Menschenrechtsverletzung: Recht auf
ein faires Verfahren
- Zu Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 6 -
(Kirche zum Mitreden, 30.03.2012)
Zur Vorgeschichte
s. hier.
Die BRD verletzt permanent alle möglichen Bestimmungen der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Besonders gern geschiet das mit der - sogar
nach BRD-internen "Gesetzen"! - in sich rettungslos illegalen
"Beleidigungs-Justiz".
Aber auch speziell die EMRK-Bestimmungen zum Recht auf ein faires
Verfahren finden vor der BRD keine Gnade, s. speziell die
Menschenrechtsverletzungen gegen Artikel 6
"(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer
Verteidigung zu haben;
c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer
Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung
fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten,
wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist".
Deshalb wurde heute folgendes Fax verschickt u.a. an Staatsanwaltschaft Hagen, 02331 393-336
a****
Dorsten, den 30. März 2012
Aktenzeichen 500 AR 44/12
Strafverfahren von Staatsanwaltschaft Hagen gem. Schreiben v.
27.03.2012
gegen Joachim Lichtinghagen, Wolfhart Timm, Thomas Schüller,
Hans Jochen Wagner
In dem zugrundeliegenden Prozess Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11 hat N.N.
bereits am 21.12.2011 per Fax (Sendebericht vorliegend) an Joachim
Lichtinghagen und Wolfhart Timm mitgeteilt:
»Die Lesefähigkeit von PRHL ist jetzt – über acht
Wochen nach der Operation! - noch immer sehr stark
eingeschränkt. Er kann eigentlich nur am Computer flüssig
lesen. In jedem Falle brauchte er – auch schon vor der Operation -
zum Lesen eine neue Brille. Außerdem: Bei jeder
Netzhautoperation mit Cerclage verschlechtert sich die
Sehfähigkeit erheblich, so dass auch von daher eine neue Brille
erforderlich ist. Allerdings muss dem Auge genügend Zeit zur
Gewöhnung an die Cerclage gegeben werden. Also selbst wenn
keinerlei Komplikationen mehr auftreten würden: PRHL wird
frühestens im April 2012 eine neue Brille bekommen, und erst
dann kann er sich wieder regulär seiner Arbeit widmen. Das
bedeutet:
Das Verfahren kann jedenfalls
im ersten Halbjahr 2012 unmöglich fortgesetzt werden!
Das ganze Verfahren ist bekanntlich ein "gigantisches Sammelsurium
absurdester Lügen" (s. "Es ist Zeit,
Abschied zu nehmen", 12.12.2011). Es ist dementsprechend eine
ungeheuerliche Aufgabe, diesen Berg von Lügen abzutragen, unter
den PRHL begraben werden soll.«
Dementsprechend konnte ich also erst gestern (29.03.2012) zum
Augenarzt und erst heute zum Optiker gehen. Die Anfertigung der
Brille wird mindestens zehn Tage dauern, d.h. es ist ungewiss, ob
ich zum Verhandlungstermin (16.04.2012, 11.00 Uhr, "Amtsgericht
Dorsten", Saal 212) überhaupt schon die neue Brille haben
werde. Und selbst wenn ich diese neue Brille hätte und diese
obendrein auch perfekt wäre: Ich benötige lt. Optiker eine
Eingewöhnungszeit von ca. vierzehn Tagen! Dies ist eine
Gleitsichtbrille, und zudem ist dies meine erste Gleitsichtbrille:
Bislang war ich ausschließlich kurzsichtig und benötigte
keine Lesebrille. D.h.: Selbst unter vollkommen optimalen
Bedingungen werde ich bei der Hauptverhandlung *NICHT* problemlos
lesen können. Wie ich dann in der Verhandlung aus den ganzen
Büchern vorlesen soll, die so hartnäckig von allen
ignoriert werden, obwohl darauf ja meine ganze Verteidigung
gestützt ist, ist derzeit ungeklärt. Ich bin also massiv
bei meiner Verteidigung eingeschränkt.
Über diese Problematik war die Justiz unbestreitbar
bewiesenermaßen absolut rechtzeitig und mit aller Deutlichkeit
hingewiesen worden. Sie hat ohne jede Not und ohne jede
Begründung sogar diese Fakten (wie ja auch sonst alle anderen
Fakten!) hartnäckig ignoriert. Der "Justiz" wird hiermit eine
Frist bis zum 03.04.2012 eingeräumt zu erklären, warum der
Hauptverhandlungstermin ganz bewusst in eine Zeit vorverlegt wurde,
in der meine Verteidigungsmöglichkeiten äußerst
eingeschränkt sind. Lässt die "Justiz" diese Frist
fruchtlos verstreichen, hat sie damit ausdrücklich und
endgültig erklärt, dass sie bewusst auch die
Menschenrechtsverletzung gem. Art. 6 EMRK (Recht auf ein faires
Verfahren) begangen hat.
Abschließend noch ein inhaltlicher Hinweis zur absolut
absurden Lüge von Joachim Lichtinghagen in seiner
Pseudo-Anklageschrift, dass die "Sedisvakantisten" eine "Gruppe in
der Kirche" sind: Gestern (29.03.2012) wurde auf mehreren V2-Seiten
über die "Ukrainian orthodox Greek-Catholic Church" berichtet
(UOGCC; s. Pressemeldung "Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche
und Sedisvakantismus" v. 22.05.2011). Die UOGCC-Bischöfe werden
von der "Glaubenskongration" für "exkommuniziert" erklärt.
Also wieder einmal klipp und klar: Die Sedis sind *KEINE* "Gruppe in
der Kirche". Außerdem: Die UOGCC-Weihen sind a) lt. "Radio
Vatikan" "nicht anerkannt" (www.webcitation.org/66YSVPA2V) und b)
lt. "kathweb" "ungültig"
(http://www.webcitation.org/66YTBpIG7). Eine ähnliche
Begriffsverwirrung betrieb die "Glaubenskongration" schon bei der
Thuc-Sukzession (Weihen seitens Erzbischof Martin Ngo-Dinh-Thuc; die
Napierski-Weihe hingegen wird anerkannt!). Insbesondere auch das vollkommen verlogene und überhaupt in
jeder Hinsicht lächerlich stümperhafte Pseudo-Gutachten
des Angeklagten Thomas Schüller basiert auf diesem
zutiefst boshaften Verwirrspiel.
****e
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