Der fanatische Völkermörder Manfred Wucherpfennig (4)

- "Ladung" zur "Hauptverhandlung" -
(Kirche zum Mitreden, 14.08.2006)
Richter des Gerichts bonn bei G.
ladung zur hauptverhandlung bei G.
Pillmann Landgericht Bonn bei G.
kurt pillmann bonn bei G.

Der obige Treffer zu "Pillmann Landgericht Bonn" wurde entdeckt von "Stadtverwaltung, 102-5, Laurenzplatz 1-3, D-50667 Koeln". Zur Erläuterung: In der KzM-Statistik wird nicht nur registriert, über welche Suchanfragen Besucher auf KzM kommen, sondern auch, wer die Suche eingegeben hat, in diesem Falle also stadt-koeln.de. Doch zum eigentlichen Thema:

Text der "Ladung"
In der Sache Manfred Wucherpfennig (manni-penni) wegen der Pseudo-Straftat "§ 185 StGB" gab es auf die sofortige Beschwerde und Einspruch gegen den "Strafbefehl" zu 3 (in Worten: drei) Monaten Kerker bislang nur eine einzige Reaktion, u.z. die "Ladung zur Hauptverhandlung", gleich zweimal eingegangen am 11.08.2006 (einmal als normaler Brief, einmal als "Schriftstück"):

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn
Geschäfts-Nr.: 71 Cs-180/06 Bitte bei allen Schreiben angeben!
Bonn, 3.7.2006
Wilhelmstr. 21
53111 Bonn
Tel.: (0228) 702-0
Durchwahl: 702-2141
Fax: (0228) 702 - 2906
Herrn Rolf Hermann Lingen
Ladung zum Termin am
Wochentag und Datum Donnerstag. 19.10.2006
Uhrzeit 12.30 Uhr
Raum S.2.0 8
Stock 2. Stockwerk
im Gerichtsgebäude Wilhelmstr.21, Saaltrakt
zur Hauptverhandlung in der Strafsache
gegen Sie
wegen Beleidigung
Sehr geehrter Herr Lingen!
Auf Anordnung des Gerichts werden Sie zu dem o. g. Termin geladen, da Ihr persönliches Erscheinen angeordnet worden ist. Sie können sich in der Hauptverhandlung durch eine/einen mit schriftlicher Vollmacht versehene Verteidigerin/versehenen Verteidiger vertreten lassen. Sind Sie bei Beginn der Hauptverhandlung weder erschienen noch durch eine Verteidigerin/einen Verteidiger
vertreten und ist das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, wird der Einspruch gegen den Strafbefehl des Gerichts ohne Beweisaufnahme verworfen. Zu der Verhandlung werden - außer den Beweismitteln, die in dem Strafbefehl benannt sind - die Zeugen und Sachverständigen geladen sowie die Beweismittel herbeigeschafft, die nachstehend aufgeführt sind:
[NICHTS!]
Bringen Sie diese Ladung zum Termin bitte mit. Beachten Sie bitte folgende Hinweise, denn Sie können sich dadurch erhebliche Nachteile ersparen:
Sie können die Ladung weiterer Zeugen und Sachverständigen oder die Herbeischaffung anderer Beweismittel unter Angabe der Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, bei dem Gericht beantragen. Wird der Antrag auf Ladung einer Person abgelehnt, so können Sie sie unmittelbar laden lassen oder selbst zur Hauptverhandlung mitbringen. Hierzu sind Sie auch ohne vorherigen Antrag befugt. Sie müssen jedoch Namen und Anschriften der von Ihnen unmittelbar geladenen oder zur Hauptverhandlung zu stellenden Zeugen und Sachverständigen rechtzeitig dem Gericht und der Staatsanwaltschaft angeben.
Wenn Sie wegen Mittellosigkeit nicht in der Lage sind, die Reisekosten zu bestreiten, können Ihnen die notwendigen Kosten für die Reise zum Terminsort und für die Rückreise auf Ihren Antrag bewilligt werden. Den Antrag auf Reisekostenentschädigung können Sie bei dem oben bezeichneten Gericht stellen.
Hochachtungsvoll
[Gekritzel, Stempel]
Weißkirchen, Justizhauptsekretärin


Man beachte, dass unser Status als römisch-katholischer Priester hartnäckig geleugnet wird, obwohl er bereits in einem "unanfechtbaren" "Urteil" ausdrücklich festgestellt wurde. An dieser Schizophrenie der "brd"-Fetischisten stören sich die "Mächtigen" nicht, vielmehr ist sie konstitutiv für das Gebilde OMF-"brd". Anders gesagt: Käme die Vernunft zum Zuge, hätte es sich ausge"brd"t. Außerdem dient diese laikale Pöbelei der Pseudo-Richter einem klaren Zweck: Diese Äußerungen verfolgen den Zweck ausschließlicher Kundgabe von ehrenrühriger Missachtung. Sie sind verleumderisch, weil sie klar wider besseres Wissen, u.a. sogar gegen ein "unanfechtbares" "brd"-"Urteil" verstoßen.

Die "Argumentation" der OMF-"brd"
Gehen wir nun die einzelnen Punkte des Einspruchs durch und überprüfen wir, inwiefern die Ladung diese entkräftet hat:

1. Als Priester genieße ich das privilegium fori (CIC can. 120). Eine "staatliche Gewalt" ist also schon deshalb in keiner Weise zuständig; falls ich doch vor einem "BRD"-"Gericht" erscheinen sollte, müsste mir erst eine entsprechende bischöfliche Erlaubnis vorliegen, andernfalls sind "Ladungen" etc. schon von daher null und nichtig.
Eine bischöfliche Erlaubnis liegt uns weder vor, noch wird eine solche von der "brd" auch nur erwähnt.

2. Als bloßer Pseudo-Staat ohne jegliche gesetzliche Grundlage ist die "BRD" nicht rechtsfähig.
Zugegeben, Dr. Rigolf Hennig wurde wegen derlei Ansichten "verurteilt". Aber das widerspricht ja nicht der Erkenntnis, dass die "brd" willkürlich jeden "verurteilt", der die Wahrheit sagt.

3. Das Treiben der BRD ist ein illegaler Eingriff in die Freiheit der Kirche und steht im Widerspruch zum Dogma, dass die Kirche nicht dem Staat unterworfen ist. Durch eine "Anerkennung" einer Entscheidungsgewalt des Staates in kirchlichen Interna würde ich selbst zum Häretiker und ginge meiner kirchlichen Mitgliedschaft verlustig; eher sterbe ich.
Klar, V2-Sekte und OMF-"brd" spekulieren darauf, dass wir uns selbst schachmatt setzen, dass wir uns also "unterordnen" und damit genau dessen schuldig werden, was wir mit jeder Faser bekämpfen, i.e. die Häresie. Mit welch üblen Tricks die Satansdiener arbeiten, wurde schon anhand der "Sozietät Redeker" aufgezeigt. Zum Satanismus der brd s. Google:

Satansdiener bei Google

4. Es gibt kein Gesetz, das "Beleidigung" definiert, und es gilt der Grundsatz "nulla poena sine lege". Ergo ist "Beleidigung" nicht justiziabel; bereits mit der Einleitung eines "Verfahrens" sind alle Beteiligten schuldig des Verbrechens der Verfolgung Unschuldiger.
Daran hat sich bis heute nichts geändert, auch wenn die Beweislast zu hundert Prozent gegen die "brd" spricht - und täglich umfangreicher wird (s.u.), bis zum von manchen anscheinend heißersehnten auch offiziellen Zusammenbruch der "brd". Beweismittel, Zeugen oder Sachverständig werden in der Ladung nicht genannt, und im "Strafbefehl" ist nur von zwei "Beweismitteln" die Rede, i.e. "1. Ihre Angaben. 2. Ihre Telefaxschreiben vom 28.04./ 01.05.2005 (Bl. 12, 13 d.A.)". Bewiesen werden soll damit wohlgemerkt: "Ihre Äußerungen verfolgten den Zweck ausschließlicher Kundgabe von ehrenrühriger Missachtung." Also die "Justiz" behauptet hartnäckig, dass sie über die Fähigkeit verfügt, Gedanken zu lesen. Außerdem bestreitet sie hartnäckig, dass sie über die Fähigkeit verfügt, die Definition von "Völkermord" zu lesen, denn in der Definition wird genau das als Völkermord bezeichnet, was die "brd"-Fetischisten mit unersättlicher sadistischer Gier gegen die Kirche betreiben.

5. Ein ähnliches Affentheater wurde bereits gegen mich abgezogen, und die daran beteiligten Völkermörder, i.e. "Richter" Siegfried und "Staatsanwalt" Zschieschak vom "Amtsgericht Hannover", haben bewiesenermaßen hemmungslos gelogen, um meine "Verurteilung" durchzudrücken; die Einzelheiten sind seit langem unwidersprochen veröffentlicht unter hanni.htm.
Nanu, wo bleibt denn da das Aufheulen, wenigstens von Michael Siegfried und Frank Zschieschak, denn immerhin gehört das "Amtsgericht Hannover" zu den Empfängern im Verteiler, alles eindeutig belegbar per Faxprotokoll? Qui tacet, consentire videtur.

6. Mit ihrem Treiben verherrlicht die "Justiz" den von den Nazis betriebenen Völkermord und übersteigert ihn. Cf. Papst Pius XII.: "Man vergesse nicht, daß der Nationalsozialismus, dem es in Wahrheit nur darauf ankam, die Kirche zu vernichten, gerade unter dem Vorwand, den sogenannten 'politischen Katholizismus' zu bekämpfen, das ganze Aufgebot von Verfolgung, Schikanen und Bespitzelung gegen die Kirche in Bewegung setzte, wogegen sich leitende Männer der Kirche, deren Mut heute noch von der ganzen Welt bewundert wird, auch von der Kanzel aus verteidigen und mutig zur Wehr setzen mußten." Cf. Pater Johann Maria Lenz: »Am 5. Jänner 1939 brachte mir Matula den roten Schutzhaftbefehl. Am 19. Juli 1940 erhielt ich den zweiten mit genau demselben Wortlaut. Beide Exemplare sind mir unglaublicherweise erhalten geblieben. — „Er gefährdet nach dem Ergebnis der staatspolizeilichen Feststellungen durch sein Verhalten den Bestand und die Sicherheit des Volkes und Staates, indem er dadurch, daß er führende Männer der Bewegung gröblichst beleidigt, zu der Befürchtung Anlaß gibt, er werde weiterhin sein staatsfeindliches Verhalten fortsetzen und das Vertrauen der Bevölkerung zur Regierung und Parteiführung zu erschüttern versuchen. Gez.: Heydrich"« Ich werde mich weiterhin mit allen Kräften dafür einsetzen, dass manni-penni öffentlich bekannt wird als der Mann, der selbst die sadistische Gier von Roland Freisler noch in den Schatten stellte (Sekte als katholische Kirche ausgegeben; Gebete durch Pornos ersetzt etc.).
Die OMF-"brd" ist die Verherrlichung und Übersteigerung des Nazitums. Zwar wanderten auch schon damals katholische Kleriker wegen "Beleidigung" in den Kerker, aber damals wurden katholische Kleriker immerhin noch als solche bezeichnet. Die "brd" "laisiert" also obendrein noch die Priester, womit sie die Verbrechen der Nazis in den Schatten stellt.

7. Sämtliche - dann immer berechtigten - Anzeigen wegen Verleumdung meiner Person (Falschaussagen!) werden von der Völkermordrepublik Deutschland radikal abgewiegelt. Die schlimmsten Lügen und Ehrverletzungen gegen mich stehen also unter dem besonderen Schutz der BRD. S. z.B. auch meine entsprechenden Beiträge im Forum von beschwerdezentrum.de. Diese Ungleichbehandlung unterstreicht den terroristischen Charakter des BRD-Völkermörder-Packs. Einerseits genießt jeder, der mich öffentlich durch den Schmutz zieht und Lügen über mich verbreitet, vollen BRD-Schutz; andererseits werde ich, sobald ich das Unrecht beim Namen nenne, unter dem Vorwand des Null-Paragraphen "Beleidigung" zu monatelangem Kerker verurteilt. Ferner sei erinnert an das hochgradig verbrecherische Treiben des Völkermörder-Packs "Justiz Heilbronn": Es wurden einfach praktisch alle BRD-internen Vorschriften der "StPO" gebrochen, um mich zu "verurteilen"; dies wird in einem eigenen KzM-Text noch ausführlicher gewürdigt.
Dazu s. die entsprechende, zwischenzeitlich auch bei KzM veröffentliche und trotzdem komplett unwidersprochen gebliebene Ausgabe des Predigt-Newsletters.

8. Es besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, die "BRD"-"Justiz" noch ernst zu nehmen, zumal sie schon öffentlich als "Saustall", als "Rechtsbeugermafia", "übles Pack" etc. bezeichnet wird. Die radikale Verlogenheit konkret der Völkermord-"Justiz" Bonn ist bereits unwiderlegbar bewiesen z.B. in der Pressemeldung (presse.htm).
Wer natürlich nur als "brd"-Zombie vor sich hinträumt, der bekommt von der Realität kaum etwas mit. Dass ihm diese ignorantia affectata im Endeffekt nützen wird, können wir nicht garantieren.

Solange nicht wenigstens diese acht Einwände gegen das Bonner Affentheater ausgeräumt sind, ist ein erfolgreiches Prozessieren gegen mich absolut ausgeschlossen. Drohungen etc. würden nur als weitere Verbrechen gewertet.
Manche meinen anscheinend, die "brd" wäre unbesiegbar, ewig, übergöttlich. Dass dies ein Irrtum ist, wird jeder irgendwann eingestehen müssen. Je früher, desto besser.

Falsche Versprechungen
Der Irrenhaus-Charakter der OMF-"brd" wird frenetisch unterstrichen vom "Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Landesvereinigung Hessen". Der bds-lv-hessen schimpft sich auf seiner Homepage: "Wir sind Deutschlands älteste und erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung." Dort gibt es eine Seite "Straftat":

BELEIDIGUNG (§ 185 StGB)
ÜBLE NACHREDE (§ 186 StGB)
VERLEUMDUNG ( § 187 StGB)
Sie wurden beleidigt ? Eine "dumme Kuh" kann weh tun. Ein "alter Ochse" nicht weniger. Und erst recht dann, wenn es auch noch "Zuhörer" gibt.
Man redet Ihnen "übel nach"? Jemand aus Ihrem Bekanntenkreis behauptet, Tatsachen über Sie zu kennen, die Sie schlecht aussehen lassen. Und das alles stimmt überhaupt nicht.
Sie wurden verleumdet? Da erzählt doch jemand von Ihren Kollegen wider besseres Wissen unwahre Dinge über Sie, nur um Sie bei den anderen herabzusetzen.
Muss man sich das alles bieten lassen ? Ganz sicher nicht!

Das ist eine glatte Lüge! Bereits im Text über heise.de und pcbsd.org wurde die Feststellung von Tröndle/Fischer, StGB, zu §185, zitiert: "In der strafrechtlichen Praxis kann die Bedeutung des Ehrenschutzes mit dem Gewicht seiner theoretischen Ableitung schwerlich mithalten... Die Mehrzahl der Anzeigeerstatter wird ohne größeres Federlesen auf den Privatklageweg verwiesen und erleidet dort nach Zahlung von Sicherheitsleistungen (§379 StPO), Gebührenvorschuss (§379a), Kostenvorschuss für das Sühneverfahren (§380) und des zur Erhebung einer formgerechten Klage in der Regel verforderlichen Rechtsanwaltshonorars regelmäßig Schiffbruch (§383 II), in hartnäckigen Fällen eine Sonderbehandlung zur Abwehr des Querulantentums... Für das Legalitätsprinzip und das gesetzliche Normalverfahren bleibt ein kleiner Kern von Taten übrig, unter deren Opfer Amtsträger und öffentlich wirkende Personen überrepräsentiert sind." Und die neuesten Auswüchse des zionistischen Marionettenregimes belegen wieder einmal überdeutlich, dass Rechtschaffene sich nach "brd"-Anordnung alles gefallen lassen müssen, während sie als Kriminelle verschrieen und als solche (resp. als Geisteskranke) behandelt werden, wenn sie sich nicht alles Unrecht brav "bieten lassen".

Unbestimmtheits-Eingeständnis, die nächste
Das "Institut für Deutsche Sprache" (IDS), Mannheim, bezeichnet sich als "die zentrale außeruniversitäre Einrichtung zur Erforschung und Dokumentation der deutschen Sprache in ihrem gegenwärtigen Gebrauch und in ihrer neueren Geschichte. Als Mitglied der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz (WGL) wird das IDS je zur Hälfte vom Bund und dem Land Baden-Württemberg finanziert." Dieses Institut also beschäftigte sich auf einer seiner Tagungen mit Forensik, und dabei hielt Prof. Dr. Hans Jürgen Heringer (Augsburg) den Vortrag: "Eine Beleidigung!" (15.03.2001), in dem er sich über den "§ 185 StGB" äußert; aus der Zusammenfassung: »Was eine Beleidigung ist, sagt der Paragraph nicht. Könnte die Linguistik da weiterhelfen? Vielleicht untersuchen, wie das Verb "beleidigen" verwendet wird? Das wollen Juristen im Allgemeinen lieber nicht. Diese Art von Empirie geht gegen das System.« Fürwahr, das System OMF-"brd" will nicht zulassen, dass ihr absoluter Lieblingsparagraph plötzlich inhaltlich bestimmt würde, denn dann könnte er nicht mehr (wenigstens so ganz) als unschlagbares Terrorinstrument gegen die Bevölkerung eingesetzt werden. Der 185 ist ein Spielplatz, allerdings nur für fanatische Völkermörder (vulgo "Richter"), die hemmungslos ihre wehrlosen Opfer terrorisieren - ganz unter dem Schutz der vom "Grundgesetz" ausdrücklich hochgradig verbotenen "richterlichen Unabhängigkeit", also z.B. gegen die vom "Grundgesetz" geforderte Bestimmtheit der Straftat (Art. 103(2) GG). Die grenzenlose Verlogenheit der "brd" kommt gerade dabei auch immer wieder zum Ausdruck, dass zwar eine "Schranke" für Richter behauptet wird, aber eben diese Schranke nicht real existiert, s. die Lügen des NS-"Justizmisteriums" (justizministerium.niedersachsen.de, Rechtsfragen - Verfassungsrecht):
»Die richterliche Unabhängigkeit wurde vom Bundesverfassungsgericht mehrfach als einer der wesentlichen Grundsätze des bundesrepublikanischen Staatsaufbaus bezeichnet, wobei es aber auch betont, dass sie kein Grundrecht i.S.d. § 90 BVerfGG darstellt. Richterliche Unabhängigkeit ist kein Selbstzweck, sondern dient im Interesse des Bürgers der Sicherung des "Neutralitätsprinzips" und ist zugleich eine wichtige Teilkonkretisierung des Gewaltenteilungsgrundsatzes (Art. 20 Abs. 2 GG). Der Richter soll idealerweise gleichsam als Treuhänder des gültig gesetzten Rechts fungieren und darf daher bei der Beantwortung der Frage, was Rechtens ist, von keinem anderen Maßstab abhängig sein als dem vom Verfassungsgeber und gemäß dessen Ermächtigung gesetzten Normensystem. In dieser Bindung an Recht und Gesetz findet die richterliche Unabhängigkeit ihre Legitimation, aber auch ihre Schranken.«

Der verzweifelte Griff nach dem "A****loch" [zens. von PRHL]
Dass manni-penni ein "Völkermörder" ist, ist eine vollkommen sachliche, durch zahlreiche Fakten unwiderlegbar als zutreffend erwiesene und notwendige Feststellung, in keinem Falle also eine Beleidigung, erst recht keine Verleumdung. Mit beleidigenden Begriffen, die meist metaphorisch sind, hat das ganze also schon von daher rein gar nichts zu tun. Ergänzend sei aber etwas zu der Bildersprache bemerkt: Wer sich verzweifelt an das "A****loch" [zens. von PRHL] klammert als DIE unbestreitbare Beleidigung, die notwendig immer eine Verurteilung zur Folge hat, muss sich allerdings auch hier der Realität beugen, s. "Beschimpfung im Internet gilt nicht als Beleidigung. Landgericht Köln, Az.: 28 T 8/01" (MDR 25.07.2002). Ein Ausschnitt: »Einen Internet-Nutzer in einem Forum als "A****loch" [zens. von PRHL] zu titulieren ist im juristischen Sinne nicht zwangsläufig eine Beleidigung. Vielmehr handelt es sich um eine pointierte Äußerung des Missfallens aus konkretem Anlass.« Also auch dieser Griff geht ins Leere. S. ferner die A****geigen-Initiative.

Epilog
Was die Völkermörder-Crew "Amtsgericht Bonn" da verbrochen hat, ist also komplett ihren anscheinend von sadistischer Gier zerfressenen Hirnen entsprungen. Man muss also festhalten, dass es sich bei den Fetischisten vom "Amtsgericht Bonn" günstigstenfalls um eine Horde amoklaufender Irrer handelt. So mancher scheint auf den Tropfen zu warten, der das Fass zum Überlaufen bringt, der also auch ganz offiziell den Schlussstrich unter die OMF-"brd" setzt. Es sei dabei an die Predigt von M. Laros erinnert:
"Frage nicht: was nützt es, wenn ich den Kopf hinhalte, die andern es aber nicht? - An dich ist heute das Ent­weder-oder gestellt. Du mußt dich nach deinem Gewissen entscheiden. Kein Mensch auf der Welt kann dir deine Ver­antwortung abnehmen. An ihr allein hängt deiner Seele Seligkeit. - Aber seit wann fragt der Tapfere, was die andern tun? Heißt das nicht, wie in der bürgerlichen Zeit: "Hannemann, geh du voran"? In aller Welt nennt man das Feigheit. Kein Soldat, der auf Tapferkeit Anspruch macht, sieht im Kriege zuerst nach den andern. Er tut seine Pflicht, und die Unerschrockenheit seines Mutes wirkt dann befeuernd auch auf die andern. Warum soll es im Kampfe um Gott und Christentum anders sein?"

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