Vatikanum 2 - Ein "Superdogma"?
- Anfrage an die sog. "Kongregation gegen die Glaubenslehre" -
(Kirche zum Mitreden, 25.09.2011)
Zur Vorgeschichte
s. hier.
Fax-Adressaten (Auswahl):
- William Joseph Levada, c/o Kongregation gegen die Glaubenslehre,
+3906.69.88.34.09
- Bernd Hagenkord, c/o Radio Vatikan, +390669883844
- Hans Jochen Wagner, c/o Staatsanwaltschaft Münster, 0251
494-2555
- Meik Bolte, c/o Betreuungsstelle für Erwachsene Münster,
02 51/4 92-77 54
- Ursula Nelles, c/o Rektorat Uni Münster, 0251 83-22125
- Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
- Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
- Thomas Schüller, c/o Uni Münster, +49 251 83-28380
- Felix Genn, c/o V2-Stützpunkt Münster, 02 51/4 95-60 86
- Robert Zollitsch, c/o V2-Stützpunkt Freiburg, 0761-21 88-427
Betreuungsverfahren / Strafverfahren gegen Thomas Schüller, Uni
Münster
Hier: Beauftragung an William Joseph Cardinal Levada, Congregatio
contra Doctrinam Fidei
Thomas Schüller, Münster, ist sog. "Kirchenrechtler" der
Vatikanum-2-Sekte. Er wurde vom sog. "Amtsgericht Dorsten"
beauftragt zu erklären, warum die V2-Sekte in zahlreichen
Schreiben einhellig und ausdrücklich die Bischofsweihe von
Georg Schmitz, Schwenningen, (und damit in logischer Konsequenz auch
meine Priesterweihe) als unbestreitbar gültig anerkannt hat.
Einige Beispiele: http://www.kirchenlehre.com/schmitz.htm
Schüller hat seine Aufgabe allerdings gar nicht bearbeitet und
statt dessen ein vollkommen absurdes, verlogenes Pseudo-Gutachten zu
der absolut gegenstandslosen, schwachsinnigen Frage verbrochen, ob
ich V2-Sektierer bin (s. z.B. Pressemeldung
»Mitmachaktion "Memorandum Kirche 2011: Ein notwendiger
Aufbruch"«, 13.09.2011). Deswegen ist nun in
Münster ein Betreuungsverfahren / Strafverfahren gegen
Schüller anhängig.
Die Kongregation gegen die Glaubenslehre muss nun öffentlich
und schriftlich zu der Behauptung Schüllers Stellung nehmen,
dass *uneingeschränkt alle* V2-Behauptungen "kraft
göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben sind".
Schüller nennt allerdings keinen einzigen
V2-eigentümlichen Satz als Dogma. Und in der gesamten mir
vorliegenden Literatur, darunter sogar im "Kleinen
Konzilskompendium" von Karl Rahner, wird statt dessen immer
ausdrücklich erklärt, dass V2 eben *kein* Dogma
verkündet hat. S. insbesondere die Ansprache des damaligen
Unglaubenspräfekten Joseph Ratzinger an die Chilenischen
"Bischöfe" (13.07.1988):
"Die Wahrheit ist, daß dieses besondere Konzil kein Dogma
definiert hat und es bewußt vorgezogen hat, als bloß
pastorales Konzil auf einer bescheideneren Ebene zu bleiben. Aber
viele behandeln es, als ob es sich in eine Art Superdogma verwandelt
hätte, das allem anderen die Bedeutung raubt."
Die Unglaubenskongregation ist in vollem Maße für das
Schüller-Pseudogutachten sowie sämtliche damit verbundenen
Konsequenzen haftbar. Die o.g. schriftliche Stellungnahme der
Unglaubenskongreation muss mir bis zum 16.10.2011 vorliegen.
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