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Wer hat Anspruch auf die Internet-Domain?
(Kirche zum Mitreden,  Silvester 1998)
Am Ende eines Jahres bieten alle möglichen Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und Fernsehsender einen "Jahresrückblick", bei der die Top-Meldungen des Jahres mehr oder weniger wiederholt werden.
So einen Rückblick wollten wir zwar nicht verfassen, sehen uns aber durch den neuesten Streich der V2-Sekte (Einforderung der Domain "katholisch.de") zu einer Zusammenstellung einiger Aussagen, die wir im nun zu Ende gehenden Jahr (oder davor) gemacht haben, gezwungen. Dies behindert natürlich die eigentliche Arbeit an KzM erheblich. Die treuen Leser von KzM haben das Nachsehen, denn statt neuer Informationen lesen sie fast nur Altbekanntes. Einige der hier genannten Punkte sollten zudem erst später in speziellen Artikeln behandelt werden, somit hilft es auch nicht in jedem Fall, für weitergehende Informationen die Startseite bzw. das Archiv zu konsultieren; wir haben hier nicht alle erdenklichen Links in den Text integriert. Wir denken noch lange nicht daran, die Arbeit an KzM einzustellen; falls also im nächsten Jahr die Aktualisierungen ausbleiben sollten, so kann das nur Gründe haben, die außerhalb unserer Entscheidung liegen.
Wozu also dieser Rückblick? Wie in der letzten Ausgabe von KzM als Vermutung erwähnt und von der Konzilssekte bislang nicht dementiert, wollen die Konzilsfunktionäre die Gunst der Stunde nutzen und uns jetzt endlich den Garaus machen, was sie sich die ganzen Jahre über nicht getraut haben. Damit bestätigen sie alles das, was wir an vernichtender Beweislast gegen sie zusammengetragen haben, aufs deutlichste. Am 11.01.1999 wollen die Konzilsfunktionäre "die Angelegenheit [i.e. die Vernichtung eines römisch-katholischen Priesters] unseren Rechtsanwälten übergeben".

Die Unfehlbarkeit der Kirche
Jesus verheißt den Aposteln: "Der Beistand aber, der Heilige Geist, den der Vater in meinem Namen senden wird, der wird euch alles andere lehren und euch an alles erinnern, was ich euch gesagt habe" (Joh 14,26). Die Wahrheit kommt also von Gott und ist alleine der römisch-katholischen Kirche zugesprochen.
Im Gleichnis vom Sämann ist aber auch von der Möglichkeit die Rede, die von Gott geschenkte Wahrheit zu verlieren: "Die an dem Weg sind jene, in die das Wort gesät wird: wenn sie es hören, kommt sogleich der Satan und nimmt das Wort weg, das in ihre Herzen gesät war" (Mk 4,15).
In dem allgemeinen Irrglauben der V2-Sekte findet nun eine Vertauschung zwischen Gott und Teufel statt, wenn es im V2-Text heiß, der "Geist Christi" habe "sich gewürdigt", die "getrennten Kirchen ... als Mittel des Heiles zu brauchen" (UR I,3, zit. nach K. Rahner, H. Vorgrimler, Kleines Konzilskompendium, Freiburg
(19)1986, 233). Gott soll also der Vater der Lüge sein: Die V2-Sekte strotzt nur so von Blasphemien und Häresien dieser Art.
Die V2-Sekte weist kein einziges der vier wesentlichen Merkmale der Kirche Christi auf (una, sancta, catholica et apostolica ecclesia). Wer die V2-Sekte als Kirche Christi anerkennt, spricht damit der Kirche Christi die Unfehlbarkeit ab. Diese Thematik ist bereits so oft angesprochen worden und auch in den grundlegenden Texten von KzM erklärt, so daß wir hier nicht weiter darauf einzugehen brauchen.

Verteidigung als beständige Aufgabe der Kirche
Es gab immer Personen, die der Kirche ihre Daseinsberechtigung absprachen. Da wären ganz am Anfang sowohl die Juden zu nennen, die Jesus nicht als den Messias anerkennen wollten, und aus deren Reihen die Hinrichtung Christi betrieben wurde, als auch der Staat, der im Christentum eine Bedrohung für seine Willkürherrschaft sah. Die Kirche befand sich dementsprechend immer in einer Verteidigungssituation, was dann im 18. Jh. zur Ausbildung der Apologetik (Fundamentaltheologie) geführt hat. Die Apologie ("Verteidigung") gehört wesentlich zum Christentum, und so schreibt der Apostel Petrus: "Christus aber, den Herrn, haltet heilig in euren Herzen, allzeit bereit zur Verantwortung (pros apologian) gegenüber einem jedem, der von euch Rechenschaft (logon) fordert über die Hoffnung, die ihr in euch tragt" (1 Petr 3,15). Der Glaube ist nicht unlogisch (alogos); cf. die Aussagen über Irrlehrer und Sittenlose: "Sie sind wie die unvernünftigen Tiere (aloga zoa), die von Natur aus nur dazu da sind, gefangen und getötet zu werden. Diese Menschen lästern, was sie nicht verstehen, und werden wie diese im Verderben untergehen" (2 Petr 2,12); "Diese aber lästern alles, was sie nicht verstehen, und finden in dem, was sie durch den Naturtrieb wie das vernunftlose Vieh (aloga zoa) verstehen, ihr Verderben" (Jud 10).
In der Apologetik unterscheidet man im wesentlichen drei Perioden:
"I. Periode (I.-8. Jahrh.): Rechtfertigung gegen die antike Weltanschauung, wie sie das Juden- und Heidentum darstellte.
II. Periode (8.-15. Jahrh.): Kampf des Christentums gegen Verfälschung seiner Lehre von seiten des Arabismus und Humanismus.
III. Periode (15.-20. Jahrh.): Kampf des Katholizismus gegen die Reformation, den Deismus, Materialismus und Rationalismus" (J. Brunsmann, Lehrbuch der Apologetik, Bd. I, Wien 1930, 15).
Über die Christenverfolgungen der ersten Jahrhunderte heißt es dort: "Die Christen litten und duldeten. Mit physischer Gewalt durften und konnten sie ihren Feinden nicht entgegentreten, ihr einziger Schutz waren die Waffen des Geistes" (a.a.O. 18). Eine der bekanntesten theologischen Schriften des Mittelalters ist die "Summa philosophica de veritate catholica contra gentiles" ["Philosophische Summe über die katholische Wahrheit gegen die Heiden", oft einfach nur "Summa contra gentiles" genannt] von Thomas von Aquin (1225-1274); auch hier setzte die Kirche nicht auf Konfliktlösung per Henker, sondern auf die Waffen des Geistes. Durch die freigeistigen Strömungen der letzten Jahrhunderte, in der Gestalten wie der Freimaurer J.G. Fichte gegen die Kirche kämpften, was zu freimaurerisch inspirierten Staatsverfassungen überall auf der Welt und schließlich zur Sedisvakanz des Stuhles Petri geführt hat, als der Freimaurer Roncalli sich als "Papst Johannes XXIII." ausgab, steht die Kirche heute wieder schutzlos und klein da wie zu Beginn und setzt der feindlichen Übermacht die Waffen des Geistes entgegen.
Ja, aber hat die Konzilssekte denn in ihrer "theologischen" Ausbildung nicht noch immer das Fach "Fundamentaltheologie"? Dem Namen nach existiert das Fach zwar noch, aber ein Blick auf einen dieser "Fundamentaltheologen", Hansjürgen Verweyen, dürfte genügen, um die eigentliche Aufgabe dieses Faches in der V2-Sekte zu durchschauen: Die Fundamente sollen nicht mehr verteidigt, sondern bekämpft werden. "Fundamentaltheologie" in der V2-Sekte ist die vollständige Pervertierung des katholischen Faches "Fundamentaltheologie", wie ja auch der "Dogmatiker" Karl Rahner nicht die Dogmen erklärte, sondern bestritt. Mutatis mutandis kann man diese Pervertierung der katholischen Wissenschaft in den V2-Varianten aller katholischer Fächer (Moraltheologie, Kirchenrecht, Liturgik etc.) nachweisen.

Der Ankläger von uns und unserer Brüder
Als Kläger tritt die "Deutsche Bischofskonferenz" auf, also ein Verein, der mit seinem Namen suggerieren möchte, daß er aus Bischöfen besteht, obwohl doch in Wahrheit kaum einer der Mitglieder eine Bischofskonsekration besitzt und bestenfalls die meisten Mitglieder nur Priester sind (s. "Abschied vom Priestertum"). Der Vorsitzende, Karl Lehmann (Mainz), ist nie konsekriert worden, ebensowenig so bekannte Leute wie Walter Kasper (Rottenburg-Stuttgart); soweit uns bekannt, ist Johannes Degenhardt (Paderborn) der erste, der die V2-"Bischofsweihe" erhalten hat. Eigentlich wäre es unser Recht (und damit auch unsere Pflicht), Anzeige gegen die V2-Sekte wegen Betrugs zu erstatten, doch ist die Aussicht auf ein akzeptables Urteil so dermaßen gering, daß wir davon Abstand nehmen.

Mildernde Umstände
Im Prozeß gegen die 69jährige schweizerische Sektenführerin "Erika Bertschinger-Eike", Künstlername "Uriella" oder auch "Sprachrohr Gottes" (cf. dazu M. Buchberger (Hg.), Kirchliches Handlexikon, Bd. 2, München 1912, 2525, Artikel "Uriel": In der jüdischen Apokalyptik einer der vornehmsten Engel (cf. Tob 12,15), Verkünder göttlicher Geheimnisse, vielleicht nur Dienstname verschiedener Engel. Gegen den Gebrauch des Engelnamens Uriel ergingen kirchliche Verbote auf einer Römischen (745) und einer Aachener Synode (789).) wegen Steuer- und Zollabgabenhinterziehung gab es ein außergewöhnliches mildes Urteil: Obwohl die Sektenführerin nach Ansicht des Gerichts dem Staat einen Gesamtschaden von über 1,6 Millionen Mark zugefügt hat, muß sie nicht nur nicht ins Gefängnis (es gibt nur eine Bewährungsstrafe von weniger als zwei Jahren), sondern muß auch nur DM 100 000 an verschiedene gemeinnützige Organisationen zahlen.
Interessant ist dabei v.a. die Begründung für dieses milde Urteil: Außer einer gewissen Geständigkeit bei der Angabe diverser Hinterziehungen hielten die Richter ihr zugute, daß sie sich anscheinend wirklich für ein Sprachrohr Gottes hält. Nun kann es ja tatsächlich Verwirrte geben, die meinen, Gott habe sie als besonderes Werkzeug auserkoren, etwa die "Arme-Seelen-Mutter" Simmer, die besonders bei "traditionalistischen" V2-Sektierern hoch im Kurs steht. Wir bezweifeln stark, daß sich die "deutschen Bischöfe" wirklich für katholische Bischöfe halten. Je höher der Grad der Einweihung in die Konzilssekte ist, desto schwieriger wird es für die Eingeweihten zu ignorieren, in welchem Verein sie gelandet sind - ganz ähnlich wie bei den Freimaurergraden. Seminaristen, die die katholische Kirche nicht mehr kennengelernt haben und ihr "theologisches" Studium noch nicht abgeschlossen haben, darf man in Einzelfällen unterstellen, daß sie wirklich nicht genau wissen, was sie tun. Wer aber tiefer in die V2-Sekte hereintritt, etwa als Neo-Diakon oder als Neo-Priester, der kann kaum noch Entschuldigungen für sein Verhalten vorbringen. Wer aber bei seiner V2-"Bischofsweihe" die V2-"Weiheformel" hört, die ja gar keine Weihe mehr bezeichnet, also ungültig sein muß, und sich dennoch als "Bischof" ausgibt, der hat sehr schlechte Karten, wenn er seine Ahnungslosigkeit glaubhaft machen will, um dem Vorwurf der arglistigen Täuschung zu entgehen.
Was wir wirklich einräumen, ist eine gewisse Härte in der Sprache von KzM, sowohl wenn es um die V2-Sekte, als auch wenn es um den Staat geht. Volksverhetzung wird wohl niemand in unsere Texte hineininterpretieren, allerdings möglicherweise eine Geringschätzung der öffentlichen Autorität. Wie aber mehrfach hervorgehoben, dienen unsere drastischen Worte dazu, das Volk wachzurütteln, damit es nicht tatenlos zusieht, wie es mit der Gerechtigkeit (etwa im Bereich Kindermord im Mutterleib) bergab geht. Über die neue Regierung der Bundesrepublik Deutschland schreiben wir z.Zt. einen Artikel.
Nach dem Ersten Weltkrieg lag Deutschland am Boden: Außer politischer und wirtschaftlicher Schwäche wurde die Atmosphäre z.B. durch Antisemitismus vergiftet. Hitler nutzte die Notlage Deutschlands aus - und wir wollen unbedingt verhindern, daß Deutschland wieder in die Hände einer vermeintlichen Heilsgestalt fällt. Viele Bundesbürger sind schon abgestumpft, und da halten wir einen drastischen Ton für notwendig. Wenn der Staat seine Kompetenzen überschreitet oder seinen Pflichten in bestimmten Bereichen nicht Genüge leistet, erheben wir unsere Stimme, bisweilen auch sehr deutlich. Manche Leute werfen Pius XII. vor, er habe nicht energisch genug den Nationalsozialismus verurteilt, obwohl dieser Vorwurf natürlich unsinnig ist. Jedenfalls müssen wir gestehen, daß es manchmal schwerfällt, den rechten Ton zu treffen, und daß wir nie beabsichtigen, irgend jemandem Unrecht zuzufügen. An unserer Loyalität dem Staat gegenüber kann u.E. bei niemandem, der unsere Texte aufmerksam liest, irgendein Zweifel bestehen.

Wer darf sich katholisch nennen?
Die V2-Sekte stört sich fast nie daran, wenn Gruppen, die ihr ablehnend gegenüberstehen, sich als römisch-katholisch bezeichnen. Bewiesen haben wir das bereits an dem Schmierblatt "Einsicht" von Eberhard Heller, der auf jeder Frontseite seines Heftchens "römisch-katholische Zeitschrift" schreibt, und das seit über 25 Jahren völlig unbehelligt. Aber auch ganz andere Gruppen brüsten sich hemmungslos, sie seien "katholisch", etwa die Sekte der Alt-Katholiken, eine Gruppe, die in Deutschland etwa 20.000 Mitglieder zählt und aus der Ablehnung des Vatikanischen Konzils entstanden ist. Es ist völlig klar, daß die Ablehnung eines Konzils eine schismatisch-häretische Tat darstellt, genauso wie die Anerkennung einer nichtkirchlichen Versammlung (z.B. "Vatikanum 2") den Ausschluß aus der Kirche zur Folge hat. Die Alt-Katholiken schreiben auf ihrer Homepage im Internet unbekümmert:
"Das »Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland« ist eine autonome, bischöflich-synodal verfasste, katholische Kirche, die sich zur Vielfalt und zu den wesentlichen Lehren und Institutionen der alten, ungeteilten Kirche des 1. Jahrtausends bekennt. Sie hat ihren Ursprung in verschiedenen innerkatholischen Reformbewegungen. Nach dem Ersten Vatikanischen Konzil (1870) entstanden überall im deutschsprachigen Raum Kirchengemeinden derjenigen katholischen Christen, die die neuen Glaubenssätze (Dogmen) von der Unfehlbarkeit des Papstes und seinem Jurisdiktionsprimat aus ihrem Gewissen heraus nicht annehmen konnten, sondern beim alten Glauben blieben."
Weshalb die V2-Genossen hier nicht eingreifen, hat sicherlich verschiedene Gründe. Fest steht, daß sowohl die pseudokatholischen Subkulturen als auch Gruppen wie die Alt-Katholiken sich wesentlich von KzM unterscheiden:
1) Diese Gruppen verbreiten antikirchliche Texte, KzM verbreitet kirchliche Texte.
2) Diese Gruppen besitzen ein nicht unbeträchtliches personelles und finanzielles Polster, KzM hingegen steht und fällt mit einer einzigen Privatperson.
Wir betonen zudem nochmals, daß die V2-Sekte seit den fast drei Jahren nichts Ernstzunehmendes gegen unsere Bezeichnung "römisch-katholischer Priester" unternommen hat und auch seit über drei Monaten von der Domain "katholisch.de" weiß, aber diesbezüglich nie irgendwie Stellung bezogen hat. Schon einige Monate länger besteht die Domain "katholisch.notrix.de"; die "Deutsche Bischofskonferenz" erhielt bis zum bitteren Ende den V2-Newsletter von KzM, u.z. die Unterabteilung "ZSBildung"; die Hauptabteilung der DBK bestellte am 20. April 1998 den Newsletter ab mit den Worten: "Sehr geehrter Herr Pater, bitte schicken Sie uns nicht mehr Ihren Newsletter! DANKE! Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag Heike Thome." Der Anlaß war der Newsletter 10/98, in dem es einleitend hieß: "Kirche zum Mitreden - Newsletter / Kurzadresse: http://katholisch.notrix.de / Neu in Ausgabe 10/98 (18.04.98)".

Der Staat und die Sekten
Es wäre fatal zu meinen, derjenige fahre automatisch auf der richtigen Spur, der sich dem Urteil des Staates (oder einer wie auch immer gearteten "Mehrheit") fügt. Zunächst gibt es im NT keinen Beweis für die Richtigkeit dieser Meinung, vielmehr heißt es über die Endzeit: "Brüder, was die Wiederkunft unseres Herrn Jesus Christus und unserer Vereinigung mit ihm betrifft, so bitten wir euch: Laßt euch nicht gleich aus der Fassung bringen und nicht verwirren: weder durch eine Geistesoffenbarung noch durch einen angeblichen Ausspruch oder einen Brief von uns, als ob der Tag des Herrn schon angebrochen wäre. Laßt euch in keiner Weise durch irgend jemand täuschen. Zuvor muß der Abfall kommen. Der Mensch der Gesetzlosigkeit muß offenbar werden, er, der Sohn des Verderbens, der sich über Gott und alles Heilige erhebt. Er setzt sich sogar in den Tempel Gottes und gibt sich als Gott aus. Erinnert ihr euch nicht, daß ich euch das gesagt habe, als ich noch bei euch war? Ihr wißt, was sein Hervortreten zu seiner Zeit noch aufhält. Schon ist das Geheimnis der Gesetzlosigkeit wirksam; nur muß erst der zurücktreten, der es noch zurückhält. Dann wird der Gottlose sich offenbaren. Ihn wird aber der Herr Jesus durch den Hauch seines Mundes vernichten und durch den Lichtstrahl seiner Wiederkunft verderben. Jener tritt in satanischer Macht mit allerlei trügerischen Krafttaten, Zeichen und Wundern und mit allem sündhaften Tun auf bei denen, die verlorengehen. Denn sie haben die Liebe zur Wahrheit, die sie retten sollte, sich nicht zu eigen gemacht. Deshalb schickt Gott ihnen die wirksame Kraft der Verführung, daß sie der Lüge Glauben schenken. So sollen alle, die der Wahrheit nicht geglaubt, sondern an der Gottlosigkeit ihr Wohlgefallen hatten, dem Gerichte anheimfallen" (2 Thess 2,1-12). Es bleibt nur die Vernunft, wobei auch das Vertrauen auf die Zusagen Jesu vernünftig ist, um in der Wahrheit zu bleiben. Massenwahn hört dadurch, daß eine große Masse davon befallen ist, nicht auf, Wahn zu sein.
Nach dieser theoretischen Erörterung ein Blick auf die Geschichte:
Eine der schwersten Bedrohungen der frühen Kirche ging von dem Priester Arius (geb. 280) aus, nach ihm wurde die Irrlehre, daß der Sohn nicht Gott sei, also nicht von Ewigkeit her sei und auch nicht die gleiche Würde wie der Vater besäße, Arianismus genannt. Der junge Athanasius (nach ihm wird das Symbolum "Quicumque" auch "Athanasianum" genannt) ging - natürlich - mit theologischen Argumenten gegen die arianische Irrlehre vor, und so wurden die Schriften des Arius auf dem Konzil von Nicäa 325 verurteilt; dies fiel in die Regierungszeit von Papst Silvester I. (314-335), dessen Fest die Kirche am 31.12. feiert.
Zunächst war die Gefahr des Arianismus gebannt, doch nach dem Tod von Kaiser Konstantin (338) kam sein Sohn Konstantius im Osten an die Macht, und dieser betrieb die Ausbreitung des Arianismus rigoros, wobei vernünftige Theologen wie Athanasius unter schweren Verfolgungen zu leiden hatten.
Der Arianismus war sicherlich schlimm und die blinde Grausamkeit der Arianer furchtbar, dennoch hat die V2-Sekte, in der ja ebenfalls die Gottessohnschaft Christi geleugnet wird, noch mehr zu bieten. Die beiden wichtigsten Unterschiede zur Konzilissekte sind u.E.:
a) Arius und seine Gefolgsleute gingen tatsächlich auf theologischer Ebene vor, d.h. sie versuchten eine Begründung für ihre Meinung abzugeben. Der Staat (bzw. Konstantius) folgte dann blind und ohne jedes (Schein-) Argument, aber dennoch fand immer noch eine Aussprache statt, die bei denen, die nicht verstockt waren, auch zu einer Abschwörung von der Irrlehre führte. Die Konzilssekte versucht noch nicht einmal, ihre Haltung irgendwie zu begründen (und anscheinend verlangt es ja auch keiner von ihr), sondern bricht nur eine neue Christenverfolgung vom Zaun.
b) Die V2-Sekte lehnt summa summarum die gesamte christliche Lehre ab und rebelliert vehement auch gegen elementare moralische Prinzipien; es wäre Arius & Co. nicht eingefallen, z.B. die Auferstehung der Toten zu leugnen oder Sodomie als gottgefällig zu deklarieren, was aber in der V2-Sekte an der Tagesordnung ist.
Übrigens wurde der Arianismus durch seine massive Verbreitung nicht zur Wahrheit, und ebensowenig hörten die Arianer durch Mitgliederzuwachs auf, Sektierer zu sein. Die V2-Sekte kann niemals die Kirche Christi sein, weil die Kirche Christi aus der Wahrheit lebt, die V2-Sekte dagegen aus der Lüge.

Papst aus Fleisch und Blut
Was ist mit dem Polen im Vatikan, der sich selbst als Papst bezeichnet und auch von mehreren Milliarden Menschen für den Papst gehalten wird? Von 222 (Hippolyt) bis 1439 (Felix V.) gab es insgesamt 36 (sechsunddreißig) waschechte falsche Päpste. 1998 nun laufen mindestens zehn Menschen frei herum, die sich als "Papst" ausgeben, entweder von einer Minigruppe im Partykeller, per Telephon von ein paar Sektierern oder angeblich von der Dreifaltigkeit höchstpersönlich zum "Papst der römisch-katholischen Kirche" bestimmt.
Wenn es Gegenpäpste gab, mischte sich leider, leider auch manchmal der Staat ein, der dann festsetzte, wer denn nun wirklich Papst sei - und da wurde es dann wirklich schlimm. Nehmen wir einmal folgendes Argument: Der Pole sitzt in Rom (jedenfalls manchmal; oft nimmt er ja im Ausland an irgendwelchen heidnischen Ritualen, etwa Voodoo-Zauber oder Fruchtbarkeitsriten, teil) - die anderen nicht! Nun, mehrere Päpste regierten im Exil von Avignon (mit Blick auf die Geschichte Israels auch als das "babylonische Exil der Nachfolger Petri" bezeichnet) in den Jahren 1305-1376. 1328, unter dem Pontifikat von Papst Johannes XXII., ließ sich Ludwig von Bayern in Rom zum Kaiser krönen, erklärte Johannes XXII. für abgesetzt und ließ das römische Volk einen neuen Papst wählen - dieser letzte kaiserliche Gegenpapst nannte sich Nikolaus V. - von staatlicher Autorität bestimmt, vom Volk gewählt und in Rom residierend - und doch nicht der wirkliche Papst! - Die Deutschen haben in kirchlichen Fragen anscheinend nicht immer eine glückliche Hand gehabt. Nach Avignon kam es zum großen abendländischen Schisma (1378-1417): "Es gab nun zwei Päpste, und es fragte sich, wie sich die einzelnen Länder entscheiden würden. Diese Stellungnahme ist vornehmlich nach politischen Gesichtspunkten erfolgt. Der avignonesische Gegenpapst fand vor allem die Anerkennung des mit ihm verwandten französischen Königs, welcher der mächtigste Förderer des Schismas wurde" (F. Seppelt, K. Löffler, Papstgeschichte, München 1933, 228).
Wurde Roncalli denn nicht kanonisch, d.h. entsprechend dem kirchlichen Recht, gewählt (anders als z.B. Nikolaus V.)? Über das Konklave von 1958, aus dem Roncalli als vermeintlicher Papst hervorging, gibt es nun in der Tat einige Spekulationen, v.a. im Zusammenhang mit der Gestalt des Kardinals Giuseppe Siri, über den wir an anderer Stelle schreiben wollen. Was auch immer im Konklave passiert sein mag, an den Früchten kann man die V2-Sekte jedenfalls erkennen.

Widerstand gegen die Staatsgewalt - Subversion und Revolte
Im Zusammenhang mit der Revolution innnerhalb der V2-Sekte (offene Rebellion der V2-Sektierer gegen Wojtylas Autorität, s. z.B. Gunnar Anger), bei der sich der Bodensatz in den internationalen Gruppen "Wir sind Kirche" sammelt, kommt seltsamerweise kaum jemand auf die Idee zu betonen, daß die Bürger sagen könnten: "Wir sind Staat". Die Herrschenden müssen nicht notwendig in ihrer Struktur unangreifbar sein, ebensowenig die jeweilige Verfassung - ein eklatanter Unterschied zur Kirche, wo die Hierarchie und überhaupt die gesamte Verfassung tatsächlich göttlichen Ursprungs sind und nicht in Frage gestellt werden können.
Nicht nur die Untertanen im Staat, auch die staatliche Obrigkeit hat Pflichten: "Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesete ohne persönliche Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1935, 164).
Blinder Gehorsam gegenüber der Staatsverfassung, konkreten Gesetzen und den Politikern ist aber nicht erlaubt: "Gesetzen, die das Naturgesetz oder das positiv göttliche Recht verletzen, darf man nicht gehorchen; ihrer Ausführung darf man passiven Widerstand entgegensetzen. - Offene Gewalt darf man in einem solchen Falle auch mit Gewalt abwenden, vorausgesetzt, daß man begründete Hoffnung auf Erfolg hat und das Gemeinwohl durch den Widerstand nicht noch größeren Schaden leidet als durch die Gewalttätigkeit der Regierenden. Nach einigen Autoren ist in höchster Not des Volkes und nach Erschöpfung aller gesetzlichen Mittel auch Absetzung des Herrschers und Änderung der Staatsverfassung erlaubt" (a.a.O. 166).
Als loyaler Staatsbürger beherzigen wir die Präambel zum Grundgesetz, die lautet: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern [Namen der Bundesländer], um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."
Das Grundgesetz dient also in seiner jetzigen Form nur "für eine Übergangszeit". Man beachte die beiden Eckpfeiler dieser Präambel:
a) An erster Stelle steht die Verantwortung vor Gott.
b) Jeder einzelne Bürger muß nach seinen Kräften auf die Vollendung von Einheit und Freiheit Deutschlands hinarbeiten.
Selbst wenn wir nicht in einer Demokratie leben würden, blieben diese Prinzipien aufrecht, denn immer hat es der Mensch mit seiner Verantwortung vor Gott und für das Gemeinwohl zu tun, völlig unabhängig von der jeweiligen Staatsform. Selbst unter einer Tyrannei wie dem Hitler-Regime besaßen die Bürger diese Verantwortung und waren nach ihren Möglichkeiten zum Handeln in diesem doppelten Sinne verpflichtet.
Uns scheint es nicht, als ob der Staat samt seiner Verfassung nicht verbesserungsfähig wäre. Sei es die Ausbreitung des Islam, sei es die Legalität der Abtreibung, sei es Toleranz gegenüber Sodomie - uns scheint, der § 1 des Grundgesetzes ("Die Würde des Menschen ist unantastbar") könnte als argumentum ad hominem (d.h. nur mit Blick auf den Menschen und ohne die eigentlich notwendige Orientierung am göttlichen (positiven oder Natur-) Recht) eine Gesprächsgrundlage bilden, um die o.g. friedliche Lösung auf ausschließlicher Basis des Staatsrechts in verschiedenen Zeitfragen, die sogar zwischen Staat und V2-Sekte kontrovers diskutiert werden, zu bringen.

Beurteilung der staatlichen Autorität im NT
Über die Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat enthält das NT sowohl doktrinäre als auch geschichtliche Aussagen. Christus selbst erwähnte mehrfach, daß es sich hierbei um getrennte Bereiche handelt, wenngleich beide Gott als ihren Ursprung haben. Der Staat ist allgemeiner Natur, ihm gehört man von Geburt an; die Kirche ist spezieller Natur, ihr gehört man erst durch die Taufe an. Die Kirche hat das ewige Seelenheil der Menschen im Auge, wobei natürlich die leibliche Fürsorge für Hilfsbedürftige eine wichtige Aufgabe ist. Der Staat hat das zeitliche Wohl der Menschen im Auge, wobei natürlich den Bürgern der Weg zum ewigen Seelenheil erleichtert werden muß.
Die Pflichten, die der Bürger dem Staat gegenüber hat, betreffen deshalb oft völlig andere Bereiche als die Pflichten, die derselbe Bürger Gott gegenüber hat: "Darauf gingen die Pharisäer hin und faßten den Beschluß, ihn mit einer Äußerung zu fangen. Sie schickten ihre Schüler zusammen mit den Herodianern zu ihm und ließen sagen: "Meister, wir wissen, du bist wahrhaft, du lehrst den Weg Gottes der Wahrheit gemäß und fragst nach niemand; denn du siehst nicht auf das Ansehen der Menschen. So sage uns denn deine Meinung: Ist es erlaubt, dem Kaiser Steuer zu zahlen oder nicht?" Jesus durchschaute ihre Bosheit und sagte: "Ihr Heuchler, was versucht ihr mich? Zeigt mir die Steuermünze!" Sie reichten ihm einen Denar. Jesus fragte sie: "Wessen Bild und Aufschrift ist das?" Sie sagten ihm: "Des Kaisers." Da sagte er zu ihnen: "Gebt also dem Kaiser, was dem Kaiser gehört, und Gott, was Gott gehört." Als sie das hörten, staunten sie. So ließen sie von ihm ab und gingen davon" (Mt 22,15-22).
Christus schließt nicht kategorisch aus, daß es zu unlösbaren Konflikten zwischen den Pflichten dem Staat und den Pflichten Gott gegenüber kommen kann: "Man wird euch den Synagogen und Kerkern überliefern und vor Könige und Statthalter schleppen um meines Namens willen. Da wird euch Gelegenheit gegeben, Zeugnis abzulegen" (Lk 21,12). Besonders problematisch wird die Gesetzeshörigkeit, wenn man auf die Verurteilung Christi schaut: "Die Juden erwiderten ihm [i.e. Pilatus]: 'Wir haben ein Gesetz, und nach dem Gesetz muß er sterben; denn er hat sich für den Sohn Gottes ausgegeben. Als nun Pilatus dieses Wort vernahm, fürchtete er sich noch mehr. Er ging in das Amtsgebäude zurück und fragte Jesus: 'Woher bist du?' Jesus gab ihm aber keine Antwort. Da sagte Pilatus zu ihm: 'Mit mir sprichst du nicht? Weißt du nicht, daß ich die Macht habe, dich freizugeben, und die Macht habe, dich kreuzigen zu lassen?' Jesus erwiderte: 'Du hättest keinerlei Macht über mich, wenn sie dir nicht von oben gegeben wäre. Deswegen hat der die größere Schuld, der mich dir übergeben hat'" (Joh 19,7-11).
Christus sah Unterordnung unter die staatliche Gewalt und Vermeidung öffentlichen Ärgernisses nicht als oberste moralische Maxime, z.B. als die Pharisäer ihm mitteilten: "Geh weg und entferne dich von hier; denn Herodes will dich töten", antwortet er: "Geht hin und bestellt diesem Fuchs: Siehe, ich treibe Teufel aus und vollbringe Heilungen heute und morgen; erst am dritten Tag bin ich damit fertig. Aber heute, morgen und übermorgen muß ich wandern; denn es geht nicht an, daß ein Prophet anderswo als in Jerusalem den Tod findet. Jerusalem, Jerusalem! Du mordest die Propheten und steinigst, die zu dir gesandt sind! Wie oft wollte ich deine Kinder sammeln wie eine Henne ihre Küchlein unter ihre Flügel, aber ihr habt nicht gewollt!" (Lk 13,31-34).
Die Apostel setzten im Gehorsam klare Prioritäten: "Voll Eifersucht erhoben sich der Hohepriester und alle seine Anhänger, die Partei der Sadduzäer [Anm.: "die sagen, es gebe keine Auferstehung", cf. Mk 12,18]. Sie legten Hand an die Apostel und ließen sie in das Staatsgefängnis werfen." Nach ihrer wunderbaren Befreiung predigen die Apostel und werden wieder dem Hohepriester vorgeführt. "Der Hohepriester verhörte sie und sagte: 'Wir haben euch doch streng verboten, in diesem Namen zu lehren. Gleichwohl erfüllt ihr Jerusalem mit eurer Lehre und wollt das Blut dieses Menschen über uns bringen.' Petrus und die andern Apostel erwiderten: 'Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen. Der Gott unserer Väter hat Jesus auferweckt, den ihr ans Kreuzesholz gehängt und getötet habt. Ihn hat Gott zu seiner Rechten zum Herrscher und Heiland erhöht, um Israel Bekehrung und Vergebung der Sünden zu gewähren. Für diese Tatsachen sind wir Zeugen und der Heilige Geist, den Gott denen verliehen hat, die ihm gehorchen.' Bei diesen Worten gerieten jene in Wut und nahmen sich vor, sie zu töten" Der Pharisäer Gamaliel plädiert vor den Mitgliedern des Hohen Rates erfolgreich für Zurückhaltung gegenüber den Aposteln. "Dann riefen sie die Apostel herbei, ließen sie geißeln und verboten ihnen, im Namen Jesu zu reden. Darauf ließ man sie frei. Diese aber gingen voll Freude vom Hohen Rat hinweg, weil sie würdig befunden waren, um des Namens [Jesu] willen Schmach zu leiden. Sie hörten nicht auf, Tag für Tag im Tempel und in den Häusern zu lehren und die frohe Botschaft von Jesus als dem Messias zu verkünden" (Apg 5,17f. 27-33. 40-42).

Pius XII. über Kirche und Staat
Das rechte Verhältnis von Kirche und Staat wurde in vielen Schreiben der Päpste thematisiert; auch der bislang letzte Papst, Pius XII. (1939-1958), hat sich bei verschiedenen Anlässen zu diesem Thema geäußert:
Als Apostolischer Nuntius in Deutschland wirkte Pacelli maßgeblich mit bei der Entstehung der Enzyklika "Mit brennender Sorge" (Über die Lage der Kirche in Deutschland) mit, die Papst Pius XI. am 14. März 1937 veröffentlichte; darin heißt es: "Er, der Herz und Nieren durchforscht (Ps. 7, 10.), ist Unser Zeuge, daß Wir keinen innigeren Wunsch haben als die Wiederherstellung eines wahren Friedens zwischen Staat und Kirche in Deutschland. Wenn aber – ohne unsere Schuld – nicht Friede sein soll, dann wird die Kirche Gottes ihre Rechte und Freiheiten verteidigen im Namen des Allmächtigen, Dessen Arm auch heute nicht verkürzt ist."
Als Papst äußerte er sich u.a.: "Zwischen den Gesetzen, die das Leben der gläubigen Christen regeln, und den Forderungen einer echten Menschlichkeit gibt es keinen Gegensatz, sondern Gemeinschaft und gegenseitige Stützung. Im Interesse der leidenden und materiell wie geistig tief erschütterten Menschheit haben Wir keinen glühenderen Wunsch als diesen: daß die gegenwärtigen Nöte vielen die Augen öffnen mögen, damit sie Jesus Christus und die Sendung der Kirche auf dieser Erde in ihrem wahren Licht sehen, und daß alle, die irdische Macht ausüben, sich entschließen mögen, der Kirche den Weg freizugeben für die Arbeit an der Formung der Generationen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Friedens. Wenn die Kirche auf der einen Seite nicht auf die Ausübung dieser ihrer Sendung verzichten kann, deren letztes Ziel es ist, hienieden den göttlichen Plan zu verwirklichen, alle Dinge, die himmlischen wie die irdischen, in Christus herzustellen, so erweist sich auf der anderen Seite ihr Wirken heute mehr als zu jeder anderen Zeit notwendig, da die traurige Erfahrung lehrt, daß die bloß äußeren Mittel und menschlichen Vorkehrungen und die politischen Auswege keine wirksame Milderung der Übel bringen, von denen die Menschheit gepeinigt wird. Belehrt gerade durch den schmerzlichen Zusammenbruch menschlichen Versuche, die Stürme zu beschwichtigen, die die Kultur in ihren Wirbel zu ziehen drohen, wenden viele mit erneuerter Hoffnung ihren Blick auf die Kirche, den Felsen der Wahrheit, auf diesen Stuhl Petri, von dem, wie sie fühlen, dem Menschengeschlecht jene Einheit der religiösen Lehre und des Sittengesetzes wiedergegeben werden kann, die zu anderen Zeiten den friedlichen Beziehungen zwischen den Völkern Bestand verlieh" (Enz. "Summi Pontificatus", 20.10.1940, zit. nach M. Chinigo (Hg.), Der Papst sagt, Frankfurt 1955, 168).
"Der katholische Priester kann nicht einfach mit einem Staatsbeamten gleichgestellt werden, der mit der öffentlichen Gewalt, einer zivilen oder militärischen Funktion betraut ist. Diese sind Angestellte oder Vertreter des Staates, sie hängen von ihm ab, vorbehaltlich des göttlichen Gesetzes, und vertreten seine rechtmäßigen Interessen. Der Staat kann daher Verfügungen über ihr Verhalten erlassen, auch in Fragen der Politik. Der Priester dagegen ist Diener der Kirche und hat eine Sendung, die sich, wie Wir schon andeuteten, auf den ganzen Umkreis der religiösen und sittlichen Pflichten der Gläubigen erstreckt und in deren Erfüllung er daher selbst verpflichtet sein kann, Ratschläge oder Belehrungen zu erteilen, die auch das öffentliche Leben betreffen. Nun ist es einleuchtend, daß eventuelle Mißbräuche einer solchen Sendung nicht einfachhin dem Urteil der Staatsgewalt überlassen werden können; sonst würden die Seelsorger zusätzlich noch Behinderungen oder Belästigungen ausgesetzt, die von Gruppen, die der Kirche nicht wohlgesinnt sind, unter dem billigen Vorwand verursacht würden, den Klerus von der Politik trennen zu wollen. Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten (Ansprache 16.03.1946; a.a.O. 265).
"Dem Papst aber sind göttliche Verheißungen gegeben. Auch in seiner menschlichen Schwachheit ist er unbesiegbar und unerschütterlich. Als Verkünder der Wahrheit und Gerechtigkeit, als Prinzip der Einheit der Kirche brandmarkt er Irrtümer, alle Formen von Götzendienst und Aberglauben; er verurteilt die Ungerechtigkeiten und ladet alle zu Mildtätigkeit und Tugend ein. Darf er also schweigen, wenn in einer Nation die Kirchen durch Gewalt und List von Rom, dem Zentrum der Christenheit, mit dem sie verbunden sind, losgerissen werden, wenn man alle griechisch-katholischen Bischöfe gefangensetzt, weil sie sich weigern, von ihrem Glauben abzufallen, wenn man Priester und Gläubige verfolgt, weil sie es von sich weisen, sich von ihrer wahren Mutter, der Kirche, zu trennen? Darf der Papst schweigen, wenn den Eltern das Recht, die eigenen Kinder zu erziehen, von einer Minderheitsregierung genommen wird, die sie von Christus entfernen will? Darf der Papst schweigen, wenn ein Staat die Grenzen seiner Zuständigkeit überschreitet und sich die Macht anmaßt, die Diözesen aufzuheben, die Bischöfe abzusetzen, die kirchliche Organisation umzustürzen und sie auf einen Zustand zurückzuführen, der unter den Mindestforderungen liegt, die für eine wirksame Seelsorge gestellt werden müssen. Darf der Papst schweigen, wenn es so weit kommt, daß man einen Priester mit Kerker bestraft, weil er bezichtigt wird, er habe das heiligste und unverletzlichste der Geheimnisse nicht verletzen wollen, das Geheimnis des Bußsakraments? Ist dies alles vielleicht unrechtmäßige Einmischung in die politischen Machtbefugnisse des Staates? Wer könnte das redlicherweise behaupten?" (Ansprache an die Bevölkerung von Rom, 2. Februar 1949; a.a.O. 305).
Zur Internationalisierung des Privatrechts bei der Vereinigung Europas: "Wir empfehlen die folgenden drei Punkte: Zuerst den immer aufmerksameren und wirksameren Schutz aller jener, die seiner in höherem Maße bedürfen, insbesondere die verlassenen Kinder und die alleingebliebenen Frauen; ihnen gegenüber vor allem müßte sich der Gesetzgeber nach dem Vorbild des Familienvaters und der Mutter verhalten. An zweiter Stelle: Vereinfachung des juristischen Status aller jener, die aus Familiengründen gezwungen sind, sich häufig und regelmäßig von einem Land in ein anderes zu begeben. Schließlich: Anerkennung und direkte und indirekte Verwirklichung der ursprünglichen Menschenrechte, die, insofern sie der menschlichen Natur innewohnen, immer dem allgemeinen Interesse entsprechen, ja sogar als dessen wesentliche Elemente aufzufassen sind. Daher hat der Staat die Pflicht, sie zu schützen, zu fördern darauf hinzuwirken, daß sie in keinem Fall einer vorgeblichen Staatsraison geopfert werden können" (Ansprache an den 1. Kongreß für internationales Privatrecht, 15. Juli 1950; a.a.O. 326).

Staat und Staatsgewalt
16 Jahre nach dem Tod des DDR-Regimekritikers Robert Havemann hat der BGH kürzlich den Freispruch des Landgerichts Frankfurt/Oder für vier DDR-Juristen vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung aufgehoben. Nach Ansicht des LG haben die DDR-Juristen (zwei Richter, eine Staatsanwältin und ein Staatsanwalt) bei Havemann nur "die übliche Praxis in der Justiz der DDR" angewendet; der BGH hingegen macht geltend, daß die Menschenrechte Havemanns in einer Scheinjustiz verletzt worden seien. Wie immer der Prozeß nun weitergehen wird - es scheint, daß auch der BGH eine Staatsverfassung nicht immer als unangreifbare höchste Instanz wertet.
Z.Zt. sorgen die Entwicklungen in China für internationale Proteste: Regimekritiker werden zu hohen Haftstrafen verurteilt, der Staat unterbindet auf brutale Weise alles, was die Richtigkeit seiner Willkürakte in Frage stellt. Immanent, d.h. nur im Rahmen der chinesischen Verfassung gesehen, handelt der Staat einwandfrei; auch hier muß man eine höhere Autorität als die Staatsautorität voraussetzen, wenn man gegen die Handlungsweise der chinesischen Regierung protestieren will.

Die Beurteilung der Staatsgerechtigkeit durch die Konzilssekte
Das Urteil des BVG, demzufolge der bayerische Sonderweg im Abtreibungsrecht weitgehend als verfassungswidrig verboten wurde, erntete sowohl von Karl Lehmann als auch von der Juristenvereinigung "Schutz des Lebens" "scharfe Kritik" (s. Nachrichten vom 10.11.1998). Wie immer diese "scharfe Kritik" ausgesehen haben mag - es scheint, daß auch Lehmann und Konsorten das höchste staatliche Gericht nicht immer als unangreifbare höchste Instanz werten.
Diese Vermutung wird durch andere Fakten erhärtet. Mit der Diskussion um die Einführung der Mörderpille "RU486" ("Mifegyne") äußerten sich einige Konzilsfunktionäre über die Rechtsgrundlage von Abtreibungen im allgemeinen. Nachdem die hessische Frauenministerin Barbara Stolterfoht sich positiv über die Mörderpille (das "Medikament", d.h. Heilmittel gegen die Krankheit Mensch) geäußert hatte, konterte Franz Kamphaus, der Okkupant von Limburg, am 23.12.1998: "Frau Ministerin Stolterfoht müßte wissen, daß in Deutschland jeder Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist. Mit der Infragestellung des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes des werdenden Lebens stellt sich die Ministerin selbst in Frage." Ähnlich tönte auch Joachim Meisner, der Okkupant von Köln, gegenüber der Bild-Zeitung anläßlich der positiven Worte von Bundeskanzler Gerhard Schröder über die Mörderpille: "Es stellt einen einmaligen und skandalösen Vorgang dar, daß der Regierungschef eines Landes durch seine persönliche Intervention die Einführung eines Mittels zur rechtswidrigen Tötung ungeborener Kinder ermöglicht." Georg Sterzinsky, Okkupant von Berlin, charakterisierte jegliche Form von Abtreibung als "eine Tat, die ja nicht rechtmäßig genannt werden könne".
In Wahrheit ist aber gemäß deutscher Rechtslage so gut wie jede Abtreibung nicht rechtswidrig, sondern legal, die Konzilsfunktionäre sagen also die Unwahrheit. Weder beherzigen sie die Bestimmungen des §218 StGB, noch nennen sie ein Gesetz, das Abtreibungen im allgemeinen als rechtswidrig verwirft. Man muß den Konzilsfunktionären aber insofern zustimmen, als das Grundrecht ja den Schutz der Würde des Menschen versichert, und daher die Rechtsprechung gegen dieses Grundrecht verstößt. Wer diese offensichtliche Wahrheit aber so unbefangen ausspricht, der könnte es sich ja mit dem Staat verscherzen, und deshalb verstricken sich die Okkupanten lieber in Lügen. Lügen? Nun, zumindest Karl Lehmann kennt den §218, denn bei einem Statement in einer Expertenrunde zum Thema "Der neue Paragraph 218a - ein weltliches und kirchliches Dilemma?" beim 2. Mainzer Fortbildungskongreß "Pränatale Medizin. Fetale Zustands- und Fehlbildungsdiagnostik heute" am Samstag, 12. Dezember, meinte Lehmann lt. "Bistumsnachrichten", "es mehrten sich Anzeichen dafür, daß unter diesen Voraussetzungen eine höchst problematische Selektion stattfinde. Dafür würden weniger medizinische oder genetische, sondern vorwiegend soziale Kriterien benutzt: "Dieses Kind nicht, vielleicht später ein anderes". Die Tötung durchschnittlich gesunder Kinder werde aufgrund der eigenständigen und freien Entscheidung der Frau geduldet."
Abtreibung ist so gut wie immer rechtlich einwandfrei, wenn man die staatliche Gesetzgebung anwendet; Abtreibung ist immer rechtswidrig, wenn man das Naturrecht anwendet. Wenn man nur denjenigen Staat als Rechtsstaat anerkennt, der vollumfänglich das Naturrecht als Maxime befolgt, dann erfüllt Deutschland nicht alle Ansprüche, die man an einen Rechtsstaat stellen muß, weil das Naturrecht, das jedem Menschen grundsätzlich das Recht auf Leben zuerkennt, in schwerer Weise mißachtet wird. Wer uns nicht glaubt, kann es ja darauf ankommen lassen, wie das deutsche Volk, das ohne Rücksicht auf das Naturrecht auf die Gesetzgebung pocht, vor dem Richterthron Gottes dastehen wird - es ist dann allerdings etwas spät für eine Korrektur.

Menschenrechte in der V2-Sekte
Die V2-Splittergruppe "Wir sind Kirche" trat kürzlich zum 50. Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 mit den üblichen antichristlichen Forderungen auf. In einer Presseerklärung äußerte sich WSK-Sprecher Christian Weisner, "daß die römisch-katholische Kirche eine der letzten christlichen Kirchen ist, die selber noch die Ge-schlechterapartheid praktiziert sowie das Recht auf Ehe und Familie ihren Priestern lebenslang verweigert".  [...] Menschenrechte in der Kirche heißt auch ganz konkret: Mehr echte Partizipation von nicht geweihten Gläubigen an der Beschlußfassung in der Kirche und die Förderung der Rechtsgleichheit aller Gläubigen, egal ob diese Kleriker oder Kirchenvolk sind. Als besonders dringend erachtet die KirchenVolksBewegung und mit ihr eine übergroße Mehrheit aller Gläubigen eine ehrliche theologische Diskussion über die Teilnahme von Frauen am gesamten kirchlichen Leben, wenn die Kirche die „Zeichen der Zeit“ nicht überhören will. Auch die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie die Überarbeitung des kirchlichen Eherechts sind schon lange überfällig, um die Diskrepanz zwischen Kirchenrecht und dem Rechtsgefühl der heutigen Gesellschaft nicht noch größer werden zu lassen. Die nach Art. 23 der Menschenrechtskonvention geforderte Freiheit zur Bildung von Berufsvereinigungen ist in der katholischen Kirche bisher ebenfalls nur unzureichend gegeben. So, wie die KirchenVolksBewegung sich mit allen Verfolgten solidarisiert, fordert sie dazu auf, sich in glei-cher Weise mit allen in der Kirche Verfolgten zu solidarisieren,  wie z.B. ganz aktuell mit dem Jesuitenpater Jacques Dupuis an der Päpstlichen Universität Gregoriana, gegen den ein Lehrbeanstandungsverfahren vorbereitet wird."
Also, so einen Müll darf jeder völlig ungestraft von sich geben, ja er kriegt dafür sogar noch besondere Befugnisse zugeschoben. Die V2-Sekte degradiert die Kirche zu einer Firma, die sich den Zeitumständen, der tagesaktuellen Mehrheitsmeinung anpassen muß (Roncalli propagierte ja das "Aggiornamento", die "Verheutigung" der Lehre) und bei deren Entscheidungen Gott rein gar nichts zu melden hat. Wer jetzt aber - wie KzM - wirklich für Grundrechte eintritt, insbesondere das Recht darauf, die Wahrheit kennenzulernen und zu sagen, mit dem machen die Konzilsfunktionäre kurzen Prozeß.

Heute Deutschland, morgen die ganze Welt
Der deutsche Staat beendete durch konkludentes Handeln sämtliche geltenden Verträge mit der katholischen Kirche, als er zuließ, daß die Konzilssekte die Okkupation durchführte. Nun gibt es also weitreichende Zusammenarbeit zwischen Staat und Konzilssekte, sei es nun bei Kindergärten, Schulen oder Universitätsfakultäten, bei Krankenhäusern oder auch in der umstrittenen Beteiligung der Konzilssekte an der Liberalisierung der Abtreibung (durch Ausstellen des "Beratungsscheines"). Der Staat hilft der V2-Sekte bei der Einziehung der sog. Kirchensteuer. Die Staatsmänner bezeichnen die V2-Sekte öffentlich als "römisch-katholische Kirche". Wie sollte das ganze aussehen, wenn der Staat nun uns Recht geben würde?
Die V2-Sekte ist ein prima Partner, wenn es um die Abschaffung christlicher Werte geht: Anerkennung sodomitischer Verbindungen, Legalisierung der Abtreibung, Religionsfreiheit - alles, was mit der katholischen Kirche nicht zu machen wäre, läßt sich mit der V2-Sekte verwirklichen.
Sollte Deutschland es wagen, uns Recht zu geben, oder auch nur stillschweigend dulden, daß wir uns als römisch-katholischer Priester bezeichnen und dementsprechend handeln, würde das zunächst die Beziehung zwischen Staat und Konzilssekte in Deutschland belasten. Wie immer das Urteil ausfällt, wir werden alle Mittel ausschöpfen, es mitsamt Kommentar überall bekannt zu machen. Sollte es ein gerechtes Urteil sein, dann wird man auch international, bis in den Vatikan hinein, darüber nachdenken müssen. Es ist schwer abzuschätzen, wie die Resonanz sein wird, aber das Urteil kann ja unmöglich "rein deutsch" sein, weil es sich ja um die katholische, d.h. weltweite und allgemeine Kirche handelt. Es ist nicht abzusehen, welche Folgen ein gerechtes Urteil weltweit hätte.

Die Pflicht des Priesters
Der Priester ist ein "zweiter Christus"; er hat Anteil am ewigen Priestertum Christi; wenn er die Sakramente spendet, handelt er "in persona Christi". Damit ist der Priester auch ganz besonders dazu berufen, wie Christus zu leben. Christus sagt über sich: "Ich bin der gute Hirt. Der gute Hirt gibt sein Leben für die Schafe. Der Mietling [aber], der nicht Hirt ist, dem die Schafe nicht gehören, läßt die Schafe im Stich und flieht, wenn er den Wolf kommen sieht. Und der Wolf fällt die Schafe an und zersprengt sie. [Der Mietling flieht], weil er eben ein Mietling ist und ihm an den Schafen nichts liegt. Ich bin der gute Hirt. Ich kenne die Meinen, und die Meinen kennen mich, wie mich der Vater kennt und ich den Vater kenne. Ich gebe mein Leben für die Schafe" (Joh 10,11-15).
Der Priester muß nicht jeden Gerichtsprozeß gewinnen, aber er muß dafür sorgen, daß jeder die Wahrheit erkennen kann. Wir werden also auf unsere Domain nicht verzichten Zum einen gibt es keinen einzigen Grund (außer eben dem Faustrecht), mit dem die Konzilssekte ihren Anspruch auf den Titel katholisch rechtfertigen könnte, deshalb greift sie zur brutalen Gewalt. Zum anderen steht zuviel auf dem Spiel, i.e. das Seelenheil derer, die durch die Konzilssekte an der Nase herumgeführt werden, und wenn wir jetzt klein beigäben, verlören wir an Glaubwürdigkeit und würden als nächstes gezwungen, unseren Status als römisch-katholischer Priester zu verschweigen. Principiis obsta - Wehre den Anfängen! Hätte man doch vor 40 Jahren dies bedacht!

Eine Frage des Geldes
In einem Interview Anfang der 90er Jahre wurde Joachim Meisner gefragt, wieviel er denn so als "Erzbischof von Köln" pro Monat verdient. Wenn wir uns recht erinnern (andernfalls bitten wir um Korrektur), antwortete er mit: "7 000,- DM Netto". Das dürfte seine regelmäßige Gehaltszahlung sein; unklar ist, ob er ein 13. Gehalt bekommt, wieviel er durch Meßstipendien o.ä. verdient und wieviel er von diesem Geld für die Lebenshaltungskosten (Miete, Haushaltsführung, Versicherungen etc.) aufwenden muß.
Zum Vergleich: Bei unserer Weihe erhielten wir - auf eigenen Wunsch - den Weihetitel "patrimonium", d.h. wir leben von dem elterlichen Geld und haben kein "Gehalt", ebensowenig eine Krankenversicherung o.ä. Die Meßstipendien, von der Kirche ohnehin nur als Zubrot gedacht, sind keine gesicherte Finanzquelle, und wenn wir im Monat 400,- bis 500,- DM an Zuwendungen aus Meßstipendien erhalten, haben wir bereits Glück gehabt. Damit ist aber eine Lebensführung fast unmöglich, d.h. ohne Erbvermögen wären wir ein Fall für die Sozialhilfe. Wenn diese Gruppe von Spitzenverdienern gegen uns klagen sollte, ist noch die Frage, ob sie aus ihrer Privattasche oder z.B. aus der Portokasse ihre Rechtsanwälte (Plural!) bezahlen wird. Da wir angesichts des vermutlichen Ausgangs des Prozesses etwa für einen Rechtsanwalt (Singular!) nicht unser Erspartes zu verschleudern bereit sind, blieben wir spätestens dann auf der Strecke, wenn uns das Gericht zwingen sollte, einen Rechtsanwalt zu bezahlen. Aber bereits die voraussichtlichen Gerichtskosten der Prozeßeröffnung würden wohl den finanziellen Overkill bedeuten.
KzM ist eine reine Investitionsangelegenheit, es verfolgt keine finanziellen Interessen, sondern ist als seelsorglicher Einsatz des uns zur Verfügung stehenden Geldes zu verstehen. Wir setzen quasi unsere Talente ein, um später vor dem Richterthron Gottes bestehen zu können. Die V2-Sekte dagegen hat ja mit Auferstehung oder Jüngstem Gericht nichts am Hut, hier zählt nur die innerweltliche (finanzielle?) Seite. Was die Konzilsfunktionäre sich genau erhoffen, wissen wir zwar nicht, aber vielleicht spielt die Sorge eine Rolle, durch KzM könnte jemand von der Wahrheit Wind bekommen und das diabolische Spiel der V2-Sekte durchschauen, woraus Rückgänge in den "Kirchensteuer"-Einnahmen resultieren könnten. Da sich die V2-Leute vermutlich nicht gerne den Kaviar vom Baguette nehmen lassen, könnte ihr Anschlag auf KzM auch finanzielle Hintergründe haben.
Übrigens geht es beim Delikt des "Domain-Grabbing" ja meist um finanzielle Dinge: Wenn z.B. eine Privatperson einen Markennamen für sich registrieren läßt, so kann er z.B. damit Geld verdienen, daß er die registrierte Domain an die betreffende Firma verkauft, oder dadurch, daß er Werbebanner auf seiner Seite, die von vielen Internetnutzern "fälschlicherweise" aufgerufen wurde, positioniert und sich dafür Gebühren zahlen läßt. Bei KzM zahlen wir nur zu; eine Änderung unserer Versorgungslage ist nicht beabsichtigt.
24.07.1999: s. auch die Links:
Kaiser und Gott - Die deutsche Justiz zwingt die Bürger zum Bekenntnis der Irrlehre eines "häretischen Katholizismus";
Schranken der Staatsgewalt - Die deutsche Justiz dringt unbefugt und gewaltsam in das Gebiet der Kirche ein.

Epilog
Der Ober-Pseudo-Bischof Karl Lehmann hat - vielleicht wegen des bevorstehenden Vernichtungsschlages gegen die katholische Kirche - einige "Gedanken zu Weihnachten" zu Papier gebracht unter der Überschrift: "Erbarmen in einer kalten Welt". Da die Konzilssekte gerade jetzt wieder ein klares Beispiel ihrer Erbarmungslosigkeit geben will, muß die Verlogenheit dieser Worte besonders erschüttern. Auch hier kommt wieder die grundlegende Häresie und Blasphemie der Konzilssekte zur Sprache, daß Gott der Vater der Unordnung sein soll. Mit einem Zitat aus Lehmanns Gelaber wollen wir schließen; ob er sich selbst und seiner Sekte das Urteil spricht, werden wir beim Jüngsten Gericht endgültig wissen:

"Jesus selbst, der von Anfang bis zum Ende (vgl. den Kindermord des Herodes und den Tod am Kreuz) in eine erbarmungslose Welt kommt, bringt in seiner "verrückten" Liebe, die alles auf den Kopf stellt, in diese Welt das Erbarmen Gottes. Im Licht des Erbarmens haben alle Menschen die gleiche Würde. Allein sie kann uns letztlich anspornen, mehr Gerechtigkeit in der Welt zu verwirklichen. Es ist nicht umgekehrt, wie wir oft denken, daß das Einfordern der Rechte von sich aus allein alles erreichen kann. "Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit ist Grausamkeit; Barmherzigkeit ohne Gerechtigkeit bedeutet Zerfall." (Thom[a]s von Aquin) Eine Welt ohne Erbarmen wäre eine Welt kalter Gerechtigkeit. Die sich erbarmende Liebe Gottes, die mit Weihnachten sichtbar und greifbar in die Welt gekommen ist, ist in Wahrheit die stärkste revolutionäre Kraft der Welt. Sie kann auf die Dauer am meisten spröde und unbewegliche Strukturen der Macht aus den Angeln heben und so die Beziehungen unter den Menschen positiv verändern. Brutale Zerstörung hat keine Zukunft."

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