Bundestagswahl 1998

( Kirche zum Mitreden, 15.09.1998)
Am 27. September findet wieder einmal eine Bundestagswahl statt; es scheint daher angebracht, in KzM einige kirchliche Richtlinien zum Thema Politikerwahl zu nennen.

Durch das Kirchenrecht ist die politische Betätigung von uns Priestern grundsätzlich stark eingeschränkt; Klerikern ist vieles verboten, was zwar nicht an sich als moralisch verwerflich gilt, aber sich gleichwohl nicht leicht mit dem Klerikerstand vereinbaren läßt: "Darum dürfen sie ohne päpstliches Indult die Medizin (Heilkunde) oder Chirurgie nicht ausüben, ebenso nicht als öffentliche Notare, außer in der kirchlichen Kurie, fungieren und auch keine öffentlichen Ämter mit weltlicher Jurisdiktion  oder Verwaltung annehmen (z.B. das Amt des Präsidenten einer Republik). [...] Zur Annahme eines Abgeordnetenmandates ist an Orten, wo ein päpstliches Verbot besteht (wie in Italien), die Erlaubnis des Apostolischen Stuhles notwendig, an anderen Orten aber ist neben der Erlaubnis des eigenen Ordianrius auch die des Ordinarius des betreffenden Wahlkreises einzuholen" (A. Perathoner, Das kirchliche Gesetzbuch, Brixen (4)1926, 94f).
Papst Pius XII. hat in einer Ansprache die Bedeutung des priesterlichen Dienstes im Bereich des Politik skizziert:
"Die Ausübung des Wahlrechts ist ein Akt hoher sittlicher Verantwortung, vor allem wenn es sich darum handelt, jene Kandidaten zu wählen, die berufen sein sollen, dem Lande eine Verfassung und Gesetze zu geben, insbesondere jene, die die Heiligung der Feste, die die Ehe, die Familie, die Schule oder die Regelung der vielfachen sozialen Verhältnisse zum Gegenstand haben. Daher obliegt es der Kirche, den Gläubigen die sittlichen Pflichten zu erklären, die sich aus dem Wahlrecht ergeben. Der katholische Priester kann nicht einfach mit einem Staatsbeamten gleichgestellt werden, der mit der öffentlichen Gewalt, einer zivilen oder militärischen Funktion betraut ist. Diese sind Angestellte oder Vertreter des Staates, sie hängen von ihm ab, vorbehaltlich des göttlichen Gesetzes, und vertreten seine rechtmäßigen Interessen. Der Staat kann daher Verfügungen über ihr Verhalten erlassen, auch in Fragen der Politik. Der Priester dagegen ist Diener der Kirche und hat eine Sendung, die sich, wie Wir schon andeuteten, auf den ganzen Umkreis der religiösen und sittlichen Pflichten der Gläubigen erstreckt und in deren Erfüllung er daher selbst verpflichtet sein kann, Ratschläge oder Belehrungen zu erteilen, die auch das öffentliche Leben betreffen. Nun ist es einleuchtend, daß eventuelle Mißbräuche einer solchen Sendung nicht einfachhin dem Urteil der Staatsgewalt überlassen werden können; sonst würden die Seelsorger zusätzlich noch Behinderungen oder Belästigungen ausgesetzt, die von Gruppen, die der Kirche nicht wohlgesinnt sind, unter dem billigen Vorwand verursacht würden, den Klerus von der Politik trennen zu wollen. Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten" (aus einer Ansprache vom 16. März 1946, zit. nach M. Chinigo (Hg.), Der Papst sagt. Lehren Pius XII., Frankfurt / M. 1955, 265).

Es ist also nicht unpassend, daß wir als Priester uns zu politischen Fragen, näherhin konkret zur bevorstehenden Bundestagswahl, äußern.
Alle Moraltheologen stimmen mit dem überein, was auch Pius XII. in der o.g. Ansprache betonte: Das Wahlrecht beinhaltet - oft unter Todsünde - auch eine Wahlpflicht! Für jeden wahlberechtigten Staatsbürger gilt also die Pflicht der "Wahl von guten Abgeordneten. Wahlenthaltung ohne Grund scheint wenigstens eine läßliche Sünde zu sein, wenn der gute Kandidat einen schlechten Gegenkandidaten hat. Eine schwere Sünde kann es sein, wenn man durch Wahlenthaltung Ursache ist, daß ein schlechter Kandidat gewählt wird. Einem schlechten Kandidaten darf man nur dann seine Stimme geben, wenn dies notwendig ist, um die Wahl eines schlimmeren Kandidaten zu verhindern; durch eine entsprechende Erklärung aber soll der Grund dieser Handlungsweise angegeben werden. Ausnahmsweise dürfte man auch einmal einem unwürdigen Kandidaten seine Stimme geben, um einem ungewöhnlich großen persönlichen Nachteil zu entgehen" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn 1936, 165). In einem späteren moraltheologischen Werk heißt es zur Wahlpflicht:
"a) Die Pflicht zu wählen besteht dann, wenn man durch die Wahl Möglichkeit hat, einen für das Allgemeinwohl, die Sittlichkeit und Religion günstigen Einfluß auszuüben. Wo lauter gleich gute oder gleich schlechte Parteien oder Persönlichkeiten zur Wahl stehen, kann man im allgemeinen von einer sittlichen Pflicht zur Wahl nicht reden.
Allerdings haben dort, wo lauter schlechte Parteien vorhanden sind, die dazu fähigen Männer sich um die Bildung einer anständigen Partei zu mühen. Die Wahlpflicht besteht auch dann noch, wenn zwar keine Partei den christlichen Grundsätzen voll und ganz entspricht, aber die eine oder andere wesentlich besser oder weniger gefährlich ist.
Die Wahlpflicht ist nach wiederholten Äußerungen Papst Pius XII. und des Episkopates verschiedener Länder eine der Natur nach schwere Verpflichtung. Wer grundlos nicht zur Wahl geht, obwohl es von der Wahl abhängt, ob ein gutes oder ein gottfeindliches Regime an die Macht kommt, begeht eine nicht wiedergutzumachende schwere Sünde.
b) Die Pflicht, recht zu wählen: Das Dekret des Heiligen Offiziums vom 1. 7. 1949 läßt keine Zweifel darüber, daß die Wahl der kommunistischen Partei eine schwere Sünde ist, da diese Partei grundsätzlich materialistisch und antichristlich ist. Damit ist aber nicht gesagt, daß man jede andere nicht-kommunistische oder antikommunistische Partei ohne schwere Schuld wählen kann. Solange verschiedene sozialistische und liberale Parteien ihren kirchen- und religionsfeindlichen Geist nicht aufgeben, solange sie für den Grundsatz kämpfen, daß die Religion höchstens eine großmütig geduldete Privatsache sei – was praktisch die Absetzung Gottes im öffentlichen Leben bedeutet –, solange sie für die Straflosigkeit der Abtreibung und anderer schwerer, für das öffentliche Wohl gefährlicher Verbrechen eintreten, kann ihr ein Christ nicht ohne schwere Schuld seine Stimme geben, falls ihm eine bessere Partei zur Wahl steht.
Die Ausrede, man wolle mit seinem Wahlzettel nur die Wirtschaftspolitik, nicht aber die religionsfeindlichen Machenschaften der betreffenden Partei gutheißen, ist unsinnig, da die Wahl derselben praktisch und tatsächlich doch eine Mitwirkung zu den sündhaften Bestrebungen der Partei bedeutet" (B. Häring, Das Gesetz Christi, Freiburg (1)1954, 982f; Achtung: Spätere Schriften Härings sind nicht mehr zu gebrauchen!).

Es wird wohl niemand im Ernst behaupten, die SPD, FDP oder die "GRÜNEN" könnte man ohne schwere Schuld wählen. Sogar der erzliberale Bischof Joseph Höffner (verst.) erklärte auf einem V2-"Katholiken"-Tag, daß die "GRÜNEN" unwählbar seien, u.z. wegen ihrer gottlosen Ausrichtung. Die sozialistische und liberale Ausrichtung von SPD und FDP sind ebenfalls bekannt genug, so daß kein Katholik den Fehler begehen kann, diese Parteien zu wählen. Blieben noch die "christlichen" Parteien, also CSU in Bayern und CDU in den anderen Bundesländern: Ist "schwarz" wirklich die Alternative zu "rot", "gelb" und "grün"? Die Frage muß sich jeder Wähler selbst beantworten, denn er lädt selbst die u.U. schwere Schuld auf sich, wenn er eine moralisch nicht vertretbare Entscheidung trifft. Wir haben schon oft über die schuldhafte "ignorantia affectata", die "angestrebte Unwissenheit", das Nicht-Wissen-Wollen geschrieben. Gerade in der Entscheidung, ob bzw. wen man wählt, ist es besonders in der heutigen Zeit wirklich schwierig, eine rundum begründete Entscheidung zu fällen. Dies liegt zunächst an den unüberschaubar vielen Richtlinien und Einzelentscheidungen der verschieden Parteien zu den unterschiedlichsten Themen, etwa: "Wo soll wie und wieviel investiert werden", "Welches Gesetz muß geändert, abgeschafft oder hinzugefügt werden", etc. Eine moralisch vertretbare Entscheidung fällt u.E. der, der die einzelnen Parteien auf elementare Grundsätze hin überprüft. Für den einfachen Bürger ist es nahezu unmöglich, jeden einzelnen Beschluß, Gesetzesentwurf etc. jeder einzelnen Partei genau zu kennen und zudem beurteilen zu können, welche Partei den besten Vorschlag gemacht hat. Andererseits handelt aber der schwer sündhaft, der sich mit dem begnügt, woraus der öffentliche "Wahlkampf" sicherlich zu einem Großteil besteht: Mit Plakaten, auf denen das Gesicht eines Politikers und die Buchstaben seiner Partei abgebildet sind, u.U. noch ergänzt mit so sinnigen Sprüchen wie "Sie haben die Wahl" oder "Es ist Ihr Land. Es sind Ihre Steuern". Wer am Wahltag einfach die Buchstaben ankreuzt, die er sich am besten von den Plakaten merken konnte, der kann sich nur schwer davon freisprechen, seine Wahlpflicht sträflich vernachlässigt zu haben, obwohl er sie rein materiell erfüllt hat. Ebenso handelt der schwer sündhaft, der ohne einen weiteren Gedanken meint: "Die C-Politiker - die machen das".

Über das Wesen des Staates haben wir schon mehrfach geschrieben (z.B. "Staat und Legalität"); von grundlegender Bedeutung sind auch die beiden Enzykliken "Mit brennender Sorge" (über den Nationalsozialismus) und "Divini redemptoris" (über den Kommunismus; wird später bei KzM veröffentlicht werden) von Pius XI. Richten wir nun den Blick auf einige Fragen der staatlichen Ordnung, auch mit der Frage, wie gut dabei die "christlichen" Politiker abschneiden.

Zunächst ist einmal die Frage der sittlichen Integrität zu stellen: Sind die Politiker moralisch einwandfrei (eine Frage, die z.Zt. dem US-Präsidenten Bill Clinton zu schaffen macht): Die Spitzenpolitiker der SPD, Schröder und Lafontaine, scheiden sofort aus, da beide mehrfach geschieden sind. Der Noch-Bundeskanzler Helmut Kohl hat da als echter Monogamist bessere Karten, allerdings lebt der Finanzminister Theo Waigel, ein "katholischer" Bayrer, im Konkubinat. Es sind noch nicht einmal alle Mitglieder der "christlichen" Union auch tatsächlich Christen, z.B. Michel Friedmann MdB, der uns vor einigen Jahren wegen seiner abfälligen Bemerkungen über das Christentum aufgefallen war. Sofern Friedmann nicht abstreitet, sich negativ über das Christentum geäußert zu haben, fühlen wir uns nicht beweispflichtig, könnten aber bei Bedarf versuchen, den alten Zeitungsartikel noch aufzutreiben. Wie auch immer: Friedmann ist Mitglied des "Zentralrats der Juden", sicherlich keine dezidiert christliche Gemeinschaft. Wenn sich eine Partei christlich nennt, dann darf man von ihr doch erwarten, daß sie wirklich christliche Interessen in den Vordergrund stellt; s. auch "Judaismus und Antisemitismus".

Doch fragen wir nun, welche Aussagen aus den Reihen der Union zu bestimmten elementaren Fragen getroffen werden.

Abtreibung
Was brachte die deutsche Wiedervereinigung? Außer Massenarbeitslosigkeit und Kosten in unüberschaubarer Höhe (dies sind die unausweichlichen Erblasten des kommunistischen Regimes) auch die Fristenregelung, die jeder Frau die Ermordung ihres Kindes im Mutterleib solange erlaubt, wie sie lustig ist. Nachdem die Selbstjustiz von Müttern über ihr ungeborenes Kind höchstrichterlich abgesegnet war, hat Helmut Kohl jede Diskussion darüber, ob die daraus resultierenden Massenmorde denn wirklich gut für das Volk sind, kategorisch abgelehnt.

Abtreibungspille RU 486
Die Abtreibungspille RU 486 ermöglicht es den Frauen, ihr vor kurzem empfangenes Kind sauber und diskret wieder zu ermorden. Bislang ist diese Mörderpille in Deutschland verboten, doch aus den Reihen der SPD wurde bereits angekündigt, nach dem Wahlsieg werde das Verbot aufgehoben. Nach dieser Ankündigung der SPD ließ sich auch die CDU nicht lumpen und versprach ebenfalls, das Verbot fallen zu lassen. Die Pille für den kurzen Kindermord zwischendurch - beide Großparteien benutzen sie für ihren Wahlkampf. Daß die CDU trotz ihrer konsequenten Haltung in der Abtreibungsfrage und ihrer Ankündigungen bzgl. RU 486 noch mit Slogans wirbt wie: "Familie wählen - CDU", stellt wohl einen unüberbietbaren Zynismus dar.

"Ausländer"
Hinsichtlich der Ausländerthematik fragen sich manche Bürger besorgt, welcher Grundsatz denn nun gilt: "Deutschland den Deutschen"? "Deutschland den Türken"? "Deutschland ist für alle da"? Und die Zahl der Besorgten scheint nicht gegen Null zu gehen, denn immerhin erreichen extremistische, in mancher Hinsicht geradezu unorganisierte Parteien wie z.B. die "Republikaner" oder die DVU z.T. beeindruckende Wahlergebnisse, und selbst wenn man einen Teil dieser Stimmen als Protestsignal (eine schwer sündhafte Maßnahme) der Wähler gegen die Handlungsunfähigkeit / -unwilligkeit der "großen" Parteien verstehen möchte, kann man nicht leugnen, daß der quasi ungebremste Ausländerzufluß für den Mißmut der Wähler mitverantwortlich ist.
Es geht hier nicht um Ausländer im strikten Sinne, d.h. Personen, die nicht in Deutschland geboren sind bzw. keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wenn jeder Staat seine Grenzen quasi hermetisch abschotten wollte, dann wäre auch keine Mission möglich. Besonders die iro-schottischen Mönche haben sich überreiche Verdienste erworben dadurch, daß sie im europäischen Kontinent den Glauben gepredigt haben, etwa Bonifatius (angelsächsischer Benediktiner des 8.Jh., "Apostel der Deutschen") oder Gallus (vgl. in der Schweiz "St. Gallen"). Man stelle sich vor, Thomas von Aquin hätte nicht nach Deutschland einreisen dürfen und auch nicht Albert d. Großen in Köln kennengelernt. Die katholische Kirche kennt zudem für ihren Bereich keine Ausländer, denn sie ist nun einmal "katholisch", d.h. allgemein; als eine Konsequenz dieser Tatsache kann der Klerus deshalb völlig frei in der Welt verteilt werden. Wem das Gebiet der Glaubensmission oder des Wissenschaftsaustausches zu erhaben vorkommt, der kann natürlich auch an die Eisdielen und Pizzerien in Deutschland denken. Als Grundregel kann wohl gelten: Niemand sollte ausgewiesen werden, der dem Einwanderungsland durch seine Arbeit wertvolle Dienste leisten kann. Eine weitere Grundregel ist ebenso selbstverständlich: Niemand darf (in sein Heimatland) ausgewiesen werden, der in seinem Heimatland ungerechte Verfolgung erleidet; diesbezüglich könnte man über das Verhalten der Schweiz gegenüber den Juden, die aus Nazi-Deutschland geflohen sind, nachdenken. Es muß immer abgewogen werden, welcher Vorteil bzw. Nachteil sich für wen (Staat / Ausländer) ergibt, wenn über die Aufnahme von Ausländern nachgedacht wird.
Nun werden viele bei dem Begriff "Ausländer" nicht zuerst an z.B. Österreicher oder Schweizer denken (die allerdings wiederum bei Ausländern sicherlich sofort an Deutsche denken - schon allein wegen der unterschiedlichen Sprache), sondern z.B. an Türken. Wir haben einmal gehört, die Stadt mit der zweithöchsten (nach Ankara) Anzahl an türkischen Einwohnern soll Berlin sein. In Köln haben wir mal einen Arzt besucht und saßen alleine mit etwa 10 Türken im Wartezimmer; der millionste Kölner Bürger war türkischer Abstammung. Auch im Ruhrgebiet gehören die verhüllten Frauen zum allgemeinen Stadtbild, wir stehen mit unseren Beobachtungen wohl nicht allein da. Man darf wohl sagen, daß Türken mittlerweile einen beachtlichen Teil der Bevölkerung in Deutschland ausmachen. Dies hat nicht unbedingt zu einer allgemeinen Akzeptanz der Türken geführt. "Türkenwitze" aller - abstoßenden - Art gibt es massenweise, und vereinzelt kommt es sogar zu Anschlägen auf Häuser mit türkischen Bewohnern. Selbstverständlich sind solche rassistischen, menschenverachtenden Aktionen schwer sündhaft und dementsprechend auch zu verurteilen. Was wir als Vertreter der römisch-katholischen Kirche v.a. an der Einwanderung türkischer Familien ablehnen, ist die Gefahr der Islamisierung Deutschlands. Zu was der Islam fähig ist, zeigen die Gewaltakte, die in islamischen Ländern gegen christliche Gruppen unternommen wurden, worauf wir auch in den Nachrichten öfters hinweisen. Die Bedrohung der Christen durch den (türkischen) Islam zieht sich durch die Jahrhunderte, und es war oft notwendig, daß christliche Truppen mit Waffengewalt gegen die Muslime Krieg führten - den gerechten Krieg, der in der Verteidigung des rechtmäßigen Eigentums besteht. Den Spottroman auf den Islam, "Satanische Verse", haben wir nicht gelesen - nach Rezensionen zählt er wohl auch nicht zu den literarischen Meisterwerken; daß gegen den Autor Salman Rushdie aber das Todesurteil verhängt wurde (vor einigen Monaten noch einmal ausdrücklich von der iranischen Regierung bekräftigt) und für seine Ermordung eine hohe Belohnung ausgesetzt ist, spricht nicht unbedingt für Toleranz im Islam. Wer Selbstmord begehen möchte, kann versuchen, im Iran eine katholische Kirche zu bauen, oder versuchen, den Bau einer Moschee in Deutschland zu verhindern. Der Katholizismus kennt zwar keine dogmatische Toleranz, d.h. auch um des lieben Friedens willen können keine Dogmen geleugnet werden, aber eine bürgerliche Toleranz, d.h. Katholiken sind verpflichtet, jedem Menschen mit der notwendigen Achtung zu begegnen. In Ermangelung sachlicher Argumente gibt es für den Islam nur zwei Möglichkeiten, Anhänger zu sammeln und zu behalten, zunächst die des Genusses (z.B. die Frau als Befriedigungsobjekt für den Mann), dann auch die des Terrors: den "Heiligen Krieg" gegen alle, die sich auf vernünftige Weise mit dem Islam auseinandersetzen wollen. So ist es Katholiken z.B. strengstens verboten, "Allah" mit Gott gleichzusetzen; indem die Katholiken aber ihrem Bekenntnis treu bleiben, setzen sie sich der Gefahr aus, von rabiaten Islamisten gefoltert und getötet zu werden. Mit dem Zustrom der Islamisten in Deutschland wächst die tödliche Bedrohung für das Christentum - nicht nur in dem Sinne, daß der Glaube stirbt, sondern auch, daß die Gläubigen dem brutalen Terror der Islamisten ausgesetzt sind. Weiteres s. z.B. im Text über die "Fokolar-Bewegung". Die finanzielle Belastung durch arbeitslose Ausländer (Sozialhilfe etc.), ferner die kulturelle Entwurzelung der Deutschen, angefangen bei dem sprachlichen Umfeld, dürfen aber auch nicht übersehen werden. Die "Menschenketten gegen Ausländerfeindlichkeit" und ähnliche Aktionen sind dermaßen undifferenziert und blauäugig, daß an der Wahlbefähigung vieler Bürger Zweifel angemeldet werden darf.
Was unternehmen die "C"-Parteien gegen die islamische Bedrohung? Augenscheinlich gar nichts! Aus den Reihen der CSU gab es noch vor einigen Wochen einige Stimmen, die sich gegen den ungebremsten Ausländerzustrom aussprachen, solange diesen Worten aber keine Taten folgen, hätten die betreffenden Personen besser den Mund gehalten, um nicht Gefahr zu laufen, sich den Verdacht der Irreführung zuzuziehen. Es gibt schlechterdings keinen Grund zu vermuten, in der nächsten Legislaturperiode werde nun endlich gegen die Islamisierung Deutschlands vorgegangen.

Europa
Wer meint, Pius XII. habe von einem vereinten Europa geschwärmt, der ist nicht in der Wahrheit. Ganz im Gegenteil, ein geeintes Europa um jeden Preis wollte Pius XII. keineswegs, sondern sah in einem indifferenten, d.h. nicht eindeutig katholischen, Europa DIE Bedrohung für die Welt. Den Traum von einem katholischen Europa muß mittlerweile auch der letzte Naivling aufgeben - es gibt nur noch eine Staatenansammlung mit dem geringsten gemeinsamen moralischen Nenner. Europa wird nicht mehr Schutz bieten vor Mord im Mutterleib, vor Verspottung der Christen durch "Homosexuelle", vor Bedrohung der Christen durch Islamisten, als die deutsche Regierung es heute tut. Alles steht im Zeichen des Pentagramms, des Symbols Satans. Befleißigt sich die CDU dann wenigstens der klugen Zurückhaltung gegenüber Europa? Kohl erklärte in einem Zeitungsinterview kategorisch: "Der Zug Deutschland ist abgefahren, Richtung Europa". Na denn! Und fleißigt pumpt Deutschland Geld in Europa hinein, wobei sich schon mancher Bürger gefragt hat, ob für die Verwendung seiner Steuern ein entsprechender Gegenwert geleistet wird.

Frauen in der Politik
Die Kirche hat immer wieder die wichtige Bedeutung der Frau für die Wohlfahrt des Staates hervorgehoben, und Pius XII. ist dieser Tradtition gefolgt, als er über die Frau äußerte: "Sie hat mit dem Manne zum Wohl der 'civitas' zusammenzuwirken, in der sie ihm an Würde gleich ist. Jedes der beiden Geschlechter muß den Anteil nehmen, der ihm seiner Natur, seinem Charakter, seinen körperlichen, geistigen und sittlichen Fähigkeiten nach zukommt. Beide haben das Recht und die Pflicht zum Gesamtwohl der Gesellschaft und des Vaterlandes zusammenzusarbeiten. Aber es ist klar: Während der Mann durch sein Temperament mehr dazu neigt, die äußeren Angelegenheiten, die öffentlichen Geschäfte zu betreiben, hat die Frau im allgemeinen mehr Scharfblick und einen feineren Takt, um die delikaten Probleme des Haus- und Familienlebens, der Grundlage des ganzen Gemeinschaftslebens zu erkennen und zu lösen. Das schließt nicht aus, daß einzelnen Frauen tatsächlich Proben von großer Erfarhung auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens zu geben wissen"; s. auch "'Kirchenlehrerin', zum dritten".
Bemüht sich die CDU, der Frau wieder ihren Platz am häuslichen Herd zurückzuerobern? Ganz im Gegenteil: "Frauen und Männer sind gleichgestellt! Daß dies trotz verbriefter Rechte im Nachkriegsdeutschland noch lange nicht der Fall war, begriffen die Frauen in der CDU 1948. Am 1. Mai, vor fünzig Jahren, gründeten sie unter Federführung von Helene Weber die Frauenarbeitsgemeinschaft der CDU/CSU Deutschlands" (Impuls (Monatsheft der KAB) 6 (Juni) / 1998, 12). Die Frauen-Union-Bundesgeschäftsführerin äußert sich: "Betrug im Jahre 1968 der weibliche Anteil an der CDU-Mitgliedschaft noch 12,9 Prozent, sind es heute bereits 25 Prozent. Gerade bei jüngeren Frauen steigt der Anteil: Jedes dritte Neumitglied ist eine Frau. Auch das 1996 in der Satzung verankerte Quorum - die Drittelbeteiligung - hat Frauen größere Chancen gebracht: Jüngere Frauen bewerben sich um Bundestagsmandate, sie werden auf aussichtsreiche Listenplätze gebracht. [...] Es ist ein Mangel der Satzung, daß freiwerdende Direktwahlkreise nicht bevorzugt an Frauen gegeben werden. [...] Im Hochschulbereich wird künftig die Vergabe von Finanzmitteln an Frauenbeteiligung geknüpft mit dem Ziel, bis zum Jahr 2005 jeden fünften Professorenstuhl mit einer Frau zu besetzen. [...] Die Frauen-Union ist nötiger denn je und wird ihren Kampf um Gleichstellung und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft mit unverminderter Kraft fortsetzen [...] Wer denkt heute daran, daß bis 1957 Frauen ohne Einwilligung ihres Ehemannes nicht berufstätig sein konnten? Kaum zu glauben, aber wahr!" (ebd., 12f). Hier tobt also der Geschlechterkampf, Frauen werden in Positionen förmlich hineingezwängt, die ihrem Wesen widerstreiten, und wie das ganze mit Artikel 3 des Grundgesetzes [Gleichheit vor dem Gesetz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes ... benachteiligt oder bevorzugt werden"] in Einklang gebracht werden kann, bleibt wohl das Geheimnis der C-Parteien. Über die Berufstätigkeit der Frau s. ferner den Text "Staat und Sexualität".
Deutsche Frauen-Power geht den C-Politikern anscheinend noch lange nicht weit genug; leisten in Deutschland schon seit einigen Jahren Frauen in der Bundeswehr Dienst, so denkt Bundesverteidigungsminister Rühe bereits laut über eine Verfassungsänderung nach, die Frauen mehr Tätigkeiten im Soldatendienst ermöglichen soll; mit dem christlichen Bild von der Frau hat das ganze rein gar nichts mehr zu tun.
Eine wirklich bedenkliche Empfehlung Pius XII., mit der er tatsächlich eine Neuerung einführte, betrifft das aktive Wahlrecht der Frau: Obwohl der Papst sich klar für das aktive Wahlrecht der Frau ausgesprochen hat, ist dennoch niemand verpflichtet, diese Entscheidung für eine unfehlbare und damit unwiderrufliche Lehre der Kirche zu halten; sie hat vielmehr empfehlenden Charakter, ihr kommt keine wirkliche Verbindlichkeit zu. Man muß allerdings sagen, daß hier auch der Zusammenhang von Wahlrecht und Wahlpflicht besteht, m.a.W. solange die Frau ein Wahlrecht besitzt, muß sie auch davon Gebrauch machen.

"Homosexualität"
Bundesfamilienministerin Claudia Nolte äußerte sich zur Frage der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Paare, sie halte dies für "ein falsches Signal". Christen dagegen sehen in der staatlichen Duldung und sogar rechtlichen Anerkennung von Sodomie ein Verbrechen ungeheuren Ausmaßes, weil die homosexuellen Greueltaten, die dem Lebensgefühl der Stadt Sodom folgen, ein strenges göttliches Gericht herausfordern. Der Staat hat hier seine Schutzpflicht gegenüber den Untertanen sträflich vernachlässigt, weil - wie die Bibel zeigt - "Homosexuelle" eine Bedrohung für die Wohlfahrt der normalen Menschen darstellen. Seit zwanzig Jahren findet jährlich in Berlin eine Massenkundgebung von "Homosexuellen" (Christopher-Street-Day) statt, wo diese Menschen sich auf entwürdigende, jeden normalen Menschen zutiefst beleidigende Weise in der Öffentlichkeit austoben. Diesen Terror müssen sich die Katholiken völlig schutzlos gefallen lassen!!!

"Katholiken-Urteil"
In der Amtszeit der C-Parteien: Ein paar Richter des Bundesgerichtshofes "überstimmen" göttliches Recht und definieren gegen die kirchliche Lehre, wer sich in Deutschland katholisch nennen darf und wer nicht. Trotz des offensichtlichen Fehlurteils mit katastrophalen Ausmaßen schweigen die Politiker total; s. auch die heutigen Leserbriefe.

"Kruzifix-Urteil"
Ebenfalls in der Amtszeit der C-Parteien: Das Aufhängen von Kreuzen in öffentlichen Gebäuden wird als verfassungswidrig erklärt; zwar gab es ein paar Kundgebungen auch mit C-Politikern gegen das Urteil, die dringend erforderliche Verfassungsänderung blieb aber aus.

"Rechtschreibreform"
Nicht direkt in den moralischen Bereich fällt das Verdienst der "C"-Regierung, die deutschen Bürger auf eine neue "Rechtschreibung" verpflichtet zu haben. Nach all dem, was wir aus den Nachrichten und auch aus unserem Bekanntenkreis wissen, bestehen bei mehreren Bundesbürgern Vorbehalte gegen die "neuen Regeln", ja fast möchte es so scheinen, als ob eine Handvoll irregeleiteter Beamter ihre Machtposition dazu mißbraucht hätte, eine nicht nur von vielen unter schweren Protesten (Unterschriftenaktionen, Gerichtsprozesse u.ä.) abgelehnte, sondern v.a. völlig unnötige und zudem banausenartig ins Werk gesetzte Ummodelung der Rechtschreibregeln durchzudrücken. Sollte dies der Fall sein, müßte man die Frage stellen, inwieweit hier noch vom "Willen des Volkes" in der "Volksvertretung" gesprochen werden könnte. Das moralische Moment läge dann nicht in der Abänderung der Rechtschreibregeln an sich, sondern v.a. in der Frage, inwieweit diese Abänderung dem Gemeinwohl dienlich ist.

Dies sind nur einige exemplarische Bereiche, die zum Nachdenken anregen sollen. Es gibt noch viele andere interessante Themen von öffentlichem Interesse, die eine Betrachtung verdienen, z.B. die Frage nach der Gerechtigkeit in der Steuergesetzgebung, nach der Bildungspolitik (wie stoppt man die Verblödung des deutschen Volkes) etc. Ist es vertretbar, der CDU / CSU seine Stimme zu geben? Oder ist es nicht längst Zeit, daß die Regierung unseres Landes in die Hand echter katholische Männer kommt, die uneigennützig und gemeinnützig orientiert wieder Sicherheit und Freiheit für die Wahrheit schaffen. Eins muß klar sein: Solange die überkommenen Parteien das Heft in der Hand halten, wird es mit Deutschland weiter bergab gehen. Wer einer alten Partei seine Stimme gibt, der entmutigt möglicherweise den Pioniergeist von Katholiken, die eine einwandfreie Politik anstreben.

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