Strafverfahren
zum Kirchensteueraustritt von Hartmut Zapp
- Pressemitteilung -
(Kirche zum Mitreden, 27.05.2010)
Am 04.05.2010 veröffentlichte
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim
eine Pressemeldung »"Kirchensteueraustritt" nicht
statthaft«. Zum Hintergrund: Der sog.
"Kirchenrechtsprofessor" Hartmut Zapp hatte 2007 auf dem
Standesamt seinen "Kirchenaustritt" erklärt, womit er aber
ausdrücklich nicht aus der "katholischen Kirche", sondern nur
aus der "Körperschaft des öffentlichen Rechts" austreten
wollte. Vereinfacht: Kirchliche Mitgliedschaft - ja; Kirchensteuer
- nein. Das sog. "Erzbistum Freiburg" hat erfolgreich gegen diesen
"modifizierten Kirchenaustritt" gestritten.
Wie dem Verf. nun mitgeteilt wurde, hat eine - dem Verf. nicht
persönlich bekannte - Person inzwischen Strafanzeige mit
Strafantrag gegen den VGH erstattet; Begründung: »Der
VGH stellt die Sekte des sog. "Zweiten Vatikanischen Konzils" (V2)
als katholische Kirche hin. Damit verstößt er bereits
gegen göttliches Recht, d.h. seine darauf basierenden
Entscheidungen sind schon von daher allesamt nichtig und illegal.
Zudem wird auf die Erklärung des Deutschen Bundestags
verwiesen: "Die Bewertung des Zweiten Vatikanischen Konzils ist
vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Trennung von
Staat und Kirche eine Angelegenheit der katholischen Kirche."
[...] Damit verstößt der VGH zusätzlich noch gegen
die Vorgaben seines eigenen Gesetzgebers.«
Tatsächlich ist dieses VGH-Urteil angesichts der derzeit
bestehenden Sedisvakanz ("Sedisvakantismus") völlig nichtig;
auch die aus dem Urteil resultierenden Diskussionen sind, soweit
sie eine Identität von V2-Gebilde und katholischer Kirche
behaupten, grundsätzlich gegenstandslos und irreführend.
Nun ist so ein "modifizierter Kirchenaustritt" wie im Falle von
Hartmut Zapp schon seit vielen Jahren international ein Thema,
u.z. insbesondere bei den sog. "Konservativen", also solchen, die
bei der Zerstörung katholischer Normen (Glaubenslehre,
Sittenlehre, Liturgie etc. pp.) lieber etwas langsamer, dafür
aber umso gründlicher vorgehen als die sog. "Progressiven".
Der Grundgedanke: Ich bin mit diesem oder jenem (z.B.
Beratungsscheine für straffreie Abtreibung, Segnung von
Homosexuellen, Glaubensverleugnung seitens "Professoren" und
"Bischöfen") nicht so ganz einverstanden. Also zahle ich
keine "Kirchensteuer", sondern gebe den entsprechenden Betrag ganz
gezielt an solche, die "papsttreu" sind. Dass das momentane
sichtbare Oberhaupt des V2-Gebildes, i.e. Joseph Ratzinger, schon
seit Jahrzehnten als Modernist überführt ist, wird dabei
genauso ignoriert wie die Tatsache, dass ja die eigentlichen Texte
von "Vatikanum 2" schon häretisch sind. D.h. eine
Mitgliedschaft im V2-Gebilde bedeutet immer den Ausschluss aus der
katholischen Kirche.
Zudem: Wollte der Deutsche Joseph Ratzinger tatsächlich etwas
in Deutschland ändern, könnte er es auch. S. den Brief von Ratzinger an den Verf.
(16.11.1992): "Ich verstehe Ihre schwierige Lage recht gut,
denn die Probleme der Priesterausbildung in Deutschland sind mir
nicht unbekannt." Also auch was in Deutschland passiert, darunter
die ganzen notorischen Häresien und Gotteslästerungen in
den Universitäten und Priesterseminaren, geschieht mit dem
Segen Ratzingers. Die sog. "Papsttreuen", d.h. also momentan
"Ratzinger-Treuen", haben keinerlei Entschuldigung, um eine
"Kirchensteuerzahlung" zu verweigern.
Ein Ausweg aus dem Dilemma für die sog. "Konservativen", die
kein Geld für die sog. "papstfeindliche Kirche in
Deutschland" geben wollen, besteht eben einzig darin, die Tatsache
der Sedisvakanz anzuerkennen und dementsprechend zu handeln. Dies
beinhaltet notwendig den Austritt aus dem
V2-Gebilde, aber ggf. auch nachhaltigen Protest gegen jede
Aktivität seitens des V2-Gebildes sowie insbesondere seitens
der BRD-Gerichte, Verwirrung bzgl. der katholischen Kirche zu
stiften. Folglich kann das diesbzgl. anhängige Strafverfahren
gegen den VGH nur vollumfänglich unterstützt werden. Der
Verf. wird die Sache beobachten und darüber publizieren.
Bonus: Originaltext der Strafanzeige
a****
An Staatsanwaltschaft Mannheim
68149 Mannheim
Fax: +49 - 621 / 292-7120
Hiermit erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH),
Schubertstraße 11, 68165 Mannheim, u.a. Präsident Dr.
Karl-Heinz Weingärtner etc.
wegen des nichtigen und illegalen Pseudo-Urteils Az.: 1 S 1953/09
gem. Pressemitteilung »"Kirchensteueraustritt" nicht
statthaft«, www.vghmannheim.de, 04.05.2010
Erfüllte Tatbestände: Verleumdung, Volksverhetzung etc.
pp.
Begründung: Der VGH stellt die Sekte des sog. "Zweiten
Vatikanischen Konzils" (V2) als katholische Kirche hin. Damit
verstößt er bereits gegen göttliches Recht, d.h.
seine darauf basierenden Entscheidungen sind schon von daher
allesamt nichtig und illegal.
Zudem wird auf die Erklärung des Deutschen Bundestags
verwiesen:
"Die Bewertung des Zweiten Vatikanischen Konzils ist vor dem
Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Trennung von Staat
und Kirche eine Angelegenheit der katholischen Kirche."
S. Pressemitteilung "Deutscher Bundestag
erklärt deutsche Rechtsprechung für grundgesetzwidrig"
http://www.kreuz.net/bookentry.4700.html
Damit verstößt der VGH zusätzlich noch gegen die
Vorgaben seines eigenen Gesetzgebers. Das Pseudo-Urteil ist also
gar nicht zu retten.
Der VGH verleumdet damit die Katholiken, macht sie böswillig
und in einer den öffentlichen Frieden äußerst
gefährdenden Weise verächtlich, hetzt zu Willkür-
und Gewaltmaßnahmen gegen sie auf und betreibt zielgerichtet
die Zerstörung der katholischen Kirche, strafbar gem. den
entsprechenden Paragraphen in Strafgesetzbuch und
Völkerstrafgesetzbuch der brd.
Sollte der VGH oder eine sonstige Institution mir nicht bis zum
28.05.2010 echte Beweise vorgelegt haben, dass die Darlegungen der
sog. "Sedisvakantisten" über die V2-Sekte falsch sind, wird
damit ausdrücklich bestätigt, dass meine Strafanzeige
richtig und somit eine Nichtbestrafung von VGH Strafvereitlung
ist. Zudem wird damit auch ausdrücklich zugegeben, dass
überhaupt in der brd eine extrem brutale radikale
Christenverfolgung herrscht.
Über den Vorfall wird öffentlich berichtet.
****e
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