Schauprozess gegen Claus Plantiko wegen
"Beleidigung"
- Schreiben an Generalbunde-SA, "Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte" etc. -
(Kirche zum Mitreden, 17.01.2007)
Nachfolgender Text ging heute per Fax an die üblichen
"Justiz"-Stellen, u.a. an das Bonner
Völkermörderpack.
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05) und (40449/06) [Bei Antwort angeben!]
In dem Straf- und Entmündigungsverfahren gegen das
Völkermörderpack "Justiz" Bonn, u.a. namentlich Jecken-Kurt
(vulgo "Kurt Pillmann"), manni-penni (vulgo "Manfred Wucherpfennig")
und Fettleff (vulgo "Detlev Bayer"), weise ich auf den Schauprozess
mitsamt "Verurteilung" von Claus Plantiko durch das Bonner
Völkermörderpack hin: "Der Angeklagte wird wegen Beleidigung
in 4 Fällen unter Einbeziehung der Verurteilung durch das
Amtsgericht Bonn vom 21.3.2005 in der Fassung des Urteils des
Landgerichts Bonn vom 23.9.2005 und Auflösung der dort gebildeten
Gesamtstrafe zu einer neuen Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen
zu je 60 € kosten- und auslagenpflichtig verurteilt" (776 Ds 100 Js
70/05 – 777/05 v. 8.12.2006).
Dieses "Urteil" lässt sich bestenfalls als Geschreibsel
amoklaufender Irrer werten.
Gründe (abgekürzt, weil das "Urteil" aus fast 15.000
Wörtern besteht):
»Strafrechtlich ist der Angeklagte bereits in Erscheinung
getreten. Sein Bundeszentralregisterauszug weist 7 Eintragungen wegen
Beleidigung bzw. übler Nachrede auf.«
Die imaginäre Luftblase "Beleidigung" ist eh schon längst
restlos zerplatzt, s. auch die anhängigen Verfahren gegen die
OMF-"brd" beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte",
z.B. http://www.kirchenlehre.com/tritt_02.htm.
Es ist also mindestens schwerste Verleumdung, jemanden wegen
"Beleidigung" als "Straftäter" hinzustellen. Statt aber endlich zu
kapitulieren, schlägt die "Jecken"- und "Narren"-"Justiz" Bonn
weiter wie besessen um sich, so wie ein Irrer, der immer wieder
versucht, über einen an die Wand gemalten Strich zu springen. Nun
denn, noch mehr Kostproben aus dem "Urteil":
»Am 7.3.2003 erließ das Amtsgericht Bonn in dem Verfahren
73 CS 147/03 gegen einen Angeklagten G. U. einen Strafbefehl wegen
Beleidigung. Die festgesetzte Geldstrafe belief sich auf 30
Tagessätze zu je 160 €. Der Strafbefehl enthielt folgenden
Vorwurf: „Im Schreiben vom 22.7.2002 zum Verfahren 7 0 398100
-Landgericht Bonn - äußerten sie sich zu den Richterin des
erkennenden Gerichts vom 30.11.2000, den Vorsitzenden Richter am
Landgericht Weber, Richter am Landgericht Pilger und Richter Schmitt
wie folgt: Laut Definition des Bundesgerichtshofs handelt es sich schon
bei simpler Rechtsbeugung um kriminelles Unrecht. Selbst solches noch
weit in den Schatten zu stellen, bedurfte es erst dreier ihrer Richter
im Staatsdienst. Haben diese es doch tatsächlich fertiggebracht -
auf wessen Wunsch oder Anweisung auch immer -nicht nur das Recht zu
beugen, sondern haben ihre Richter zuvor noch die Eingebung gehabt, wie
es dann über die Akteneinsicht beim OLG bekannt wurde, alle meine
in die Gerichtsakte eingereichten Beweisdokumente bis zur
Unleserlichkeit zu schwärzen. Aber noch nicht genug damit, blieb
außerdem noch ein Schriftsatz meiner Anwältin entfernt. Nach
solcher gründlichen Vorarbeit der „ausschließlich zum Gesetz
verpflichteten" Richter des Landgerichts hatten diese sich nun endlich
die Voraussetzung geschaffen, um meinen Prozeßgegner, der nur als
verbrecherisch zu bezeichnenden deutschen Ausgleichsbank das innigste
gewünschte „Gefälligkeitsurteil“ zukommen zu lassen."
Auf form- und fristgerechten Einspruch des dortigen Angeklagten U. hat
das Amtsgericht Bonn vom 11.4.2003 Termin zur Hauptverhandlung auf den
5.6.2003 bestimmt. Das persönliche Erscheinen des Angeklagten U.
in der Hauptverhandlung wurde angeordnet und er dazu mit
Postzustellungsurkunde - Zugang am 23.4.2003 - geladen. Mit Telefax vom
3.6.2003, also zwei Tage vor der Hauptverhandlung, bestellte sich der
hiesige Angeklagte Plantiko zum Verteidiger des im Verfahren 73 Cs
147103 Angeklagten U. und bat um Übersendung der Gerichtsakten
zwecks Einsichtnahme. Zusätzlich beantragte er die Bestellung zum
Pflichtverteidiger und die Aufhebung des Termins vom 5.6.2003 sowie die
Neuterminierung nicht zwei Wochen nach Erhalt der Akten.«
Dass es sich bei der "Justiz" Bonn, namentlich bei Weber und Pilger, um
hochgradig gefährliche Schwerstkriminelle handelt, die in einem
Rechtsstaat allenfalls in einer Kerker- oder Gummizelle denkbar
wären, ist jedem denkenden informierten Menschen sofort
zweifelsfrei einsichtig, s. z.B. http://www.kirchenlehre.com/bonn_03.htm;
es war also in jeder Hinsicht von vornherein nur ein äußerst
schweres Justizverbrechen mehr, gegen G. U. überhaupt ein
Verfahren zu eröffnen, nicht nur wegen der Nullnummer
"Beleidigung", sondern eben auch, weil U. offenkundig mit vollem Recht,
wenn nicht sogar aus gegebener Notwehrsituation, die Wahrheit über
die "Justiz" ausgesprochen hat. Die Bonner "Jecken" faseln weiter:
»Am 4.6.2003 verfaßte der Angeklagte einen Schriftsatz, der
am 5.6.2003 beim Amtsgericht Bonn einging. Dem Angeklagten war dabei
bewußt, daß sein Schriftsatz einen ehrverletzenden Inhalt
hatte.« Da haben wir also wieder mal die hellseherischen
Fähigkeiten der OMF-"brd"-"Richter": Diese maßen sich -
völlig begründungslos und v.a. gegen jede Vernunft - an, das
Bewusstsein ihrer Opfer festzulegen; cf. das Treiben des
Völkermörderpacks "Justiz" Heilbronn, http://www.kirchenlehre.com/p_041216.htm.
Auf diesem absurden Willkürakt allein basiert dann der ganze
Terror, den sie gegen ihre Opfer abziehen. Also unter den fast 15.000
Wörtern bestehen die "Gründe" für die "Verurteilung"
letztlich einzig und allein aus einer glatten Lüge, i.e. dass das
Gericht wüsste, es sei dem Justizopfer "bewußt, daß
sein Schriftsatz einen ehrverletzenden Inhalt hatte."
Zugegebenermaßen bestehen die fast 15.000 "Urteils"-Wörter
auch aus langen Zitaten des Justizopfers. Allerdings bedeutet die
Tatsache, dass ein Text zitiert wird, noch nicht zwangsläufig,
dass der Text auch tatsächlich strafbar ist, m.a.W. selbst wenn
man sämtliche Schreiben von Claus Plantiko und sogar dazu noch den
Gesamtbestand sämtlicher Universitätsbibliotheken,
Landesbibliotheken, Staatsbibliotheken etc. zitiert hätte: Die
"Begründung" bliebe dennoch vollkommen irrational, weil sie von
einem inexistenten Gesetz (nulla poena sine lege) ausgeht und nur auf
dem behaupteten Hellsehen (also auf restlosem Größenwahn)
der "Richter" basiert.
Hier also mal O-Ton Claus Plantiko, wie er im "Urteil" zitiert wird:
»Die Entscheidung des Richters muß auf rationaler
Argumentation beruhen. Unabhängig davon ist der Tatbestand der
§§ 185ff. StGB verfassungswidrig, weil inexistent, arg. Art.
103(2) GG. Das räumt selbst das BVerfG ein, s. E 93, 266, 292; 71,
108, 114ff., meint aber, wiederum selbst verfassungswidrig, der Begriff
der Beleidigung habe durch >100jährige und im Wesentlichen
einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der
den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand
gibt und den Normadressaten deutlich macht, wenn sie mit einer
Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben. Das BVerfG
übersieht dabei - ein unverzeihlicher Verstoß gegen das
Gewaltentrennungsgebot der Verfassung! - daß Art. 103(2) GG eine
gesetzliche Bestimmtheit der Strafe fordert und keine durch
(verfassungswidriges!) Richterrecht. Daß letzteres
verfassungswidrig ist, zeigt die reductio ad absurdum: wenn jedes
Gesetz entbehrlich ist und durch Aussprüche von Richtern ersetzt
werden kann, fehlt ihnen jede Vorgabe, an die sie sich halten
müssen, und der Rechtsunterworfene ist wie „in ein steuerloses
Boot“ (Klabund) geworfen, das die Richter, wie einst die
Schildbürger, nach einer Marke steuern, die sie selber an den Bug
ihres Schiffes nageln.«
Verräterisch ist nun, wie die "Richter" zu diesem Kernpunkt des
Rechts Stellung nehmen: gar nicht! Fürwahr: Sogar diese
großartige Chance, jegliche Kritik am "Phantomdelikt Beleidigung"
endgültig auszuräumen, bleibt ungenutzt! Warum wohl?! Statt
dessen wird nur weiter Öl ins Feuer gegossen: Der Unmut über
die "Justiz" wächst. Fairerweise ist dabei zuzugeben, dass die
OMF-"brd" eh nur noch ihren Totentanz aufführt. Wie groß der
Unmut mittlerweile ist, zeigen nicht zuletzt die Kommentare, die z.B.
über "Justizministerin" Brigitte Zypries öffentlich abgegeben
werden, s. http://www.kirchenlehre.com/zypries.htm.
Und um das Bild abzurunden, hier exemplarisch mal ein neuerer, sehr
beliebter Eintrag im Forum von heise, u.z. über
"Bundesinnenminister" Wolfgang Schäuble: "Der Schei*kerl
gehört wegen Hochverrats lebenslang in den Knast! Und die ganze
restliche Bagage im Bundestag und Bundesrat gleich mit." Doch
zurück zum O-Ton "Justiz" Bonn: »Am 29.6.2003 fertigte der
Angeklagte Plantiko einen Schriftsatz, über dessen ehrverletzenden
Inhalt er sich bewußt war.«
Aha, wieder einmal haben die hellseherischen Fähigkeiten der
"Richter" das entlarvt, was nicht nur dem Blick der Normalsterblichen
verborgen, sondern was anscheinend auch gar nicht existent ist.
Insofern könnte man vielleicht noch ein weiteres Moment in der
"Argumentation" der "Richter" annehmen: Man braucht Lügen immer
nur zu wiederholen, dann werden sie zur Wahrheit; auf diesem Trick
basiert ja nicht zuletzt der gesamte "Rechtsstaat" OMF-"brd". Und
letztmalig O-Ton "Justiz" Bonn:
»Der Angeklagte erklärt insbesondere, eine Beleidigung der
betroffenen Richter sei von ihm nicht beabsichtigt gewesen. Dies nimmt
das Gericht dem Angeklagten nicht ab. Bei ihm handelt es sich um einen
gebildeten Volljuristen, der sich über die Reichweite seiner
Erklärungen bewußt ist und der sehr wohl erkannt, wann eine
Erklärung geeignet ist, eine Mißachtung
auszudrücken.« Also: Gerade weil Claus Plantiko ein
gebildeter Volljurist ist, weiß er - bewiesenermaßen -
nicht nur, dass der §185 StGB eine totale Nullnummer ist, er
weiß ausdrücklich um die illegale Irrationalität der
"Beleidigungs"-"Prozesse". Er gibt ausdrücklich zu, dass mit
"Beleidigung" das "Wahrheitssagen vor Gericht" bestraft wird. Die
"Richter" drücken mit ihrem "Urteil" ihre Missachtung jeglichen
Rechts aus.
N.B. hat das "OLG Celle" "festgelegt", "dass ein Richter oder
Schöffe sich Kritik an seiner Tätigkeit in der Presse
gefallen lassen muss, selbst dann, wenn sie unsachlich und herabsetzend
ist" (zit. aus Vortrag von Norbert Leppert v. 25.02.2006). Wenn das
sogar für die öffentliche Presse gilt, um wieviel mehr dann
für weniger verbreitete Schreiben an / über die "Justiz"?!
Kurz: Das Chaos der OMF-"brd" ist mindestens absolut grenzenlos.
Die angeschriebenen Stellen werden hiermit also erneut daran erinnert,
dass ihr Totentanz einmal ein Ende haben wird. Es wird nicht ewig
bloß bei verbalen Mahnungen seitens der Gerechten bleiben. Auf
Art. 20,4 GG, § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug
genommen.
[Zurück zur KzM - Startseite]