Verfolgung Unschuldiger wegen
Missbrauchs von Titeln - Beweisanforderung
- Fax an "Amtsgericht Dorsten" und weitere "Justiz"-Stellen
-
(Kirche zum Mitreden, 28.03.2011)
Zur Vorgeschichte s.
hier.
28.03.2011
Fax an
Amtsgericht Dorsten (Zentrale Poststelle), 02362 2008-51
Amtsgericht Dorsten (Verwaltung), 02362 2008-27
"LG Bonn", 0228 / 702-1600
Staatsanwaltschaft Essen, (0201) 803-2920
Staatsanwaltschaft Bonn, 0228 / 9752-600
GSA Hamm, (02381) 272-403
Polizei Recklinghausen, 02362 / 601-3429
BVerfG, 0721/9101-382
BGH, 0721 - 159-2512
V2-Sekte, 0228 / 103 - 299
Völkermord seitens der BRD
gegen die römisch-katholische Kirche
Hier: Schauprozess gegen mich bei "Amtsgericht Dorsten" mit der
Verleumdung "Missbrauch von Titeln"
BEWEISANFORDERUNG
1. Angesichts der o.g. Verfolgung Unschuldiger fordere ich den Beweis,
dass der in der diesbzgl. Möchtegern-Anklageschrift von
"Lichtinghagen Staatsanwalt" genannte "Fall 17", i.e. »Verfolgung Unschuldiger mit dem Joker "Wider
besseres Wissen"« (s. ggf. im Internet), fehlerhaft ist.
Natürlich müssen für diesen Prozess *ALLE* meine
diesbzgl. Darlegungen, d.h. nicht nur alle aus der Anklageschrift,
komplett und eindeutig widerlegt werden; aber bereits an diesem einen
"Fall 17" bricht sich die BRD ja das Genick.
Der guten Ordnung halber wird nachdrücklich betont, dass diese
Möchtegern-Anklageschrift von "Lichtinghagen Staatsanwalt" nur
bewertet werden kann als das Machwerk eines Umnachteten, ob nun als
bewusster "Diener der Finsternis" oder "einfach so" Geisteskranker. Das
ganze ist auch bereits rein formal nur bedrucktes Papier, ohne Stempel
und ohne Unterschrift. Aber ungleich viel schlimmer bleiben
natürlich die ganzen absurden notorischen Lügen, aus denen
dieser BRD-Dreck zusammengepanscht ist.
2. Ferner muss bewiesen werden, dass ich eine "schädliche
Handlung" i.S.d. "Rechtsprechung" zu §132a vorgenommen habe, cf.
2007/1/19; (2/5) 1 Ss 111/06 (51/06), Berlin: "Voraussetzungen
strafbarer Amtsanmaßung durch Rechtsanwalt, der sich als
Staatsanwalt ausgibt".
Denn wie ich auch immer wieder schreibe und wie jeder Betroffene
bestätigen kann, arbeite ich mit aller Vehemenz dagegen, dass
V2-Truppe und katholische Kirche verwechselt werden. Wer mich also
für einen V2-Angestellten hält und von daher zu mir Kontakt
knüpfen will, wird sofort belehrt. D.h. vielleicht noch nicht beim
Gruß im Vorbeigehen, aber definitiv in Fällen, wo es um
Sakramente oder Geld geht: Ich verweigere (gem. Kirchenrecht!)
V2-Angehörigen grundsätzlich alle Sakramente, d.h. ein
V2-Angehöriger, der z.B. bei mir beichten oder die hl. Kommunion
empfangen möchte, wird von mir abgewiesen. S. auch die damaligen
Messzelebrationen in Herne mit dem entsprechenden
Aushang vor der Schlosskapelle Strünkede (http://www.kirchenlehre.com/herne.htm).
Spenden oder Messstipendien nehme ich zwar ohnehin generell keine an,
aber falls mir mal jemand etwas zustecken will, bekommt er die volle
Belehrung, an wen er da gerade Geld abdrücken wollte. D.h. niemals
nehme ich solche "schädliche Handlungen" vor, wie sie in der
BRD-"Rechtsprechung" für eine Strafbarkeit gefordert sind.
Die angeforderten Beweise müssen mir bis zum 05.04.2011 vorliegen.
Lässt die BRD diese Frist ungenutzt verstreichen oder wagt sie es
sogar, bloße Pseudo-Beweise vorzulegen, bestätigt sie damit
nachdrücklich sowohl
a) ihren unbeugsamen Willen, die katholische Kirche zu vernichten, als
auch
b) ihr vollkommenes Einverständnis, öffentlich als
Völkermordrepublik bezeichnet zu werden.
BRD, du hättest dich nicht mit der Kirche anlegen dürfen! Wir
sind stärker!
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester,
Befürworter der Todesstrafe)
S. auch:
"Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir
sind stärker!"
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