Der fanatische Völkermörder
Manfred Wucherpfennig (4)
- "Ladung" zur "Hauptverhandlung" -
(Kirche zum Mitreden, 14.08.2006)
Der obige Treffer zu "Pillmann Landgericht Bonn" wurde entdeckt von
"Stadtverwaltung, 102-5, Laurenzplatz 1-3, D-50667 Koeln". Zur
Erläuterung: In der KzM-Statistik wird
nicht nur registriert, über welche Suchanfragen Besucher auf KzM
kommen, sondern auch, wer die Suche eingegeben hat, in diesem Falle
also stadt-koeln.de. Doch zum eigentlichen Thema:
Text der
"Ladung"
In der Sache Manfred Wucherpfennig (manni-penni)
wegen der Pseudo-Straftat "§ 185 StGB"
gab es auf die sofortige Beschwerde und
Einspruch gegen den
"Strafbefehl" zu 3 (in Worten: drei) Monaten Kerker bislang nur
eine einzige Reaktion, u.z. die "Ladung zur Hauptverhandlung", gleich
zweimal eingegangen am 11.08.2006 (einmal als normaler Brief, einmal
als "Schriftstück"):
Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Bonn
Geschäfts-Nr.: 71 Cs-180/06 Bitte bei allen Schreiben angeben!
Bonn, 3.7.2006
Wilhelmstr. 21
53111 Bonn
Tel.: (0228) 702-0
Durchwahl: 702-2141
Fax: (0228) 702 - 2906
Herrn Rolf Hermann Lingen
Ladung zum Termin am
Wochentag und Datum Donnerstag. 19.10.2006
Uhrzeit 12.30 Uhr
Raum S.2.0 8
Stock 2. Stockwerk
im Gerichtsgebäude Wilhelmstr.21, Saaltrakt
zur Hauptverhandlung in der Strafsache
gegen Sie
wegen Beleidigung
Sehr geehrter Herr Lingen!
Auf Anordnung des Gerichts werden Sie zu dem o. g. Termin geladen, da
Ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden ist. Sie können
sich in der Hauptverhandlung durch eine/einen mit schriftlicher
Vollmacht versehene Verteidigerin/versehenen Verteidiger vertreten
lassen. Sind Sie bei Beginn der Hauptverhandlung weder erschienen noch
durch eine Verteidigerin/einen Verteidiger
vertreten und ist das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, wird
der Einspruch gegen den Strafbefehl des Gerichts ohne Beweisaufnahme
verworfen. Zu der Verhandlung werden - außer den Beweismitteln,
die in dem Strafbefehl benannt sind - die Zeugen und
Sachverständigen geladen sowie die Beweismittel herbeigeschafft,
die nachstehend aufgeführt sind:
[NICHTS!]
Bringen Sie diese Ladung zum Termin bitte mit. Beachten Sie bitte
folgende Hinweise, denn Sie können sich dadurch erhebliche
Nachteile ersparen:
Sie können die Ladung weiterer Zeugen und Sachverständigen
oder die Herbeischaffung anderer Beweismittel unter Angabe der
Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, bei dem Gericht
beantragen. Wird der Antrag auf Ladung einer Person abgelehnt, so
können Sie sie unmittelbar laden lassen oder selbst zur
Hauptverhandlung mitbringen. Hierzu sind Sie auch ohne vorherigen
Antrag befugt. Sie müssen jedoch Namen und Anschriften der von
Ihnen unmittelbar geladenen oder zur Hauptverhandlung zu stellenden
Zeugen und Sachverständigen rechtzeitig dem Gericht und der
Staatsanwaltschaft angeben.
Wenn Sie wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sind, die Reisekosten
zu bestreiten, können Ihnen die notwendigen Kosten für die
Reise zum Terminsort und für die Rückreise auf Ihren Antrag
bewilligt werden. Den Antrag auf Reisekostenentschädigung
können Sie bei dem oben bezeichneten Gericht stellen.
Hochachtungsvoll
[Gekritzel, Stempel]
Weißkirchen, Justizhauptsekretärin
Man beachte, dass unser Status als römisch-katholischer Priester
hartnäckig geleugnet wird, obwohl er bereits in einem "unanfechtbaren" "Urteil" ausdrücklich
festgestellt wurde. An dieser Schizophrenie der "brd"-Fetischisten
stören sich die "Mächtigen" nicht, vielmehr ist sie
konstitutiv für das Gebilde OMF-"brd". Anders gesagt: Käme
die Vernunft zum Zuge, hätte es sich ausge"brd"t. Außerdem
dient diese laikale Pöbelei der Pseudo-Richter einem klaren Zweck:
Diese Äußerungen verfolgen den Zweck ausschließlicher
Kundgabe von ehrenrühriger Missachtung. Sie sind verleumderisch,
weil sie klar wider besseres Wissen, u.a. sogar gegen ein
"unanfechtbares" "brd"-"Urteil" verstoßen.
Die
"Argumentation" der OMF-"brd"
Gehen wir nun die einzelnen Punkte des Einspruchs durch und
überprüfen wir, inwiefern die Ladung diese entkräftet
hat:
1. Als Priester genieße ich das
privilegium fori (CIC can. 120). Eine "staatliche Gewalt" ist also
schon deshalb in keiner Weise zuständig; falls ich doch vor einem
"BRD"-"Gericht" erscheinen sollte, müsste mir erst eine
entsprechende bischöfliche Erlaubnis vorliegen, andernfalls sind
"Ladungen" etc. schon von daher null und nichtig.
Eine bischöfliche Erlaubnis liegt uns weder vor, noch wird eine
solche von der "brd" auch nur erwähnt.
2. Als bloßer
Pseudo-Staat ohne jegliche gesetzliche Grundlage ist die "BRD" nicht
rechtsfähig.
Zugegeben, Dr. Rigolf Hennig wurde wegen derlei
Ansichten "verurteilt". Aber das widerspricht ja nicht der
Erkenntnis, dass die "brd" willkürlich jeden "verurteilt", der die
Wahrheit sagt.
3. Das Treiben der BRD ist ein
illegaler Eingriff in
die Freiheit der Kirche und steht im Widerspruch zum Dogma, dass die
Kirche nicht dem Staat unterworfen ist. Durch eine "Anerkennung" einer
Entscheidungsgewalt des Staates in kirchlichen Interna würde ich
selbst zum Häretiker und ginge meiner kirchlichen Mitgliedschaft
verlustig; eher sterbe ich.
Klar, V2-Sekte und OMF-"brd" spekulieren darauf, dass wir uns selbst
schachmatt setzen, dass wir uns also "unterordnen" und damit genau
dessen schuldig werden, was wir mit jeder Faser bekämpfen, i.e.
die Häresie. Mit welch üblen Tricks die Satansdiener
arbeiten, wurde schon anhand der "Sozietät
Redeker" aufgezeigt. Zum Satanismus der brd s. Google:
4. Es gibt kein Gesetz, das
"Beleidigung"
definiert, und es gilt der Grundsatz "nulla poena sine lege". Ergo ist
"Beleidigung" nicht justiziabel; bereits mit der Einleitung eines
"Verfahrens" sind alle Beteiligten schuldig des Verbrechens der
Verfolgung Unschuldiger.
Daran hat sich bis heute nichts geändert, auch wenn die Beweislast
zu hundert Prozent gegen die "brd" spricht - und täglich
umfangreicher wird (s.u.), bis zum von manchen anscheinend
heißersehnten auch offiziellen Zusammenbruch der "brd".
Beweismittel, Zeugen oder Sachverständig
werden in der Ladung nicht genannt, und im "Strafbefehl"
ist nur von zwei "Beweismitteln" die Rede, i.e. "1. Ihre Angaben. 2.
Ihre Telefaxschreiben vom 28.04./ 01.05.2005 (Bl. 12, 13 d.A.)".
Bewiesen werden soll damit wohlgemerkt: "Ihre Äußerungen
verfolgten den
Zweck ausschließlicher
Kundgabe von ehrenrühriger Missachtung." Also die "Justiz"
behauptet
hartnäckig, dass sie über die Fähigkeit verfügt,
Gedanken zu lesen.
Außerdem bestreitet sie hartnäckig, dass sie über die
Fähigkeit
verfügt, die Definition von
"Völkermord" zu lesen, denn in der
Definition wird genau das als Völkermord bezeichnet, was die
"brd"-Fetischisten mit unersättlicher sadistischer Gier gegen die
Kirche betreiben.
5. Ein ähnliches Affentheater
wurde
bereits gegen mich abgezogen, und die daran beteiligten
Völkermörder, i.e. "Richter" Siegfried und "Staatsanwalt"
Zschieschak vom "Amtsgericht Hannover", haben bewiesenermaßen
hemmungslos gelogen, um meine "Verurteilung" durchzudrücken; die
Einzelheiten sind seit langem unwidersprochen veröffentlicht unter
hanni.htm.
Nanu, wo bleibt denn da das Aufheulen, wenigstens von Michael Siegfried und Frank Zschieschak, denn
immerhin gehört das "Amtsgericht Hannover" zu den Empfängern
im Verteiler, alles eindeutig belegbar per Faxprotokoll? Qui tacet,
consentire videtur.
6. Mit ihrem Treiben verherrlicht die
"Justiz" den von den
Nazis betriebenen Völkermord und übersteigert ihn. Cf. Papst
Pius XII.: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem
es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter
dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu
bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und
Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende
Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt
bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr
setzen mußten." Cf. Pater Johann Maria Lenz: »Am 5.
Jänner 1939 brachte mir Matula den roten Schutzhaftbefehl. Am 19.
Juli 1940 erhielt ich den zweiten mit genau demselben Wortlaut. Beide
Exemplare sind mir unglaublicherweise erhalten geblieben. — „Er
gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen
durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und
Staates, indem er dadurch, daß er führende Männer der
Bewegung gröblichst beleidigt, zu der Befürchtung Anlaß
gibt, er werde weiterhin sein staatsfeindliches Verhalten fortsetzen
und das Vertrauen der Bevölkerung zur Regierung und
Parteiführung zu erschüttern versuchen. Gez.:
Heydrich"« Ich werde mich weiterhin mit allen Kräften
dafür einsetzen, dass manni-penni öffentlich bekannt wird als
der Mann, der selbst die sadistische Gier von Roland Freisler noch in
den Schatten stellte (Sekte als katholische Kirche ausgegeben; Gebete
durch Pornos ersetzt etc.).
Die OMF-"brd" ist die Verherrlichung und Übersteigerung des
Nazitums. Zwar wanderten auch schon damals katholische Kleriker wegen
"Beleidigung" in den Kerker, aber damals wurden katholische Kleriker
immerhin noch als solche bezeichnet. Die "brd" "laisiert" also
obendrein noch die Priester, womit sie die Verbrechen der Nazis in den
Schatten stellt.
7. Sämtliche - dann immer
berechtigten
- Anzeigen wegen Verleumdung meiner Person (Falschaussagen!) werden von
der Völkermordrepublik Deutschland radikal abgewiegelt. Die
schlimmsten Lügen und Ehrverletzungen gegen mich stehen also unter
dem besonderen Schutz der BRD. S. z.B. auch meine entsprechenden
Beiträge im Forum von beschwerdezentrum.de. Diese
Ungleichbehandlung unterstreicht den terroristischen Charakter des
BRD-Völkermörder-Packs. Einerseits genießt jeder, der
mich öffentlich durch den Schmutz zieht und Lügen über
mich verbreitet, vollen BRD-Schutz; andererseits werde ich, sobald ich
das Unrecht beim Namen nenne, unter dem Vorwand des Null-Paragraphen
"Beleidigung" zu monatelangem Kerker verurteilt. Ferner sei erinnert an
das hochgradig verbrecherische Treiben des Völkermörder-Packs
"Justiz Heilbronn": Es wurden einfach praktisch alle BRD-internen
Vorschriften der "StPO" gebrochen, um mich zu "verurteilen"; dies wird
in einem eigenen KzM-Text noch ausführlicher gewürdigt.
Dazu s. die entsprechende, zwischenzeitlich auch bei KzM
veröffentliche und trotzdem komplett unwidersprochen gebliebene Ausgabe des Predigt-Newsletters.
8. Es
besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, die "BRD"-"Justiz"
noch ernst zu nehmen, zumal sie schon öffentlich als "Saustall",
als "Rechtsbeugermafia", "übles Pack" etc. bezeichnet wird. Die
radikale Verlogenheit konkret der Völkermord-"Justiz" Bonn ist
bereits unwiderlegbar bewiesen z.B. in der Pressemeldung
(presse.htm).
Wer natürlich nur als "brd"-Zombie vor sich hinträumt, der
bekommt von der Realität kaum etwas mit. Dass ihm diese ignorantia affectata im Endeffekt nützen
wird, können wir nicht garantieren.
Solange nicht wenigstens diese acht
Einwände gegen das Bonner
Affentheater ausgeräumt sind, ist ein erfolgreiches Prozessieren
gegen mich absolut ausgeschlossen. Drohungen etc. würden nur als
weitere Verbrechen gewertet.
Manche meinen anscheinend, die "brd" wäre unbesiegbar, ewig,
übergöttlich. Dass dies ein Irrtum ist, wird jeder irgendwann
eingestehen müssen. Je früher, desto besser.
Falsche
Versprechungen
Der Irrenhaus-Charakter der OMF-"brd" wird frenetisch unterstrichen vom
"Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Landesvereinigung
Hessen". Der bds-lv-hessen schimpft sich auf seiner Homepage: "Wir sind
Deutschlands älteste und erfolgreichste Institution der
vorgerichtlichen Streitschlichtung." Dort gibt es eine Seite "Straftat":
BELEIDIGUNG (§ 185 StGB)
ÜBLE NACHREDE (§ 186 StGB)
VERLEUMDUNG ( § 187 StGB)
Sie wurden beleidigt ? Eine "dumme Kuh" kann weh tun. Ein "alter Ochse"
nicht weniger. Und erst recht dann, wenn es auch noch "Zuhörer"
gibt.
Man redet Ihnen "übel nach"? Jemand aus Ihrem Bekanntenkreis
behauptet, Tatsachen über Sie zu kennen, die Sie schlecht aussehen
lassen. Und das alles stimmt überhaupt nicht.
Sie wurden verleumdet? Da erzählt doch jemand von Ihren Kollegen
wider besseres Wissen unwahre Dinge über Sie, nur um Sie bei den
anderen herabzusetzen.
Muss man sich das alles bieten lassen ? Ganz sicher nicht!
Das ist eine glatte Lüge! Bereits im Text über heise.de und pcbsd.org wurde die Feststellung von
Tröndle/Fischer, StGB, zu §185, zitiert: "In der
strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des Ehrenschutzes mit dem
Gewicht seiner theoretischen Ableitung schwerlich mithalten... Die
Mehrzahl der Anzeigeerstatter wird ohne größeres Federlesen
auf den Privatklageweg verwiesen und erleidet dort nach Zahlung von
Sicherheitsleistungen (§379 StPO), Gebührenvorschuss
(§379a), Kostenvorschuss für das Sühneverfahren
(§380) und des zur Erhebung einer formgerechten Klage in der Regel
verforderlichen Rechtsanwaltshonorars regelmäßig Schiffbruch
(§383 II), in hartnäckigen Fällen eine Sonderbehandlung
zur Abwehr des Querulantentums... Für das Legalitätsprinzip
und das gesetzliche Normalverfahren bleibt ein kleiner Kern von Taten
übrig, unter deren Opfer Amtsträger und öffentlich
wirkende Personen überrepräsentiert sind." Und die neuesten Auswüchse des zionistischen
Marionettenregimes belegen wieder einmal überdeutlich, dass
Rechtschaffene sich nach "brd"-Anordnung alles gefallen lassen
müssen, während sie als Kriminelle verschrieen und als solche
(resp. als Geisteskranke) behandelt werden, wenn sie sich nicht alles
Unrecht brav "bieten lassen".
Unbestimmtheits-Eingeständnis,
die nächste
Das "Institut für
Deutsche Sprache" (IDS), Mannheim, bezeichnet sich als "die zentrale
außeruniversitäre Einrichtung zur Erforschung und
Dokumentation der deutschen Sprache in ihrem gegenwärtigen
Gebrauch und in ihrer neueren Geschichte. Als Mitglied der
Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) wird das IDS
je zur Hälfte vom Bund und dem Land Baden-Württemberg
finanziert." Dieses Institut also beschäftigte sich auf einer
seiner Tagungen mit Forensik, und dabei hielt Prof. Dr. Hans
Jürgen Heringer (Augsburg) den Vortrag: "Eine Beleidigung!"
(15.03.2001), in dem er sich über den "§ 185 StGB"
äußert; aus der Zusammenfassung: »Was eine Beleidigung
ist, sagt der Paragraph nicht. Könnte die Linguistik da
weiterhelfen? Vielleicht untersuchen, wie das Verb "beleidigen"
verwendet wird? Das wollen
Juristen im Allgemeinen lieber nicht. Diese Art von Empirie geht gegen
das System.« Fürwahr, das System OMF-"brd" will nicht
zulassen, dass ihr absoluter Lieblingsparagraph plötzlich
inhaltlich bestimmt würde, denn dann könnte er nicht mehr
(wenigstens so ganz) als unschlagbares Terrorinstrument gegen die
Bevölkerung eingesetzt werden. Der 185 ist ein Spielplatz,
allerdings nur für fanatische Völkermörder (vulgo
"Richter"), die hemmungslos ihre wehrlosen Opfer terrorisieren - ganz
unter dem Schutz der vom "Grundgesetz" ausdrücklich hochgradig
verbotenen "richterlichen Unabhängigkeit", also z.B. gegen die vom
"Grundgesetz" geforderte Bestimmtheit der Straftat (Art. 103(2) GG).
Die grenzenlose Verlogenheit der "brd" kommt gerade dabei auch immer
wieder zum Ausdruck, dass zwar eine "Schranke" für Richter
behauptet wird, aber eben diese Schranke nicht real existiert, s. die
Lügen des NS-"Justizmisteriums"
(justizministerium.niedersachsen.de, Rechtsfragen - Verfassungsrecht):
»Die richterliche Unabhängigkeit wurde vom
Bundesverfassungsgericht mehrfach als einer der wesentlichen
Grundsätze des bundesrepublikanischen Staatsaufbaus bezeichnet,
wobei es aber auch betont, dass sie kein Grundrecht i.S.d. § 90
BVerfGG darstellt. Richterliche Unabhängigkeit ist kein
Selbstzweck, sondern dient im Interesse des Bürgers der Sicherung
des "Neutralitätsprinzips" und ist zugleich eine wichtige
Teilkonkretisierung des Gewaltenteilungsgrundsatzes (Art. 20 Abs. 2
GG). Der Richter soll idealerweise gleichsam als Treuhänder des
gültig gesetzten Rechts fungieren und darf daher bei der
Beantwortung der Frage, was Rechtens ist, von keinem anderen
Maßstab abhängig sein als dem vom Verfassungsgeber und
gemäß dessen Ermächtigung gesetzten Normensystem. In
dieser Bindung an Recht und Gesetz findet die richterliche
Unabhängigkeit ihre Legitimation, aber auch ihre Schranken.«
Der
verzweifelte Griff nach dem "A****loch" [zens. von PRHL]
Dass manni-penni ein "Völkermörder" ist, ist eine vollkommen
sachliche, durch zahlreiche Fakten unwiderlegbar als zutreffend
erwiesene und notwendige Feststellung, in keinem Falle also eine
Beleidigung, erst recht keine Verleumdung. Mit beleidigenden Begriffen,
die meist metaphorisch sind, hat das ganze also schon von daher rein
gar nichts zu tun. Ergänzend sei aber etwas zu der Bildersprache
bemerkt: Wer sich verzweifelt an das "A****loch" [zens. von PRHL]
klammert als DIE unbestreitbare Beleidigung, die notwendig immer eine
Verurteilung zur Folge hat, muss sich allerdings auch hier der
Realität beugen, s. "Beschimpfung im Internet gilt nicht als
Beleidigung. Landgericht Köln, Az.: 28 T 8/01" (MDR 25.07.2002).
Ein Ausschnitt: »Einen Internet-Nutzer in einem Forum als
"A****loch" [zens. von PRHL] zu titulieren ist im juristischen Sinne
nicht zwangsläufig eine Beleidigung. Vielmehr handelt es sich um
eine pointierte Äußerung des Missfallens aus konkretem
Anlass.« Also auch dieser Griff geht ins Leere. S. ferner die A****geigen-Initiative.
Epilog
Was die Völkermörder-Crew "Amtsgericht Bonn" da verbrochen
hat, ist also komplett ihren anscheinend von sadistischer Gier
zerfressenen Hirnen entsprungen. Man muss also festhalten, dass es
sich bei den Fetischisten vom "Amtsgericht Bonn" günstigstenfalls
um eine Horde amoklaufender Irrer handelt. So mancher scheint auf den
Tropfen zu warten, der das Fass zum Überlaufen bringt, der also
auch ganz offiziell den Schlussstrich unter die OMF-"brd" setzt. Es sei
dabei an die Predigt von M. Laros erinnert:
"Frage nicht: was nützt es, wenn ich den Kopf hinhalte, die andern
es aber nicht? - An dich ist heute das Entweder-oder gestellt. Du
mußt dich nach deinem Gewissen entscheiden. Kein Mensch auf der
Welt kann dir deine Verantwortung abnehmen. An ihr allein
hängt deiner Seele Seligkeit. - Aber seit wann fragt der Tapfere,
was die andern tun? Heißt das nicht, wie in der bürgerlichen
Zeit: "Hannemann, geh du voran"? In aller Welt nennt man das Feigheit.
Kein Soldat, der auf Tapferkeit Anspruch macht, sieht im Kriege zuerst
nach den andern. Er tut seine
Pflicht, und die Unerschrockenheit seines Mutes wirkt dann befeuernd
auch auf die andern. Warum soll es im Kampfe um Gott und Christentum
anders sein?"
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