"Legen Sie sich nicht mit der Justiz
an, wir sind stärker!"
- Pressemitteilung zur Selbstoffenbarung der brd im Fall
Rüdiger Jung, Regensburg -
(Kirche zum Mitreden, 10.09.2008)
"Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!" Dies
hat die brd nun wort-wörtlich und öffentlich erklärt.
Damit bekennt sich die brd ausdrücklich zum Faustrecht
als Handlungsmaxime: Das Recht ist nicht auf Wahrheit gegründet,
sondern es herrscht schlichtweg das Recht des Stärkeren, das
"Gesetz des Dschungels" (cf. englisch Faustrecht = law of the jungle).
Insofern hat der Ausdruck "Paragraphendschungel" der brd eigentlich
eine viel tiefere Bedeutung.
Der Kontext dieser brd-Selbstoffenbarung war der weithin bekannte
Schauprozess der SA Regensburg gegen Rüdiger
Jung (2 KLs 107 Js 12915/2007). Hier nur zur ersten Orientierung:
Rüdiger Jung hatte sich dafür ausgesprochen, dass Richter
sich an Recht und Gesetz halten und dass generell die Missstände
in der brd behoben werden. Der Erfolg von Jungs Bemühungen: Jung
wurde lange Zeit in der geschlossenen Psychiatrie seiner Freiheit
beraubt und mit Zyprexa vollgepumpt (zugegebene Wirkungen:
Schläfrigkeit, Übergewicht, Funktionstörungen der
Leber, Diabetes mellitus, Schwindel, Verstopfung, Extrapyramidale
Störungen (Störungen der Koordination von Bewegungen) etc.).
Nun ist Jung entmündigt, hat zwar mittlerweile Freigang, muss aber
weiter Zyprexa schlucken. Der BGH räumte zum Fall Jung bereits im
März 2008 ein: Das Einweisungsurteil kann "zwar keinen Bestand
haben, eine rechtlich tragfähige Begründung einer
Unterbringungsanordnung erscheint jedoch nicht ausgeschlossen." Die
höchstrichterliche Maxime der brd lautet also: Erst mal die
Kritiker rücksichtslos zerstören, gerne auch mit
Zwangseinweisung und "Psychopharmaka"; eine Begründung ist
unnötig, denn sie könnte ja auch vielleicht irgendwann mal
gefunden werden.
Der Umgang der brd mit solchen, die die Wahrheit sagen und sich
für die Gerechtigkeit einsetzen, ist dabei immer
grundsätzlich gleich. Der Münchner Anwalt Rolf Bossi (Autor
von "Halbgötter in Schwarz") störte sich an der "Kumpanei" in
der Justiz; die Kumpanei wurde zwar nicht abgestellt, aber immerhin
wurde Bossi für seine Bemerkung zu 12.000 Euro Strafe verurteilt.
Der Journalist Jürgen Roth (Autor von "Der Deutschland-Clan - Das
skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz")
störte sich an der "Herrschaftsjustiz" in Sachsen. Die
Herrschaftsjustiz wurde zwar nicht abgestellt, aber immerhin wird gegen
Roth nun ein Strafverfahren wegen "Verunglimpfung des Staates"
geführt. Die Liste von Fällen dieser Art lässt sich
beliebig verlängern. Die zielgerichtete Zerstörung der
Meinungsfreiheit hat mittlerweile sogar einen brd-Richter als
Namenspatron: Andreas Buske (LG Hamburg) ist
der
Inbegriff des "Buskeismus".
Fairerweise muss man zugeben, dass die brd keineswegs immer so
drakonisch bestraft. Zwar kann jede berechtigte Kritik an schlimmen,
die Allgemeinheit schädigenden Missständen sofort als
"Beleidigung", "Verunglimpfung des Staates", "Volksverhetzung" etc.
bestraft werden. Verteidigen kann man sich dagegen sowieso nicht, weil
speziell der "Beleidigungsparagraph" §185 StGB keinerlei
Bestimmtheit enthält und er deshalb gem.
Art. 103 GG / §1 StGB / Art. 7 EMRK rein illegal und somit nichtig
ist. D.h. man kann nicht beweisen, dass man nicht gegen den §185
StGB verstoßen hat, weil er gar keine Abgrenzung enthält,
folglich die Willkür der brd absolut grenzenlos ist. Und die brd
braucht ja ihren Opfern noch nicht mal eine Schuld nachzuweisen, s. die
ganzen Fälle, bei denen Richter bewiesenermaßen Unschuldige
vorsätzlich verurteilt haben. Hat die Justiz rein gar nichts als
Anklage zu bieten, trumpft sie mit der völlig undurchsichtigen
Floskel der "Offenkundigkeit" auf. Was nun aber Milde bei
"Beleidigungsdelikten" betrifft, sei daran erinnert, dass die
brd-"Obrigkeit" selbst jeden straflos mit Kraftausdrücken und
Verleumdungen belegen kann, s. z.B. den Vorsitzenden Richter Schwill
von "Landgericht Bonn", der trotz zahlreicher Strafanzeigen ungestraft
alle Prozesszuschauer als "Vollidioten" beschimpfte. Die Freiheit der
brd geht aber noch empfindlich weiter: Sicherlich, Unschuldige landen
oft jahrelang im Kerker. Anders bei Schuldigen: So wurde Ende Mai 2008
der vorbestrafte Türke Erdinc S., nachdem er einen
44-jährigen grundlos ins Koma und somit zum Pflegefall geschlagen
hatte, von dem Kölner Amtsrichter Hans-Werner Riehe als freier
Mann aus dem Gerichtssaal entlassen. Riehe erkannte zwar die Schuld des
Täters an, verordnete ihm aber dafür nur ein
"Anti-Agressionstraining". Für diese Bestrafung muss man wohl noch
dankbar sein, denn Riehe hätte ja auch auf jede Bestrafung
verzichten und statt dessen einfach aus dem Koran zitieren können,
etwa: "Wenn ihr Ungläubigen begegnet, tötet sie, indem ihr
unter ihnen ein großes Gemetzel anrichtet, und zieht die Fesseln
der Gefangenen fest zusammen" (47. Sure, V. 4). Zur Erinnerung: Eine
Deutsch-Marokkanerin hatte i.J. 2007 in Frankfurt die Scheidung
beantragt, weil sie von ihrem Mann geschlagen und mit Ermordung bedroht
wurde. Doch die sog. Koran-Richterin vom
Amtsgericht lehnte ab: "Für diesen [marokkanischen] Kulturkreis
ist es nicht unüblich, dass der Mann gegenüber der Frau ein
Züchtigungsrecht ausübt. Hiermit musste die in Deutschland
geborene Antragstellerin rechnen, als sie den in Marokko aufgewachsenen
Antragsgegner geheiratet hat." Übrigens: Mittlerweile wurde gegen
Erdinc S. ein neues Verfahren eröffnet, weil er angeblich am 23.
Juni grundlos auf einen Passanten eingeschlagen haben soll. Und Riehe
ist auch nicht immer so zurückhaltend mit der Strafkeule: Gegen
einen Berichterstatter (DCRS) über dieses Riehe-Urteil hat Riehe
selbst Strafanzeige erstattet. Also schwerste Gewaltverbrechen
mögen ja noch in Ordnung gehen, aber es gibt keine Gnade bei
berechtigten und notwendigen Berichterstattungen über die Justiz.
Auch die allgemeinen Feststellungen zum Zustand der brd-Justiz sind im
allgemeinen eher ernüchternd. Bekannt ist das Wort von
"Bundesverfassungsrichter" a.D. Prof. Willi Geiger: "In Deutschland
kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln"
(Deutsche Richterzeitung, 9/1982, S. 325). Allerdings wäre es eine
fatale Verharmlosung, wenn man meinte, es läge einfach nur
Inkompetenz und Desinteresse bei der Richterkaste vor. Denn so
inkompetent und - bzgl. des konkreten Falles - desinteressiert
brd-Richter auch immer sein mögen: Einerseits gibt es ganz
elementare Regeln, die auch bei derbster Inkompetenz nicht
übersehen werden können, und anderseits haben Richter
durchaus ein fanatisches Interesse: eben daran, Gerechtigkeit zu
zerstören und Ungerechtigkeit zu schaffen. Schütze den
Verbrecher - bestrafe den Rechtschaffenen! Das ist die eiserne Maxime
der brd-Justiz.
Man denke auch an die öffentliche Erklärung von Ex-Richter
Frank Fahsel (SZ, 02.04.08): »Ich habe unzählige
Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. [...]
Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System
organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die
nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.« Dazu
ergänzt Prof. Dr. Hans-Joachim Selenz: "Besser kann man den
Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit
Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…]
Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf
schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es
praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im
Amt und Begünstigung." S. ferner den Artikel im "Spiegel"
("Maischberger über Justizirrtum", 28.05.08): "Die Justiz
kontrolliert sich selbst, indem sie einen Instanzenweg eingerichtet
hat, der vom Amtsgericht über das Landgericht und das
Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof und dem Verfassungsgericht
führt. Aber Gnade Gott dem Menschen, der sich auf diesen Weg
begibt. Seine Aussichten, zum Michael Kohlhaas zu werden, sind
größer als die, dass ihm Gerechtigkeit widerfährt."
Und in einem Beitrag über das neueste Buch von Prof. Hans Herbert
von Arnim (Die Deutschlandakte. Was Politiker und Wirtschaftsbosse
unserem Land antun) fasst der Fernsehsender 3Sat (Kulturzeit,
15.05.2008) die Situation in diesem unserem Lande prägnant
zusammen: "Unser System ist - auf gut deutsch - am Arsch."
Das System kann sich also nur dadurch halten, dass es jede Wende zum
Besseren sofort im Keim erstickt; es lebt also vom Tod der
Rechtschaffenen. Wie das konkret aussieht, kann man sich z.B. anhand
eines Videos von graswurzel.tv ansehen (gegenstrom08: Besetzung
Kraftwerksbausstelle Hamburg Moorburg, 23.08.2008). Zum Video
heißt es auf der graswurzel-Homepage: "Nachdem wir einen
prügelnden Beamten filmten, kam dieser zielgerichtet auf unseren
Kameramann zu und entriss ihm seinen Presseausweis. Danach wurde auf
ihn mit Schlagstock und Fäusten eingeschlagen. Weder Dienst- noch
Zugnummer wurde uns von diesem Beamten mitgeteilt."
Welche Aussichten der Bürger hat, gegen brd-Straftäter
vorzugehen, zeigt auch der Artikel "Der Kollege hilft. Immer wieder
begehen Berliner Polizisten Straftaten im Dienst. Belangt werden sie
dafür fast nie", Jungle World, 18.12.2002. Darin wird u.a. der
bekannte Fall von Levent Ö. vorgestellt, dem vier Polizeibeamte
einen offenen Nasenbeinbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma und weitere
Verletzungen bei ihrem in jeder Hinsicht unberechtigten Eindringen in
seine Wohnung zufügten. Levent Ö. ist dank des
unerschrockenen Einsatzes der brd dauerhaft arbeitsunfähig. Er
erstattete Strafanzeige wegen Körperverletzung, was
tatsächlich zu einem Strafverfahren führte, u.z. gegen Levent
Ö. wegen "Widerstands gegen die Staatsgewalt".
Wie sicher man vor Gewalt in der brd ist, kann - wenngleich nur stumm -
auch das Opfer des Foltermordes in der JVA Siegburg bezeugen. Für
das Ergebnis dieser zweistündigen Folterorgie, also den Tod des
Opfers, ist es dabei unerheblich, ob die Gefängniswärter
einfach dezent weggeschaut oder - vielleicht noch Bier und Chips
konsumierend - grölend zugeschaut haben.
Immerhin: Die allermeisten Deutschen suchen nicht Wahrheit und
Gerechtigkeit, sondern den Superstar, das perfekte Dinner, das Tor des
Monats etc.; insofern bleiben sie weitgehend unbehelligt, außer
halt was die sonstigen Nachteile der brd betrifft mit
Massenarbeitslosigkeit, Massenarmut, Massenverblödung etc.
Vielleicht verliert man auch noch einen Verwandten, der im Ausland an
völkerrechtswidrigen Angriffskriegen der brd beteiligt ist, aber
sonst geht es den Deutschen eigentlich ganz gut.
Und um den kleinen Justiz-Überblick hier zu schließen: Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] hat im Urteile EGMR 75529/01 am 08.06.2006 die
Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK in der brd
festgestellt. Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im
Tenor, dass ein wirksames Rechtmittel gegen Rechtmissbrauch und
Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein
rechtstaatliches Verfahren in der brd nicht gegeben ist! In einfachen
Worten übersetzt heißt das: Die sog. "Bundesrepublik
Deutschland" ist kein rechtwirksamer Rechtstaat!
Es lässt sich also unmöglich leugnen: Die Justiz ist
tatsächlich stärker als das Recht, sie verbiegt das Recht mit
aller Gewalt und hat damit unanfechtbaren Anspruch auf ihren bekannten
Titel "Rechtsbeugermafia".
Die brd, speziell die Justiz, ist stärker, weil sie einig ist im
Kampf gegen das Recht und im Kampf für das Unrecht. Und wie sieht
es mit den Justizopfern / Justizkritikern aus?
Unter den Kritikern gibt es Katholiken, Protestanten, Atheisten etc.;
es gibt "Linke" und "Rechte" etc. Schon wegen Unterschieden in den
Weltanschauungen, politischen Standpunkten, ggf. privaten Sympathien
und Antipathien etc. arbeiten Justizkritiker normalerweise nicht
zusammen, sondern meist sogar noch gegeneinander. Als Atheist freut man
sich über die Ausschaltung von Katholiken, als "Linker" freut man
sich über die Ausschaltung von "Rechten", und nicht selten huldigt
man dabei sogar noch einer Dürrenmatt-Justiz: Es ist egal, ob
jemand zu Recht oder zu Unrecht verurteilt wird: Hauptsache, er wird
verurteilt.
Und noch problematischer: Einige halten die brd-Richter für
hoheitlich wirkende Autoritätsträger, andere sehen in
brd-Richtern nur bloße Privatpersonen ohne jede Legitimation. Je
nach Position hat das natürlich auch Auswirkungen darauf, wie man
mit dem Problem brd umgeht.
Aber selbst wenn es mal größere Zusammenschlüsse von
Justizkritikern gibt, dann kommen dabei üblicherweise nur ein paar
völlig unauffällige, eher lächerliche "Demonstrationen"
zustande, über die noch nicht mal in den Lokalteilen der
zugehörigen Kleinstadtpresse eine Notiz zu lesen ist. Die
Justizkritiker haben keine Schlagstöcke und kein Reizgas, und sie
haben (jedenfalls wohl meistens) erst recht nicht das Interesse,
anderen das Nasenbein zu brechen und ein Schädel-Hirn-Trauma
zuzufügen. Sie ziehen sich zurück, während die brd mit
bestialischer Grausamkeit auf sie einschlägt.
Außerdem gilt: Wer sich für andere einsetzt, hält damit
auch seinen eigenen Kopf hin. In einem konkreten Fall wurde jemand
wegen Kritik an der Abtreibung unschuldig zu 50 Tagen verurteilt. Ein
unbeteiligter Dritter kritisierte dieses Justizverbrechen und wurde
dafür dann selbst unschuldig zu 60 Tagen
verurteilt. Wer schon
für seine eigenen Fälle von der brd schikaniert wird, dem
vergeht schnell die Lust, sich wegen Solidarität mit anderen
brd-Opfern noch zusätzlich schikanieren zu lassen.
Hier könnte man nur ansetzen, wenn wenigstens das Interesse an
Gerechtigkeit im Vordergrund stehen würde. Das bedeutet: Man
müsste Unrecht auch dann zurückweisen, wenn es jemanden
treffen sollte, dessen Ansichten man nicht teilt, ja sogar ablehnt. Ein
Katholik müsste sich auch für einen Hitler-Bewunderer
einsetzen können in dem Fall, dass dem Hitler-Bewunderer
offenkundiges Unrecht widerfährt. Und ob man die brd-Richter nun
für hoheitliche Beamte hält oder als willkürlich
schikanierende Privatpersonen sieht: Das konkrete Unrecht kann man in
jedem Fall als Unrecht brandmarken, ungeachtet der weiteren Schritte,
die man dagegen für angebracht hält. Man mag auch
darüber nachdenken, warum im Gleichnis der ungerechte Richter dem
Bitten der Witwe nachgekommen ist (Lukas 18,1-8).
Solange jeder nur sein eigenes Unglück bejammert, womöglich
noch mit Schadenfreude auf das erlittene Unrecht Dritter schaut und
sonst jeder Konfrontation aus dem Weg geht, bleibt die Justiz
stärker. Man selbst wird aber sich trotzdem für die
Stärke der bestialischen Justiz verantworten müssen, auf die
eine oder andere Weise.
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