Lebensschützer unschuldig wegen
"Beleidigung" zu 30 Tagen verurteilt
- Pressemitteilung zum neuen "Beleidigungsprozess" gegen Klaus
Günter
Annen (in Sachen Oliver Brüstle, Universität Bonn) -
(Kirche zum Mitreden, 04.12.2008)
Der Lebensschützer Klaus Günter
Annen, Betreiber der Seite "babycaust.de" und Vorsitzender der
Initiative "Nie Wieder", wurde am 12.11.2008 von "Amtsgericht
Weinheim" unschuldig wegen "Beleidigung" "verurteilt."
Geschäftsnummer: 1 Cs 503 Js 5034/08 AK 206/08. Dramatis personae:
"Richter am Amtsgericht Henniger als Vorsitzender", "RRefin Sevim als
Vertreter der Staatsanwaltschaft", "JHSin Schaab als Urkundsbeamtin der
Geschäftsstelle". Bemerkenswert, dass diese Personen alle so
hartnäckig alle näheren Angaben über sich, ja sogar
ihren Vornamen geheimhalten, während über ihr Opfer jedes
noch so kleine Personendetail aufgeführt wird. Das Urteil ist
nicht unterschrieben und somit auch schon von daher völlig
gegenstandslos; dieses entscheidende Fehlen der Unterschrift wird
bestätigt durch eine (unleserliche) Unterschrift im Bereich:
"Ausgefertigt JAng."
Zunächst ganz allgemein: Wie schon sehr oft und v.a. unwiderlegbar
nachgewiesen, ist "Beleidigung" infolge fehlender gesetzlicher
Bestimmung nicht justiziabel; entsprechende "Prozesse" wegen dieses
"Phantomdelikts" sind somit immer Verbrechen. Die Faustregel dabei
lautet:
"EHRENSCHUTZ" IST TÄTERSCHUTZ.
S. z.B. Bert Steffens, »"Beleidigung"
und "Ehre" - zwei unbestimmte Rechtsbegriffe«:
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Die Bedeutung des Begriffes "Beleidigung" ist der Willkür der
"Beleidigten", der Staatsanwälte und der Richter ausgesetzt und
wird so als gesetzeswidriges Sanktionsmittel gegen - aus deren Sicht -
unliebsame, privat oder politisch lästige Zeitgenossen eingesetzt.
So treibt ein nichtiges, aus der Zeit vor dem Grundgesetz stammendes
Gesetz und eine grundgesetzwidrige "Gesetzesauslegung" der
Rechtsprechung in Deutschland zu oft seltsame Blüten, wenn es um
den Begriff "Ehre" geht, der nach einigen Literaturstellen die
"sittliche Würde einer Person" oder den "inneren Wert oder die
Würde des Menschen" darstellen soll. Nur - was die "Würde des
Menschen" darstellen soll, darüber schweigt das Grundgesetz und
lässt diesen Begriff ebenso unbestimmt. Eine gemäß den
Regeln des Grundgesetzes nicht existente "Straftat Beleidigung", dient
Organgewalten zur Unterdrückung des Grundrechts der freien
Meinungsäußerung der Bürger, des Souveräns.
Unbequeme Meinungen oder ein Öffentlichmachen von Missständen
- selbst bei der "Wahrnehmung berechtigter Interessen" im Rahmen des
§ 193 StGB -, werden letztlich aus demokratie- und
rechtsstaatsferner, machtpolitischer Motivation heraus von Organgewalt
unterdrückt und mit gesetzeswidriger Bestrafung verfolgt. Der
Wahrheitsgehalt einer angeblich "beleidigenden Äußerung"
wird in der Regel nicht untersucht und damit zu oft die Aufdeckung von
Straftaten oder die Beseitigung von Unrecht unterdrückt und
verhindert. An die Stelle von Aufklärung geschehenen und/oder
andauernden Unrechts oder von Missständen, tritt eine vom Gesetz
her gar nicht mögliche Strafverfolgung wegen "Beleidigung".
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Somit erübrigt sich für die bloße Bewertung aller
"Beleidigungsprozesse" bereits im vorhinein eine weitergehende
Untersuchung der jeweiligen Inhalte. Selbstverständlich ist es
aber aufschlussreich, die herrschende totalitäre Willkür bei
Beleidigungs-Bestrafung bzw. -Nichtbestrafung exemplarisch aufzuzeigen.
Dabei ist es noch harmlos, wenn - natürlich alles straffrei! - ein
Vorsitzender Richter alle Prozesszuschauer als
"Vollidioten" tituliert, oder wenn Polizisten
Bürger begrüßen mit "Verpiss dich, du Arschloch" -
was in die jeweiligen Gegenrichtungen üblicherweise keineswegs
straffrei bleibt! Vollends kriminell ist es aber, wenn die "Justiz" geistig Gesunde als "Geistesgestörte"
verleumdet: Die brd greift immer großzügiger zu diesem
Verbrechen, und gerne pumpt sie ihre Opfer auch
noch mit "Psychopharmaka" voll, damit diese irgendwann tatsächlich
physisch und psychisch ruiniert sind. Von besonderer Bedeutung ist
noch der Nachweis, dass die brd ihre "Beleidigungs"-Keule ausgerechnet
dann in sadistischer Manie schwingt, wenn eine besonders berechtigte
und notwendige Feststellung geäußert wurde - wie hier beim
Lebensschutz.
Konkret zum Fall Klaus Günter Annen: Dieser hatte eine Pressemitteilung "Getroffene Hunde bellen"
veröffentlicht, worin er die Verwendung (aus Israel importierter)
embryonaler Stammzellen kritisiert; Annen nennt dabei namentlich Oliver
Brüstle von der Uni Bonn. Annens Kritik ist berechtigt und
notwendig. Zur Erläuterung: Als Embryo wird das ungeborene Kind
bis zum dritten Monat bezeichnet (danach Fötus). Zur "Gewinnung"
embryonaler Stammzellen bedient man sich an abgetriebenen Kindern oder
an "überzähligen Embryonen" für künstliche
Befruchtungen. Zugrunde liegt dabei immer die Ideologie, dass der
Mensch nach Belieben ausgeschlachtet werden kann. Für die
objektive Gegebenheit ist es dabei natürlich vollkommen
unerheblich, ob man Menschen im Mutterleib als Menschen bezeichnet. In
der brd ist es z.B. strafbar, Menschen im
Mutterleib als Menschen zu bezeichnen - dafür wurde nämlich
der Lebensschützer Dr. Johannes Lerle wegen "Beleidigung"
verurteilt. Somit ist die Kritik an dem Stammzellen-Treiben
Brüstles berechtigt. Sie ist zudem notwendig, schon weil solch ein
Gräuel niemals toleriert werden kann, aber auch besonders, weil
die Opfer sich ja nicht selbst zu Wort melden, geschweige denn wehren
können. S. dazu die kirchlichen Texte:
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"Auch das Kind im Mutterschoße ist von seinen Anfängen an
(Embryo, Foetus) ein menschliches Wesen; es ist Träger einer Seele
und eines unantastbaren Lebensrechts, das weder die Mutter noch der
Arzt um angeblich höhere Zwecke willen vernichten darf" (J.
Mausbach / P. Tischleder, Katholische Moraltheologie, Bd. 3,
Münster (8)1938, 122f).
"Die Staatsoberhäupter schließlich und Gesetzgeber
dürfen nicht vergessen, daß es Pflicht der Obrigkeit ist,
durch entsprechende Gesetze und Strafen das Leben Unschuldiger zu
schützen, um so mehr, je weniger die, deren Leben gefährdet
und bedroht ist, sich verteidigen können. Zu diesen gehören
in erster Linie die Kindlein im Mutterschoß. Wenn die
Behörden diese Kleinen nicht nur nicht schützen, sondern
durch Gesetze und Verordnungen zulassen oder gar veranlassen, daß
sie durch die Hände von Ärzten und anderen Personen
getötet werden, so sollen sie bedenken, daß Gott Richter und
Rächer unschuldigen Blutes ist, das von der Erde zum Himmel
schreit (Gen. 4,10)" (Papst Pius XI., Enzyklika "Casti Connubii"
(über die Ehe), 31.11.1930).
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In diesem Zusammenhang wendet sich Annen gegen den "Geist von
Auschwitz". Wegen dieser Pressemeldung hat also die Uni Bonn, d.h.
für Oliver Brüstle Rektor Matthias Winiger und
Rechtsdezernent Harald Friederichs, Strafanzeige gegen Annen erstattet.
Die darauf erfolgte "Verurteilung" Annens belegt eindrücklich,
dass sich die "Justiz" ihres durch und durch verbrecherischen
bestialischen Sadismus vollauf bewusst ist und dieses Verbrechen
genüsslich auskostet. Zunächst fällt auf, dass auf die
Tatsache der fehlenden Bestimmung, was denn "Beleidigung"
überhaupt sein soll, gar nicht eingegangen wird. Stattdessen wird
einfach lustig über "Schmähkritik" (?) fabuliert. Das mag
zwar langweilen, ist aber komplett rechtsunerheblich. Desweiteren wird
lang und breit zugegeben, dass beim Lebensschutz sogar laut
"Bundesverfassungsgericht" durchaus Vergleiche zum Nationalsozialismus
zugelassen sind; selbst das Wort "babycaust" ist mit seinem
ausdrücklichen Bezug auf "Holocaust" von der brd ausdrücklich
geschützt. Wie also "Amtsgericht Weinheim" selbst
unmissverständlich zugibt, weiß es, dass an der
beanstandeten Pressemeldung aber auch rein gar nichts zu beanstanden
ist. Und dann kommt's:
a****
Aber nach wiederholtem Vergleich der Stammzellenforschung mit
massenhafter Tötung und menschenverachtender medizinischer
Forschung geht die Schlussforderung "Der Geist von Auschwitz muss
endlich überwunden werden" weit über das Maß noch
hinzunehmnder Schmähkritik hinaus. Er unterstellt nämlich
diesen Wissenschaftlern, die sich mit entsprechender
Stammzellenrforschung beschäftigen, eben diejenigen
verbrecherischen, sadistischen und menschverachtenden Motive derer, die
wie z. B. Mengele in Auschwitz massenhaft grausamste Menschversuche
unernahmen. Und er unterstellt insbesondere auch, dass vorgeschobene
wissenschaftliche Interessen über das wahre Motiv der
Wissenschaftler täuschen sollten. Dieses nämlich sei die
Vernichtung "minderwertigen Lebens", definiert nach Rassen, Religion,
Gesundheitszustand und anderen Kriterien, die in der Bezeichnung
"Untermenschen" gipfelten. Die Unterstellung dieser Motivation muss den
betroffenen Wissenschaftlern gerade in ihrem Beruf als Ärzte in
höchstem Maße beleidigend vorkommen.
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Also: Wer unterstellt hier was? Objektiv gesehen, unterstellt hier nur
"Amtsgericht Weinheim" etwas, u.z. indem es eine offenkundig
rettungslos verlogene Falschdarstellung von Annens Motivation zur
alleinigen Grundlage einer "Verurteilung" in einem schon allgemein
durch das Willkürverbot unmöglichen "Beleidigungsprozess"
ausspricht. De facto hat Annen sich eben - berechtigt und notwendig -
gegen diese Menschenverachtung ausgesprochen, die sogar vor Embryonen
nicht Halt macht. Und de facto stellt die brd mal wieder den
Nazi-Terror in den Schatten. Sicherlich, es ist durchaus schlimm,
bestimmte Menschen wegen ihrer Rasse etc. als "Untermenschen" zu
bezeichnen; es ist aber durchaus schlimmer, Strafen zu verhängen
dafür, dass Menschen im Mutterleib als Menschen bezeichnet werden.
Die brd verherrlicht und übersteigert die Nazi-Verbrechen
grundsätzlich. Mit der Bestrafung für "Beleidigung" steht die
brd ganz in der Tradition des Nationalsozialismus, cf. die Schutzhaftbefehle gegen Pater Johann Maria Lenz
von 1939 und 1940: "Er gefährdet nach dem Ergebnis der
staatspolizeilichen Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und
die Sicherheit des Volkes und Staates, indem er dadurch, daß er
führende Männer der Bewegung gröblichst beleidigt, zu
der Befürchtung Anlaß gibt, er werde weiterhin sein
staatsfeindliches Verhalten fortsetzen und das Vertrauen der
Bevölkerung zur Regierung und Parteiführung zu
erschüttern versuchen. Gez.: Heydrich". So weit, so Nazi-typisch.
Aber die brd toppt das ganze noch: Als Bischof Galen die Ermordung
kranker und behinderter Menschen verurteilte, da wurde er nicht
bestraft; stattdessen nahmen - zumindest zeitweise und öffentlich
- solche Vorfälle ab. Als Annen die Verwendung embryonaler
Stammzellen kritisierte, da wurde dieses Treiben in keiner Weise
reduziert; stattdessen wurde Annen bestraft.
Als Sahnehäubchen dieses eklatanten Justizverbrechens setzt
"Amtsgericht Weinheim" noch drauf: "Zu Ungunsten des Angeklagten musste
bei der Strafzumessung berücksichtigt werden, dass er vorbestraft
ist." Das ist anscheinend eine glatte Lüge resp. eine petitio
principii (Zirkelschluss). Denn die "Vorstrafen" sind m.W. allesamt
wegen "Beleidigung", somit also alle ebenfalls komplett unheilbar null
und nichtig. Dreimal null ist null - selbst noch so viele
gegenstandslose "Verurteilungen" ergeben keine echte Verurteilung,
geschweige denn, dass sie sonstwie "zu Ungunsten" des Unschuldigen
missbraucht werden könnten.
Gegen alle hieran beteiligten Gegner Annens sind Strafverfahren wegen
falscher Verdächtigung bzw. Verfolgung Unschuldiger etc.
anhängig.
Abschließend: Trotz aller krampfhafter sadistischer
Verschleierungsversuche taumelt die brd merkelich. Bereits Kinder
bemerkeln, dass etwas ganz mächtig faul ist, s. folgenden Dialog
in einer 9. Realschulklasse (zit. nach Jochen Hoff, "Frage nicht, was
sie für Dich tun können ...", 29.11.2008):
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Schülerin, 14 Jahre: "Wenn ich mir das Thema Terror und die
deutsche Gesetzgebung so betrachte, muss ich feststellen, dass wir gar
nicht so weit vom Nationalsozialismus entfernt sind. Und der Herr
Schäuble ist wohl der Boss."
Lehrkraft: "Da gebe ich dir recht, das stimmt wohl so. Aber das darfst
du so nicht sagen."
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Ein anderes Beispiel (Gert Flegelskamp, Orwell war gestern, 10.11.2008):
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Orwell war gestern. Er hätte sich wohl niemals ausmahlen
können, welches Spektrum an Überwachung bereits heute in den
angeblichen Demokratien existiert. Für ihn war das Szenario des
Dritten Reichs der Auslöser des Romans 1984. Das demokratisch
gewählte Regierungen und Parlamente hinter dem Rücken ihrer
Wähler eine Diktatur in noch weitaus extremerer Form verwirklichen
würden, hätte er wohl auch nicht vermutet. Aber ihm war wohl
auch nicht klar, dass die gleichen Kräfte, die das dritte Reich
erst möglich machten, völlig ungeschoren dort weitermachen
konnten, wenn sie auch beim Zusammenbruch dieses System eine Pause
einlegen mussten. Da stellt sich unwillkürlich die Frage: "War das
dritte Reich wirklich ein Unfall oder sogar inklusiv seines
Zusammenbruchs ein Teil eines Plans von Leuten, denen diese Diktatur
bei weitem noch nicht ausreicht."
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Speziell das Beleidigungs-Affentheater, das die brd immer wahnsinniger
gegen solche abzieht, die sich noch für Wahrheit und Gerechtigkeit
einsetzen, kocht mit mittlerweile an die 200.000 Fällen pro Jahr
über. Opfer sind Christen wie Atheisten, "Linke" wie "Rechte" etc.
Bei aller Unterschiedlichkeit sollten sich die Opfer gemeinsam gegen
diesen "Ehrenschutz"-Terror zur Wehr setzen.
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