1. Ihrer Mandantin wurden zwei - bedingungsweise (sub conditione) -
ausdrückliche Unterlassungsverpflichtungserklärungen
zugestellt.
2. Das Urteil des BGH, auf das sich Ihre Mandantin beruft, besitzt
keinerlei Rechtskraft.
3. Bei Ihrer Mandantin handelt es sich nicht um die "Deutsche
Bischofskonferenz".
Für Beweise dieser Aussagen s. z.B. meine Homepage
Kirche zum Mitreden - http://www.katholisch.de.
Deshalb hat mein Schreiben v. 25. März 1999 volle Berechtigung,
klärt die Sache endgültig und ist dementsprechend keineswegs,
wie Sie das darstellen möchten, ein "Versuch", von der Sache
abzulenken.
Die Beweise können selbstverständlich auch vor Gericht
wiederholt
werden, allerdings fragt sich ernstlich, wozu dieser Aufwand noch
nötig
sein soll. Ich verzichte doch auf alles, was Ihre Mandantin von mir
haben
will (Domain-Namen etc.), wenn sie mir beweisen kann, daß sie im
Gegensatz zu mir ein Recht darauf hat. Oder haben wir uns schon vom
Rechtsstaat
verabschiedet?
Denken Sie an Ihre unsterbliche Seele! Realinjurien gegen Kleriker
zählen ebenso wie die Verletzung des privilegium fori zu den
Sakrilegien,
cf. H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 133: "Die
Sünde
[der Realinjurie gegen Kleriker] kann begangen werden durch Töten,
Schlagen, Treten, Werfen, Anspeien usw., ferner dadurch, daß man
die Person ins Gefängnis wirft oder ihr etwas entreißt.
[Eine
weitere sakrilegische Behandlung eines Klerikers geschieht durch] jede
Verletzung des privilegium fori oder immunitatis, also dadurch,
daß
man die betreffende Person gegen das Verbot der Kirche vor Gericht
zieht
oder sie zwingt, z.B. Soldat zu werden."
Der Exkommunikation verfällt ferner, "wer Gesetze oder Befehle
gegen die Freiheit oder die Rechte der Kirche erläßt oder
die
Ausübung der kirchlichen Jurisdiktion hindert durch Anrufung der
weltlichen
Gewalt" (a.a.O. 351).
Weitere Schreiben Ihrerseits werden nicht mehr beantwortet, aber ggf.
im Internet veröffentlicht und kommentiert.
Im Herrn
"Eine Umbenennung der treugebliebenen Gemeinschaft ist aber durchaus zu verwerfen, weil damit bereits der erste Schritt in Richtung Sektierertum getan wäre. Genau genommen würde man so die Verwirrung noch weitaus verstärken, denn während momentan der Titel zugegebenermaßen überwiegend von Akatholiken in Anspruch genommen wird, würde er dann gerade von denen aufgegeben, die ihn objektiv gesehen als einzige verwenden dürfen. Die Unwissenden, die gemäß dem Dogma von der Heilsnotwendigkeit der Kirche sich um Zugehörigkeit zur wahrhaft katholischen Kirche bemühen und dabei auf unterschiedliche Gruppierungen treffen, die sich mit diesem Namen schmücken, prüfen, wenn sie ihre Suche ernsthaft betreiben, in der gegenwärtigen Situation alle "röm.-kath." Gruppierungen und erkennen irgendwann in den "Sedisvakantisten" die Kirche. Würden aber die "Sedisvakantisten" sich anders als "röm.-kath." nennen, würden die meisten die "Sedisvakantisten" wohl nur als Sekte betrachten und keiner Prüfung mehr unterziehen. Ähnlich wie z.B. "altkatholisch", "alt-römisch-katholisch", "anglikanisch" und "gallikanisch" würde ein anderer Begriff als "röm.-kath.", beispielsweise "tridentinisch-katholisch", zumindest die Assoziation nahelegen, es handele sich bei diesen Gläubigen nur um eine schismatisch-häretische Gemeinschaft neben vielen anderen."
Interessant ist da Redekers "Hinweis": "Im übrigen weisen wir
Sie
darauf hin, daß sich die mit der Abmahnung vom 25.03.1999 von
Ihnen
geforderte Unterlassungsververpflichtungserklärung nur auf die
Verletzung
des Namensrechtes der katholischen Kirche wegen der Verwendung der
Domain
"katholisch.de" sowie der Sub-Domain "katholisch.notrix.de" durch sie
bezieht.
Es geht nicht um die Inhalte der von Ihnen im Internet
veröffentlichten
Texte, sondern zunächst nur
um
den Gebrauch der vorgenannten Internet-Domains."
Also soll es irgendwann auch um die Inhalte gehen. Redeker möchte
- in traditioneller V2-Logik - den zweiten Schritt vor dem ersten Tun:
Erst müssen wir erklären, daß wir keinen Anspruch auf
den
Titel römisch-katholisch haben, und dann sollen wir unseren Status
als römisch-katholischer Priester begründen. Haben wir jedoch
ersteres bereits erklärt, können wir nicht mehr logisch
erklären,
wie wir uns dann noch als römisch-katholischer Priester ausgeben
können,
warum wir überhaupt z.B. im Internet den sog. "Sedisvakantismus"
vertreten,
wenn wir doch uneingeschränkt,
bedingungslos und
unwiderruflich der V2-Sekte den Titel
römisch-katholisch
überlassen haben. Dann hätten wir uns selbst öffentlich
ins Schisma verfrachtet und damit unsere Seele an den Teufel
verschenkt.
Da sei Gott vor.
Wenn hier einer versucht, von der Sache abzulenken, dann ist das Redeker, wenn er z.B. so honigsüß schreibt, "daß Ihre selbst verfaßte Unterlassungsverpflichtungserklärung leider nicht geeignet ist, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuschließen." Indem Redeker sich in Allgemeinplätzen z.Th. "Unterlassungsverpflichtungserklärungen" verliert, lenkt er von der fundamentalen Frage des Rechtsanspruchs ab. In einem Staat wie der Bundesrepublik Deutschland, die in ihrem Selbstverständnis wie in ihrem Bild nach außen in die Kategorie Rechtsstaat fällt, sollten erst dann Ansprüche eingefordert werden können, wenn der Kläger vor dem Gläubiger bewiesen hat, daß er ein Recht auf das Eingeforderte besitzt. Andernfalls wäre früher oder später folgendes Horror-Szenario denkbar: Vertreter des organisierten Verbrechens, die ansonsten ihr Schutzgeld nur dann bekommen, wenn sie ihre Kunden terrorisieren, ziehen gegen ihre (potentiellen) Kunden vor Gericht und klagen auf Zahlung von Schutzgeld, schließlich sei es schon lange Tradition, daß Schutzgeld an die Mafia abgeführt werde, ferner würden auf diese Tour Schäden bei den Kunden und z.B. Personalkosten in der Mafia eingespart werden. Die Frage nach dem Rechtsanspruch fällt einfach weg, und wenn der Kunde zahlt, erst recht wenn er eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Einverständniserklärung hinsichtlich der Zahlung von Schutzgeldern abgegeben hat, dann macht er sich strafbar, wenn er irgendwann doch gegen die Ansprüche der Mafia protestiert. Erpressung unter Beihilfe des Staates - das sei ferne! Principiis obsta - Wehre den Anfängen!
Was die V2-Sekte bedauert, ist ausschließlich, daß sie
mit
uns nicht ein so leichtes Spiel hat, von Mitleid o.ä. kann bei den
V2-Genossen keine Rede sein, denn für die ganzen Schikanen und den
ganzen Terror (seien es nun Beleidigungen oder Drohungen), womit sie
uns
in den ganzen Jahren bearbeitet haben, haben sie sich mit keinem
einzigen
Wort entschuldigt. Handelt die V2-Sekte eigentlich zwanghaft, besteht
bei
ihr eine Psychose wie z.B. die Kleptomanie, daß sie meinen, uns
unser
Eigentum, z.B. die Internet-Domain, entreißen zu müssen?
Daß
die V2-Sekte Züge trägt, die an psychische Störungen
erinnern,
bestreiten wir ja gar nicht, s. z.B. die Texte über Verweyen
oder die Nachwuchsschauspieler. Auch der -
von
uns schon seit einigen Wochen auf der Startseite zitierte - Philosoph
Dr.
Diether Wendland (Das »Credo« der Bischöfe der
Deutschen
Bischofskonferenz. Erläuterungen - Hinweise - Warnungen zum
sogenannten
"Katholischen Erwachsenen-Katechismus, Losheim 1986) räumt ein:
"Es kann keinen vernünftigen Zweifel mehr darüber geben,
daß die Konzilskirche, die sich ja selbst im radikalen Gegensatz
zur Kirche des göttlichen Menschensohnes als "Kirche Gottes"
bezeichnet,
in der sich ein "messianisches Volk sammelt", "gesendet" worden ist und
dann auch erstmalig auf dem Vatikanum 2, dem "Pastoralkonzil", vor
aller
Welt televisionär "sichtbar" wurde - und zwar im Medium eines
merkwürdigen
episkopalen Kollegial-Papalismus mit einem Papsttum als Reflex des
Ganzen.
Seither geht diese gesendete Gegen-Kirche durch die Welt und haucht
einem
jeden ihre "Heilsworte" ins Gesicht: Heil, Friede, Hoffnung,
Menschenwürde
... Es ist auch ein vergebliches Bemühen, diesen
Kollegial-Papalismus
dogmatisch oder kirchenrechtlich erfassen zu wollen, wie es versucht
wurde.
Denn die Konzilskirche ist weder ein rein natürliches noch ein
übernatürliches
Gebilde, sondern ein durch und durch künstliches und dessen
tiefere
Wurzeln übrigens, theologisch betrachtet, im
außernatürlichen
Bereich liegen. Das zeigt sich z. B. auch daran, daß die
Konzilskirche
gänzlich unfähig ist, Häresien zu vermeiden, ja wie
unter
einem Zwang ständig neue produziert" (a.a.O. 85).
Es sei der V2-Sekte also eine gewisse Zwanghaftigkeit in ihrem Tun
zugestanden, aber daraus folgt nicht, daß sie sich nun ohne
Begründung
an unserem Eigentum vergreifen kann, zumal ja noch der Staat ins Spiel
kommt, der ja nach göttlicher Anordnung das Allgemeinwohl
schützen
soll (s. z.B. die Enzyklika über den
Kommunismus).
Mit unerbittlicher Menschenverachtung häuft die V2-Sekte Terror
um Terror auf uns, damit wir irgendwann freiwillig aufgeben.
Würden
wir ihr jetzt den kleinen Finger geben, würde sie uns den ganzen
Kopf
abreißen, sei es nun kurz und schmerzlos oder langsam und
qualvoll.
Es ist aber nie der Zeitpunkt gekommen, vor dem Teufel in Ergebenheit
niederzufallen,
s. Mt 10,22: "Um meines Namens willen werdet ihr von allen gehaßt
werden. Wer aber ausharrt bis ans Ende, wird gerettet werden."