"Beleidigung" von Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB (2)

- Beschwerde gegen den "Einstellungsbescheid" der SA Berlin -
(Kirche zum Mitreden, 02.02.2007)
schadensersatz idiot bei G.
beleidigungs klage § bei G.
strafbestimmungen beleidigung europa bei G.
richterin schminke amtsgericht bei G.
In der Sache "Beleidigung" von Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB traf gestern (01.02.2007) nachfolgender Brief ein:
Staatsanwaltschaft Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin
81 Js 187/06
Dez.: 115
Staatsanwaltschaft Berlin, 10548 Berlin
Berlin, 24.01.2007
Tel.: Vermittlung 030/90 14-0 (intern 914-111) Durchwahl/Apparat 030/90 14 - 3663 Telefax 030/90 14-33 10
Herrn
Peter [sic!] Rolf Lingen
zu: ECHR-LGer1.1 R (37843/05) und (40449/06)
Sehr geehrter Herr Lingen, das auf Ihre Strafanzeige vom 21. Januar 2007 gegen Dagmar Reim wegen Volksverhetzung eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt (§ 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung), da offensichtlich keine Anhaltspunkte für eine Straftat und damit auch nicht für eine Volksverhetzung vorliegen. Hochachtungsvoll
[keine Unterschrift] Mohr Staatsanwalt


Heute ging dann folgendes Schreiben per Fax an die üblichen "Justiz"-Stellen:

Geschäftsnummern ECHR-LGer1.1R (37843/05), (40449/06) und (4271/07) [Bei Antwort angeben!]
Hiermit lege ich Beschwerde ein gegen den "Einstellungsbescheid" seitens der SA Berlin, zugestellt 01.02.2007, in der Sache "Rundfunk Berlin-Brandenburg RBB, vertreten durch seine Intendantin Dagmar Reim", Berlin; Tatbestand: Volksverhetzung; s. http://www.kirchenlehre.com/rbb.htm
Außerdem erstatte ich Strafanzeige mit Strafantrag gegen "Mohr Staatsanwalt" und seine Komplizen; Tatbestand: Strafvereitlung. Zum Schutz von SA-Mann Mohr soll Beweis erhoben werden über die Frage, ob er sich *nicht* in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet und er daher geschäftsfähig ist. Was er nämlich an Gesabbel abgeliefert hat, beleidigt sogar noch den Intellekt von verschimmeltem Knäckebrot. Na ja, typischer OMF-"brd"-"Justiz"-Talk eben.
Das Schreiben von SA-Mann Mohr, adressiert an "Peter [sic!] Rolf Lingen", besteht nur aus dem Text:
"das auf Ihre Strafanzeige vom 21. Januar 2007 gegen Dagmar Reim wegen Volksverhetzung eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich eingestellt (§ 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung), da offensichtlich keine Anhaltspunkte für eine Straftat und damit auch nicht für eine Volksverhetzung vorliegen."
Hier eine kleine Überprüfung, inwieweit SA-Mann Mohr die einzelnen von mir genannten Beweise entkräftet:
1. »In Wahrheit wird im "§ 185 StGB" überhaupt nichts definiert, somit ist der gesamte Paragraph nichtig (nulla poena sine lege); ergo sind "Verurteilungen" wegen "Beleidigung" immer äußerst schwere Justizverbrechen gem. StGB § 1; GG Art. 20 III, GG Art. 103; EMRK Art. 7. Ferner: Der Begriff "Ehre" kommt im 185 gar nicht vor, m.a.W. die Lüge, dass "Beleidigung" "definiert" ist, wird durch eine weitere Lüge verschlimmert, i.e. durch einen Verweis auf den - im 185 inexistenten - Begriff "Ehre". Und als ob es mit diesem Lügenkonglomerat noch nicht genug wäre, tischt der RBB ein Zitat auf, eingeleitet mit "Die Ehre ist dabei". Wollte man diese Definition ansetzen, wäre es n.b. ohnehin schon völlig unmöglich, die Ehre von OMF-"brd"-"Richtern" zu verletzen, denn deren "moralischen, intellektuellen und sozialen Wert" kann man verbal nicht mehr unterbieten.«
SA-Mann Mohr: Nichts!
2. »Der RBB nennt wiederum keine Quelle für seine Verhetzung: "Der Beamte in Uniform repräsentiert den Staat, darum wird bei einer Beleidigung ihm gegenüber der Staat gleich mit beleidigt." Das einzige, was man dazu vorbringen kann, ist GG Art. 3: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich."«
SA-Mann Mohr: Nichts!
3. »Also im vollen Bewusstsein, dass es eben nicht nur überhaupt keine gesetzliche Bestimmtheit, sondern nur eine radikal widersprüchliche und somit rettungslos chaotische "Rechtsprechung" zu dem Thema gibt, hetzt der RBB gegen die "Beleidigungs"-Opfer der OMF-"brd". Also trotz all dieser Tatsachen - und v.a. im Bewusstsein, Falschaussagen zu verbreiten! - stachelt der RBB zum Haß gegen Teile der Bevölkerung auf etc. pp., strafbar gem. StGB § 130.«
SA-Mann Mohr: Nichts!
Fasst man sämtliche Gegenargumente seitens SA-Mann Mohr gegen die knallharten Beweise in einem Wort zusammen, dann erhält man: Nichts!
Nichts ist wie immer alles, was die "Justiz" der OMF-"brd" zu bieten hat, um ihre Position durchzuboxen.
Halten wir also fest:
Alles, was die OMF-"brd" zur Rechtfertigung ihrer "Beleidigungs"-"Prozesse" zu bieten hat, ist Nichts.
Alles, was die OMF-"brd" zur Rechtfertigung ihres Nichtstuns gegen wirkliche Straftäter zu bieten hat, ist Nichts.
Volltreffer: Wieder einmal ist die "Justiz" als Horde von sadistischer Gier zerfressener Völkermörder erwiesen.
Auf Art. 20,4 GG , § 32 StGB und § 227 BGB wird hiermit Bezug genommen.


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