"Beleidigung" von Rundfunk
Berlin-Brandenburg RBB (2)
- Beschwerde gegen den "Einstellungsbescheid" der SA Berlin -
(Kirche zum Mitreden, 02.02.2007)
In der Sache "Beleidigung" von Rundfunk
Berlin-Brandenburg RBB traf gestern (01.02.2007) nachfolgender
Brief ein:
Staatsanwaltschaft Berlin,
Turmstraße 91, 10559 Berlin
81 Js 187/06
Dez.: 115
Staatsanwaltschaft Berlin, 10548 Berlin
Berlin, 24.01.2007
Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111) Durchwahl/Apparat 030/90
14 - 3663 Telefax 030/90 14-33 10
Herrn
Peter [sic!] Rolf Lingen
zu: ECHR-LGer1.1 R (37843/05) und (40449/06)
Sehr geehrter Herr Lingen, das auf Ihre Strafanzeige vom 21. Januar
2007 gegen Dagmar Reim wegen Volksverhetzung eingeleitete
Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt (§ 170 Abs. 2 der
Strafprozessordnung), da offensichtlich keine Anhaltspunkte für
eine Straftat und damit auch nicht für eine Volksverhetzung
vorliegen. Hochachtungsvoll
[keine Unterschrift] Mohr Staatsanwalt
Heute ging dann folgendes Schreiben per Fax an die üblichen
"Justiz"-Stellen:
Geschäftsnummern
ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort
angeben!]
Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen den "Einstellungsbescheid"
seitens der SA Berlin, zugestellt 01.02.2007, in der Sache "Rundfunk
Berlin-Brandenburg RBB, vertreten durch seine Intendantin Dagmar Reim",
Berlin; Tatbestand: Volksverhetzung; s.
http://www.kirchenlehre.com/rbb.htm
Außerdem erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Mohr
Staatsanwalt" und seine Komplizen; Tatbestand: Strafvereitlung. Zum
Schutz von SA-Mann Mohr soll Beweis erhoben werden über die Frage,
ob er sich *nicht* in einem die freie Willensbestimmung
ausschließenden Zustand krankhafter Störung der
Geistestätigkeit befindet und er daher geschäftsfähig
ist. Was er nämlich an Gesabbel abgeliefert hat, beleidigt sogar
noch den Intellekt von verschimmeltem Knäckebrot. Na ja, typischer
OMF-"brd"-"Justiz"-Talk eben.
Das Schreiben von SA-Mann Mohr, adressiert an "Peter [sic!] Rolf
Lingen", besteht nur aus dem Text:
"das auf Ihre Strafanzeige vom 21. Januar 2007 gegen Dagmar Reim wegen
Volksverhetzung eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt
(§ 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung), da offensichtlich keine
Anhaltspunkte für eine Straftat und damit auch nicht für eine
Volksverhetzung vorliegen."
Hier eine kleine Überprüfung, inwieweit SA-Mann Mohr die
einzelnen von mir genannten Beweise entkräftet:
1. »In Wahrheit wird im "§ 185 StGB" überhaupt nichts
definiert, somit ist der gesamte Paragraph nichtig (nulla poena sine
lege); ergo sind "Verurteilungen" wegen "Beleidigung" immer
äußerst schwere Justizverbrechen gem. StGB § 1; GG Art.
20 III, GG Art. 103; EMRK Art. 7. Ferner: Der Begriff "Ehre" kommt im
185 gar nicht vor, m.a.W. die Lüge, dass "Beleidigung" "definiert"
ist, wird durch eine weitere Lüge verschlimmert, i.e. durch einen
Verweis auf den - im 185 inexistenten - Begriff "Ehre". Und als ob es
mit diesem Lügenkonglomerat noch nicht genug wäre, tischt der
RBB ein Zitat auf, eingeleitet mit "Die Ehre ist dabei". Wollte man
diese Definition ansetzen, wäre es n.b. ohnehin schon völlig
unmöglich, die Ehre von OMF-"brd"-"Richtern" zu verletzen, denn
deren "moralischen, intellektuellen und sozialen Wert" kann man verbal
nicht mehr unterbieten.«
SA-Mann Mohr: Nichts!
2. »Der RBB nennt wiederum keine Quelle für seine
Verhetzung: "Der Beamte in Uniform repräsentiert den Staat, darum
wird bei einer Beleidigung ihm gegenüber der Staat gleich mit
beleidigt." Das einzige, was man dazu vorbringen kann, ist GG Art. 3:
"Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."«
SA-Mann Mohr: Nichts!
3. »Also im vollen Bewusstsein, dass es eben nicht nur
überhaupt keine gesetzliche Bestimmtheit, sondern nur eine radikal
widersprüchliche und somit rettungslos chaotische "Rechtsprechung"
zu dem Thema gibt, hetzt der RBB gegen die "Beleidigungs"-Opfer der
OMF-"brd". Also trotz all dieser Tatsachen - und v.a. im Bewusstsein,
Falschaussagen zu verbreiten! - stachelt der RBB zum Haß gegen
Teile der Bevölkerung auf etc. pp., strafbar gem. StGB §
130.«
SA-Mann Mohr: Nichts!
Fasst man sämtliche Gegenargumente seitens SA-Mann Mohr gegen die
knallharten Beweise in einem Wort zusammen, dann erhält man:
Nichts!
Nichts ist wie immer alles, was die "Justiz" der OMF-"brd" zu bieten
hat, um ihre Position durchzuboxen.
Halten wir also fest:
Alles, was die OMF-"brd" zur Rechtfertigung ihrer
"Beleidigungs"-"Prozesse" zu bieten hat, ist Nichts.
Alles, was die OMF-"brd" zur Rechtfertigung ihres Nichtstuns gegen
wirkliche Straftäter zu bieten hat, ist Nichts.
Volltreffer: Wieder einmal ist die "Justiz" als Horde von sadistischer
Gier zerfressener Völkermörder erwiesen.
Auf Art. 20,4 GG , § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug
genommen.
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