Gerichtliche Prozesse

(Kirche zum Mitreden,  04.12.1998)
gerichtliche prozesse bei G.
Wer die Arbeit von KzM behindern will, dem empfehlen wir, einfach eine Klage gegen uns einzureichen: Durch die daraus resultierenden Verhöre, Gerichtsprozesse und andere Unannehmlichkeiten haben wir 1998 bereits eine Menge Zeit und auch einiges an Geld verloren, obwohl es bislang - Gott sei Dank - in keinem einzigen Fall zu einer Verurteilung kam. Wir denken, daß sich jeder moralisch verpflichtet sehen müßte, in - wenn auch nur irgendwie - unklaren Fällen direkt mit seinem Gegner Kontakt aufzunehmen, statt hinter dessen Rücken irgendwelche Aktionen durchzuführen, allein die Verhältnisse, sie sind nicht so.
Jüngst mußten wir vor dem Landgericht persönlich erscheinen, weil sich einer unserer Gegner trotz all unserer Bemühungen nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bewegen ließ. Dieser Gegner berief sich bei seinen schweren Vorwürfen gegen uns auch auf Hansjürgen Verweyen (s. dessen Einschreiben). Es ist aber rein logisch nicht möglich, sich auf Verweyen zu berufen, u.z. nicht nur, weil aus der angedrohten Klage ja nichts wurde (aus welchen Gründen auch immer, sei es z.B., weil wir die Zusendung des von ihm monierten Newsletters eingestellt haben, sei es z.B., daß er von seinen Vorgesetzten zurückgehalten wurde), sondern v.a. deswegen, weil weder Verweyen noch irgendein Konzilsfunktionär auf unsere Anklageschrift gegen Verweyen reagiert hat. Solange unsere Vorwürfe nicht sachlich-argumentativ widerlegt sind, müssen sie als zutreffend beurteilt werden; dies gilt selbst dann, wenn ihre Verbreitung unter Strafe gestellt würde, denn Wahrheit kann man nicht befehlen oder verbieten. Man kann zwar befehlen oder verbieten, daß die Wahrheit gesagt wird, das berührt aber nicht die Wahrheit als solche.
Das einzige, was sich nach über zwei Monaten seit unserer Vernehmung am 29.09.1998 im Fall Anger sicher sagen läßt, ist, daß Angers schwer sündhaftes Verhalten gegen uns durch sein Schweigen uns gegenüber nicht zu einer Schuldminderung, sondern zu einer Schuldmehrung führt. Durch seinen Vorwurf, wir seien nicht römisch-katholisch, hat er eine Todsünde begangen und ist zur Wiedergutmachung (reparatio) verpflichtet. Je länger er sich mit der reparatio Zeit läßt, desto schwerer wiegt seine Sünde. Ähnliches würde gelten, falls er seine Klage gegen uns noch nicht zurückgezogen haben sollte - es sei denn, er könnte beweisen, daß wir im Unrecht sind. Mittlerweile haben wir aber von verschiedenen Personen das Urteil gehört, daß eine Widerlegung unserer Argumentation gerade in bezug auf Anger unmöglich ist, auch wenn wir für Korrekturen immer offen sind, d.h. es ist nun nicht mehr nur unsere Privatansicht, daß unser Artikel gegen Anger keinerlei Beleidigung enthält. Aufgrund der Protektion, die Anger von seiten des "Bistums Münster" erfährt, weitet sich die Schuld auch auf Lettmann und Gefolgsleute aus.
Bei unserer Vernehmung im Fall Anger äußerte der Polizist seinen Wunsch, nicht von uns auf unseren Seiten genannt zu werden. Dies hatten wir auch gar nicht vor, weil grundsätzlich nur Konzilsfunktionäre, sehr hochrangige Gestalten des öffentlichen Lebens und Personen, deren Haltung bereits anderweitig öffentlich bekannt geworden ist, namentlich erwähnen. Dürfen wir uns aber über das äußern, was wir bei unserer Vernehmung erfahren haben? Dies müßte wenigstens solange gestattet sein, wie der betroffene Beamte ja nicht namentlich erwähnt wird und wir an Eides Statt versichern, unsere nachfolgenden Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Würden wir nicht über die Vernehmung berichten dürfen, bliebe die Einsicht vieler Bürger in unsere Situation unvollständig und könnte zu Mißverständnissen führen. Besonders liegt uns ja eine Verbesserung unseres Staates am Herzen, und solange die Bürger nicht über Einzelheiten im Staatswesen wie die nachfolgenden informiert sind, könnte die Vertretbarkeit des Urteils, ob die gegenwärtigen Zustände bereits optimal oder noch verbesserungsfähig sind, Schaden nehmen. Wir wollten zwar erst nach Erhalt der Anklageschrift etwas über die Vernehmung schreiben, weil wir aber öfters danach gefragt wurden, wie sich denn die Vernehmung gestaltet hat, schon an dieser Stelle die Punkte, die uns im Gedächtnis haften geblieben sind:
1) Beim Blick ins Büro fielen uns die Bilder an der Wand auf: leicht- bis überhaupt nicht bekleidete junge Damen; objektiv sind solche Bilder unter Todsünde verboten. Man muß dabei bedenken, daß es in Deutschland schwer verboten ist, in öffentlichen Gebäuden Kreuze aufzuhängen, weswegen wir auch vergeblich nach einem Kreuz im Büro gesucht haben. Wenn der Staat etwas verbieten kann, was nachweislich keinen schlechten, sondern nur einen guten Einfluß auf die Menschen hat, dann sollte er auch etwas verbieten, was nachweislich nie einen guten, sondern nur sehr oft einen sehr schlechten Einfluß auf die Menschen hat. Wir lehnen die Ausbeutung der Frau und die Anstachelung der bösen Lust rigoros ab, deswegen fordern wir, daß der Staat jede Veröffentlichung von Bildern, die das gesunde Schamgefühl verletzten, absolut verbietet, erst recht in öffentlichen Gebäuden. Ein Beamter der Sittenpolizei berichtete uns, er habe vor einigen Jahren noch gegen Bilder Einsätze unternommen, die auch "nur" eine Frau "oben ohne" zeigten. Im nachhinein meinen wir, wir hätten von dem Polizisten verlangen können, daß er die Bilder von der Wand abnimmt, ehe wir sein Büro betreten - aufgrund des Schockeffektes sind wir aber nicht darauf gekommen. Obwohl uns die rechtliche Lage nicht klar ist (Kann jemand, der schamlose Bilder ablehnt, gezwungen werden, sich in einen Raum zu begeben, in dem schamlose Bilder an der Wand hängen?), empfehlen wir jedem, der zu einer Behörde muß, ggf. den Beamten wenigstens zu bitten, anstößige Bilder zumindest zeitweilig zu entfernen. Geraucht hat der Polizist nicht - auch für so einen Fall wäre es interessant zu wissen, welche Rechte man als Bürger gegenüber einem Beamten hat.
2) Was die Anrede betraf, so verwendete der Polizist die laikale Anrede statt einer der üblichen Anreden wie "Hochwürden" oder "Herr Pater". Ferner scherzte er, er wüßte gar nicht, wie er uns anreden solle, da wir doch immer im Plural schreiben. Wir wiesen in auf den Plural der Bescheidenheit hin, was wir auch bereits in dem Text edit0001.htm erklärt hatten. Wir sind nicht hochnäsig oder eingebildet, sondern meinen nur, daß bestimmte Umgangsformen beachtet werden sollten, selbst wenn sie nicht gerichtlich eingeklagt werden können. Seid nett zueinander!
3) Der Polizist meinte, er habe unsere "Pamphlete" gelesen. "Pamphlet" bedeutete anfangs nur soviel wie Broschüre oder Flugschrift. Etwa im 18. Jhd. erhielt diese Vokabel die Konnotation und dann Grundbedeutung der (oft politischen) Schmäh- oder Kampfschrift. Es ist zwar nicht wissenschaftlich exakt definiert, inwieweit es sich dabei um eine beleidigende Schrift handelt, dennoch raten wir, bei solchen Grauzonen eher Vorsicht walten zu lassen. In unserem Kontext könnte schon der Gedanke nahegelegt werden, daß wir tatsächlich jemanden hätten beleidigen wollen, was - wie nachgewiesen - ja gar nicht der Fall ist. Auch hier wollen wir nichts überstrapazieren. Der hl. Franz von Sales gab einmal auf die Frage, wie man etwas für den Frieden in der Welt tun kann, die Antwort: "Fangen Sie damit an, daß Sie die Türen leise schließen." In der Tat, das ist nur ein Anfang, aber immerhin! Im Umgang mit der Welt sollte man sich auch einer gewissen Zurückhaltung bei der Wortwahl befleißigen, sofern nicht ernstzunehmende Gründe für einen drastischen Stil vorliegen (s. liebe.htm).
4) Diese Aussage - quasi das Abschiedswort des Polizisten an uns - ließ uns doch ziemlich schlucken. Er meinte, "jeder normal denkende Mensch müßte doch so denken wie Hans Küng". Dieses Statement irritiert schon an sich, aber aufgrund unseres bereits veröffentlichten Textes über Küng und der Reaktionen darauf (nämlich gar keiner!) löste es direkt Verwunderung bei uns aus. Was wollen uns diese Worte sagen? Daß wir nicht normal sind? Was aber ist normal? Ist der normal, der den schmalen Weg geht, der in den Himmel führt, oder ist der normal, der den breiten Weg geht, der in die Hölle führt? Solange dies nicht geklärt ist, und insbesondere solange unsere "anormalen" Anmerkungen über Küng unbeanstandet bleiben, wirken diese Worte doch sehr befremdend auf uns.
Ja, und wenn der Polizist nun abstreitet, daß alles, was wir geschrieben haben, den Tatsachen entspricht? Wir betonen, daß wir das Gesagte nur zur Diskussion stellen, und da gibt es die Möglichkeiten, daß z.B. a) die Zustände als vollkommen einwandfrei beurteilt werden oder b) niemand außer uns ähnliche Erfahrungen gemacht hat, so daß selbst in dem Fall, daß die von uns skizzierten Zustände in abstracto als verbesserungsfähig beurteilt würden, de facto kein Handlungsbedarf gegeben ist.
Offene Augen sollte aber jeder haben: Ist der Blick für Mißstände geschärft, so sollten diese Mißstände auch beim Namen genannt und nach Kräften abgestellt werden. V.a. sollte nicht jeder gleich seinen Nächsten vor Gericht bemühen, sondern nach außergerichtlichen Lösungsmöglichkeiten suchen. Es tut uns wirklich leid, nicht unser gestecktes Ziel der wöchentlichen Aktualisierung von KzM einhalten zu können. Das ist nunmal besonders schwer, wenn wir zu Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen fahren müssen, bei jedem einzelnen Text jedes einzelne Wort nun fünfmal abwägen müssen und - wie etwa bei Anger - einen bereits fertigen Text wieder löschen und einen weiteren bereits fertigen Text nochmals haarklein kommentieren müssen. Mit Verlaub: Es ist nicht sehr sinnvoll, unser Angebot des Dialogs einfach auszuschlagen und statt dessen uns mit Zeit- und Geldaufwendungen (zumal unsere Geldreserven nicht unbegrenzt sind und wir keine Spenden akzeptieren!) zu belasten, solange kein einziges Gegenargument gegen uns genannt werden kann. Und wenn jemand ein Gegenargument hätte, sollte er uns das nicht erst über einen Gerichtsprozeß mitteilen - dadurch würde sich die Verbreitung der Wahrheit nur verzögern, von den sich daraus für uns ergebenden negativen Folgen einmal ganz abgesehen.

[Zurück zur KzM - Startseite]