Ablehnung von Thomas Schüller, "Kirchenrechtler", "Universität Münster", als Gutachter und Zeugen

- Fax an diverse Justizstellen -
(Kirche zum Mitreden, 25.03.2012 - Passionssonntag)
Zur Vorgeschichte s. hier.

Fax-Adressaten:
- Thomas Kutschaty, c/o Justizministerium Nordrhein-Westfalen, +49 211 8792-569
- Manfred Proyer, c/o Generalstaatsanwaltschaft Hamm, (02381) 272-403
- Hans Jochen Wagner, c/o Staatsanwaltschaft Münster, 0251 494-2555
- Meik Bolte, c/o Betreuungsstelle für Erwachsene Münster, 02 51/4 92-77 54
- Ursula Nelles, c/o Rektorat Uni Münster, 0251 83-22125
- Joachim Lichtinghagen, c/o Staatsanwaltschaft Essen, 0201 803-2920
- Wolfhart Timm, c/o Amtsgericht Dorsten, 02362 2008-51
- Bernd König, c/o Staatsanwaltschaft Bonn, 0228 / 9752-600
- Thomas Schüller, c/o Uni Münster, +49 251 83-28380
- Felix Genn, c/o V2-Stützpunkt Münster, 02 51/4 95-60 86
- Robert Zollitsch, c/o V2-Stützpunkt Freiburg, 0761-21 88-427

Dorsten, den 25. März 2012 (Passionssonntag)

Betreuungsverfahren / Strafverfahren gegen Thomas Schüller, Uni Münster
Hier: Endgültige Ablehnung von Schüller als Gutachter und Zeugen; Ladung von Bischof Ralph Napierski
"Hauptverhandlung" Az. 7 Ls-29 Js 74/08-43-11, 16.04.2012, 11.00 Uhr, "Amtsgericht Dorsten", Saal 212
In einem nicht unterschriebenen, d.h. auch formal rechtlich vollkommen wertlosen Schreiben, datiert 15.02.2012, angeblich verbrochen von "Menzenbach Justizbeschäftigte", wird behauptet, dass Thomas Schüller in o.g. Sache als "Zeuge und Sachverständiger" geladen wird. Schüller ist weder Zeuge noch Sachverständiger. Gegen ihn ist ein Strafverfahren anhängig wegen Verleumdung etc. pp. gem. Strafanzeige v. 01.09.2011. Schüller sollte ein "Gutachten" zur Anerkennung meiner Weihe in der katholischen Kirche verfassen. Statt dessen lieferte er ein absurdes, gröblichst vernunftbeleidigendes Lügenpamphlet ab, worin er sich zur - sowieso völlig gegenstandslosen und auch überhaupt gar nicht gestellten! - Frage äußert, ob ich eingetragenes Mitglied der V2-Sekte bin. Es sind unstrittig bekannte Tatsachen, dass ich a) bei "Amtsgericht Dorsten" aus der V2-Sekte ausgetreten bin, b) niemals behauptet habe, Priester der V2-Sekte zu sein, c) V2-Mitgliedern die Sakramente verweigere, d) alle zum Austritt aus der V2-Sekte auffordere, e) die Illegalität der sog. "Kirchensteuer" aufzeige und sogar f) öffentlich eine endgültige Unterlassungsverpflichtungserklärung / Unterwerfungserklärung abgegeben habe. Ich widerrufe *SOFORT* (aber auch *NUR DANN*) die Selbstbezeichnungen "Pater" und "römisch-katholischer Priester", sobald mir der Nachweis erbracht wurde, dass die Gruppe des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) die römisch-katholische Kirche ist. Zu Schüllers Pseudo-Gutachten: Bereits für Nicht-Theologen sofort zu durchschauen ist die dummdreiste Lüge, es läge kein V2-Diplom von mir vor. Und jeder mit Kenntnissen in Rechtswissenschaften oder Theologie durchschaut auch sofort die Lüge, dass die "Vatikanum-2"-Texte Dogmen sind. Ganz im Gegenteil gilt: Wer sich zu V2 bekennt, der ist ein Häretiker und kein Mitglied der Kirche! Schüller hat also die geforderte Leistung gar nicht erbracht (Null Punkte)! Statt dessen hat er die Justiz und überhaupt die gesamte Öffentlichkeit nach Strich und Faden belogen! Eine Bezahlung für dieses Schmieren-"Gutachten" oder gar ein "Zeugengeld" für Schüller wäre also u.a. Veruntreuung von Steuergeldern. Für weiteres bzgl. Thomas Schüller etc. s. die Internetseite "Kirche zum Mitreden" (Suchfunktion!). Die massive Straftat dieses "Gutachtens" ist von höchstem öffentlichem Interesse, u.z. schon bereits deshalb unumstößlich, weil es Gegenstand eines öffentlichen "Strafprozesses" ist. Obendrein ist es sogar dessen einziger Inhalt, denn das Verfahren sollte bereits am ersten Verhandlungstag (26.05.2011) endgültig eingestellt werden - wie ja auch früher ein gleicher Schauprozess eingestellt wurde ("Krämer", "Staatsanwaltschaft Bonn", 08.03.2000). Aber dummerweise forderte "Joachim Lichtinghagen" ("Staatsanwaltschaft Essen") eine Verlängerung, u.z. mit einem Gutachten, das aber von Schüller objektiv gar nicht erbracht wurde. Trotz diesbzgl. o.g. Strafanzeige v. 01.09.2011 gegen Schüller bei "Staatsanwaltschaft Münster" hat diese noch nicht reagiert. Angesichts der bevorstehenden Schauverhandlung am 16.04.2012 beteht der dringende Verdacht auf Strafvereitlung: Ein Straftäter soll als "Zeuge und Sachverständiger" durchgemogelt werden. Deswegen wird hiermit entsprechende Strafanzeige gegen "Staatsanwaltschaft Münster" erstattet. Schließlich wird an die bekannten Erklärungen erinnert, dass ich römisch-katholischer Priester bin. S. z.B. die Unterlagen, die am 01.09.1999 bei "Polizei Dorsten" und von dort bei "Staatsanwalt Bonn" vorgelegt wurden, z.B. die Erklärung von Bischof José R. López-Gaston (gest. 2009) v. 18.07.1996. Statt Schüller soll Bischof Ralph Napierski, Berlin, als Zeuge geladen werden. Begründung: 1. Napierski hat in seinem Gutachten v. 19.05.2011 festgestellt, dass ich "ein gültig geweihter katholischer Priester" bin. 2. Napierski steht in der Thuc-Sukzession. Wichtig: Obwohl die V2-Sekte die Thuc-Weihen "nicht anerkennt", erkennt sie die Weihe von Napierski dennoch an: Hier handelt es sich, wie bei Schüller, um das V2-Verwirrspiel mit gültiger und erlaubter Weihe. Und auch anderes, z.B. zur "Häretiker"-Verleumdung, kann Napierski bei der Verhandlung erklären.

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