Verfolgung Unschuldiger wegen
Missbrauchs von Titeln
- Pressemitteilung: Ein neuer Fall von Christenverfolgung in der
BRD
-
(Kirche zum Mitreden, 26.03.2011)
Begleitvideo:
http://www.youtube.com/watch?v=bnYpyP9sTWA
"Amtsgericht Dorsten" hat am 26.03.2011 dem Verf. eine "Anklageschrift"
von "Staatsanwaltschaft Essen" zugestellt: Der Verf. "wird angeklagt",
"durch 27 selbständige Handlungen unbefugt eine Amtsbezeichnung
der Kirche geführt zu haben".
"Lichtinghagen Staatsanwalt" ist damit schuldig der Verfolgung
Unschuldiger, der Verleumdung, des Völkermords etc. pp., weswegen
hiermit Strafanzeige mit Strafantrag sowie Dienstaufsichtsbeschwerde
gestellt ist. Wegen der massiven Verlogenheit und Unlogik der zehn
Seiten langen "Anklageschrift" soll Beweis erhoben werden, ob
Lichtinghagen sich *nicht* in einem Zustand krankhafter Störung
der Geistestätigkeit befindet. Einige Beispiele:
Logische Ignoranz
1. (S. 2) "Der Angeschuldigte gehört einer Gruppierung in der
Kirche, den Sedisvakantisten an." Bereits mit diesem Einleitungssatz
hat sich die BRD selbst schachmatt gesetzt; die Anklageschrift beruht
damit auf rettungslosem Schwachsinn zur Potenz. Denn logischerweise ist
die Kirche eine Teilmenge (oder "Gruppierung") der Sedisvakantisten.
Der "Sedisvakantismus" bezeichnet eine rein negative Meinung, u.z. dass
es derzeit keinen rechtmäßigen Papst gibt. Katholik hingegen
ist nur, wer positiv, durch Sakramente und Glauben, der Kirche
angehört. Wichtig: Die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen
Konzils" (V2) ist *nicht* die Kirche; der Verf. bezeichnet diesen
Verein deshalb immer nur mit Beschreibungen wie "V2-Gruppe",
"V2-Sekte", "Konzilssekte" o.ä., aber *niemals* als katholische
Kirche. D.h. die Kirche hat mit dem, was gemeinhin als "Kirche"
ausgegeben wird, i.e. mit der V2-Gruppe, rein gar nichts zu tun. Der
Verf. hat auch *niemals* behauptet, Priester der V2-Gruppe zu sein, von
einem V2-"Bischof" geweiht worden zu sein o.ä. Vielmehr nennt der
Verf. immer wieder die Beweise, dass die "neue Bischofsweihe" der
V2-Gruppe ungültig ist. Wer zur V2-Gruppe gehört, ist *nicht*
katholisch; wer von einem "neuen Bischof" die "Priesterweihe" empfangen
hat, ist *kein* Priester. D.h.: Im Gegensatz zum Verf. ist ein
"V2-Priester" schuldig des Missbrauchs von Titeln.
Offizielle Ignoranz
2. (S. 2) Der Verf. hat "keine offizielle Priesterweihe empfangen". Was
ist eine "offizielle Priesterweihe"? Google lieferte dazu: "holt euch
JETZ die offizielle priesterweihe übers internet" - mitsamt einem
Link auf "Universal Life Church" mit "Instant Online Ordination". Zudem
eine Sammlung "Menschliche Irrlehren": "Ca. 400 n. Chr. - Offizielle
Priesterweihe". Soviel zur theologischen Kompetenz der BRD. Aber falls
mit "offiziell" "gültig" gemeint sein sollte: Die völlige
Verlogenheit dieser Verleumdung unterstreicht den unbedingten
Zerstörungswillen der BRD bei der Vernichtung der katholischen
Kirche, erfüllter Straftatbestand des Völkermords u.a. gem.
VStGB Art. 6. Der Verf. hat den Nachweis seiner gültigen
Priesterweihe immer wieder erbracht, sowohl durch
Veröffentlichungen im Internet (s. »"Bistum
Freiburg"
gegen
Bischof Schmitz«) als auch durch persönliche Vorlage
(bei
"Polizei Dorsten") z.B. von Weiheurkunde, Anerkennung seiner Weihe
durch Bischof Lopez-Gaston, Anerkennung der Gültigkeit der
vorausgehenden Sukzession (von Alois Stumpfl bis Georg Schmitz) sowohl
durch a) katholische Kirche (unter Pius XI. und Pius XII.) als auch b)
V2-Gruppe (Karl Gnädinger und Marcel Lefebvre).
Gesammelte Ignoranz
3. (S. 2) "Im Einzelnen handelt es sich um folgende Fälle:" Hier
werden nun 27 Texte (Zeitraum 03.01.2008 bis 09.11.2009) - bloß -
aufgezählt, die meistens irgendwie auf den Verf. zurückgehen.
S. aber Fall 25: "In einer Mail vom 11.06.2009 an das
Polizeipräsidium Recklinghausen, in der er auf Aufhänge, die
sich mit Potenzproblemen befassen, hinweist, verwendete er als Absender
den Namen "Pater Lingen"«. Dieser "Fall" ist anscheinend komplett
erlogen.
Verurteilte Ignoranz
4. (S. 10) Gegen den Verf. "verfolgten Verurteilungen wegen
Beleidigung". S. z.B. Fall 14, Pressemitteilung
"Dummschwätzer
beim Bundesverfassungsgericht": »Es gibt zahlreiche
umfangreiche
Studien, die unwiderlegbar beweisen, dass "Beleidigung" eben keine
Straftat ist, sondern ein bloßes Willkürinstrument, ein
Phantomdelikt zur Unterdrückung von berechtigter und notwendiger
Kritik.«
Psychologische Ignoranz
5. (S. 10) Gegen den Verf. wurde beim Verfahren 48 Js 2825/07 StA Essen
"eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit festgestellt."
S. dazu Fall 26, Pressemitteilung "Richter und
Geisteskranke": Der
Verf. "hat beides unwiderlegbar bewiesen: 1. dass er
römisch-katholisch ist (vollumfängliches Bekenntnis der
römisch-katholischen Glaubenslehre; dementsprechend Ablehnung des
sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) und überhaupt der
V2-Gruppe); 2. dass er Priester ist (Weihe in einer gültigen
Weihelinie (Sukzession)). Die Gegenseite wiederum, speziell die
V2-Gruppe mitsamt ihren Helfern, verzichtet komplett darauf, diese
Beweise zu entkräften oder gar zu widerlegen - ganz im Gegenteil:
Die Gültigkeit der Priesterweihe ist auch seitens der V2-Gruppe
endgültig anerkannt. Die Gegenseite kann sich also lediglich auf
die bewiesenermaßen absolut falsche Behauptung stützen, die
V2-Gruppe sei die katholische Kirche, und allein basierend auf dieser
klaren Falschaussage wird die Katholizität des Verf. geleugnet. Um
den Verf. trotzdem irgendwie ausmerzen zu können, versuchte
"Amtsgericht Dorsten", den Verf. zu entmündigen, und bestellte
dazu Mihail Kivi als Psycho-Gutachter. Kivi diagnostizierte allerdings
nach langer "Untersuchung" des Verf., bei diesem "lassen sich keine
sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm
eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." Das bewahrte
den Verf. zwar immerhin vor jeglicher "Betreuung", aber trotz allem
behauptete "Amtsgericht Dorsten" dann in vollendeter Schizophrenie
endgültig, dass beim Verf. eine "paranoide
Persönlichkeitsstörung" vorliegt.« Übrigens wurde
speziell das "Verfahren 48 Js 2825/07" sehr ausführlich vom Verf.
gewürdigt, darunter die Verlogenheit von "Staatsanwaltschaft
Essen" und "Amtsgericht Dorsten" sowie die eklatanten Fehlleistungen
des vermeintlichen Psycho-"Sachverständigen" und des
vermeintlichen "Pflichtverteidigers".
Blinde Ignoranz
6. (S. 10) "Der Angeschuldigte hat sich zu den Vorwürfen nicht
eingelassen." Wie bitte? Und was ist mit den "27 Fällen" sowie den
sonstigen, sehr zahlreichen Texten des Verf.? Seien wir ehrlich: Das
einzig und allein alles Entscheidende, i.e. die inhaltliche
Auseinandersetzung mit den Texten des Verf., unterbleibt immer absolut
vollkommen. Ein weit verbreiteter Text des Verf. heißt
dementsprechend auch "Das Unrecht der
Argumentationslosigkeit". D.h.
wenn ein BRD-Funktionär gegen den Verf. vorgeht, dann -
Geisteskraft vorausgesetzt! - *weiß* er, was er tut: Er verfolgt
einen Unschuldigen in der Absicht, die katholische Kirche auszurotten.
Anders gesagt: Der Verf. erlebt nur die schon von Christus
vorausgesagte Christenverfolgung. Die Argumente Christi konnten nicht
widerlegt werden, statt dessen wurde Christus für geisteskrank
erklärt, der Beleidigung und des Missbrauchs von Titeln
beschuldigt und als Straftäter verurteilt. Die Nachfolge Christi
kann lt. Christus durchaus zu ähnlichen Ergebnissen führen.
N.B.: Nachweislich pflegt die BRD eine jahrzehntelange Tradition der
Christenverfolgung, s. die Pressemitteilung
"Angela Merkel, Glaube ist
Menschenrecht". Außerdem ist die BRD-Justiz generell schon
seit
Jahrzehnten als "konkursreif" (Wolfgang Neskovic, 1990) bekannt.
Vollendete Ignoranz
7. Alles in allem kann die BRD also noch nicht mal ansatzweise einen
Anfangsverdacht für eine Straftat des Verf. begründen. Sie
versucht es sogar noch nicht einmal, sondern zählt nur Beweise
dafür auf, dass der Verf. römisch-katholischer Priester ist,
stempelt diese dann aber in vollendeter Schizophrenie als "Missbrauch
von Titeln" ab. Insbesondere unterlässt die BRD eine Stellungnahme
zum (falsch datierten) Fall 27, Pressemitteilung
"Deutsche
Bischofskonferenz und Sedisvakantismus": Der Verf. hat
»seinerzeit der V2-Gruppe angeboten, ihr die von ihm registrierte
Domain katholisch.de freiwillig unverzüglich zu übertragen;
die V2-Gruppe brauchte lediglich den Beweis erbringen, dass die
Position des Verf. falsch ist. Dafür stellte der Verf. der
V2-Gruppe sogar finanzielle Mittel in Aussicht. Die V2-Gruppe entschied
sich allerdings statt dessen dafür, jede argumentative
Auseinandersetzung mit dem Verf. zu boykottieren und behauptete
einfach, selbst Anspruch auf die Domain katholisch.de zu besitzen.
Diesen Anspruch "stützte" die V2-Gruppe allerdings nur auf ein
rein weltliches und somit rechtlich gegenstandsloses "Urteil",
demzufolge eben die V2-Gruppe die katholische Kirche sei. Die gesamte
V2-"Argumentation" basierte damit auf der kirchlicherseits unfehlbar
verurteilten Irrlehre (Häresie), dass die Kirche dem Staat
unterworfen sei.«
Somit ist auch diese "Strafsache" absolut nichtig und illegal, d.h. ein
durch und durch reines Verbrechen.
Ausschreibung an Anwälte
Diese Pressemitteilung wird auch an zahlreiche Anwälte verschickt:
Wer den Verf. - oder einen sonstigen von dieser Christenverfolgung
Betroffenen - vertreten möchte, darf dem Verf. gerne ein
kostenloses und unverbindliches Angebot unterbreiten.
Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester
*****************************
20.03.2011
Eintrag im Blog von RA Thomas Stadler, Art. "Benutzung fremder Marken
im Meta-Tag zum Zwecke kritischer Meinungsäußerung",
14.03.2011:
Sehr geehrter Herr Stadler,
vor über fünf Jahren (Januar 2006) wurde ich zu
Gefängnis verurteilt, bloß weil ich –
wahrheitsgemäß und öffentlich bekannt sowie sofort
nachprüfbar – in einem Metatag erwähnt hatte, dass “Kirche
zum Mitreden” die ursprüngliche Seite der Domain katholisch.de ist.
http://www.kirchenlehre.com/presse.htm
Die Liste meiner Verurteilungen und Bestrafungen ist bereits sehr lang,
und permanent laufen sowie drohen neue Verfahren gegen mich.
Bis heute konnte ich keinen Anwalt finden, der mich bei einem
Gegenschlag gegen diesen brutalen Glaubenszwang vertritt. Dazu
müssten u.a. Nichtigkeitserklärungen von jahrealten Urteilen
des BGH, BVerfG und EGhMR erwirkt werden.
Auch die neuesten Entwicklungen in der Gruppe des sog. “Zweiten
Vatikanischen Konzils” (V2) bestätigen natürlich vollkommen,
was die sog. “Sedisvakantisten” seit Jahrzehten und ich selbst immerhin
seit vielen Jahren immer wieder beweisen: Die V2-Gruppe hat – entgegen
den Lügen von BGH, BVerfG und EGhMR – *keinerlei* Anspruch auf den
Titel “katholisch” hat. Das gesamte faktische Staatskirchentum resp.
Antichristentum müsste national und international als nichtig
erklärt werden. Dogmatisch ist es das natürlich sowieso,
m.a.W. es ist objektiv sowieso komplett verboten und unwirksam, diesen
Fehlurteilen irgendeine Autorität zuzusprechen.
In den nächsten Wochen will ich weiter gegen diese
Staatskirchendiktatur vorgehen. Jede Unterstützung (die es derzeit
praktisch überhaupt nicht gibt) ist mir sehr willkommen. Dazu
würden auch Vermittlung von Kontakten resp. sonstige Verbreitung
meines Anliegens zählen.
Das Thema “Schmähkritik” ist dabei ein Kapitel für sich. Die
Faustregel gem. BRD-”Rechtsprechung” dafür lautet: “Ehrenschutz
ist Täterschutz”. Besser wäre: Die Strafe ist die Ehre des
Verbrechers – das meinte sogar der Atheist Hegel!
Dieser Eintrag war am 26.03.2011
kommentarlos und ohne sonstige Benachrichtigung des Verf. gelöscht.
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