Der Fall Gunnar Anger - Urteilsverkündung

- Schuldig im Sinne der Anklage -
(Kirche zum Mitreden, 27.12.2000)
Nach über zwei Jahren (!!) konnte nun endlich das Urteil in dem Fall gesprochen werden, der von dem Antichristen Gunnar Anger ohne jeden vernünftigen Grund - was typisch ist für die gottfeindlichen Kräfte - angezettelt wurde, dann von Oberamtsanwalt Lekaus "bearbeitet" wurde und nach einem Intermezzo bei der Staatsanwaltschaft Essen (Oberstaatsanwalt Sydnes) schließlich bei der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm (Oberstaatsanwältin Cirullies) gelandet ist.
Bereits seit einigen Tagen liegt uns das Ergebnis vor, allerdings hatten wir es vorgezogen, in der Adventszeit eine Pause einzulegen und uns dabei u.a. nur extensiv um KzM zu kümmern. Wenn man bedenkt, dass sich die Staatsanwaltschaften auch nicht gerade überschlagen haben, um auf unsere Schreiben zu antworten, und wenn man v.a. das Ergebnis sieht, erkennt man leicht, dass für uns kein Grund zur Hektik bestand. Hier also die letzten Briefe zum Fall, die uns erreichten:
Der Generalstaatsanwalt, Hamm
Geschäfts-Nr.: 2 Zs 2101/00
Datum: 31.10.2000, Poststempel 13.11.2000
"Betr.: Ihre Strafanzeige vom 12.06.2000 gegen Oberamtsanwalt Lekaus in Essen wegen Rechtsbeugung
- 25 Js 78/00 StA Essen -
Bezug: Ihre Beschwerde vom 25.08.2000
Sehr geehrter Herr L., auf Ihre Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Essen vom 11.08.2000 sind mir die Vorgänge zur Entscheidung vorgelegt worden. Ich habe den Sachverhalt geprüft, jedoch keinen Anlass gesehen, die Wiederaufnahme der Ermittlungen anzuordnen. Das Verfahren ist zu Recht und mit zutreffender Begründung eingestellt worden. Ihr Beschwerdevorbringen vermag eine von dem angefochtenen Bescheid abweichende Beurteilung der Sach- und Rechtslage nicht zu rechtfertigen. Ich weise Ihre Beschwerde daher als unbegründet zurück. Auf die anliegende Rechtsmittelbelehrung nehme ich Bezug. Über Ihr Gesuch um 'Überlassung der vollständigen Prozessakten' wird die gem. § 478 Abs. l S. l StPO hierfür zuständige Staatsanwaltschaft Essen nach Rückkehr der Ermittlungsakten entscheiden. Hochachtungsvoll Im Auftrag, Cirullies, Oberstaatsanwältin"

Staatsanwaltschaft Essen
Geschäfts-Nr.: 25 Js 78/00
Datum: 24.11.00, Poststempel 07.12.2000
"Betrifft: Ihre Strafanzeige vom 12.06.00 gegen Oberamtsanwalt Lekaus in Essen wegen Rechtsbeugung
Bezug: a) Ihre Beschwerden vom 25.08.00 gegen den Einstellungsbescheid vom 11.08.00, b) Bescheid des Generalstaatsanwalts in Hamm vom 31.10.00 (2 Zs 2101/00)
Sehr geehrter Herr L.! Unter Bezugnahme auf den letzten Absatz des obigen Bescheides des Generalstaatsanwalts teile ich Ihnen mit, daß ich Ihrem Gesuch um 'Überlassung der vollständigen Prozeßakten' nicht entsprechen kann. Privatpersonen wird Akteneinsicht grundsätzlich versagt. Es steht Ihnen jedoch frei, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, dem Auskunft aus den Akten erteilt und evtl. Akteneinsicht gewährt werden kann, sofern hierfür ein berechtigtes Interesse dargelegt wird. Hochachtungsvoll, Sydnes, Oberstaatsanwalt"



Viel braucht man hier nicht mehr zu schreiben. Es ist offensichtlich, dass Lekaus schuldig im Sinne der Anklage ist. Die Ausweichmanöver, mit denen Sydnes sich die Sache vom Hals schaffen wollte, haben wir bereits mit unwiderlegbaren Gründen verworfen, und deshalb hätte Cirullies nur dann unsere Beschwerde zurückweisen können, wenn sie Gründe hätte vorbringen können, durch die unsere Ausführungen widerlegt werden. Darauf hat sie aber aufgrund gegebener Unmöglichkeit verzichtet; dummerweise versucht sie ihr Nichtstun noch zu "begründen", wobei die "Gründe" offensichtlich nur hohle Luft sind, denn die auf Unwahrheiten aufbauende "Begründung" Sydnes kann ja niemals "zutreffend" gewesen sein, und vom privilegium fori schweigt Cirullies ebenfalls eisern. Fest steht: Sydnes kann auch weiterhin nicht vor Kritik in Schutz genommen werden. Problematisch ist ferner das neue Schreiben von Sydnes: Er "kann" angeblich unserem "Gesuch nicht entsprechen".
a) Wenn er das nicht kann, warum hat dann Cirullies überhaupt noch einen Bescheid an Sydnes geschrieben? Kennt sich Cirullies etwa nicht mit den elementaren Vorschriften staatsanwaltlicher Arbeit aus? Will Sydnes uns - und damit der Weltöffentlichkeit, die KzM liest - sagen, Cirullies sei inkompetent? Dagegen spricht b) immerhin, dass Sydnes dieses "Nicht-Können" sofort restlos relativiert, denn wenn dieses "Versagen" nur "grundsätzlich" ist, dann kann es ja auch Ausnahmen geben. Richtig wäre dann gewesen, dass Sydnes unserer Forderung nicht ensprechen "möchte", wofür uns allerdings keine besonders ehrenhaften Gründe für Sydnes einfallen, zumal man erwarten sollte, dass Sydnes unsere Kritik an ihm nicht auf sich sitzen ließe - wenn es für ihn eine andere Möglichkeit gäbe. Wenn c) uns noch die Einschaltung eines Anwalts ans Herz gelegt wird, ist das wohl bestenfalls ein schlechter Scherz, nicht nur wegen der Erfahrungen mit der Anwaltskammer, sondern auch, weil Sydnes die Erfolgsaussichten eines anwaltlichen Abenteuers als extrem gering veranschlagt, wenngleich die Kosten garantiert extrem hoch sein würden.
Was immer Lekaus dazu bewogen haben sollte, auf die Gesetzgebung zu pfeifen und uns in impertinenter Art und Weise (mit Vorverurteilung!!) zu belangen, während bekanntlich sämtliche Versuche unsererseits, die gesellschaftliche Ordnung zu verbessern, vom Staat hartnäckig ignoriert werden (s. als neues Beispiel den Streit um Margret Chatwin): Lekaus sollte sich vor Augen halten, dass, auch wenn diese Akten - vielleicht - in dieser Erdenzeit geschlossen bleiben, weil wir momentan keinen Sinn darin sehen, in dieser Sache weiter zu bohren, das Jüngste Gericht noch bevorsteht. Und auch Sydnes und Cirullies sollten sich nicht einfach wie Pilatus die Hände waschen, sondern daran denken. "Die Obrigkeit hat die Pflicht, in erster Linie für das allgemeine Wohl zu sorgen. Sie muß deshalb nach Kräften alle Übel vom Staate fernhalten und sein Wohl fördern, Religion und Sittlichkeit beschützen, für gerechte Verteilung der Rechte und Pflichten sorgen, die Gesetze ohne persönliche Rücksichten durchführen, die öffentlichen Ämter nur geeigneten Personen geben und ungeeignete aus denselben entfernen" (H. Jone, Katholische Moraltheologie, Paderborn (7)1936, 164). Das haben wir u.a. im Zusammenhang mit Pilger, Schwill, Ink zitiert, d.h. selbst wenn Cirullies und Sydnes diesen Grundsatz vorher nicht kannten, hätten sie ihn nach der Lektüre von KzM kennen müssen. Versagt die staatliche Obrigkeit bei der Ämterverteilung, ist sie ebenfalls schuldig.

Auch für dieses ganze Anger-Debakel gibt es wieder nur eine Erklärungsmöglichkeit: Der Staat handelt bewusst und hartnäckig antichristlich, er will um jeden Preis die katholische Kirche vernichten und schreckt selbst vor eindeutigen Verstößen gegen seine eigene Geschäftsordnung nicht zurück. Wenn eine Aktion - wie in diesem Falle - fehlschlägt, wird durch Ausflüchte, mit denen die Realität aufs ärgste verhöhnt wird, die Sache unter den Teppich zu kehren versucht. Solange der Staat sein Unrecht noch mit Gewaltanwendung durchsetzen kann, mag das System irgendwie "funktionieren", aber irgendwann ist auch dieser Joker aufgebraucht.

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