Verfolgung Unschuldiger mit dem Joker
"Wider besseres Wissen"
- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 18.02.2009)
Zu den Lieblingsvorwänden der BRD bei der Verfolgung Unschuldiger
gehört die Verleumdung, das Justizopfer hätte "wider besseres
Wissen" (wbW) eine Straftat begangen. Diese Formulierung erscheint
mehrfach wörtlich im StGB, s. § 145d (Vortäuschen einer
Straftat) und § 164 (Falsche Verdächtigung). Sie wird aber
auch sonst gerne zur Verfolgung Unschuldiger missbraucht, etwa beim
§ 132a (Mißbrauch von Titeln,
Berufsbezeichnungen und
Abzeichen).
Zunächst ist zuzugeben, dass das Kriterium "wbW" an sich ein
sinnvoller und notwendiger Aspekt bei der Beurteilung von Straftaten
ist, denn dies entscheidet z.B., ob beim Erstatten einer Strafanzeige
(§ 164) ein Gebrauch oder ein Missbrauch der staatlichen Ordnung
vorliegt.
Absolut unerlässlicher Prüfstein sind dabei allerdings die
objektiven Kriterien, um eine Handlung als Straftat "wbW" erkennen zu
können. Exemplarisch veranschaulicht sei dies anhand des o.g.
§ 132a, zumal die BRD hartnäckig behauptet, der Autor
würde sich "wbW" "als römisch-katholischer Priester ausgeben".
Um römisch-katholischer Priester zu sein, muss man sowohl a)
römisch-katholisch als auch b) Priester sein. Zu a): Zur
römisch-katholischen Kirche gehören alle Getauften, sofern
sie sich nicht z.B. durch Häresie, d.h. Leugnung eines unfehlbar
definierten Glaubenssatzes (Dogma), von der kirchlichen Gemeinschaft
getrennt haben. Wer also z.B. zum Verein von "Vatikanum 2" gehört,
der ist damit objektiv von der katholischen Kirche getrennt, denn
bereits in den Texten des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" sind
bewiesenermaßen unleugbar objektiv Häresien enthalten. Zu
b): Priester wird man alleine durch eine gültige Weihe und bleibt
es dann auf ewig.
Der Autor beweist u.a. auf seiner Homepage fortwährend
und
für jeden sofort unwiderlegbar ersichtlich, dass er a) in
keiner
Weise zum "Vatikanum-2"-Verein gehört und dass ihm auch sonst
keine Häresie nachgewiesen werden kann, und dass er b) eine
zweifelsfrei gültige Priesterweihe besitzt. Die BRD ignoriert nun
diese beide Fakten kurzerhand ohne jede Begründung und
"verurteilt" statt dessen gegen alle Fakten und wiederum ohne jede
Begründung den Autor immer wieder wegen "Missbrauchs von Titeln" -
einzig und allein mit dem durch nichts rechtfertigbaren Joker "Wider
besseres Wissen".
Als besonderes Dilemma kommt hinzu, dass der Autor sich trotzdem nicht
dem Zwang der BRD unterwerfen darf, seinen Status als
römisch-katholischer Priester selbst zu bestreiten, denn damit
würde er tatsächlich selbst zum Häretiker, d.h.
aufhören, katholisch zu sein. Er würde damit nämlich
u.a. gegen Dogmen aus der Sakramentenlehre verstoßen. Ferner
würde der Autor damit u.a. behaupten, dass die Kirche dem Staat
unterwerfen wäre - was ebenfalls eine ausdrücklich
verurteilte Häresie ist.
Dies ist nur ein symptomatisches Fallbeispiel für die rettungslos
wuchernde "WbW-Justiz" der BRD, worüber Tausende laut jammern und
Hunderttausende heimlich stöhnen. Wer dabei Beweise für
Rechtsbeugungen - welcher Art und aus welchem Bereich auch immer -
veröffentlicht, der wird zusätzlich verurteilt, weil er "wbW"
die Justiz "beleidigt" und "verleumdet";
und wer gar wegen bewiesener
Rechtsbeugung Strafanzeige erstattet, der wird zusätzlich
verurteilt, weil er sich "wbW" der "falschen
Verdächtigung"
schuldig gemacht hat.
Ein Auweg aus dieser permanenten allumfassenden Justiz-Katastrophe
scheint nur möglich durch Rückbesinnung auf das Widerstands-
und Notwehrrecht.
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