Ablehnung von Thomas Schüller,
"Kirchenrechtler", "Universität Münster", als Gutachter
und Zeugen
- Fax an diverse Justizstellen -
(Kirche zum Mitreden, 25.03.2012 - Passionssonntag)
Zur Vorgeschichte
s. hier.
Fax-Adressaten:
- Thomas Kutschaty, c/o Justizministerium Nordrhein-Westfalen, +49
211 8792-569
- Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, (02381)
272-403
- Hans Jochen Wagner, c/o Staatsanwaltschaft Münster, 0251
494-2555
- Meik Bolte, c/o Betreuungsstelle für Erwachsene Münster,
02 51/4 92-77 54
- Ursula Nelles, c/o Rektorat Uni Münster, 0251 83-22125
- Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
- Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
- Bernd König, c/o Staatsanwaltschaft Bonn, 0228 / 9752-600
- Thomas Schüller, c/o Uni Münster, +49 251 83-28380
- Felix Genn, c/o V2-Stützpunkt Münster, 02 51/4 95-60 86
- Robert Zollitsch, c/o V2-Stützpunkt Freiburg, 0761-21 88-427
Dorsten, den 25. März 2012 (Passionssonntag)
Betreuungsverfahren / Strafverfahren gegen Thomas Schüller, Uni
Münster
Hier: Endgültige Ablehnung von Schüller als Gutachter und
Zeugen; Ladung von Bischof Ralph Napierski
"Hauptverhandlung" Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11, 16.04.2012, 11.00
Uhr, "Amtsgericht Dorsten", Saal 212
In einem nicht unterschriebenen, d.h. auch formal rechtlich
vollkommen wertlosen Schreiben, datiert 15.02.2012, angeblich
verbrochen von "Menzenbach Justizbeschäftigte", wird behauptet,
dass Thomas Schüller in o.g. Sache als "Zeuge und
Sachverständiger" geladen wird. Schüller ist weder Zeuge
noch Sachverständiger. Gegen ihn ist ein Strafverfahren
anhängig wegen Verleumdung etc. pp. gem. Strafanzeige v.
01.09.2011. Schüller sollte ein "Gutachten" zur Anerkennung
meiner Weihe in der katholischen Kirche verfassen. Statt dessen
lieferte er ein absurdes, gröblichst vernunftbeleidigendes
Lügenpamphlet ab, worin er sich zur - sowieso völlig
gegenstandslosen und auch überhaupt gar nicht gestellten! -
Frage äußert, ob ich eingetragenes Mitglied der V2-Sekte
bin. Es sind unstrittig bekannte Tatsachen, dass ich a) bei
"Amtsgericht Dorsten" aus der V2-Sekte ausgetreten bin, b) niemals
behauptet habe, Priester der V2-Sekte zu sein, c) V2-Mitgliedern die Sakramente verweigere, d)
alle zum Austritt aus der V2-Sekte auffordere, e) die Illegalität der sog. "Kirchensteuer"
aufzeige und sogar f) öffentlich eine endgültige Unterlassungsverpflichtungserklärung /
Unterwerfungserklärung abgegeben habe. Ich widerrufe
*SOFORT* (aber auch *NUR DANN*) die Selbstbezeichnungen "Pater" und
"römisch-katholischer Priester", sobald mir der Nachweis
erbracht wurde, dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen
Konzils" (V2) die römisch-katholische Kirche ist. Zu
Schüllers Pseudo-Gutachten: Bereits für Nicht-Theologen
sofort zu durchschauen ist die dummdreiste Lüge, es läge
kein V2-Diplom von mir vor. Und jeder mit Kenntnissen in
Rechtswissenschaften oder Theologie durchschaut auch sofort die
Lüge, dass die "Vatikanum-2"-Texte Dogmen sind. Ganz im
Gegenteil gilt: Wer sich zu V2 bekennt, der
ist ein Häretiker und kein Mitglied der Kirche!
Schüller hat also die geforderte Leistung gar nicht erbracht
(Null Punkte)! Statt dessen hat er die Justiz und überhaupt die
gesamte Öffentlichkeit nach Strich und Faden belogen! Eine
Bezahlung für dieses Schmieren-"Gutachten" oder gar ein
"Zeugengeld" für Schüller wäre also u.a. Veruntreuung
von Steuergeldern. Für weiteres bzgl. Thomas Schüller etc.
s. die Internetseite "Kirche zum Mitreden" (Suchfunktion!). Die
massive Straftat dieses "Gutachtens" ist von höchstem
öffentlichem Interesse, u.z. schon bereits deshalb
unumstößlich, weil es Gegenstand eines öffentlichen
"Strafprozesses" ist. Obendrein ist es sogar dessen einziger Inhalt,
denn das Verfahren sollte bereits am ersten Verhandlungstag
(26.05.2011) endgültig eingestellt werden - wie ja auch
früher ein gleicher Schauprozess eingestellt wurde ("Krämer", "Staatsanwaltschaft Bonn",
08.03.2000). Aber dummerweise forderte "Joachim Lichtinghagen"
("Staatsanwaltschaft Essen") eine Verlängerung, u.z. mit einem
Gutachten, das aber von Schüller objektiv gar nicht erbracht
wurde. Trotz diesbzgl. o.g. Strafanzeige v. 01.09.2011 gegen
Schüller bei "Staatsanwaltschaft Münster" hat diese noch
nicht reagiert. Angesichts der bevorstehenden Schauverhandlung am
16.04.2012 beteht der dringende Verdacht auf Strafvereitlung: Ein
Straftäter soll als "Zeuge und Sachverständiger"
durchgemogelt werden. Deswegen wird hiermit entsprechende
Strafanzeige gegen "Staatsanwaltschaft Münster" erstattet.
Schließlich wird an die bekannten Erklärungen erinnert,
dass ich römisch-katholischer Priester bin. S. z.B. die
Unterlagen, die am 01.09.1999 bei "Polizei
Dorsten" und von dort bei "Staatsanwalt Bonn" vorgelegt
wurden, z.B. die Erklärung von Bischof José R.
López-Gaston (gest. 2009) v. 18.07.1996. Statt Schüller
soll Bischof Ralph Napierski, Berlin,
als Zeuge geladen werden. Begründung: 1. Napierski hat in
seinem Gutachten v. 19.05.2011 festgestellt, dass ich "ein
gültig geweihter katholischer Priester" bin. 2. Napierski steht
in der Thuc-Sukzession. Wichtig: Obwohl die V2-Sekte die Thuc-Weihen
"nicht anerkennt", erkennt sie die Weihe von Napierski dennoch an:
Hier handelt es sich, wie bei Schüller, um das V2-Verwirrspiel
mit gültiger und erlaubter Weihe. Und auch anderes, z.B. zur "Häretiker"-Verleumdung, kann
Napierski bei der Verhandlung erklären.
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