Folter in der Bundesrepublik Deutschland
- Der Fall Rüdiger Jung: Psychiatrisierung, Schlafentzung,
Hygieneverweigerung, Gewaltandrohung, Zusammenlegung mit Sodomiten etc.
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(Kirche zum Mitreden, 27.07.2007)
Rüdiger Jung, u.a. bekannt als Nebenintervent
von Claus Plantiko, wurde am 13.06.2007 von der OMF-"brd" verhaftet
und in die geschlossene Psychiatrie
eingewiesen, anscheinend auf Anordnung des "Bundesministerium der
Justiz" (BMJ), namentlich von Brigitte Zypries.
Ein Bekannter von Rüdiger Jung verschickte noch am 13.06.2007
folgende Mail:
Heute morgen Ortszeit 7:50 wurde
Herr Rüdiger Jung verhaftet zur Abgabe einer EV unter Zwang. Der
GV hatte sich angekündigt auf 9:30 zur Abholung von
gepfändeten Möbeln. Die Täter waren der
Gerichtsvollzieher Andreas Schneider, die Polizei-Bediensteten
Obermaier, Sturm und dem Schlüsseldienst Reithmayer aus
Regenstauf. Die Täter ließen durch einen
Schlüsseldienst, unter Protest und Belehrung die Türen
gewaltsam öffnen. Bis zur zwangsweisen Abschaltung des Handy waren
meine Frau und ich telefonische Zeugen.
Dies war die Reaktion auf die Unterstützung der letzten Fax-Aktion
sowie auf die Aufforderung, daß alle Richter die an den Urteilen
von Herrn Jung beteiligt waren, die Versicherung an Eides statt
abzugeben, daß Sie gesetzliche Richter nach GG Art. 101, GVG
§16, SHAEF Nr. 2; Art.V; Abs. 9 sind. Das OMF-BMJ ist über
den Vorfall unterrichtet, die Antwort steht noch aus. [...] Zur
Straftat ist zu sagen, daß folgende Straftaten begangen wurden:
1. Einbruch
2. Diebstahl
3. Entführung eines Reichsbürgers
4. Freiheitberaubung durch Zivilpersonen
5. Landfriedensbruch
6. Verletzung des Waffenstillstandes (OMF-"BRD als Feindstaat" gegen
das Heilige Römische Reich Deutscher Nation)
7. Völkermord nach VSTGB § 6
8. Menschenrechtsverletzung
9. Foltermaßnahmen, dem Verhafteten wird der Kauf von
Getränken verweigert
10. Rufschädigung
11. Pfändungsgrenzen nicht eingehalten
12. Während der Fahrt wurden alle Gespräche mitgeschnitten
Der Haupttäter, GV Schneider war Politoffizier der
OMF-"BRD"-Bundeswehr, er kennt die rechtliche Situation genau und hat
dem Verhafteten gegenüber mehrfach bestätigt, daß die
OMF-"BRD" kein Staat sei. Er handelt trotz mehrfacher Unterweisung
vorsätzlich. [...] Herr Jung rief mich um 9:51 aus der JVA
Regensburg an, seine sämtlichen Schlüssel wurde ihm
abgenommen, der GV plündert das Haus unter mithilfe einer
Möbelspedition. Während Herr Jung mit mir sprach, drohte
einer der Wachmänner mit Knüppelschlägen, wenn er das
Gespräch nicht sofort beendet, der Zeuge war JVA-Angestellter
Bauer.
Seitdem informierte Claus Plantiko mehrfach wöchentlich über
die weiteren Entwicklungen mit Anträgen etc. Heute nun verschickte
Plantiko folgende Mitteilung, die er mit den Worten einleitete: "Hier
müßte ein Skandalbericht in den Medien erscheinen." Mit
irgendwelchen Skandalberichten in den Medien rechnen wir allerdings
nicht. Dass mal ein bisschen über den Foltermord
in der JVA Siegburg lamentiert wurde, der ohnehin von den meisten
schon längst wieder vergessen sein dürfte, ändert nichts
daran, dass die "freie Presse" in Wahrheit
nur eine zionistische Lügenpresse ist. Und was den
Vorzeige-Folterpropagandisten Wolfgang Daschner
betrifft, erklärte der hessische Ministerpräsidenten Roland
Koch (CDU): "Ich persönlich halte Daschners
Verhalten in dieser schlimmen Konfliktsituation, in der er Leben retten
wollte, für menschlich sehr verständlich." Daschner ging
praktisch straffrei aus; er erhielt nur eine "Verwarnung mit
Strafvorbehalt" und ist *nicht* vorbestraft. Die "Strafe" - also nur
falls Daschner im Bewährungszeitraum von einem Jahr
straffällig geworden wäre - hätte sich auch dann eh nur
in einer läppischen Geldstrafe von 90 Tagessätzen
erschöpft (gesetzlich vorgeschriebene Mindeststrafe wären
sechs Monate Kerker gewesen!). Seelische Folter durch Androhung
physischer Folter seitens "brd"-Funktionären geht also in der
OMF-"brd" ganz in Ordnung; aber wehe, einer der "brd"-Terroristen wird "beleidigt" - dann kennt die "Justiz" kein
Halten mehr. So wurde auch Rüdiger Jung u.a. der "Beleidigung"
beschuldigt - Grund genug für die "brd", ihn in die geschlossenen
Psychiatrie einzupferchen und mit Schlafentzung, Hygieneverweigerung,
Gewaltandrohung, Zusammenlegung mit Sodomiten etc. zu foltern.
Fairerweise müssen wir einräumen, dass wir in einigen
grundlegenden Punkten überhaupt nicht mit Rüdiger Jung
übereinstimmen. Insbesondere ist uns das "Grundgesetz" (ein freimaurerisch verseuchtes Besatzungsstatut
zur Unterdrückung und Vernichtung des deutschen Volkes,
lustigerweise ohne klar beschriebenen
Geltungsbereich) keinesfalls das Liebste; man muss Gott mehr
gehorchen als den Menschen.
Zudem hatte Plantiko am 24.07.07 eine Mail verschickt u.a. mit der
Frage: "War denn der ganze Jahr-hunderte währende Kampf der
Vernunft gegen den gewalteneinheitstyrannischen Cäsaropapismus mit
seiner rechtlosen staatlichen Willkür umsonst und die
Aufklärung nur eine kurze schöne Episode in der deutschen
Unglücksgeschichte?" Darauf hatten wir geantwortet: »Nein,
die "Aufklärung" ("Sei so blöd, dich deines eigenen
Verstandes zu entledigen!") war durchaus nicht "nur eine kurze
schöne Episode", sie war nicht schön, und sie läutete
ganz offiziell den Untergang des Abendlandes ein, d.h. sie wütet
seuchenartig weiter. S. auch: Schachtschneider und das Ende des
Rechtsstaats http://www.kirchenlehre.com/schacht.htm«
Man muss also Information und Ideologie in den Auführungen von
Jung / Plantiko sauber trennen.
26.7.2007 Lagebericht Jung
Kein Wort dieses Schriftsatzes, weder als einzelnes noch i.V.m.
anderen, darf dahin ausgelegt werden, daß es die
Persönlichkeit oder Ehre irgendjemandes beeinträchtige,
vielmehr dient jedes ausschließlich der möglichst
zügigen Verwirklichung der im Justizwesen z.Z. real inexistenten,
nach Art. 79(3) GG aber GG-rechtsstaatskonstitutiven
Verfassungsgrundsätze: Menschenwürde, Volks-hoheit,
Gewaltentrennung, Rationalität und Recht, s. Art. 1 und 20
GG.
Von etwa 14.15 Uhr bis 15.15 Uhr fand beim AG Regensburg die
Haftprüfung durch RAG Kastenmeier statt. Die Öffentlichkeit
blieb ausgeschlossen.
Herr Jung, mit Fußfesseln, Verstoß gegen § 119(5)2
StPO, und ich legten die Gründe dar, weshalb der
Unterbringungsbefehl aufzuheben sei:
1. kein Nachweis einer Straftat Herrn Jungs
2. keine nachgewiesene Geisteskrankheit Herrn Jungs
3. keine von ihm ausgehende Eigen- oder Fremdgefährdung, was sogar
die Klinik bescheinigte.
Alles wurde ausgiebig protokolliert. Eine Entscheidung wird in den
nächsten Tagen erheben.
Herr Jung ist immer noch gesund, trotz nun sechs Wochen
Klinikaufenthalts. Die Irrenärzte (müßte man eigentlich
auseinander schreiben) sagen Herrn Jung, daß sie sein Verhalten
außergewöhnlich finden und er nur als gesund bewertet wird,
wenn er nichts mehr sagt und alles stumm duldet. Zur Durchsetzung ihrer
Vorstellungen: Ruhe ist die erste Irrenpflicht! steckten sie ihn mit
einem höchst bedrohlichen, sehr muskulösen homosexuellen
Osteuropäer, der sich nicht wäscht, tags schläft und die
Nacht über Kaffee trinkt (Schlafentzugsfolter zum Nachteil Herrn
Jungs) in die Zelle, also genau das, was der deswegen dienstenthobene
stv. Pol.-Präs. Daschner dem Erpresser und Kindesmörder
Gäfgen als Folter androhte.
Vielleicht übernehmen sie auch die US-Foltermethoden aus
Guantánamo, die schon viele Opfer in den Freitod trieben und
jedenfalls zur Persönlichkeitszerstörung und Willensbrechung
den aktuellen Stand der Wissenschaft über die Widerwärtigkeit
des Menschen darstellen, denn die Irrenärzte erklärten Herrn
Jung, daß er sich an das Verhalten der Mehrheit der dort
gefangenen Verbrecher, Drogensüchtigen und Geisteskranken anpassen
müsse. Da Herr Jung auf seiner Menschenwürde besteht und sehr
reinlich ist, nahm man ihm zu seiner gezielten Demütigung sein
Wasch-, Rasier- und Zahnputzzeug weg, so daß er unrasiert vor
Gericht erscheinen mußte. Das Mundwasser habe einen Alkoholanteil
von 5% und sei deshalb als suchtbildende oder –fördernde Droge
einzustufen. Die Russen verweigerten seinerzeit angeketteten
Gefangenen, um ihre Selbstachtung zu zerstören, die
ordnungsgemäße Verrichtung der Notdurft, um sie durch
erzwungene Selbstbesudelung und Ekel vor sich selbst in einen Zustand
unbedingter Gefügigkeit zu versetzen. Die US-Folterknechte in
Guantánamo nahmen den Gefangenen den Koran weg, warfen ihn in
die Toilette, urinierten auf ihn und spülten ihn hinunter. Nach
psychologischer Beratung sei dies ein geeignetes Vorgehen, um den
Gefangenen den inneren Halt zu nehmen, der die Quelle ihres Widerstands
sei.
Aus US-Experimenten, mit stets gleichem Ergebnis wiederholbar, also
wissenschaftlich gültig, ist be-kannt, daß fast ausnahmslos
jeder, sobald er absolute Macht über andere hat, zum sittlich
vollständig ungebundenen Sadisten wird, vgl. Platon Gesetze 713c:
(wir haben nachgewiesen, daß keine menschliche Natur, wenn sie
unumschränkt alle menschlichen Angelegenheiten verwaltet, ein
Übermaß an Mutwillen und Ungerechtigkeit zu vermeiden
imstande sei).
Es bedarf also gar keiner besonderen Personenauswahl, es genügt
die Machtzuweisung, wobei die in freier Berufswahl zum Ausdruck
kommende Neigung die Entwicklung beschleunigen dürfte. Wenn die
beschuldigten Dres. hier die Guantánamo-Psychotaktik zur
seelischen Zermürbung Herrn Jungs mit
größtmöglicher Wirkung hätten anwenden wollen,
hätten sie ihm das Liebste, also das GG, wegnehmen und ins WC
spülen müssen, denn als der Speerspitze des
Verfassungspatriotismus geht Herrn Jung nichts über das GG. Er
führt es aber nicht als körperlichen Gegenstand mit sich,
weil er es verinnerlicht hat und die Kernlehre desselben, Art. 1, 20(2)
und 79(3), auswendig weiß. Nachrangig gegenüber dem GG ist
sein Waschbeutel, mit dem er es liebt, seine jedem Unvoreingenommenen
sympathische, gepflegte, saubere, wohlriechende und rundum angenehme
äußere Erscheinung zu erhalten. Ob die amtlich erzwungene
Verwahrlosung eines Inhaftierten Folter darstellt, mag der StA
beurteilen, das Vorgehen der beschuldigten Dres. zeigt aber die
gewalteneinheitstyrannotypische Bosheitssteigerung des Menschen zum
Extrem, merke: Gewalteneinheitstyrannis ist die Staatsform, die mit
ihren Verrichtungsgehilfen das Böse im Menschen zu denkbar
größter Entfaltung bringt.
Herr Jung wurde wegen seines Beharrens auf Recht und Menschenwürde
in den Fixierraum gesperrt (verschärfte Isolationsfolter), und die
absolute Fixierung mit Zwangsjacke und –medikation wurde ihm angedroht,
wenn er sich nicht freiwillig so verhalte wie die Mehrheit der anderen
Gefangenen, das ist offensichtlich die psychiatrisch-demokratische
Ausprägung des Mehrheitsprinzips. So wurde am 26.7.2007 dem
Unterzeichner das Anwalts-Mandanten-Gespräch von der Klinik
verweigert, weil Herr Jung sich angeblich nicht an die Fernsprechregeln
gehalten habe.
Es gibt keinen Grund, an der Glaubhaftigkeit der Schilderungen Herrn
Jungs zu zweifeln, auch nicht, daß diese vermutlich jahrelang
tagtäglich geübte Psychopraxis Richtern, StA und Ärzten
bekannt ist, die angeblichen CIA-Foltergefängnisse in Osteuropa
hier also unter dem Namen Forensische Kliniken schon längst
unbeanstandet mit fast identischer Grausamkeit existieren. Vermutlich
war es tatsächlich sogar noch schlimmer, weil Herr Jung in
Gegenwart einer Dame nicht alles sagen konnte. Auch den
gleichgeschalteten Medien dürften diese Zustände bekannt,
gleichgültig und keines Kommentars würdig sein. Die
Folteropfer selbst können, falls sie lebend aus der Hölle
heraus-kommen, als persönlichkeitszerstörte nur noch
vegetativ dahinsiechende menschliche Wracks keinen Protest mehr
äußern, außer dem Anblick, den sie bieten.
Wenn schon die Androhung von Folter zur Dienstenthebung des stv.
Polizeipräsidenten Daschner führte, dann muß erst recht
die praktizierte Folter zur Amtsenthebung der Psychiater, in der
Reihen-folge abnehmender ethischer Werthaltigkeit, Dres. Schwerdtner,
Mache (Prof.) und Sternadel führen. Memo: Daschner drohte dem
Beschuldigten G an, ihn mit einem homosexuellen Neger in eine Zelle zu
sperren, damit G das Versteck des geraubten Jungen verrate. Dres.
Mache, Schwerdtner und Stern-adel sperrten Herrn Jung tatsächlich
mit einem homosexuellen körperlich weit überlegenen
Gewalt-täter in eine Zelle, damit Herr Jung seine Forderung nach
Verwirklichung des GG fallenlasse. Während zu Daschner immerhin
noch argumentiert werden konnte, er habe die Folterdrohung zum nicht
verwerflichen Zweck der Rettung eines Menschenlebens ausgesprochen, ist
bei Dres. Mache, Schwerdtner und Sternadel auch jeder Einzelaspekt
ihrer vollendeten Folter verwerflich. Der schwule ungewaschene
Muskelmann in Jungs Zelle demonstrierte ihm handgreiflich, mit
vermutetem Wissen und Willen der beschuldigten Dres., da sie die totale
Sichtkontrolle und Daueraufsicht über beide Gefangenen
ausübten und ihr Zusammensein wie einen Horrorfilm live betrachten
konnten, gleich am ersten Tage den perversen unbändigen Trieb zu
widernatürlicher Unzucht, der sich jederzeit gegen Herrn Jung
richten konnte. Stalin hatte in den Gerichtssaal seiner Schauprozesse
ein verstecktes Guckfenster einbauen lassen, von dem aus er die zu
Apathie und Geständnis zurechtgefolterten Angeklagten
genüßlich beobachten konnte.
Als Herr Jung diese Ungeheuerlichkeiten meldete, unternahmen die
beschuldigen Dres. nichts, außer, daß sie dem Schwulen die
Männerbilder wegnahmen, aber sein Verhalten, seine Bedrohungen und
Beleidigungen gegen Herrn Jung billigten, diesen maßregelten und
ihm dringend rieten, das Ver-halten des Schwulen zu dulden. Es ist
offensichtlich, daß sie den Schwulen als menschliches
Folter-werkzeug gegen Herrn Jung einsetzten. So wie Ehrenburg, um sich
bei Stalin einzuschmeicheln, die Rote Armee zu Massenvergewaltigungen
aufrief: “Brecht den Rassehochmut deutscher Frauen!“, rufen hier
konkludent die beschuldigten Dres. den schwulen Gewalttäter zu
massenhafter Vergewalti-gung Jungs auf: „Brich den Ethikhochmut dieses
Idealisten!“, um sich bei der Gewalteneinheits-tyrannis
einzuschmeicheln. Der psychiatergeschädigte Herr Jung erstattet
daher Strafanzeige gegen die genannten Dres. und erhebt
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen sie, weiß aber, daß diese
gewalten-einheitstyrannotypischen Zustände nur dann von der
Gewalteneinheitstyrannis beseitigt werden, wenn sie aufhört, eine
zu sein.
Der Forderung nach Richterwahl auf Zeit durchs Volk muß also die
nach Psychiaterwahl auf Zeit durchs Volk hinzugefügt werden, da
ohne Kontrolle (Selbstkontrolle ist eine Farce) kein Bereich der
Gesellschaft vor Verbrechensexzessen bewahrt werden kann. Diese
Kontrolle kann nur durchs Volk ausgeübt werden, da es in der
Gewalteneinheitstyrannis das einzige personell GG-gemäß
besetzte Verfassungsorgan ist.
Herr Jung hält es sogar für möglich, daß die
beschuldigten Dres. ihr Verbrechen mit ihren Psycho-begriffen in eine
Schocktherapie umdeuten und damit rechtfertigen, etwa um seinen
narzißtischen Panzer, der eine Milderung seines störrischen
Verhaltens verhindert, aufzubrechen, so wie manche Mediziner sexuellen
Arzt-Patienten-Beziehungen heilungsfördernde Wirkungen beilegen,
oder um seiner extremen Vergeistigung den unmittelbaren Kontakt mit
subanimalischer Körperlichkeit in ihrer abstoßendsten analen
Form als Korrektiv entgegenzusetzen, auch auf die Gefahr hin, daß
Jung, wie der arme E.G. nach den in Bremer U-Haft erlittenen
vergleichbaren Traumata für den Rest seines Lebens nur noch
unheilbar dumpf brütend herumhängt. Die entsetzlichen
Zustände in US-death-row-Gefängnissen sind - wen wundert’s? -
auch in D selbständig ohne Nachhilfe oder Nachahmungs-willen
eingetreten, weil die menschliche Natur auf gleiche Bedingungen grosso
modo mit gleichen Entartungen antwortet. Auch die bekannten
Ausschreitungen in Klöstern, Heimen (Törleß), Kasernen
(Djedowtschína) und Lagern sind vergleichend heranzuziehen.
Dagegen sind die Tierreaktionen auf Käfighaltung (Verbeißen,
Picken, Reizbarkeit pp.) harmlose Unmutsäußerungen, weil das
Zer-störungspotential des Menschen unvorstellbar viel
größer ist, wie Pascal sagt: „Der Mensch ist ein
unbegreifliches Ungeheuer“, und Sophokles, Antigone 332f.:
(Furchtbares vieles lebt, doch nichts / furchtbar so wie der Mensch es
ist“).
Rechtsanwalt
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