Newsletter mit Predigt vom 14.11.2004

- 24. Sonntag nach Pfingsten (6. nach Epiphanie); 1 Thess 1,2-10; Mt 13,31-35 -
(Kirche zum Mitreden, 29.07.2006)
Mihail Kivi bei G.
citybank lingen bei G.
In wieweit Computerspiele auf die psyche einfluss nehmen bei G.
Papst bezeichnet Gewaltspiele bei G.
Wörter: 1204
Kürzlich wurde im so gen. "öffentlich-rechtlichen" Fernsehsender ZDF ein knapp acht Minuten langer Beitrag über Computerspiele gezeigt (Frontal21, 09.11.2004). Titel des Beitrags: "Killerspiele und Behördenversagen". Darin heißt es: "Nach Recherchen von Frontal21 sind immer brutalere Computerspiele im Handel. [...] Erfurt vor zwei Jahren: Im Blutrausch tötet ein Schüler Lehrer und Mitschüler, wie im Computerspiel. Der Täter war begeisterter Nutzer dieser Gewaltspiele." Diese Spiele werden im ZDF-Beitrag zudem als "menschenverachtend" tituliert, und auch Politiker kommen zu Wort: Wie der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) behauptet, stehen die Inhalte der Spiele "diametral den Wertentscheidungen unseres Grundgesetzes entgegen". Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) fordert: "Wir brauchen Herstellungsverbote". Zunächst: Was sind "Killerspiele"? Ein "Killer" ist ein Auftragsmörder, also jemand, der einen Lohn dafür erhält, dass er gezielt einen Menschen tötet. Es gibt zwar tatsächlich Spiele, in denen man z.B. Episoden im Leben eines Killers durchspielen kann. Es gibt Spiele, die das gewaltdurchtränkte Spielprinzip von "Cowboy und Indianer", "Räuber und Gendarme" oder "Schach" umsetzen, und dies geschieht mittlerweile mit einer Grafik, die sich doch schon recht deutlich an der Realität orientiert. In heutigen Computerspielen sehen dargestellte Häuser aus wie echte Häuser, Pflanzen aus wie Pflanzen, Wasser aus wie Wasser, ja sogar Menschen erinnern sehr an Menschen. Und in diesen am Computer erschaffenen Welten kann man sich frei bewegen, und man kann eben auch Menschen töten. Allerdings geht es doch vielfach bei solchen "Killerspielen" darum, dass der Spieler in eine bedrohliche Umwelt hineingesetzt wird und er sich und am besten noch die gesamte Menschheit gegen die Bedrohung, gegen ungerechte Angreifer verteidigen muss; oft genug sind die Gegner noch nicht einmal Menschen, sondern z.B. Tiere oder gar irgendwelche Phantasieprodukte. Welches Lebensrecht soll man einer Riesenspinne oder einem dreiköpfigen Hund zubilligen, insbesondere dann, wenn man von ihnen angegriffen wird? Und v.a.: Welches Recht sollen Figuren haben, die nur am Computer existieren, die nur die Umsetzung von mathematischen Formeln sind? Außerordentlich beliebt sind Spiele mit einem historischen Kriegshintergrund, so gibt es einige auch im Internet sehr beliebte Spiele, die als Szenario etwa den Zweiten Weltkrieg oder den Vietnamkrieg haben. Spielergruppen sammeln sich: Amerikaner gegen Deutsche, Terroristen gegen Counterterroristen usw. Aber so realistisch solche Spiele auch wirken mögen, jede noch so stümperhafte Militärübung ist ungleich viel realistischer als noch so hochkonzentriertes Mausklicken am Monitor. Halten wir fest: Viele so gen. "Killerspiele" sind in Wahrheit Spiele mit einem mehr oder weniger hohen Gewaltanteil, und Gewalt ist nun einmal ein ziemlich fester Bestandteil des erbsündlich belasteten Lebens. Es gibt das Recht zur Notwehr, ja es kann sogar die Pflicht bestehen, dass man gewaltsam gegen einen Angreifer vorgeht, um den Angreifer davon abzuhalten, Unheil anzurichten. Und was die Darstellung davon in Computerspielen betrifft, muss man sagen: Blut sieht aus wie Blut, ein abgetrennter Arm sieht aus wie ein abgetrennter Arm usw. Wie sehr solche Gewaldarstellungen nun auf die Psyche des Menschen Einfluss haben, darüber gibt es viele umfangreiche wissenschaftliche Studien, die sich untereinander massiv widersprechen. Die einen Experten erklären, dass solche Spiele aggressiv machen, die anderen Experten erklären, dass solche Spiele nicht aggressiv machen, wieder andere Experten erklären, dass solche Spiele sogar helfen können, Aggressionen abzubauen und insofern sogar zu einem ausgeglicheneren Seelenzustand führen. Manche Experten gehen sogar so weit, dass sie Computersimulationen einsetzen, um gezielt krankhafte Angstzustände bei ihren Patienten zu therapieren. Man wird sicherlich sagen können: Durch Spielen von Gewaltspielen stellt sich nicht selten eine gewisse Abstumpfung ein. Wie weit so eine Abstumpfung erfolgen oder überhaupt zulässig, ja sogar wünschenswert sein kann, darüber mag man streiten, und das Thema würde hier auch zu weit führen. Immerhin ist bereits jetzt klar, dass der ZDF-Bericht und insbesondere die Politiker-Parolen in ihrer Absolutheit nicht unterstützt werden können. Und noch etwas genauer: Laut Innenminister Behrens stehen die Inhalte der Spiele "diametral den Wertentscheidungen unseres Grundgesetzes entgegen." In vielen Spielen wird Krieg gespielt, in vielen Spielen muss der Spieler sich bzw. seine Umwelt vor einer Bedrohung retten. Ist es "diametral den Wertentscheidungen unseres Grundgesetzes entgegen", sich gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen? Leider muss man dem Innenminister in gewisser Weise Recht geben: Nach der Ideologie der Bundesrepublik Deutschland kann es tatsächlich eine strafbare Handlung sein, sich bzw. andere gegen Unrecht zu verteidigen. Dauerthema Abtreibung: Nicht wer eine Abtreibung vornimmt bzw. vornehmen lässt, wird in Deutschland bestraft, sondern wer gegen diesen Abtreibungswahn protestiert. Abtreibungsgegner müssen monate-, wenn nicht gar jahrelang unschuldig im Kerker vegetieren, weil sie Mord als das bezeichnen, was es ist, nämlich Mord. Und wenn man so fanatisch gegen Gewaltspiele eingestellt ist, dass man sogar jede Herstellung verbieten will und damit also nicht mehr bloßen Jugendschutz, sondern gewissermaßen Vollschutz leistet: Weswegen schickt die Bundesrepublik dann noch Soldaten in Kriegsgebiete, wenn doch bereits der Krieg per Mausklick verboten sein soll? Man darf nicht mit dem Mauszeiger auf ein Bild klicken, aber man darf mit einer echten Waffe echte Menschen töten. Wenn sich die Politiker über "menschenverachtende Spiele" ereifern, dann sollte man daran erinnern dürfen, mit welch einer Menschenverachtung der Staat mit Menschen umgeht: Menschenverachtung noch und nöcher! Katherina Reiche (CDU) erklärt: "Was wiegt schwerer - der Schutz bereits verworfener extrakorporal befruchteter Eizellen oder das Leben und die Gesundheit von Menschen wie du und ich? Im Rahmen einer ethischen und rechtlichen Abwägung sollte der Lebensschutz des Menschen einen Vorrang gegenüber befruchteten Eizellen in den Tiefkühlbehältern der Reproduktionsmedizin genießen." In der Schule werden die Kinder mit antichristlichen Ideologien vollgepumpt, hinsichtlich der Ethik, hinsichtlich der Glaubenslehre. Unrecht wird legalisiert, Recht wird kriminalisiert. Die Abtreibungsproblematik ist nur ein Beispiel von vielen. Wer dann als Erwachsener es wagt, Kritik an den ganzen himmelschreienden Schandtaten des Staates zu üben, der wird brutalstmöglich mundtot gemacht, gerne auch mit Hilfe der so gen. "Psychiatrie", d.h. er wird lügnerisch als Psychopath hingestellt; ein solches Vorgehen wird von der Kirche mit vollem Recht als "Gipfelpunkt der Unmenschlichkeit" verurteilt, und dieser "Gipfelpunkt der Unmenschlichkeit" gehört zu den fundamentalen Pfeilern der Bundesrepublik. Wie sagten die Juden über Jesus (Joh 10,21): "Er ist vom Teufel besessen und von Sinnen. Was hört ihr auf ihn?" Die Bundesrepublik wird immer öfter als "Diktatur", als "Unrechtsstaat" und dgl. empfunden und auch bezeichnet. Und was machen die Politiker? Sie setzen sich für das Lebensrecht von computergenerierten Monstern ein! Der ZDF-Beitrag über Computerspiele dokumentiert tatsächlich eine entsetzliche Abstumpfung, ja Verrrohung vieler Bürger. Sie nehmen es hin, begrüßen es sogar, dass so ein grober Unfug verbreitet wird, und v.a. protestieren sie nicht gegen die ganzen entsetzlichen, realen Schandtaten, die der Staat gegen seine Bürger begeht. Wie gesagt, es geht hier nicht darum, ein abschließendes Urteil über Computerspiele abzugeben. Papst Pius XII. hat vor den Gefahren schlechter Einflüsse wie z.B. durch Theater und Film gewarnt, und einiges davon ließe sich wohl auch auf Computerspiele übertragen. Aber der Papst sagt dazu: "Berichte aus verschiedensten Gegenden bezeichnen diese Gelegenheiten als Mittelpunkte der religiösen und der sittlichen Verwahrlosung der Jugend. Aber an erster Selle ist dafür die Zerrüttung der Ehen verantwortlich, als deren Kennzeichen und verhängnisvolle Konsequenz das sittliche Absinken der Jugend bezeichnet werden kann" (kath. Aktion, 24.07.49). Wieviel Familiensinn haben Gerhard Schröder, Joschka Fischer, Klaus Wowereit, Angela Merkel, Theo Waigel, Ole von Beust, um nur einige zu nennen? Ja, Schluss mit Abstumpfung, Schluss mit ungerechter Gewalt. Aber den richtigen Weg weisen nicht antichristliche Politiker, sondern die Lehre Christi. Amen.

Weiteres uneingeschränkt öffentliches Material
(Hinweis: Bzgl. der im folgenden erwähnten Heller-Sache (4 O 46/04 LG Essen) werde ich zu gegebener Zeit weiter vorgehen und dann auch Material veröffentlichen; die Vorgeschichte kann man nachlesen unter http://www.kirchenlehre.de/heller02.htm)

A

Fax an Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, Fax: 0221 / 7711 - 600
nachrichtlich an:
Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 - 1150
SA Essen, Zweigertstr. 36, 45130 Essen, Fax: 02 01 / 8 03 - 29 20
"Justiz"-Ministerium, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin. Fax: 030 / 2025 - 9525
Dorsten, den 9. November 2004
Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
Entmündigungsverfahren gegen "Landgericht Bonn", "Amtsgericht Dorsten", Norbert Leygraf et al.
In der Sache 4 O 46/04 LG Essen habe ich heute folgende Mitteilung erhalten:
"Der Kläger [i.e. Pater Lingen] ist gemäß 51 Abs. 1 ZPO prozessfähig. Nach dem Eindruck, den sich die Kammer in der mündlichen Verhandlung vom Kläger gemacht hat, bestehen keine Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit. Der Kläger mag seine religiösen Überzeugungen ausdrucksstark vertreten, aber für einen die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistesttätigkeit gemäß 104 Nr. 2 BGB bestehen keine Anhaltspunkte." Ungeachtet der Hintergründe und Folgen in dieser Sache unterstreicht das LG Essen damit faktisch die Notwendigkeit und v.a. Dringlichkeit, in der Sache "Landgericht Bonn" etc. nun endlich die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. In einem wenigstens halbwegs ordentlich geführten Bundesland wären solche Zustände wie die in NRW völlig undenkbar.
Die Fallstudie zu Norbert Leygraf / "Landgericht Bonn" ist derzeit auch in der aktuellen Ausgabe von http://www.rechtskultur.de/ veröffentlicht (http://de.geocities.com/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm), nach wie vor unwidersprochen; der Ausschnitt aus dem Predigt-Newsletter v. 09.10.2004 blieb ebenfalls unwidersprochen:
***************
Man mag sich fragen, woher diese "Bedenken" der Bonner "Richter" überhaupt herrühren - die Bonner verweigern dazu jede Auskunft. Man mag sich fragen, warum diese Bedenken durch das "Leygraf-Gutachten" "verstärkt" sein sollen, schließlich ist dieses "Gutachten" eine notorische Diffamierungskanonade zweier offensichtlich psychisch schwer gestörter Kirchenhasser. Man mag sich fragen, warum die V2-Sekte "nichts vorbringen kann, was geeignet wäre, die Bedenken des Gerichts auszuräumen", wenn die V2-Sekte doch den Verf. Jahrzehnte lang kennt und kein einziger der Funktionäre jemals derlei "Bedenken" geäußert hatte, ganz im Gegenteil: Dem Verf. wurde von der V2-Sekte ja eine Bilderbuchkarriere in Aussicht gestellt, er hätte bloß zum Verräter an seinem Taufgelübde werden brauchen. Man mag sich fragen, warum das "Landgericht Bonn" überhaupt noch derlei Bedenken formuliert und sogar verspricht, "zunächst nichts weiter" zu veranlassen, während es ja - entgegen dem eigentlichen "Beschluss" - nicht nur nicht die Pfändung aufgeschoben hat, sondern sogar im doppelten Umfang das Vermögen des Verf. geplündert hat. So viel Bosheit ist üblicherweise gepaart mit schwersten psychischen Störungen, wobei sich Ursache und Wirkung vielleicht nicht immer ganz exakt festmachen lassen. Von daher hat der Verf. (s. Chronik) schon früh festgestellt, dass es sich bei den Bonner "Richtern" um größenwahnsinnige Schwerverbrecher handelt. Sämtliche Versuche, auf freundlichem Wege die "Richter" zur Vernunft zu bewegen, sind leider an ihrer amokartigen Bosheit gescheitert.
Ein kleines Resümee: Vier Parteien erklären hartnäckig "Bedenken" bzgl. der geistigen Gesundheit des Verf.:
a) "Landgericht Bonn", davon kennen den Verf. persönlich: niemand.
b) "Sozietät Redeker", davon kennen den Verf. persönlich: niemand.
c) "Amtsgericht Dorsten", davon kennen den Verf. persönlich: niemand.
d) "Institut für Forensische Psychiatrie Essen", davon kennen den Verf. persönlich: niemand.
Als Argumente für diese "Bedenken" werden genannt: nichts.
Treibende Kraft bei all diesem Irrsinn ist die V2-Sekte:
Von den V2-Funktionären kennen den Verf. persönlich: eine ganze Menge (etwa von der "Klosterschule" Overbach, vom "Opus Dei", von diversen "Priesterseminaren", von "Pfarreien" usw. usf.); davon äußerten dem Verf. gegenüber Bedenken hinsichtlich seiner geistigen Gesundheit: niemand.
***************

B

I.

Amtsgericht Dorsten - Postfach 1 09 - 46251 Dorsten
Telefon (0 23 62) 20 08-0 Durchwahl (0 23 62) 20 08- 53 Telefax (0 23 62) 20 08-51
Datum 10. November 2004
Geschäfts-Nr.: 4 XVII L 152 (Bitte bei Antwort immer angeben)
Sehr geehrter Herr Lingen!
Wie Sie dem Beschluss entnehmen können, ist Herrn Dr. Mihail Kivi, Schützen­straße 118, 46242 Bottrop, mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Wegen eines Untersuchungstermins wird sich der Sachverständige demnächst mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift] Dietrich
Justizangestellte
(Dieses Schreiben ist maschinell gefertigt und deshalb nicht unterschrieben.)
Aktenzeichen: 4 XVII L 152
AMTSGERICHT DORSTEN
BESCHLUSS
In dem Betreuungsverfahren für Herrn Rolf Lingen, geboren am 19.08.1967, wohnhaft Goldbrink 2 a, 46282 Dorsten
soll geprüft werden, ob und in welchen Angelegenheiten für Herrn Rolf Lingen wegen einer geistig/seelischen Krankheit oder Behinderung Hilfen durch die Bestellung eines Betreuers erforderlich sind. Zusätzlich und vordringlich ist dabei zu untersuchen, ob Herr Rolf Lingen ganz oder teilweise iSd §104 Abs.2 BGB geschäftsunfähig und damit nach § 52 ZPO ganz oder teilweise prozeßunfähig ist [(.) sic!] Dazu soll ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Mit der Erstattung des Gutachtens wird der Sachverständige Herrn Dr. Mihail Kivi, Schützenstraße 118, 46242 Bottrop, beauftragt. Dorsten, den 10.11.2004
Amtsgericht Dorsten Huda Direktor des Amtsgerichts
Ausgefertigt
Dietrich, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

II.

Fax an
Stadt Dorsten
Halterner Str. 5
46284 Dorsten
Fax: 02362 66-5733
nachrichtlich an:
Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 - 1150
SA Essen, Zweigertstr. 36, 45130 Essen, Fax: 02 01 / 8 03 - 29 20
Stadt Bottrop, Postfach 10 15 54, 46215 Bottrop, Fax: 02041/703280
Dorsten, den 13. November 2004
Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
Entmündigungsverfahren gegen "Amtsgericht Dorsten"
Hiermit bitte ich die Stadt Dorsten um Mithilfe in der o.g. Sache, die derzeit von der SA bearbeitet wird.
Tatbestand: Huda, der "Direktor des Amtsgerichts Dorsten", leidet nach den mir vorliegenden Dokumenten unter äußerst schweren psychischen Störungen und bedarf dringend eines Vormundes. Für Einzelheiten s. z.B.
http://www.kirchenlehre.de/dorsten.htm
Wie schwer seine Erkrankung tatsächlich ist, lässt insbesondere sein neuester verzweifelter Versuch erahnen, mir eine psychische Störung anzudichten. Kürzlich wurde endgültig über mich festgestellt (4 O 46/04 LG Essen):
"Der Kläger [i.e. Pater Lingen] ist gemäß 51 Abs. 1 ZPO prozessfähig. Nach dem Eindruck, den sich die Kammer in der mündlichen Verhandlung vom Kläger gemacht hat, bestehen keine Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit. Der Kläger mag seine religiösen Überzeugungen ausdrucksstark vertreten, aber für einen die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistesttätigkeit gemäß 104 Nr. 2 BGB bestehen keine Anhaltspunkte."
Dies nahm Huda zum Anlass, sein "Betreuungsverfahren" gegen mich mit noch größerer Wut durchzudrücken. Dazu lachte er sich einen einen "Gutachter" namens Mihail Kivi aus Bottrop an; dieser zeichnet nicht nur dadurch aus, dass er der deutschen Sprache nicht richtig mächtig ist, er strotzt sogar regelrecht von menschenverachtenden Zügen. So belästigte er meine Schwester telephonisch; er konnte bereits keinen vernünftigen Grund für diese Belästigung angeben, er ignorierte beim Gespräch geflissentlich die nachdrücklichen Hinweise, dass meine Schwester gerade beschäftigt war, und er stellte ihr nach wenigen Minuten, wiederum ohne jede vernünftige Begründung, die Diagnose aus, sie sei psyschisch gestört. Dass so ein Amokläufer wie Kivi als "Gutachter" nicht zu gebrauchen ist, leuchtet jedem denkenden Menschen ein.
Der guten Ordnung halber erkläre ich, dass die kirchlichen Anweisungen bzgl. des Gebrauchs der Psychiatrie (s. z.B. http://www.kirchenlehre.de/psycho04.htm) noch von keinem einzigen der "Gutachter" erfüllt worden sind.
Zu seiner Entlastung konnte Huda hingegen nichts vorbringen. U.a. hält er noch immer verbissen daran fest, meine priesterliche Würde zu ignorieren. Angesichts der deutlichen psychischen Störungen bei Huda muss es im Interesse aller sein, dass seinen Attacken gegen die katholische Kirche schnellstens Einhalt geboten wird und er die Behandlung erhält, die er braucht. Als zweites Fax erhalten Sie noch mein Schreiben an das OLG Köln v. 09.11.2004.
Ferner beauftrage ich die Stadt Bottrop, den Hinweisen auf soziopathische Züge bei Kivi nachzugehen.
Dieses Schreiben ist öffentlich und wird auch von mir verbreitet werden; ich werde meine Leser über die weiteren Entwicklungen informieren und bitte deshalb um großzügige Auskunft über die Verfahrensfortgänge.

C

I.

Brief von
Der Generalstaatsanwalt, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln
Datum: 09.11.2004
Mein Zeichen: Zs 1884/04
Herrn Pater [sic!] Rolf Lingen
Ermittlungsverfahren gegen Sozietät Redeker
- 110 Js 663/04 Staatsanwaltschaft Bonn -
Ihre Beschwerde vom 05.11.2004 gegen den Bescheid der Staatsanwaltschaft Bonn
Sehr geehrter Herr [sic!] Lingen! Ihre Eingabe ist hier eingegangen. Sie werden weiteren Bescheid erhalten, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist. Hochachtungsvoll Im Auftrag Dr. Geßler, Oberstaatsanwalt
Beglaubigt
Leuchten Justizangestellte

II.

Fax an
Generalstaatsanwaltschaft in Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Fax: 0221 / 7711 - 418
Dorsten, den 11. November 2004
Strafverfahren und Strafantrag gegen die Terrororganisation "Sozietät Redeker"
SA Bonn 110 Js 663/04
General-SA Köln Zs 1884/04
In der o.g. Sache erhalten Sie als zweites Fax meine Nachricht an das OLG Köln v. 09.11.2004; damit wird erneut bestätigt, dass das - lt. "Sozietät Redeker" - "Gutachten" nicht nur kein Gutachten ist, sondern auch ein weiterer Indikator des "Justiz"-Wahnsinns der BRD.
Solange die Redekianer also nichts zu ihrer Entlastung vorbringen, ist ein hartes Durchgreifen unverzichtbar.

D

Weihnachtszeit - Spendenzeit
Nur zur Erinnerung: Die V2-Sekte und die Bundesrepublik haben - im eklatanten Widerspruch zur kirchlichen Lehre! - beschlossen, dass ich keinerlei Anrecht auf Privatvermögen habe, d.h. sobald ich Geld habe, wird es vom Staat konfisziert:
- Es wird "beschlossen", die Pfändung erst dann durchzuführen, wenn ein "Sachverständiger" in einem "Gutachten" erklärt hat, dass ich mich nicht in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinde; ein Grund, wie man überhaupt an meiner geistigen Gesundheit zweifeln könne, wird nirgends genannt  (Februar 04).
- Es wird "beschlossen", von mir über 10'000 Euro zu pfänden oder mich zehn Tage einzukerkern; ohne weiteres wird dann "beschlossen", mein Gesamtvermögen zu pfänden, d.h. kein Kerker, sondern völlige soziale Vernichtung (März 04).
- Die Pfändung wird aufgehoben wegen elementarer formaler Mängel, nach Formalkosmetik fortgesetzt (April 04).
- Meine Strafanzeigen gegen die "Gerichtsvollzieher" Stefan Baltes (Duisburg) und Axel Betram (Braunschweig) sowie gegen die kollaborierenden Banken Citibank und Volkswagenbank werden abgewiesen (April / Mai 04).
- Es wird von Leygraf gar kein Gutachten erstellt; Leygraf äußert bloß völlig unbegründete und restlos absurde "Bedenken" hinsichtlich meiner Prozessfähigkeit, gestrickt aus entstellten und direkt gefälschten Zitaten (August 04).
- Wie Dr. Dr. habil. Richard Albrecht, Autor von rechtskultur.de, feststellt, besteht gegen Leygraf der Verdacht der Amtsstraftat, was im Strafverfahren gegen Leygraf bereits gemeldet wurde. Leygrafs Pamphlet wurde von mir in einer Predigt und einer Fallstudie gewürdigt; Leygraf hat beide Texte erhalten, aber in keiner Weise mir gegenüber reagiert (September 04).
- Obwohl also lt. "Beschluss" nicht gepfändet werden soll, wird trotzdem lustig weitergepfändet. Der bisherige Pfändungsbetrag umfasst praktisch mein gesamtes Vermögen: ca. 20'000 Euro, aufgeteilt auf Citibank und Volkswagenbank. Obwohl die Pfändung bereits jetzt etwa beim doppelten Betrag des "Beschlusses" liegt, ist ein Ende ist nicht in Sicht (Oktober 04).
Ich habe kein eigentliches Einkommen außer gelegentlich vielleicht Messstipendien, auch keinerlei Versicherungen wie Leben, Krankheit etc., d.h. die totale Zerstörung wurde in finanzieller Hinsicht bereits erreicht. Durch den Heller-Fall (s.o.) bin ich hochverschuldet, und ich danke an dieser Stelle nochmals allen, die z.T. beeindruckend große Opfer gebracht haben, um meine Vernichtung hinauszuzögern.
Jedenfalls will ich nicht nur kein Geld annehmen, ich kann derzeit auch kein Geld annehmen. Etwaige Zuwendungen können also nur über einen Freiwilligen realisiert werden, der das Geld selbständig verwaltet und mir aufgebürdete Rechnungen bezahlt. Durch derlei Aktionen wurde bislang erfolgreich verhindert, dass ich eingekerkert wurde. Auf Dauer scheint allerdings an meiner Vernichtung, wenigstens Einkerkerung, kein Weg vorbeizuführen. Dass die Psychiatrie-Posse ausgerechnet dann aufgewärmt wird, nachdem sie vom LG Essen endgültig für absolut haltlos erklärt wurde, sollte zu denken geben.
Abgesehen davon ist es mir viel wichtiger, dass niemand mehr eingetragenes Mitglied der V2-Sekte ist. Wenn ich nicht mehr bin, wird es (doch hoffentlich) jemanden geben, der die Staffel weiterträgt; aber niemand kann mit seinem Glauben die Bekehrung eines anderen unnötig machen.

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