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Die Unfehlbarkeit der Kirche
Jesus verheißt den Aposteln: "Der Beistand aber, der Heilige
Geist, den der Vater in meinem Namen senden wird, der wird euch alles andere
lehren und euch an alles erinnern, was ich euch gesagt habe" (Joh 14,26).
Die Wahrheit kommt also von Gott und ist alleine der römisch-katholischen
Kirche zugesprochen.
Im Gleichnis vom Sämann ist aber auch von der Möglichkeit
die Rede, die von Gott geschenkte Wahrheit zu verlieren: "Die an dem Weg
sind jene, in die das Wort gesät wird: wenn sie es hören, kommt
sogleich der Satan und nimmt das Wort weg, das in ihre Herzen gesät
war" (Mk 4,15).
In dem allgemeinen Irrglauben der V2-Sekte findet nun eine Vertauschung
zwischen Gott und Teufel statt, wenn es im V2-Text heiß, der "Geist
Christi" habe "sich gewürdigt", die "getrennten Kirchen ... als Mittel
des Heiles zu brauchen" (UR I,3, zit. nach K. Rahner, H. Vorgrimler, Kleines
Konzilskompendium, Freiburg
(19)1986, 233). Gott soll also der Vater der Lüge sein: Die V2-Sekte
strotzt nur so von Blasphemien und Häresien dieser Art.
Die V2-Sekte weist kein einziges der vier wesentlichen Merkmale der
Kirche Christi auf (una, sancta, catholica et apostolica ecclesia). Wer
die V2-Sekte als Kirche Christi anerkennt, spricht damit der Kirche Christi
die Unfehlbarkeit ab. Diese Thematik ist bereits so oft angesprochen worden
und auch in den grundlegenden Texten von KzM erklärt, so daß
wir hier nicht weiter darauf einzugehen brauchen.
Verteidigung als beständige Aufgabe der Kirche
Es gab immer Personen, die der Kirche ihre Daseinsberechtigung absprachen.
Da wären ganz am Anfang sowohl die Juden zu nennen, die Jesus nicht
als den Messias anerkennen wollten, und aus deren Reihen die Hinrichtung
Christi betrieben wurde, als auch der Staat, der im Christentum eine Bedrohung
für seine Willkürherrschaft sah. Die Kirche befand sich dementsprechend
immer in einer Verteidigungssituation, was dann im 18. Jh. zur Ausbildung
der Apologetik (Fundamentaltheologie) geführt hat. Die Apologie ("Verteidigung")
gehört wesentlich zum Christentum, und so schreibt der Apostel Petrus:
"Christus aber, den Herrn, haltet heilig in euren Herzen, allzeit bereit
zur Verantwortung (pros apologian) gegenüber einem jedem, der von
euch Rechenschaft (logon) fordert über die Hoffnung, die ihr in euch
tragt" (1 Petr 3,15). Der Glaube ist nicht unlogisch (alogos); cf. die
Aussagen über Irrlehrer und Sittenlose: "Sie sind wie die unvernünftigen
Tiere (aloga zoa), die von Natur aus nur dazu da sind, gefangen und getötet
zu werden. Diese Menschen lästern, was sie nicht verstehen, und werden
wie diese im Verderben untergehen" (2 Petr 2,12); "Diese aber lästern
alles, was sie nicht verstehen, und finden in dem, was sie durch den Naturtrieb
wie das vernunftlose Vieh (aloga zoa) verstehen, ihr Verderben" (Jud 10).
In der Apologetik unterscheidet man im wesentlichen drei Perioden:
"I. Periode (I.-8. Jahrh.): Rechtfertigung gegen die antike Weltanschauung,
wie sie das Juden- und Heidentum darstellte.
II. Periode (8.-15. Jahrh.): Kampf des Christentums gegen Verfälschung
seiner Lehre von seiten des Arabismus und Humanismus.
III. Periode (15.-20. Jahrh.): Kampf des Katholizismus gegen die Reformation,
den Deismus, Materialismus und Rationalismus" (J. Brunsmann, Lehrbuch der
Apologetik, Bd. I, Wien 1930, 15).
Über die Christenverfolgungen der ersten Jahrhunderte heißt
es dort: "Die Christen litten und duldeten. Mit physischer Gewalt durften
und konnten sie ihren Feinden nicht entgegentreten, ihr einziger Schutz
waren die Waffen des Geistes" (a.a.O. 18). Eine der bekanntesten theologischen
Schriften des Mittelalters ist die "Summa philosophica de veritate catholica
contra gentiles" ["Philosophische Summe über die katholische Wahrheit
gegen die Heiden", oft einfach nur "Summa contra gentiles" genannt] von
Thomas von Aquin (1225-1274); auch hier setzte die Kirche nicht auf Konfliktlösung
per Henker, sondern auf die Waffen des Geistes. Durch die freigeistigen
Strömungen der letzten Jahrhunderte, in der Gestalten wie der Freimaurer
J.G. Fichte gegen die Kirche kämpften, was zu freimaurerisch inspirierten
Staatsverfassungen überall auf der Welt und schließlich zur
Sedisvakanz des Stuhles Petri geführt hat, als der Freimaurer Roncalli
sich als "Papst Johannes XXIII." ausgab, steht die Kirche heute wieder
schutzlos und klein da wie zu Beginn und setzt der feindlichen Übermacht
die Waffen des Geistes entgegen.
Ja, aber hat die Konzilssekte denn in ihrer "theologischen" Ausbildung
nicht noch immer das Fach "Fundamentaltheologie"? Dem Namen nach existiert
das Fach zwar noch, aber ein Blick auf einen dieser "Fundamentaltheologen",
Hansjürgen
Verweyen, dürfte genügen, um die eigentliche Aufgabe dieses
Faches in der V2-Sekte zu durchschauen: Die Fundamente sollen nicht mehr
verteidigt, sondern bekämpft werden. "Fundamentaltheologie" in der
V2-Sekte ist die vollständige Pervertierung des katholischen Faches
"Fundamentaltheologie", wie ja auch der "Dogmatiker"
Karl
Rahner nicht die Dogmen erklärte, sondern bestritt. Mutatis mutandis
kann man diese Pervertierung der katholischen Wissenschaft in den V2-Varianten
aller katholischer Fächer (Moraltheologie, Kirchenrecht, Liturgik
etc.) nachweisen.
Der Ankläger von uns und unserer Brüder
Als Kläger tritt die "Deutsche Bischofskonferenz" auf, also ein
Verein, der mit seinem Namen suggerieren möchte, daß er aus
Bischöfen besteht, obwohl doch in Wahrheit kaum einer der Mitglieder
eine Bischofskonsekration besitzt und bestenfalls die meisten Mitglieder
nur Priester sind (s. "Abschied vom Priestertum").
Der Vorsitzende, Karl Lehmann (Mainz), ist nie konsekriert worden, ebensowenig
so bekannte Leute wie Walter Kasper (Rottenburg-Stuttgart); soweit uns
bekannt, ist Johannes Degenhardt (Paderborn) der erste, der die V2-"Bischofsweihe"
erhalten hat. Eigentlich wäre es unser Recht (und damit auch unsere
Pflicht), Anzeige gegen die V2-Sekte wegen Betrugs zu erstatten, doch ist
die Aussicht auf ein akzeptables Urteil so dermaßen gering, daß
wir davon Abstand nehmen.
Mildernde Umstände
Im Prozeß gegen die 69jährige schweizerische Sektenführerin
"Erika Bertschinger-Eike", Künstlername "Uriella" oder auch "Sprachrohr
Gottes" (cf. dazu M. Buchberger (Hg.), Kirchliches Handlexikon, Bd. 2,
München 1912, 2525, Artikel "Uriel": In der jüdischen Apokalyptik
einer der vornehmsten Engel (cf. Tob 12,15), Verkünder göttlicher
Geheimnisse, vielleicht nur Dienstname verschiedener Engel. Gegen den Gebrauch
des Engelnamens Uriel ergingen kirchliche Verbote auf einer Römischen
(745) und einer Aachener Synode (789).) wegen Steuer- und Zollabgabenhinterziehung
gab es ein außergewöhnliches mildes Urteil: Obwohl die Sektenführerin
nach Ansicht des Gerichts dem Staat einen Gesamtschaden von über 1,6
Millionen Mark zugefügt hat, muß sie nicht nur nicht ins Gefängnis
(es gibt nur eine Bewährungsstrafe von weniger als zwei Jahren), sondern
muß auch nur DM 100 000 an verschiedene gemeinnützige Organisationen
zahlen.
Interessant ist dabei v.a. die Begründung für dieses milde
Urteil: Außer einer gewissen Geständigkeit bei der Angabe diverser
Hinterziehungen hielten die Richter ihr zugute, daß sie sich anscheinend
wirklich für ein Sprachrohr Gottes hält. Nun kann es ja tatsächlich
Verwirrte geben, die meinen, Gott habe sie als besonderes Werkzeug auserkoren,
etwa die "Arme-Seelen-Mutter" Simmer, die besonders bei "traditionalistischen"
V2-Sektierern hoch im Kurs steht. Wir bezweifeln stark, daß sich
die "deutschen Bischöfe" wirklich für katholische Bischöfe
halten. Je höher der Grad der Einweihung in die Konzilssekte ist,
desto schwieriger wird es für die Eingeweihten zu ignorieren, in welchem
Verein sie gelandet sind - ganz ähnlich wie bei den Freimaurergraden.
Seminaristen, die die katholische Kirche nicht mehr kennengelernt haben
und ihr "theologisches" Studium noch nicht abgeschlossen haben, darf man
in Einzelfällen unterstellen, daß sie wirklich nicht genau wissen,
was sie tun. Wer aber tiefer in die V2-Sekte hereintritt, etwa als Neo-Diakon
oder als Neo-Priester, der kann kaum noch Entschuldigungen für sein
Verhalten vorbringen. Wer aber bei seiner V2-"Bischofsweihe" die V2-"Weiheformel"
hört, die ja gar keine Weihe mehr bezeichnet, also ungültig sein
muß, und sich dennoch als "Bischof" ausgibt, der hat sehr schlechte
Karten, wenn er seine Ahnungslosigkeit glaubhaft machen will, um dem Vorwurf
der arglistigen Täuschung zu entgehen.
Was wir wirklich einräumen, ist eine gewisse Härte in der
Sprache von KzM, sowohl wenn es um die V2-Sekte, als auch wenn es um den
Staat geht. Volksverhetzung wird wohl niemand in unsere Texte hineininterpretieren,
allerdings möglicherweise eine Geringschätzung der öffentlichen
Autorität. Wie aber mehrfach hervorgehoben, dienen unsere drastischen
Worte dazu, das Volk wachzurütteln, damit es nicht tatenlos zusieht,
wie es mit der Gerechtigkeit (etwa im Bereich Kindermord im Mutterleib)
bergab geht. Über die neue Regierung der Bundesrepublik Deutschland
schreiben wir z.Zt. einen Artikel.
Nach dem Ersten Weltkrieg lag Deutschland am Boden: Außer politischer
und wirtschaftlicher Schwäche wurde die Atmosphäre z.B. durch
Antisemitismus vergiftet. Hitler nutzte die Notlage Deutschlands aus -
und wir wollen unbedingt verhindern, daß Deutschland wieder in die
Hände einer vermeintlichen Heilsgestalt fällt. Viele Bundesbürger
sind schon abgestumpft, und da halten wir einen drastischen Ton für
notwendig. Wenn der Staat seine Kompetenzen überschreitet oder seinen
Pflichten in bestimmten Bereichen nicht Genüge leistet, erheben wir
unsere Stimme, bisweilen auch sehr deutlich. Manche Leute werfen Pius XII.
vor, er habe nicht energisch genug den Nationalsozialismus verurteilt,
obwohl dieser Vorwurf natürlich unsinnig ist. Jedenfalls müssen
wir gestehen, daß es manchmal schwerfällt, den rechten Ton zu
treffen, und daß wir nie beabsichtigen, irgend jemandem Unrecht zuzufügen.
An unserer Loyalität dem Staat gegenüber kann u.E. bei niemandem,
der unsere Texte aufmerksam liest, irgendein Zweifel bestehen.
Wer darf sich katholisch nennen?
Die V2-Sekte stört sich fast nie daran, wenn Gruppen, die ihr
ablehnend gegenüberstehen, sich als römisch-katholisch bezeichnen.
Bewiesen haben wir das bereits an dem Schmierblatt "Einsicht" von Eberhard
Heller, der auf jeder Frontseite seines Heftchens "römisch-katholische
Zeitschrift" schreibt, und das seit über 25 Jahren völlig unbehelligt.
Aber auch ganz andere Gruppen brüsten sich hemmungslos, sie seien
"katholisch", etwa die Sekte der Alt-Katholiken, eine Gruppe, die in Deutschland
etwa 20.000 Mitglieder zählt und aus der Ablehnung des Vatikanischen
Konzils entstanden ist. Es ist völlig klar, daß die Ablehnung
eines Konzils eine schismatisch-häretische Tat darstellt, genauso
wie die Anerkennung einer nichtkirchlichen Versammlung (z.B. "Vatikanum
2") den Ausschluß aus der Kirche zur Folge hat. Die Alt-Katholiken
schreiben auf ihrer Homepage im Internet unbekümmert:
"Das »Katholische Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland«
ist eine autonome, bischöflich-synodal verfasste, katholische Kirche,
die sich zur Vielfalt und zu den wesentlichen Lehren und Institutionen
der alten, ungeteilten Kirche des 1. Jahrtausends bekennt. Sie hat ihren
Ursprung in verschiedenen innerkatholischen Reformbewegungen. Nach dem
Ersten Vatikanischen Konzil (1870) entstanden überall im deutschsprachigen
Raum Kirchengemeinden derjenigen katholischen Christen, die die neuen Glaubenssätze
(Dogmen) von der Unfehlbarkeit des Papstes und seinem Jurisdiktionsprimat
aus ihrem Gewissen heraus nicht annehmen konnten, sondern beim alten Glauben
blieben."
Weshalb die V2-Genossen hier nicht eingreifen, hat sicherlich verschiedene
Gründe. Fest steht, daß sowohl die pseudokatholischen Subkulturen
als auch Gruppen wie die Alt-Katholiken sich wesentlich von KzM unterscheiden:
1) Diese Gruppen verbreiten antikirchliche Texte, KzM verbreitet kirchliche
Texte.
2) Diese Gruppen besitzen ein nicht unbeträchtliches personelles
und finanzielles Polster, KzM hingegen steht und fällt mit einer einzigen
Privatperson.
Wir betonen zudem nochmals, daß die V2-Sekte seit den fast drei
Jahren nichts Ernstzunehmendes gegen unsere Bezeichnung "römisch-katholischer
Priester" unternommen hat und auch seit über drei Monaten von der
Domain "katholisch.de" weiß, aber diesbezüglich nie irgendwie
Stellung bezogen hat. Schon einige Monate länger besteht die Domain
"katholisch.notrix.de"; die "Deutsche Bischofskonferenz" erhielt bis zum
bitteren Ende den V2-Newsletter von KzM, u.z. die Unterabteilung "ZSBildung";
die Hauptabteilung der DBK bestellte am 20. April 1998 den Newsletter ab
mit den Worten: "Sehr geehrter Herr Pater, bitte schicken Sie uns nicht
mehr Ihren Newsletter! DANKE! Mit freundlichen Grüßen, im Auftrag
Heike Thome." Der Anlaß war der Newsletter 10/98, in dem es einleitend
hieß: "Kirche zum Mitreden - Newsletter / Kurzadresse: http://katholisch.notrix.de
/ Neu in Ausgabe 10/98 (18.04.98)".
Der Staat und die Sekten
Es wäre fatal zu meinen, derjenige fahre automatisch auf der richtigen
Spur, der sich dem Urteil des Staates (oder einer wie auch immer gearteten
"Mehrheit") fügt. Zunächst gibt es im NT keinen Beweis für
die Richtigkeit dieser Meinung, vielmehr heißt es über die Endzeit:
"Brüder, was die Wiederkunft unseres Herrn Jesus Christus und unserer
Vereinigung mit ihm betrifft, so bitten wir euch: Laßt euch nicht
gleich aus der Fassung bringen und nicht verwirren: weder durch eine Geistesoffenbarung
noch durch einen angeblichen Ausspruch oder einen Brief von uns, als ob
der Tag des Herrn schon angebrochen wäre. Laßt euch in keiner
Weise durch irgend jemand täuschen. Zuvor muß der Abfall kommen.
Der Mensch der Gesetzlosigkeit muß offenbar werden, er, der Sohn
des Verderbens, der sich über Gott und alles Heilige erhebt. Er setzt
sich sogar in den Tempel Gottes und gibt sich als Gott aus. Erinnert ihr
euch nicht, daß ich euch das gesagt habe, als ich noch bei euch war?
Ihr wißt, was sein Hervortreten zu seiner Zeit noch aufhält.
Schon ist das Geheimnis der Gesetzlosigkeit wirksam; nur muß erst
der zurücktreten, der es noch zurückhält. Dann wird der
Gottlose sich offenbaren. Ihn wird aber der Herr Jesus durch den Hauch
seines Mundes vernichten und durch den Lichtstrahl seiner Wiederkunft verderben.
Jener tritt in satanischer Macht mit allerlei trügerischen Krafttaten,
Zeichen und Wundern und mit allem sündhaften Tun auf bei denen, die
verlorengehen. Denn sie haben die Liebe zur Wahrheit, die sie retten sollte,
sich nicht zu eigen gemacht. Deshalb schickt Gott ihnen die wirksame Kraft
der Verführung, daß sie der Lüge Glauben schenken. So sollen
alle, die der Wahrheit nicht geglaubt, sondern an der Gottlosigkeit ihr
Wohlgefallen hatten, dem Gerichte anheimfallen" (2 Thess 2,1-12). Es bleibt
nur die Vernunft, wobei auch das Vertrauen auf die Zusagen Jesu vernünftig
ist, um in der Wahrheit zu bleiben. Massenwahn hört dadurch, daß
eine große Masse davon befallen ist, nicht auf, Wahn zu sein.
Nach dieser theoretischen Erörterung ein Blick auf die Geschichte:
Eine der schwersten Bedrohungen der frühen Kirche ging von dem
Priester Arius (geb. 280) aus, nach ihm wurde die Irrlehre, daß der
Sohn nicht Gott sei, also nicht von Ewigkeit her sei und auch nicht die
gleiche Würde wie der Vater besäße, Arianismus genannt.
Der junge Athanasius (nach ihm wird das Symbolum "Quicumque" auch "Athanasianum"
genannt) ging - natürlich - mit theologischen Argumenten gegen die
arianische Irrlehre vor, und so wurden die Schriften des Arius auf dem
Konzil von Nicäa 325 verurteilt; dies fiel in die Regierungszeit von
Papst Silvester I. (314-335), dessen Fest die Kirche am 31.12. feiert.
Zunächst war die Gefahr des Arianismus gebannt, doch nach dem
Tod von Kaiser Konstantin (338) kam sein Sohn Konstantius im Osten an die
Macht, und dieser betrieb die Ausbreitung des Arianismus rigoros, wobei
vernünftige Theologen wie Athanasius unter schweren Verfolgungen zu
leiden hatten.
Der Arianismus war sicherlich schlimm und die blinde Grausamkeit der
Arianer furchtbar, dennoch hat die V2-Sekte, in der ja ebenfalls die Gottessohnschaft
Christi geleugnet wird, noch mehr zu bieten. Die beiden wichtigsten Unterschiede
zur Konzilissekte sind u.E.:
a) Arius und seine Gefolgsleute gingen tatsächlich auf theologischer
Ebene vor, d.h. sie versuchten eine Begründung für ihre Meinung
abzugeben. Der Staat (bzw. Konstantius) folgte dann blind und ohne jedes
(Schein-) Argument, aber dennoch fand immer noch eine Aussprache statt,
die bei denen, die nicht verstockt waren, auch zu einer Abschwörung
von der Irrlehre führte. Die Konzilssekte versucht noch nicht einmal,
ihre Haltung irgendwie zu begründen (und anscheinend verlangt es ja
auch keiner von ihr), sondern bricht nur eine neue Christenverfolgung vom
Zaun.
b) Die V2-Sekte lehnt summa summarum die gesamte christliche Lehre
ab und rebelliert vehement auch gegen elementare moralische Prinzipien;
es wäre Arius & Co. nicht eingefallen, z.B. die Auferstehung der
Toten zu leugnen oder Sodomie als gottgefällig zu deklarieren, was
aber in der V2-Sekte an der Tagesordnung ist.
Übrigens wurde der Arianismus durch seine massive Verbreitung
nicht zur Wahrheit, und ebensowenig hörten die Arianer durch Mitgliederzuwachs
auf, Sektierer zu sein. Die V2-Sekte kann niemals die Kirche Christi sein,
weil die Kirche Christi aus der Wahrheit lebt, die V2-Sekte dagegen aus
der Lüge.
Papst aus Fleisch und Blut
Was ist mit dem Polen im Vatikan, der sich selbst als Papst bezeichnet
und auch von mehreren Milliarden Menschen für den Papst gehalten wird?
Von 222 (Hippolyt) bis 1439 (Felix V.) gab es insgesamt 36 (sechsunddreißig)
waschechte falsche Päpste. 1998 nun laufen mindestens zehn Menschen
frei herum, die sich als "Papst" ausgeben, entweder von einer Minigruppe
im Partykeller, per Telephon von ein paar Sektierern oder angeblich von
der Dreifaltigkeit höchstpersönlich zum "Papst der römisch-katholischen
Kirche" bestimmt.
Wenn es Gegenpäpste gab, mischte sich leider, leider auch manchmal
der Staat ein, der dann festsetzte, wer denn nun wirklich Papst sei - und
da wurde es dann wirklich schlimm. Nehmen wir einmal folgendes Argument:
Der Pole sitzt in Rom (jedenfalls manchmal; oft nimmt er ja im Ausland
an irgendwelchen heidnischen Ritualen, etwa Voodoo-Zauber oder Fruchtbarkeitsriten,
teil) - die anderen nicht! Nun, mehrere Päpste regierten im Exil von
Avignon (mit Blick auf die Geschichte Israels auch als das "babylonische
Exil der Nachfolger Petri" bezeichnet) in den Jahren 1305-1376. 1328, unter
dem Pontifikat von Papst Johannes XXII., ließ sich Ludwig von Bayern
in Rom zum Kaiser krönen, erklärte Johannes XXII. für abgesetzt
und ließ das römische Volk einen neuen Papst wählen - dieser
letzte kaiserliche Gegenpapst nannte sich Nikolaus V. - von staatlicher
Autorität bestimmt, vom Volk gewählt und in Rom residierend -
und doch nicht der wirkliche Papst! - Die Deutschen haben in kirchlichen
Fragen anscheinend nicht immer eine glückliche Hand gehabt. Nach Avignon
kam es zum großen abendländischen Schisma (1378-1417): "Es gab
nun zwei Päpste, und es fragte sich, wie sich die einzelnen Länder
entscheiden würden. Diese Stellungnahme ist vornehmlich nach politischen
Gesichtspunkten erfolgt. Der avignonesische Gegenpapst fand vor allem die
Anerkennung des mit ihm verwandten französischen Königs, welcher
der mächtigste Förderer des Schismas wurde" (F. Seppelt, K. Löffler,
Papstgeschichte, München 1933, 228).
Wurde Roncalli denn nicht kanonisch, d.h. entsprechend dem kirchlichen
Recht, gewählt (anders als z.B. Nikolaus V.)? Über das Konklave
von 1958, aus dem Roncalli als vermeintlicher Papst hervorging, gibt es
nun in der Tat einige Spekulationen, v.a. im Zusammenhang mit der Gestalt
des Kardinals Giuseppe Siri, über den wir an anderer Stelle schreiben
wollen. Was auch immer im Konklave passiert sein mag, an den Früchten
kann man die V2-Sekte jedenfalls erkennen.
Widerstand gegen die Staatsgewalt - Subversion und Revolte
Im Zusammenhang mit der Revolution innnerhalb der V2-Sekte (offene
Rebellion der V2-Sektierer gegen Wojtylas Autorität, s. z.B. Gunnar
Anger), bei der sich der Bodensatz in den internationalen Gruppen "Wir
sind Kirche" sammelt, kommt seltsamerweise kaum jemand auf die Idee zu
betonen, daß die Bürger sagen könnten: "Wir sind Staat".
Die Herrschenden müssen nicht notwendig in ihrer Struktur unangreifbar
sein, ebensowenig die jeweilige Verfassung - ein eklatanter Unterschied
zur Kirche, wo die Hierarchie und überhaupt die gesamte Verfassung
tatsächlich göttlichen Ursprungs sind und nicht in Frage gestellt
werden können.
Nicht nur die Untertanen im Staat, auch die staatliche Obrigkeit hat
Pflichten: "Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das
allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle
Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und
Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und
Pflichten sorgen, die Gesete ohne persönliche Rücksichten durchführen,
die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete
aus denselben entfernen" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn
(7)1935, 164).
Blinder Gehorsam gegenüber der Staatsverfassung, konkreten Gesetzen
und den Politikern ist aber nicht erlaubt: "Gesetzen, die das Naturgesetz
oder das positiv göttliche Recht verletzen, darf man nicht gehorchen;
ihrer Ausführung darf man passiven Widerstand entgegensetzen. - Offene
Gewalt darf man in einem solchen Falle auch mit Gewalt abwenden, vorausgesetzt,
daß man begründete Hoffnung auf Erfolg hat und das Gemeinwohl
durch den Widerstand nicht noch größeren Schaden leidet als
durch die Gewalttätigkeit der Regierenden. Nach einigen Autoren ist
in höchster Not des Volkes und nach Erschöpfung aller gesetzlichen
Mittel auch Absetzung des Herrschers und Änderung der Staatsverfassung
erlaubt" (a.a.O. 166).
Als loyaler Staatsbürger beherzigen wir die Präambel zum
Grundgesetz, die lautet: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor
Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche
Einheit zu wahren und als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa
dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern
[Namen der Bundesländer], um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit
eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für
jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche
Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit
Deutschlands zu vollenden."
Das Grundgesetz dient also in seiner jetzigen Form nur "für eine
Übergangszeit". Man beachte die beiden Eckpfeiler dieser Präambel:
a) An erster Stelle steht die Verantwortung vor Gott.
b) Jeder einzelne Bürger muß nach seinen Kräften auf
die Vollendung von Einheit und Freiheit Deutschlands hinarbeiten.
Selbst wenn wir nicht in einer Demokratie leben würden, blieben
diese Prinzipien aufrecht, denn immer hat es der Mensch mit seiner Verantwortung
vor Gott und für das Gemeinwohl zu tun, völlig unabhängig
von der jeweiligen Staatsform. Selbst unter einer Tyrannei wie dem Hitler-Regime
besaßen die Bürger diese Verantwortung und waren nach ihren
Möglichkeiten zum Handeln in diesem doppelten Sinne verpflichtet.
Uns scheint es nicht, als ob der Staat samt seiner Verfassung nicht
verbesserungsfähig wäre. Sei es die Ausbreitung des Islam, sei
es die Legalität der Abtreibung, sei es Toleranz gegenüber Sodomie
- uns scheint, der § 1 des Grundgesetzes ("Die Würde des Menschen
ist unantastbar") könnte als argumentum ad hominem (d.h. nur mit Blick
auf den Menschen und ohne die eigentlich notwendige Orientierung am göttlichen
(positiven oder Natur-) Recht) eine Gesprächsgrundlage bilden, um
die o.g. friedliche Lösung auf ausschließlicher Basis des Staatsrechts
in verschiedenen Zeitfragen, die sogar zwischen Staat und V2-Sekte kontrovers
diskutiert werden, zu bringen.
Beurteilung der staatlichen Autorität im NT
Über die Auseinandersetzung zwischen Kirche und Staat enthält
das NT sowohl doktrinäre als auch geschichtliche Aussagen. Christus
selbst erwähnte mehrfach, daß es sich hierbei um getrennte Bereiche
handelt, wenngleich beide Gott als ihren Ursprung haben. Der Staat ist
allgemeiner Natur, ihm gehört man von Geburt an; die Kirche ist spezieller
Natur, ihr gehört man erst durch die Taufe an. Die Kirche hat das
ewige Seelenheil der Menschen im Auge, wobei natürlich die leibliche
Fürsorge für Hilfsbedürftige eine wichtige Aufgabe ist.
Der Staat hat das zeitliche Wohl der Menschen im Auge, wobei natürlich
den Bürgern der Weg zum ewigen Seelenheil erleichtert werden muß.
Die Pflichten, die der Bürger dem Staat gegenüber hat, betreffen
deshalb oft völlig andere Bereiche als die Pflichten, die derselbe
Bürger Gott gegenüber hat: "Darauf gingen die Pharisäer
hin und faßten den Beschluß, ihn mit einer Äußerung
zu fangen. Sie schickten ihre Schüler zusammen mit den Herodianern
zu ihm und ließen sagen: "Meister, wir wissen, du bist wahrhaft,
du lehrst den Weg Gottes der Wahrheit gemäß und fragst nach
niemand; denn du siehst nicht auf das Ansehen der Menschen. So sage uns
denn deine Meinung: Ist es erlaubt, dem Kaiser Steuer zu zahlen oder nicht?"
Jesus durchschaute ihre Bosheit und sagte: "Ihr Heuchler, was versucht
ihr mich? Zeigt mir die Steuermünze!" Sie reichten ihm einen Denar.
Jesus fragte sie: "Wessen Bild und Aufschrift ist das?" Sie sagten ihm:
"Des Kaisers." Da sagte er zu ihnen: "Gebt also dem Kaiser, was dem Kaiser
gehört, und Gott, was Gott gehört." Als sie das hörten,
staunten sie. So ließen sie von ihm ab und gingen davon" (Mt 22,15-22).
Christus schließt nicht kategorisch aus, daß es zu unlösbaren
Konflikten zwischen den Pflichten dem Staat und den Pflichten Gott gegenüber
kommen kann: "Man wird euch den Synagogen und Kerkern überliefern
und vor Könige und Statthalter schleppen um meines Namens willen.
Da wird euch Gelegenheit gegeben, Zeugnis abzulegen" (Lk 21,12). Besonders
problematisch wird die Gesetzeshörigkeit, wenn man auf die Verurteilung
Christi schaut: "Die Juden erwiderten ihm [i.e. Pilatus]: 'Wir haben ein
Gesetz, und nach dem Gesetz muß er sterben; denn er hat sich für
den Sohn Gottes ausgegeben. Als nun Pilatus dieses Wort vernahm, fürchtete
er sich noch mehr. Er ging in das Amtsgebäude zurück und fragte
Jesus: 'Woher bist du?' Jesus gab ihm aber keine Antwort. Da sagte Pilatus
zu ihm: 'Mit mir sprichst du nicht? Weißt du nicht, daß ich
die Macht habe, dich freizugeben, und die Macht habe, dich kreuzigen zu
lassen?' Jesus erwiderte: 'Du hättest keinerlei Macht über mich,
wenn sie dir nicht von oben gegeben wäre. Deswegen hat der die größere
Schuld, der mich dir übergeben hat'" (Joh 19,7-11).
Christus sah Unterordnung unter die staatliche Gewalt und Vermeidung
öffentlichen Ärgernisses nicht als oberste moralische Maxime,
z.B. als die Pharisäer ihm mitteilten: "Geh weg und entferne dich
von hier; denn Herodes will dich töten", antwortet er: "Geht hin und
bestellt diesem Fuchs: Siehe, ich treibe Teufel aus und vollbringe Heilungen
heute und morgen; erst am dritten Tag bin ich damit fertig. Aber heute,
morgen und übermorgen muß ich wandern; denn es geht nicht an,
daß ein Prophet anderswo als in Jerusalem den Tod findet. Jerusalem,
Jerusalem! Du mordest die Propheten und steinigst, die zu dir gesandt sind!
Wie oft wollte ich deine Kinder sammeln wie eine Henne ihre Küchlein
unter ihre Flügel, aber ihr habt nicht gewollt!" (Lk 13,31-34).
Die Apostel setzten im Gehorsam klare Prioritäten: "Voll Eifersucht
erhoben sich der Hohepriester und alle seine Anhänger, die Partei
der Sadduzäer [Anm.: "die sagen, es gebe keine Auferstehung", cf.
Mk 12,18]. Sie legten Hand an die Apostel und ließen sie in das Staatsgefängnis
werfen." Nach ihrer wunderbaren Befreiung predigen die Apostel und werden
wieder dem Hohepriester vorgeführt. "Der Hohepriester verhörte
sie und sagte: 'Wir haben euch doch streng verboten, in diesem Namen zu
lehren. Gleichwohl erfüllt ihr Jerusalem mit eurer Lehre und wollt
das Blut dieses Menschen über uns bringen.' Petrus und die andern
Apostel erwiderten: 'Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.
Der Gott unserer Väter hat Jesus auferweckt, den ihr ans Kreuzesholz
gehängt und getötet habt. Ihn hat Gott zu seiner Rechten zum
Herrscher und Heiland erhöht, um Israel Bekehrung und Vergebung der
Sünden zu gewähren. Für diese Tatsachen sind wir Zeugen
und der Heilige Geist, den Gott denen verliehen hat, die ihm gehorchen.'
Bei diesen Worten gerieten jene in Wut und nahmen sich vor, sie zu töten"
Der Pharisäer Gamaliel plädiert vor den Mitgliedern des Hohen
Rates erfolgreich für Zurückhaltung gegenüber den Aposteln.
"Dann riefen sie die Apostel herbei, ließen sie geißeln und
verboten ihnen, im Namen Jesu zu reden. Darauf ließ man sie frei.
Diese aber gingen voll Freude vom Hohen Rat hinweg, weil sie würdig
befunden waren, um des Namens [Jesu] willen Schmach zu leiden. Sie hörten
nicht auf, Tag für Tag im Tempel und in den Häusern zu lehren
und die frohe Botschaft von Jesus als dem Messias zu verkünden" (Apg
5,17f. 27-33. 40-42).
Pius XII. über Kirche und Staat
Das rechte Verhältnis von Kirche und Staat wurde in vielen Schreiben
der Päpste thematisiert; auch der bislang letzte Papst, Pius XII.
(1939-1958), hat sich bei verschiedenen Anlässen zu diesem Thema geäußert:
Als Apostolischer Nuntius in Deutschland wirkte Pacelli maßgeblich
mit bei der Entstehung der Enzyklika "Mit brennender Sorge" (Über
die Lage der Kirche in Deutschland) mit, die Papst Pius XI. am 14. März
1937 veröffentlichte; darin heißt es: "Er, der Herz und Nieren
durchforscht (Ps. 7, 10.), ist Unser Zeuge, daß Wir keinen innigeren
Wunsch haben als die Wiederherstellung eines wahren Friedens zwischen Staat
und Kirche in Deutschland. Wenn aber – ohne unsere Schuld – nicht Friede
sein soll, dann wird die Kirche Gottes ihre Rechte und Freiheiten verteidigen
im Namen des Allmächtigen, Dessen Arm auch heute nicht verkürzt
ist."
Als Papst äußerte er sich u.a.: "Zwischen den Gesetzen,
die das Leben der gläubigen Christen regeln, und den Forderungen einer
echten Menschlichkeit gibt es keinen Gegensatz, sondern Gemeinschaft und
gegenseitige Stützung. Im Interesse der leidenden und materiell wie
geistig tief erschütterten Menschheit haben Wir keinen glühenderen
Wunsch als diesen: daß die gegenwärtigen Nöte vielen die
Augen öffnen mögen, damit sie Jesus Christus und die Sendung
der Kirche auf dieser Erde in ihrem wahren Licht sehen, und daß alle,
die irdische Macht ausüben, sich entschließen mögen, der
Kirche den Weg freizugeben für die Arbeit an der Formung der Generationen
nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Friedens. Wenn die
Kirche auf der einen Seite nicht auf die Ausübung dieser ihrer Sendung
verzichten kann, deren letztes Ziel es ist, hienieden den göttlichen
Plan zu verwirklichen, alle Dinge, die himmlischen wie die irdischen, in
Christus herzustellen, so erweist sich auf der anderen Seite ihr Wirken
heute mehr als zu jeder anderen Zeit notwendig, da die traurige Erfahrung
lehrt, daß die bloß äußeren Mittel und menschlichen
Vorkehrungen und die politischen Auswege keine wirksame Milderung der Übel
bringen, von denen die Menschheit gepeinigt wird. Belehrt gerade durch
den schmerzlichen Zusammenbruch menschlichen Versuche, die Stürme
zu beschwichtigen, die die Kultur in ihren Wirbel zu ziehen drohen, wenden
viele mit erneuerter Hoffnung ihren Blick auf die Kirche, den Felsen der
Wahrheit, auf diesen Stuhl Petri, von dem, wie sie fühlen, dem Menschengeschlecht
jene Einheit der religiösen Lehre und des Sittengesetzes wiedergegeben
werden kann, die zu anderen Zeiten den friedlichen Beziehungen zwischen
den Völkern Bestand verlieh" (Enz. "Summi Pontificatus", 20.10.1940,
zit. nach M. Chinigo (Hg.), Der Papst sagt, Frankfurt 1955, 168).
"Der katholische Priester kann nicht einfach mit einem Staatsbeamten
gleichgestellt werden, der mit der öffentlichen Gewalt, einer zivilen
oder militärischen Funktion betraut ist. Diese sind Angestellte oder
Vertreter des Staates, sie hängen von ihm ab, vorbehaltlich des göttlichen
Gesetzes, und vertreten seine rechtmäßigen Interessen. Der Staat
kann daher Verfügungen über ihr Verhalten erlassen, auch in Fragen
der Politik. Der Priester dagegen ist Diener der Kirche und hat eine Sendung,
die sich, wie Wir schon andeuteten, auf den ganzen Umkreis der religiösen
und sittlichen Pflichten der Gläubigen erstreckt und in deren Erfüllung
er daher selbst verpflichtet sein kann, Ratschläge oder Belehrungen
zu erteilen, die auch das öffentliche Leben betreffen. Nun ist es
einleuchtend, daß eventuelle Mißbräuche einer solchen
Sendung nicht einfachhin dem Urteil der Staatsgewalt überlassen werden
können; sonst würden die Seelsorger zusätzlich noch Behinderungen
oder Belästigungen ausgesetzt, die von Gruppen, die der Kirche nicht
wohlgesinnt sind, unter dem billigen Vorwand verursacht würden, den
Klerus von der Politik trennen zu wollen. Man vergesse nicht, daß
der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche
zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus'
zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung
gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer
der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch
von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten (Ansprache
16.03.1946; a.a.O. 265).
"Dem Papst aber sind göttliche Verheißungen gegeben. Auch
in seiner menschlichen Schwachheit ist er unbesiegbar und unerschütterlich.
Als Verkünder der Wahrheit und Gerechtigkeit, als Prinzip der Einheit
der Kirche brandmarkt er Irrtümer, alle Formen von Götzendienst
und Aberglauben; er verurteilt die Ungerechtigkeiten und ladet alle zu
Mildtätigkeit und Tugend ein. Darf er also schweigen, wenn in einer
Nation die Kirchen durch Gewalt und List von Rom, dem Zentrum der Christenheit,
mit dem sie verbunden sind, losgerissen werden, wenn man alle griechisch-katholischen
Bischöfe gefangensetzt, weil sie sich weigern, von ihrem Glauben abzufallen,
wenn man Priester und Gläubige verfolgt, weil sie es von sich weisen,
sich von ihrer wahren Mutter, der Kirche, zu trennen? Darf der Papst schweigen,
wenn den Eltern das Recht, die eigenen Kinder zu erziehen, von einer Minderheitsregierung
genommen wird, die sie von Christus entfernen will? Darf der Papst schweigen,
wenn ein Staat die Grenzen seiner Zuständigkeit überschreitet
und sich die Macht anmaßt, die Diözesen aufzuheben, die Bischöfe
abzusetzen, die kirchliche Organisation umzustürzen und sie auf einen
Zustand zurückzuführen, der unter den Mindestforderungen liegt,
die für eine wirksame Seelsorge gestellt werden müssen. Darf
der Papst schweigen, wenn es so weit kommt, daß man einen Priester
mit Kerker bestraft, weil er bezichtigt wird, er habe das heiligste und
unverletzlichste der Geheimnisse nicht verletzen wollen, das Geheimnis
des Bußsakraments? Ist dies alles vielleicht unrechtmäßige
Einmischung in die politischen Machtbefugnisse des Staates? Wer könnte
das redlicherweise behaupten?" (Ansprache an die Bevölkerung von Rom,
2. Februar 1949; a.a.O. 305).
Zur Internationalisierung des Privatrechts bei der Vereinigung Europas:
"Wir empfehlen die folgenden drei Punkte: Zuerst den immer aufmerksameren
und wirksameren Schutz aller jener, die seiner in höherem Maße
bedürfen, insbesondere die verlassenen Kinder und die alleingebliebenen
Frauen; ihnen gegenüber vor allem müßte sich der Gesetzgeber
nach dem Vorbild des Familienvaters und der Mutter verhalten. An zweiter
Stelle: Vereinfachung des juristischen Status aller jener, die aus Familiengründen
gezwungen sind, sich häufig und regelmäßig von einem Land
in ein anderes zu begeben. Schließlich: Anerkennung und direkte und
indirekte Verwirklichung der ursprünglichen Menschenrechte, die, insofern
sie der menschlichen Natur innewohnen, immer dem allgemeinen Interesse
entsprechen, ja sogar als dessen wesentliche Elemente aufzufassen sind.
Daher hat der Staat die Pflicht, sie zu schützen, zu fördern
darauf hinzuwirken, daß sie in keinem Fall einer vorgeblichen Staatsraison
geopfert werden können" (Ansprache an den 1. Kongreß für
internationales Privatrecht, 15. Juli 1950; a.a.O. 326).
Staat und Staatsgewalt
16 Jahre nach dem Tod des DDR-Regimekritikers Robert Havemann hat der
BGH kürzlich den Freispruch des Landgerichts Frankfurt/Oder für
vier DDR-Juristen vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung
aufgehoben. Nach Ansicht des LG haben die DDR-Juristen (zwei Richter, eine
Staatsanwältin und ein Staatsanwalt) bei Havemann nur "die übliche
Praxis in der Justiz der DDR" angewendet; der BGH hingegen macht geltend,
daß die Menschenrechte Havemanns in einer Scheinjustiz verletzt worden
seien. Wie immer der Prozeß nun weitergehen wird - es scheint, daß
auch der BGH eine Staatsverfassung nicht immer als unangreifbare höchste
Instanz wertet.
Z.Zt. sorgen die Entwicklungen in China für internationale Proteste:
Regimekritiker werden zu hohen Haftstrafen verurteilt, der Staat unterbindet
auf brutale Weise alles, was die Richtigkeit seiner Willkürakte in
Frage stellt. Immanent, d.h. nur im Rahmen der chinesischen Verfassung
gesehen, handelt der Staat einwandfrei; auch hier muß man eine höhere
Autorität als die Staatsautorität voraussetzen, wenn man gegen
die Handlungsweise der chinesischen Regierung protestieren will.
Die Beurteilung der Staatsgerechtigkeit durch die Konzilssekte
Das Urteil des BVG, demzufolge der bayerische Sonderweg im Abtreibungsrecht
weitgehend als verfassungswidrig verboten wurde, erntete sowohl von Karl
Lehmann als auch von der Juristenvereinigung "Schutz des Lebens" "scharfe
Kritik" (s. Nachrichten vom 10.11.1998). Wie
immer diese "scharfe Kritik" ausgesehen haben mag - es scheint, daß
auch Lehmann und Konsorten das höchste staatliche Gericht nicht immer
als unangreifbare höchste Instanz werten.
Diese Vermutung wird durch andere Fakten erhärtet. Mit der Diskussion
um die Einführung der Mörderpille "RU486" ("Mifegyne") äußerten
sich einige Konzilsfunktionäre über die Rechtsgrundlage von Abtreibungen
im allgemeinen. Nachdem die hessische Frauenministerin Barbara Stolterfoht
sich positiv über die Mörderpille (das "Medikament", d.h. Heilmittel
gegen die Krankheit Mensch) geäußert hatte, konterte Franz Kamphaus,
der Okkupant von Limburg, am 23.12.1998: "Frau Ministerin Stolterfoht müßte
wissen, daß in Deutschland jeder Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig
ist. Mit der Infragestellung des verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes
des werdenden Lebens stellt sich die Ministerin selbst in Frage." Ähnlich
tönte auch Joachim Meisner, der Okkupant von Köln, gegenüber
der Bild-Zeitung anläßlich der positiven Worte von Bundeskanzler
Gerhard Schröder über die Mörderpille: "Es stellt einen
einmaligen und skandalösen Vorgang dar, daß der Regierungschef
eines Landes durch seine persönliche Intervention die Einführung
eines Mittels zur rechtswidrigen Tötung ungeborener Kinder ermöglicht."
Georg Sterzinsky, Okkupant von Berlin, charakterisierte jegliche Form von
Abtreibung als "eine Tat, die ja nicht rechtmäßig genannt werden
könne".
In Wahrheit ist aber gemäß deutscher Rechtslage so gut wie
jede Abtreibung nicht rechtswidrig, sondern legal, die Konzilsfunktionäre
sagen also die Unwahrheit. Weder beherzigen sie die Bestimmungen des §218
StGB, noch nennen sie ein Gesetz, das Abtreibungen im allgemeinen als rechtswidrig
verwirft. Man muß den Konzilsfunktionären aber insofern zustimmen,
als das Grundrecht ja den Schutz der Würde des Menschen versichert,
und daher die Rechtsprechung gegen dieses Grundrecht verstößt.
Wer diese offensichtliche Wahrheit aber so unbefangen ausspricht, der könnte
es sich ja mit dem Staat verscherzen, und deshalb verstricken sich die
Okkupanten lieber in Lügen. Lügen? Nun, zumindest Karl Lehmann
kennt den §218, denn bei einem Statement in einer Expertenrunde zum
Thema "Der neue Paragraph 218a - ein weltliches und kirchliches Dilemma?"
beim 2. Mainzer Fortbildungskongreß "Pränatale Medizin. Fetale
Zustands- und Fehlbildungsdiagnostik heute" am Samstag, 12. Dezember, meinte
Lehmann lt. "Bistumsnachrichten", "es mehrten sich Anzeichen dafür,
daß unter diesen Voraussetzungen eine höchst problematische
Selektion stattfinde. Dafür würden weniger medizinische oder
genetische, sondern vorwiegend soziale Kriterien benutzt: "Dieses Kind
nicht, vielleicht später ein anderes". Die Tötung durchschnittlich
gesunder Kinder werde aufgrund der eigenständigen und freien Entscheidung
der Frau geduldet."
Abtreibung ist so gut wie immer rechtlich einwandfrei, wenn man die
staatliche Gesetzgebung anwendet; Abtreibung ist immer rechtswidrig, wenn
man das Naturrecht anwendet. Wenn man nur denjenigen Staat als Rechtsstaat
anerkennt, der vollumfänglich das Naturrecht als Maxime befolgt, dann
erfüllt Deutschland nicht alle Ansprüche, die man an einen Rechtsstaat
stellen muß, weil das Naturrecht, das jedem Menschen grundsätzlich
das Recht auf Leben zuerkennt, in schwerer Weise mißachtet wird.
Wer uns nicht glaubt, kann es ja darauf ankommen lassen, wie das deutsche
Volk, das ohne Rücksicht auf das Naturrecht auf die Gesetzgebung pocht,
vor dem Richterthron Gottes dastehen wird - es ist dann allerdings etwas
spät für eine Korrektur.
Menschenrechte in der V2-Sekte
Die V2-Splittergruppe "Wir sind Kirche" trat kürzlich zum 50.
Jahrestag der Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 mit
den üblichen antichristlichen Forderungen auf. In einer Presseerklärung
äußerte sich WSK-Sprecher Christian Weisner, "daß die
römisch-katholische Kirche eine der letzten christlichen Kirchen ist,
die selber noch die Ge-schlechterapartheid praktiziert sowie das Recht
auf Ehe und Familie ihren Priestern lebenslang verweigert". [...]
Menschenrechte in der Kirche heißt auch ganz konkret: Mehr echte
Partizipation von nicht geweihten Gläubigen an der Beschlußfassung
in der Kirche und die Förderung der Rechtsgleichheit aller Gläubigen,
egal ob diese Kleriker oder Kirchenvolk sind. Als besonders dringend erachtet
die KirchenVolksBewegung und mit ihr eine übergroße Mehrheit
aller Gläubigen eine ehrliche theologische Diskussion über die
Teilnahme von Frauen am gesamten kirchlichen Leben, wenn die Kirche die
„Zeichen der Zeit“ nicht überhören will. Auch die Einführung
einer Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie die Überarbeitung des kirchlichen
Eherechts sind schon lange überfällig, um die Diskrepanz zwischen
Kirchenrecht und dem Rechtsgefühl der heutigen Gesellschaft nicht
noch größer werden zu lassen. Die nach Art. 23 der Menschenrechtskonvention
geforderte Freiheit zur Bildung von Berufsvereinigungen ist in der katholischen
Kirche bisher ebenfalls nur unzureichend gegeben. So, wie die KirchenVolksBewegung
sich mit allen Verfolgten solidarisiert, fordert sie dazu auf, sich in
glei-cher Weise mit allen in der Kirche Verfolgten zu solidarisieren,
wie z.B. ganz aktuell mit dem Jesuitenpater Jacques Dupuis an der Päpstlichen
Universität Gregoriana, gegen den ein Lehrbeanstandungsverfahren vorbereitet
wird."
Also, so einen Müll darf jeder völlig ungestraft von sich
geben, ja er kriegt dafür sogar noch besondere Befugnisse zugeschoben.
Die V2-Sekte degradiert die Kirche zu einer Firma, die sich den Zeitumständen,
der tagesaktuellen Mehrheitsmeinung anpassen muß (Roncalli propagierte
ja das "Aggiornamento", die "Verheutigung" der Lehre) und bei deren Entscheidungen
Gott rein gar nichts zu melden hat. Wer jetzt aber - wie KzM - wirklich
für Grundrechte eintritt, insbesondere das Recht darauf, die Wahrheit
kennenzulernen und zu sagen, mit dem machen die Konzilsfunktionäre
kurzen Prozeß.
Heute Deutschland, morgen die ganze Welt
Der deutsche Staat beendete durch konkludentes Handeln sämtliche
geltenden Verträge mit der katholischen Kirche, als er zuließ,
daß die Konzilssekte die Okkupation durchführte. Nun gibt es
also weitreichende Zusammenarbeit zwischen Staat und Konzilssekte, sei
es nun bei Kindergärten, Schulen oder Universitätsfakultäten,
bei Krankenhäusern oder auch in der umstrittenen Beteiligung der Konzilssekte
an der Liberalisierung der Abtreibung (durch Ausstellen des "Beratungsscheines").
Der Staat hilft der V2-Sekte bei der Einziehung der sog. Kirchensteuer.
Die Staatsmänner bezeichnen die V2-Sekte öffentlich als "römisch-katholische
Kirche". Wie sollte das ganze aussehen, wenn der Staat nun uns Recht geben
würde?
Die V2-Sekte ist ein prima Partner, wenn es um die Abschaffung christlicher
Werte geht: Anerkennung sodomitischer Verbindungen, Legalisierung der Abtreibung,
Religionsfreiheit - alles, was mit der katholischen Kirche nicht zu machen
wäre, läßt sich mit der V2-Sekte verwirklichen.
Sollte Deutschland es wagen, uns Recht zu geben, oder auch nur stillschweigend
dulden, daß wir uns als römisch-katholischer Priester bezeichnen
und dementsprechend handeln, würde das zunächst die Beziehung
zwischen Staat und Konzilssekte in Deutschland belasten. Wie immer das
Urteil ausfällt, wir werden alle Mittel ausschöpfen, es mitsamt
Kommentar überall bekannt zu machen. Sollte es ein gerechtes Urteil
sein, dann wird man auch international, bis in den Vatikan hinein, darüber
nachdenken müssen. Es ist schwer abzuschätzen, wie die Resonanz
sein wird, aber das Urteil kann ja unmöglich "rein deutsch" sein,
weil es sich ja um die katholische, d.h. weltweite und allgemeine Kirche
handelt. Es ist nicht abzusehen, welche Folgen ein gerechtes Urteil weltweit
hätte.
Die Pflicht des Priesters
Der Priester ist ein "zweiter Christus"; er hat Anteil am ewigen Priestertum
Christi; wenn er die Sakramente spendet, handelt er "in persona Christi".
Damit ist der Priester auch ganz besonders dazu berufen, wie Christus zu
leben. Christus sagt über sich: "Ich bin der gute Hirt. Der gute Hirt
gibt sein Leben für die Schafe. Der Mietling [aber], der nicht Hirt
ist, dem die Schafe nicht gehören, läßt die Schafe im Stich
und flieht, wenn er den Wolf kommen sieht. Und der Wolf fällt die
Schafe an und zersprengt sie. [Der Mietling flieht], weil er eben ein Mietling
ist und ihm an den Schafen nichts liegt. Ich bin der gute Hirt. Ich kenne
die Meinen, und die Meinen kennen mich, wie mich der Vater kennt und ich
den Vater kenne. Ich gebe mein Leben für die Schafe" (Joh 10,11-15).
Der Priester muß nicht jeden Gerichtsprozeß gewinnen, aber
er muß dafür sorgen, daß jeder die Wahrheit erkennen kann.
Wir werden also auf unsere Domain nicht verzichten Zum einen gibt es keinen
einzigen Grund (außer eben dem Faustrecht), mit dem die Konzilssekte
ihren Anspruch auf den Titel katholisch rechtfertigen könnte, deshalb
greift sie zur brutalen Gewalt. Zum anderen steht zuviel auf dem Spiel,
i.e. das Seelenheil derer, die durch die Konzilssekte an der Nase herumgeführt
werden, und wenn wir jetzt klein beigäben, verlören wir an Glaubwürdigkeit
und würden als nächstes gezwungen, unseren Status als römisch-katholischer
Priester zu verschweigen. Principiis obsta - Wehre den Anfängen! Hätte
man doch vor 40 Jahren dies bedacht!
Eine Frage des Geldes
In einem Interview Anfang der 90er Jahre wurde Joachim Meisner gefragt,
wieviel er denn so als "Erzbischof von Köln" pro Monat verdient. Wenn
wir uns recht erinnern (andernfalls bitten wir um Korrektur), antwortete
er mit: "7 000,- DM Netto". Das dürfte seine regelmäßige
Gehaltszahlung sein; unklar ist, ob er ein 13. Gehalt bekommt, wieviel
er durch Meßstipendien o.ä. verdient und wieviel er von diesem
Geld für die Lebenshaltungskosten (Miete, Haushaltsführung, Versicherungen
etc.) aufwenden muß.
Zum Vergleich: Bei unserer Weihe erhielten wir - auf eigenen Wunsch
- den Weihetitel "patrimonium", d.h. wir leben von dem elterlichen Geld
und haben kein "Gehalt", ebensowenig eine Krankenversicherung o.ä.
Die Meßstipendien, von der Kirche ohnehin nur als Zubrot gedacht,
sind keine gesicherte Finanzquelle, und wenn wir im Monat 400,- bis 500,-
DM an Zuwendungen aus Meßstipendien erhalten, haben wir bereits Glück
gehabt. Damit ist aber eine Lebensführung fast unmöglich, d.h.
ohne Erbvermögen wären wir ein Fall für die Sozialhilfe.
Wenn diese Gruppe von Spitzenverdienern gegen uns klagen sollte, ist noch
die Frage, ob sie aus ihrer Privattasche oder z.B. aus der Portokasse ihre
Rechtsanwälte (Plural!) bezahlen wird. Da wir angesichts des vermutlichen
Ausgangs des Prozesses etwa für einen Rechtsanwalt (Singular!) nicht
unser Erspartes zu verschleudern bereit sind, blieben wir spätestens
dann auf der Strecke, wenn uns das Gericht zwingen sollte, einen Rechtsanwalt
zu bezahlen. Aber bereits die voraussichtlichen Gerichtskosten der Prozeßeröffnung
würden wohl den finanziellen Overkill bedeuten.
KzM ist eine reine Investitionsangelegenheit, es verfolgt keine finanziellen
Interessen, sondern ist als seelsorglicher Einsatz des uns zur Verfügung
stehenden Geldes zu verstehen. Wir setzen quasi unsere Talente ein, um
später vor dem Richterthron Gottes bestehen zu können. Die V2-Sekte
dagegen hat ja mit Auferstehung oder Jüngstem Gericht nichts am Hut,
hier zählt nur die innerweltliche (finanzielle?) Seite. Was die Konzilsfunktionäre
sich genau erhoffen, wissen wir zwar nicht, aber vielleicht spielt die
Sorge eine Rolle, durch KzM könnte jemand von der Wahrheit Wind bekommen
und das diabolische Spiel der V2-Sekte durchschauen, woraus Rückgänge
in den "Kirchensteuer"-Einnahmen resultieren könnten. Da sich die
V2-Leute vermutlich nicht gerne den Kaviar vom Baguette nehmen lassen,
könnte ihr Anschlag auf KzM auch finanzielle Hintergründe haben.
Übrigens geht es beim Delikt des "Domain-Grabbing" ja meist um
finanzielle Dinge: Wenn z.B. eine Privatperson einen Markennamen für
sich registrieren läßt, so kann er z.B. damit Geld verdienen,
daß er die registrierte Domain an die betreffende Firma verkauft,
oder dadurch, daß er Werbebanner auf seiner Seite, die von vielen
Internetnutzern "fälschlicherweise" aufgerufen wurde, positioniert
und sich dafür Gebühren zahlen läßt. Bei KzM zahlen
wir nur zu; eine Änderung unserer Versorgungslage ist nicht beabsichtigt.
24.07.1999: s. auch die Links:
Kaiser und Gott - Die deutsche Justiz zwingt
die Bürger zum Bekenntnis der Irrlehre eines "häretischen Katholizismus";
Schranken der Staatsgewalt - Die deutsche
Justiz dringt unbefugt und gewaltsam in das Gebiet der Kirche ein.
Epilog
Der Ober-Pseudo-Bischof Karl Lehmann hat - vielleicht wegen des bevorstehenden
Vernichtungsschlages gegen die katholische Kirche - einige "Gedanken zu
Weihnachten" zu Papier gebracht unter der Überschrift: "Erbarmen in
einer kalten Welt". Da die Konzilssekte gerade jetzt wieder ein klares
Beispiel ihrer Erbarmungslosigkeit geben will, muß die Verlogenheit
dieser Worte besonders erschüttern. Auch hier kommt wieder die grundlegende
Häresie und Blasphemie der Konzilssekte zur Sprache, daß Gott
der Vater der Unordnung sein soll. Mit einem Zitat aus Lehmanns Gelaber
wollen wir schließen; ob er sich selbst und seiner Sekte das Urteil
spricht, werden wir beim Jüngsten Gericht endgültig wissen:
"Jesus selbst, der von Anfang bis zum Ende (vgl. den Kindermord des Herodes und den Tod am Kreuz) in eine erbarmungslose Welt kommt, bringt in seiner "verrückten" Liebe, die alles auf den Kopf stellt, in diese Welt das Erbarmen Gottes. Im Licht des Erbarmens haben alle Menschen die gleiche Würde. Allein sie kann uns letztlich anspornen, mehr Gerechtigkeit in der Welt zu verwirklichen. Es ist nicht umgekehrt, wie wir oft denken, daß das Einfordern der Rechte von sich aus allein alles erreichen kann. "Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit ist Grausamkeit; Barmherzigkeit ohne Gerechtigkeit bedeutet Zerfall." (Thom[a]s von Aquin) Eine Welt ohne Erbarmen wäre eine Welt kalter Gerechtigkeit. Die sich erbarmende Liebe Gottes, die mit Weihnachten sichtbar und greifbar in die Welt gekommen ist, ist in Wahrheit die stärkste revolutionäre Kraft der Welt. Sie kann auf die Dauer am meisten spröde und unbewegliche Strukturen der Macht aus den Angeln heben und so die Beziehungen unter den Menschen positiv verändern. Brutale Zerstörung hat keine Zukunft."