Straf- und Entmündigungsverfahren gegen "Amtsgericht Jena"

-  Namentlich: "Richter" Gerhard Litterst-Tiganele, "Staatsanwalt" Meyer, "Justizobersekretär" Fey-Thomas -
(Kirche zum Mitreden, 10.02.2009)
Wer Spaß hat, kann sich gerne an dieser Fax-Aktion gegen die Rechtsbeugermafia "brd-Justiz" beteiligen.

Der Einfachheit halber soll hier auf nähere Details der Vorgeschichte verzichtet werden. Man konzentriere sich ganz einfach auf das, worum es in diesem Fax geht, u.z. die hemmungslose Willkür, gepaart mit absolut unentschuldbarer Ignoranz und Inkompetenz, der "brd-Justiz".
Zugegeben: Das hier zugrundeliegende "Urteil" von Ende 2007 dreht sich um den Komplex "Holocaustleugnung". Trotzdem kann sich auch jeder an dieser Aktion beteiligen, der "Holocaustleugnung" rigoros ablehnt:
1. Es geht bei diesem Fax um unwahre, absurde Behauptungen, mit denen eine "Verurteilung" "begründet" wird - und selbst der größte Verbrecher verdient noch immer Gerechtigkeit! Also selbst wenn man die Ansicht einer Person nicht teilt, ja selbst wenn diese Person der schlimmsten Verbrechen schuldig ist: Sie verdient immer noch, *nur* für Straftaten verurteilt zu werden, aber *NICHT* für etwas, was an sich keine Straftat ist oder was sie selbst gar nicht getan hat. Eine Gerechtigkeit à la Friedrich Dürrenmatt (Der Richter und sein Henker) ist *KEINE* Gerechtigkeit.
2. Speziell Lebensschützer, die sich gegen den "Babycaust" aussprechen, sollten berücksichtigen, dass es letztlich um einen Schauprozess in Mannheim geht, verbrochen von dem Duo Ulrich Meinerzhagen (Meinertshagen?), Andreas Großmann (Grossmann?), "Landgericht Mannheim". Es geht also auch um denselben Andreas Grossmann, der eine "Verurteilung" des Lebensschützers Klaus Günter Annen wegen "Beleidigung" betrieben hat und gegen den deswegen ein Strafverfahren anhängig ist.

Wenn sich die Bürger weiterhin auf der Nase herumtanzen lassen, wenn man angesichts der restlos korrupten Politik und Justiz weiterhin nur die Achseln zuckt oder allenfalls anonym in ausländischen Foren lamentiert, wenn man womöglich noch bei der Volksverhetzung gegen "Holocaustleugner" den starken Mann markiert, dann wird man selbst einmal für den desaströsen Zustand dieses unseres Landes zur Verantwortung gezogen. Zugegeben: Wer dieses Fax, versehen mit seinen Angaben zur Person sowie seiner Unterschrift, an die genannten Stellen schickt oder sonstwie verbreitet, muss mit Repressionen schlimmster Art rechnen, wobei eine Verurteilung wegen "falscher Verdächtigung" vielleicht noch das geringste Problem ist. Aber aus der Verantwortung kann man sich nicht ewig stehlen, denn die Zeit läuft für jeden Menschen ab. Und glücklicherweise läuft die Zeit auch für die brd ab.

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Thüringer Generalstaatsanwaltschaft
Rathenaustraße 13
07745 Jena
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Betreuungsbehörde Jena
Am Anger 15
07743 Jena
Fax: 03641 / 49-4665

Straf- und Entmündigungsverfahren gegen "Amtsgericht Jena", namentlich: "Richter" Gerhard Litterst-Tiganele, "Staatsanwalt" Meyer, "Justizobersekretär" Fey-Thomas
Begründung: Die Genannten haben Ende 2007 ein sog. "Urteil" fabriziert, worin sie u.a. auf ein anhängiges Strafverfahren gegen "Richter" Ulrich Meinerzhagen Bezug nehmen: das Meinzerhagen-Strafverfahren wiederum gründet auf einer Strafanzeige des weit bekannten Priesters Pater Rolf Hermann Lingen. Zu dieser Strafanzeige verbreiten die Angeklagten mehrere unwahre, absurde Behauptungen: 1. Die Strafanzeige enthalte "unwahre Tatsachenbehauptungen" über Meinerzhagen. 2. Die Strafanzeige "beleidige" Meinerzhagen. 3. Es konnte nicht geklärt werden, ob es sich bei "Pater Rolf Hermann Lingen" um eine reale Drittperson, um ein Pseudonym des Angeklagten oder um eine rein fiktive Person handelt.
Zu 1. Der Vorwurf der "unwahren Tatsachenbehauptungen" wird nicht begründet; es wird statt dessen einfach ignoriert, dass Meinerzhagen nachweislich der Rechtsbeugung schuldig ist. S. dazu die weit verbreitete Pressemitteilung: "Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!":
a**** Schütze den Verbrecher - bestrafe den Rechtschaffenen! Das ist die eiserne Maxime der brd-Justiz. Man denke auch an die öffentliche Erklärung von Ex-Richter Frank Fahsel (SZ, 02.04.08): »Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht "kriminell" nennen kann. [...] Ich … habe … ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.« Dazu ergänzt Prof. Dr. Hans-Joachim Selenz: "Besser kann man den Zustand in Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit Hilfe derer Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat missbrauchen.[…] Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf. […] Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung." ****e
Zu 2. "Beleidigung" ist keine Straftat, sondern nur ein bloßer Willkürvorwurf zur Wahrheitsbekämpfung, s. ebd.:
a**** Zwar kann jede berechtigte Kritik an schlimmen, die Allgemeinheit schädigenden Missständen sofort als "Beleidigung", "Verunglimpfung des Staates", "Volksverhetzung" etc. bestraft werden. Verteidigen kann man sich dagegen sowieso nicht, weil speziell der "Beleidigungsparagraph" §185 StGB keinerlei Bestimmtheit enthält und er deshalb gem. Art. 103 GG / §1 StGB / Art. 7 EMRK rein illegal und somit nichtig ist. D.h. man kann nicht beweisen, dass man nicht gegen den §185 StGB verstoßen hat, weil er gar keine Abgrenzung enthält, folglich die Willkür der brd absolut grenzenlos ist. ****e
Zu 3. S. die weit verbreitete Pressemitteilung: "Die Existenz einer rein fiktiven Person":
a**** Hierbei sind auch die unleugbaren Fakten zu berücksichtigen, dass a) der Verurteilte die Internetadresse des Autors angegeben hat, wo Adresse, Photos etc. dieser "rein fiktiven Person" stehen, b) über Suchmaschinen umfangreiche, darunter genaue biographische Informationen über diese "rein fiktive Person" zu finden sind; c) die Strafanzeige außer an "Rechtsamt Mannheim" auch an zahlreiche andere BRD-Stellen verschickt wurde, mitsamt Unterschrift dieser "rein fiktiven Person"; d) diese "rein fiktive Person" sehr häufig Post von der BRD-Justiz erhält, schon wegen der von ihm erstatteten Strafanzeigen. Selbst wenn man weitere Fakten unberücksichtigt lässt, z.B. die sonstige Präsenz dieser "rein fiktiven Person" in Printmedien etc., ist bereits die Behauptung unleugbar als unwahr erwiesen, dass nicht geklärt werden konnte, ob es sich bei "Pater Rolf Hermann Lingen" um eine reale Drittperson, um ein Pseudonym des Angeklagten oder um eine rein fiktive Person handelt. ****e
Die Angeklagten haben also massiv unwahre, absurde Tatsachenbehauptungen zur Grundlage einer Verurteilung gemacht. Zu ihrem Schutz soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob sie sich *NICHT* in einem die freie Willensbildung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinden und sie geschäftsfähig sind. Auch aufgrund der sehr baldigen Berufungsverhandlung bereits am 18.02.2009 bei "Landgericht Gera" ist eine sofortige Bearbeitung der Sache zwingend erforderlich; bei Verzögerungen / Nichtbearbeitung des Falles werden weitere Schritte geprüft.
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Um das Ausdrucken bzw. Bearbeiten des Textes zu erleichtern, können Interessenten den Fax-Text auch als pdf-Datei (Adobe Reader) und odt-Datei (OpenOffice.org) herunterladen:
http://www.kirchenlehre.com/jena.pdf
http://www.kirchenlehre.com/jena.odt

Die beiden hier genannten Pressemitteilung sind momentan an mehreren Stellen im Weltnetz zu finden, z.B.:

"Legen Sie sich nicht mit der Justiz an, wir sind stärker!"
http://www.kreuz.net/bookentry.3115.html

Die Existenz einer rein fiktiven Person
http://www.kreuz.net/bookentry.3749.html

Dieser Text wird außer an die beiden genannten Stellen auch gefaxt an:
SA Mannheim, 0621/292-7230
General-SA Karlsruhe, 0721/926-5004

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