderpille in Deutschland verboten, doch aus den Reihen
der SPD wurde bereits angekündigt, nach dem Wahlsieg werde das Verbot
aufgehoben. Nach dieser Ankündigung der SPD ließ sich auch die
CDU nicht lumpen und versprach ebenfalls, das Verbot fallen zu lassen.
Die Pille für den kurzen Kindermord zwischendurch - beide Großparteien
benutzen sie für ihren Wahlkampf. Daß die CDU trotz ihrer konsequenten
Haltung in der Abtreibungsfrage und ihrer Ankündigungen bzgl. RU 486
noch mit Slogans wirbt wie: "Familie wählen - CDU", stellt wohl einen
unüberbietbaren Zynismus dar.
"Ausländer"
Hinsichtlich der Ausländerthematik fragen sich manche Bürger
besorgt, welcher Grundsatz denn nun gilt: "Deutschland den Deutschen"?
"Deutschland den Türken"? "Deutschland ist für alle da"? Und
die Zahl der Besorgten scheint nicht gegen Null zu gehen, denn immerhin
erreichen extremistische, in mancher Hinsicht geradezu unorganisierte Parteien
wie z.B. die "Republikaner" oder die DVU z.T. beeindruckende Wahlergebnisse,
und selbst wenn man einen Teil dieser Stimmen als Protestsignal (eine schwer
sündhafte Maßnahme) der Wähler gegen die Handlungsunfähigkeit
/ -unwilligkeit der "großen" Parteien verstehen möchte, kann
man nicht leugnen, daß der quasi ungebremste Ausländerzufluß
für den Mißmut der Wähler mitverantwortlich ist.
Es geht hier nicht um Ausländer im strikten Sinne, d.h. Personen,
die nicht in Deutschland geboren sind bzw. keine deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen. Wenn jeder Staat seine Grenzen quasi hermetisch abschotten wollte,
dann wäre auch keine Mission möglich. Besonders die iro-schottischen
Mönche haben sich überreiche Verdienste erworben dadurch, daß
sie im europäischen Kontinent den Glauben gepredigt haben, etwa Bonifatius
(angelsächsischer Benediktiner des 8.Jh., "Apostel der Deutschen")
oder Gallus (vgl. in der Schweiz "St. Gallen"). Man stelle sich vor, Thomas
von Aquin hätte nicht nach Deutschland einreisen dürfen und auch
nicht Albert d. Großen in Köln kennengelernt. Die katholische
Kirche kennt zudem für ihren Bereich keine Ausländer, denn sie
ist nun einmal "katholisch", d.h. allgemein; als eine Konsequenz dieser
Tatsache kann der Klerus deshalb völlig frei in der Welt verteilt
werden. Wem das Gebiet der Glaubensmission oder des Wissenschaftsaustausches
zu erhaben vorkommt, der kann natürlich auch an die Eisdielen und
Pizzerien in Deutschland denken. Als Grundregel kann wohl gelten: Niemand
sollte ausgewiesen werden, der dem Einwanderungsland durch seine Arbeit
wertvolle Dienste leisten kann. Eine weitere Grundregel ist ebenso selbstverständlich:
Niemand darf (in sein Heimatland) ausgewiesen werden, der in seinem Heimatland
ungerechte Verfolgung erleidet; diesbezüglich könnte man über
das Verhalten der Schweiz gegenüber den Juden, die aus Nazi-Deutschland
geflohen sind, nachdenken. Es muß immer abgewogen werden, welcher
Vorteil bzw. Nachteil sich für wen (Staat / Ausländer) ergibt,
wenn über die Aufnahme von Ausländern nachgedacht wird.
Nun werden viele bei dem Begriff "Ausländer" nicht zuerst an z.B.
Österreicher oder Schweizer denken (die allerdings wiederum bei Ausländern
sicherlich sofort an Deutsche denken - schon allein wegen der unterschiedlichen
Sprache), sondern z.B. an Türken. Wir haben einmal gehört, die
Stadt mit der zweithöchsten (nach Ankara) Anzahl an türkischen
Einwohnern soll Berlin sein. In Köln haben wir mal einen Arzt besucht
und saßen alleine mit etwa 10 Türken im Wartezimmer; der millionste
Kölner Bürger war türkischer Abstammung. Auch im Ruhrgebiet
gehören die verhüllten Frauen zum allgemeinen Stadtbild, wir
stehen mit unseren Beobachtungen wohl nicht allein da. Man darf wohl sagen,
daß Türken mittlerweile einen beachtlichen Teil der Bevölkerung
in Deutschland ausmachen. Dies hat nicht unbedingt zu einer allgemeinen
Akzeptanz der Türken geführt. "Türkenwitze" aller - abstoßenden
- Art gibt es massenweise, und vereinzelt kommt es sogar zu Anschlägen
auf Häuser mit türkischen Bewohnern. Selbstverständlich
sind solche rassistischen, menschenverachtenden Aktionen schwer sündhaft
und dementsprechend auch zu verurteilen. Was wir als Vertreter der römisch-katholischen
Kirche v.a. an der Einwanderung türkischer Familien ablehnen, ist
die Gefahr der Islamisierung Deutschlands. Zu was der Islam fähig
ist, zeigen die Gewaltakte, die in islamischen Ländern gegen christliche
Gruppen unternommen wurden, worauf wir auch in den Nachrichten öfters
hinweisen. Die Bedrohung der Christen durch den (türkischen) Islam
zieht sich durch die Jahrhunderte, und es war oft notwendig, daß
christliche Truppen mit Waffengewalt gegen die Muslime Krieg führten
- den gerechten Krieg, der in der Verteidigung des rechtmäßigen
Eigentums besteht. Den Spottroman auf den Islam, "Satanische Verse", haben
wir nicht gelesen - nach Rezensionen zählt er wohl auch nicht zu den
literarischen Meisterwerken; daß gegen den Autor Salman Rushdie aber
das Todesurteil verhängt wurde (vor einigen Monaten noch einmal ausdrücklich
von der iranischen Regierung bekräftigt) und für seine Ermordung
eine hohe Belohnung ausgesetzt ist, spricht nicht unbedingt für Toleranz
im Islam. Wer Selbstmord begehen möchte, kann versuchen, im Iran eine
katholische Kirche zu bauen, oder versuchen, den Bau einer Moschee in Deutschland
zu verhindern. Der Katholizismus kennt zwar keine dogmatische Toleranz,
d.h. auch um des lieben Friedens willen können keine Dogmen geleugnet
werden, aber eine bürgerliche Toleranz, d.h. Katholiken sind verpflichtet,
jedem Menschen mit der notwendigen Achtung zu begegnen. In Ermangelung
sachlicher Argumente gibt es für den Islam nur zwei Möglichkeiten,
Anhänger zu sammeln und zu behalten, zunächst die des Genusses
(z.B. die Frau als Befriedigungsobjekt für den Mann), dann auch die
des Terrors: den "Heiligen Krieg" gegen alle, die sich auf vernünftige
Weise mit dem Islam auseinandersetzen wollen. So ist es Katholiken z.B.
strengstens verboten, "Allah" mit Gott gleichzusetzen; indem die Katholiken
aber ihrem Bekenntnis treu bleiben, setzen sie sich der Gefahr aus, von
rabiaten Islamisten gefoltert und getötet zu werden. Mit dem Zustrom
der Islamisten in Deutschland wächst die tödliche Bedrohung für
das Christentum - nicht nur in dem Sinne, daß der Glaube stirbt,
sondern auch, daß die Gläubigen dem brutalen Terror der Islamisten
ausgesetzt sind. Weiteres s. z.B. im Text über die "Fokolar-Bewegung".
Die finanzielle Belastung durch arbeitslose Ausländer (Sozialhilfe
etc.), ferner die kulturelle Entwurzelung der Deutschen, angefangen bei
dem sprachlichen Umfeld, dürfen aber auch nicht übersehen werden.
Die "Menschenketten gegen Ausländerfeindlichkeit" und ähnliche
Aktionen sind dermaßen undifferenziert und blauäugig, daß
an der Wahlbefähigung vieler Bürger Zweifel angemeldet werden
darf.
Was unternehmen die "C"-Parteien gegen die islamische Bedrohung? Augenscheinlich
gar nichts! Aus den Reihen der CSU gab es noch vor einigen Wochen einige
Stimmen, die sich gegen den ungebremsten Ausländerzustrom aussprachen,
solange diesen Worten aber keine Taten folgen, hätten die betreffenden
Personen besser den Mund gehalten, um nicht Gefahr zu laufen, sich den
Verdacht der Irreführung zuzuziehen. Es gibt schlechterdings keinen
Grund zu vermuten, in der nächsten Legislaturperiode werde nun endlich
gegen die Islamisierung Deutschlands vorgegangen.
Europa
Wer meint, Pius XII. habe von einem vereinten Europa geschwärmt,
der ist nicht in der Wahrheit. Ganz im Gegenteil, ein geeintes Europa um
jeden Preis wollte Pius XII. keineswegs, sondern sah in einem indifferenten,
d.h. nicht eindeutig katholischen, Europa DIE Bedrohung für die Welt.
Den Traum von einem katholischen Europa muß mittlerweile auch der
letzte Naivling aufgeben - es gibt nur noch eine Staatenansammlung mit
dem geringsten gemeinsamen moralischen Nenner. Europa wird nicht mehr Schutz
bieten vor Mord im Mutterleib, vor Verspottung der Christen durch "Homosexuelle",
vor Bedrohung der Christen durch Islamisten, als die deutsche Regierung
es heute tut. Alles steht im Zeichen des Pentagramms, des Symbols Satans.
Befleißigt sich die CDU dann wenigstens der klugen Zurückhaltung
gegenüber Europa? Kohl erklärte in einem Zeitungsinterview kategorisch:
"Der Zug Deutschland ist abgefahren, Richtung Europa". Na denn! Und fleißigt
pumpt Deutschland Geld in Europa hinein, wobei sich schon mancher Bürger
gefragt hat, ob für die Verwendung seiner Steuern ein entsprechender
Gegenwert geleistet wird.
Frauen in der Politik
Die Kirche hat immer wieder die wichtige Bedeutung der Frau für
die Wohlfahrt des Staates hervorgehoben, und Pius XII. ist dieser Tradtition
gefolgt, als er über die Frau äußerte: "Sie hat mit dem
Manne zum Wohl der 'civitas' zusammenzuwirken, in der sie ihm an Würde
gleich ist. Jedes der beiden Geschlechter muß den Anteil nehmen,
der ihm seiner Natur, seinem Charakter, seinen körperlichen, geistigen
und sittlichen Fähigkeiten nach zukommt. Beide haben das Recht und
die Pflicht zum Gesamtwohl der Gesellschaft und des Vaterlandes zusammenzusarbeiten.
Aber es ist klar: Während der Mann durch sein Temperament mehr dazu
neigt, die äußeren Angelegenheiten, die öffentlichen Geschäfte
zu betreiben, hat die Frau im allgemeinen mehr Scharfblick und einen feineren
Takt, um die delikaten Probleme des Haus- und Familienlebens, der Grundlage
des ganzen Gemeinschaftslebens zu erkennen und zu lösen. Das schließt
nicht aus, daß einzelnen Frauen tatsächlich Proben von großer
Erfarhung auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens zu geben wissen";
s. auch "'Kirchenlehrerin', zum dritten".
Bemüht sich die CDU, der Frau wieder ihren Platz am häuslichen
Herd zurückzuerobern? Ganz im Gegenteil: "Frauen und Männer sind
gleichgestellt! Daß dies trotz verbriefter Rechte im Nachkriegsdeutschland
noch lange nicht der Fall war, begriffen die Frauen in der CDU 1948. Am
1. Mai, vor fünzig Jahren, gründeten sie unter Federführung
von Helene Weber die Frauenarbeitsgemeinschaft der CDU/CSU Deutschlands"
(Impuls (Monatsheft der KAB) 6 (Juni) / 1998, 12). Die Frauen-Union-Bundesgeschäftsführerin
äußert sich: "Betrug im Jahre 1968 der weibliche Anteil an der
CDU-Mitgliedschaft noch 12,9 Prozent, sind es heute bereits 25 Prozent.
Gerade bei jüngeren Frauen steigt der Anteil: Jedes dritte Neumitglied
ist eine Frau. Auch das 1996 in der Satzung verankerte Quorum - die Drittelbeteiligung
- hat Frauen größere Chancen gebracht: Jüngere Frauen bewerben
sich um Bundestagsmandate, sie werden auf aussichtsreiche Listenplätze
gebracht. [...] Es ist ein Mangel der Satzung, daß freiwerdende Direktwahlkreise
nicht bevorzugt an Frauen gegeben werden. [...] Im Hochschulbereich wird
künftig die Vergabe von Finanzmitteln an Frauenbeteiligung geknüpft
mit dem Ziel, bis zum Jahr 2005 jeden fünften Professorenstuhl mit
einer Frau zu besetzen. [...] Die Frauen-Union ist nötiger denn je
und wird ihren Kampf um Gleichstellung und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft
mit unverminderter Kraft fortsetzen [...] Wer denkt heute daran, daß
bis 1957 Frauen ohne Einwilligung ihres Ehemannes nicht berufstätig
sein konnten? Kaum zu glauben, aber wahr!" (ebd., 12f). Hier tobt also
der Geschlechterkampf, Frauen werden in Positionen förmlich hineingezwängt,
die ihrem Wesen widerstreiten, und wie das ganze mit Artikel 3 des Grundgesetzes
[Gleichheit vor dem Gesetz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes ...
benachteiligt oder bevorzugt werden"] in Einklang gebracht werden kann,
bleibt wohl das Geheimnis der C-Parteien. Über die Berufstätigkeit
der Frau s. ferner den Text "Staat und Sexualität".
Deutsche Frauen-Power geht den C-Politikern anscheinend noch lange
nicht weit genug; leisten in Deutschland schon seit einigen Jahren Frauen
in der Bundeswehr Dienst, so denkt Bundesverteidigungsminister Rühe
bereits laut über eine Verfassungsänderung nach, die Frauen mehr
Tätigkeiten im Soldatendienst ermöglichen soll; mit dem christlichen
Bild von der Frau hat das ganze rein gar nichts mehr zu tun.
Eine wirklich bedenkliche Empfehlung Pius XII., mit der er tatsächlich
eine Neuerung einführte, betrifft das aktive Wahlrecht der Frau: Obwohl
der Papst sich klar für das aktive Wahlrecht der Frau ausgesprochen
hat, ist dennoch niemand verpflichtet, diese Entscheidung für eine
unfehlbare und damit unwiderrufliche Lehre der Kirche zu halten; sie hat
vielmehr empfehlenden Charakter, ihr kommt keine wirkliche Verbindlichkeit
zu. Man muß allerdings sagen, daß hier auch der Zusammenhang
von Wahlrecht und Wahlpflicht besteht, m.a.W. solange die Frau ein Wahlrecht
besitzt, muß sie auch davon Gebrauch machen.
"Homosexualität"
Bundesfamilienministerin Claudia Nolte äußerte sich zur
Frage der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Paare, sie halte dies
für "ein falsches Signal". Christen dagegen sehen in der staatlichen
Duldung und sogar rechtlichen Anerkennung von Sodomie ein Verbrechen ungeheuren
Ausmaßes, weil die homosexuellen Greueltaten, die dem Lebensgefühl
der Stadt Sodom folgen, ein strenges göttliches Gericht herausfordern.
Der Staat hat hier seine Schutzpflicht gegenüber den Untertanen sträflich
vernachlässigt, weil - wie die Bibel zeigt - "Homosexuelle" eine Bedrohung
für die Wohlfahrt der normalen Menschen darstellen. Seit zwanzig Jahren
findet jährlich in Berlin eine Massenkundgebung von "Homosexuellen"
(Christopher-Street-Day) statt, wo diese Menschen sich auf entwürdigende,
jeden normalen Menschen zutiefst beleidigende Weise in der Öffentlichkeit
austoben. Diesen Terror müssen sich die Katholiken völlig schutzlos
gefallen lassen!!!
"Katholiken-Urteil"
In der Amtszeit der C-Parteien: Ein paar Richter des Bundesgerichtshofes
"überstimmen" göttliches Recht und definieren gegen die kirchliche
Lehre, wer sich in Deutschland katholisch nennen darf und wer nicht. Trotz
des offensichtlichen Fehlurteils mit katastrophalen Ausmaßen schweigen
die Politiker total; s. auch die heutigen Leserbriefe.
"Kruzifix-Urteil"
Ebenfalls in der Amtszeit der C-Parteien: Das Aufhängen von Kreuzen
in öffentlichen Gebäuden wird als verfassungswidrig erklärt;
zwar gab es ein paar Kundgebungen auch mit C-Politikern gegen das Urteil,
die dringend erforderliche Verfassungsänderung blieb aber aus.
"Rechtschreibreform"
Nicht direkt in den moralischen Bereich fällt das Verdienst der
"C"-Regierung, die deutschen Bürger auf eine neue "Rechtschreibung"
verpflichtet zu haben. Nach all dem, was wir aus den Nachrichten und auch
aus unserem Bekanntenkreis wissen, bestehen bei mehreren Bundesbürgern
Vorbehalte gegen die "neuen Regeln", ja fast möchte es so scheinen,
als ob eine Handvoll irregeleiteter Beamter ihre Machtposition dazu mißbraucht
hätte, eine nicht nur von vielen unter schweren Protesten (Unterschriftenaktionen,
Gerichtsprozesse u.ä.) abgelehnte, sondern v.a. völlig unnötige
und zudem banausenartig ins Werk gesetzte Ummodelung der Rechtschreibregeln
durchzudrücken. Sollte dies der Fall sein, müßte man die
Frage stellen, inwieweit hier noch vom "Willen des Volkes" in der "Volksvertretung"
gesprochen werden könnte. Das moralische Moment läge dann nicht
in der Abänderung der Rechtschreibregeln an sich, sondern v.a. in
der Frage, inwieweit diese Abänderung dem Gemeinwohl dienlich ist.
Dies sind nur einige exemplarische Bereiche, die zum Nachdenken anregen sollen. Es gibt noch viele andere interessante Themen von öffentlichem Interesse, die eine Betrachtung verdienen, z.B. die Frage nach der Gerechtigkeit in der Steuergesetzgebung, nach der Bildungspolitik (wie stoppt man die Verblödung des deutschen Volkes) etc. Ist es vertretbar, der CDU / CSU seine Stimme zu geben? Oder ist es nicht längst Zeit, daß die Regierung unseres Landes in die Hand echter katholische Männer kommt, die uneigennützig und gemeinnützig orientiert wieder Sicherheit und Freiheit für die Wahrheit schaffen. Eins muß klar sein: Solange die überkommenen Parteien das Heft in der Hand halten, wird es mit Deutschland weiter bergab gehen. Wer einer alten Partei seine Stimme gibt, der entmutigt möglicherweise den Pioniergeist von Katholiken, die eine einwandfreie Politik anstreben.