Die BRD vor dem Internationalen
Gerichtshof
- Pressemitteilung zum Antrag von Klaus Sojka auf Feststellung des
Nichtbestehens der BRD -
(Kirche zum Mitreden, 18.08.2009)
Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. Dr.h.c. Klaus Sojka (D-94469
Deggendorf) hat am 16.08.2009 per Mail dazu eingeladen, seinem Antrag
auf Feststellung des Nichtbestehens der BRD beim Internationalen
Gerichtshof (IGH) in Den Haag beizutreten; dies könne geschehen
durch ein formloses Schreiben an den IGH.
Zunächst: Dass in der BRD nicht alles bestens steht, wird von
mehreren Personen behauptet. Bekannt ist z.B. Univ.-Prof. Dr. iur.,
Dipl.-Volkswirt Hans Herbert von Arnim mit
seinen Büchern "Die Deutschlandakte" (2008) sowie
"Volksparteien ohne Volk" (2009). Bekannt ist z.B. Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider mit seinen
Ausführungen über das "Ende des Rechtsstaates". Im
Gegensatz zu diesen Autoren hat Sojka allerdings eine DVU-Vergangenheit
und ist derzeit aktiv in der Bewegung "Die Deutschen". Wie könnte
man dann verantworten, irgendeinem Antrag Sojkas beizutreten?
Nun, wenn Recht "ohne Ansehen der Person" gesprochen werden soll, dann
muss auch dem Recht gewährt werden dürfen, dessen Ansichten
man sonst nicht teilt.
Bereits unabhängig von Sojka steht u.a. fest, dass Deutschland a)
keine Verfassung hat, denn das Grundgesetz dient nur als Provisorium zu
einer künftigen Verfassung (cf. GG Art. 146); b) keinen
Friedensvertrag hat, denn der "Zwei-plus-Vier-Vertrag" soll
ausdrücklich nur ein "Quasi-Friedensvertrag" (?) sein (cf.
Informationen zur politischen Bildung, Heft 250). Wenigstens für
Deutsche könnte es also von Interesse sein, die Frage nach dem
"Nichtbestehen der BRD" zu klären.
Der Antrag Sojkas an den IGH besteht aus nur 1.500 Wörtern, wobei
Sojka allerdings auf sein Buch "Die BRD ist kein Staat" verweist sowie
auf die Rede von Prof. Dr. iur. Carlo Schmid
(SPD) v. 08.09.1948 vor dem Parlamentarischen Rat; laut Schmid ist die
BRD eine "Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft"
(OMF).
Aus dem Sojka-Antrag hier einige Ausschnitte:
»Für die Vereinigung "Die Deutschen" und in eigenem Namen
wird beantragt, durch ein Gutachten gemäß Art. 65 ff
IGH-Statut festzustellen, daß die BRD (Bundesrepublik
Deutschland) rechtlich nicht existiert. [...] Die sieben
Bündnismitglieder der Vereinigung mit dem Namen "Die Deutschen"
rufen unmittelbar den Haager Gerichtshof an, "damit", wie es in der
Präambel der Allgemeinen Menschenrechts-Erklärung der
Vereinten-Nationen (UN) heißt, "der Mensch nicht zum Aufstand
gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen
wird". In der Eingabe werden die Ungültigkeit des Grundgesetzes
und damit die Nichtexistenz der BRD geltend gemacht und die in meinem
genannten Buch belegte Ausschöpfung aller staatlichen und
überstaatlichen Instanzen hervorgehoben. Es wird darauf
hingewiesen, daß die unmittelbare Anrufung des Internationalen
Gerichtshofes unverzichtbar ist, um festgestellt zu bekommen, ob alle
Deutschen staatenlos sind, obwohl das Deutsche Reich fortbesteht und
Art. 15 der AllgMenschenRErkl gewährleistet: "Jeder Mensch hat
Anspruch auf Staatszugehörigkeit". [...] Die BRD wird
aufgefordert, als formell noch registrierter UN-Mitgliedsstaat von sich
aus den Feststellungs-Antrag zu stellen, wenn sie meint, ein
völkerrechtlich bestehender Staat zu sein. Unterläßt
sie einen solchen Antrag, wird der IGH das als schweigendes
Anerkenntnis, als Nichtbestreiten ihrer wirklichen Existenzlosigkeit
als fundierter Staat bewerten müssen.«
Adresse des Internationalen Gerichtshofs: Peace Palace, Carnegieplein
2, NL - 2517 Den Haag, Fax: +31-70-3649928.
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