Pressemitteilung: Beleidigungs-Opfer
Prozesse-Dieter
- Kommentar zur systemkonformen Hofberichterstattung von Spiegel
Online in Sachen "Beleidigung" -
(Kirche zum Mitreden, 30.04.2009)
Am 29.04.2009 veröffentlichte Spiegel Online einen Artikel "Der
Rechtsausleger" über Dieter K. aus Ratingen bei Düsseldorf:
Dieser wurde nun zu einem weiteren Jahr unbedingten Gefängnis
verurteilt - wegen "Beleidigung".
O-Ton Spiegel: "Es scheint, als verabscheue niemand die Staatsdiener so
sehr wie der ehemalige Lehrer, der seit Jahrzehnten vom Staat lebt.
Doch der Staat schlägt nun mit den Mitteln des Strafgesetzes
zurück."
Bereits der erste Satz ist absurd, s. z.B. das weithin bekannte
Geständnis von Ex-Richter Frank Fahsel (Süddeutsche Zeitung,
09.04.2008): "Ich habe unzählige Richterinnen und Richter,
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die
man schlicht 'kriminell' nennen kann. [...] Ich … habe … ebenso
unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht
anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.[...] Wenn ich an
meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann
überkommt mich ein tiefer Ekel vor 'meinesgleichen'."
Mit dem zweiten, noch absurderen Satz leugnet der Spiegel dann eklatant
die unwiderlegbar bewiesene Tatsache, dass der "Beleidigungsparagraph"
§185 StGB wegen absoluten Verstoßes gegen das
Bestimmtheitsgebot (keine Strafe ohne Gesetz, cf. §1 StGB; Art.
103,2 GG; Art. 7 EMRK) komplett gegenstandslos ist;
"Beleidigungsprozesse" sind also bereits als solche immer, wie z.B. Bert Steffens verschiedentlich dargelegt
hat, "Verbrechen".
Der Spiegel zitiert auch einige der angeblichen "Beleidigungen",
darunter:
1. "Vollidiotin": Hier denke man an den schon legendären Fall von Eugen Schwill, Vorsitzender Richter am Landgericht
Bonn, der einfachhin alle Prozesszuschauer als "Vollidioten" titulierte:
Die zahlreichen Strafanzeigen gegen ihn blieben ergebnislos.
2. "Dummkopf": Zumindest "Dummschwätzer" ist
gem. unanfechtbarer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine
Beleidigung. Aber damit nur ja keiner meint, wenigstens bei dieser
Vokabel bestehe Rechtssicherheit, betonte das BVerfG im selben Atemzug,
dass diese Vokabel manchmal doch eine Beleidigung sei. Rettungsloses
Chaos ist in der "Beleidigungs-Justiz" eben unverzichtbar elementar.
3. "Rechtsbeuger": Rechtsbeugung ist ein simpler Straftatbestand
(§ 339 StGB). Wird jemandem Rechtsbeugung nachgewiesen, kann und
muss man ihn auch als Rechtsbeuger bezeichnen. Hier sind wir allerdings
beim Herzstück der "Beleidigungs-Justiz", die nach der Faustregel
funktioniert: "Ehrenschutz" ist Täterschutz. Also statt Verbrecher
zu bestrafen, werden die Rechtschaffenen (z.B. Abtreibungsgegner)
für ihre Kritik am Unrecht wegen "Beleidigung" kriminalisiert,
während die Verbrecher zu Opfern von "Beleidigung" erklärt
werden. Ein alter Trick - man denke z.B. an die "Beleidigungs-Justiz"
der Nazis gegen Nonkonformisten. Diese völlige Perversion des
Rechts basiert auf fundamentaler Rechtsbeugung, i.e. auf der Anwendung
des illegalen "Beleidigungsparagraphen", der unheilbar gegen Grund- und
Menschenrechte verstößt. Prof. Hans-Joachim Selenz stellt
deshalb in einem Kommentar zum o.g. Fahsel-Geständnis fest: "Der
Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein. Daher
gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung,
Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste
Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge
eingestellt."
Also: Statt gegen Rechtsbeugung vorzugehen, wird gegen den vorgegangen,
der Rechtsbeugung beim Namen nennt. Der Kreis schließt sich. Die
Justiz schützt sich selbst.
Und so hat es nun also "Prozesse-Dieter" getroffen: Zugegeben, das
Verhalten von Dieter K. ist auch aus christlicher Perspektive
keineswegs immer vorbildhaft, wenn er z.B. ein Hemd trägt mit der
Aufschrift "Asozial ist geil". Wenn die Gesellschaft gesunden soll,
dann muss sie nicht noch asozialer, sondern statt dessen in moralischem
Handeln gefestigt werden.
Dennoch: Recht muss auch für "bekennende Asoziale" Recht bleiben,
falls man nicht in eine Selbstjustiz à la Friedrich
Dürrenmatt verfallen will. Insofern ist Dieter K. also das
eigentliche Beleidigungs-Opfer.
[Zurück zur KzM - Startseite]