Nebenintervention für Claus Plantiko

- Die Vorlage von Claus Plantiko sowie das Schreiben von Rechtsassessor Friedrich Schmidt; Bonus: Rüdiger Jung -
(Kirche zum Mitreden, 10.02.2006)
Wegen des Terrors seitens der OMF-"brd" hatte Claus Plantiko über seinen Mailverteiler auf die Möglichkeit der "Nebenintervention" hingewiesen. Im folgenden werden sowohl die Vorlage, die Claus Plantiko selbst angeboten hat, sowie das entsprechende Schreiben von Rechtsassessor Friedrich Schmidt dokumentiert. Die Dokumentation des Offenen Briefes von Rüdiger Jung rundet das Angebot ab.
Problematisch bleibt dabei, dass immer wieder von "Verfassung" resp. "Verfassungshochverrat" gesprochen wird: Die OMF-"brd" hat keine Verfassung, sondern maximal ein "Grundgesetz", das mit seiner freimaurerischen Ideologie nur die Zerstörung des Deutschen Volkes als Sinn und Zweck hat, wobei die fehlende Gesetzesbestimmtheit nicht vergessen werden darf.
Angesichts des Materials wird das Einverständnis der Autoren mit der Veröffentlichung ihrer Texte bei KzM angenommen.

I. Claus Plantiko


Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe

RAK Köln ./. RA Plantiko
AnwZ(B) 102/05

Zum o.a. Verfahren erkläre ich meine Nebenintervention.

Ich habe ein rechtliches Interesse daran, daß RA Plantiko zugelassener Anwalt bleibt, denn ich möchte mein Recht auf freie Anwaltswahl ausüben und spreche den Staatsorganen das Recht ab, meine freie Anwaltswahl einzuschränken, indem sie, wie hier, einem Gesunden sagen, er sei krank, obwohl sie keine Ärzte sind. Wenn RA Plantiko krank werden sollte, wird er sich zu einem Arzt seiner Wahl begeben, sich untersuchen und ggf. behandeln lassen. Jeder hat das Recht auf Gesund-heitsvermutung, nach der WHO-Definition ist Gesundheit der „Zustand vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens“, s. Ohm/Curic, Gesundheitslexikon, ECO-Verlag 1999. Diesen Zustand kann nur jeder selber mit Bindungswirkung gegenüber allen anderen feststellen. Die Feststellungen der Anwaltskammer und –gerichte zur Gesundheit RA Plantikos sind also offenkundig rechtswidrig, Gesetze, auf die sie sich stützen, offenkundig verfassungs- und menschenrechtswidrig, weil widersprüchlich.

Dazu das BVerfG ZUR 98, 147 f.:

„Das Rechtsstaatsprinzip verpflichtet alle rechtsetzenden Organe des Bundes und der Länder, die Regelungen jeweils so aufeinander abzustimmen, daß den Normadressaten nicht gegen-läufige Regelungen erreichen, die die Rechtsordnung widersprüchlich machen“.

„Welche der einen Widerspruch begründenden Regelungen zu weichen hat, bestimmt sich grundsätzlich nach dem Rang, der Zeitenfolge und der Spezialität der Regelungen“.

Nach den sehr klaren Grundsätzen des § 1 BORA zur Freiheit der Advokatur:

(1) Der Rechtsanwalt übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus, soweit Gesetz oder Berufsordnung ihn nicht besonders verpflichten.

(2) Die Freiheitsrechte des Rechtsanwalts gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichtung des Rechtsstaats.

(3) Als unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten hat der Rechts-anwalt seine Mandanten vor Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend, konfliktver-meidend und streitschlichtend zu begleiten, vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Be-hörden zu bewahren und gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Macht-überschreitung zu sichern.

übt der RA seinen Beruf frei aus; eine Verpflichtung, sich gegen seine eigene Feststellung seiner Gesundheit bei einem RAK-Arzt untersuchen zu lassen, dem er nur sein Wohlbefinden = seine Gesundheit schildern kann, in der Hoffnung, daß der RAK-Arzt die Gesundheitsfeststellung des Anwalts wahrheitsgemäß bestätigt, wäre so absurd wie die Verpflichtung, sich auf Anordnung der RAK seine Existenz von einem RAK-Notar bescheinigen zu lassen. Es ist offenkundig, daß hier eine verfassungswidrige Regelung, die der fallbezogenen Gesetzesprüfung nach Art. 100(1)1 GG durch das BVerfG bedarf, besteht und zur Freiheit der Advokatur, § 1 BORA, widersprüchlich ist.

Hier liegt sogar unmittelbar ein Anwendungsfall des Absatzes 3 vor, wo es heißt: „Als unabhängiger Berater und Vertreter hat der RA seine Mandanten … gegen verfassungswidrige Beeinträchtigung und staatliche Machtüberschreitung zu sichern.“ RAK und Anwaltsgerichte greifen hier verfassungs-widrig in das Recht eines Mandanten auf freie Anwaltswahl ein.

Dies ergibt sich ebenfalls aus § 1(2)1 BORA, wo es heißt: “Die Freiheitsrechte des RA gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht“, d.h. mit Reglementierung und Zulassungsentzug verstoßen RAK und Anwaltsgerichte gegen die Rechtsgewähr, Art. 19(4) GG, in Form der Teilhabe des Mandanten am Recht, das er wegen des menschenrechts- und verfassungswidrigen Anwaltszwanges in den meisten Fällen sowieso schon nicht mehr selber wahrnehmen kann.

Vollends pervers und potentiell strafbar ist das Zulassungsentzugsverhalten von RAK und Anwalts-gerichten, wenn es, wie geschehen, mit der Störung der Rechtspflege durch RA Plantikos Forderung nach Verwirklichung des GG in der Justiz begründet wird! Unter allen Unvoreingenommenen, ja sogar beim Deutschen Richterbund selber, vgl. Allgäuer Zeitung vom 31.1.2002: „Justiz im Würge-griff der Politik“, besteht Einigkeit, daß Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 20(2) GG, die GG-rechtsstaatsbegründend sind, arg. Art. 79(3) GG, in Deutschland allgemein und besonders in der Rechtspflege nicht existieren, d.h. der GG-Rechtsstaat existiert in der Rechtspflege nicht.

Nach § 1(2)2 BORA muß aber die Tätigkeit des Anwalts der Verwirklichung des Rechtsstaats dienen. Aus seinem Anwaltseid auf die verfassungsmäßige Ordnung darf RA Plantiko gar nicht innehalten mit seiner Forderung nach: Richterwahl auf Zeit durchs Volk! Die Auffassung von RAK und An-waltsgerichten ist daher nichts weiter als die verfassungswidrige Verteidigung des verfassungs-widrigen Zustands der Rechtspflege, also unbeachtlich und ggf. strafbar als Verfassungshochverrat im Amt, der immer dann vorliegt, wenn Beamte oder Richter wissentlich, willentlich und hoheitlich ihre Befugnisse überschreiten und es so unternehmen, mit ihrer vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, indem sie Staatsmacht ergreifen, die ihnen das GG nur in eingeschränkterem Umfang, nämlich nur im Rahmen von Rationalität, arg. BVerfGE 25, 352, 359f.; 34, 269, 287, Recht und Gesetz, arg. Art. 20(3) GG, zuweist, vgl. LK-Willms 7 zu § 81 StGB (Umsturz von oben).

Verfassungshochverrat im Amt begeht auch, arg. § 13(1) StGB, wer es wissentlich, willentlich und hoheitlich pflichtwidrig unterläßt, mit seiner vollziehenden oder rechtsprechenden Gewalt durch befugnisgemäßen Einsatz derselben eine Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung zu verhindern, da er rechtlich für ihre Erhaltung einzustehen hat und sein Unterlassen, da ihm nur eigens für diese Erhaltung Gewalt zugewiesen wurde, die Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung unmittelbar wie durch ein Tun verwirklicht.

Verfassungshochverrat im Amt durch Unterlassen liegt als Dauerdelikt bei allen öffentlich Be-diensteten vor, solange sie nicht die Ausschreibung ihrer Dienstposten zur Beamten-/Richterwahl auf Zeit durchs Volk entweder beantragen oder diese Wahl aus Verfassungstreuepflicht in aktiv-kämpfe-rischem Eintreten für die FDGO selber organisieren, sondern statt dessen die als verfassungswidrig erkannte gegen- und widerwärtige Gewalteneinheitstyrannis, s. Allegorie derselben und Staats-mängelsynopsis mit Kerntatsachen und -argumenten, Anlagen, mit ihrem systembedingten Unrecht stützen und festigen.

Angesichts der Staatsaufbau- und Justizmängel:

keine Volkshoheit, keine Gewaltentrennung, Justiz im Würgegriff der Politik (Deutscher Richterbund e.V. in Allgäuer Zeitung vom 31.1.2002), richterliche Unabhängigkeit = ver-logene Angelegenheit und von unabhängigen Gerichten zu sprechen = Verletzung der Wahr-heit (VerfGH- und OVG-Präs NW Dr. Paulus van Husen in „Die Entfesselung der Dritten Gewalt“, 1951, AöR 78 = 1953, S. 49, 55, 57)

gegenüber dem Verfassungsideal GG-gemäßer Demokratie =

getrennter persönlicher Mehrheitswahl aller Abgeordneten, Beamten und Richter auf allen Ebenen, Gemeinde, Land, Bund, Europa, und nur auf Zeit unmittelbar durchs Volk, das auch über alle Sachfragen, wenn es will, letztentscheidet wie in der Schweiz und den USA

an das alle öffentlich Bediensteten gebunden sind, läßt sich bei Geltung von Fakten und Denkge-setzen nicht bestreiten, daß die GG-rechtsstaatskonstitutiven, arg. Art. 79(3) GG, Verfassungsgrund-sätze Volkshoheit und Gewaltentrennung, Art. 20(2) GG, real inexistent sind, GG-gemäße Staats-gewaltausübung, auch rechtsprechende, daher ebenso unmöglich ist wie Rasentennis im Rübenfeld, weil man keine Sache ohne ihre Voraussetzungen betreiben kann. Das z.Z. einzige personell GG-gemäß besetzte Verfassungsorgan ist das Volk, s. auch:

http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/juh/24886.html

Es ist mir als einem verfassungstreuen Bürger natürlich unzumutbar, in meiner Anwaltswahl auf solche Leute beschränkt zu werden, die bei RAK und Anwaltsgerichten nicht durch ihr tätig-kämpferisches Eintreten für die FDGO auffallen, denn es ist zu vermuten, daß sie als Anwalt auch für meine verfassungsgemäßen Rechte nicht eintreten werden, wenn sie schon für die Verfassung und ihre eigenen Rechte nicht eintreten, von Pflichten ganz zu schweigen.



II. Friedrich Schmidt


Im Kampfe sollst du dein Recht finden

(Rudolf von Jhering)

Kontaktdaten Rechtsassessor Friedrich Schmidt
Datum: 7. 02.2007

Fax: 0721 – 159 1609

BGH-Anwaltssenat

In Sachen: Az. (B) 102/05 RA C. Plantiko, 53123 Bonn, ./. RAK Köln

trete ich hiermit als Nebenintervenient zu diesem Verfahren bei und führe zunächst folgendes aus:

Sehr geehrter Herr Prof. Hirsch und alle anderen Verfassungshochverräter am BGH,

zu dem beim Anwaltssenat anhängigen Verfahren wegen Entzugs der Anwaltszulassung mit dem objektiv bösartigstem und hinterhältigsten aller Mittel, der Aufbietung eines systemgesteuerten Psychiaters gegenüber einem nachweislich Gesunden, um diesem öffentlich seine Menschenwürde, Ehre und juristische Fachkompetenz zu rauben, damit von ihm erkannte und gerügte schwerste Systemverbrechen wie der kumulativ begangene Verfassungshochverrat bei allen deutschen Gerichten nicht mehr erfolgreich zur Sprache gebracht werden können, ist folgendes zu sagen:

Diese bösartige menschenrechtswidrige, nach der „lex Schmidt“ nur pseudogedeckte Maßnahme dient offenkundig dazu, dem mir bekannten einzig ehrenhaft handelnden Rechtsanwalt, der seinen Berufseid ernst nimmt, indem er nur der Gerechtigkeit dienen will , dessen Ehre zu rauben und damit seine wirtschaftliche Existenz zu zerstören.

Ein solch dramatisches „Blutopfer“ soll damit nur offenkundig zur sicheren Abschreckung aller anderen Anwälte führen, die unter dieser massiven Drohung ihrer jeweiligen Anwaltskammer stehend, sich leicht berechenbar absolut systemfromm verhalten würden. Diese einfache Rechnung einer offenkundig als Unrechtsdiktatur agierenden Politikmafia geht in einem nominellen Rechtsstaat niemals auf, und wenn er noch so geknechtet wäre.
Derart öffenkundig gegen höchste Grundrechte gerichtet, kann ein Gesetz verfassungswidriger schwerlich sein! Der so Bedrohte müßte die eigenen Mandanten im Konfliktfall stets verraten, um seine wirtschaftliche Existenz nicht zu verlieren. Das ist ausgeklügelte und gesetzlich geplante Psychofolter reinsten Wassers. Wer das Königsrecht unserer Freiheit, jene unverwechselbare und unersetzliche Freiheit der Advokatur so heimlich durch die wirtschaftliche Hintertüre abschaffen will, mordet auf mittlere Sicht gesehen auch die Existenzgrundlage und damit das deutsche Volk samt unserer Kultur.

Das bekannte Zitat von Immanuel Kant: „ Wenn die Gerechtigkeit aufhört, hat es keinen Wert mehr, dass Menschen auf der Welt leben!“ belegt dies nahtlos.

Um diese klar feststellbare verderbliche Entwicklung zu stoppen, die unsere unabhängigen höchsten Richter als vorgebliche Beschützer von Freiheit und Grundrechten in charakterlose, erbärmliche Würstchen, gleichzeitig aber rabiate und unbarmherzige Henkers- und Folterknechte verwandelt hat, wird am 26.3.07 vor dem BGH um 10 Uhr eine Großdemonstration zur Rettung unserer Grundrechte veranstaltet, wozu alle wahren deutschen und europäischen Verfassungspatrioten eingeladen sind.

Sie, verehrte Verfassungshochverräter beim BGH, haben es deshalb in der Hand, durch rechtzeitige Umkehr und Abstandnahme von diesem justizverbrecherischen Anschlag jener angeblich „gesetzlichen Richter“ Terno, Otten, Schmidt-Rämtsch, Schaal, Woskien, Quaas und Martini Abstand zu nehmen. Hier handelt es sich tatsächlich um politisch gedungene Meuchelmörder und Folterknechte unserer Menschenwürde, Freiheit und aller Grundrechte. Schauen Sie sich doch nur mit sehenden Augen jenen offenkundig ausschließlich als Festung gegen die eigene Bevölkerung konzipierten BGH-Bunker an, wo seit Jahrzehnten allein die Lüge, das Unrecht, die klammheimliche Rechtsmanipulation und die Unkultur sichtbar eingezogen sind.

Um dies zu verheimlichen, mußte man die Umwertung aller unserer höchsten kulturellen und nationalen Werte flächendeckend durchführen. Damit wurden wahre Verfassungspatrioten und wertvolle Staatsbürger in der Anschauung von Herrn W. Schäuble kurzerhand zu Terroristen gestempelt. Derart niederträchtig und eidesbrüchig können indes nur fremdgesteuerte Verfassungshochverräter und offenkundige Volksfeinde handeln, die im gleichen Atemzuge zur eigenen strafrechtlichen Absicherung ausschließlich Gesinnungsgenossen in höchste Richter- und Bundesanwaltspositionen gelotst haben. Diese unfaßbare Misere zeigt sich nun in aller Ausweglosigkeit. Das Resultat sehen wir in dieser uns Bürger als Rechtsstaat angedrehten verkappten Unrechtsdiktatur, die in Form einer kaum noch angreifbaren Allgewalteneinheitstyrannis gerade dabei ist, das deutsche Volk wirtschaftlich und vor allem moralisch und politisch in den historischen Abgrund zu reißen, aus dem es lange Zeit kein Entrinnen geben würde.

Deshalb muß die Demokratie nach Art. 20 IV GG umfassend verteidigt werden.

Das aktuelle politische Ansinnen, mit der Bundeswehr entgegen dem Gesetz am Hindukusch so zweifelhafte amerikanische Errungenschaften wie Scheindemokratie, Allgewalteneinheitstyrannis oder mittlerweile voll unterlaufene Pressefreiheit mit dem Blut unserer Soldaten zu verteidigen, ist nicht diskutabel. Hier im Lande wäre ihr sofortiges Haupteinsatzgebiet, um unsere bedrohte Freiheit zu schützen und das so mißhandelte Recht für uns deutsche Bürger wieder herzustellen, so wie es jeder Rekrut gelobt hat.

Wie lange noch will dieses Unrechtssystem die Bürgergeduld auf die Probe stellen? Geben Sie, Herr Präsident Hirsch zusammen mit dem Präsidenten Köhler und der Verbrecherregierung Merkel und Cie. durch Amtsverzicht als Verfassungshochverräter allen Staatsbediensteten deren Berufsehre zurück, ohne die niemand auf Dauer ein menschengemäßes Dasein führen kann.

Den Menschentypus des geklonten KZ-Kommandanten gibt es von Natur aus nicht. Er wird von jedem Unrechtssystem erst herangezüchtet, erfahrungsgemäß dort schwer mißbraucht und dann in seinen Seelenqualen alleine gelassen. Wer von allen vollends mißbrauchten Staatsbediensteten könnte in der nunmehr unumgänglichen Entscheidungsschlacht noch als moralisch intakter und so motivierter Kämpfer aufgeboten werden? Die Jammertruppe von 20.000 mit sich selbst längst im Unreinen befindlichen Pseudorichtern, ohne jede tatsächliche oder auch moralische Legitimation, die alle seit langem nur noch die eigene Pensionierung herbeisehnen, um aus dieser Tretmühle des permanenten Rechtsbruchs und Verfassungshochverrats herauszukommen, wird nichts bringen. Mit den bundesweit 8.000 Staatsanwälten oder hohen Beamten sieht es nicht anders aus. Alle werden wie Ratten mit dem Schwefel der Wahrheit aus ihren Löchern herausgejagt, weil sie unsere Staatsfundamente gefährlich untergraben haben und das auch genau wissen. Keiner von ihnen könnte gegen Demokratie und Rechtsstaat ankämpfen!

Warum auch, ….sehr viele werden doch später zum sofort anstehenden Neuaufbau gebraucht. Führungspositionen wären ihnen natürlich versperrt, es sei denn, sie würden später vom Volk entsprechend gewählt.

Mit solchen Erbärmlingen, die im Gegensatz zu den um ihre Grundrechte geprellten Bürger kein ideelles Kampfziel haben, außer dem, in Ruhe ihre Pension zu verzehren, werden Sie die jetzt anlaufende öffentliche Diskussion keine Woche lang überstehen können. Wenn Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident Hirsch, schon nichts mehr heilig ist, wünschte man sich umgehend einen wirklichen „Ehrenmann“ vom Schlage eines Dr. Erwin Bumke wie weiland 1945 an die Spitze des BGH zurück, der sich zumindest ehrenhaft erschießen würde, wenn sein systemkriminelles Handeln kurz vor der Aufdeckung stünde. Nachdem Tausende von Fachpublikationen diese rein optisch in jedes Auge springende „Karlsruher Wolfsschanze“ der getarnten Unrechtsunkultur nicht beseitigt haben, muß nunmehr der wahre und einzige Souverän über jene verderbliche Entwicklung zunächst ordnungsgemäß durch die bisherige Lügenpresse unterrichtet werden, die hiermit ebenso die Chance zum demokratischen Umkehr erhält.
Sodann wird das derzeit einzig verfassungsgemäß präsente und aus sich selbst heraus legitimierte Staatsorgan -das deutsche Staatsvolk- zu entscheiden haben, was mit der jetzt zu entlarvenden Kaste von gewissenlosen Verfassungshochverrätern, fremdgesteuerten Politikern und sonstigen im Geheimen agierenden Staats- und Volksfeinden in Deutschland zu passieren hat.

Ich würde mich aufrichtig freuen, Ihre persönliche Bekanntschaft alsbald machen zu können, um u.a. technische Fragen zum reibungslosen Ablauf der Großveranstaltung zu besprechen. Man könnte die BGH-Richter und die Bundesanwälte ganz vorne im Zug mitmarschieren lassen. Die vorgefertigten Schilder mit der Aufschrift „Wir fordern GG-gemäße Zustände innerhalb der Justiz!“ „Richterwahl auf Zeit durchs Volk!“ „Nieder mit der hier wütenden Justizdiktatur!“ „Volle Volkssouveränität heute und jetzt!“ „Nie mehr Verfassungshochverräter in verantwortungsvollen Staatspositionen!“ können dann nach Wahl und Geschmack mit dem sich dann urplötzlich bestimmt einstellenden neunen Verfassungspatriotismus mit Stolz getragen und in die Fernsehkameras geschwenkt werden.

Außerdem interessierte mich brennend, welche Auftraggeber hinter Ihnen stehen, um diese gegen das deutsche Volk und seine Geschichte gerichteten Justizkapitalverbrechen der letzten Jahrzehnte so ungestört und ungeniert auszuüben. Auf meine Verschwiegenheit können Sie sich dabei verlassen.
Hochachtungsvoll gez. F. Schmidt Rechtsassessor

Nachdruck und Verbreitung ausdrücklich gestattet und erwünscht!


III. Rüdiger Jung


Im Kampfe sollst du dein Recht finden

(Rudolf von Jhering)

Kontaktdaten Rüdiger Jung

Bundespräsidialamt der BRD

Der Bundespräsident

Prof. Dr. Horst Köhler

Spreeweg 1 Fernruf: +49 (9452) 2587

Fax: +49 (9452) 2588 D 11010 Berlin Funk: +49 (172) 8262062

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Prof. Köhler,
sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Haller, Langquaid, 5.Februar 2007
sehr geehrter Herr Unkrig,
sehr geehrter Herr Barkeling,
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Pieper,
verehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ossenbühl,
sehr geehrter Herr Prof. Schachtschneider,
sehr geehrter Herr RA Plantiko,
sehr geehrter Herr RA Schmidt,
zum einen beziehe ich mich, sehr geehrter Herr Bundespräsident, auf unsere umfangreiche Kor-respondenz mit dem letzten wichtigen Schreiben vom 29.1.2007 und allen weiteren Faxzu-sendungen seither, die der deutschen und - nota bene - auch westeuropäischen Justiz totales Versagen vom Ausmaß eines bewußt politikgesteuerten Justitiums, sprich des vollständigen Stillstands der Rechtspflege anlastet.

Damit wird gleichzeitig in einem nominellen Rechtsstaat flächendeckender Verfassungshochverrat bei höchsten Fachinstitutionen nicht nur schlüssig dargelegt, sondern nach menschlicher Erkennt-nisfähigkeit auch unwiderlegbar bewiesen.

Diesen in Deutschland schon seit langem von höchster Fachautorität bei namhaften Staatsrecht-lern erhobenen, unsere Regierung förmlich vernichtenden Vorwurf, wollten Sie, sehr geehrter Herr Präsident, umfassend aufklären.

Nunmehr wird mir folgender DPA-Artikel bekannt:

Bundespräsident Köhler: Justiz ist eine Stärke der Republik

Karlsruhe (dpa/lsw) - Bundespräsident Horst Köhler hat die Bedeutung einer funktionierenden Gerichtsbarkeit für den Staat hervorgehoben. In seiner Zeit im Ausland habe er erfahren, wie wichtig eine unabhängige Justiz für ein Gemeinwesen sei, sagte Köhler am Dienstag bei einem Besuch im Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. «Ich betrachte die Justiz von der Verwaltung bis zu den Richtern als eine der Stärken unserer Republik.» Köhler ist erstmals in seiner Amtszeit beim BGH zu Gast. Weiterer Programmpunkt war ein Besuch bei Generalbundesanwältin Monika Harms.

dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
erstellt am 30.01.2007
Diese abgrundtiefe Verlogenheit verbunden mit einer geradezu Ekel erregenden schleimigen Lob-hudelei jener von mir besonders beschuldigten Verfassungshochverräterin GBAin Harms schlägt nach meinen präzisen Darlegungen, die Ihnen nach den Beteuerungen von Herrn Unkrig an-geblich sofort zur Kenntnis gebracht worden sein sollen, dem sprichwörtlichen Faß den Boden ins Gesicht. Mir fehlen hierfür, was nicht so oft vorkommt, die passenden Worte.

Diese in der Wolfsschanze der Justizdiktatur in Karlsruhe selbst gemachte und sodann welt-weit mit voller Absicht verbreitete Festlegung zu jenem Thema ist die offene Verhöhnung und Kriegserklärung für und an alle deutschen, nein, sogar weltweit lebenden Verfassungspatrioten.

Damit ist die Periode des Wechselns freundlicher Worte unwiderruflich und abrupt abgeschlossen.

Wer in Kenntnis von umfassend gepflogenem Verfassungshochverrat innerhalb unserer Bananen-republik als Bundespräsident den obersten Richtern = Verfassungshöchstverräter vom Dienst, gleichsam den augenzwinkernden „Persilschein des Bundespräsidenten“, und nota bene damit ebenso dieser Mordjustiz vollwertige weitere Lizenz zum Völker- und Kulturmord, zum beliebigen Foltern von Verfassungspatrioten und immerwährenden Fortsetzung des Verfassungshochverrats im einzigartigen Weltformat in die Hand gibt, hat nicht nur Er-klärungsbedarf, sondern ab sofort als angeblicher Verfassungspatriot einen absoluten Erklärungs-notstand. Dafür werde ich schon sorgen.

Per sogleich werde ich meine außerordentlichen Anstrengungen an andere Stellen verlagern, um diesen Sachverhalt weltbekannt zu machen, dass im von uns nur belächelten „Rechtsstaat“ Italien ein Herr Andreotti, immerhin 10 Mal als Ministerpräsident gewählt, mehr als zwanzig Mal als Minister in höchsten Staatsdiensten stehend, sich aber immerhin bereits vor vielen Jahren wegen Mafia-Verschwörung und Mordkomplotts bei höchsten Gerichten dort verantworten mußte. Dank Verschwörung der Weltpresse sind weitere Informationen Fehlanzeige und ein abschließen-der Prozeßausgang offen bzw. unbekannt.

Während hier im angeblichen Superrechtsstaat von angeblich absolutem Weltmaßstab nachweis-lich alle Verfassungshochverräter vom gleichen Kaliber wie Kohl, K. und Konsorten in hohen und höchsten Staatspositionen völlig frei und unbehelligt von der Strafjustiz herumlaufen, höchste Bezüge und Pensionen kassieren, obwohl sie zivil- und strafrechtlich ganz leicht zu belangen wären und auch nach Recht und Gesetz entsprechend zur Verantwortung gezogen werden müßten.

Diese Konsequenz wird indes alsbald kommen. So langsam mahlen Gottes Mühlen nach vielen Jahrzehnten dank des längst erkannten Verfassungshochverrats nicht mehr.

Die Zeit hierfür ist fortgeschritten und jeder wache Bürger hat dies längst begriffen.

Sie, Herr Köhler, wissen nur zu gut, wann die durch den Papierdollar gefährlich aufgeblähte, absolut nicht mehr beherrschbare Finanzblase uns allen weltweit um die Ohren fliegt. Das läßt sich eher in Monaten als in Jahren ausdrücken.

Der SPIEGEL berichtete bereits, leider ohne die wichtigsten Hintergründe aufzuzeigen, vom „USD von Chinas Gnaden“.

Es ist also absehbar, wann hier buchstäblich alles wirtschaftlich am Boden liegt.

Wie es mit den kapitalgestützten öffentlichen Versorgungsinstituten BVA und LVAs wird, wenn unsere Rentner einem Großteil ihrer Renten auf Nimmerwiedersehen nachschauen müssen, könnten Sie heute bereits vorab sagen.

Nur noch geringe Bruchteile der aktuellen Rentenbezüge können noch ausgezahlt werden.

Auch wissen Sie, was aus der BRD wird, wenn sie ihre gegebenen Garantien für die Renten-sicherheit einlösen muß. Selbst wenn diese Megarisiken in jedem Haushaltsgesetz bisher ausge-spart und so verschwiegen wurden, sie gelten bis zum Staatskonkurs weiter.

Bei sodann großflächig ausbleibenden Steuereinnahmen wegen eines totalen Einbruchs unserer Wirtschaft, kommt die BRD so schnell auch nicht wieder auf die Beine, wenn sie für bis zu 10 Millionen Arbeitslose zusätzlich zu sorgen hat.

Ob die BRD demnächst zehnfach oder nur dreifach konkursreif ist, mag dann auf sich beruhen. Töter als tot geht bekanntlich nicht. Aber je eher hier tabula rasa gemacht wird, um so besser.

Nur werden die wenigen Politiker mit entsprechendem Fachwissen, wie Sie, die alle unsere Ver-fassungshochverräter trotz deren krimineller Untätigkeit weiter fröhlich schalten und walten lassen, ein besonderes und zusätzliches Rechtfertigungsproblem als Präsident haben, der ge-schworen hat, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.

Wenn Herr Rothschild für Sie dann demnächst eine Gärtneranstellung im unpfändbaren Gehalts-bereich locker macht, sollten Sie dieses Geschenk besser nicht ausschlagen.

Immerhin wären Sie dann außer Landes und brauchten Ihren Landsleuten für Eidesbruch pur an jedem Tag, den Gott erschaffen hat, nicht angesichts des hier dann herrschenden Elends Rechen-schaft zu geben.

Noch wäre Zeit, durch die Offenlegung der entsprechenden Gefahren etwas gegenzusteuern und zumindest so seinen guten Willen zu beweisen.

Denn die weltweit angeheizte Staatenkorruption und die allgemeine, weiter sich sogar be-schleunigende Verschwendung im Lande fressen weiter unbekümmert die riesigen Fehlbeträge im Bereich von wenig geschätzten € 250 Milliarden Jahr für Jahr auf.

Wie bequem könnte man hiermit die maroden Staatsfinanzen in absehbarer Zeit sanieren und so das absehbare Wirtschaftsfanal mit einer gewaltigen Anstrengung des gesamten Volkes ver-meiden oder zumindest abmildern. Aber das wird ja „da ganz oben“ offenbar nicht gewünscht.

Außerdem, hierfür brauchte man eine voll funktionierende, sprich von der Exekutive nicht im Würgegriff gehaltene Justiz samt unseren unabhängigen Rechnungshöfen, was einer besonderen politischen Anstrengung bedürfte, urdemokratische Strukturen, wie sie nach dem GG zwingend sein müßten, allen Parteiinteressen zum Trotz jetzt schnellstmöglich gegen alle Widerstände der hier noch tätigen Verfassungshochverräter aufzubauen.

Man wird es in Kürze wissen. Wenn Sie es nicht anders wollen, steigt notfalls der bittere 2. Akt, sprich die angekündigte Strafanzeige beim OSTGH in Den Haag.

Diese Maßnahme wird begleitet mit einem Trommelfeuer von Publizitätsfeuerwerk pur, weil sie sonst nichts bringen könnte.

So verspricht die kaninchenhafte Vermehrung dieser Nachricht in etlichen Foren ein absoluter Selbstläufer zu werden. Je mehr Sie sich hiergegen wehren, um so leichter wird dies den not-wendigen Rieseneklat auslösen. Und dieser Eklat kommt so sicher wie das Amen im Gebet.

Dann können zuletzt Ihre mächtigen Mitstreiter in der gesamten gelenkten Weltpresse auch nicht mehr abseits stehen.

Wie es vom Verfassungshochverrat noch nicht gänzlich verseuchte Politiker verkraften, dass einer von ihnen die gesamte „Fakultät“ noch mehr in Verruf bringt, was gar nicht so leicht ist, wird ebenfalls dann zu überprüfen sein.

Im diplomatischen Corps, dem europäischen Parlament und allen zu informierenden europä-ischen und den bekanntesten ausländischen Regierungen gibt es genügend Lästermäuler, die diesen fetten Happen genüßlich verbreiten helfen. Mit anderen Worten, wenn Sie den Kampf bis zum bitteren Ende haben wollen, kann ich damit gerne dienen.

Die Rechnung für alle notwendigen PR-Maßnahmen übersende ich Ihrem Amt und werde dieselbe beim LG Berlin als Geschäftsführer ohne Auftrag einklagen, wenn nicht pünktlich gezahlt wird.

Sollten BND, CIA oder der hierfür besonders versierte MOSSAD jetzt von Ihnen in „Amtshilfe“ engagiert werden, um dieses Problem Rüdiger Jung anderweitig zu lösen, wäre dieses geplante oder auch durchgeführte Verbrechen sozusagen dann in der vorliegenden langen Kette fast das geringste, das man Ihnen zuletzt anlasten müßte.

Der dann hoffentlich durch entsprechende Wahl volkslegitimierte Staatsanwalt könnte fast daran denken, diese Mordanklage, wenn sie nicht leicht aufzuklären wäre, im Ergebnis fallen zu lassen, weil das gesetzlich vorgesehene Strafmaß „lebenslang“ insgesamt dadurch nicht tangiert wäre.

Dieses Schreiben steht an Sie unter der These, dass Sie, ein bewährter Ziehsohn von Herrn Kohl, in dessen sprichtwörtlicher „Kohlruption“ längst ein Wissender über die hier herrschenden Verhältnisse sein müssen. Niemand, der mit Ihrer Vita von Ober-verfassungshochverätern ins Amt vorgeschlagen und auch elitär gewählt wurde, kann jener Verfassungspatriot sein, der er sein müßte, um aus Deutschland wieder ein Musterland mit funktionierender Demokratie zu machen.

Jede andere Denkmöglichkeit käme mir aktuell als ein Akt von vorsätzlicher Ausblendung unbe-streitbarer Tatsachen vor.

Aber diese für mich völlig unwiderlegliche Annahme soll Ihre Verteidigungsmöglichkeit nicht grundsätzlich schmälern.

Natürlich können Sie es innerhalb von 1 Woche unter der plausiblen Darlegung beant-worten, daß diese nur unterstellte These tatsächlich nicht zutrifft.

Dann wäre es an Ihnen, sich jede erdenkliche Mühe zu geben, diesen Ihnen unterbreiteten Fall von beispielloser Staatskriminalität haarklein aufzuklären bzw. fachkundig aufklären zu lassen.

Hierzu kämen als ebenso unparteiische wie kenntnisreiche Rechtsgutachter nachstehende Per-sonen in Betracht:

die Professoren Schachtschneider, von Arnim, Heintzen oder Ossenbühl.

Die von mir des Verfassungshochverrats geziehenen Gutachter Kirchhof, Herzog und Zypries, die ja aus eigenem Erleben unmittelbar wissen, wie völlig ungeniert, ja mit dem größtmöglichen Selbstverständnis Verfassungshochverrat in jeder Lebenslage beim BVG oder anderen Justiz-institutionen ausgeführt wird, könnten unter Hinweis auf § 83 a StGB ohne Selbstgefährdung zu Werke gehen und nur freimütig aus ihrem unbeschwertem Leben am BVG plaudern, ohne Be-gründung jedes vom System gewünschte Rechtsergebnis leichthin aus dem Hut zu zaubern.

Frau BMJ Zypries war wissenschaftliche Mitarbeiterin beim BVG. Sie weiß deshalb über diese verfassungshochverräterischen Machenschaften aus eigenem Erleben genau Bescheid.

Ihr so wertvoller Beitrag, diesen Jahrtausendverrat am deutschen Volk und an unserer christlich-abendländischen Rechtskultur endlich zum Wohle des deutschen Volkes und kommender Genera-tionen aufzudecken, wäre es bestimmt wert, jene von jeder Strafverfolgung auszunehmen, so schuldig sie auch immer sind.

Die Adressen der vorgeschlagenen Gutachter lauten:

1. Prof. Dr. K.A. Schachtschneider, Hubertusstr. 6, D-90491 Nürnberg

2. Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim, Freiherr-vom-Stein-Straße 2, D-67346 Speyer

3. Prof.Dr.Dr.h.c. Paul Kirchhoff, Friedrich-Ebert-Anlage 6-10, D-69117 Heidelberg

4. Prof. Dr. Roman Herzog, Prinzregentenstraße 89, D-81675 München

5. Prof. Dr. Fritz Ossenbühl, Im Wingert 12, D-53340 Meckenheim/ Rheinl.

6. Prof. Dr. Markus Heintzen, Van't-Hoff-Str.8, D-14195 Berlin

7. Frau BJM Brigitte Zypries, Mohrenstr. 27, D-10117 Berlin

Natürlich könnte man auch Personen mit gleichen Erfahrungen über schlimmstes Justizunrecht, aber von dem anderen Ende der Justiztheke, schwer gefolterte und seit Jahrzehnten ent-sprechend erprobte Verfassungspatrioten wie:

1. Rechtsanwalt Claus Plantiko, Kannheideweg 66, D-53123 Bonn, oder

2. Rechtsassessor Friedrich Schmidt, Gestade 3, D-54470 Bernkastel-Kues

um die Erstellung solch wichtiger Gutachten bitten.

Hierzu erbiete ich mich gerne und benötige lediglich Ihre schriftliche Beauftragung.

Hochachtungsvoll

Rüdiger Jung

Abschrift: Prof. Prof. Dres. Schachtschneider, von Arnim, Kirchhof, Herzog, Ossenbühl, Heintzen u. a.



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