Strafverfahren zum Kirchensteueraustritt von Hartmut Zapp

- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 27.05.2010)
Am 04.05.2010 veröffentlichte Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim eine Pressemeldung »"Kirchensteueraustritt" nicht statthaft«. Zum Hintergrund: Der sog. "Kirchenrechtsprofessor" Hartmut Zapp hatte 2007 auf dem Standesamt seinen "Kirchenaustritt" erklärt, womit er aber ausdrücklich nicht aus der "katholischen Kirche", sondern nur aus der "Körperschaft des öffentlichen Rechts" austreten wollte. Vereinfacht: Kirchliche Mitgliedschaft - ja; Kirchensteuer - nein. Das sog. "Erzbistum Freiburg" hat erfolgreich gegen diesen "modifizierten Kirchenaustritt" gestritten.
Wie dem Verf. nun mitgeteilt wurde, hat eine - dem Verf. nicht persönlich bekannte - Person inzwischen Strafanzeige mit Strafantrag gegen den VGH erstattet; Begründung: »Der VGH stellt die Sekte des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) als katholische Kirche hin. Damit verstößt er bereits gegen göttliches Recht, d.h. seine darauf basierenden Entscheidungen sind schon von daher allesamt nichtig und illegal. Zudem wird auf die Erklärung des Deutschen Bundestags verwiesen: "Die Bewertung des Zweiten Vatikanischen Konzils ist vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Trennung von Staat und Kirche eine Angelegenheit der katholischen Kirche." [...] Damit verstößt der VGH zusätzlich noch gegen die Vorgaben seines eigenen Gesetzgebers.«
Tatsächlich ist dieses VGH-Urteil angesichts der derzeit bestehenden Sedisvakanz ("Sedisvakantismus") völlig nichtig; auch die aus dem Urteil resultierenden Diskussionen sind, soweit sie eine Identität von V2-Gebilde und katholischer Kirche behaupten, grundsätzlich gegenstandslos und irreführend.
Nun ist so ein "modifizierter Kirchenaustritt" wie im Falle von Hartmut Zapp schon seit vielen Jahren international ein Thema, u.z. insbesondere bei den sog. "Konservativen", also solchen, die bei der Zerstörung katholischer Normen (Glaubenslehre, Sittenlehre, Liturgie etc. pp.) lieber etwas langsamer, dafür aber umso gründlicher vorgehen als die sog. "Progressiven". Der Grundgedanke: Ich bin mit diesem oder jenem (z.B. Beratungsscheine für straffreie Abtreibung, Segnung von Homosexuellen, Glaubensverleugnung seitens "Professoren" und "Bischöfen") nicht so ganz einverstanden. Also zahle ich keine "Kirchensteuer", sondern gebe den entsprechenden Betrag ganz gezielt an solche, die "papsttreu" sind. Dass das momentane sichtbare Oberhaupt des V2-Gebildes, i.e. Joseph Ratzinger, schon seit Jahrzehnten als Modernist überführt ist, wird dabei genauso ignoriert wie die Tatsache, dass ja die eigentlichen Texte von "Vatikanum 2" schon häretisch sind. D.h. eine Mitgliedschaft im V2-Gebilde bedeutet immer den Ausschluss aus der katholischen Kirche.
Zudem: Wollte der Deutsche Joseph Ratzinger tatsächlich etwas in Deutschland ändern, könnte er es auch. S. den Brief von Ratzinger an den Verf. (16.11.1992): "Ich verstehe Ihre schwierige Lage recht gut, denn die Probleme der Priesterausbildung in Deutschland sind mir nicht unbekannt." Also auch was in Deutschland passiert, darunter die ganzen notorischen Häresien und Gotteslästerungen in den Universitäten und Priesterseminaren, geschieht mit dem Segen Ratzingers. Die sog. "Papsttreuen", d.h. also momentan "Ratzinger-Treuen", haben keinerlei Entschuldigung, um eine "Kirchensteuerzahlung" zu verweigern.
Ein Ausweg aus dem Dilemma für die sog. "Konservativen", die kein Geld für die sog. "papstfeindliche Kirche in Deutschland" geben wollen, besteht eben einzig darin, die Tatsache der Sedisvakanz anzuerkennen und dementsprechend zu handeln. Dies beinhaltet notwendig den Austritt aus dem V2-Gebilde, aber ggf. auch nachhaltigen Protest gegen jede Aktivität seitens des V2-Gebildes sowie insbesondere seitens der BRD-Gerichte, Verwirrung bzgl. der katholischen Kirche zu stiften. Folglich kann das diesbzgl. anhängige Strafverfahren gegen den VGH nur vollumfänglich unterstützt werden. Der Verf. wird die Sache beobachten und darüber publizieren.

Bonus: Originaltext der Strafanzeige

a****
An Staatsanwaltschaft Mannheim
68149 Mannheim
Fax: +49 - 621 / 292-7120

Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH), Schubertstraße 11, 68165 Mannheim, u.a. Präsident Dr. Karl-Heinz Weingärtner etc.

wegen des nichtigen und illegalen Pseudo-Urteils Az.: 1 S 1953/09
gem. Pressemitteilung »"Kirchensteueraustritt" nicht statthaft«, www.vghmannheim.de, 04.05.2010

Erfüllte Tatbestände: Verleumdung, Volksverhetzung etc. pp.

Begründung: Der VGH stellt die Sekte des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2) als katholische Kirche hin. Damit verstößt er bereits gegen göttliches Recht, d.h. seine darauf basierenden Entscheidungen sind schon von daher allesamt nichtig und illegal.
Zudem wird auf die Erklärung des Deutschen Bundestags verwiesen:
"Die Bewertung des Zweiten Vatikanischen Konzils ist vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Trennung von Staat und Kirche eine Angelegenheit der katholischen Kirche."
S. Pressemitteilung "Deutscher Bundestag erklärt deutsche Rechtsprechung für grundgesetzwidrig"
http://www.kreuz.net/bookentry.4700.html

Damit verstößt der VGH zusätzlich noch gegen die Vorgaben seines eigenen Gesetzgebers. Das Pseudo-Urteil ist also gar nicht zu retten.

Der VGH verleumdet damit die Katholiken, macht sie böswillig und in einer den öffentlichen Frieden äußerst gefährdenden Weise verächtlich, hetzt zu Willkür- und Gewaltmaßnahmen gegen sie auf und betreibt zielgerichtet die Zerstörung der katholischen Kirche, strafbar gem. den entsprechenden Paragraphen in Strafgesetzbuch und Völkerstrafgesetzbuch der brd.

Sollte der VGH oder eine sonstige Institution mir nicht bis zum 28.05.2010 echte Beweise vorgelegt haben, dass die Darlegungen der sog. "Sedisvakantisten" über die V2-Sekte falsch sind, wird damit ausdrücklich bestätigt, dass meine Strafanzeige richtig und somit eine Nichtbestrafung von VGH Strafvereitlung ist. Zudem wird damit auch ausdrücklich zugegeben, dass überhaupt in der brd eine extrem brutale radikale Christenverfolgung herrscht.

Über den Vorfall wird öffentlich berichtet.
****e

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