Beleidigungsfreiheit für kath.de

- Rolf Jouaux und seine Freunde genießen Zügellosigkeit -
(Kirche zum Mitreden, 26.01.2001)
In dem Ermittlungsverfahren gegen kath.de erhielten wir heute folgendes Schreiben:


Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main, Tel. (069) 1367-01, 60256 Frankfurt
Frankfurt, 11.12.00, gefertigt: 19.01.01
6 UJs 68094/00 Geschäftsnummer bitte stets angeben!

In. dem Ermittlungsverfahren gegen "www.kath.de" und "Claus" wegen Beleidigung bzw. übler Nachrede zum Nachteil P. R. L. wird der Anzeigeerstatter mit der Strafanzeige vom 26.10.2000 auf den Weg der Privatklage verwiesen.
Gründe:
Das Gesetz sieht für die Verfolgung von Vergehen der angezeigten Art in erster Linie den Weg der Privatklage vor. Die Amtsanwaltschaft darf gernäß § 376 Strafprozeßordnung von Amts wegen nur tätig werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Die Prüfung des Sachverhalts hat ergeben, daß diese Voraussetzung hier nicht vorliegt. Der Vorfall hat weder nach seinen Umständen noch nach der Bedeutung der Folgen zu einer über den Lebenskreis der Beteiligten hinausgehenden Störung des Rechtsfriedens geführt. Dem Verletzten steht es frei, gegen den bzw. die Beschuldigten im Wege der Privatklage bei dem Amtsgericht vorzugehen. Dieser Weg reicht aus, ihm Rechtschutz zu gewähren und Genugtuung zu verschaffen. Die Frist zur Stellung eines Strafantrages beträgt drei Monate seit Kenntnis von Tat und Täter. Die hier erstattete Anzeige würde, sofern sie innerhalb dieser Frist eingegangen ist, zur Fristwahrung im Privatklageverfahren genügen. Durch die Verweisung auf den Weg der Privatklage werden etwaige vermögensrechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Schadenersatz nicht berührt. Der Erhebung der Privatklage muß in aller Regel eine Sühneverhandlung  vorausgehen.  Nähere  Auskünfte  hierüber  erteilt  der Schiedsmann, in dessen Bezirk der Beschuldigte wohnt.
Christalle
Justizinspektor als Amtsanwalt
Beglaubigt


Man kennt es schon von vielen anderen Justizschreiben, die bei KzM veröffentlicht wurden: Nicht überall, wo "Gründe" drüber steht, stehen auch Gründe drin - auch bei diesem Schreiben nicht. Untersuchen wir die vermeintlichen Gründe auf Stichhaltigkeit:

1. "Das Gesetz sieht für die Verfolgung von Vergehen der angezeigten Art in erster Linie den Weg der Privatklage vor. Die Amtsanwaltschaft darf gernäß § 376 Strafprozeßordnung von Amts wegen nur tätig werden, wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht."
Zunächst muss man an die Theateraufführung von Gunnar Anger denken, die nach langen Monaten mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen ist. Anger ist ein Privatmann, ein Nobody, der - wie die Amtsanwaltschaft absolut sicher wusste - in keiner Weise von uns beleidigt worden war. Dennoch brechen die Herren in Recklinghausen / Gelsenkirchen einen irrsinnig langen Prozess gegen uns vom Zaun und halten es, nachdem die Sache nun endgültig entschieden ist, noch nicht einmal für erforderlich, sich für ihre grenzenlose Unverfrorenheit zu entschuldigen. Katholische Priester gelten dem deutschen Staat eben als der letzte Dreck, und jeder, der mit Dreck nach einem Priester wirft, darf sich der staatlichen Unterstützung sicher sein.
So ist dann auch dieser "erste Grund" aus Frankfurt zu verstehen: Es besteht kein öffentliches Interesse daran, einen Priester vor öffentlicher Verunglimpfung im Internet zu schützen, eben weil er die katholische Kirche repräsentiert, die der deutsche Staat um jeden Preis vernichten will. Der erstrebte "Rechtsfrieden" ist die Totenruhe, die mit der Vernichtung der Kirche einkehren soll.
2. "Gründe" (statt "Grund" oder "Begründung") signalisiert, dass mehr als ein Grund angegeben wird; selbst wenn man den Verweis auf den "Rechtsfrieden" als "Grund" zählen möchte, bliebe dieses Signal ein falsches Signal, denn der Rest des Schreibens besteht nur noch in Hinweisen, welche Vorschriften für Privatklagen gelten. Da "Claus" seine Identität noch immer geheim hält, könnten wir ohnehin nur gegen kath.de klagen. Dabei müssen wir nicht nur unsere finanzielle Situation berücksichtigen, sondern eben auch die Situation der deutschen Justiz.

Allerdings wollen wir uns noch immer nicht mit der Situation der deutschen Justiz anfreunden. Solange es noch geht, werden wir die Justiz dazu zu bewegen versuchen, dass sie sich auf den Pfad der Gerechtigkeit begibt; es wäre wirklich schade, wenn außerordentliche Mittel Anwendung finden müssten. Als weiteren Beweis unseres guten Willens haben wir deshalb heute Strafanzeige gegen das Bundesverfassungsgericht erstattet.


Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Akademiestr. 6
76133 Karlsruhe

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts
- Präsidentin Limbach, Sommer, Jentsch, Hassemer, Broß, Osterloh, Di Fabio -
wegen Betrugs im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland e. V. (BVerfG, 2 BvR 1500/97 vom 19.12.2000)

Begründung:
In dem o.g. Urteil wiederholen die Beklagten die Lüge, in Deutschland würde "die ungestörte Religionsausübung gewährleistet" (Art. 4GG Abs. 2), s. z.B.
BVerfG, 2 BvR 1500/97 vom 19.12.2000, B. I.: "Als eine Vereinigung, die sich die Pflege und Förderung eines religiösen Bekenntnisses und die Verkündung des Glaubens ihrer Mitglieder zum Zweck gesetzt hat, ist die Beschwerdeführerin Trägerin des Grundrechts der Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG."
Bekanntermaßen ist diese Behauptung der "ungestörten Religionsausübung" aufgrund der vom deutschen Staat propagierten Zwangshäresie eine bloße Fiktion. Die Richter führen also wissentlich und willentlich die Bürger in die Irre.
Das Verhalten der Beklagten ist als äußerst schwerwiegender Betrug zu werten, der mit aller erforderlichen Härte bestraft werden muss. Mit ihrer Rebellion gegen das Sittengesetz sind die Beklagten u.a. mit Verweis auf Art 2GG Abs. 1 zur Verantworung zu ziehen:
"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
Anlagen:
Kaiser und Gott
Urteilsfindung beim BVG


Wir werden zu gegebener Zeit auf die Sache zurückkommen.

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