Newsletter mit Predigt vom 14.11.2004
- 24. Sonntag nach Pfingsten (6. nach Epiphanie); 1 Thess 1,2-10;
Mt 13,31-35 -
(Kirche zum Mitreden, 29.07.2006)
Kürzlich wurde im so gen. "öffentlich-rechtlichen"
Fernsehsender ZDF ein knapp acht Minuten langer Beitrag über
Computerspiele gezeigt (Frontal21, 09.11.2004). Titel des Beitrags:
"Killerspiele und Behördenversagen". Darin heißt es: "Nach
Recherchen von Frontal21 sind immer brutalere Computerspiele im Handel.
[...] Erfurt vor zwei Jahren: Im Blutrausch tötet ein Schüler
Lehrer und Mitschüler, wie im Computerspiel. Der Täter war
begeisterter Nutzer dieser Gewaltspiele." Diese Spiele werden im
ZDF-Beitrag zudem als "menschenverachtend" tituliert, und auch
Politiker kommen zu Wort: Wie der nordrhein-westfälische
Innenminister Fritz Behrens (SPD) behauptet, stehen die Inhalte der
Spiele "diametral den Wertentscheidungen unseres Grundgesetzes
entgegen". Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU)
fordert: "Wir brauchen Herstellungsverbote". Zunächst: Was sind
"Killerspiele"? Ein "Killer" ist ein Auftragsmörder, also jemand,
der einen Lohn dafür erhält, dass er gezielt einen Menschen
tötet. Es gibt zwar tatsächlich Spiele, in denen man z.B.
Episoden im Leben eines Killers durchspielen kann. Es gibt Spiele, die
das gewaltdurchtränkte Spielprinzip von "Cowboy und Indianer",
"Räuber und Gendarme" oder "Schach" umsetzen, und dies geschieht
mittlerweile mit einer Grafik, die sich doch schon recht deutlich an
der Realität orientiert. In heutigen Computerspielen sehen
dargestellte Häuser aus wie echte Häuser, Pflanzen aus wie
Pflanzen, Wasser aus wie Wasser, ja sogar Menschen erinnern sehr an
Menschen. Und in diesen am Computer erschaffenen Welten kann man sich
frei bewegen, und man kann eben auch Menschen töten. Allerdings
geht es doch vielfach bei solchen "Killerspielen" darum, dass der
Spieler in eine bedrohliche Umwelt hineingesetzt wird und er sich und
am besten noch die gesamte Menschheit gegen die Bedrohung, gegen
ungerechte Angreifer verteidigen muss; oft genug sind die Gegner noch
nicht einmal Menschen, sondern z.B. Tiere oder gar irgendwelche
Phantasieprodukte. Welches Lebensrecht soll man einer Riesenspinne oder
einem dreiköpfigen Hund zubilligen, insbesondere dann, wenn man
von ihnen angegriffen wird? Und v.a.: Welches Recht sollen Figuren
haben, die nur am Computer existieren, die nur die Umsetzung von
mathematischen Formeln sind? Außerordentlich beliebt sind Spiele
mit einem historischen Kriegshintergrund, so gibt es einige auch im
Internet sehr beliebte Spiele, die als Szenario etwa den Zweiten
Weltkrieg oder den Vietnamkrieg haben. Spielergruppen sammeln sich:
Amerikaner gegen Deutsche, Terroristen gegen Counterterroristen usw.
Aber so realistisch solche Spiele auch wirken mögen, jede noch so
stümperhafte Militärübung ist ungleich viel
realistischer als noch so hochkonzentriertes Mausklicken am Monitor.
Halten wir fest: Viele so gen. "Killerspiele" sind in Wahrheit Spiele
mit einem mehr oder weniger hohen Gewaltanteil, und Gewalt ist nun
einmal ein ziemlich fester Bestandteil des erbsündlich belasteten
Lebens. Es gibt das Recht zur Notwehr, ja es kann sogar die Pflicht
bestehen, dass man gewaltsam gegen einen Angreifer vorgeht, um den
Angreifer davon abzuhalten, Unheil anzurichten. Und was die Darstellung
davon in Computerspielen betrifft, muss man sagen: Blut sieht aus wie
Blut, ein abgetrennter Arm sieht aus wie ein abgetrennter Arm usw. Wie
sehr solche Gewaldarstellungen nun auf die Psyche des Menschen Einfluss
haben, darüber gibt es viele umfangreiche wissenschaftliche
Studien, die sich untereinander massiv widersprechen. Die einen
Experten erklären, dass solche Spiele aggressiv machen, die
anderen Experten erklären, dass solche Spiele nicht aggressiv
machen, wieder andere Experten erklären, dass solche Spiele sogar
helfen können, Aggressionen abzubauen und insofern sogar zu einem
ausgeglicheneren Seelenzustand führen. Manche Experten gehen sogar
so weit, dass sie Computersimulationen einsetzen, um gezielt krankhafte
Angstzustände bei ihren Patienten zu therapieren. Man wird
sicherlich sagen können: Durch Spielen von Gewaltspielen stellt
sich nicht selten eine gewisse Abstumpfung ein. Wie weit so eine
Abstumpfung erfolgen oder überhaupt zulässig, ja sogar
wünschenswert sein kann, darüber mag man streiten, und das
Thema würde hier auch zu weit führen. Immerhin ist bereits
jetzt klar, dass der ZDF-Bericht und insbesondere die Politiker-Parolen
in ihrer Absolutheit nicht unterstützt werden können. Und
noch etwas genauer: Laut Innenminister Behrens stehen die Inhalte der
Spiele "diametral den Wertentscheidungen unseres Grundgesetzes
entgegen." In vielen Spielen wird Krieg gespielt, in vielen Spielen
muss der Spieler sich bzw. seine Umwelt vor einer Bedrohung retten. Ist
es "diametral den Wertentscheidungen unseres Grundgesetzes entgegen",
sich gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen? Leider muss man
dem Innenminister in gewisser Weise Recht geben: Nach der Ideologie der
Bundesrepublik Deutschland kann es tatsächlich eine strafbare
Handlung sein, sich bzw. andere gegen Unrecht zu verteidigen.
Dauerthema Abtreibung: Nicht wer eine Abtreibung vornimmt bzw.
vornehmen lässt, wird in Deutschland bestraft, sondern wer gegen
diesen Abtreibungswahn protestiert. Abtreibungsgegner müssen
monate-, wenn nicht gar jahrelang unschuldig im Kerker vegetieren, weil
sie Mord als das bezeichnen, was es ist, nämlich Mord. Und wenn
man so fanatisch gegen Gewaltspiele eingestellt ist, dass man sogar
jede Herstellung verbieten will und damit also nicht mehr bloßen
Jugendschutz, sondern gewissermaßen Vollschutz leistet: Weswegen
schickt die Bundesrepublik dann noch Soldaten in Kriegsgebiete, wenn
doch bereits der Krieg per Mausklick verboten sein soll? Man darf nicht
mit dem Mauszeiger auf ein Bild klicken, aber man darf mit einer echten
Waffe echte Menschen töten. Wenn sich die Politiker über
"menschenverachtende Spiele" ereifern, dann sollte man daran erinnern
dürfen, mit welch einer Menschenverachtung der Staat mit Menschen
umgeht: Menschenverachtung noch und nöcher! Katherina Reiche (CDU)
erklärt: "Was wiegt schwerer - der Schutz bereits verworfener
extrakorporal befruchteter Eizellen oder das Leben und die Gesundheit
von Menschen wie du und ich? Im Rahmen einer ethischen und rechtlichen
Abwägung sollte der Lebensschutz des Menschen einen Vorrang
gegenüber befruchteten Eizellen in den Tiefkühlbehältern
der Reproduktionsmedizin genießen." In der Schule werden die
Kinder mit antichristlichen Ideologien vollgepumpt, hinsichtlich der
Ethik, hinsichtlich der Glaubenslehre. Unrecht wird legalisiert, Recht
wird kriminalisiert. Die Abtreibungsproblematik ist nur ein Beispiel
von vielen. Wer dann als Erwachsener es wagt, Kritik an den ganzen
himmelschreienden Schandtaten des Staates zu üben, der wird
brutalstmöglich mundtot gemacht, gerne auch mit Hilfe der so gen.
"Psychiatrie", d.h. er wird lügnerisch als Psychopath hingestellt;
ein solches Vorgehen wird von der Kirche mit vollem Recht als
"Gipfelpunkt der Unmenschlichkeit" verurteilt, und dieser "Gipfelpunkt
der Unmenschlichkeit" gehört zu den fundamentalen Pfeilern der
Bundesrepublik. Wie sagten die Juden über Jesus (Joh 10,21): "Er
ist vom Teufel besessen und von Sinnen. Was hört ihr auf ihn?" Die
Bundesrepublik wird immer öfter als "Diktatur", als
"Unrechtsstaat" und dgl. empfunden und auch bezeichnet. Und was machen
die Politiker? Sie setzen sich für das Lebensrecht von
computergenerierten Monstern ein! Der ZDF-Beitrag über
Computerspiele dokumentiert tatsächlich eine entsetzliche
Abstumpfung, ja Verrrohung vieler Bürger. Sie nehmen es hin,
begrüßen es sogar, dass so ein grober Unfug verbreitet wird,
und v.a. protestieren sie nicht gegen die ganzen entsetzlichen, realen
Schandtaten, die der Staat gegen seine Bürger begeht. Wie gesagt,
es geht hier nicht darum, ein abschließendes Urteil über
Computerspiele abzugeben. Papst Pius XII. hat vor den Gefahren
schlechter Einflüsse wie z.B. durch Theater und Film gewarnt, und
einiges davon ließe sich wohl auch auf Computerspiele
übertragen. Aber der Papst sagt dazu: "Berichte aus
verschiedensten Gegenden bezeichnen diese Gelegenheiten als
Mittelpunkte der religiösen und der sittlichen Verwahrlosung der
Jugend. Aber an erster Selle ist dafür die Zerrüttung der
Ehen verantwortlich, als deren Kennzeichen und verhängnisvolle
Konsequenz das sittliche Absinken der Jugend bezeichnet werden kann"
(kath. Aktion, 24.07.49). Wieviel Familiensinn haben Gerhard
Schröder, Joschka Fischer, Klaus Wowereit, Angela Merkel, Theo
Waigel, Ole von Beust, um nur einige zu nennen? Ja, Schluss mit
Abstumpfung, Schluss mit ungerechter Gewalt. Aber den richtigen Weg
weisen nicht antichristliche Politiker, sondern die Lehre Christi. Amen.
Weiteres uneingeschränkt öffentliches Material
(Hinweis: Bzgl. der im folgenden erwähnten Heller-Sache
(4 O 46/04 LG Essen) werde ich zu gegebener Zeit weiter vorgehen
und dann auch Material veröffentlichen; die Vorgeschichte kann man
nachlesen unter http://www.kirchenlehre.de/heller02.htm)
A
Fax an Oberlandesgericht Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670
Köln, Fax: 0221 / 7711 - 600
nachrichtlich an:
Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 -
1150
SA Essen, Zweigertstr. 36, 45130 Essen, Fax: 02 01 / 8 03 - 29 20
"Justiz"-Ministerium, Mohrenstraße 37, 10117 Berlin. Fax: 030 /
2025 - 9525
Dorsten, den 9. November 2004
Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
Entmündigungsverfahren gegen "Landgericht
Bonn", "Amtsgericht Dorsten", Norbert Leygraf et al.
In der Sache 4 O 46/04 LG Essen habe ich heute folgende Mitteilung
erhalten:
"Der Kläger [i.e. Pater Lingen] ist gemäß 51 Abs. 1 ZPO
prozessfähig. Nach dem Eindruck, den sich die Kammer in der
mündlichen Verhandlung vom Kläger gemacht hat, bestehen keine
Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit. Der Kläger mag
seine religiösen Überzeugungen ausdrucksstark vertreten, aber
für einen die freie Willensbestimmung ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistesttätigkeit
gemäß 104 Nr. 2 BGB bestehen keine Anhaltspunkte."
Ungeachtet der Hintergründe und Folgen in dieser Sache
unterstreicht das LG Essen damit faktisch die Notwendigkeit und v.a.
Dringlichkeit, in der Sache "Landgericht Bonn" etc. nun endlich die
erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. In einem wenigstens
halbwegs ordentlich geführten Bundesland wären solche
Zustände wie die in NRW völlig undenkbar.
Die Fallstudie zu Norbert Leygraf / "Landgericht Bonn" ist derzeit auch
in der aktuellen Ausgabe von http://www.rechtskultur.de/
veröffentlicht (http://de.geocities.com/earchiv21/rechtskulturaktuell.htm),
nach wie vor unwidersprochen; der Ausschnitt aus dem Predigt-Newsletter
v. 09.10.2004 blieb ebenfalls unwidersprochen:
***************
Man mag sich fragen, woher diese "Bedenken" der Bonner "Richter"
überhaupt herrühren - die Bonner verweigern dazu jede
Auskunft. Man mag sich fragen, warum diese Bedenken durch das
"Leygraf-Gutachten" "verstärkt" sein sollen, schließlich ist
dieses "Gutachten" eine notorische Diffamierungskanonade zweier
offensichtlich psychisch schwer gestörter Kirchenhasser. Man mag
sich fragen, warum die V2-Sekte "nichts vorbringen kann, was geeignet
wäre, die Bedenken des Gerichts auszuräumen", wenn die
V2-Sekte doch den Verf. Jahrzehnte lang kennt und kein einziger der
Funktionäre jemals derlei "Bedenken" geäußert hatte,
ganz im Gegenteil: Dem Verf. wurde von der V2-Sekte ja eine
Bilderbuchkarriere in Aussicht gestellt, er hätte bloß zum
Verräter an seinem Taufgelübde werden brauchen. Man mag sich
fragen, warum das "Landgericht Bonn" überhaupt noch derlei
Bedenken formuliert und sogar verspricht, "zunächst nichts weiter"
zu veranlassen, während es ja - entgegen dem eigentlichen
"Beschluss" - nicht nur nicht die Pfändung aufgeschoben hat,
sondern sogar im doppelten Umfang das Vermögen des Verf.
geplündert hat. So viel Bosheit ist üblicherweise gepaart mit
schwersten psychischen Störungen, wobei sich Ursache und Wirkung
vielleicht nicht immer ganz exakt festmachen lassen. Von daher hat der
Verf. (s. Chronik) schon früh festgestellt, dass es sich bei den
Bonner "Richtern" um größenwahnsinnige Schwerverbrecher
handelt. Sämtliche Versuche, auf freundlichem Wege die "Richter"
zur Vernunft zu bewegen, sind leider an ihrer amokartigen Bosheit
gescheitert.
Ein kleines Resümee: Vier Parteien erklären hartnäckig
"Bedenken" bzgl. der geistigen Gesundheit des Verf.:
a) "Landgericht Bonn", davon kennen den Verf. persönlich: niemand.
b) "Sozietät Redeker", davon kennen den Verf. persönlich:
niemand.
c) "Amtsgericht Dorsten", davon kennen den Verf. persönlich:
niemand.
d) "Institut für Forensische Psychiatrie Essen", davon kennen den
Verf. persönlich: niemand.
Als Argumente für diese "Bedenken" werden genannt: nichts.
Treibende Kraft bei all diesem Irrsinn ist die V2-Sekte:
Von den V2-Funktionären kennen den Verf. persönlich: eine
ganze Menge (etwa von der "Klosterschule" Overbach, vom "Opus Dei", von
diversen "Priesterseminaren", von "Pfarreien" usw. usf.); davon
äußerten dem Verf. gegenüber Bedenken hinsichtlich
seiner geistigen Gesundheit: niemand.
***************
B
I.
Amtsgericht Dorsten - Postfach 1 09 - 46251 Dorsten
Telefon (0 23 62) 20 08-0 Durchwahl (0 23 62) 20 08- 53 Telefax (0 23
62) 20 08-51
Datum 10. November 2004
Geschäfts-Nr.: 4 XVII L 152 (Bitte bei Antwort immer angeben)
Sehr geehrter Herr Lingen!
Wie Sie dem Beschluss entnehmen können, ist Herrn Dr. Mihail Kivi, Schützenstraße 118, 46242
Bottrop, mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt. Wegen
eines Untersuchungstermins wird sich der Sachverständige
demnächst mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift] Dietrich
Justizangestellte
(Dieses Schreiben ist maschinell gefertigt und deshalb nicht
unterschrieben.)
Aktenzeichen: 4 XVII L 152
AMTSGERICHT DORSTEN
BESCHLUSS
In dem Betreuungsverfahren für Herrn Rolf Lingen, geboren am
19.08.1967, wohnhaft Goldbrink 2 a, 46282 Dorsten
soll geprüft werden, ob und in welchen Angelegenheiten für
Herrn Rolf Lingen wegen einer geistig/seelischen Krankheit oder
Behinderung Hilfen durch die Bestellung eines Betreuers erforderlich
sind. Zusätzlich und vordringlich ist dabei zu untersuchen, ob
Herr Rolf Lingen ganz oder teilweise iSd §104 Abs.2 BGB
geschäftsunfähig und damit nach § 52 ZPO ganz oder
teilweise prozeßunfähig ist [(.) sic!] Dazu soll ein
Sachverständigengutachten eingeholt werden. Mit der Erstattung des
Gutachtens wird der Sachverständige Herrn Dr. Mihail Kivi,
Schützenstraße 118, 46242 Bottrop, beauftragt. Dorsten, den
10.11.2004
Amtsgericht Dorsten Huda Direktor des Amtsgerichts
Ausgefertigt
Dietrich, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
II.
Fax an
Stadt Dorsten
Halterner Str. 5
46284 Dorsten
Fax: 02362 66-5733
nachrichtlich an:
Staatskanzlei NRW, Stadttor 1, 40190 Düsseldorf, Fax: 0211 / 837 -
1150
SA Essen, Zweigertstr. 36, 45130 Essen, Fax: 02 01 / 8 03 - 29 20
Stadt Bottrop, Postfach 10 15 54, 46215 Bottrop, Fax: 02041/703280
Dorsten, den 13. November 2004
Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland
Entmündigungsverfahren gegen "Amtsgericht Dorsten"
Hiermit bitte ich die Stadt Dorsten um Mithilfe in der o.g. Sache, die
derzeit von der SA bearbeitet wird.
Tatbestand: Huda, der "Direktor des Amtsgerichts Dorsten", leidet nach
den mir vorliegenden Dokumenten unter äußerst schweren
psychischen Störungen und bedarf dringend eines Vormundes.
Für Einzelheiten s. z.B.
http://www.kirchenlehre.de/dorsten.htm
Wie schwer seine Erkrankung tatsächlich ist, lässt
insbesondere sein neuester verzweifelter Versuch erahnen, mir eine
psychische Störung anzudichten. Kürzlich wurde endgültig
über mich festgestellt (4 O 46/04 LG Essen):
"Der Kläger [i.e. Pater Lingen] ist gemäß 51 Abs. 1 ZPO
prozessfähig. Nach dem Eindruck, den sich die Kammer in der
mündlichen Verhandlung vom Kläger gemacht hat, bestehen keine
Zweifel an dessen Geschäftsfähigkeit. Der Kläger mag
seine religiösen Überzeugungen ausdrucksstark vertreten, aber
für einen die freie Willensbestimmung ausschließenden
Zustand krankhafter Störung der Geistesttätigkeit
gemäß 104 Nr. 2 BGB bestehen keine Anhaltspunkte."
Dies nahm Huda zum Anlass, sein "Betreuungsverfahren" gegen mich mit
noch größerer Wut durchzudrücken. Dazu lachte er sich
einen einen "Gutachter" namens Mihail Kivi aus Bottrop an; dieser
zeichnet nicht nur dadurch aus, dass er der deutschen Sprache nicht
richtig mächtig ist, er strotzt sogar regelrecht von
menschenverachtenden Zügen. So belästigte er meine Schwester
telephonisch; er konnte bereits keinen vernünftigen Grund für
diese Belästigung angeben, er ignorierte beim Gespräch
geflissentlich die nachdrücklichen Hinweise, dass meine Schwester
gerade beschäftigt war, und er stellte ihr nach wenigen Minuten,
wiederum ohne jede vernünftige Begründung, die Diagnose aus,
sie sei psyschisch gestört. Dass so ein Amokläufer wie Kivi
als "Gutachter" nicht zu gebrauchen ist, leuchtet jedem denkenden
Menschen ein.
Der guten Ordnung halber erkläre ich, dass die kirchlichen
Anweisungen bzgl. des Gebrauchs der Psychiatrie (s. z.B. http://www.kirchenlehre.de/psycho04.htm) noch
von keinem einzigen der "Gutachter" erfüllt worden sind.
Zu seiner Entlastung konnte Huda hingegen nichts vorbringen. U.a.
hält er noch immer verbissen daran fest, meine priesterliche
Würde zu ignorieren. Angesichts der deutlichen psychischen
Störungen bei Huda muss es im Interesse aller sein, dass seinen
Attacken gegen die katholische Kirche schnellstens Einhalt geboten wird
und er die Behandlung erhält, die er braucht. Als zweites Fax
erhalten Sie noch mein Schreiben an das OLG Köln v. 09.11.2004.
Ferner beauftrage ich die Stadt Bottrop, den Hinweisen auf
soziopathische Züge bei Kivi nachzugehen.
Dieses Schreiben ist öffentlich und wird auch von mir verbreitet
werden; ich werde meine Leser über die weiteren Entwicklungen
informieren und bitte deshalb um großzügige Auskunft
über die Verfahrensfortgänge.
C
I.
Brief von
Der Generalstaatsanwalt, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln
Datum: 09.11.2004
Mein Zeichen: Zs 1884/04
Herrn Pater [sic!] Rolf Lingen
Ermittlungsverfahren gegen Sozietät Redeker
- 110 Js 663/04 Staatsanwaltschaft Bonn -
Ihre Beschwerde vom 05.11.2004 gegen den Bescheid der
Staatsanwaltschaft Bonn
Sehr geehrter Herr [sic!] Lingen! Ihre Eingabe ist hier eingegangen.
Sie werden weiteren Bescheid erhalten, sobald die Bearbeitung
abgeschlossen ist. Hochachtungsvoll Im Auftrag Dr. Geßler,
Oberstaatsanwalt
Beglaubigt
Leuchten Justizangestellte
II.
Fax an
Generalstaatsanwaltschaft in Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Fax: 0221 / 7711 - 418
Dorsten, den 11. November 2004
Strafverfahren und Strafantrag gegen die Terrororganisation
"Sozietät Redeker"
SA Bonn 110 Js 663/04
General-SA Köln Zs 1884/04
In der o.g. Sache erhalten Sie als zweites Fax meine Nachricht an das
OLG Köln v. 09.11.2004; damit wird erneut bestätigt, dass das
- lt. "Sozietät Redeker" - "Gutachten" nicht nur kein Gutachten
ist, sondern auch ein weiterer Indikator des "Justiz"-Wahnsinns der BRD.
Solange die Redekianer also nichts zu ihrer Entlastung vorbringen, ist
ein hartes Durchgreifen unverzichtbar.
D
Weihnachtszeit - Spendenzeit
Nur zur Erinnerung: Die V2-Sekte und die Bundesrepublik haben - im
eklatanten Widerspruch zur kirchlichen Lehre! - beschlossen, dass ich
keinerlei Anrecht auf Privatvermögen habe, d.h. sobald ich Geld
habe, wird es vom Staat konfisziert:
- Es wird "beschlossen", die Pfändung erst dann
durchzuführen, wenn ein "Sachverständiger" in einem
"Gutachten" erklärt hat, dass ich mich nicht in einem Zustand
krankhafter Störung der Geistestätigkeit befinde; ein Grund,
wie man überhaupt an meiner geistigen Gesundheit zweifeln
könne, wird nirgends genannt (Februar 04).
- Es wird "beschlossen", von mir über 10'000 Euro zu pfänden
oder mich zehn Tage einzukerkern; ohne weiteres wird dann
"beschlossen", mein Gesamtvermögen zu pfänden, d.h. kein
Kerker, sondern völlige soziale Vernichtung (März 04).
- Die Pfändung wird aufgehoben wegen elementarer formaler
Mängel, nach Formalkosmetik fortgesetzt (April 04).
- Meine Strafanzeigen gegen die "Gerichtsvollzieher" Stefan Baltes
(Duisburg) und Axel Betram (Braunschweig) sowie gegen die
kollaborierenden Banken Citibank und Volkswagenbank werden abgewiesen
(April / Mai 04).
- Es wird von Leygraf gar kein Gutachten erstellt; Leygraf
äußert bloß völlig unbegründete und restlos
absurde "Bedenken" hinsichtlich meiner Prozessfähigkeit, gestrickt
aus entstellten und direkt gefälschten Zitaten (August 04).
- Wie Dr. Dr. habil. Richard Albrecht, Autor von rechtskultur.de,
feststellt, besteht gegen Leygraf der Verdacht der Amtsstraftat, was im
Strafverfahren gegen Leygraf bereits gemeldet wurde. Leygrafs Pamphlet
wurde von mir in einer Predigt und einer Fallstudie gewürdigt;
Leygraf hat beide Texte erhalten, aber in keiner Weise mir
gegenüber reagiert (September 04).
- Obwohl also lt. "Beschluss" nicht gepfändet werden soll, wird
trotzdem lustig weitergepfändet. Der bisherige
Pfändungsbetrag umfasst praktisch mein gesamtes Vermögen: ca.
20'000 Euro, aufgeteilt auf Citibank und Volkswagenbank. Obwohl die
Pfändung bereits jetzt etwa beim doppelten Betrag des
"Beschlusses" liegt, ist ein Ende ist nicht in Sicht (Oktober 04).
Ich habe kein eigentliches Einkommen außer gelegentlich
vielleicht Messstipendien, auch keinerlei Versicherungen wie Leben,
Krankheit etc., d.h. die totale Zerstörung wurde in finanzieller
Hinsicht bereits erreicht. Durch den Heller-Fall (s.o.) bin ich
hochverschuldet, und ich danke an dieser Stelle nochmals allen, die
z.T. beeindruckend große Opfer gebracht haben, um meine
Vernichtung hinauszuzögern.
Jedenfalls will ich nicht nur kein Geld annehmen, ich kann derzeit auch
kein Geld annehmen. Etwaige Zuwendungen können also nur über
einen Freiwilligen realisiert werden, der das Geld selbständig
verwaltet und mir aufgebürdete Rechnungen bezahlt. Durch derlei
Aktionen wurde bislang erfolgreich verhindert, dass ich eingekerkert
wurde. Auf Dauer scheint allerdings an meiner Vernichtung,
wenigstens Einkerkerung, kein Weg vorbeizuführen. Dass die
Psychiatrie-Posse ausgerechnet dann aufgewärmt wird, nachdem sie vom LG Essen endgültig für absolut haltlos
erklärt wurde, sollte zu denken geben.
Abgesehen davon ist es mir viel wichtiger, dass niemand mehr
eingetragenes Mitglied der V2-Sekte ist. Wenn ich nicht mehr bin, wird
es (doch hoffentlich) jemanden geben, der die Staffel weiterträgt;
aber niemand kann mit seinem Glauben die Bekehrung eines anderen
unnötig machen.
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