Vatikanum 2 - Ein "Superdogma"?

- Anfrage an die sog. "Kongregation gegen die Glaubenslehre" -
(Kirche zum Mitreden, 25.09.2011)
Zur Vorgeschichte s. hier.

Fax-Adressaten (Auswahl):
- William Joseph Levada, c/o Kongregation gegen die Glaubenslehre, +3906.69.88.34.09
- Bernd Hagenkord, c/o Radio Vatikan, +390669883844
- Hans Jochen Wagner, c/o Staatsanwaltschaft Münster, 0251 494-2555
- Meik Bolte, c/o Betreuungsstelle für Erwachsene Münster, 02 51/4 92-77 54
- Ursula Nelles, c/o Rektorat Uni Münster, 0251 83-22125
- Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
- Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
- Thomas Schüller, c/o Uni Münster, +49 251 83-28380
- Felix Genn, c/o V2-Stützpunkt Münster, 02 51/4 95-60 86
- Robert Zollitsch, c/o V2-Stützpunkt Freiburg, 0761-21 88-427

Betreuungsverfahren / Strafverfahren gegen Thomas Schüller, Uni Münster
Hier: Beauftragung an William Joseph Cardinal Levada, Congregatio contra Doctrinam Fidei

Thomas Schüller, Münster, ist sog. "Kirchenrechtler" der Vatikanum-2-Sekte. Er wurde vom sog. "Amtsgericht Dorsten" beauftragt zu erklären, warum die V2-Sekte in zahlreichen Schreiben einhellig und ausdrücklich die Bischofsweihe von Georg Schmitz, Schwenningen, (und damit in logischer Konsequenz auch meine Priesterweihe) als unbestreitbar gültig anerkannt hat. Einige Beispiele: http://www.kirchenlehre.com/schmitz.htm
Schüller hat seine Aufgabe allerdings gar nicht bearbeitet und statt dessen ein vollkommen absurdes, verlogenes Pseudo-Gutachten zu der absolut gegenstandslosen, schwachsinnigen Frage verbrochen, ob ich V2-Sektierer bin (s. z.B. Pressemeldung »Mitmachaktion "Memorandum Kirche 2011: Ein notwendiger Aufbruch"«, 13.09.2011). Deswegen ist nun in Münster ein Betreuungsverfahren / Strafverfahren gegen Schüller anhängig.

Die Kongregation gegen die Glaubenslehre muss nun öffentlich und schriftlich zu der Behauptung Schüllers Stellung nehmen, dass *uneingeschränkt alle* V2-Behauptungen "kraft göttlichen und katholischen Glaubens zu glauben sind".

Schüller nennt allerdings keinen einzigen V2-eigentümlichen Satz als Dogma. Und in der gesamten mir vorliegenden Literatur, darunter sogar im "Kleinen Konzilskompendium" von Karl Rahner, wird statt dessen immer ausdrücklich erklärt, dass V2 eben *kein* Dogma verkündet hat. S. insbesondere die Ansprache des damaligen Unglaubenspräfekten Joseph Ratzinger an die Chilenischen "Bischöfe" (13.07.1988):
"Die Wahrheit ist, daß dieses besondere Konzil kein Dogma definiert hat und es bewußt vorgezogen hat, als bloß pastorales Konzil auf einer bescheideneren Ebene zu bleiben. Aber viele behandeln es, als ob es sich in eine Art Superdogma verwandelt hätte, das allem anderen die Bedeutung raubt."
Die Unglaubenskongregation ist in vollem Maße für das Schüller-Pseudogutachten sowie sämtliche damit verbundenen Konsequenzen haftbar. Die o.g. schriftliche Stellungnahme der Unglaubenskongreation muss mir bis zum 16.10.2011 vorliegen.

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