Verfolgung Unschuldiger wegen Missbrauchs von Titeln - Beweisanforderung

- Fax an "Amtsgericht Dorsten" und weitere "Justiz"-Stellen -
(Kirche zum Mitreden, 28.03.2011)
Zur Vorgeschichte s. hier.

28.03.2011
Fax an
Amtsgericht Dorsten (Zentrale Poststelle), 02362 2008-51
Amtsgericht Dorsten (Verwaltung), 02362 2008-27
"LG Bonn", 0228 / 702-1600
Staatsanwaltschaft Essen, (0201) 803-2920
Staatsanwaltschaft Bonn, 0228 / 9752-600
GSA Hamm, (02381) 272-403
Polizei Recklinghausen, 02362 / 601-3429
BVerfG, 0721/9101-382
BGH, 0721 - 159-2512
V2-Sekte, 0228 / 103 - 299


Völkermord seitens der BRD gegen die römisch-katholische Kirche
Hier: Schauprozess gegen mich bei "Amtsgericht Dorsten" mit der Verleumdung "Missbrauch von Titeln"

BEWEISANFORDERUNG

1. Angesichts der o.g. Verfolgung Unschuldiger fordere ich den Beweis, dass der in der diesbzgl. Möchtegern-Anklageschrift von "Lichtinghagen Staatsanwalt" genannte "Fall 17", i.e. »Verfolgung Unschuldiger mit dem Joker "Wider besseres Wissen"« (s. ggf. im Internet), fehlerhaft ist.

Natürlich müssen für diesen Prozess *ALLE* meine diesbzgl. Darlegungen, d.h. nicht nur alle aus der Anklageschrift, komplett und eindeutig widerlegt werden; aber bereits an diesem einen "Fall 17" bricht sich die BRD ja das Genick.

Der guten Ordnung halber wird nachdrücklich betont, dass diese Möchtegern-Anklageschrift von "Lichtinghagen Staatsanwalt" nur bewertet werden kann als das Machwerk eines Umnachteten, ob nun als bewusster "Diener der Finsternis" oder "einfach so" Geisteskranker. Das ganze ist auch bereits rein formal nur bedrucktes Papier, ohne Stempel und ohne Unterschrift. Aber ungleich viel schlimmer bleiben natürlich die ganzen absurden notorischen Lügen, aus denen dieser BRD-Dreck zusammengepanscht ist.

2. Ferner muss bewiesen werden, dass ich eine "schädliche Handlung" i.S.d. "Rechtsprechung" zu §132a vorgenommen habe, cf. 2007/1/19; (2/5) 1 Ss 111/06 (51/06), Berlin: "Voraussetzungen strafbarer Amtsanmaßung durch Rechtsanwalt, der sich als Staatsanwalt ausgibt".
Denn wie ich auch immer wieder schreibe und wie jeder Betroffene bestätigen kann, arbeite ich mit aller Vehemenz dagegen, dass V2-Truppe und katholische Kirche verwechselt werden. Wer mich also für einen V2-Angestellten hält und von daher zu mir Kontakt knüpfen will, wird sofort belehrt. D.h. vielleicht noch nicht beim Gruß im Vorbeigehen, aber definitiv in Fällen, wo es um Sakramente oder Geld geht: Ich verweigere (gem. Kirchenrecht!) V2-Angehörigen grundsätzlich alle Sakramente, d.h. ein V2-Angehöriger, der z.B. bei mir beichten oder die hl. Kommunion empfangen möchte, wird von mir abgewiesen. S. auch die damaligen Messzelebrationen in Herne mit dem entsprechenden Aushang vor der Schlosskapelle Strünkede (http://www.kirchenlehre.com/herne.htm). Spenden oder Messstipendien nehme ich zwar ohnehin generell keine an, aber falls mir mal jemand etwas zustecken will, bekommt er die volle Belehrung, an wen er da gerade Geld abdrücken wollte. D.h. niemals nehme ich solche "schädliche Handlungen" vor, wie sie in der BRD-"Rechtsprechung" für eine Strafbarkeit gefordert sind.

Die angeforderten Beweise müssen mir bis zum 05.04.2011 vorliegen. Lässt die BRD diese Frist ungenutzt verstreichen oder wagt sie es sogar, bloße Pseudo-Beweise vorzulegen, bestätigt sie damit nachdrücklich sowohl
a) ihren unbeugsamen Willen, die katholische Kirche zu vernichten, als auch
b) ihr vollkommenes Einverständnis, öffentlich als Völkermordrepublik bezeichnet zu werden.

BRD, du hättest dich nicht mit der Kirche anlegen dürfen! Wir sind stärker!
(Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester, Befürworter der Todesstrafe)


S. auch:
"Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!"

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