Herz Jesu 2007

- Die OMF-"brd" präsentiert die Rechnung wegen "Missbrauchs von Titeln" -
(Kirche zum Mitreden, 15.06.2007)

Zur Vorgeschichte

"Rechnung"

Passend zum heutigen Herz-Jesu-Fest wurde heute (15.06.2007) folgendes Schreiben zugestellt:

Staatsanwaltschaft Essen
Zweigertstraße 56
45130 Essen
Telefon: (02011803-0
Telefax: (0201)803-2920
Sprechzeiten:
Mo,Mi-Fr.: 8.30-12.30 Uhr
Do.: 8.30-15.00 Uhr
Datum: 13.06.2007
Unser Geschäftszeichen: 20 Js 141/07 l
Staatsanwaltschaft Essen
Ihr Zeichen:
Bezeichnung der Sache:
Rechnung
Sehr geehrte Empfängerin, sehr geehrter Empfänger,
in dem vorgenannten Verfahren werden folgende Positionen in Rechnung gestellt:
Nr.    Bezeichnung des Ansatzes, ggfls. Nummer des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz    Wert EUR        Betrag EUR
01 Geldstrafe 750,00
02 3118 Gebühr für das Strafbefehlsverfahren 60,00
03 9002 Auslagen für Zustellung(en) mit Zustellungsurkunde 3,24
Ihre Zahlungsverpflichtung beträgt 813,24
Rechnungsbetrag 813,24
Zahlen Sie bitte unter Angabe des Kassenzeichens bis zum 29.06.2007 auf das oben bezeichnete Konto der Kasse. Für die Zahlung benutzen Sie bitte den beigefügten, bereits vorbereiteten Überweisungsträger. Sollten Sie eine andere Überweisungsform bevorzugen, muss als Verwendungszweck unbedingt und nur allein das Kassenzeichen angegeben werden. Gerichtskostenmarken und Abdrucke von Gerichtskostenstemplern dürfen für die Zahlung nicht verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist die mit weiteren Kosten verbundene zwangsweise Einziehung des Betrages ohne vorherige Mahnung zulässig ist.
Wenn Sie Fragen zum Verbleib oder zum Stand Ihrer Zahlungen haben, wenden Sie sich bitte unter Angabe des Kassenzeichens an:
OberJustizkasse, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm
Telefon: (02381) 272-0    Telefax: (02381) 272-7712
Sprechzeiten: von 8.00 - 12.00 Uhr
Bei Einwendungen gegen die Rechnung sind Sie trotzdem verpflichtet, einen evtl. angeforderten Betrag zunächst zu entrichten. Ihre Zahlung stellt keine Anerkennung der Rechnung dar; evtl. zuviel erhobene Beträge werden Ihnen selbstverständlich erstattet oder verrechnet.
Durch die Zahlung werden Einwendungen gegen die Rechnung nicht ausgeschlossen.
Dieses Schreiben ist maschinell erstellt worden und ohne Unterschrift gültig. Mit freundlichen Grüßen Staatsanwaltschaft Essen


Widerspruch, zum Dritten

15.06.2007 Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen
Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit lege ich *EINSPRUCH* / *SOFORTIGE BESCHWERDE* gegen die "Rechnung" des "Strafbefehls", zugestellt am heutigen Herz-Jesu-Fest (herzjesu.htm), ein; es wird daran erinnert, dass gegen das Völkermörderpack AG Dorsten / SA Essen auch eine "Grundgesetz'"-Beschwerde anhängig ist. Der "Strafbefehl" wird hiermit bereits zum drittenmal (!!) als aus äußeren und inneren Gründen absolut nichtig ZURÜCKGEWIESEN! http://www.kirchenlehre.com/titel_05.htm
In dem Straf- und Entmündigungsverfahren gegen die Völkermörder AG Dorsten / SA Essen wird zudem auf die enorme Schwere ihrer Verbrechen und die besondere Dringlichkeit hingewiesen. Exakt dieselben Empfänger dieser heutigen Faxsendung, darunter auch das AG Dorsten, haben bereits am 03.06.2007 mein Fax erhalten, in dem es u.a. heißt: »Hiermit lege ich *EINSPRUCH* / *SOFORTIGE BESCHWERDE* gegen die "Rechtskraft" des "Strafbefehls", zugestellt am 31.05.2007, und "Grundgesetz'"-Beschwerde wegen des "Strafprozesses" ein. Der "Strafbefehl" wird hiermit erneut (!) als aus äußeren und inneren Gründen absolut nichtig ZURÜCKGEWIESEN! http://www.kirchenlehre.com/titel_04.htm«
"Direktor Huda" (Spitzname: Hitla) und seine Schlägertruppe SA Essen betreiben also unaufhaltsam den Völkermord, indem sie - wie für die OMF-"brd" üblich - u.a. sogar ihre eigene "Strafprozessordnung" missachten. Sie bekämpfen jegliche friedliche Lösung des Problems brutalstmöglich; dies muss beim weiteren Vorgehen gegen Hitla und Komplizen berücksichtigt werden. Bis heute sind zwar zahlreiche unwiderlegbare, für jeden sogar im Internet frei abrufbare Beweise vorgebracht worden, dass ich römisch-katholischer Priester bin und Anspruch auf den Pater-Titel habe; im Gegenzug dazu haben Hitla und die SA aber noch nicht mal den Hauch eines Anfangsverdachtes vorbringen können für ihre ungeheuerliche Verleumdung, ich sei kein Pater der katholischen Kirche. Selbst auf diesbzgl. Schreiben von dritter Seite reagiert Hitla nur unentschuldbar rotznäsig und kaltschnäuzig resp. häufiger gar nicht. Bereits für diese Verleumdung, d.h. der wissentlichen Verbreitung falscher Aussagen zwecks der wort-wörtlichen Herabwürdigung eines Hochwürdigen Herrn, müssen dringendst schwerste Strafen gegen Hitla und die SA verhängt werden! Ebenfalls verräterisch: Auch auf meine Strafanzeige gegen Eugen Rissling und James Baird (titel_03.htm) wurde bis heute offensichtlich gar nicht reagiert - so wie seinerzeit in der Sache Karl Lehmann (krieg.htm)! Da zeigt sich mal wieder die grenzenlose Verlogenheit der "Justiz" bei der "Strafverfolgung": Wer *wirklich* des Betrugs schuldig ist, wird von der OMF-"brd" sogar noch geschützt. Hitlas extreme Perversion wird noch klarer erkenntlich, wenn man sein Wissen um meine finanzielle Situation berücksichtigt: tod_0007.htm
Bleibt noch zu fragen, was diese neue Völkermord-Aktion eigentlich für Folgen haben soll. Z.B. ist mein Blutspender-Pass vom Deutschen Roten Kreuz ausdrücklich ausgestellt auf "Pater Rolf Hermann Lingen". Mache ich mich dann jedesmal, wenn ich Blut spende, des "Missbrauchs von Titeln strafbar", so dass ich nicht nur jedesmal einen halben Liter Blut, sondern auch noch Zigtausende von Euro verliere resp. eingekerkert werde? Selbstverständlich werde ich es nicht dulden, geschweige denn darauf hinarbeiten, dass römisch-katholischen Priestern die schuldige Ehrbezeigung verweigert wird! Und macht sich das Deutsche Rote Kreuz strafbar, weil es das Blut von einem römisch-katholischen Priester akzeptiert?
Ferner wird auf die heutige Pressemeldung http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/234827.php hingewiesen, in der es ebenfalls um die totalitäre Willkür der Verbrecherbande OMF-"brd" geht; ein Ausschnitt:
"Fairerweise muss hier allerdings eingefügt werden, dass die Justiz es tatsächlich ausdrücklich für völlig unerheblich erklärt hat, was denn die Nazis getan haben oder nicht. Bei der Verurteilung von Ernst Zündel erklärte Richter Ulrich Meinerzhagen unmissverständlich, dass es völlig unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht. Während also der Gesetezstext ausdrücklich vorschreibt, dass einzig und allein die Leugnung von bewiesenermaßen stattgefundenen Nazi-Verbrechen bestraft werden können, ist die Justiz völlig losgelöst von jeder gesetzlichen Bindung. Sie kann also auch jeden bestrafen, der gewisse Geschichten einfach nur anzweifelt, oder der nachgewiesen hat, dass gewisse Geschichten im Widerspruch zu den Naturgesetzen stehen, oder der etwas wiederholt, was bewiesenermaßen der Wahrheit entspricht."
Zudem wird nochmals an die nicht verlängerbare Frist für die Bearbeitung erinnert, die am 30.06.2007 endet; bei fruchtlosem Verstreichen tritt ohne weiteres Versäumnis ein. Bei der Gelegenheit wird auch an die Frage an "Brigitte Zypries" (zypries.htm) erinnert, die bei abgeordnetenwatch veröffentlicht wurde: "Was unternehmen Sie hinsichtlich des Völkermordes gegen die katholische Kirche in der brd, wie es z.B. bei kirchenlehre.com dokumentiert ist?"


Hinweis: Die Frage an Brigitte Zypries ist, wenngleich unbeantwortet, momentan noch unter http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5639 abrufbar.

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