Gentests an Embryonen contra
Menschenwürde
- Pressemitteilung: Zum Urteil des Bundesgerichtshof
bzgl. Erlaubtheit der Präimplantationsdiagnostik
(PID) -
(Kirche zum Mitreden, 29.06.2010)
Am 06.07.2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen, dass die
Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich
zulässig sei. Dieses Fehlurteil steht in einer langen Reihe
radikal menschenverachtender Beschlüsse von Politik und Justiz;
zu den bekannteren Beispielen gehören der "Schadensfall Kind"
sowie ganz grundsätzlich die Straffreiheit, d.h. Erlaubtheit
der Abtreibung. Angeblich will man doch nur Leid verhindern, ob
für das Kind, die Eltern, die Gesellschaft oder für wen
auch immer. Man will ja gar keine Selektion, man will eben nur
unwertes Leben ausselektieren.
Zur Erinnerung: Am 03.08.1941, mitten in den Wirren des
Nationalsozialismus, hielt der Bischof von Münster, Clemens
August von Galen, die berühmte "Euthanasiepredigt" - noch heute
für jeden eine absolute Pflichtlektüre. Darin heißt
es: a**** Wenn man den Grundsatz aufstellt und anwendet, dass man
den unproduktiven Mitmenschen töten darf, dann wehe uns allen,
wenn wir alt und altersschwach werden! Wenn man die unproduktiven
Mitmenschen töten darf, dann wehe den Invaliden, die im
Produktionsprozess ihre Kraft, ihre gesunden Knochen eingesetzt,
geopfert und eingebüsst haben! Wenn man die unproduktiven
Mitmenschen gewaltsam beseitigen darf, dann wehe unseren braven
Soldaten, die als schwer Kriegsverletzte, als Krüppel, als
Invalide in die Heimat zurückkehren. [...] Wenn einmal
zugegeben wird, dass Menschen das Recht haben, unproduktive
Mitmenschen zu töten, und wenn es jetzt zunächst auch nur
arme, wehrlose Geisteskranke trifft, dann ist grundsätzlich der
Mord an allen unproduktiven Menschen, also an den unheilbar Kranken,
den arbeitsunfähigen Krüppeln, den Invaliden der Arbeit
und des Krieges, dann ist der Mord an uns allen, wenn wir alt und
altersschwach und damit unproduktiv werden, freigegeben. [...]
«Du sollst nicht töten!» Dieses Gebot Gottes, des
einzigen Herrn, der das Recht hat, über Leben und Tod zu
bestimmen, war von Anfang an in die Herzen der Menschen geschrieben,
längst bevor Gott den Kindern Israels am Berge Sinai sein
Sittengesetz mit jenen lapidaren, in Stein gehauenen, kurzen
Sätzen verkündet hat, die uns in der Heiligen Schrift
aufgezeichnet sind, die wir als Kinder aus dem Katechismus auswendig
gelernt haben. ****e
Die Verbreitung katholischer Literatur wurde von den Nazis schwer
bestraft. So wurde die Enzyklika von Papst
Pius XI. "Mit brennender Sorge" (1937) beschlagnahmt; wer sie
trotzdem verbreitete, musste mit Verhaftung etc. rechnen. Bekannt
sind die sog. "Lübecker Märtyrer": Die drei katholischen
Priester Johannes Prassek, Eduard Müller und Hermann Lange und
der evangelische Pastor Karl Friedrich Stellbrink wurden 1943 vom
Volksgerichtshof zum Tode verurteilt und hingerichtet; sie hatten
u.a. Predigten wie die von Galens verbreitet.
Nun frage man einmal ganz sachlich, welchen Schutz das ungeborene
Leben heute in Deutschland genießt. Ob Kindermord im
Mutterleib, ob Selektion von Embryonen - Straffreiheit heißt
die Devise. Aber wehe dem, der noch an das Sittengesetz erinnert:
1. Wer Menschen im Mutterleib als Menschen bezeichnet, macht sich
strafbar gem. §185 StGB (Beleidigung), so z.B. Johannes Lerle.
2. Wer die Todsünde der Abtreibung als Todsünde
bezeichnet, macht sich strafbar gem. §185 StGB (Beleidigung),
so z.B. Klaus Günter Annen.
3. Wer die notorische Unrechtsprechung des Verbots der
Abtreibungskritik als notorische Unrechtsprechung bezeichnet, macht
sich strafbar gem. §185 StGB (Beleidigung), so z.B. der Verf.
Also alles wie gehabt: "Ehrenschutz" ist Täterschutz. Also auch
wer für die Rechte der Ungeborenen seine Stimme erheben will,
muss sich über drohende Konsequenzen im klaren sein:
gerichtliche Schikanen, ruinöse Geldstrafen, Gefängnis
"all inclusive" etc.
Dann doch wohl besser den Mund halten und möglichst gar nicht
an das Massenmorden denken? Abschließend noch ein Ausschnit
aus der Euthanasiepredigt:
a**** Wer aber fortfahren will, Gottes Strafgericht herauszufordern,
wer unsern Glauben lästert, wer Gottes Gebote verachtet, wer
gemeinsame Sache macht mit jenen, die unsere Jugend dem Christentum
entfremden, die unsere Ordensleute berauben und vertreiben, mit
jenen, die unschuldige Menschen, unsere Brüder und Schwestern,
dem Tode überliefern, mit denen wollen wir jeden vertrauten
Umgang meiden, derer Einfluss wollen wir uns und die Unsrigen
entziehen, damit wir nicht angesteckt werden von ihren gottwidrigen
Denken und Handeln, damit wir nicht mitschuldig werden und somit
anheim fallen dem Strafgericht, das der gerechte Gott verhängen
muss und verhängen wird über alle, die gleich der
undankbaren Stadt Jerusalem nicht wollen, was Gott will. ****e
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