Gerichtliche Prozesse
(Kirche zum Mitreden, 04.12.1998)
Wer die Arbeit von KzM behindern will, dem empfehlen wir, einfach eine
Klage gegen uns einzureichen: Durch die daraus resultierenden
Verhöre,
Gerichtsprozesse und andere Unannehmlichkeiten haben wir 1998 bereits
eine
Menge Zeit und auch einiges an Geld verloren, obwohl es bislang - Gott
sei Dank - in keinem einzigen Fall zu einer Verurteilung kam. Wir
denken,
daß sich jeder moralisch verpflichtet sehen müßte, in
- wenn auch nur irgendwie - unklaren Fällen direkt mit seinem
Gegner
Kontakt aufzunehmen, statt hinter dessen Rücken irgendwelche
Aktionen
durchzuführen, allein die Verhältnisse, sie sind nicht so.
Jüngst mußten wir vor dem Landgericht persönlich
erscheinen,
weil sich einer unserer Gegner trotz all unserer Bemühungen nicht
zu einer außergerichtlichen Einigung bewegen ließ. Dieser
Gegner
berief sich bei seinen schweren Vorwürfen gegen uns auch auf
Hansjürgen
Verweyen (s. dessen Einschreiben). Es ist
aber
rein logisch nicht möglich, sich auf Verweyen zu berufen, u.z.
nicht
nur, weil aus der angedrohten Klage ja nichts wurde (aus welchen
Gründen
auch immer, sei es z.B., weil wir die Zusendung des von ihm monierten
Newsletters
eingestellt haben, sei es z.B., daß er von seinen Vorgesetzten
zurückgehalten
wurde), sondern v.a. deswegen, weil weder Verweyen noch irgendein
Konzilsfunktionär
auf unsere Anklageschrift gegen Verweyen
reagiert
hat. Solange unsere Vorwürfe nicht sachlich-argumentativ widerlegt
sind, müssen sie als zutreffend beurteilt werden; dies gilt selbst
dann, wenn ihre Verbreitung unter Strafe gestellt würde, denn
Wahrheit
kann man nicht befehlen oder verbieten. Man kann zwar befehlen oder
verbieten,
daß die Wahrheit gesagt wird, das berührt aber nicht die
Wahrheit
als solche.
Das einzige, was sich nach über zwei Monaten seit unserer
Vernehmung
am 29.09.1998 im Fall Anger sicher sagen
läßt,
ist, daß Angers schwer sündhaftes Verhalten gegen uns durch
sein Schweigen uns gegenüber nicht zu einer Schuldminderung,
sondern
zu einer Schuldmehrung führt. Durch seinen Vorwurf, wir seien
nicht
römisch-katholisch, hat er eine Todsünde begangen und ist zur
Wiedergutmachung (reparatio) verpflichtet. Je länger er sich mit
der
reparatio Zeit läßt, desto schwerer wiegt seine Sünde.
Ähnliches würde gelten, falls er seine Klage gegen uns noch
nicht
zurückgezogen haben sollte - es sei denn, er könnte beweisen,
daß wir im Unrecht sind. Mittlerweile haben wir aber von
verschiedenen
Personen das Urteil gehört, daß eine Widerlegung unserer
Argumentation
gerade in bezug auf Anger unmöglich ist, auch wenn wir für
Korrekturen
immer offen sind, d.h. es ist nun nicht mehr nur unsere Privatansicht,
daß unser Artikel gegen Anger keinerlei Beleidigung enthält.
Aufgrund der Protektion, die Anger von seiten des "Bistums
Münster"
erfährt, weitet sich die Schuld auch auf Lettmann
und Gefolgsleute aus.
Bei unserer Vernehmung im Fall Anger äußerte der Polizist
seinen Wunsch, nicht von uns auf unseren Seiten genannt zu werden. Dies
hatten wir auch gar nicht vor, weil grundsätzlich nur
Konzilsfunktionäre,
sehr hochrangige Gestalten des öffentlichen Lebens und Personen,
deren
Haltung bereits anderweitig öffentlich bekannt geworden ist,
namentlich
erwähnen. Dürfen wir uns aber über das
äußern,
was wir bei unserer Vernehmung erfahren haben? Dies müßte
wenigstens
solange gestattet sein, wie der betroffene Beamte ja nicht namentlich
erwähnt
wird und wir an Eides Statt versichern, unsere nachfolgenden Aussagen
nach
bestem Wissen und Gewissen zu machen. Würden wir nicht über
die
Vernehmung berichten dürfen, bliebe die Einsicht vieler
Bürger
in unsere Situation unvollständig und könnte zu
Mißverständnissen
führen. Besonders liegt uns ja eine Verbesserung unseres Staates
am
Herzen, und solange die Bürger nicht über Einzelheiten im
Staatswesen
wie die nachfolgenden informiert sind, könnte die Vertretbarkeit
des
Urteils, ob die gegenwärtigen Zustände bereits optimal oder
noch
verbesserungsfähig sind, Schaden nehmen. Wir wollten zwar erst
nach
Erhalt der Anklageschrift etwas über die Vernehmung schreiben,
weil
wir aber öfters danach gefragt wurden, wie sich denn die
Vernehmung
gestaltet hat, schon an dieser Stelle die Punkte, die uns im
Gedächtnis
haften geblieben sind:
1) Beim Blick ins Büro fielen uns die Bilder an der Wand auf:
leicht- bis überhaupt nicht bekleidete junge Damen; objektiv sind
solche Bilder unter Todsünde verboten. Man muß dabei
bedenken,
daß es in Deutschland schwer verboten ist, in öffentlichen
Gebäuden
Kreuze aufzuhängen, weswegen wir auch vergeblich nach einem Kreuz
im Büro gesucht haben. Wenn der Staat etwas verbieten kann, was
nachweislich
keinen schlechten, sondern nur einen guten Einfluß auf die
Menschen
hat, dann sollte er auch etwas verbieten, was nachweislich nie einen
guten,
sondern nur sehr oft einen sehr schlechten Einfluß auf die
Menschen
hat. Wir lehnen die Ausbeutung der Frau und die Anstachelung der
bösen
Lust rigoros ab, deswegen fordern wir, daß der Staat jede
Veröffentlichung
von Bildern, die das gesunde Schamgefühl verletzten, absolut
verbietet,
erst recht in öffentlichen Gebäuden. Ein Beamter der
Sittenpolizei
berichtete uns, er habe vor einigen Jahren noch gegen Bilder
Einsätze
unternommen, die auch "nur" eine Frau "oben ohne" zeigten. Im
nachhinein
meinen wir, wir hätten von dem Polizisten verlangen können,
daß
er die Bilder von der Wand abnimmt, ehe wir sein Büro betreten -
aufgrund
des Schockeffektes sind wir aber nicht darauf gekommen. Obwohl uns die
rechtliche Lage nicht klar ist (Kann jemand, der schamlose Bilder
ablehnt,
gezwungen werden, sich in einen Raum zu begeben, in dem schamlose
Bilder
an der Wand hängen?), empfehlen wir jedem, der zu einer
Behörde
muß, ggf. den Beamten wenigstens zu bitten, anstößige
Bilder zumindest zeitweilig zu entfernen. Geraucht hat der Polizist
nicht
- auch für so einen Fall wäre es interessant zu wissen,
welche
Rechte man als Bürger gegenüber einem Beamten hat.
2) Was die Anrede betraf, so verwendete der Polizist die laikale Anrede
statt einer der üblichen Anreden wie "Hochwürden" oder "Herr
Pater". Ferner scherzte er, er wüßte gar nicht, wie er uns
anreden
solle, da wir doch immer im Plural schreiben. Wir wiesen in auf den
Plural
der Bescheidenheit hin, was wir auch bereits in dem Text edit0001.htm
erklärt hatten. Wir sind nicht hochnäsig oder eingebildet,
sondern
meinen nur, daß bestimmte Umgangsformen beachtet werden sollten,
selbst wenn sie nicht gerichtlich eingeklagt werden können. Seid
nett
zueinander!
3) Der Polizist meinte, er habe unsere "Pamphlete" gelesen. "Pamphlet"
bedeutete anfangs nur soviel wie Broschüre oder Flugschrift. Etwa
im 18. Jhd. erhielt diese Vokabel die Konnotation und dann
Grundbedeutung
der (oft politischen) Schmäh- oder Kampfschrift. Es ist zwar nicht
wissenschaftlich exakt definiert, inwieweit es sich dabei um eine
beleidigende
Schrift handelt, dennoch raten wir, bei solchen Grauzonen eher Vorsicht
walten zu lassen. In unserem Kontext könnte schon der Gedanke
nahegelegt
werden, daß wir tatsächlich jemanden hätten beleidigen
wollen, was - wie nachgewiesen - ja gar nicht der Fall ist. Auch hier
wollen
wir nichts überstrapazieren. Der hl. Franz von Sales gab einmal
auf
die Frage, wie man etwas für den Frieden in der Welt tun kann, die
Antwort: "Fangen Sie damit an, daß Sie die Türen leise
schließen."
In der Tat, das ist nur ein Anfang, aber immerhin! Im Umgang mit der
Welt
sollte man sich auch einer gewissen Zurückhaltung bei der Wortwahl
befleißigen, sofern nicht ernstzunehmende Gründe für
einen
drastischen Stil vorliegen (s. liebe.htm).
4) Diese Aussage - quasi das Abschiedswort des Polizisten an uns -
ließ uns doch ziemlich schlucken. Er meinte, "jeder normal
denkende
Mensch müßte doch so denken wie Hans Küng". Dieses
Statement
irritiert schon an sich, aber aufgrund unseres bereits
veröffentlichten
Textes
über Küng und der Reaktionen darauf (nämlich gar
keiner!)
löste es direkt Verwunderung bei uns aus. Was wollen uns diese
Worte
sagen? Daß wir nicht normal sind? Was aber ist normal? Ist der
normal,
der den schmalen Weg geht, der in den Himmel führt, oder ist der
normal,
der den breiten Weg geht, der in die Hölle führt? Solange
dies
nicht geklärt ist, und insbesondere solange unsere "anormalen"
Anmerkungen
über Küng unbeanstandet bleiben, wirken diese Worte doch sehr
befremdend auf uns.
Ja, und wenn der Polizist nun abstreitet, daß alles, was wir
geschrieben haben, den Tatsachen entspricht? Wir betonen, daß wir
das Gesagte nur zur Diskussion stellen, und da gibt es die
Möglichkeiten,
daß z.B. a) die Zustände als vollkommen einwandfrei
beurteilt
werden oder b) niemand außer uns ähnliche Erfahrungen
gemacht
hat, so daß selbst in dem Fall, daß die von uns skizzierten
Zustände in abstracto als verbesserungsfähig beurteilt
würden,
de facto kein Handlungsbedarf gegeben ist.
Offene Augen sollte aber jeder haben: Ist der Blick für
Mißstände
geschärft, so sollten diese Mißstände auch beim Namen
genannt
und nach Kräften abgestellt werden. V.a. sollte nicht jeder gleich
seinen Nächsten vor Gericht bemühen, sondern nach
außergerichtlichen
Lösungsmöglichkeiten suchen. Es tut uns wirklich leid, nicht
unser gestecktes Ziel der wöchentlichen Aktualisierung von KzM
einhalten
zu können. Das ist nunmal besonders schwer, wenn wir zu
Vernehmungen
und Gerichtsverhandlungen fahren müssen, bei jedem einzelnen Text
jedes einzelne Wort nun fünfmal abwägen müssen und - wie
etwa bei Anger - einen bereits fertigen Text wieder löschen und
einen
weiteren bereits fertigen Text nochmals haarklein kommentieren
müssen.
Mit Verlaub: Es ist nicht sehr sinnvoll, unser Angebot des Dialogs
einfach
auszuschlagen und statt dessen uns mit Zeit- und Geldaufwendungen
(zumal
unsere Geldreserven nicht unbegrenzt sind und wir keine Spenden
akzeptieren!)
zu belasten, solange kein einziges Gegenargument gegen uns genannt
werden
kann. Und wenn jemand ein Gegenargument hätte, sollte er uns das
nicht
erst über einen Gerichtsprozeß mitteilen - dadurch
würde
sich die Verbreitung der Wahrheit nur verzögern, von den sich
daraus
für uns ergebenden negativen Folgen einmal ganz abgesehen.
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