Menschenrechtsverletzung: Recht auf ein faires Verfahren

- Zu Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 6 -
(Kirche zum Mitreden, 30.03.2012)
Zur Vorgeschichte s. hier.

Die BRD verletzt permanent alle möglichen Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Besonders gern geschiet das mit der - sogar nach BRD-internen "Gesetzen"! - in sich rettungslos illegalen "Beleidigungs-Justiz".

Aber auch speziell die EMRK-Bestimmungen zum Recht auf ein faires Verfahren finden vor der BRD keine Gnade, s. speziell die Menschenrechtsverletzungen gegen Artikel 6
"(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist".

Deshalb wurde heute folgendes Fax verschickt u.a. an Staatsanwaltschaft Hagen, 02331 393-336

a****
Dorsten, den 30. März 2012
Aktenzeichen 500 AR 44/12
Strafverfahren von Staatsanwaltschaft Hagen gem. Schreiben v. 27.03.2012
gegen Joachim Lichtinghagen, Wolfhart Timm, Thomas Schüller, Hans Jochen Wagner
In dem zugrundeliegenden Prozess Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11 hat N.N. bereits am 21.12.2011 per Fax (Sendebericht vorliegend) an Joachim Lichtinghagen und Wolfhart Timm mitgeteilt:
»Die Lesefähigkeit von PRHL ist jetzt – über acht Wochen nach der Operation! - noch immer sehr stark eingeschränkt. Er kann eigentlich nur am Computer flüssig lesen. In jedem Falle brauchte er – auch schon vor der Operation - zum Lesen eine neue Brille. Außerdem: Bei jeder Netzhautoperation mit Cerclage verschlechtert sich die Sehfähigkeit erheblich, so dass auch von daher eine neue Brille erforderlich ist. Allerdings muss dem Auge genügend Zeit zur Gewöhnung an die Cerclage gegeben werden. Also selbst wenn keinerlei Komplikationen mehr auftreten würden: PRHL wird frühestens im April 2012 eine neue Brille bekommen, und erst dann kann er sich wieder regulär seiner Arbeit widmen. Das bedeutet:
Das Verfahren kann jedenfalls
im ersten Halbjahr 2012 unmöglich fortgesetzt werden!
Das ganze Verfahren ist bekanntlich ein "gigantisches Sammelsurium absurdester Lügen" (s. "Es ist Zeit, Abschied zu nehmen", 12.12.2011). Es ist dementsprechend eine ungeheuerliche Aufgabe, diesen Berg von Lügen abzutragen, unter den PRHL begraben werden soll.«
Dementsprechend konnte ich also erst gestern (29.03.2012) zum Augenarzt und erst heute zum Optiker gehen. Die Anfertigung der Brille wird mindestens zehn Tage dauern, d.h. es ist ungewiss, ob ich zum Verhandlungstermin (16.04.2012, 11.00 Uhr, "Amtsgericht Dorsten", Saal 212) überhaupt schon die neue Brille haben werde. Und selbst wenn ich diese neue Brille hätte und diese obendrein auch perfekt wäre: Ich benötige lt. Optiker eine Eingewöhnungszeit von ca. vierzehn Tagen! Dies ist eine Gleitsichtbrille, und zudem ist dies meine erste Gleitsichtbrille: Bislang war ich ausschließlich kurzsichtig und benötigte keine Lesebrille. D.h.: Selbst unter vollkommen optimalen Bedingungen werde ich bei der Hauptverhandlung *NICHT* problemlos lesen können. Wie ich dann in der Verhandlung aus den ganzen Büchern vorlesen soll, die so hartnäckig von allen ignoriert werden, obwohl darauf ja meine ganze Verteidigung gestützt ist, ist derzeit ungeklärt. Ich bin also massiv bei meiner Verteidigung eingeschränkt.
Über diese Problematik war die Justiz unbestreitbar bewiesenermaßen absolut rechtzeitig und mit aller Deutlichkeit hingewiesen worden. Sie hat ohne jede Not und ohne jede Begründung sogar diese Fakten (wie ja auch sonst alle anderen Fakten!) hartnäckig ignoriert. Der "Justiz" wird hiermit eine Frist bis zum 03.04.2012 eingeräumt zu erklären, warum der Hauptverhandlungstermin ganz bewusst in eine Zeit vorverlegt wurde, in der meine Verteidigungsmöglichkeiten äußerst eingeschränkt sind. Lässt die "Justiz" diese Frist fruchtlos verstreichen, hat sie damit ausdrücklich und endgültig erklärt, dass sie bewusst auch die Menschenrechtsverletzung gem. Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) begangen hat.

Abschließend noch ein inhaltlicher Hinweis zur absolut absurden Lüge von Joachim Lichtinghagen in seiner Pseudo-Anklageschrift, dass die "Sedisvakantisten" eine "Gruppe in der Kirche" sind: Gestern (29.03.2012) wurde auf mehreren V2-Seiten über die "Ukrainian orthodox Greek-Catholic Church" berichtet (UOGCC; s. Pressemeldung "Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche und Sedisvakantismus" v. 22.05.2011). Die UOGCC-Bischöfe werden von der "Glaubenskongration" für "exkommuniziert" erklärt. Also wieder einmal klipp und klar: Die Sedis sind *KEINE* "Gruppe in der Kirche". Außerdem: Die UOGCC-Weihen sind a) lt. "Radio Vatikan" "nicht anerkannt" (www.webcitation.org/66YSVPA2V) und b) lt. "kathweb" "ungültig" (http://www.webcitation.org/66YTBpIG7). Eine ähnliche Begriffsverwirrung betrieb die "Glaubenskongration" schon bei der Thuc-Sukzession (Weihen seitens Erzbischof Martin Ngo-Dinh-Thuc; die Napierski-Weihe hingegen wird anerkannt!). Insbesondere auch das vollkommen verlogene und überhaupt in jeder Hinsicht lächerlich stümperhafte Pseudo-Gutachten des Angeklagten Thomas Schüller basiert auf diesem zutiefst boshaften Verwirrspiel.
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