Herz Jesu 2007
- Die OMF-"brd" präsentiert die Rechnung wegen "Missbrauchs
von Titeln" -
(Kirche zum Mitreden, 15.06.2007)
"Rechnung"
Passend zum heutigen Herz-Jesu-Fest wurde
heute (15.06.2007) folgendes Schreiben zugestellt:
Staatsanwaltschaft Essen
Zweigertstraße 56
45130 Essen
Telefon: (02011803-0
Telefax: (0201)803-2920
Sprechzeiten:
Mo,Mi-Fr.: 8.30-12.30 Uhr
Do.: 8.30-15.00 Uhr
Datum: 13.06.2007
Unser Geschäftszeichen: 20 Js 141/07 l
Staatsanwaltschaft Essen
Ihr Zeichen:
Bezeichnung der Sache:
Rechnung
Sehr geehrte Empfängerin, sehr geehrter Empfänger,
in dem vorgenannten Verfahren werden folgende Positionen in Rechnung
gestellt:
Nr. Bezeichnung des Ansatzes, ggfls. Nummer des
Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz Wert
EUR Betrag EUR
01 Geldstrafe 750,00
02 3118 Gebühr für das Strafbefehlsverfahren 60,00
03 9002 Auslagen für Zustellung(en) mit Zustellungsurkunde 3,24
Ihre Zahlungsverpflichtung beträgt 813,24
Rechnungsbetrag 813,24
Zahlen Sie bitte unter Angabe des Kassenzeichens bis zum 29.06.2007 auf
das oben bezeichnete Konto der Kasse. Für die Zahlung benutzen Sie
bitte den beigefügten, bereits vorbereiteten
Überweisungsträger. Sollten Sie eine andere
Überweisungsform bevorzugen, muss als Verwendungszweck unbedingt
und nur allein das Kassenzeichen angegeben werden. Gerichtskostenmarken
und Abdrucke von Gerichtskostenstemplern dürfen für die
Zahlung nicht verwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Zahlungsfrist die mit weiteren
Kosten verbundene zwangsweise Einziehung des Betrages ohne vorherige
Mahnung zulässig ist.
Wenn Sie Fragen zum Verbleib oder zum Stand Ihrer Zahlungen haben,
wenden Sie sich bitte unter Angabe des Kassenzeichens an:
OberJustizkasse, Heßlerstraße 53, 59065 Hamm
Telefon: (02381) 272-0 Telefax: (02381) 272-7712
Sprechzeiten: von 8.00 - 12.00 Uhr
Bei Einwendungen gegen die Rechnung sind Sie trotzdem verpflichtet,
einen evtl. angeforderten Betrag zunächst zu entrichten. Ihre
Zahlung stellt keine Anerkennung der Rechnung dar; evtl. zuviel
erhobene Beträge werden Ihnen selbstverständlich erstattet
oder verrechnet.
Durch die Zahlung werden Einwendungen gegen die Rechnung nicht
ausgeschlossen.
Dieses Schreiben ist maschinell erstellt worden und ohne Unterschrift
gültig. Mit freundlichen Grüßen Staatsanwaltschaft Essen
Widerspruch, zum Dritten
15.06.2007 Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort
angeben!]
Hiermit lege ich *EINSPRUCH* / *SOFORTIGE BESCHWERDE* gegen die
"Rechnung" des "Strafbefehls", zugestellt am heutigen Herz-Jesu-Fest (herzjesu.htm), ein; es wird daran erinnert,
dass gegen das Völkermörderpack AG Dorsten / SA Essen auch
eine "Grundgesetz'"-Beschwerde anhängig ist. Der "Strafbefehl"
wird hiermit bereits zum drittenmal (!!) als aus äußeren und
inneren Gründen absolut nichtig ZURÜCKGEWIESEN! http://www.kirchenlehre.com/titel_05.htm
In dem Straf- und Entmündigungsverfahren gegen die
Völkermörder AG Dorsten / SA Essen wird zudem auf die enorme
Schwere ihrer Verbrechen und die besondere Dringlichkeit hingewiesen.
Exakt dieselben Empfänger dieser heutigen Faxsendung, darunter
auch das AG Dorsten, haben bereits am 03.06.2007 mein Fax erhalten, in
dem es u.a. heißt: »Hiermit lege ich *EINSPRUCH* /
*SOFORTIGE BESCHWERDE* gegen die "Rechtskraft" des "Strafbefehls",
zugestellt am 31.05.2007, und "Grundgesetz'"-Beschwerde wegen des
"Strafprozesses" ein. Der "Strafbefehl" wird hiermit erneut (!) als aus
äußeren und inneren Gründen absolut nichtig
ZURÜCKGEWIESEN! http://www.kirchenlehre.com/titel_04.htm«
"Direktor Huda" (Spitzname: Hitla) und seine Schlägertruppe SA
Essen betreiben also unaufhaltsam den Völkermord, indem sie - wie
für die OMF-"brd" üblich - u.a. sogar ihre eigene
"Strafprozessordnung" missachten. Sie bekämpfen jegliche
friedliche Lösung des Problems brutalstmöglich; dies muss
beim weiteren Vorgehen gegen Hitla und Komplizen berücksichtigt
werden. Bis heute sind zwar zahlreiche unwiderlegbare, für jeden
sogar im Internet frei abrufbare Beweise vorgebracht worden, dass ich
römisch-katholischer Priester bin und Anspruch auf den Pater-Titel
habe; im Gegenzug dazu haben Hitla und die SA aber noch nicht mal den
Hauch eines Anfangsverdachtes vorbringen können für ihre
ungeheuerliche Verleumdung, ich sei kein Pater der katholischen Kirche.
Selbst auf diesbzgl. Schreiben von dritter Seite reagiert Hitla nur
unentschuldbar rotznäsig und kaltschnäuzig resp.
häufiger gar nicht. Bereits für diese Verleumdung, d.h. der
wissentlichen Verbreitung falscher Aussagen zwecks der
wort-wörtlichen Herabwürdigung eines Hochwürdigen Herrn,
müssen dringendst schwerste Strafen gegen Hitla und die SA
verhängt werden! Ebenfalls verräterisch: Auch auf meine
Strafanzeige gegen Eugen Rissling und James Baird (titel_03.htm) wurde bis heute offensichtlich
gar nicht reagiert - so wie seinerzeit in der Sache Karl Lehmann (krieg.htm)! Da zeigt sich mal wieder die
grenzenlose Verlogenheit der "Justiz" bei der "Strafverfolgung": Wer
*wirklich* des Betrugs schuldig ist, wird von der OMF-"brd" sogar noch
geschützt. Hitlas extreme Perversion wird noch klarer erkenntlich,
wenn man sein Wissen um meine finanzielle Situation
berücksichtigt: tod_0007.htm
Bleibt noch zu fragen, was diese neue Völkermord-Aktion eigentlich
für Folgen haben soll. Z.B. ist mein Blutspender-Pass vom
Deutschen Roten Kreuz ausdrücklich ausgestellt auf "Pater Rolf
Hermann Lingen". Mache ich mich dann jedesmal, wenn ich Blut spende,
des "Missbrauchs von Titeln strafbar", so dass ich nicht nur jedesmal
einen halben Liter Blut, sondern auch noch Zigtausende von Euro
verliere resp. eingekerkert werde? Selbstverständlich werde ich es
nicht dulden, geschweige denn darauf hinarbeiten, dass
römisch-katholischen Priestern die schuldige Ehrbezeigung
verweigert wird! Und macht sich das Deutsche Rote Kreuz strafbar, weil
es das Blut von einem römisch-katholischen Priester akzeptiert?
Ferner wird auf die heutige Pressemeldung
http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/234827.php
hingewiesen, in der es ebenfalls um die totalitäre Willkür
der Verbrecherbande OMF-"brd" geht; ein Ausschnitt:
"Fairerweise muss hier allerdings eingefügt werden, dass die
Justiz es tatsächlich ausdrücklich für völlig
unerheblich erklärt hat, was denn die Nazis getan haben oder
nicht. Bei der Verurteilung von Ernst Zündel erklärte Richter
Ulrich Meinerzhagen unmissverständlich, dass es völlig
unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine
Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor
Gericht. Während also der Gesetezstext ausdrücklich
vorschreibt, dass einzig und allein die Leugnung von
bewiesenermaßen stattgefundenen Nazi-Verbrechen bestraft werden
können, ist die Justiz völlig losgelöst von jeder
gesetzlichen Bindung. Sie kann also auch jeden bestrafen, der gewisse
Geschichten einfach nur anzweifelt, oder der nachgewiesen hat, dass
gewisse Geschichten im Widerspruch zu den Naturgesetzen stehen, oder
der etwas wiederholt, was bewiesenermaßen der Wahrheit
entspricht."
Zudem wird nochmals an die nicht verlängerbare Frist für die
Bearbeitung erinnert, die am 30.06.2007 endet; bei fruchtlosem
Verstreichen tritt ohne weiteres Versäumnis ein. Bei der
Gelegenheit wird auch an die Frage an "Brigitte Zypries" (zypries.htm) erinnert, die bei
abgeordnetenwatch veröffentlicht wurde: "Was unternehmen Sie
hinsichtlich des Völkermordes gegen die katholische Kirche in der
brd, wie es z.B. bei kirchenlehre.com dokumentiert ist?"
Hinweis: Die Frage an Brigitte Zypries ist, wenngleich unbeantwortet,
momentan noch unter
http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5639 abrufbar.
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