Petition zum Thema Recht auf Abtreibung
- Pressemeldung: Gegen Falschinformationen beim Thema
Schwangerschaftsabbruch -
(Kirche zum Mitreden, 19.02.2017)
Die französische Nationalversammlung hat am 16.02.2017 einer
Gesetzesvorlage zugestimmt, demzufolge Abtreibungskritik mit bis zu
zwei Jahren Gefängnis bestraft werden kann, Stichwort:
"Falschinformationen". Ein flächendeckendes absolut unantastbares
Recht auf Abtreibung scheint somit zumindest in Europa greifbar.
Bereits im "Bericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern
in der Europäischen Union – 2013" des Belgiers Marc Tarabella,
28.1.2015, heißt es: "Das Europäische Parlament ... 45. verweist
darauf, dass Frauen nicht zuletzt durch den einfachen Zugang zu
Empfängnisverhütung und Abtreibung die Kontrolle über ihre sexuelle
und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte haben
müssen; unterstützt daher Maßnahmen und Strategien zur Verbesserung
des Zugangs von Frauen zu Dienstleistungen der sexuellen und
reproduktiven Gesundheit und zu ihrer besseren Information über ihre
Rechte und über die verfügbaren Dienstleistungen." Der
Tarabella-Bericht wurde vom Europaparlament verabschiedet. In
Amerika wird man die Entwicklung unter dem derzeitigen Präsidenten
Donald Trump sehen. Tatsache ist: 1973 hatte der amerikanische
Supreme Court in der Sache "Roe v. Wade" Abtreibungen in den USA für
legal erklärt mit der Behauptung, das US-Abtreibungsverbot verstoße
gegen das Verfassungsrecht auf Privatsphäre. Geklagt hatte Norma
McCorvey unter dem Pseudonym "Jane Roe" - dazu später mehr.
Vielleicht werden bald auch deutsche Abtreibungskritiker in
Frankreich verurteilt, weil ihre Internetseiten in Frankreich
abrufbar sind. Aber die BRD geht selbst schon seit Jahren gegen sog.
"Falschinformationen" zur Abtreibung vor. S. die Urteilsbegründung
von Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 8 Ns 404 Js 43127/97,
24.11.1998, gegen Dr. Johannes Lerle (ein Jahr unbedingte
Gefängnishaft):
"Der Angeklagte weiß genau, daß der medizinische Eingriff des
[Abtreibers] nicht lebende Menschen, sondern Embryonen betrifft. Der
Angeklagte hat sich diesbezüglich auch durch einen einschlägigen
Kommentar informiert. Ihm ist der Unterschied zwischen einem Embryo
und einem lebenden Menschen des weiteren im Eilverfahren von der 17.
Zivilkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth klargemacht worden. Der
Angeklagte versucht allerdings, diesen Unterschied zu umgehen und so
sein Vorgehen zu rechtfertigen, indem er sich seine eigene
Rechtsordnung schafft. Denn er läßt flugs den Menschen mit der
Vereinigung der mütterlichen Eizelle und der väterlichen Samenzelle
entstehen. Mit dieser trickreichen Variante will erreichen, daß er
[den Abtreiber] ungestraft als Berufskiller, also als einen
besonders niederträchtigen Mörder bezeichnen darf."
Nun bedenke man z.B. unanfechtbare öffentliche Tatsachen wie:
a) Reinhold Pfandzelter, Menschenkunde, Bayerischer Schulbuch-Verlag
München (7)1989, 174: "Gegen Ende des ersten Entwicklungsmonats hat
der Keim eine typische Körpergestalt; die Gliederung in Kopf und
Rumpf mit Arm- und Beinanlagen ist zu erkennen. Die wichtigsten
Organe sind angelegt; ein einfacher Blutkreislauf ist ausgebildet,
das Herz schlägt bereits."
b) Peter Hoff et al., Biologie heute 2G. Ein Lehr- und Arbeitsbuch
für das Gymnasium, Schroedel Schulbuchverlag Hannover 1990, 385: "In
einem frühen Entwicklungsabschnitt gleichen die Eympronen von
Fischen, Amphibien, Reptilien, Vögeln und Säugern einander zum
Verwechseln. [...] Der Mensch ist in seiner Keimesentwicklung aber
von Anfang an aufgrund seiner Erbanlage ein Mensch. Niemals könnte
aus dem menschlichen Embryo etwas anderes als ein Mensch werden!"
c) Philip Whitfield, Der menschliche Körper, Wien 2003 (englisches
Original: "The Human Body Explained", 1995), 166: "Bei der
Befruchtung treffen die Eizelle der Frau und die Samenzelle des
Mannes zusammen. Das ist der Beginn eines neuen menschlichen
Lebens."
Kurzum: Es besteht keinerlei Möglichkeit, dem Menschen das
Menschsein vor der Geburt abzusprechen. Richtig ist, dass der Mensch
sich im Mutterleib entwickelt. Aber er entwickelt sich ja völlig
unleugbar auch außerhalb der Mutterleibes. Und selbst einmal
angenommen, man würde gesetzlich unanfechtbar bestimmen, dass erst
mit dem selbständigen Atmen, mit dem Sprechen, mit dem Beherrschen
der Integralrechnung, mit der Ausbildung der sekundären
Geschlechtsmerkmale, mit der Presbyopie, mit der Glatzenbildung, mit
dem Herzstillstand o.ä. das Menschsein beginnt: Selbst dann wäre es
noch immer möglich, dass Menschen das Menschsein abgesprochen würde,
die ganz unstrittig Menschen sind.
Diese "trickreiche", absolut argumentationslose, vernunftwidrige und
verlogene "rechtskräftige" Verurteilung des Lebensschützers lässt
sich also ausschließlich damit rechtfertigen, dass gem.
Bundesverfassungsgericht (cf. zu Landgericht
Hanau, Az. 2 S 231/79, zu Amtsgericht
Dorsten, Az. 7 Ls - 29 Js 74/08 - 43/11, zu Landgericht Münster, Az. 012 O 407/14)
die Aufklärungspflicht
entsprechend § 238 StPO und § 244 StPO sowie § 139 ZPO unanfechtbar
verfassungswidrig ist, s.a. die "Radbruchsche Formel". Für die
BRD-Rechtsprechung gilt unanfechtbar als unantastbare höchste
Maxime: Es ist völlig unerheblich, ob der Angeklagte Unrecht hat
oder nicht (Amtsgericht Dorsten, a.a.O.). Dieses Rechtsgut ist also
um jeden Preis durchzusetzen. Auch der Deutsche Bundestag hat
nachdrücklich bekräftigt (cf. Entscheidung v.
17.06.2009), dass die Wahrheitsforderung in Politik und Justiz
absolut unzulässig ist.
Trotzdem gibt es nun wieder einmal eine Petition, u.z. seitens der
"unabhängigen Evangelischen Nachrichtenagentur idea":
"Massenphänomen Abtreibung: Die hohe Zahl muss wirksam reduziert
werden!" (aufruf-lebensrecht.de): "In Deutschland ist in
Vergessenheit geraten, dass Abtreibungen rechtswidrig sind! Der
Embryo im Mutterleib hat ein von der Mutter unabhängiges Recht auf
Leben. [...] Wir fordern mit dieser Petition den Bundestag auf,
dafür zu sorgen, dass gemäß dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
das Leben ungeborener Kinder wieder umfassend geschützt wird.
Chefärzte müssen das Recht haben zu bestimmen, dass in ihrer
gynäkologischen Abteilung keine Abtreibungen vorgenommen werden. Der
Bundestag muss wirksame Maßnahmen ergreifen, damit die weiterhin
hohen Abtreibungszahlen drastisch und dauerhaft sinken. Denn jedes
ungeborene Kind ist ein unverwechselbares Geschöpf Gottes und hat
ein Recht auf Leben."
Bemerkenswert: Die Begriffe "Sünde", "Verbrechen", "Mord", "Strafe"
kommen hier nicht vor. Cf. H. Jone, Katholische Moraltheologie,
Paderborn (7)1936, 212: "Direkte Tötung des Fötus ist immer schwer
sündhaft (ein Mord)." Es ist nicht nur ein Skandal, dass Abtreibung
schizophrenerweise für "rechtswidrig, aber nicht strafbar" erklärt
wird - obendrein ist hingegen Abtreibungskritik strafbar. Es fragt
sich insofern, ob die Petition von idea genügend klar und
weitreichend ist.
Abschließend noch eine Notiz bei spiegel.de v. 18.02.2017 zur o.g.
Norma McCorvey:
»Jetzt ist sie im Alter von 69 Jahren gestorben. [...] Jahrzehnte
später wechselte McCorvey die Seiten. Sie wurde evangelikale
Christin, wenig später Katholikin - und entschiedene
Abtreibungsgegnerin. "Ich glaube nicht an Abtreibung, nicht einmal
in einer Extremsituation", sagte sie 1998 in einem Interview.«
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